Entschließungsantrag - B9-0098/2019Entschließungsantrag
B9-0098/2019

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum 80. Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkriegs und zur Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas

17.9.2019 - (2019/2819(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Ryszard Antoni Legutko, Anna Fotyga, Tomasz Piotr Poręba, Dace Melbārde, Witold Jan Waszczykowski, Ryszard Czarnecki, Jadwiga Wiśniewska, Bogdan Rzońca, Anna Zalewska, Jacek Saryusz-Wolski, Grzegorz Tobiszowski, Joanna Kopcińska, Elżbieta Rafalska, Joachim Stanisław Brudziński, Beata Szydło, Beata Mazurek, Andżelika Anna Możdżanowska, Beata Kempa, Patryk Jaki
im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0097/2019

Verfahren : 2019/2819(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0098/2019
Eingereichte Texte :
B9-0098/2019
Angenommene Texte :

B9-0098/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments zum 80. Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkriegs und zur Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas

(2019/2819(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Resolution 260 (III) A der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1948 zum Völkermord,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2005 zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945[1],

 unter Hinweis auf die Resolution 1481 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 25. Januar 2006 zur Notwendigkeit der internationalen Verurteilung der Verbrechen totalitärer kommunistischer Regime,

 unter Hinweis auf die Entschließungen und Erklärungen verschiedener nationaler Parlamente zu den Verbrechen totalitärer kommunistischer Regime,

 unter Hinweis auf seine am 23. September 2008 angenommene Erklärung zur Ausrufung des 23. August zum Europäischen Gedenktag an die Opfer von Stalinismus und Nazismus[2],

 unter Hinweis auf die am 3. Juni 2008 angenommene Prager Erklärung zu Europas Gewissen und zum Kommunismus,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 2009 zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus[3],

 unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Regierungsvertreter der EU-Mitgliedstaaten vom 23. August 2018 zum Gedenken an die Opfer des Kommunismus,

 unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 22. Dezember 2010 zum Gedenken an die Verbrechen totalitärer Regime in Europa (COM(2010)0783),

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 9. und 10. Juni 2011 zum Gedenken an die Verbrechen totalitärer Regime in Europa,

 unter Hinweis auf die Warschauer Erklärung vom 23. August 2011 aus Anlass des Gedenktags für die Opfer totalitärer Regime,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung Estlands, Lettlands, Litauens, Polens und Rumäniens aus Anlass des 80. Jahrestags der Unterzeichnung des Molotow-Ribbentrop-Pakts,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass vor 80 Jahren, am 23. August 1939, die Sowjetunion und das nationalsozialistische Deutsche Reich den als Molotow-Ribbentrop-Pakt bekannten Nichtangriffspakt und dessen Geheimprotokolle unterzeichneten, womit die beiden totalitären Regime Europa und die Hoheitsgebiete unabhängiger Staaten untereinander aufteilten und in Interessensphären einteilten und damit dem Zweiten Weltkrieg den Weg bereiteten;

B. in der Erwägung, dass sich der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, der zu menschlichem Leid in einem nie dagewesenen Umfang geführt hat und für halb Europa der Auftakt zu Jahrzehnten des Elends und der Okkupation war, in diesem Jahr zum 80. Mal jährt;

C. in der Erwägung, dass eine unmittelbare Folge des Molotow-Ribbentrop-Pakts zwischen dem nationalsozialistischen Deutschland und der Sowjetunion, dem am 28. September 1939 der Grenz- und Freundschaftsvertrags zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion folgte, darin bestand, dass die Republik Polen zuerst von Hitler und zwei Wochen später von Stalin überfallen wurde – wodurch das Land auf seine Unabhängigkeit verlor und eine nie dagewesene Tragödie für das polnische Volk ihren Anfang nahm –, dass die kommunistische Sowjetunion im Dezember einen Angriffskrieg gegen Finnland begann, im Juni 1940 Teile Rumäniens besetzte und annektierte – die nie wieder an Rumänien zurückgegeben wurden – und sich die unabhängigen Republiken Litauen, Lettland und Estland einverleibte;

