Entschließungsantrag - B9-0119/2020Entschließungsantrag
B9-0119/2020

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Achtung der Mehrsprachigkeit in den Unionsorganen

19.2.2020

eingereicht gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung

Jean-Paul Garraud

B9-0119/2020

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Achtung der Mehrsprachigkeit in den Unionsorganen

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf Artikel 143 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass in der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958[1] die Amtssprachen und die Arbeitssprachen der Organe der Union festgelegt werden;

B. in der Erwägung, dass in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union[2] vorgesehen ist, dass jeder Bürger der Union das Recht hat, sich in einer der Amtssprachen an die Organe der Union zu wenden, wodurch eines der Gründungsprinzipien der Union, die Mehrsprachigkeit, verankert wird;

C. in der Erwägung, dass in der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments[3] vorgesehen ist, dass Schriftstücke des Parlaments in den Amtssprachen abzufassen sind;

D. in der Erwägung, dass Englisch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union nicht länger eine Amtssprache der Organe der Union sein wird;

E. in der Erwägung, dass die Kommunikationssprache Irlands gegenüber der Union das Gälische und die Kommunikationssprache Maltas das Maltesische ist;

F. in der Erwägung, dass durch die weit verbreitete und ausschließliche Verwendung der englischen Sprache die Mehrsprachigkeit in unseren Organen aufs Spiel gesetzt wird;

1. hält es für notwendig, dass der Grundsatz der Mehrsprachigkeit innerhalb der Organe der Union eingehalten wird, insbesondere was die Verwendung der Gründungssprachen der Union – der französischen, der deutschen, der italienischen und der niederländischen Sprache – betrifft;

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2020
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