ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen
14.4.2020 - (2020/2616(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Philippe Lamberts
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0143/2020
B9-0147/2020
Entschließung des Europäischen Parlaments zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass es sich bei der COVID-19-Krise, die weltweit bereits mehr als hunderttausend Menschenleben, davon mehr als die Hälfte in der EU, gekostet und außergewöhnliche Einschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens erfordert hat, um einen exogenen und symmetrischen Schock für die Gesundheitssysteme, Gesellschaften und Volkswirtschaften der EU von beispiellosem Ausmaß handelt und dass sie von der EU eine in ihrem Ausmaß, ihrem Umfang und ihrer Solidarität beispiellose Reaktion erfordert;
B. in der Erwägung, dass das Vertrauen in die EU vonseiten ihrer Bürger entscheidend davon abhängt, ob die EU und ihre Mitgliedstaaten bereit und in der Lage sind, zusammenzuarbeiten, damit die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise so weit wie möglich gemildert und von denen getragen werden, die dazu ehesten in der Lage sind;
C. in der Erwägung, dass die Reaktion der EU auf die COVID-19-Pandemie bislang durch mangelnde Abstimmung in Bezug auf die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einschließlich der Beschränkung der Bewegungsfreiheit der Menschen innerhalb der Grenzen und über Grenzen hinweg sowie die Aussetzung sonstiger Rechte und Vorschriften, gekennzeichnet war;
D. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, deren öffentliches Gesundheitswesen und Wirtschaft am stärksten betroffen sind, keine ausreichende logistische, materielle und finanzielle Unterstützung von den Mitgliedstaaten erhalten haben, die dazu in der Lage sind;
E. in der Erwägung, dass kein Mitgliedstaat durch die Aussicht auf nicht tragfähige Zusatzschulden oder strenge Auflagen für finanzielle Unterstützung, außer der Bedingung, dass die Mittel für krisenbezogene Ausgaben zu verwenden sind, in seinen Anstrengungen behindert werden sollte, die Folgen von COVID-19 für die öffentliche Gesundheit, die Gesellschaft und die Wirtschaft zu bewältigen;
F. in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise innerhalb der Grenzen der EU nicht bedeutet, dass die EU ihre Verpflichtung gegenüber den Bedürftigen jenseits ihrer Grenzen außer Acht lassen darf;
G. in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise gezeigt hat, dass es der EU und dem internationalen Wirtschaftssystem grundlegend an Widerstandsfähigkeit mangelt, insbesondere bedingt durch lange Lieferketten und eine Just-in-time-Belieferung von entscheidenden medizinischer Ausstattung und sonstigen grundlegenden Gütern, und dass Abhilfe geschaffen werden muss, um die Auswirkungen derartiger Krisen zu mindern;
H. in der Erwägung, dass der europäische Grüne Deal, der trotz der Krise unerlässlich ist, den Eckpfeiler eines massiven Investitions- und Transformationsprogramms bilden sollte, mit dem die EU dabei unterstützt wird, sich wirtschaftlich von der Krise zu erholen sowie ökologische, soziale und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit aufzubauen und zukunftssicher zu werden;
Eine geeinte und entschiedene Reaktion auf eine gemeinsame Krise
1. drückt denjenigen, die mit dem Virus infiziert sind und mit dem Tod ringen, sowie ihren Angehörigen und Freunden sein aufrichtiges Mitgefühl aus; trauert mit denjenigen, die wegen des Virus geliebte Menschen verloren haben;
2. spricht den zehntausenden Menschen, die im medizinischen Bereich und sonstigen grundlegenden Dienstleistungsberufen tätig sind, den zivilgesellschaftlichen Organisationen und den Freiwilligen, die sich zur Verfügung stellen und dabei häufig ihr eigenes Wohlergehen gefährden, um den an COVID-19 erkrankten Menschen in der gesamten EU zu helfen, seine Wertschätzung aus;
