ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Standpunkt des Europäischen Parlaments zur Konferenz über die Zukunft Europas
9.1.2020 - (2019/2990(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Dacian Cioloş, Guy Verhofstadt, Pascal Durand
im Namen der Renew-Fraktion
Manfred Weber, Paulo Rangel, Antonio Tajani, Danuta Maria Hübner
im Namen der PPE-Fraktion
Iratxe García Pérez, Gabriele Bischoff, Domènec Ruiz Devesa
im Namen der S&D-Fraktion
Ska Keller, Philippe Lamberts, Daniel Freund
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Martin Schirdewan, Helmut Scholz
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
B9-0036/2020
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Standpunkt des Europäischen Parlaments zur Konferenz über die Zukunft Europas
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 16. Februar 2017 zur Verbesserung der Funktionsweise der Europäischen Union durch Ausschöpfung des Potenzials des Vertrags von Lissabon[1], vom 16. Februar 2017 zu möglichen Entwicklungen und Anpassungen der derzeitigen institutionellen Struktur der Europäischen Union[2], vom 16. Februar 2017 zu der Haushaltskapazität für das Euro-Währungsgebiet[3] und vom 13. Februar 2019 zum Stand der Debatte über die Zukunft Europas[4],
– unter Hinweis auf den Vorschlag zur Ausrichtung einer Konferenz über die Zukunft Europas (im Folgenden „Konferenz“), den die designierte Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen, am 16. Juli 2019 im Rahmen ihrer politischen Leitlinien für die künftige Europäische Kommission 2019–2024 vorgelegt hat,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 12. Dezember 2019 zur allgemeinen Herangehensweise an die Konferenz über die Zukunft Europas,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme in Form eines Schreibens des Ausschusses für konstitutionelle Fragen vom 9. Dezember 2019 zur Ausrichtung der Konferenz über die Zukunft Europas,
– unter Hinweis auf die Ergebnisse der Sitzung der Arbeitsgruppe der Konferenz der Präsidenten zur Konferenz über die Zukunft Europas vom 19. Dezember 2019,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Wahlbeteiligung bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 gestiegen ist, was von einem wachsenden Engagement und Interesse der Bürger am europäischen Aufbauwerk sowie von der Erwartung zeugt, dass Europa seine derzeitigen und künftigen Herausforderungen angehen wird;
B. in der Erwägung, dass sowohl die internen als auch die externen Herausforderungen, mit denen Europa konfrontiert ist, als auch die neuen gesellschaftlichen und länderübergreifenden Herausforderungen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Vertrags von Lissabon noch nicht vollständig absehbar waren, angegangen werden müssen; in der Erwägung, dass die Zahl der schwerwiegenden Krisen, die die Union durchlaufen hat, zeigt, dass Reformprozesse in mehreren Bereichen der politischen Steuerung erforderlich sind;
C. in der Erwägung, dass der Grundsatz des europäischen Aufbauwerks, der in der Folge von allen Staats- und Regierungschefs sowie von allen nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten bei jedem neuen Schritt der sukzessiven Integration und bei jeder Vertragsänderung bekräftigt wurde, seit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1957 stets die Schaffung einer „immer engeren Union der Völker Europas“ war;
D. in der Erwägung, dass Einigkeit darüber besteht, dass das Mandat einer Konferenz über die Zukunft Europas in einem zwei Jahre währenden Prozess bestehen sollte, wobei die Arbeiten vorzugsweise am Schuman-Tag am 9. Mai 2020 (dem 70. Jahrestag der Schuman-Erklärung) beginnen sollten, damit sie bis Sommer 2022 abgeschlossen werden können;
