Entschließungsantrag - B9-0276/2019Entschließungsantrag
B9-0276/2019

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur brutalen Niederschlagung der jüngsten Proteste im Iran

17.12.2019 - (2019/2993(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Cornelia Ernst, Manuel Bompard
im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2019/2993(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0276/2019
Eingereichte Texte :
B9-0276/2019
Angenommene Texte :

B9-0276/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments zur brutalen Niederschlagung der jüngsten Proteste im Iran

(2019/2993(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Iran, insbesondere jene vom 19. September 2019 zum Iran, insbesondere zur Lage von Frauenrechtsaktivisten und inhaftierten EU-Bürgern, die zusätzlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen[1], vom 14. März 2019 zum Iran, insbesondere zum Fall von Menschenrechtsverteidigern[2], vom 13. Dezember 2018 zum Iran und insbesondere dem Fall Nasrin Sotudeh[3], vom 31. Mai 2018 zur Lage von inhaftierten Personen mit doppelter Staatsangehöriger (EU/Iran) im Iran[4], vom 3. April 2014 zur Strategie der EU gegenüber dem Iran[5], vom 8. Oktober 2015 zur Todesstrafe[6] und vom 25. Oktober 2016 zur Strategie der EU gegenüber dem Iran nach dem Abschluss des Nuklearabkommens[7],

 unter Hinweis auf die vom Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR), Josep Borrell, am 8. Dezember 2019 im Namen der EU abgegebene Erklärung zu den jüngsten Protesten im Iran,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin vom 21. November 2019 zu den Entwicklungen im Iran,

 unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zur Todesstrafe, zu Folter und zur Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline,

 unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern,

 unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen vom 30. Januar 2019 über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran,

 unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 8. Februar 2019 über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran,

 unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

 unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten erneut Wirtschaftssanktionen gegen den Iran verhängt haben, nachdem Präsident Donald Trump den Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (JCPOA) im Mai 2018 aufgekündigt hatte; in der Erwägung, dass Präsident Trump erklärte, er wolle „größtmöglichen Druck“ auf die iranische Regierung in Teheran ausüben, „um sie zu zwingen, das Abkommen neu auszuhandeln“; in der Erwägung, dass die Regierung der Vereinigten Staaten im Mai 2019 die Ausnahmeregelungen für ihre Sekundärsanktionen für große Importeure von iranischem Erdöl aufhob, wodurch Drittländer daran gehindert wurden, iranisches Erdöl zu kaufen; in der Erwägung, dass Präsident Trump erklärte, der Beschluss ziele darauf ab, die Erdölausfuhren des Iran vollständig zu unterbinden und so dafür zu sorgen, dass die wichtigste Einnahmequelle des Regimes versiegt; in der Erwägung, dass der Außenminister der Vereinigten Staaten, Mike Pompeo, am 14. Februar 2019 gegenüber CBS News erklärte, dass sich die Lage (durch die Sanktionen der Vereinigten Staaten) für die iranische Bevölkerung deutlich verschlechtert habe und dass man davon ausgehe, dass dies die iranische Bevölkerung dazu bewegen werde, sich aufzulehnen und eine Veränderung des Verhaltens des Regimes zu bewirken; in der Erwägung, dass Brian Hook, der derzeitige Sonderbeauftragte für die Iran-Politik der Vereinigten Staaten, eingeräumt hat, dass „wir die Menschenrechte als ein wichtiges Thema hinsichtlich der Beziehungen der Vereinigten Staaten zu China, Russland, Nordkorea und den Iran erachten sollten“, da „die Ausübung von Druck auf diese Regime in Menschenrechtsangelegenheiten eine Möglichkeit ist, Kosten aufzuzwingen, Gegendruck auszuüben und strategisch die Oberhand zurückzugewinnen“; in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten im Dezember 2019 Sanktionen gegen die größte iranische Reederei und die größte iranische Fluggesellschaft verhängt haben, weil sie Teheran angeblich bei der Entwicklung ballistischer Flugkörper unterstützt haben, was gegen die Sanktionen der Vereinten Nationen verstoße;

B. in der Erwägung, dass die Wiedereinführung der Sanktionen der Vereinigten Staaten im Jahr 2018 und vor allem jener gegen die Energie-, Schifffahrts- und Finanzbranche insbesondere die Ölausfuhren traf, welche die wichtigste Deviseneinnahmequelle des Iran darstellen; in der Erwägung, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Iran infolge der Sanktionen im Jahr 2018 um schätzungsweise 4,8 % geschrumpft ist und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) zufolge 2019 um weitere 9,5 % zurückgehen dürfte;

