Entschließungsantrag - B9-0241/2019Entschließungsantrag
B9-0241/2019

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Gedenken an den 30. Jahrestag der rumänischen Revolution vom Dezember 1989

16.12.2019 - (2019/2989(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Traian Băsescu, Ioan-Rareş Bogdan, Siegfried Mureşan, Marian-Jean Marinescu, Vasile Blaga, Daniel Buda, Cristian-Silviu Buşoi, Gheorghe Falcă, Mircea-Gheorghe Hava, Dan-Ştefan Motreanu, Gheorghe-Vlad Nistor, Eugen Tomac, Loránt Vincze, Iuliu Winkler, Roberta Metsola, Kinga Gál, Antonio Tajani, Radan Kanev
im Namen der PPE-Fraktion
Dan Nica, Juan Fernando López Aguilar, Claudiu Manda, Klára Dobrev, Csaba Molnár, Attila Ara-Kovács, Cristian Terheş, Maria Grapini, Tudor Ciuhodaru, Mihai Tudose, Carmen Avram, Adrian-Dragoş Benea, Bogusław Liberadzki, Rovana Plumb, Monika Beňová, Miroslav Číž, Robert Hajšel, Corina Crețu
im Namen der S&D-Fraktion
Dacian Cioloş, Cristian Ghinea, Dragoş Tudorache, Dragoş Pîslaru, Clotilde Armand, Ramona Strugariu, Vlad-Marius Botoş, Nicolae Ştefănuță, Karen Melchior
im Namen der Renew-Fraktion
Dace Melbārde, Andrey Slabakov, Anna Fotyga, Zdzisław Krasnodębski, Angel Dzhambazki, Nicola Procaccini
im Namen der ECR-Fraktion

Verfahren : 2019/2989(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0241/2019
Eingereichte Texte :
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Aussprachen :
Angenommene Texte :

B9-0241/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gedenken an den 30. Jahrestag der rumänischen Revolution vom Dezember 1989

(2019/2989(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die universellen Grundsätze der Menschenrechte und die Grundprinzipien der Europäischen Union als einer auf gemeinsamen Werten beruhenden Gemeinschaft,

 unter Hinweis auf die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. September 2019 zur Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas[1],

 unter Hinweis auf die Entschließungen und Erklärungen verschiedener nationaler Parlamente zu den Verbrechen totalitärer kommunistischer Regime,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass im Jahr 2019 der 30. Jahrestag der rumänischen Revolution begangen wird, die durch die Aufstände in Timișoara ausgelöst wurde, die später auf alle Landesteile übergriffen und schließlich in einer antitotalitären Revolution in Bukarest gipfelten, was zum Sturz des kommunistischen Regimes und zur Durchsetzung der Demokratie führte; in der Erwägung, dass die rumänische Bevölkerung mit dieser Revolution, bei der tragischerweise 1 142 Personen ums Leben kamen, 3 138 Personen schwer verletzt und über 760 Personen rechtswidrig inhaftiert und gefoltert wurden, die Wende zu Freiheit und Rechtsstaatlichkeit vollzog;

B. in der Erwägung, dass die rumänische Revolution vom Dezember 1989 der gewaltsamste aller Aufstände war, die in den Staaten hinter dem Eisernen Vorhang zum Sturz des Kommunismus führten;

C. in der Erwägung, dass die Revolution vom Dezember 1989 und die Opferbereitschaft der Bürger Rumäniens, die sich mutig in die Schusslinie stellten, den Weg des Landes in Richtung NATO, Europäische Union und demokratische Welt ebneten, aus der das Land nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs entgegen dem Willen der rumänischen Bevölkerung herausgerissen worden war;

D. in der Erwägung, dass der Einsatz von Gewalt gegen die rumänische Bevölkerung im Dezember 1989 die gesamte rumänische Gesellschaft bis ins Mark erschütterte und dass die Identifizierung der eigentlichen Täter nach wie vor eine quälende und ungelöste Frage für die Opfer dieser Verbrechen, ihre Familien und alle Bürger Rumäniens darstellt;

E. in der Erwägung, dass militärisches Vorgehen gegen die eigene Bevölkerung nicht ungestraft bleiben sollte;

F. in der Erwägung, dass in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Vereinigung „21. Dezember 1989“ u. a./Rumänien, Acatrinei u. a./Rumänien und Șandru u. a./Rumänien) festgestellt wird, dass sich während der Revolution gravierende Verstöße gegen die Grundrechte – beispielsweise Verstöße gegen das Recht auf Leben, das Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens – ereigneten und dass diese Verstöße von Kräften des diktatorischen kommunistischen Regimes begangen wurden, die auf friedliche Demonstranten schossen und zahlreiche Personen verhafteten, die gegen Ceaușescus Unterdrückungsapparat demonstrierten; in der Erwägung, dass selbst nach so vielen Jahren weder die Opfer noch ihre Nachkommen die Wahrheit über die genauen Umstände der tragischen Ereignisse in Erfahrung gebracht haben;

G. in der Erwägung, dass sich die Union gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union auf die Werte der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte gründet; in der Erwägung, dass diese Werte allen Mitgliedstaaten gemein sind;

H. in der Erwägung, dass der rumänische Staat den Prozess der Wahrheitsfindung und der Offenlegung der Wahrheit unnötig hinausgezögert hat, der jedoch allerhöchste Bedeutung zukommt, wenn das Recht der Opfer und ihrer Nachkommen auf gerechte Entschädigung und auf Wiedergutmachung gewährleistet werden soll; in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Rumäniens nicht die erforderliche Sorgfalt walten ließen, wie sie im Rahmen der internationalen Menschenrechtsnormen vorgeschrieben ist;

1. gedenkt der Opfer der Revolution vom Dezember 1989, die ihr Leben gegeben haben, um die totalitäre Diktatur in Rumänien zu beseitigen, und erweist ihnen und ihren Angehörigen seine Ehrerbietung;

2. würdigt, dass die Opferbereitschaft der friedlichen Demonstranten vom Dezember 1989 den Weg für den Übergang Rumäniens zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Schaffung einer Marktwirtschaft sowie für die nachfolgende Eingliederung des Landes in die Nordatlantische Allianz und die Europäische Union ebnete;

3. fordert den rumänischen Staat auf, seine Anstrengungen zu verstärken, die Wahrheit im Zusammenhang mit den Geschehnissen der Revolution ans Licht zu bringen, da dies für das Land, die rumänische Bevölkerung, Europa und die Europäische Union vor dem Hintergrund des Rechts der Bevölkerung des Landes, dreißig Jahre nach der Revolution vom Dezember 1989 die Wahrheit zu erfahren, unbedingt notwendig ist;

4. fordert die Organe der Europäischen Union und ihre Mitgliedstaaten, vor allem Rumänien, auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit der Verbrechen des kommunistischen Regimes gedacht und sichergestellt wird, dass es nie wieder zu derlei Verbrechen kommt;

5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten aller Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 18. Dezember 2019
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