ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der WTO-Entscheidung im Airbus-Streit auf die europäische Landwirtschaft
25.11.2019 - (2019/2895(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Mazaly Aguilar, Zbigniew Kuźmiuk, Veronika Vrecionová, Ruža Tomašić, Nicola Procaccini, Bert-Jan Ruissen, Carlo Fidanza
im Namen der ECR-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0197/2019
B9-0197/2019
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der WTO-Entscheidung im Airbus-Streit auf die europäische Landwirtschaft
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Entscheidung des Schiedsgremiums der Welthandelsorganisation (WTO) im Airbus-Subventionsstreit (DS316) vom 2. Oktober 2019, mit der US-Gegenmaßnahmen gegen EU-Ausfuhren im Wert von 7,5 Mrd. USD (6,8 Mrd. EUR) genehmigt wurden,
– unter Hinweis auf die Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums der WTO vom 14. Oktober 2019, mit der die Aussetzung von Zugeständnissen genehmigt wurde,
– unter Hinweis auf die Entscheidung der USA, ab dem 18. Oktober 2019 zusätzliche Ad‑valorem-Zölle in Höhe von 25 % auf landwirtschaftliche Erzeugnisse einzuführen,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die USA ein wichtiger Handelspartner der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich sind; in der Erwägung, dass sich im Jahr 2018 die Agrar- und Lebensmittelausfuhren aus der EU in die USA auf 22,3 Mrd. EUR (16,2 % aller Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU) und die Agrar- und Lebensmitteleinfuhren aus den USA auf 12 Mrd. EUR beliefen;
B. in der Erwägung, dass das Vereinigte Königreich, Frankreich, Spanien, Italien, Deutschland und Irland von der Entscheidung der USA, auf bestimmte Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse einen zusätzlichen Zoll in Höhe von 25 % einzuführen, besonders betroffen sein werden, und dass der Agrar- und Nahrungsmittelsektor anderer EU-Mitgliedstaaten ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wird;
C. in der Erwägung, dass die wichtigsten Agrarerzeugnisse, die von den zusätzlichen Zöllen betroffen sind, hochwertige Erzeugnisse wie Wein, Scotch-Whisky, Oliven und Olivenöl sowie Milchprodukte wie Butter und Käse sein werden; in der Erwägung, dass auch andere Agrarerzeugnisse wie Schweinefleisch, Zitrusfrüchte, Fruchtsäfte und verarbeitete Früchte wie Kirschen und Birnen sowie Muscheln betroffen sind;
D. in der Erwägung, dass die Ausfuhren spanischer schwarzer Oliven in die USA drastisch abgenommen haben, seit die USA im November 2017 Zölle auf das Erzeugnis verhängt haben;
E. in der Erwägung, dass die Agrarsektoren der EU immer noch unter den schwerwiegenden Folgen des russischen Embargos von 2014 leiden; in der Erwägung, dass die US-Gegenmaßnahmen die Instabilität des EU-Binnenmarkts weiter verstärken werden und dieser aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU möglicherweise von weiteren Marktstörungen betroffen sein wird;
F. in der Erwägung, dass Landwirte sowie der Agrar- und Lebensmittelsektor erneut von nicht landwirtschaftsbezogenen Handelsstreitigkeiten betroffen sind, die sie nicht beeinflussen können;
G. in der Erwägung, dass die Maßnahmen der USA sowohl unmittelbar als auch langfristig eine ernsthafte Bedrohung für die Marktanteile hochwertiger europäischer Erzeugnisse wie Wein, Käse und Whisky darstellen und die ohnehin schon fragile Lage in bestimmten Sektoren, etwa im Olivenöl- und im Tafelolivensektor, weiter verschärfen könnten;
H. in der Erwägung, dass der Streit um Subventionen für Boeing nach wie vor bei der WTO anhängig ist;
1. ist zutiefst besorgt darüber, dass sich die Entscheidung der USA, der EU aufgrund des Airbus-Streits Gegenmaßnahmen aufzuerlegen, erheblich auf das wettbewerbliche Gleichgewicht im Bereich der Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse im Binnenmarkt auswirken wird, wovon insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und Genossenschaften, die in ländlichen Gebieten die wichtigsten sozioökonomische Triebkräfte sind, betroffen sein werden;
2. bedauert zutiefst, dass trotz der wiederholten Forderungen des Agrar- und Lebensmittelsektors, eine Lösung zu finden, nicht rechtzeitig vor der Verhängung der Zölle eine Verhandlungslösung erzielt worden ist;
3. fordert, dass zügig eine Verhandlungslösung zur Beilegung und zum Abbau der zunehmenden Handelsspannungen zwischen den beiden Parteien gefunden wird;
4. fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine rasche Unterstützung für die am stärksten von diesen Zöllen betroffenen Agrarsektoren zu mobilisieren und einen konkreten Plan mit gezielten Maßnahmen zur Entschädigung der Landwirte für Verzerrungen des Binnenmarktes zu erwägen;
5. fordert die Kommission auf, den Agrar- und Lebensmittelmarkt der EU genau zu überwachen, um rechtzeitig Störungen der Lebensmittelversorgungskette festzustellen, die sich aus der Anwendung der Zölle, den kumulativen Wirkungen gemeinsam mit anderen Marktentwicklungen, einschließlich im Zusammenhang mit dem noch in Kraft befindlichen Embargo Russlands, sowie den Ausstrahlungswirkungen von Erzeugnissen, die vom Markt verdrängt wurden, ergeben;
6. fordert die Kommission auf, bei der Verwaltung der laufenden Absatzförderungskampagnen in Drittländern gegebenenfalls flexibel zu sein und eng mit den nationalen Agenturen für Absatzförderung zusammenzuarbeiten, damit die Marktteilnehmer reaktionsfähig sind und ihre Maßnahmen in den USA verstärken bzw. deren Schwerpunkt verlagern können; fordert die Kommission auf, im Einklang mit den Mittelzuweisungen zusätzliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Absatzförderung zu genehmigen;
7. betont, dass es sich zu den internationalen Handelsbeziehungen bekennt und dass es gilt, die Ausfuhrmärkte – insbesondere für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse – zu diversifizieren sowie den Marktzugang durch die Beseitigung von noch bestehenden technischen Hindernissen, die es den Marktteilnehmern unmöglich machen, die Ausfuhrmöglichkeiten voll auszuschöpfen, sicherzustellen;
8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.