Entschließungsantrag - B9-0206/2019Entschließungsantrag
B9-0206/2019

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der WTO-Entscheidung im Airbus-Streit auf die europäische Landwirtschaft

25.11.2019 - (2019/2895(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Luke Ming Flanagan, Marisa Matias, José Gusmão, Konstantinos Arvanitis, Stelios Kouloglou, Manuel Bompard, Anja Hazekamp, Petros Kokkalis, Manon Aubry, Emmanuel Maurel, Miguel Urbán Crespo, Idoia Villanueva Ruiz, Eugenia Rodríguez Palop
im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2019/2895(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0206/2019
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B9-0206/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der WTO-Entscheidung im Airbus-Streit auf die europäische Landwirtschaft

(2019/2895(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Entscheidung des Schiedsgremiums der Welthandelsorganisation (WTO) im Airbus-Subventionsstreit (DS316) vom 2. Oktober 2019, mit der US-Gegenmaßnahmen gegen EU-Ausfuhren im Wert von 7,5 Mrd. USD (6,8 Mrd. EUR) genehmigt wurden,

 unter Hinweis auf den förmlichen Beschluss des Streitbeilegungsgremiums der WTO vom 14. Oktober 2019, in dem grünes Licht für diese Sanktionen gegeben wurde,

 unter Hinweis auf die Entscheidung der USA, einen neuen Ad-valorem-Zoll von 25 % auf einige landwirtschaftliche Erzeugnisse und von 10 % auf nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse ab dem 18. Oktober 2019 einzuführen,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die USA ein wichtiges Ziel von Agrarausfuhren der EU-28 sind, die sich im Jahr 2018 auf 22,3 Mrd. EUR beliefen;

B. in der Erwägung, dass Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU im Wert von 4,3 Mrd. EUR (60 % des Gesamtwerts der Gegenmaßnahmen) von den neuen Zöllen betroffen sein werden, die eine Höhe von 1,1 Mrd. EUR erreichen werden;

C. in der Erwägung, dass das Vereinigte Königreich, Frankreich, Spanien, Italien, Deutschland und Irland diejenigen Länder sind, die von der Entscheidung der USA am meisten betroffen werden; in der Erwägung, dass auch die Agrar- und Lebensmittelsektoren anderer EU-Mitgliedstaaten in Mitleidenschaft gezogen werden;

D. in der Erwägung, dass die Kommission trotz der mangelnden Bereitschaft der USA, eine für beide Parteien vorteilhafte Regelung im Boeing-Airbus-Streit zu finden und Schritte zu unternehmen, um die Blockade der Ernennung von Mitgliedern des WTO-Berufungsgremiums durch das Streitbeilegungsgremium der WTO zu beenden, vorschlägt, den USA einen Anteil am Zollkontingent für hochwertiges Rindfleisch zuzuweisen, obwohl sich die USA weigern, das Vorsorgeprinzip anzuerkennen;

E. in der Erwägung, dass die wichtigsten Agrarerzeugnisse, die von den US-Sanktionen betroffen sind, hochwertige EU-Erzeugnisse sein werden (Scotch-Whiskey, Wein, Milchprodukte wie Butter und Käse sowie Olivenöl);

F. in der Erwägung, dass auch andere Agrarerzeugnisse wie Schweinefleisch, Kaffee, Süßgebäck und Fruchtsaft betroffen sind, wenn auch in geringerem Maße;

G. in der Erwägung, dass Landwirte und Akteure der Agrar- und Nahrungsmittelkette wieder einmal Opfer eines nichtlandwirtschaftlichen Handelskonflikts sind; in der Erwägung, dass Italien und Irland, die nicht dem Airbus-Konsortium angehören, ebenfalls den neuen Zöllen unterliegen;

H. in der Erwägung, dass die US-Sanktionen den EU-Binnenmarkt instabiler machen und die bestehende Marktvolatilität noch verstärken werden, die durch extreme Wetterereignisse und Überproduktion in einigen Sektoren, wodurch die Erlöse der Erzeuger unter Druck geraten, und die potenziell negativen wirtschaftlichen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU hervorgerufen wird;