D. in der Erwägung, dass der Molotow-Ribbentrop-Pakt unmittelbar gegen eine Reihe internationaler Normen, Verträge und Übereinkünfte verstieß – darunter der Briand-Kellogg-Pakt von 1928, der Nichtangriffspakt zwischen Polen und der UdSSR von 1932 und der deutsch-polnische Nichtangriffspakt von 1934 – und den durch die Pariser Vorortverträge geschaffenen internationalen Frieden zum Scheitern verurteilte; in der Erwägung, dass die Folgen, die dieser von zwei der brutalsten Diktatoren in der Geschichte der Neuzeit geschlossene Vertrag nach sich zog, die Bedeutung historischer Ereignisse für die Politik der Gegenwart verdeutlichen;

E. in der Erwägung, dass die Bestrebungen des Westens, die totalitären Regime politisch zu beschwichtigen, dazu führten, dass – wie in Locarno und München – Entscheidungen getroffen wurden, ohne die mittel- und osteuropäischen Staaten zu konsultieren, was die Schwäche des Westens gegenüber diesen Regimen verdeutlicht; in der Erwägung, dass dadurch der Weg für den Ribbentrop-Molotow-Pakt geebnet wurde, der wiederum zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs führte;

F. in der Erwägung, dass das nationalsozialistische Deutschland und die Sowjetunion, wie im Molotow-Ribbentrop-Pakt vorgesehen, mit ihrer politischen, wirtschaftlichen und militärischen Zusammenarbeit das gemeinsame Ziel verfolgten, Europa zu erobern und in Interessensphären aufzuteilen;

G. in der Erwägung, dass nach der Niederlage des nationalsozialistischen Regimes und dem Ende des Zweiten Weltkriegs einige europäische Länder in der Lage waren, ihre Eigenstaatlichkeit wiederzuerlangen und einen Prozess der Aussöhnung einzuleiten, während andere europäische Länder als unmittelbare Folge des Protokolls von Jalta ein halbes Jahrhundert lang von der Sowjetunion besetzt und unter der Regierung kommunistischer Diktaturen blieben und weiterhin unter dem Verlust von Freiheit, Souveränität, Würde, Menschenrechten und sozioökonomischer Entwicklung litten;

H. in der Erwägung, dass zwar die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes in den Nürnberger Prozessen aufgeklärt und entsprechende Strafen verhängt wurden, das Bewusstsein für die Verbrechen der kommunistischen Diktaturen jedoch nach wie vor dringend geschärft werden muss und moralische und rechtliche Bewertungen dieser Verbrechen vorgenommen werden müssen; in der Erwägung, dass die Verbrechen, die das nationalsozialistische Deutschland und die Sowjetunion in einem bis dahin in der Geschichte nie dagewesenen Umfang an Millionen von Menschen verübt haben, von denen viele versklavt und ihrer grundlegenden und unveräußerlichen Recht beraubt wurden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren:

I. in der Erwägung, dass Europa seine eigene Geschichte nicht vergessen darf; in der Erwägung, dass ein umfassendes Verständnis der Geschichte Europas gefördert werden muss und von grundlegender Bedeutung dafür ist, dass der Aufstieg totalitärer Regime verhindert wird;

J. in der Erwägung, dass die kommunistische und die nationalsozialistische Ideologie in einigen Mitgliedstaaten gesetzlich verboten sind;

K. in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft im Kampf gegen den Totalitarismus zusammenstehen muss;

L. in der Erwägung, dass für die europäischen Länder, die unter sowjetischer Besetzung und kommunistischen Diktaturen gelitten haben, die Erweiterung der NATO nach 1999 und die Erweiterungen der EU seit 2004 bedeuteten, dass sie in die Familie der demokratischen Staaten des Westens zurückkehrten, zu der sie gehören;

