ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der WTO-Entscheidung im Airbus-Streit auf die europäische Landwirtschaft
25.11.2019 - (2019/2895(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Paolo De Castro
im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0197/2019
B9-0198/2019
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der WTO-Entscheidung im Airbus-Streit auf die europäische Landwirtschaft
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Entscheidung des Schiedsgremiums der Welthandelsorganisation (WTO) im Airbus-Subventionsstreit (DS316) vom 2. Oktober 2019, mit der US-Gegenmaßnahmen gegen EU-Ausfuhren im Wert von 7,5 Mrd. USD (6,8 Mrd. EUR) genehmigt wurden,
– unter Hinweis auf den förmlichen Beschluss des Streitbeilegungsgremiums der WTO vom 14. Oktober, in dem grünes Licht für diese Sanktionen gegeben wurde,
– unter Hinweis auf die Entscheidung der USA, ab dem 18. Oktober 2019 einen neuen Ad-valorem-Zoll in Höhe von 25 % auf einige landwirtschaftliche Erzeugnisse und in Höhe von 10 % auf nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse einzuführen,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die USA das wichtigste Ziel von Agrarausfuhren der EU-28 sind, die sich im Jahr 2018 auf 22,3 Mrd. EUR beliefen; in der Erwägung, dass diese Ausfuhren dazu beitragen, eine positive Bilanz im Handel mit den USA aufrechtzuerhalten;
B. in der Erwägung, dass Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU im Wert von 4,3 Mrd. EUR (60 % des Gesamtwerts der Gegenmaßnahmen) von den neuen Zöllen betroffen sein werden, die eine Höhe von 1,1 Mrd. EUR erreichen werden;
C. in der Erwägung, dass das Vereinigte Königreich, Frankreich, Spanien, Italien, Deutschland und Irland in dieser Reihenfolge die am stärksten von der Entscheidung der USA betroffenen Länder sind, aus denen 97 % der gesamten Ausfuhren stammen, für die die neuen Zölle gelten; in der Erwägung, dass auch die Agrar- und Lebensmittelsektoren anderer Mitgliedstaaten in Mitleidenschaft gezogen werden;
D. in der Erwägung, dass die wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, auf die die WTO-Sanktionen abzielen, EU-Erzeugnisse mit Symbolkraft und einem sehr hohen Mehrwert sein werden, die oft im Rahmen von EU-Qualitätsregelungen geschützt sind (Wein und Spirituosen, Milch- und Fleischprodukte, Olivenöl und Tafeloliven) und gegen die sich 92 % aller handelspolitischen Gegenmaßnahmen der USA richten;
E. in der Erwägung, dass auch andere Agrarerzeugnisse wie Schweinefleisch, Kaffee, Süßgebäck, Fruchtsaft, Zitrusfrüchte sowie anderes Obst und Gemüse betroffen sind, wenn auch in geringerem Maße;
F. in der Erwägung, dass Landwirte und Wirtschaftsteilnehmer in der Agrar- und Lebensmittelkette nach dem russischen Embargo erneut Opfer eines nicht landwirtschaftlichen Handelskonflikts sind und dass die Entscheidung der USA, diese Zölle zu erheben, auf unbestimmte Zeit aufrechterhalten wird, bis die Mitgliedstaaten der WTO-Resolution zum Airbus-Streit nachkommen;
G. in der Erwägung, dass die US-Gegenmaßnahmen den EU-Binnenmarkt instabiler machen werden, der bereits mit den Störungen zurechtkommen muss, die durch das russische Embargo verursacht wurden, und der sich auf die potenziell negativen wirtschaftlichen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU vorbereiten muss;
H. in der Erwägung, dass sich in einigen Sektoren, wie etwa Tafeloliven, Olivenöl und Fleischprodukte, die ohnehin schon fragile Lage im Binnenmarkt durch die Entscheidung der USA weiter zuspitzen wird und dass für andere, stabilere Sektoren, wie etwa Wein und Milchprodukte, die Gefahr besteht, dass sie schwerwiegende Störungen des Marktes insgesamt verursachen wird;