E. in der Erwägung, dass diese Art der Konferenzorganisation Gelegenheit bieten sollte, die EU-Bürger eng in einen „Bottom-up“-Prozess einzubinden, bei dem ihre Stimme Gehör findet und sie ihre Meinung in die Debatten über die Zukunft Europas einbringen können;
F. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament das einzige Organ der EU ist, das von den EU-Bürgern direkt gewählt wird, und dass es bei diesem Konferenzablauf eine führende Rolle spielen sollte;
Ziel und Gegenstand der Konferenz
1. begrüßt den Vorschlag für eine Konferenz über die Zukunft Europas und ist der Ansicht, dass es zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angebracht ist, den EU-Bürgern erneut Gelegenheit zu geben, eine engagierte Debatte über die Zukunft Europas zu führen und so die Union zu gestalten, in der wir gemeinsam leben wollen;
2. ist der Ansicht, dass die Konferenz die Gelegenheit bietet, aufzuzeigen, was die EU gut macht und welcher neuen Maßnahmen es bedarf, damit sie besser wird, damit ihre Handlungsfähigkeit verbessert werden kann und damit sie demokratischer wird; ist der Ansicht, dass ihr Ziel darin bestehen sollte, einen „Bottom-up“-Ansatz zu verfolgen und mit den Bürgern direkt in einen sinnvollen Dialog einzutreten, und vertritt die Auffassung, dass langfristig ein dauerhafter Mechanismus zur Einbeziehung der Bürger in die Überlegungen zur Zukunft Europas ins Auge gefasst werden sollte;
3. ist der Ansicht, dass vor Beginn der Konferenz eine Phase des Zuhörens angesetzt werden sollte, damit die Bürger aus der gesamten Europäischen Union ihre Ideen äußern, Vorschläge einbringen und ihr eigenes Verständnis von Europa darlegen können;
4. ist der Ansicht, dass die Beteiligung der Bürger an der Konferenz so gestaltet werden sollte, dass die Vielfalt unserer Gesellschaften umfassend abgebildet wird; ist der Ansicht, dass Konsultationen unter Nutzung der effizientesten, innovativsten und geeignetsten Plattformen einschließlich Online-Instrumenten organisiert werden und alle Teile der EU erreichen sollten, damit jeder Bürger zu Wort kommen kann, solange die Konferenz läuft; ist der Ansicht, dass es ein wesentlicher Faktor für die langfristigen Auswirkungen der Konferenz sein wird, die Mitwirkung junger Menschen sicherzustellen;
5. betont, dass es sich bei der Konferenz um einen offenen und transparenten Prozess handeln sollte, bei dem gegenüber den Bürgern und Interessenträgern ein inklusiver, partizipativer und ausgewogener Ansatz verfolgt wird; betont, dass die Einbeziehung der Bürger, der organisierten Zivilgesellschaft und einer Reihe von Interessenträgern auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene das Schlüsselelement dieses innovativen und originellen Prozesses sein sollte;
6. schlägt vor, dass es sich bei der Konferenz um einen Prozess handeln sollte, der von einer Reihe von Gremien mit festgelegten bzw. Ad-hoc-Zuständigkeiten geleitet wird, einschließlich institutioneller Gremien und der direkten Einbeziehung der Bürger;
7. schlägt vor, dass das Plenum der Konferenz ein offenes Forum für ergebnisoffene Diskussionen zwischen den verschiedenen Teilnehmern bieten sollte, wobei Beiträge aus den Bürgerforen einbezogen werden sollten und die Thematik nicht auf vorab festgelegte Politikbereiche oder Integrationsmethoden beschränkt werden sollte; schlägt vor, allenfalls einige politische Prioritäten vorab festzulegen, die jedoch nicht erschöpfend sind, wie z. B.
