ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Venezuela nach der unrechtmäßigen Wahl des neuen Vorsitzes und des neuen Präsidiums der Nationalversammlung („parlamentarischer Staatsstreich“)
13.1.2020 - (2020/2507(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Anna Fotyga, Hermann Tertsch, Jadwiga Wiśniewska, Karol Karski, Joanna Kopcińska, Ryszard Czarnecki, Bogdan Rzońca, Angel Dzhambazki, Andrey Slabakov, Charlie Weimers, Adam Bielan, Evžen Tošenovský, Veronika Vrecionová, Alexandr Vondra, Carlo Fidanza, Raffaele Fitto, Ruža Tomašić, Assita Kanko
im Namen der ECR-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0048/2020
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Venezuela nach der unrechtmäßigen Wahl des neuen Vorsitzes und des neuen Präsidiums der Nationalversammlung („parlamentarischer Staatsstreich“)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Venezuela vom 27. Februar 2014 zur Lage in Venezuela[1], vom 18. Dezember 2014 zur Verfolgung der demokratischen Opposition in Venezuela[2], vom 12. März 2015 zur Lage in Venezuela[3], vom 8. Juni 2016 zur Lage in Venezuela[4], vom 27. April 2017 zur Lage in Venezuela[5], vom 8. Februar 2018 zur Lage in Venezuela[6], vom 3. Mai 2018 zu der Wahl in Venezuela[7], vom 5. Juli 2018 zur Migrationskrise und humanitären Lage in Venezuela und an dessen Landesgrenzen zu Kolumbien und Brasilien[8], vom 25. Oktober 2018 zur Lage in Venezuela[9], vom 31. Januar 2019 zur Lage in Venezuela[10], in der Juan Guaidó als Interimspräsident Venezuelas anerkannt wird, vom 28. März 2019 zur Notlage in Venezuela[11] und vom 18. Juli 2019 zur Lage in Venezuela[12],– unter Hinweis auf die Erklärung vom 9. Januar 2020, in der die internationale Kontaktgruppe für Venezuela Juan Guaidó als Präsidenten der Nationalversammlung anerkannte und die Wahl von Luis Parra für nicht legitimiert und undemokratisch erklärte,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 5. Januar 2020, aus der hervorgeht, dass die Ereignisse um die Wahl am Sonntag, dem 5. Januar, von schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten sowie Handlungen gegen die demokratische und verfassungsgemäße Verfahrensweise Nationalversammlung geprägt waren, was die Nationalversammlung daran hinderte, als demokratisch legitimiertes Gremium in Venezuela das ihr vom venezolanischen Volk übertragene Mandat wahrzunehmen,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretärs der Organisation Amerikanischer Staaten vom 5. Januar 2020 zur Lage in Venezuela,
– unter Hinweis auf die Erklärung des neu ernannten Vizepräsidenten der Kommission / Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR), Josep Borrell, vom 21. Dezember 2019,
– unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2019/1893 des Rates vom 11. November 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela[13], mit dem vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen, wirtschaftliche, sozialen und humanitären Krise in dem Land und der fortlaufenden gegen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte gerichteten Maßnahmen, die Sanktionen gegen Venezuela um ein Jahr verlängert werden,
– unter Hinweis auf den oben erwähnten Beschluss (GASP) 2019/1893 des Rates vom 11. November 2019, mit dem in dem Beschluss (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela eine neue Vorschrift eingefügt wurde, aufgrund derer der Rat und der Hohe Vertreter (VP/HR) dafür verantwortlich sind, personenbezogene Daten zu verarbeiten, insbesondere in Bezug auf die Liste natürlicher Personen, die für Rechtsverletzungen, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder Unterdrückungsmaßnahmen gegenüber der Zivilgesellschaft oder der demokratischen Opposition in Venezuela verantwortlich sind, in Bezug auf die Liste natürlicher Personen, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten auf andere Weise gegen die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela gerichtet sind, in Bezug auf natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für Rechtsverletzungen, schwere Menschenrechtsverletzungen oder Unterdrückungsmaßnahmen gegenüber der Zivilgesellschaft oder der demokratischen Opposition in Venezuela verantwortlich sind, und in Bezug auf natürliche und juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten auf andere Weise gegen die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela gerichtet sind[14];
