ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den negativen Auswirkungen der Insolvenz von Thomas Cook auf den Tourismus in der EU
21.10.2019 - (2019/2854(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Johan Danielsson, Christel Schaldemose, Agnes Jongerius, Adriana Maldonado López, Maria Grapini, Estrella Durá Ferrandis, Jude Kirton-Darling, István Ujhelyi, Isabel García Muñoz
im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0118/2019
B9-0119/2019
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den negativen Auswirkungen der Insolvenz von Thomas Cook auf den Tourismus in der EU
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 6 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
− unter Hinweis auf Artikel 195 AEUV,
− unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91[1],
− unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2007 mit dem Titel „Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus“ (COM(2007)0621),
− unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2010 mit dem Titel „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“ (COM(2010)0352),
− unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[2],
− unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2012 zur Funktionsweise und Anwendung der geltenden Fluggastrechte[3],
− unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. März 2013 mit dem Titel „Schutz der Fluggäste bei Insolvenz des Luftfahrtunternehmens“ (COM(2013)0129), in der die Kommission Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Reisenden im Falle der Insolvenz eines Luftfahrtunternehmens festgelegt hat, einschließlich einer besseren Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates,
− unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014–2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 („EGF-Verordnung“)[4],
− unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Februar 2014 mit dem Titel „Eine Europäische Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung im Küsten- und Meerestourismus“ (COM(2014)0086),
− unter Hinweis auf seinen am 5. Februar 2014 in erster Lesung festgelegten Standpunkt zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr[5],
− unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. Oktober 2015 zu neuen Herausforderungen und Konzepten für die Förderung des Fremdenverkehrs in Europa[6],
− unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen[7], insbesondere Artikel 13 über die Haftung für die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen, Artikel 16 über die Beistandspflicht und Kapitel V, das den Schutz von Reisenden vor der Insolvenz eines Reiseveranstalters oder Reisevermittlers regelt,
− unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. November 2018 zu dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027: Standpunkt des Parlaments im Hinblick auf eine Einigung[8],
− unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. März 2019 mit dem Titel „Luftfahrtstrategie für Europa: Beibehaltung und Förderung hoher Sozialstandards“ (COM(2019)0120),
− unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Mai 2019 zur Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors als Motor für nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt in der EU im nächsten Jahrzehnt,
− unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft[9],
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Zusammenbruch des britischen Unternehmens Thomas Cook, des zweitgrößten Reiseveranstalters weltweit, schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Wirtschaft, den Binnenmarkt der EU, die Beschäftigung, das Vertrauen der Verbraucher und die Freizügigkeit von Personen in der gesamten EU und darüber hinaus hat;
B. in der Erwägung, dass diese Auswirkungen auf die Tourismusbranche durch die Ungewissheit in Bezug auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU noch verschärft werden;
C. in der Erwägung, dass die meisten Unionsbürger, die ins Ausland reisen, Statistiken zufolge innerhalb der EU verreisen und dass die Anzahl der internationalen Touristen, die die EU besuchen, weiter steigen dürfte;
D. in der Erwägung, dass der Tourismus etwa 4 % des BIP der EU bzw. wenn alle mit dem Tourismus verbundenen Branchen berücksichtigt werden sogar mehr als 10 % des BIP der Union ausmacht; in der Erwägung, dass der Tourismus zudem ein wichtiger Motor für Beschäftigung ist, da fast 12 Millionen Arbeitnehmer in der Tourismusbranche beschäftigt sind, auf die mindestens 5 % aller Arbeitsplätze und 20 % der Arbeitsplätze junger Menschen unter 25 Jahren entfallen (mehr als 27 Millionen Arbeitnehmer und fast 12 % aller Arbeitsplätze, wenn die Verbindungen zu anderen Branchen berücksichtigt werden);