I. in der Erwägung, dass es bei den von den neuen Zöllen betroffenen Waren spürbare Preiserhöhungen für die Verbraucher geben könnte; in der Erwägung, dass die meisten dieser Waren durch alternative Erzeugnisse anderer Herkunft ersetzt werden können;
J. in der Erwägung, dass nach den geltenden EU-Vorschriften Kampagnen zur Absatzförderung, die bereits genehmigt wurden und auf den US-Markt ausgerichtet sind, nicht angepasst werden können und dass sich einige Maßnahmen, die bereits ergriffen wurden, um den Absatz sehr hochwertiger Produkte zu fördern, ins Leere laufen könnten, wenn die US-Zölle erhoben werden sollten;
1. nimmt die Billigung durch das Streitbeilegungsgremium der WTO zur Kenntnis und ist zutiefst besorgt über die von den USA getroffene Entscheidung, der Europäischen Union Gegenmaßnahmen als ein Ergebnis des Airbus-Streits aufzuerlegen, anstatt eine Verhandlungslösung zu suchen;
2. betont, dass diese Zölle nicht nur erhebliche negative Auswirkungen auf die betroffenen Mitgliedstaaten und Erzeugnisse, sondern auch auf den Agrarsektor insgesamt und die Agrar- und Lebensmittelkette in der gesamten EU haben werden;
3. bekundet sein tiefes Bedauern darüber, dass die USA nicht auf die Versuche der EU eingegangen sind, vor der Anwendung der Zölle rechtzeitig eine Verhandlungslösung zu finden;
4. fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Einklang mit den WTO-Vorschriften eine rasche Unterstützung für die am stärksten von diesen Zöllen betroffenen Sektoren zu mobilisieren und alle verfügbaren Instrumente der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und Maßnahmen zur Bewältigung von Störungen im Binnenmarkt zu nutzen, wie etwa Rücknahme vom Markt im Falle von Obst und Gemüse, und Systeme privater Lagerhaltung für Käse und andere Milchprodukte, und äußert in diesem Zusammenhang sein tiefes Bedauern darüber, dass im Haushaltsplan 2020 keine Ad-hoc-Finanzierungsmöglichkeiten vorgesehen sind;
5. fordert die Kommission auf, den EU-Markt entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette genau zu überwachen, um Störungen zu ermitteln, die sich aus der Anwendung dieser Sanktionen und der Ausstrahlungswirkung von Produkten, die von der Lebensmittelversorgungskette verdrängt wurden, ergeben;
6. tritt für die Ausweitung des Umfangs von EU-Kampagnen zur Absatzförderung ein, um die Mitgliedstaaten bei der Stärkung ihrer Position in Drittmärkten und bei der Suche nach neuen Vertriebswegen für die EU-Erzeugnisse, die von den Zöllen betroffen sind, zu unterstützen;
7. betont, dass der Marktzugang für die von den US-Zöllen betroffenen Erzeugnisse durch die Beseitigung der noch bestehenden technischen Hindernisse gesichert werden muss, die es den Wirtschaftsteilnehmern unmöglich machen, die im Rahmen anderer Freihandelsabkommen eröffneten Ausfuhrmöglichkeiten in vollem Umfang wahrzunehmen;
8. fordert die Kommission auf, bei der Art und Weise, wie solche Kampagnen zur Absatzförderung durchgeführt werden, mehr Flexibilität zuzulassen, damit die Wirtschaftsteilnehmer reagieren und einen neuen Schwerpunkt auf alternative Märkte legen können, indem sie die bereits für den US-Markt genehmigten Tätigkeiten anpassen;
9. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Tür für Verhandlungen offen zu halten, um eine rasche Lösung zu finden, die zunehmenden Handelsspannungen zwischen den beiden Parteien abzubauen und diese Strafzölle auf EU-Waren zu beseitigen;
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.