ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Klima- und Umweltnotstand
25.11.2019 - (2019/2930(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Silvia Sardone, Sylvia Limmer, Elena Lizzi, Marco Dreosto, Danilo Oscar Lancini, Gianantonio Da Re, Simona Baldassarre
im Namen der ID-Fraktion
B9-0218/2019
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klima- und Umweltnotstand
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Rates und der Kommission vom 25. November 2019 zum Klima- und Umweltnotstand,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass noch immer über die tatsächlichen Auswirkungen des Klimawandels debattiert wird; in der Erwägung, dass der menschliche Beitrag zum Klimawandel – sollte er ausschlaggebend sein – noch genau gemessen werden muss;
1. stellt fest, dass die Gefahr besteht, dass das ideologische Anführen von „Dringlichkeiten“ einen bedauerlichen Konflikt zwischen den Generationen anfacht und institutionalisiert, anstatt dass dadurch eine ausgewogene Debatte begünstigt wird;
2. lehnt die Versuche, einen dauerhaften Ausnahmezustand ohne Raum für Alternativen zu etablieren, entschieden ab, da solche Versuche zu einer erzwungenen Anerkennung durch die wissenschaftliche Gemeinschaft und in der öffentlichen Debatte führen;
3. ist zutiefst besorgt über den von blindem Glauben geprägten Ansatz im Hinblick auf den „ökologischen Wandel“, der von der gewählten Präsidentin der Kommission Ursula von der Leyen, vielen designierten Mitgliedern der Kommission sowie mehreren Fraktionen in den Anhörungen vertreten wurde und der dazu führen könnte, dass unrealistische Ziele für die politische Agenda der EU gesetzt werden;
4. ist fest entschlossen, dafür zu sorgen, dass wieder rational über das Thema Umwelt diskutiert wird und dass umwelt- und sozialpolitische Maßnahmen miteinander vereinbart werden können, und dabei in erster Linie auf die umweltschädlichsten Aspekte unseres Produktions- und Konsummodells einzugehen;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.