Entschließungsantrag - B9-0121/2019Entschließungsantrag
B9-0121/2019

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Auswirkungen der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns

21.10.2019 - (2019/2854(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Markus Buchheit, Christine Anderson, Jörg Meuthen
im Namen der ID-Fraktion

Verfahren : 2019/2854(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0121/2019
Eingereichte Texte :
B9-0121/2019
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B9-0121/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Auswirkungen der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns

(2019/2854(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns,

 unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen[1],

 unter Hinweis auf die politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2019–2024,

 unter Hinweis auf die Anhörung von Frans Timmermans, designierter Exekutiv-Vizepräsident mit Zuständigkeit für den europäischen Grünen Deal, vom 8. Oktober 2019 im Europäischen Parlament,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 21. Oktober 2019 zu den Auswirkungen der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass nach der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns etwa 600 000 Reisende festsaßen;

B. in der Erwägung, dass durch die Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns etwa 22 000 Arbeitsplätze in Gefahr sind;

C. in der Erwägung, dass es nach wie vor mehr als 1 000 000 Kunden gibt, die für 2019 Reisen gebucht haben und sie aufgrund der derzeitigen Umstände nicht werden antreten können;

D. in der Erwägung, dass die Umweltschutzvorschriften der EU und insbesondere das Emissionshandelssystem einen Wettbewerbsnachteil für europäische Fluggesellschaften und Reiseveranstalter wie den Thomas-Cook-Konzern verursachen;

E. in der Erwägung, dass die neuen Klimaschutzziele im Rahmen des „europäischen Grünen Deals“ die Lage für die Reisebranche weiter verschärfen dürften, was möglicherweise zu weiteren Fällen wie der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns führen wird;

F. in der Erwägung, dass der designierte Exekutiv-Vizepräsident der Kommission angekündigt hat, dass die CO2-Emissionen bis 2040 um 55 % reduziert werden müssen, was alle Zweige der europäischen Wirtschaft unter enormem Druck bringt;

G. in der Erwägung, dass die Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns ein Beispiel für einen Wirtschaftsabschwung ist, der möglicherweise auch andere Dienstleistungsbranchen betreffen und zu weiteren Arbeitsplatzverlusten führen könnte;

H. in der Erwägung, dass die neuen Klimaschutzvorschriften einen erheblichen Anstieg der Reisekosten verursachen dürften;

I. in der Erwägung, dass die Tourismusbranche in Griechenland aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook verschiedenen Berechnungen zufolge vor Verlusten in Höhe von 250 bis 500 Mio. EUR steht;

J. in der Erwägung, dass die spanische Tourismusbranche einen Verlust von mindestens 200 Mio. EUR an unbezahlten Hotelrechnungen von Thomas Cook erwartet;

1. stellt mit großer Besorgnis fest, dass die wirtschaftliche Lage in der EU immer beunruhigender wird;

2. vertritt die Auffassung, dass der „europäische Grüne Deal“ in Zeiten eines Wirtschaftsabschwungs eine unnötige Belastung für europäische Unternehmen darstellt;

3. fordert die Kommission auf, ihren Kurs zu korrigieren und die Belastung für die europäische Tourismusbranche durch strengere CO2-Ziele und andere übermäßige Klimaschutzmaßnahmen zu verringern;

4. betont, dass Klimaschutzmaßnahmen zu höheren Reisekosten für die Verbraucher führen; weist daher warnend darauf hin, dass dadurch das Funktionieren der Märkte und die Mobilität gefährdet werden; weist nachdrücklich darauf hin, dass erschwingliche Reisen auch für Bürger mit niedrigem Einkommen ein standardmäßiger Bestandteil des Rechts jedes Einzelnen auf Urlaub bleiben müssen;

5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 23. Oktober 2019
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