europäische Werte, Grundrechte und Grundfreiheiten,
demokratische und institutionelle Aspekte der EU,
ökologische Herausforderungen und die Klimakrise,
soziale Gerechtigkeit und Gleichstellung,
wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Fragen einschließlich Besteuerung,
digitaler Wandel
Sicherheit und die Rolle der EU in der Welt;
betont, dass es sich hierbei um eine nicht erschöpfende Zusammenstellung politischer Themen handelt, die als Orientierungshilfe für die Konferenz dienen könnte; schlägt vor, dass bei der Themensetzung und bei den Debatten im Verlauf der Konferenz unterstützend spezielle Eurobarometer-Umfragen herangezogen werden;
8. ist der Ansicht, dass bei der Konferenz eine Bestandsaufnahme der Initiativen vorgenommen werden sollte, die im Vorfeld der Wahl 2019 ergriffen wurden; ist der Ansicht, dass die Arbeiten zu Themen wie dem Spitzenkandidaten-System und länderübergreifenden Listen im Verlauf der Konferenz berücksichtigt werden sollten, um die nächste Europawahl, die 2024 stattfindet, weit im Voraus vorzubereiten, wobei die bestehenden Fristen zu berücksichtigen sind und alle verfügbaren interinstitutionellen, politischen und legislativen Instrumente genutzt werden sollten;
Organisation, Zusammensetzung und Lenkung des Konferenzablaufs
9. schlägt vor, dass sich die Konferenz aus einer Reihe von Gremien mit unterschiedlichen Zuständigkeiten zusammensetzt, etwa einer Plenarversammlung der Konferenz, Bürgerforen, Jugendforen, einem Lenkungsausschuss und einem geschäftsführenden Koordinierungsausschuss; fordert, dass alle Gremien auf allen Ebenen der Konferenz ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen;
10. schlägt vor, dass im Verlauf der gesamten Konferenz mehrere thematische Bürgerforen veranstaltet werden, die die politischen Prioritäten widerspiegeln, und dass sie sich aus höchstens 200–300 Bürgern, darunter mindestens drei Vertreter je Mitgliedstaat, zusammensetzen sollten, wobei die Berechnung nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität erfolgt; betont, dass sie an verschiedenen Orten in der gesamten Union stattfinden sollten und repräsentativ sein müssen (unter dem Gesichtspunkt der geografischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, des sozioökonomischen Hintergrunds und/oder des Bildungsniveaus);
11. schlägt ferner vor, dass die teilnehmenden Bürger unter allen EU-Bürgern von unabhängigen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten nach den oben genannten Kriterien ausgewählt werden und dass Kriterien festgelegt werden, durch die sichergestellt wird, dass Mandatsträger, hochrangige Regierungsvertreter und Vertreter beruflicher Interessen nicht an Bürgerforen teilnehmen können; fordert, dass die Bürgerforen an den verschiedenen Orten verschiedene Teilnehmer haben, während im Sinne der Kohärenz und Konstanz jedes thematische Bürgerforum bei jedem seiner Treffen aus denselben Teilnehmern bestehen muss; besteht darauf, dass jedes thematische Bürgerforum mindestens zweimal zusammentritt, um einen Beitrag zur Plenarversammlung der Konferenz zu leisten und in einer anderen Sitzung im Dialogformat eine allgemeine Rückmeldung zu den Beratungen zu erhalten; betont, dass sich die Bürgerforen um eine einvernehmliche Einigung bemühen sollten und dass, wenn dies nicht möglich ist, eine Minderheitenansicht geäußert werden kann;
12. schlägt vor, zusätzlich zu den Bürgerforen mindestens zwei Jugendforen – eines zu Beginn und eines gegen Ende der Konferenz – zu veranstalten, da Jugendlichen insofern ihr eigenes Forum gebührt, als die jungen Generationen die Zukunft Europas sind und sie es sind, die von jedweder heute über die künftige Ausrichtung der EU getroffenen Entscheidung am stärksten betroffen sind; fordert, dass das Alter der Teilnehmer auf 16 bis 25 Jahre festgelegt wird und dass die Auswahl der Teilnehmer, die Größe, der Status und die Arbeitsmethoden auf denselben Kriterien beruhen, die auch für das Bürgerforum gelten;