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 27. September 2019, in dem die EU die Namen von sieben Angehörigen der venezolanischen Sicherheits- und Nachrichtendienste, die an Folter und anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren, ebenfalls auf die Sanktionsliste aufnahm,
– unter Hinweis auf den Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) vom 4. Juli 2019 zu Venezuela und auf die während der 42. Tagung des Menschenrechtsrats am 9. September 2019 in Genf hierzu mündlich erteilten Ergänzungen,
– unter Hinweis auf die von der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 18. Juni 2019 abgegebene Erklärung, in der die EU ihre tiefe Sorge über die Verschärfung der politischen und humanitären Lage in Venezuela äußert,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 4. April 2019 zur Entscheidung der nicht anerkannten Nationalversammlung, die parlamentarische Immunität von Juan Guaidó aufzuheben,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 10. Januar 2019, vom 26. Januar 2019, vom 24. Februar 2019 und vom 28. März 2019 zu Venezuela,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 2. März 2019, in der die EU hervorhebt, dass jede Maßnahme, die die Freiheit oder persönliche Sicherheit von Juan Guaidó gefährden könnte, eine Eskalation der Spannungen darstellen und eine entschiedene Verurteilung durch die internationale Gemeinschaft nach sich ziehen würde,
– unter Hinweis auf die Ratifizierung des Römischen Statuts durch Venezuela am 7. Juni 2000,
– unter Hinweis auf die Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die politischen Gegner Maduros mit dem Ziel, die für den 5. Januar angesetzte Wiederwahl von Juan Guaidó zum Präsidenten der Nationalversammlung in Venezuela zu verhindern, von der Regierung von Nicolás Maduro, den Polizeikräften, der Nationalgarde und der Armee mit Gewalt daran gehindert wurden, das Gebäude der Nationalversammlung zu betreten und die Sitzung abzuhalten; in der Erwägung, dass der Zugang zum Gebäude durch die Streitkräfte und andere Sicherheitskräfte blockiert war, die auch die Presse am Betreten des Gebäudes hinderte, was eine weitere Drehung der sich in den vergangenen Jahren immer schneller drehenden Spirale der Eskalation von Gewalt und Konfrontation darstellte; in der Erwägung, dass die Regierung Maduro die Autorität und die Fähigkeit der demokratisch legitimierten Nationalversammlung untergräbt, die ihr von den Bürgern Venezuelas übertragene Aufgabe zu erfüllen und ihr Mandat wirksam und ungehindert auszuüben;
B. in der Erwägung, dass diesen Ereignissen eine Einschüchterungskampagne und die sogenannte „Operation Alacrán“ vorausgingen, die aus einem alarmierenden Stimmenkauf durch die Regierung für Preise zwischen 500 000 und 1 Mio. US-Dollar bestand;
C. in der Erwägung, dass die Verfolgung und politische Schikanierung von Widersachern des Maduro-Regimes fortgesetzt wird und 22 Abgeordnete, unter ihnen der Präsident der Nationalversammlung, ihrer parlamentarischen Immunität beraubt sowie mehrere Abgeordnete verhaftet wurden und andere das Land verlassen mussten oder in diplomatischen Vertretungen Zuflucht gesucht haben;
D. in der Erwägung, dass die politische Repression gemäß der venezolanischen Organisation Foro Penal zugenommen hat und derzeit 399 politische Gefangene in Haft sind, unter denen sich mindestens acht europäische Staatsbürger befinden, und seit 2014 mehr als 15 000 Menschen aus politischen Gründen zeitweise festgesetzt wurden[15];
E. in der Erwägung, dass die beständige Anwendung von Zwangsmaßnahmen und Gewalt, die von der Entschlossenheit des nicht legitimierten Präsidenten Nicolás Maduro zeugt, sich um jeden Preis an der Macht zu halten, eindeutig darauf abzielt, jede Vorstellung von Legalität zunichte zu machen;