E. in der Erwägung, dass die Tourismusbranche zahlreiche verschiedene Dienstleistungen und Berufe umfasst, in denen Mobilität von zentraler Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die Branche von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Selbstständigen dominiert wird, deren Tätigkeiten Arbeitsplätze und Wohlstand in Regionen schaffen, die stark vom Tourismus abhängig sind;
F. in der Erwägung, dass die EU seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon befugt ist, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Tourismusbereich zu unterstützen oder zu ergänzen; in der Erwägung, dass im EU-Haushalt jedoch keine spezifische Haushaltslinie für den Tourismus vorgesehen ist, was vom Parlament in seiner Entschließung vom 14. November 2018 zum Thema „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027: Standpunkt des Parlaments im Hinblick auf eine Einigung“ gefordert wurde, in der es sich für die Einführung einer besonderen Mittelzuweisung für nachhaltigen Tourismus ausspricht;
G. in der Erwägung, dass der Zusammenbruch von Thomas Cook es erforderlich machte, im Rahmen einer riesigen Rückholaktion mehr als 600 000 Menschen von verschiedenen Orten der Welt an ihre Heimatorte zurückzubringen;
H. in der Erwägung, dass die Einstellung der Geschäftstätigkeit von Thomas Cook einen enormen wirtschaftlichen Schaden für die Tourismusbranche und die Beschäftigung zur Folge hatte; in der Erwägung, dass daher angemessene Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu verbessern und dafür zu sorgen, dass Europa weiterhin das weltweit wichtigste Reiseziel bleibt und der Tourismus auch künftig ein Motor für das Wachstum und die nachhaltige Entwicklung der europäischen Städte und Regionen ist;
I. in der Erwägung, dass die Einstellung der Geschäftstätigkeit von Thomas Cook dazu geführt hat, dass einige Gebiete der EU-Mitgliedstaaten ihre Luftverkehrsanbindung verloren haben; in der Erwägung, dass sich dies besonders auf die Gebiete in äußerster Randlage und die Inseln der EU auswirkt, für die Zugänglichkeit und Anbindung von entscheidender Bedeutung sind;
J. in der Erwägung, dass sich die Insolvenz von Thomas Cook unmittelbar auf etwa 22 000 Arbeitnehmer in Europa und darüber hinaus auswirkt, die vor der Arbeitslosigkeit stehen und möglicherweise nicht die ihnen zustehenden Löhne erhalten;
K. in der Erwägung, dass Fluggäste ein Recht darauf haben, dass Leistungen wie geplant erbracht werden, insbesondere da sie bereits vor Erbringung der Dienstleistung für das Flugticket gezahlt haben; in der Erwägung, dass Fluggäste unbedingt verständlich, genau und rechtzeitig informiert werden müssen und dass diese Informationen für alle zugänglich sein müssen;
1. bekundet starke Solidarität mit und Unterstützung für alle Arbeitnehmer von Thomas Cook sowie ihre Familien und für die beteiligten Subunternehmer und bedauert die schädlichen Auswirkungen, die der Zusammenbruch des Unternehmens auf die Wirtschaft und Gemeinschaften vor Ort hat; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um diese Arbeitnehmer und Subunternehmer sowie die betroffenen Regionen dabei zu unterstützen, diese schwierige wirtschaftliche und soziale Lage zu bewältigen;
2. ist zutiefst besorgt angesichts der 600 000 Menschen, die fernab ihrer Heimat festsaßen, angesichts der Tausenden von Zulieferern und Tochterunternehmen vor Ort, bei denen es sich größtenteils um KMU handelt und die aufgrund der Insolvenz von Thomas Cook vor schwerwiegenden finanziellen Problemen stehen, und angesichts der schädlichen Auswirkungen der Insolvenz auf das Ansehen und den Ruf Europas als weltweit wichtigstes Reiseziel;
3. beglückwünscht die Mitgliedstaaten dazu, wie rasch sie Notfallpläne für eine wirksame Rückholung der betroffenen Reisenden umgesetzt sowie beschäftigungspolitische Maßnahmen und andere Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen der Insolvenz von Thomas Cook für die Arbeitnehmer in der Tourismusbranche und den damit verbundenen Wirtschaftszweigen durchgeführt haben; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie sie sich rasch und effizient beteiligen könnte, wenn es künftig zu ähnlichen Situationen kommen sollte;
4. bedauert, dass die Arbeitnehmer, die am stärksten betroffen sind, im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren in der Regel nur wenig Einfluss oder Verhandlungsmacht haben; betont, dass die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in Umstrukturierungs- und Insolvenzverfahren verbessert werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmer die Löhne und Altersversorgungsleistungen, auf die sie Anspruch haben, erhalten;