13. fordert, dass Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass alle Bürger (einschließlich junger Menschen), die sich im Verlauf der Konferenz an dieser beteiligen, durch Erstattung ihrer Reise- und Unterbringungskosten und gegebenenfalls durch Hilfe bei der Erwirkung einer Beurlaubung von der Arbeit unterstützt werden;
14. fordert, dass sich die Plenarversammlung der Konferenz wie folgt zusammensetzt:
aus dem Europäischen Parlament, das die Unionsbürger mit höchstens 135 Mitgliedern vertritt,
aus dem Rat, der die Mitgliedstaaten mit 27 Mitgliedern vertritt,
aus den nationalen Parlamenten, mit zwei bis vier Mitgliedern pro mitgliedstaatlichem Parlament,
aus der Europäischen Kommission, die von den drei entsprechenden Kommissionsmitgliedern vertreten wird,
aus dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen, mit jeweils vier Mitgliedern,
aus den auf EU-Ebene tätigen Sozialpartnern, mit jeweils zwei Mitgliedern;
15. betont, dass zum Zwecke einer gesicherten Rückmeldung Vertreter der thematischen Bürger- und Jugendforen zur Plenartagung der Konferenz eingeladen werden, um ihre Schlussfolgerungen vorzustellen und zu erörtern;
16. besteht darauf, dass der Rat auf Ministerebene vertreten sein muss und dass Vertreter des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente für eine ausgewogene politische Vertretung sorgen sollten, die ihre jeweilige Vielfalt widerspiegelt; betont, dass die institutionellen Konferenzteilnehmer als gleichberechtigte Partner auftreten werden und dass eine strikte Gleichstellung zwischen dem Europäischen Parlament einerseits und dem Rat und den nationalen Parlamenten andererseits sichergestellt wird; besteht darauf, dass ein Konsens über die Empfehlungen der Plenarversammlung der Konferenz angestrebt wird oder dass die Empfehlungen zumindest die Ansichten der Mehrheit der Vertreter der drei EU-Organe und der nationalen Parlamente widerspiegeln;
17. schlägt vor, dass die Konferenz mindestens zweimal pro Halbjahr zu einer Plenartagung im Europäischen Parlament zusammentritt; schlägt vor, dass die Plenarversammlung der Konferenz in ihrer ersten Sitzung einen Arbeitsplan verabschiedet und dass den Konferenzteilnehmern und der Öffentlichkeit nach jeder Plenartagung ein Bericht der Plenarversammlung mit Schlussfolgerungen und Arbeitsgruppenberichten zur Verfügung gestellt wird; ist der Ansicht, dass die endgültigen Schlussfolgerungen, in denen die im Verlauf der Konferenz erzielten Ergebnisse zusammengefasst werden, auf der abschließenden Plenartagung der Konferenz angenommen werden sollten;
18. betont, dass Unterstützung im Wege vorbereitender Sitzungen sowie durch etablierte und erfahrene Organisationen der Zivilgesellschaft und andere Sachverständige bereitgestellt werden muss; erkennt den Stellenwert des Fachwissens von nichtstaatlichen Organisationen, Universitäten, Forschungszentren und Denkfabriken in ganz Europa an und fordert sie auf, zum Fortgang der Konferenz auf den verschiedenen Ebenen beizutragen und die verschiedenen Gremien zu unterstützen;
19. ist der Ansicht, dass bei der Konferenz nach Möglichkeiten gesucht werden sollte, Vertreter der EU-Bewerberländer in die Diskussionen über die Zukunft Europas einzubeziehen;
20. vertritt die Auffassung, dass die Konferenz unter der hochrangigen Schirmherrschaft der drei wichtigsten EU-Organe stehen sollte, die auf höchster Ebene – nämlich bei den Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission – angesiedelt sein sollte; ist der Ansicht, dass diese hochrangige Schirmherrschaft für den Fortgang der Konferenz sorgen und die Aufsicht darüber führen sowie die Konferenz in Gang bringen sollte;
21. ist der Ansicht, dass ein Lenkungsausschuss und ein geschäftsführender Koordinierungsausschuss für die Steuerung der Konferenz sorgen sollten, um eine effiziente Lenkung des gesamten Prozesses und für alle betroffenen Gremien zu gewährleisten;
22. schlägt vor, dass sich der Lenkungsausschuss wie folgt zusammensetzt:
aus Vertretern des Parlaments (Vertreter aller Fraktionen sowie ein Vertreter des Ausschusses für konstitutionelle Fragen und ein Vertreter des Präsidiums des Europäischen Parlaments),