F. in der Erwägung, dass sich das Maduro-freundliche Regime bei seinem fehlgeschlagenen Versuch, einen neuen Präsidenten zu ernennen, auf Artikel 7, 8 und 11 der Geschäftsordnung der Nationalversammlung und Artikel 221 der Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela berief;
G. in der Erwägung, dass trotz der Bemühungen der De-facto-Regierung Venezuelas, einen transparenten und friedlichen Wahlgang zu verhindern, Abgeordnete, die sich außerhalb der Nationalversammlung befanden, das Gebäude betreten konnten und die formale Wiederwahl von Juan Guaidó zum Präsidenten stattfand;
H. in der Erwägung, dass 100 der 167 Abgeordneten, die im Redaktionssitz der Zeitung El Nacional zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengekommen waren, schließlich den Anforderungen der Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela Genüge tun und das Präsidium der Nationalversammlung sowie mit Juan Guaidó den Präsidenten der Nationalversammlung wählen konnten und Guaidó in verfassungsgemäßer Weise seinen Amtseid ablegen konnte;
I. in der Erwägung, dass all dies in einem bereits zerstörten Venezuela stattfindet, in dem eskalierende Gewalt und schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte durch die De-facto-Regierung von Nicolás Maduro die gegenwärtige politische, wirtschaftliche, institutionelle, soziale und humanitäre Krise weiter verschärfen und über 5 Mio. Venezolaner gezwungen sind, ihr Heimatland zu verlassen, in dem sich die Versorgungsengpässe bei Medikamenten und Lebensmitteln immer mehr verschärfen und das Geld durch Hyperinflation immer mehr entwertet wird;
J. in der Erwägung, dass der unter Vermittlung Norwegens am 16. Mai 2018 aufgenommene Dialog zwischen dem De-facto-Präsidenten Nicolás Maduro und den von Juan Guaidó angeführten oppositionellen Kräften nicht zu einer Lösung der Krise geführt hat, die sich im Gegenteil noch verschärfte; in der Erwägung, dass der Dialog am 8. Juli 2019 in Barbados wieder aufgenommen wurde, obwohl die De-facto-Regierung die für die Aufnahme eines Dialogs erforderlichen Bedingungen nicht erfüllte;
1. verurteilt die Repressionen, die die De-facto-Regierung von Nicolás Maduro ausübt, um ein weiteres Mal alle Spuren eines illegalen Handelns zu verwischen; verurteilt zudem die unterschiedslose und beständige Anwendung von Zwang und Gewalt und die Bestätigung eines betrügerischen und nicht legitimierten Präsidenten in seinem Amt;
2. äußert erneut seine tiefe Besorgnis angesichts der Eskalation von Gewalt und der schweren Notlage in Venezuela, die das Leben der Bürger des Landes ernsthaft bedrohen;
3. hebt hervor, dass das Regime von Nicolás Maduro inzwischen die größte Ursache von Instabilität und die schwerwiegendste Bedrohung für Sicherheit und Stabilität auf dem Subkontinent darstellt und die Integrität und Stabilität der Nachbarstaaten Venezuelas bedroht;
4. weist darauf hin, dass Behörden vor Ort Venezolaner festgenommen haben, denen zur Last gelegt wird, vom venezolanischen Regime ins Ausland geschickt worden zu sein, um dort die Bevölkerung aufzuhetzen und so in der Region Instabilität und eine Verschlechterung der Menschenrechtslage zu verursachen;
5. erklärt, dass die Verteidigung der Integrität, Korrektheit und Transparenz des Wahlverfahrens von grundlegender Bedeutung ist, insbesondere nach gewissen Fällen von mutmaßlichen oder offensichtlichen Manipulationen, Unregelmäßigkeiten und Betrug bei Wahlen in lateinamerikanischen Demokratien; äußert sein Bedauern darüber, dass Wahlbetrug zu Protesten und Zusammenstößen führt, bei denen Unschuldige zu Tode kommen, und äußert seine Solidarität mit dem Volk von Venezuela;
6. bekräftigt, dass Maßnahmen gegen das Bündnis zwischen Venezuela und Iran ergriffen werden müssen, dessen schlimmste Ausprägung der Missbrauch von Venezuela durch die Hisbollah als Ausgangspunkt für ihre Aktivitäten und strategische Expansion in ganz Lateinamerika durch eine Reihe illegaler Aktivitäten wie etwa Geldwäsche ist;
7. äußert große Bedenken angesichts der Unterstützung des Maduro-Regimes in Venezuela durch Russland und insbesondere der Entsendung von Fachleuten sowie militärischen und technischen Beratern;
8. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die kubanische Polizei und der kubanische militärische Nachrichtendienst das strategische Element sind, das den Verbleib des nicht legitimierten Maduro-Regimes an der Macht ermöglicht, was eine inakzeptable politische und militärische Einmischung des Auslands in Venezuela darstellt;
9. fordert den Rat angesichts einer Reihe erfolgloser Maßnahmen gegen das unterdrückerische Regime in Venezuela, die deutlich gemacht haben, dass es vollkommen unmöglich ist, einen echten Demokratisierungsprozess in Venezuela zu initiieren, auf, möglichst entschiedene Maßnahmen zu ergreifen und den politischen Druck zu erhöhen sowie gleichzeitig Sanktionen und restriktive Maßnahmen umzusetzen;
10. fordert den Rat auf, restriktive Maßnahmen gegen dieses nicht legitimierte Regime durchzusetzen, wie etwa Sanktionen gegen alle Personen, die im Repressionsapparat tätig sind, oder die Beschlagnahme ausländischer Vermögenswerte, die den nicht legitimierten staatlichen Stellen bzw. Personen, die für Verbrechen gegen die Menschenrechte und Unterdrückungsmaßnahmen gegen die demokratische Opposition verantwortlich sind, gehören, dabei jedoch stets für die Sicherheit der Bevölkerung Sorge zu tragen;
11. fordert, dass die Behörden der Europäischen Union die Bewegungsfreiheit dieser Personen und ihrer engsten Angehörigen einschränken, indem sie ihre Vermögenswerte einfrieren und ihre Visa außer Kraft setzen;
12. spricht sich gegen den Beschluss (GASP) 2019/1893 des Rates vom 11. November 2019 aus, mit dem in Beschluss 2017/2074 eine neue Vorschrift eingefügt wurde, die dem Vizepräsidenten der Kommission / Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die willkürliche Befugnis verleiht, personenbezogene Daten in Bezug auf die Liste natürlicher Personen, die für Rechtsverletzungen, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder Unterdrückungsmaßnahmen gegenüber der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela verantwortlich sind, sowie in Bezug auf Handlungen, politische Maßnahmen oder Aktivitäten natürlicher oder juristischer Personen, die für Rechtsverletzungen, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, Missachtung der Rechtsstaatlichkeit oder Unterdrückungsmaßnahmen gegenüber der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela verantwortlich sind, gemäß den Anhängen I und II des Beschlusses (GASP) 2017/2074 zu verarbeiten;
13. fordert die Europäische Union auf, sich der Initiative der Vertragsstaaten des IStGH anzuschließen, von der De-facto-Regierung von Nicolás Maduro verübte Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen;
14. unterstützt die Initiative, in Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) eine Untersuchungskommission einzurichten, die feststellen soll, welche Personen für die systematischen Menschenrechtsverletzungen in Venezuela verantwortlich sind;
15. fordert die De-facto-Regierung Venezuelas nachdrücklich auf, die im Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte über die Lage der Menschenrechte in Venezuela aufgeführten Empfehlungen unverzüglich umzusetzen;
16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik / Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, dem rechtmäßigen Interimspräsidenten Venezuelas und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, den nationalen Parlamenten und Regierungen der Länder der Lima-Gruppe, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika sowie dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln.
- [1] ABl. C 285 vom 29.8.2017, S. 145.
- [2] ABl. C 294 vom 12.8.2016, S. 21.
- [3] ABl. C vom 30.8.2016, S. 190.
- [4] ABl. C 86 vom 6.3.2018, S. 101.
- [5] ABl. C 298 vom 23.8.2018, S. 137.
- [6] ABl. C 463 vom 21.12.2018, S. 61.
- [7] Angenommene Texte, P8_TA(2018)0199.
- [8] Angenommene Texte, P8_TA(2018)0313.
- [9] Angenommene Texte, P8_TA(2018)0436.
- [10] Angenommene Texte, P8_TA(2019)0061.
- [11] Angenommene Texte, P8_TA(2019)0327.
- [12] Angenommene Texte, P9_TA(2019)0007.
- [13] ABl. L 291 vom 12.11.2019, S. 42.
- [14] ABl. L 291 vom 12.11.2019, S. 42.
- [15] www.foropenal.com ist ein zivilgesellschaftlicher Verein, der willkürlich Inhaftierte ehrenamtlich unterstützt.