5. fordert die zuständigen Behörden auf, die Gründe für die Insolvenz von Thomas Cook zu untersuchen, um künftige Krisen vorherzusehen und Strategien für die Verhütung oder Minderung der Risiken in einer für die EU so wichtigen Branche festzulegen; betont, dass eine bessere Überwachung der Finanzlage von Luftfahrtunternehmen durch die nationalen Aufsichtsbehörden notwendig ist, um zu verhindern, dass europäische Fluggäste Opfer solcher Ausfälle werden, da seit Anfang 2017 32 Luftfahrtunternehmen in Konkurs gegangen sind; weist darauf hin, dass die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 derzeit Gegenstand einer Folgenabschätzung ist, die einen Abschnitt über die Verpflichtung von Luftfahrtunternehmen umfasst, eine Betriebsgenehmigung zu erhalten; fordert die Kommission auf, eine Überarbeitung dieser Verordnung in Betracht zu ziehen, um die Behörden in die Lage zu versetzen, die Finanzlage von Luftfahrtunternehmen besser zu überwachen und zu kontrollieren und auf kritische Situationen zu reagieren;
6. fordert die Kommission auf, den Rechtsrahmen für Zahlungsunfähigkeit bei Konkurs zu bewerten, obwohl dieser gerade überarbeitet wurde, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023[10] sicherzustellen; betont, dass diese Richtlinie die Interessen der Investoren nicht über die von Verbrauchern, Kunden, Steuerzahlern und Arbeitnehmern stellen sollte;
7. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Unterschiede in den nationalen Insolvenzgesetzen zu berücksichtigen, die im Fall von Thomas Cook offensichtlich wurden und bei multinationalen Unternehmen problematisch sind;
8. fordert die Kommission auf, Finanzinstrumente der EU, mit denen der der Branche und den Verbrauchern entstandene Schaden ausgeglichen und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche verbessert und ein hohes Maß an Verbraucherschutz sichergestellt werden könnte, zu ermitteln und einen raschen und wirksamen Zugang zu ihnen zu ermöglichen;
9. fordert die Kommission auf, Tourismus in die Prioritäten ihrer Strategie einzubeziehen und das Verkehrsportfolio in „Verkehr und Tourismus“ umzubenennen;
10. betont, dass die EU-Mitgliedstaaten vor gemeinsamen Herausforderungen und Chancen in der Tourismusbranche stehen, etwa in den Bereichen Krisenprävention und ‑management, sozioökonomische und ökologische Nachhaltigkeit, Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, berufliche Qualifizierung und Ausbildung der Arbeitnehmer, Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Finden eines Gleichgewichts zwischen den Interessen der lokalen Gemeinschaften und der Besucher; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, eine EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus mit koordinierten und konkreten Maßnahmen auszuarbeiten; fordert die Kommission auf, in ihrem nächsten Haushaltsentwurf eine eigene Haushaltslinie für den Tourismussektor einzuführen, wie vom Parlament für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 gefordert;
11. weist auf die Möglichkeiten hin, die der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für Arbeitnehmer bietet, die infolge weitreichender Strukturveränderungen arbeitslos geworden sind; fordert die von der Insolvenz von Thomas Cook betroffenen Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten des EGF voll auszuschöpfen, insbesondere in Bezug auf Gruppenanträge von KMU; fordert die Kommission auf, diese Anträge innerhalb der in der EGF-Verordnung festgelegten Frist so rasch wie möglich zu bearbeiten und den Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen die erforderliche Unterstützung zu gewähren;
12. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, staatliche Beihilfen in Erwägung zu ziehen, mit denen die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen, Städte, Regionen und Reiseziele sowie die schwerwiegenden Auswirkungen auf die Beschäftigung gemindert werden können; betont, dass die betroffenen Arbeitnehmer bei Insolvenzverfahren als bevorrechtigte Gläubiger betrachtet werden müssen;
13. begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Luftfahrtstrategie für Europa: Beibehaltung und Förderung hoher Sozialstandards“; fordert die Kommission dennoch auf, ein Sozialpaket für den Luftverkehrssektor vorzulegen, das auf den Schutz der Piloten, der Kabinen- und Bodenbesatzung, anderer Arbeitnehmer und der Fluggäste abzielt; betont in diesem Zusammenhang, dass dieses Sozialpaket einen Sicherungsmechanismus beinhalten sollte, der in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Fluggesellschaften eine Schonfrist unter der Aufsicht der entsprechenden Behörden einräumt, um Arbeitnehmer und Fluggäste zu schützen und entweder die wirtschaftliche Erholung der Fluggesellschaft oder eine geordnete Einstellung des Geschäftsbetriebs zu erleichtern;