C. in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten den Zugang des Iran zu den weltweiten Finanzmärkten eingeschränkt haben, indem sie etwa 20 iranische Einrichtungen in die Liste der gesondert ausgewiesenen weltweiten Terroristen (Specially Designated Global Terrorists, SDGT) und mindestens 37 staatliche und private Banken aus dem Iran sowie die nationale Erdölgesellschaft des Iran in die Liste der gesondert ausgewiesenen Staatsbürger und gesperrten Personen (Specially Designated Nationals, SDN), in der Sanktionen unterliegende Personen aufgeführt sind, aufgenommen haben; in der Erwägung, dass jedes Unternehmen, das Geschäfte mit SDN tätigt, in den Vereinigten Staaten strafrechtlich verfolgt werden kann, was ein erhebliches Risiko für Unternehmen, Banken und die globalen Finanzinstitute birgt, die für die Erleichterung der Einfuhr von Waren einschließlich lebenswichtiger Arzneimittel und medizinischer Geräte in den Iran von wesentlicher Bedeutung sind;

D. in der Erwägung, dass die Devisenreserven des Iran auf 86 Mrd. USD geschrumpft sind und somit 20 % unter dem Niveau von 2013 liegen; in der Erwägung, dass der Iran nach Angaben eines hochrangigen Beamten der Vereinigten Staaten, Brian Hook, aufgrund von Beschränkungen des Finanzsektors nur auf 10 % dieser Reserven Zugriff hat;

E. in der Erwägung, dass die iranische Währung gegenüber dem US-Dollar 50 % ihres Wertes verloren hat, seitdem die Vereinigten Staaten das Atomabkommen aufgekündigt haben; in der Erwägung, dass die Probleme der iranischen Wirtschaft und die hohe Nachfrage nach Fremdwährungen unter den iranischen Bürgern, deren Ersparnisse stark an Wert verloren haben und deren Kaufkraft drastisch geschrumpft ist, auf das Abrutschen des Rial zurückzuführen sind;

F. in der Erwägung, dass es Präsident Rohani gelungen ist, die Inflation 2017 auf 9 % zu senken; in der Erwägung, dass die Inflation nach Schätzungen des IWF im Jahr 2018 auf 30,5 % angestiegen ist und 2019 voraussichtlich 35,7 % erreichen wird; in der Erwägung, dass die Weltbank erklärt hat, dass die Inflation im Iran bei Nahrungsmitteln besonders hoch ausfiel, wobei Fleischerzeugnisse im April 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 116 % teurer waren, und dass die ländliche Bevölkerung unverhältnismäßig stark betroffen war; in der Erwägung, dass die für den Verbraucherpreisindex (VPI) errechnete 12-monatige Inflationsrate für Privathaushalte nach Angaben des Statistischen Amts des Iran Ende Oktober 2019 bei 42 % lag; in der Erwägung, dass die Preise für Lebensmittel und Getränke im Jahresvergleich um 61 % gestiegen sind;

G. in der Erwägung, dass durch Sanktionen der Vereinigten Staaten gegen iranische Banken die Möglichkeiten des Iran, die Einfuhr humanitärer Güter zu finanzieren, drastisch eingeschränkt wurden, wodurch das Recht der Iraner auf Gesundheit und Zugang zu grundlegenden Arzneimitteln ernsthaft gefährdet wird, was fast sicher zu dokumentierten Engpässen beiträgt und von einem Mangel an wichtigen Arzneimitteln für Epilepsiepatienten bis hin zu begrenzten Chemotherapeutika für krebskranke Iraner reicht; in der Erwägung, dass es sich bei den von diesen Sanktionen am stärksten betroffenen Personen um Iraner mit seltenen Krankheiten und/oder Leiden handelt, die eine spezielle Behandlung benötigen und nicht in der Lage sind, in der Vergangenheit verfügbare Arzneimittel oder Hilfsmittel zu erwerben, darunter Menschen mit Leukämie, Epidermolysis bullosa oder Epilepsie sowie Menschen mit chronischen Augenverletzungen, die infolge des Kontakts mit chemischen Waffen während des Iran-Irak-Kriegs entstanden sind;