aus Vertretern des Rates (EU-Ratsvorsitze),
aus Vertretern der Kommission (drei zuständige Kommissionsmitglieder);
fordert, dass bei der Zusammensetzung des Lenkungsausschusses für ein politisches und institutionelles Gleichgewicht gesorgt und sichergestellt wird, dass allen Teilen des Lenkungsausschusses das gleiche Gewicht zukommt;
23. ist der Ansicht, dass der Lenkungsausschuss für die Vorbereitung der Sitzungen der Plenarversammlung der Konferenz (Ausarbeitung von Tagesordnungen, Plenarberichten und Schlussfolgerungen) sowie für die Bürger- und Jugendforen und die Aufsicht über die Tätigkeiten und die Organisation des Konferenzablaufs zuständig sein sollte;
24. schlägt ferner vor, dass sich der geschäftsführende Koordinierungsausschuss aus den drei wichtigsten EU-Organen zusammensetzt und das Parlament die Leitung übernimmt; besteht darauf, dass die Mitglieder des geschäftsführenden Koordinierungsausschusses dem Lenkungsausschuss angehören; empfiehlt, dass der Ausschuss für die tägliche Steuerung der Konferenzabläufe und insbesondere für die praktische Organisation der Konferenz, der Arbeitsgruppen, der Bürgerforen und aller anderen vom Lenkungsausschuss festgelegten Initiativen zuständig ist;
25. schlägt vor, dass die Konferenz in ihren Abläufen von einem Sekretariat unterstützt wird, dessen Mitglieder aus den drei wichtigsten EU-Organen stammen sollten;
Kommunikation während des Konferenzverlaufs und politisches Memorandum
26. ist der Ansicht, dass die Kommunikation mit den Bürgern, die Beteiligung der Bürger an der Konferenz und die Arbeiten und Ergebnisse der Konferenz von überragender Bedeutung sind; betont, dass alle bestehenden und neuen Kommunikationsinstrumente für die digitale und physische Beteiligung – angefangen mit den vorhandenen Ressourcen und den Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments – von den drei Organen untereinander koordiniert werden sollten, damit die Bürger während der gesamten Dauer der Konferenz über deren Fortgang auf dem Laufenden bleiben und Beratungen verfolgen können, sobald die Plenartagungen und die Bürger- und Jugendforen angelaufen sind;
27. ist der Ansicht, dass sämtliche Sitzungen der Konferenz (einschließlich Plenarsitzungen und Bürger- und Jugendforen) per Webstream übertragen werden und der Öffentlichkeit zugänglich sein sollten; besteht darauf, dass alle Dokumente im Zusammenhang mit der Konferenz – einschließlich der Beiträge der Interessenträger – veröffentlicht werden und dass alle Beratungen in den Amtssprachen der Union stattfinden;
28. ist der Ansicht, dass der Ablauf der Konferenz, ihr Konzept, ihre Struktur, ihr Zeitplan und ihr Umfang von Parlament, Kommission und Rat in einer Vereinbarung gemeinsam festgelegt werden sollten;
Ergebnisse
29. fordert, dass die Konferenz konkrete Empfehlungen ausspricht, die von den Organen verfolgt und in Maßnahmen umgesetzt werden müssen, um nach einem zwei Jahre dauernden Prozess und einer zwei Jahre dauernden Debatte den Erwartungen der Bürger und Interessenträger gerecht zu werden;
30. fordert alle Teilnehmer der Konferenz auf, sich allgemein zu verpflichten, im Einklang mit ihrer jeweiligen Funktion und ihren jeweiligen Zuständigkeiten für eine angemessene Weiterverfolgung der auf der Konferenz erzielten Ergebnisse zu sorgen;
31. verpflichtet sich, die Ergebnisse der Konferenz unverzüglich und ernsthaft mit Legislativvorschlägen, durch die Vertragsänderungen oder anderweitige Änderungen eingeleitet werden, weiterzuverfolgen; fordert die anderen beiden Organe auf, dieselbe Verpflichtung einzugehen;
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32. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Präsidentin der Kommission, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem amtierenden Ratsvorsitz zu übermitteln.
- [1] ABl. C 252 vom 18.7.2018, S. 215.
- [2] ABl. C 252 vom 18.7.2018, S. 201.
- [3] ABl. C 252 vom 18.7.2018, S. 235.
- [4] Angenommene Texte, P8_TA(2019)0098.