M. in der Erwägung, dass die europäische Geschichte des 20. Jahrhunderts vorwiegend aus westlicher Sicht geschrieben und dargestellt wird, was dazu führt, dass bestimmte historische Ereignisse und die damit verbundenen Erfahrungen der Bewohner des östlichen Europa keine hinreichende Erwähnung finden;

N. in der Erwägung, dass Unwissenheit und unterbewusste Vorurteile im historischen Gedächtnis der Europäer Raum für sowohl Links- als auch Rechtsextremismus schaffen können; in der Erwägung, dass der Verfälschung der Geschichte wirksam entgegengetreten werden muss;

O. in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung für die Einheit Europas und seiner Bevölkerung und für die Stärkung der Widerstandskraft Europas gegen die aktuellen Bedrohungen von außen ist, dass der Opfer totalitärer und autoritärer Regime gedacht wird und dass das gemeinsame europäische Erbe der von kommunistischen, nationalsozialistischen und anderen Diktaturen begangenen Verbrechen anerkannt und das Bewusstsein dafür geschärft wird;

P. in der Erwägung, dass es außerdem von größter Wichtigkeit ist, das Vermächtnis und die Standhaftigkeit der zahlreichen Menschen zu ehren, die gegen diese Unterdrückung Widerstand geleistet haben, wie beispielsweise Rittmeister Witold Pilecki, der aktiv gegen beide totalitären Regime kämpfte, freiwillig in das nationalsozialistische Vernichtungslager Auschwitz ging und schließlich 1948 von den Sowjets hingerichtet wurde;

Q. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner historischen Entschließung zur Lage in Estland, Lettland und Litauen[4], die am 13. Januar 1983 als Reaktion auf den „Baltischen Appell“ von 45 Staatsangehörigen dieser Länder angenommen wurde, verurteilt hat, dass diese einstmals unabhängigen und neutralen Staaten durch die Sowjetunion im Jahr 1940 nach der Unterzeichnung des Molotow-Ribbentrop-Pakts besetzt und erst viele Jahre später befreit wurden;

R. in der Erwägung, dass sich vor 30 Jahren am 23. August 1989 zum Gedenken an den 50. Jahrestag des Molotow-Ribbentrop-Pakts und an die Opfer totalitärer Regime zwei Millionen Litauer, Letten und Esten bei einer beispiellosen Demonstration, dem „Baltischen Weg“, die Hände reichten, um eine Menschenkette zu bilden, die sich von Vilnius über Riga bis Tallinn erstreckte;

S. in der Erwägung, dass die russischen Stellen ungeachtet der Tatsache, dass der Kongress der Volksdeputierten der UdSSR am 24. Dezember 1989 die Unterzeichnung des Molotow-Ribbentrop-Pakts und anderer mit dem nationalsozialistischen Deutschland geschlossener Abkommen verurteilt hat, im August 2019 die Verantwortung für dieses Abkommen und seine Folgen bestritten haben und derzeit die Auffassung vertreten, dass Polen, die baltischen Staaten und der Westen die wahren Initiatoren des Zweiten Weltkriegs sind;

T. in der Erwägung, dass die russische Regierung die Unterzeichnung des Molotow-Ribbentrop-Pakts nicht nur nicht verurteilt, sondern sie sogar erneut aktiv als Mittel zur Verteidigung der Nation gegen Aggressoren rechtfertigt, somit die Geschichte im Nachgang umschreibt und die Verantwortlichen für die damit verbundenen Verbrechen entlastet;

U. in der Erwägung, dass es mittlerweile zur alltäglichen amtlichen Rhetorik in Russland gehört, die russische Verantwortung zu bestreiten und die Schuld für Feindseligkeiten auf den Westen abzuwälzen, wodurch eine verlässliche Propagandabasis geschaffen wird, auf die sich Russland stützen kann, um die eigene Missachtung des Völkerrechts zu rechtfertigen und seine Aggression gegen Länder der Östlichen Partnerschaft fortzusetzen;