14. betont die Bedeutung aller Arten von Verkehrsdienstleistungen und ‑aktivitäten, einschließlich Linien-, Gelegenheits-, Charter- und Vermietungsverkehrsdienstleistungen, als unverzichtbarer Bestandteil des Tourismussektors; betont, dass Verkehrsdienstleistungen die lokale Wirtschaft ankurbeln, das Beschäftigungswachstum fördern und den sozioökonomischen und territorialen Zusammenhalt stärken; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Verkehrsdienstleistungen für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Tourismussektors;
15. betont, wie wichtig es ist, für einen gut funktionierenden Binnenmarkt für Verkehrsdienstleistungen zu sorgen, ein hohes Maß an Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz beizubehalten und die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der Tourismusbranche zu verbessern;
16. betont die Bedeutung eines auf gegenseitigem Vertrauen und geteilter Verantwortung beruhenden, kontinuierlichen sozialen Dialogs auf allen Ebenen als eines der besten Instrumente für die Suche nach einvernehmlichen Lösungen und gemeinsamen Zugängen bei der Vorhersage, Abwendung und Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Sozialpartner bei der Ausarbeitung aller entsprechenden Maßnahmen zu konsultieren; fordert die Kommission auf, auf der Grundlage der von den nationalen, regionalen und lokalen Behörden angewandten Maßnahmen sowie der Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen in diesem Sektor bewährte Verfahren zu ermitteln, um eine gemeinsame EU-Strategie für den Tourismussektor zu entwickeln;
17. fordert die zuständigen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass alle beteiligten Akteure die einzelstaatlichen und europäischen Rechtsvorschriften über das Recht der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung uneingeschränkt einhalten, vor allem im Zuge von Umstrukturierungen; hebt hervor, dass Unternehmen den rechtlichen Verpflichtungen nachkommen müssen, die ihnen durch europäisches und nationales Recht auferlegt werden, und dass sie dabei dem Recht der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung sowie der Gelegenheit zur Überprüfung der von den Sozialpartnern vorgeschlagenen Alternativen Vorrang einräumen müssen;
18. bekräftigt seine Forderung, dass die Kommission nach Anhörung der Sozialpartner einen Vorschlag für einen Rechtsakt über das Recht der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung sowie über die Antizipation und Bewältigung von Umstrukturierungen unterbreitet, und zwar im Einklang mit den detaillierten Empfehlungen in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2013 zu Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern, Antizipation und Management von Umstrukturierungen[11];
19. ist davon überzeugt, dass Unternehmen, die die Möglichkeiten des Binnenmarkts und des europäischen Unternehmensrechts nutzen wollen, gleichzeitig die Werte der Demokratie am Arbeitsplatz achten müssen; fordert die Kommission daher auf, einen Vorschlag für eine Richtlinie vorzulegen, durch die eine neue, integrierte Architektur für die Beteiligung von Arbeitnehmern an europäischen Unternehmensformen eingeführt wird und in der anspruchsvolle Standards bezüglich des Rechts der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung gesetzt und Mindestanforderungen bezüglich der Vertretung der Arbeitnehmer in Leitungsgremien festgelegt werden; betont, dass dieser neue Rahmen der einzige Bezugsrahmen für die Unterrichtung, die Anhörung und die Vertretung in Leitungsgremien für alle europäischen Unternehmensformen werden sollte und dass damit eine Verpflichtung eingeführt werden sollte, ein System für die Vertretung der Arbeitnehmer im Verwaltungsrat (bei monistischen Systemen) oder in Aufsichtsräten (bei dualistischen Systeme) zu schaffen;
20. fordert die Kommission und den Rat auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu bewerten und anzunehmen, um die Interessen der EU zu verteidigen, ähnlichen Situationen künftig vorzubeugen und sie abzuwenden und Lehren im Hinblick auf die Aushandlung künftiger Luftverkehrsabkommen zu ziehen;