3. begrüßt die zwischen den Ländern und Regionen zu beobachtenden Zeichen der Solidarität; bedauert zugleich zutiefst die mangelnde Solidarität bestimmter Mitgliedstaaten während dieser Krise, insbesondere derjenigen, die von der derzeitigen Lage am stärksten betroffen sind;
4. lobt die kreative und rasche Reaktion zahlreicher privater Unternehmen auf die Krise; bedauert jedoch, dass einige versucht haben, beschränkte private Interessen zu schützen oder zu verfolgen, was zulasten des Kampfes gegen COVID-19 ging, und die berechtigten Ängste der Bevölkerung auszunutzen;
5. stellt fest, dass mit dieser Krise wie schon bei anderen Krisen zuvor die grundlegende Aufgabe des Staates herausgestellt wird, die darin besteht, das Allgemeininteresse unserer Gesellschaften zu schützen, indem er insbesondere Haushalte und Unternehmen gleichermaßen absichert und in sie investiert, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind;
6. betont, dass alle Menschen, die in der Europäischen Union leben, gerade zum jetzigen kritischen Zeitpunkt eine Zusicherung erwarten und auch verdienen, dass die Spitzenpolitiker auf allen Ebenen gemeinsam mit den Organen der EU entschieden und in uneingeschränkter gegenseitiger Solidarität alles Notwendige tun, um die gemeinsame, von COVID-19 für unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften ausgehende Gefahr zu überwinden;
7. bekräftigt, dass eine unzureichende gemeinsame Reaktion auf die Krise jetzt und in Zukunft den Zusammenhalt unserer Gesellschaften, die Stärke unserer Demokratien, das Bestehen des europäischen Projektes selbst und unsere Fähigkeit zur Bewältigung von Umweltproblemen, denen wir noch lange Zeit gegenüberstehen werden, unumkehrbar schädigen kann;
8. weist darauf hin, dass das Wohlergehen der Menschen der eigentliche Grund für das Bestehen der Europäischen Union ist, und betont daher nachdrücklich, dass bei sämtlichen ergriffenen Maßnahmen den Bedürfnissen der Menschen, Regionen und Länder, die von den medizinischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise am stärksten betroffen sind, Vorrang eingeräumt werden muss, damit niemand zurückbleibt und Ungleichheit verringert und nicht durch die Reaktion auf die Krise oder das Fehlen einer solchen Reaktion vergrößert wird;
9. fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, über den Tellerrand zu schauen, über selbst auferlegte institutionelle Beschränkungen hinwegzusehen und gemeinsam, mutig und kreativ die medizinischen, sozialen und wirtschaftlichen Mittel zur Überwindung der COVID-19-Krise zu finden und bereitzustellen; begrüßt in diesem Zusammenhang die bereits ergriffenen Maßnahmen, wie die Aussetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts durch die Kommission sowie das 750 Mrd. EUR umfassende Pandemie-Notfallankaufprogramm der EZB;
10. betont nachdrücklich, dass der Binnenmarkt, der alles andere als ein Hindernis darstellt, genutzt werden kann und muss, um Leben zu retten, indem die Bereitstellung wesentlicher Güter, Dienstleistungen und Arbeitskräfte erleichtert wird;
11. lehnt eine Aufgabe der hart erarbeiteten demokratischen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Errungenschaften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten angesichts der Krise entschieden ab und fordert stattdessen nachdrücklich, dass die Anstrengungen, auf diesen Errungenschaften aufzubauen, verstärkt werden;
12. verurteilt jegliche Versuche von Regierungen inner- und außerhalb der EU, die COVID-19-Krise als Vorwand zu nutzen, um durch Notfallmaßnahmen oder Propaganda die Grundrechte oder die Demokratie einzuschränken oder zu verzerren und mithilfe von Maßnahmen, die nicht gerechtfertigt sind oder nicht zu den Folgen der COVID-19-Krise im Verhältnis stehen, engstirnige innen- oder weltpolitische Interessen zu verfolgen; fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, sich energisch gegen ein derartiges Verhalten zu stellen;