1. betont, dass der Zweite Weltkrieg, der verheerendste Krieg in der Geschichte Europas, durch den auch als Molotow-Ribbentrop-Pakt bezeichneten berüchtigten Nichtangriffsvertrag zwischen dem nationalsozialistischen Deutschen Reich und der Sowjetunion vom 23. August 1939 und seine geheimen Zusatzprotokolle ausgelöst wurde, die zwei totalitären Regimen, die beide das Ziel der Eroberung der Welt verfolgten, ermöglichten, Europa in zwei Einflusssphären aufzuteilen;

2. erinnert daran, dass das nationalsozialistische und das kommunistische Regime Massenmorde, Völkermord und Deportationen durchführten und einen nie dagewesenen Verlust an Menschenleben und Freiheit verursachten, und erinnert an das von den Nationalsozialisten verübte abscheuliche Verbrechen des Holocausts;

3. bedauert, dass Völkermorde wie der Holocaust, massive Verbrechen gegen die Menschlichkeit und umfangreiche Menschenrechtsverletzungen wie Massendeportationen aus den baltischen Staaten, Polen und anderen Ländern, Massenhinrichtungen wie das Massaker an polnischen Offizieren im Wald von Katyn und das Massaker an lettischen Heeresoffizieren in Litene, die Gründung und der Betrieb von Konzentrationslagern und Gulag, die künstlich verursachte Hungersnot in der Ukraine, die Verweigerung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung, der Redefreiheit und des Rechts auf Freizügigkeit und die zahlreichen anderen Verbrechen, die vom totalitären Kommunismus begangen wurden, weder angemessen untersucht noch international bewertet wurden;

4. gibt seinem tief empfundenen Respekt für jedes einzelne Opfer dieser totalitären Regime Ausdruck und fordert alle EU-Organe und Akteure auf, alles in ihrer Macht stehende zu tun, damit abscheulicher totalitärer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und systematischer schwerer Menschenrechtsverletzungen gedacht wird und diese Handlungen gerichtlich verfolgt werden, und sicherzustellen, dass es nie wieder zu solchen Verbrechen kommt und dass der Schmerz und die Ungerechtigkeit, die die Opfer erleiden mussten, niemals in Vergessenheit geraten;

5. ist der Ansicht, dass uns die Erinnerung und Gedenken an die Gräueltaten der Vergangenheit das Wissen und die Stärke verleihen, denjenigen, die versuchen, diese Ideologien wiederaufleben zu lassen, und denjenigen, die versuchen, diese ideologischen Gruppierungen von ihren Verbrechen und ihrer Schuld freizusprechen, Widerstand zu leisten; ist der Ansicht, dass uns die Erinnerung an die Opfer dazu verpflichtet, die historische Gerechtigkeit zu fördern, indem die Erforschung des totalitären Erbes des europäischen Kontinents und die Schärfung des Bewusstseins der Öffentlichkeit für dieses Erbe weitergeführt werden;

6. fordert die Regierungen aller europäischen Staaten auf, die fortlaufende historische Erforschung der totalitären Regime sowohl moralisch als auch materiell zu unterstützen, da Desinformationskampagnen und Versuchen, historische Tatsachen zu manipulieren, nur durch ein abgestimmtes Vorgehen wirksam begegnet werden kann;

7. verurteilt in aller Schärfe die Akte der Aggression, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die massenhaften Menschenrechtsverletzungen, die von den totalitären Regimes der Nationalsozialisten und der Kommunisten begangen wurden;

8. äußert sich besorgt über den Anstieg rechts- und linksextremer Bewegungen in den EU-Mitgliedstaaten;

9. fordert alle Mitgliedstaaten auf, den 23. August sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene als den Europäischen Tag des Gedenkens an die Opfer des Stalinismus und des Nationalsozialismus zu begehen und in der jüngeren Generation das Bewusstsein für diese Problematik zu schärfen, indem die Geschichte und die Untersuchung der Auswirkungen totalitärer Regime in die Lehrpläne und die Schulbücher aller Schulen in der EU aufgenommen werden;

