VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zum Rechnungsabschluss des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen für das Haushaltsjahr 2017
11.12.2019 - (2019/2909(RSP))
Petri Sarvamaa im Namen des Haushaltskontrollausschusses
B9-0235/2019
Beschluss des Europäischen Parlaments über den Rechnungsabschluss des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen für das Haushaltsjahr 2017
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen für das Haushaltsjahr 2017,
– unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2017 des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, zusammen mit der Antwort des Büros[1],
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung[2] über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2019 zu der dem Büro für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilenden Entlastung (05825/2019 – C8-0098/2019),
– unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 26. März 2019[3] über den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2017 sowie auf die Antwort des Exekutivdirektors des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 23. Oktober 2019[4], mit welchem dem Exekutivdirektor des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 verweigert wurde,
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[5], insbesondere auf Artikel 208,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[6], insbesondere auf Artikel 70,
– gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen[7], insbesondere auf Artikel 36,
– gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[8], insbesondere auf Artikel 108,
– gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
1. billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen für das Haushaltsjahr 2017;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
- [1] ABl. C 434 vom 30.11.2018, S. 116.
- [2] ABl. C 434 vom 30.11.2018, S. 116.
- [3] ABl. L 249 vom 27.9.2019, S. 182.
- [4] Angenommene Texte, P9_TA-PROV(2019)0039.
- [5] ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
- [6] ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
- [7] ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 11.
- [8] ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.