13. fordert, dass die Organe der EU bei der Überwindung der Krise in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die deutlich gewordenen Schwachstellen in den Mechanismen der EU für eine gemeinsame wirksame Reaktion auf Krisen rasch zu ermitteln und wirksam zu beheben; betont, dass es dabei nicht nur um die Vorbereitung, Beschlussfassung, Ressourcen- und Lastenverteilung auf der Ebene der EU geht, sondern insbesondere um die grundsätzliche strukturelle Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaften und des öffentlichen Dienstes in der EU gegenüber großen Krisen;
14. betont nachdrücklich, dass der europäische Grüne Deal und die europäische Strategie für den digitalen Wandel im Mittelpunkt der Strategie zur Erholung von der Krise stehen sollten; betont, dass ein verbessertes Investitionsprogramm zur Schaffung neuer physischer und digitaler Infrastrukturen und enorm ressourceneffizienter Systeme für die Erzeugung, Verteilung und (Wieder-) Verwendung von Energie, Lebensmitteln, Gütern und Dienstleitungen die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber gesundheitlichen, wirtschaftlichen und geopolitischen Notfällen in Zukunft stark verbessern wird;
Schutz aller in der EU lebenden Menschen, insbesondere der schutzbedürftigsten, vor den Folgen der Krise
15. betont, dass es für die Organe der EU von grundlegender Bedeutung ist, wichtige Informationen, Beschlüsse und Maßnahmen der Mitgliedstaaten zum Schutz derjenigen, die am dringendsten vor den verheerenden sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise geschützt werden müssen, abzustimmen, und bekräftigt, dass dies derzeitig Vorrang haben muss;
16. begrüßt Solidaritätsinitiativen, etwa zur Bündelung und gemeinsamen Nutzung von Informationen und medizinischen Ressourcen, an denen sich in den vergangenen Wochen mehrere Ländern und Regionen beteiligt haben; bedauert jedoch zutiefst das Fehlen unverzüglicher und kollektiver Solidaritätsmaßnahmen vonseiten der Mitgliedstaaten, insbesondere gegenüber Italien, dessen Ersuchen um medizinische Güter unbeantwortet blieb, und gegenüber Spanien, das ebenfalls stark unter der derzeitigen Lage leidet;
17. fordert, dass alle Mitgliedstaaten sowie die Organe der EU sich gemeinsam mit den Nachbarstaaten abstimmen, um die möglichst strategische Herstellung und Verteilung medizinischer Güter, den Austausch von Informationen und Fachwissen, wirtschaftliche Unterstützung sowie den weiteren freien Verkehr von Waren sicherzustellen und so dafür zu sorgen, dass die Grundbedürfnisse gedeckt werden;
18. betont, dass die EU die Regierungen der Mitgliedstaaten dabei unterstützen muss, bewährte Verfahren zu bündeln und sozial isolierte Personengruppen und Einzelpersonen, darunter Personen mit bestimmten bestehenden Vorerkrankungen, Obdachlose, ältere Menschen, Häftlinge und Menschen wie die Roma, die ausgegrenzt sind oder unter Diskriminierung leiden und keinen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung haben, gezielt zu unterstützen; betont insbesondere, dass die kontinuierliche persönliche Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden muss;
19. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, gezielte Maßnahmen umzusetzen, um Obdachlose zu schützen, und regierungsunabhängige Organisationen und lokale Behörden, die Hilfe vor Ort bieten, finanziell zu unterstützen;
20. bekräftigt, dass die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass Informationen, die die Gesundheit und die allgemeine öffentliche Sicherheit betreffen, auf eindeutige und einfache Weise vermittelt werden, unter anderem in Formaten, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind;
21. fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, den hunderttausenden Menschen in der gesamten EU, deren Lebensunterhalt aufgrund der Krise verloren ging oder erheblich eingeschränkt wurde, jede mögliche finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen und wirksam zugänglich zu machen;
22. fordert nachdrücklich, dass die Organe der EU und die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die öffentliche finanzielle Unterstützung für Unternehmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 an die Bedingungen geknüpft ist, dass die Mittel den Beschäftigten zugutekommen und die begünstigten Unternehmen davon absehen, Dividenden auszuzahlen oder Aktienrückkaufprogramme anzubieten, solange sie diese Unterstützung erhalten;
23. fordert die Kommission nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die bestehenden Vorschriften im Bereich der Telekommunikation umsetzen, denen zufolge alle, die von zuhause arbeiten müssen, Schüler und Studenten, die lernen müssen, und sonstige Personen, die sich isolieren müssen, Zugang zu erschwinglichen und geeigneten Breitbandinternetdiensten haben müssen; betont, dass der Zugang zu digitalen Diensten, die für die Arbeit, die Bildung, den Zugang zu grundlegenden Informationen, Grundversorgungsgütern sowie grundlegenden privaten und öffentlichen Diensten benötigt werden, für alle sichergestellt werden sollte, unabhängig von ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Lage;
24. nimmt die von Europol festgestellte erhöhte Anzahl an Cyberangriffen gegen Einzelpersonen, Organisationen und wichtige Infrastrukturen zur Kenntnis sowie die neuen Betrugsmethoden, die insbesondere auf schutzbedürftige Menschen, beispielsweise ältere Personen, abzielen, und steigende Verkaufszahlen bei gefälschten und minderwertigen Gesundheits- und Hygieneprodukten, persönlicher Schutzausrüstung und pharmazeutischen Produkten, die Versorgungsengpässen geschuldet sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dringend vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, unter anderen durch vorbeugende Kampagnen in den sozialen Medien, und den Schwerpunkt dabei auf Menschen in prekären Situationen zu legen;
25. betont, dass sichergestellt werden muss, dass die Bevölkerung kontinuierlich und umfassend über Betrug informiert wird, insbesondere während der COVID-19-Pandemie; betont, dass das Bewusstsein für Betrug geschärft werden muss;
26. betont, das bei den umgesetzten Maßnahmen zur Bewältigung des gesundheitlichen Notstands, insbesondere der Anforderung, zu Hause zu bleiben, die Geschlechterperspektive und der Schutz von Kindern berücksichtigt werden muss, insbesondere in Gebieten, in denen Frauen und Kinder unverhältnismäßig stark von der COVID-19-Pandemie betroffen sind; ist der Auffassung, dass es insbesondere sichergestellt werden muss, dass Dienste für Opfer von Gewalt offen und zugänglich bleiben und Berichte über geschlechtsbezogene Gewalt während dieser Zeit nicht vernachlässigt oder außer Acht gelassen werden; ist der Auffassung, dass als besondere Maßnahmen unter anderem die telefonische Beratung verstärkt, Unterstützungsnetze geschaffen und die Opfer und Zeugen häuslicher Gewalt mit einer von der Kommission geleiteten öffentlichen Informationskampagne über ihre Rechte informiert werden sollten; verweist auf die besondere Situation von Migrantenkindern, insbesondere derjenigen in den Hotspots in Griechenland, die aufgrund ihrer Lebensbedingungen besonders schutzbedürftig angesichts der Pandemie sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rechte und die besonderen Bedürfnisse von Kindern bei der Verabschiedung sozialer und wirtschaftlicher Maßnahmen sowie von Maßnahmen für die Zeit nach COVID-19 zu berücksichtigen;
27. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ein Konzept für eine schrittweise durchgeführte, pragmatische, wissenschaftlich fundierte und koordinierte EU-weite Aufhebung der Maßnahmen zur körperlichen Distanzierung und der sonstigen vorrübergehenden Einschränkungen, unter anderem an den Grenzen zwischen Mitgliedstaaten, auszuarbeiten; bedauert in diesem Zusammenhang die von einigen Mitgliedstaaten ergriffenen einseitigen Maßnahmen, die die Strategien anderer Mitgliedstaaten gefährden können;
28. fordert die EU auf, Maßnahmen zu ergreifen, um schutzbedürftige Personen zu schützen, einschließlich Flüchtlingen und Asylsuchenden, die unter entsetzlichen Bedingungen an den Grenzen der EU in Lagern festsitzen, in denen Maßnahmen zur körperlichen Distanzierung unmöglich beachtet werden können, und die unverzüglich an sichere Orte in den Mitgliedstaaten gebracht werden müssen, wo sie unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus Zugang zu Gesundheitsversorgung erhalten können;
Internationale Solidarität und Verantwortung sowie Menschenrechte
29. begrüßt die von der EU zur Unterstützung der Länder des westlichen Balkans und der Östlichen Partnerschaft bereits ergriffenen Maßnahmen, auf die langfristige Initiativen folgen sollten; fordert insbesondere, dass der Solidaritätsfonds der EU für die Länder des westlichen Balkans zugänglich gemacht wird und diese Länder aus der vorübergehenden Regelung zur Genehmigung der Ausfuhr von Schutzausrüstung ausgenommen werden; beharrt darauf, dass diese Regelung zur Genehmigung von Ausfuhren im Allgemeinen nur vorübergehend gelten und nicht verlängert werden sollte;
30. fordert die EU auf, ihre humanitären und entwicklungspolitischen Maßnahmen zu verstärken, um insbesondere die Gesundheitsversorgung und medizinische Güter sowie eine Nahrungsmittelsoforthilfe zu finanzieren, und den afrikanischen Staaten zu ermöglichen, lokale Maßnahmen umzusetzen, um Unternehmen zu unterstützen und deren Zusammenbruch zu verhindern; fordert, dass das Coronavirus bei allen Maßnahmen der humanitären Hilfe durchgängig berücksichtigt wird, um sicherzustellen, dass Hilfeleistungen keine zusätzlichen Risiken für die am meisten gefährdeten Gruppen bergen und ein Mindestmaß an Hygieneinfrastruktur vorhanden ist; fordert, dass bei der globalen Reaktion auf die Pandemie insbesondere die Bedürfnisse der Frauen berücksichtigt werden, da die Krise die Frauen am schwersten trifft, diese jedoch selten vertreten sind, wenn Reaktionen auf die Krise ausgehandelt werden;
31. betont, dass die Bevölkerung von Konfliktgebieten besonders gefährdet ist und dass es einer abgestimmten Reaktion bedarf, um dem Virus vorzubeugen und es zu bewältigen; vertritt die Auffassung, dass die EU die Forderung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen nach einer sofortigen weltweiten Waffenruhe aktiv unterstützen und mit kriegführenden Parteien im Hinblick darauf zusammenarbeiten sollte, dass diese der Forderung nachkommen, das humanitäre Völkerrecht achten und politische Lösungen für die Konflikte finden; vertritt die Auffassung, dass die entsprechenden Bemühungen auch die Einrichtung von humanitären Korridoren und vorübergehende Waffenruhen umfassen müssen, um die Bereitstellung von Hilfeleistungen sicherzustellen und Menschen in Lagern für Binnenvertriebene sowie in Flüchtlingslagern zu unterstützen; verweist in diesem Zusammenhang auf die zentralen humanitären Grundsätze, darunter die Neutralität und die Unparteilichkeit;
32. unterstützt die Forderung der 24 Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, wonach sichergestellt werden soll, dass die COVID-19-Schutzmaßnahmen, mit denen Menschenrechte beeinträchtigt werden, verhältnismäßig, notwendig, diskriminierungsfrei und zeitlich begrenzt sind, und fordert die EU auf, einen öffentlichen globalen COVID-19-Mechanismus für Menschenrechte zur länderbezogenen Überwachung von Einschränkungen der Menschenrechte sowie von Verstößen gegen die Menschenrechte im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch einzurichten;