21. fordert die Kommission auf, das Parlament über alle neuen relevanten Informationen zur Insolvenz von Thomas Cook zu informieren; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, zu wissen, ob die zuständigen Genehmigungsbehörden die finanzielle Situation von Thomas Cook bewertet haben, ob finanzielle Probleme festgestellt wurden und ob Maßnahmen hätten ergriffen werden können, um zu verhindern, dass Tausende von Reisenden fernab ihrer Heimat festsitzen; fordert die Kommission auf, in Erwägung zu ziehen, in die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen eine Bestimmung aufzunehmen, in der die Rechte der Arbeitnehmer im Fall einer Insolvenz festgelegt werden;
22. fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen und Mechanismen zur Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus für den Schutz von Arbeitnehmern und Verbrauchern im Falle von Firmeninsolvenzen in Erwägung zu ziehen; fordert den Rat auf, möglichst bald seinen Standpunkt zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im Hinblick auf die Durchsetzung der Fluggastrechte und die Haftung von Luftfahrtunternehmen anzunehmen und den vom Parlament im Februar 2014 angenommenen Standpunkt zu billigen; bedauert, dass der Rat in den letzten fünf Jahren keine Einigung erzielen konnte; fordert die Kommission auf, nach Anhörung der einschlägigen Sozialpartner einen Vorschlag für einen dem Florange-Gesetz ähnlichen Rechtsakt zu unterbreiten, mit dem die Unternehmen verpflichtet werden, den Betriebsrat im Falle einer Unternehmensschließung zu informieren, damit er versuchen kann, einen Käufer für das Unternehmen oder den Standort zu finden;
23. betont erneut, dass im Zusammenhang mit der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im Hinblick auf die Durchsetzung der Fluggastrechte und die Haftung von Luftfahrtunternehmen verpflichtende Mechanismen zur Aufrechterhaltung eines hohen Schutzes der Fluggäste bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit erforderlich sind, unter anderem, indem Fluggesellschaften Garantiefonds einrichten oder Versicherungsverträge abschließen, durch die Unterstützungsleistungen, Rückerstattungen, Ausgleichsleistungen und Umbuchungen sichergestellt werden; betont, dass Fluggäste, die eine eigenständige Leistung wie einen einzelnen Flug gebucht haben, den gleichen Schutz genießen sollten wie Fluggäste, die eine Pauschalreise gebucht haben, insbesondere da die Verbraucher in zunehmendem Maße „Nur-Sitzplatz“-Leistungen buchen;
24. fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften über den Schutz von Arbeitnehmern im Insolvenzfall in Bezug auf die Rückholung zu erwägen, einschließlich der Schaffung eines speziellen Fonds für diesen Zweck;
25. fordert die Kommission auf, Maßnahmen in Betracht zu ziehen, um den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die bestmögliche Vorgehensweise zur Bewältigung von Betriebsschließungen zu erleichtern, und ihnen nahezulegen, Beispiele aus Rechtsvorschriften zu prüfen, um nach Möglichkeit die Suche nach einem Käufer zu organisieren, damit Unternehmen trotz der von den ursprünglichen Eigentümern beschlossenen Einstellung des Geschäftsbetriebs weitergeführt werden;
26. ist der Überzeugung, dass Steuerumgehung, auch durch den Transfer materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen zwischen Unternehmen zu unangemessenen Preisen (Transferpreise), verhindert werden sollte und dass solche Praktiken zudem ein Ergebnis der mangelnden europäischen Koordinierung in der Steuer- und Handelspolitik sind; fordert mehr Kooperation und Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten in Steuer-, Sozial- und Haushaltsangelegenheiten;
27. betont, dass es einen angemessenen Sozialschutz geben muss, der es den Menschen ermöglicht, wirtschaftlich aktiv zu bleiben und in Würde zu leben; fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Arbeitslosenhilfen sowie Berufsbildungs- und Mentorendienste für Menschen zu gewährleisten, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, wobei gering qualifizierten Arbeitnehmern und Arbeitnehmern, die älter als 50 Jahre sind, besondere Aufmerksamkeit gebührt;
28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 46 vom 17.2.2004, S. 1.
- [2] ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64.
- [3] ABl. C 257E vom 6.9.2013, S. 1.
- [4] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.
- [5] ABl. C 93 vom 24.3.2017, S. 336.
- [6] ABl. C 355 vom 20.10.2017, S. 71.
- [7] ABl. L 326 vom 11.12.2015, S. 1.
- [8] Angenommene Texte, P8_TA(2018)0449.
- [9] ABl. L 293 vom 31.10.2008, S. 3.
- [10] Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (ABl. L 172 vom 26.6.2019, S. 18).
- [11] ABl. C 440 vom 30.12.2015, S. 23.