Entschließungsantrag - B9-0275/2019Entschließungsantrag
B9-0275/2019

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur brutalen Niederschlagung der jüngsten Proteste im Iran

17.12.2019 - (2019/2993(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Michael Gahler, Željana Zovko, Sandra Kalniete, David McAllister
im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0271/2019

Verfahren : 2019/2993(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0275/2019
Eingereichte Texte :
B9-0275/2019
Angenommene Texte :

B9-0275/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments zur brutalen Niederschlagung der jüngsten Proteste im Iran

(2019/2993(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zum Iran,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) im Namen der EU vom 8. Dezember 2019 zu den jüngsten Protesten im Iran,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 21. November 2019 zu den Entwicklungen im Iran,

 unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

 unter Hinweis auf den Internationalen Pakt von 1966 über bürgerliche und politische Rechte,

 unter Hinweis auf die Bürgerrechtscharta des iranischen Präsidenten,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Zehntausende Menschen im Iran von ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht und ihren Unmut über wirtschaftliche Missstände zum Ausdruck gebracht haben;

B. in der Erwägung, dass die iranischen Sicherheitskräfte unverhältnismäßige Gewalt gegen die Demonstranten angewandt haben;

C. in der Erwägung, dass die Proteste Berichten zufolge mit zahlreichen Todesfällen und Verletzten einhergingen;

D. in der Erwägung, dass die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte erklärte, dass mindestens 7 000 Menschen festgenommen worden seien;

E. in der Erwägung, dass die Staatsorgane des Irans begonnen haben, die Internetverbindungen und den Zugang zu sozialen Medien zu blockieren;

F. in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Rechtsanwälte und Online-Aktivisten im Iran nach wie vor Schikanen, willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen und Verfolgung ausgesetzt sind;

1. verurteilt die weit verbreitete und unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten; fordert die Staatsorgane des Irans nachdrücklich auf, für transparente und glaubwürdige Untersuchungen zu sorgen, um die Zahl der Todesopfer und der festgenommenen Personen zu klären; erwartet, dass alle Täter zur Rechenschaft gezogen werden;

2. spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus; wünscht den Verletzten eine rasche Genesung;

3. fordert die Freilassung aller Inhaftierten, die von ihrem Recht auf friedliche Demonstrationen Gebrauch gemacht haben, und fordert die Behörden auf, das Recht der Inhaftierten auf ein ordnungsgemäßes Verfahren – einschließlich des Zugangs zu einem Anwalt ihrer Wahl – zu gewährleisten;

4. verurteilt die Entscheidung des Irans, den Internetzugang zu weltweiten Netzen für mehr als eine Woche zu sperren, wodurch die Kommunikation unterbunden wurde; erwartet, dass die iranischen Staatsorgane den freien Informationsfluss und den Zugang zum Internet gewährleisten;

5. hebt hervor, dass die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit Grundrechte sind, die geachtet werden müssen; fordert die Staatsorgane des Irans auf, ihren internationalen Verpflichtungen, insbesondere den Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, nachzukommen;

6. fordert den Iran auf, mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran zusammenzuarbeiten;

7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Obersten Religionsführer der Islamischen Republik Iran, dem Staatspräsidenten der Islamischen Republik Iran und den Mitgliedern des iranischen Madschles zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 18. Dezember 2019
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