H. in der Erwägung, dass sich die EU erneut zum JCPOA einschließlich der Bestimmungen über Handel und ausländische Investitionen bekannt und Maßnahmen zum Schutz legitimer Handels- und Wirtschaftsinteressen der EU ergriffen hat; in der Erwägung, dass eine der wichtigsten Maßnahmen das Instrument zur Unterstützung des Handels (INSTEX) war – eine europäische Zweckgesellschaft mit dem spezifischen Ziel, den Handel mit dem Iran aufrechtzuerhalten; in der Erwägung, dass all diese Maßnahmen aufgrund des asymmetrischen Abhängigkeitsverhältnisses Europas zur Wirtschaft der Vereinigten Staaten, der Größe der Märkte der Vereinigten Staaten und der weltweiten Rolle des US-Dollar gescheitert sind; in der Erwägung, dass die EU dringend damit beginnen muss, ihre strategische Autonomie in Bereichen wie Handel und Bankensystem aufzubauen;

I. in der Erwägung, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Lage der Menschenrechte im Iran im Juli 2019 erklärt hat, er sei nicht nur besorgt darüber, dass sich Sanktionen und Restriktionen im Bankbereich in unangemessener Weise auf die Ernährungssicherheit sowie die Verfügbarkeit von und die Versorgung mit Arzneimitteln, pharmazeutischen Geräten und Materialien auswirken, sondern auch über ihren möglichen negativen Einfluss auf Einsätze und Programme der Vereinten Nationen und anderer Akteure in dem Land;

J. in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote im Iran von 14,5 % im Jahr 2018 auf 16,8 % im Jahr 2019 angestiegen ist;

K. in der Erwägung, dass die iranische Regierung im November 2019 unerwartet eine Kürzung der Benzinsubventionen um 50 % und für Fahrer von Privatwagen eine Rationierung der Ausgabemenge auf 60 Liter pro Monat bekanntgegeben hat; in der Erwägung, dass die iranische Regierung damit den Empfehlungen des IWF aus seinen Artikel-IV-Konsultationen 2018 gefolgt ist; in der Erwägung, dass die erschreckende wirtschaftliche und soziale Lage, die auf die Sanktionen der Vereinigten Staaten zurückzuführen ist, durch den Anstieg der Benzinpreise weiter verschärft wurde;

L. in der Erwägung, dass am 15. November 2019 an über hundert Orten im gesamten Land Proteste ausbrachen, nachdem eine Erhöhung des Treibstoffpreises um 50 % angekündigt worden war; in der Erwägung, dass es nach Angaben der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR) widersprüchliche Berichte darüber gibt, ob es unter den Demonstranten eine oder mehrere bewaffnete Personen gab oder nicht;

M. in der Erwägung, dass die Sicherheitskräfte Berichten der Vereinten Nationen zufolge mit übermäßiger Gewalt auf die Proteste reagierten und dabei unter anderem Wasserwerfer, Tränengas, Schlagstöcke und in einigen Fällen scharfe Munition gegen unbewaffnete Demonstranten einsetzten, von denen keine unmittelbare Lebensgefahr oder Gefahr schwerer Verletzungen ausging; in der Erwägung, dass Berichten zufolge Mitglieder der Basij-Miliz und des Korps der Iranischen Revolutionsgarde an der Erschießung von Demonstranten beteiligt waren;

N. in der Erwägung, dass nach Angaben der Vereinten Nationen bei den fünftägigen Demonstrationen, an denen offiziellen Regierungsquellen zufolge zwischen 120 000 und 200 000 Demonstranten beteiligt waren, mindestens 208 Menschen getötet wurden, darunter 13 Frauen und zwölf Kinder; in der Erwägung, dass es Berichte gibt, wonach die Zahl der Toten doppelt so hoch war, wobei diese Berichte vom Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) bislang nicht überprüft werden konnten;

O. in der Erwägung, dass dem OHCHR zufolge Berichte vorliegen, wonach Personen, die bei der Niederschlagung der Proteste verwundet oder auf sonstige Weise verletzt wurden, eine medizinische Behandlung in Haft verweigert wird;

P. in der Erwägung, dass Berichten zufolge mindestens 7 000 Menschen in 28 der 31 iranischen Provinzen festgenommen wurden, seit die Massenproteste am 15. November 2019 ausgebrochen sind; in der Erwägung, dass die UNHCHR erklärt hat, sie sei neben den Haftbedingungen äußerst besorgt über die körperliche Behandlung dieser Menschen, die Verletzung ihres Rechts auf ein ordnungsgemäßes Verfahren und die Möglichkeit, dass eine beträchtliche Zahl von ihnen wegen Straftaten angeklagt wird, auf die die Todesstrafe steht; in der Erwägung, dass Berichten zufolge Sicherheitskräfte im ganzen Land immer noch Razzien durchführen, um Menschen zuhause und an ihren Arbeitsorten festzunehmen;