33. fordert, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine Sondertagung zu den Auswirkungen von COVID-19 auf die Menschenrechte abhält, und fordert die EU auf, sich an einer weltweiten Kampagne zur Freilassung von Straftätern, von denen eine geringe Gefahr ausgeht – insbesondere jener, die Risikogruppen angehören, politischer Gefangener sowie inhaftierter Menschenrechtsverteidiger –, zu beteiligen, um das Risiko der Exposition gegenüber dem Virus in überfüllten Gefängnissen zu reduzieren;
34. bedauert, dass bestimmte Regierungen versuchen, sich die COVID-19-Krise zunutze zu machen, um ein autoritäres Herrschaftssystem zu konsolidieren; verurteilt insbesondere jede Zensur, Festnahme und Einschüchterung von Journalisten, Oppositionellen, medizinischen Fachkräften und sonstigen Personen aufgrund ihrer Kritik an der Reaktion der jeweiligen Regierung; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, auf bilateraler Ebene sowie ehestmöglich auch in internationalen Foren gegen diese Probleme vorzugehen und auf die Freilassung dieser Personen zu drängen; fordert alle Staaten, die zur Bekämpfung der Pandemie digitale Überwachungstechnologien nutzen, auf, die internationalen Menschenrechtsnormen strikt einzuhalten; fordert alle Regierungen nachdrücklich auf, den diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherzustellen;
35. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, der Forderung der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF) nach einer vollständigen Aussetzung des Schuldendienstes der ärmsten Länder an andere Regierungen sowie der Forderung der afrikanischen Finanzminister nach einer Aussetzung sämtlicher Zinszahlungen im Jahr 2020 sowie aller Tilgungs- und Zinszahlungen fragiler Staaten nachzukommen; vertritt die Auffassung, dass alle im Jahr 2020 fälligen Zahlungen von Auslandsschulden (Kapitalbetrag, Zinsen und Gebühren) dauerhaft eingestellt werden sollten und dass durch die Bereitstellung finanzieller Soforthilfen keine Schulden entstehen sollten;
36. betont, dass das Problem der Staatsschulden der Entwicklungsländer überdacht werden sollte; betont, dass auf der Ebene der Vereinten Nationen ein Mechanismus eingerichtet werden muss, mit dem Staatsschulden umstrukturiert werden und sichergestellt werden kann, dass die Staaten über ausreichend Mittel verfügen, um ihre Reaktionen im Bereich des Gesundheitsschutzes verstärken zu können; betont, dass die Auflagen des IWF angesichts der derzeitigen Lage gelockert oder sogar vorübergehend ausgesetzt werden sollten; verweist darauf, dass die Strukturanpassungsfonds des IWF und der Weltbank Mittelkürzungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen, darunter im Gesundheitssektor, erforderlich machten und dadurch zu einer Verschlechterung der Gesundheits- und Bildungssysteme von Entwicklungsländern führten und deren Anfälligkeit für Epidemien erhöhten;
37. betont, dass die EU uneingeschränkt mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und sonstigen internationalen Gremien zusammenarbeiten muss, damit eine wirksame Reaktion im medizinischen Bereich ausgearbeitet und ein Mechanismus zur Bekämpfung gefährlicher Erkrankungen und für den Austausch über Fortschritte im Bereich Impfstoffe eingerichtet werden kann; besteht darauf, dass Taiwan in die Arbeit der WHO eingebunden werden muss;
38. weist erneut auf die besondere Verantwortung der EU bei der Förderung des Rechts auf eine universelle Gesundheitsversorgung im Rahmen der Strategie EU-Afrika hin, bei der vorrangig auf die Verwirklichung grundlegender Menschenrechte, insbesondere im Hinblick auf den universellen Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdiensten, einer grundlegenden Wasserversorgung und grundlegenden sanitären Einrichtungen, abgezielt werden sollte;