I. in der Erwägung, dass das Recht auf Nahrung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 anerkannt wird;

J. in der Erwägung, dass sich das globale Lebensmittelsystem in der Krise befindet, denn Lebensmittel werden im heutigen industriellen Lebensmittelsystem als privates Gut und nicht als Gemeingut behandelt, was den Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem erleichtern würde, das sowohl für die Lebensmittelproduzenten als auch für die Verbraucher gerechter ist;

1. stellt fest, dass die Entscheidung der Vereinigten Staaten, der EU aufgrund des Airbus-Streits Gegenmaßnahmen aufzuerlegen, vom Streitbeilegungsgremium der WTO gebilligt wurde; fordert die Kommission auf, eine Reform der WTO in dem Sinne zu unterstützen, dass ihr Aufgabenbereich eine Bewertung der Frage umfasst, inwieweit die Handelspolitik Auswirkungen darauf hat, dass das Übereinkommen von Paris eingehalten wird und die Ziele für nachhaltige Entwicklung erreicht werden;

2. betont, dass diese Zölle nicht nur erhebliche negative Auswirkungen auf die betroffenen Mitgliedstaaten und Erzeugnisse, sondern auch auf den Agrarsektor insgesamt und die Agrar- und Lebensmittelkette in der gesamten EU haben werden;

3. bedauert zutiefst, dass die USA nicht auf die Versuche der EU eingegangen sind, vor der Anwendung der Zölle eine rechtzeitige Verhandlungslösung zu finden, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Tür für Verhandlungen offen zu halten, um eine rasche Lösung zu finden und die zunehmenden Handelsspannungen zwischen den beiden Parteien abzubauen;

4. ist der Auffassung, dass den USA kein Anteil am Zollkontingent für hochwertiges Rindfleisch zugewiesen werden sollte, solange sie sich nicht wirklich um die Lösung des Falles Boeing-Airbus bemühen und solange dieses Land die Ersetzung von Mitgliedern des Berufungsgremiums der WTO blockiert und alle Vorschläge zur Einleitung des Auswahlverfahrens zur Besetzung der verbleibenden offenen Stellen ablehnt;

5. fordert die Kommission auf, den EU-Markt entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette genau zu überwachen, um Störungen zu ermitteln, die sich aus der Anwendung dieser Sanktionen und der Ausstrahlungswirkung von Produkten, die von der Lebensmittelversorgungskette verdrängt wurden, ergeben;

6. fordert die EU auf, im Einklang mit den WTO-Regeln verfügbare Instrumente der gemeinsamen Agrarpolitik zu nutzen, um es den Landwirten zu ermöglichen, einen gerechten Übergang zu einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Praxis auf der Grundlage kurzer Lieferketten und regionaler Produktion zu vollziehen, um sie so weit wie möglich gegen externe Schocks immun zu machen;

7. betont, dass die Globalisierung der Lebensmittelversorgungskette nicht den Primärerzeugern zugute gekommen ist, einem Sektor, der durch eine Produktion unter Kostenniveau, niedrige Erlöse und die Exposition gegenüber unlauteren Handelspraktiken aufgrund seiner Zersplitterung gekennzeichnet ist;

8. bedauert, dass sich die Agrarpolitik der EU so entwickelt hat, dass Lebensmittel als Ware betrachtet werden; ist fest davon überzeugt, dass Nahrung ein grundlegendes Menschenrecht ist und von keiner Partei in Handelsstreitigkeiten als offensives Instrument eingesetzt werden sollte;

9. fordert die Kommission auf, weltweit eine Vorreiterrolle zu übernehmen, wenn es darum geht, sich mit dem Widerspruch zwischen einer ausreichenden globalen Nahrungsmittelversorgung und dem weit verbreiteten Problem von Unterernährung und Hunger zu befassen, der sich daraus ergibt, dass Nahrung, eines unserer grundlegendsten menschlichen Bedürfnisse, als Ware angesehen wird, mit der mit Gewinnerzielungsabsicht Handel zu treiben ist;

10. betont, dass die Agrarpolitik der EU neu ausgerichtet werden muss, weg vom derzeitigen industrialisierten Modell, das auf Ausführen in Drittländer basiert, die die Primärerzeuger dem Risiko geopolitischer Ereignissen aussetzen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, hin zu einem Modell, bei dem Ernährungssouveränität, hochwertige Lebensmittel, faire Erlöse der Erzeuger, Umweltschutz und hohe Tierschutzstandards die vorrangigen Ziele sind;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 27. November 2019
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