Entschließungsantrag - B9-0181/2019Entschließungsantrag
B9-0181/2019

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Krise des WTO-Berufungsgremiums

25.11.2019 - (2019/2918(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Anna-Michelle Asimakopoulou
im Namen des Ausschusses für internationalen Handel


Verfahren : 2019/2918(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0181/2019
Eingereichte Texte :
B9-0181/2019
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B9-0181/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Krise des WTO-Berufungsgremiums

(2019/2918(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf das Übereinkommen von Marrakesch vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO),

 unter Hinweis auf Artikel 17 der Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten („Streitbeilegungsvereinbarung“), mit der das Ständige Berufungsgremium des WTO-Streitbeilegungsgremiums eingesetzt wurde,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Europäischen Union, Chinas, Kanadas, Indiens, Norwegens, Neuseelands, der Schweiz, Australiens, der Republik Korea, Islands, Singapurs, Mexikos, Costa Ricas und Montenegros vom 11. Dezember 2018 an den Allgemeinen Rat der WTO (WT/GC/W/752/Rev. 2) und die Mitteilung der Europäischen Union, Chinas, Indiens und Montenegros vom 11. Dezember 2018 an den Allgemeinen Rat der WTO (WT/GC/W/753/Rev. 1)‚

 unter Hinweis auf die zwischen der EU und Kanada gemäß Artikel 25 der Streitbeilegungsvereinbarung getroffene Übergangsvereinbarung über die Berufung in Schiedsverfahren vom 25. Juli 2019 und eine ähnliche, am 21. Oktober 2019 mit Norwegen getroffene Vereinbarung,

 unter Hinweis auf das informelle Verfahren in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Arbeitsweise des Berufungsgremiums unter der Leitung des Allgemeinen Rates und auf die Berichte des neuseeländischen Botschafters David Walker an den Allgemeinen Rat der WTO vom 28. Februar 2019 (JOB/GC/215), 7. Mai 2019 (JOB/GC/217), 23. Juli 2019 (JOB/GC/220) und 15. Oktober 2019 (JOB/GC/222) sowie auf den Entwurf eines Beschlusses des Allgemeinen Rates über die Arbeitsweise des Berufungsgremiums, den Botschafter Walker am 15. Oktober 2019 dem Allgemeinen Rat vorlegte und der seinem Bericht dieses Datums als Anlage beigefügt ist,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 26. November 2019,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für internationalen Handel,

A. in der Erwägung, dass die WTO gegründet wurde, um den Multilateralismus zu stärken, eine inkludierende Weltwirtschaftsordnung voranzubringen und ein offenes, auf Regeln beruhendes und diskriminierungsfreies multilaterales Handelssystem zu fördern;

B. in der Erwägung, dass das Streitbeilegungssystem der WTO durch seine Verbindlichkeit, sein zweistufiges Verfahren und die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit seiner Schiedsrichter erfolgreich dazu beigetragen hat, die Einhaltung der WTO-Regeln und die Sicherheit und Berechenbarkeit des multilateralen Handelssystems sicherzustellen, damit nicht auf unilaterale Maßnahmen zurückgegriffen wird;

C. in der Erwägung, dass dem WTO-Berufungsgremium im Streitbeilegungssystem der WTO grundlegende Bedeutung zukommt;

D. in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten von Amerika seit 2017 die Ersetzung jedes der sieben Mitglieder des Berufungsgremiums blockieren und zahlreiche Vorschläge zur Einleitung des Auswahlverfahrens zur Besetzung der freien Stellen abgelehnt haben;

E. in der Erwägung, dass am 10. Dezember 2019 die Mandate von zwei der drei verbliebenen Mitglieder des Berufungsgremiums auslaufen und das Berufungsgremium danach nicht mehr über neue Berufungen verhandeln kann, da hierfür drei Mitglieder erforderlich sind;

1. ist zutiefst besorgt darüber, dass das Berufungsgremium nach dem 10. Dezember 2019 nicht mehr arbeitsfähig sein wird, wenn keine Lösung gefunden wird, was schwerwiegende Folgen für das auf Regeln beruhende multilaterale Handelssystem haben könnte;

2. bedauert sehr, dass die laufenden Diskussionen zwischen den Mitgliedern der WTO noch nicht zu einem Erfolg geführt haben;

3. unterstützt das informelle Verfahren unter Vermittlung von Botschafter Walker uneingeschränkt und erachtet seine Vorschläge als sehr gute Grundlage für die Ausarbeitung einer zufriedenstellenden Lösung, die den gemeinsamen Bedenken hinsichtlich der Arbeitsweise des Berufungsgremiums und seiner erforderlichen Reform Rechnung trägt; fordert alle Mitglieder der WTO auf, sich konstruktiv an diesen Diskussionen zu beteiligen, damit die offenen Stellen so bald wie möglich besetzt werden können, wobei sicherzustellen ist, dass die WTO bedarfsgerecht mit finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet wird;

4. fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern der WTO, auch mit den Vereinigten Staaten von Amerika, fortzusetzen, um zuvörderst die Blockade des Ernennungsverfahrens gegebenenfalls auch nach dem 10. Dezember 2019 zu beenden;

5. weist erneut darauf hin, dass der interparlamentarische Dialog sehr wichtig ist, wenn es darum geht, zu den laufenden Diskussionen beizutragen und zu einem Erfolg zu kommen;

6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der WTO und dem Generaldirektor der WTO zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 26. November 2019
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