Q. in der Erwägung, dass dem OHCHR Berichte vorliegen, wonach Journalisten, die versuchen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landes über die Lage zu berichten, eingeschüchtert werden, wobei Familienangehörige iranischer Journalisten, die für Nachrichtensender außerhalb des Iran arbeiten, dem Vernehmen nach von Geheimdienstmitarbeitern einbestellt und ihnen Repressalien angedroht wurden;

R. in der Erwägung, dass nach Angaben des OHCHR viele der festgenommenen Demonstranten noch keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand hatten; in der Erwägung, dass es Berichte über starke Überbelegungen und raue Bedingungen in Haftanstalten gibt, wobei in einigen Städten neben den offiziellen Hafteinrichtungen auch Kasernen, Sportstätten und Schulen als solche genutzt werden;

S. in der Erwägung, dass die Staatsorgane des Iran am 16. November 2019 fast den gesamten Internetverkehr ausgesetzt haben, sodass die Menschen im Iran nahezu keine Möglichkeit mehr haben, über das Internet zu kommunizieren, was bedeutet, dass die Kontrolle über das Internet genutzt wird, um Konflikte im Zaum zu halten; in der Erwägung, dass es sich bei der Sperrung des Internets um eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung handelt;

1. bedauert zutiefst, dass so viele unschuldige Menschen ihr Leben verloren haben, und bekundet den Angehörigen der Toten und Verletzten sein tiefes Mitgefühl;

2. verurteilt aufs Schärfste das harte Vorgehen gegen Demonstranten, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung ausübten; fordert die iranische Regierung nachdrücklich auf, diese Rechte zu achten und im Umgang mit Protesten im Einklang mit internationalen Normen und Standards größtmögliche Zurückhaltung zu üben; fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, die vollständige Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, dem sie beigetreten ist, sicherzustellen; hebt hervor, dass es keine Entschuldigung für den Gebrauch übermäßiger Gewalt gegen Zivilisten geben kann;

3. fordert die iranischen Behörden auf, für rasche, unabhängige und unparteiische Untersuchungen aller verübten Verstöße einschließlich der Tötung von Demonstranten und der gemeldeten Todesfälle und Misshandlungen, die sich in Gewahrsam ereignet haben, zu sorgen, und fordert nachdrücklich, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden;

4. fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, alle Demonstranten, denen die Freiheit willkürlich entzogen wurde, unverzüglich aus der Haft zu entlassen und ihr Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren – einschließlich des Zugangs zu einem von ihnen gewählten Rechtsanwalt während der Ermittlungsphase – zu gewährleisten;

5. fordert die iranische Regierung nachdrücklich auf, das Recht der Iraner auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu achten und zusätzlich zur Untersuchung der bereits begangenen Verstöße den Einsatz von Gewalt seitens der Sicherheitskräfte im Einklang mit den einschlägigen internationalen Normen und Standards stark einzuschränken;

6. verurteilt alle gegen die internationalen Menschenrechtsnormen verstoßenden Maßnahmen zur vorsätzlichen Unterbindung oder Störung des Zugangs zu oder der Verbreitung von Informationen im Internet und fordert den Iran auf, Maßnahmen dieser Art zu unterlassen und einzustellen;

7. verurteilt die Entscheidung der Vereinigten Staaten vom 8. Mai 2018, den JCPOA aufzukündigen, strenge Sanktionen gegen den Iran zu verhängen und eine Strategie zur Herbeiführung eines Regimewechsels im Iran zu verfolgen;

8. hebt die negativen Auswirkungen hervor, die die Sanktionen bislang auf die wirtschaftliche und soziale Lage im Iran hatten und von denen in erster Linie die iranischen Bürger betroffen sind, die sich in der Ausübung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Rechte beeinträchtigt sehen; fordert die EU auf, angesichts der katastrophalen Auswirkungen von Sanktionen auf die betroffenen Menschen diesbezüglich einen soliden internationalen Dialog einzuleiten;

9. weist darauf hin, dass die Menschenrechte universell und unteilbar sind, und verurteilt die Instrumentalisierung dieser Fragen für geopolitische oder wirtschaftliche Zwecke; lehnt jede internationale Maßnahme ab, die die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen in all ihren Aspekten verletzt;

10. bekräftigt, dass die Achtung der Menschenrechte ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran ist; fordert, dass eine Delegation des Parlaments nach Teheran entsandt wird, um Bedenken gegen die jüngsten Ereignisse zu äußern und die beiderseitigen Anliegen zu erörtern;

11. fordert, dass Bemühungen um regionale Aussöhnung und regionalen Dialog, Rüstungskontrolle und Abrüstung in die Wege geleitet werden;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Regierung und dem Parlament des Iran, dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 18. Dezember 2019
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