ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur brutalen Niederschlagung der jüngsten Proteste im Iran
17.12.2019 - (2019/2993(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Michael Gahler, Željana Zovko, Sandra Kalniete, David McAllister
im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0271/2019
B9-0275/2019
Entschließung des Europäischen Parlaments zur brutalen Niederschlagung der jüngsten Proteste im Iran
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zum Iran,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) im Namen der EU vom 8. Dezember 2019 zu den jüngsten Protesten im Iran,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 21. November 2019 zu den Entwicklungen im Iran,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt von 1966 über bürgerliche und politische Rechte,
– unter Hinweis auf die Bürgerrechtscharta des iranischen Präsidenten,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Zehntausende Menschen im Iran von ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht und ihren Unmut über wirtschaftliche Missstände zum Ausdruck gebracht haben;
B. in der Erwägung, dass die iranischen Sicherheitskräfte unverhältnismäßige Gewalt gegen die Demonstranten angewandt haben;
C. in der Erwägung, dass die Proteste Berichten zufolge mit zahlreichen Todesfällen und Verletzten einhergingen;
D. in der Erwägung, dass die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte erklärte, dass mindestens 7 000 Menschen festgenommen worden seien;
E. in der Erwägung, dass die Staatsorgane des Irans begonnen haben, die Internetverbindungen und den Zugang zu sozialen Medien zu blockieren;
F. in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Rechtsanwälte und Online-Aktivisten im Iran nach wie vor Schikanen, willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen und Verfolgung ausgesetzt sind;
1. verurteilt die weit verbreitete und unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten; fordert die Staatsorgane des Irans nachdrücklich auf, für transparente und glaubwürdige Untersuchungen zu sorgen, um die Zahl der Todesopfer und der festgenommenen Personen zu klären; erwartet, dass alle Täter zur Rechenschaft gezogen werden;
2. spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus; wünscht den Verletzten eine rasche Genesung;
3. fordert die Freilassung aller Inhaftierten, die von ihrem Recht auf friedliche Demonstrationen Gebrauch gemacht haben, und fordert die Behörden auf, das Recht der Inhaftierten auf ein ordnungsgemäßes Verfahren – einschließlich des Zugangs zu einem Anwalt ihrer Wahl – zu gewährleisten;
4. verurteilt die Entscheidung des Irans, den Internetzugang zu weltweiten Netzen für mehr als eine Woche zu sperren, wodurch die Kommunikation unterbunden wurde; erwartet, dass die iranischen Staatsorgane den freien Informationsfluss und den Zugang zum Internet gewährleisten;
5. hebt hervor, dass die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit Grundrechte sind, die geachtet werden müssen; fordert die Staatsorgane des Irans auf, ihren internationalen Verpflichtungen, insbesondere den Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, nachzukommen;
6. fordert den Iran auf, mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran zusammenzuarbeiten;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Obersten Religionsführer der Islamischen Republik Iran, dem Staatspräsidenten der Islamischen Republik Iran und den Mitgliedern des iranischen Madschles zu übermitteln.