10. fordert außerdem, dass der 25. Mai (der Jahrestag der Hinrichtung des Helden von Auschwitz, Rittmeister Witold Pilecki) zum Internationalen Tag der Helden des Kampfes gegen den Totalitarismus ausgerufen wird, um damit Respekt und Achtung vor all jenen zu bezeugen, die durch die Bekämpfung der Tyrannei ihr Heldentum und ihre wahre Liebe zur Menschheit bewiesen haben, und auch künftigen Generationen ein klares Vorbild für die richtige Einstellung gegenüber der Bedrohung durch totalitäre Versklavung zu bieten;

11. fordert die Kommission auf, Projekte zum historischen Gedächtnis und Gedenken in den Mitgliedstaaten und die Tätigkeiten der Plattform für das Gedächtnis und das Gewissen Europas wirksam zu unterstützen und angemessene finanzielle Ressourcen im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zuzuweisen, um die Erinnerung und das Gedenken an die Opfer des Totalitarismus zu unterstützen; betont, dass künftige Generationen Zugang zu faktenbasierten Bildungsmaterialien haben sollten, in denen die schwerwiegenden Folgen der Passivität bei schwerwiegenden Verstößen gegen Regeln und Normen des Völkerrechts hervorgehoben werden;

12. weist darauf hin, dass die Länder des östlichen und mittleren Europas mit ihrem Beitritt zur EU und zur NATO zwar in die europäische Familie freier demokratischer Staaten zurückgekehrt sind, das europäische Friedens- und Integrationsprojekt jedoch erst vollständig sein wird, wenn alle europäischen Länder, die sich für den Weg europäischer Reformen entschieden haben, wie etwa die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien, vollwertige Mitglieder der EU geworden sind: erst dann wird Europa vollständig, frei, geeint und friedlich sein;

13. ist zutiefst besorgt angesichts der Bemühungen der derzeitigen russischen Führung, historische Tatsachen zu verfälschen und die vom totalitären Regime der Sowjetunion begangenen Verbrechen schönzufärben, und betrachtet diese Bemühungen als eine gefährliche Komponente des Informationskriegs gegen das demokratische Europa, der auf die Spaltung des Kontinents abzielt, und fordert die Kommission daher auf, diesen Bemühungen entschlossen entgegenzuwirken;

14. weist darauf hin, dass die Symbole des totalitären sowjetischen Regimes im öffentlichen Raum und zu kommerziellen Zwecken weiterhin benutzt werden, und erinnert daran, dass eine Reihe europäischer Länder die Nutzung von nationalsozialistischen und kommunistischen Symbolen verboten hat;

15. weist darauf hin, dass die Verbrechen, die das totalitäre kommunistische Regime der UdSSR verübt hat, nicht durch seinen Beitrag zur Niederlage des nationalsozialistischen Regimes entschuldigt oder reingewaschen werden können; betont gleichzeitig, dass es nicht hinnehmbar ist, dass die Russische Föderation Rechtsvorschriften erlässt, mit denen Versuche, die Ereignisse des Zweiten Weltkriegs aus einer neuen Perspektive zu analysieren, allgemein unter Strafe gestellt werden;

16. weist darauf hin, dass die Tatsache, dass es im öffentlichen Raum (Parks, Plätzen, Straßen usw.) einiger Mitgliedstaaten weiterhin Denkmäler und Gedenkstätten gibt, die die sowjetische Armee, die diese Länder besetzt hat, glorifizieren, der Verfälschung historischer Tatsachen über die Ursachen, den Verlauf und die Folgen des Zweiten Weltkriegs den Weg ebnet;

17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der russischen Duma und den Parlamenten der Länder der Östlichen Partnerschaft zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 18. September 2019
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