ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur brutalen Niederschlagung der jüngsten Proteste im Iran
16.12.2019 - (2019/2993(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Kati Piri, Jytte Guteland
im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0271/2019
B9-0272/2019
Entschließung des Europäischen Parlaments zur brutalen Niederschlagung der jüngsten Proteste im Iran
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zum Iran,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Februar 2019 zum Iran,
– unter Hinweis auf die vom Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR), Josep Borrell, am 8. Dezember 2019 im Namen der EU abgegebene Erklärung zu den jüngsten Protesten im Iran,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 21. November 2019 zu den Entwicklungen im Iran,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2016 zur Strategie der EU gegenüber dem Iran nach dem Abschluss des Nuklearabkommens[1],
– unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern,
– unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zur Todesstrafe, auf die EU-Leitlinien betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und auf die Menschenrechtsleitlinien der EU in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline,
– unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran vom 30. Januar 2019,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966, zu dessen Vertragsparteien der Iran gehört,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Zehntausende Menschen im Iran ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgeübt und ihren wachsenden Unmut über die wirtschaftlichen und politischen Missstände zum Ausdruck gebracht haben; in der Erwägung, dass es sich um die größten Unruhen seit 40 Jahren handeln könnte;
B. in der Erwägung, dass die iranischen Sicherheitskräfte in ihrer möglicherweise bislang tödlichsten Reaktion auf Demonstrationen unverhältnismäßige Mittel und Gewalt gegen die Demonstranten angewandt haben, wobei den Angaben von internationalen Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch zufolge mehr als 200 Menschen getötet und bis zu 7 000 verhaftet wurden;
C. in der Erwägung, dass Bedienstete der Strafverfolgungsbehörden gemäß den Grundprinzipien der Vereinten Nationen für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schusswaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen Gewalt nur dann anwenden dürfen, wenn es unbedingt notwendig ist, und nur in dem Ausmaß, wie es für die Durchsetzung der rechtmäßigen polizeilichen Ziele erforderlich ist;
D. in der Erwägung, dass die iranischen Staatsorgane nach Beginn der Proteste im Iran eine fünftägige landesweite Sperrung des Internets verfügt haben, wodurch die Meinungsfreiheit und der Zugang zu Informationen unverhältnismäßig eingeschränkt wurden;
E. in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Rechtsanwälte und Aktivisten im Iran aufgrund ihrer Arbeit nach wie vor Schikanen, willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen und Verfolgung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass der iranische Geheimdienst und weitere Kräfte äußerst hart gegen die Zivilgesellschaft vorgegangen sind;
F. in der Erwägung, dass 77 Mitglieder der reformorientierten Opposition, zumeist Mitglieder der Islamisch-Iranischen Beteiligungsfront, eine offene Erklärung abgegeben haben, in der sie den übermäßigen Einsatz von Gewalt zur Niederschlagung der Proteste verurteilen; in der Erwägung, dass einige von ihnen wegen „Verbreitung von Propaganda gegen die Islamische Republik“ im Iran vor Gericht gestellt und zwei von ihnen, nämlich Mohammad Kianusch Rad und Mehdi Mahmudian, festgenommen wurden;
G. in der Erwägung, dass die iranischen Gerichte systematisch keine fairen Verfahren durchführen und Geständnisse als Beweismittel zulassen, die durch Folter zustandegekommen sind;
1. verurteilt die weit verbreitete und unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt vonseiten des Iran gegen gewaltlose Demonstranten, die lediglich ihre legitimen Forderungen zum Ausdruck gebracht haben; betont, dass derartige Maßnahmen nicht hinnehmbar sind, und fordert die iranischen Staatsorgane nachdrücklich auf, die Gesamtzahl der Todesopfer und inhaftierten Personen offenzulegen, transparente Untersuchungen der mutmaßlichen übermäßigen Gewaltanwendung, einschließlich direkter Angriffe auf Demonstranten durch Sicherheitskräfte, durchzuführen und alle Gewalttäter zur Rechenschaft zu ziehen;
2. fordert die Staatsorgane auf, alle Familien über den Aufenthaltsort ihrer inhaftierten Angehörigen zu informieren und sicherzustellen, dass die inhaftierten Personen umgehend über alle gegen sie erhobenen Anschuldigungen unterrichtet werden und unverzüglich Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten und Kontakt zu ihren Familienangehörigen aufnehmen können;
3. verurteilt die Entscheidung der iranischen Staatsorgane, den Internetzugang zu weltweiten Netzen zu sperren, wodurch die Kommunikation und der freie Informationsfluss für die iranischen Bürger unterbunden wurde; betont, dass derartige Maßnahmen einen eindeutigen Verstoß gegen die Redefreiheit darstellen;
4. betont, dass Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit stets gewahrt werden müssen, und fordert die iranischen Staatsorgane auf, ihren internationalen Verpflichtungen, etwa aus dem IPBPR, nachzukommen;
5. fordert die EU, einschließlich des VP/HR, auf, in bilateralen und multilateralen Foren, insbesondere im Rahmen des politischen Dialogs auf hoher Ebene zwischen der EU und dem Iran, gegenüber den iranischen Staatsorganen weiterhin Menschenrechtsanliegen zur Sprache zu bringen;
6. fordert die EU-Mitgliedstaaten im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auf, eine Sondertagung des Menschenrechtsrats einzuberufen, um die Lage in Iran zu bewerten, wobei das Ziel darin besteht, eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen in dem Land seit Beginn der Proteste anzuordnen und den Iran aufzufordern, den Personen, die diese Untersuchung durchführen, sowie den Vertretern der Vereinten Nationen, einschließlich der Mandatsträger des Sonderverfahrens, umfassenden und uneingeschränkten Zugang auch zu Haftanstalten zu gewähren, sowie die mit den Protesten und ihren Auswirkungen zusammenhängenden Gerichtsverfahren zu beobachten;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Obersten Religionsführer der Islamischen Republik Iran, dem Staatspräsidenten der Islamischen Republik Iran und den Mitgliedern des Madschles des Iran zu übermitteln.
- [1] ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 86.