Internationale Handelsregeln
39. begrüßt die Entscheidung der Kommission, auf sämtliche Zölle auf die Einfuhr von persönlicher Schutzausrüstung, Medizinprodukten und anderen direkt damit im Zusammenhang stehenden medizinischen Gütern zu verzichten;
40. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mitgliedstaaten aufzufordern, Zwangslizenzen oder staatlichen Lizenzen auszustellen, mit denen der Monopoleffekt von Patenten ausgesetzt und anderen Parteien die Erzeugung und Lieferung von erforderlichen Arzneimitteln, die durch Patente geschützt sind, zu ermöglichen, sowie die Einfuhr von im Ausland im Rahmen von Zwangslizenzen erzeugten Arzneimitteln zu ermöglichen; fordert das Sekretariat der Welthandelsorganisation (WTO) auf, die WTO-Mitglieder in einer Mitteilung aufzufordern, die in der Änderung am Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) von 2003 enthaltene Anforderung, wonach Zwangslizenzen vorrangig für lokale Märkte zu nutzen sind, zu lockern, um die Einfuhr von Arzneimitteln, die im Rahmen von Zwangslizenzen in anderen Ländern – insbesondere in Ländern mit größeren Produktionskapazitäten – erzeugt wurden, zu ermöglichen;
41. fordert die Kommission auf, die EU-Rechtsvorschriften über den Schutz von Daten klinischer Tests und über die Gewährung von Marktexklusivität, die die wirksame Nutzung von Zwangslizenzen beeinträchtigen, auszusetzen, um potenziellen Herstellern von Generika die Nutzung bestehender klinischer Daten zu ermöglichen, damit Zulassungen rasch erfolgen können; vertritt die Auffassung, dass die TRIPS+-Bestimmungen über den Unterlagenschutz in den Handelsabkommen der EU vorübergehend nicht gelten sollten;
42. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Forderung der Regierung Costa Ricas an die WHO nach der Einrichtung eines freiwilligen Pools von mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehenden Rechten des geistigen Eigentums (einschließlich Patente, Daten aus vorgeschriebenen Versuchen, Fachwissen, Urheberrechte und Musterrechte) zu unterstützen;
Schutz der Demokratien in der EU
43. begrüßt, dass einige Mitgliedstaaten erklärt haben, dass Sofortmaßnahmen auf das Notwendige beschränkt, verhältnismäßig und vorübergehend sein, regelmäßig überprüft werden und mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Grundrechte sowie mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen im Einklang stehen sollten und das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit nicht einschränken dürfen; bedauert, dass in dieser Erklärung keine konkreten Beispiele genannt werden;
44. verurteilt das ungarische Gesetz Nr. XII von 2020 über die Eindämmung des Coronavirus, mit dem die Regierung ermächtigt wird, per Dekret zu regieren und das ungarische Parlament nicht zu konsultieren, sondern lediglich zu unterrichten und drakonische Strafen für die Verbreitung von Informationen, die die Regierung als Desinformation erachtet, zu verhängen; verurteilt zudem weitere ungarische Rechtsvorschriften, die derzeit ausgearbeitet werden; ist der Ansicht, dass das Gesetz gegen die Verträge der EU verstößt und im Widerspruch zu ihren Werten steht, und fordert die Kommission daher auf, diesen Schritt ausdrücklich als einen autoritären Angriff auf die ungarische Demokratie zu werten und alle verfügbaren Mittel umfassend zu nutzen, um dagegen vorzugehen;
45. äußert sich besorgt über den polnischen Gesetzesentwurf über besondere Vorschriften für die Abhaltung der Wahl des Präsidenten der Republik Polen im Jahr 2020; verweist darauf, dass mit diesem Entwurf einen Monat vor den Wahlen die Wahlordnung grundlegend geändert wird; vertritt die Auffassung, dass dieser Entwurf nicht mit der Rechtsprechung des polnischen Verfassungsgerichts und dem Verhaltenskodex für Wahlen der Venedig-Kommission im Einklang steht; vertritt die Auffassung, dass angesichts der derzeitigen Lage bei einer Abhaltung von Präsidentschaftswahlen in Polen im Mai die Gefahr besteht, dass der Grundsatz fairer und freier Wahlen untergraben wird;
46. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Sofortmaßnahmen und deren Umsetzung verstärkt zu überwachen, um sicherzustellen, dass die grundlegenden Werte der EU gewahrt werden, und beharrt darauf, dass die Kommission und der Rat gegen Versuche, die durch das Coronavirus verursachte Notlage dafür zu missbrauchen, die Demokratie einzuschränken und Kritiker autoritärer Regierungen zum Schweigen zu bringen, entschlossene Maßnahmen ergreifen müssen – einschließlich beschleunigter Vertragsverletzungsverfahren, Anträge auf einstweilige Maßnahmen beim Gerichtshof, der Sondierung haushaltsbezogener Maßnahmen, der Geltendmachung des Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips und weiterer Maßnahmen nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV); fordert den Rat erneut auf, dafür zu sorgen, dass bei den Anhörungen nach Artikel 7 Absatz 1 EUV zu Ungarn und Polen auch die neuen Entwicklungen behandelt werden; fordert, dass die Venedig-Kommission eine Stellungnahme zu dem ungarischen Gesetz Nr. XII von 2020 über die Eindämmung des Coronavirus sowie zu dem polnischen Gesetzesentwurf über besondere Vorschriften für die Abhaltung der Wahl des Präsidenten der Republik Polen im Jahr 2020 abgibt;
47. beharrt darauf, dass die Maßnahmen der Regierungen und der Kommission stets einer strengen öffentlichen und parlamentarischen Kontrolle unterliegen müssen, damit sichergestellt ist, dass sie als legitim anerkannt werden; betont daher, dass die Parlamente Möglichkeiten finden müssen, die mit COVID-19 im Zusammenhang stehenden Empfehlungen zur öffentlichen Gesundheit wirksam umzusetzen und dabei arbeitsfähig zu bleiben; ist der Auffassung, dass das Parlament mit gutem Beispiel vorangehen muss, um zu zeigen, wie die europäische Demokratie in der durch COVID-19 ausgelösten Notsituation in dringenden Fällen durch digitale Arbeit und digitale Abstimmungen aufrechterhalten werden kann;
48. begrüßt und unterstützt die Erklärung des Europäischen Datenschutzausschusses zur Verarbeitung personenbezogener Daten; betont, dass anonymisierte und aggregierte Daten, auch aus Mobilfunknetzen, zwar für die Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Distanzierung nützlich sein könnten, jegliche individualisierte Verfolgung auf der Grundlage dieser Daten jedoch im Vergleich zu den problemlos durchführbaren Möglichkeiten, die Infektionsraten unter Kontrolle zu bringen – etwa die Maskenpflicht in geschlossen öffentlichen Räumen oder die massive Verstärkung der Einrichtungen für Antigen- und Antikörper-Tests durch EU-weite Koordinierung –, unnötig, ungerechtfertigt und unwirksam sind; beharrt zudem darauf, dass es von größter Bedeutung ist, für Sofortmaßnahmen, bei denen personenbezogene Daten genutzt werden, eine demokratische, parlamentarische Kontrolle sowie eine klar definierte Geltungsdauer sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen aufgehoben werden, sobald ihre Wirksamkeit für die Bewältigung der COVID-19-Krise abnimmt;
49. nimmt zufrieden Kenntnis von der Vorstellung des europaweiten Rahmens für die Ermittlung von Kontaktpersonen von Infizierten mittels Smartphones, der von einem Konsortium aus 130 Wissenschaftlern aus 17 Einrichtungen entwickelt wurde und den Titel „Pan-European Privacy Protecting Proximity Tracing“ (PEPP-PT) trägt; begrüßt dies als ein Beispiel für Datenschutz durch Technikgestaltung, die europäische Art der Technologienutzung und die Lösung gesellschaftlicher Probleme bei gleichzeitiger Wahrung der Grundrechte; weist jedoch darauf hin, dass die endgültige Bewertung des PEPP-PT-Rahmens von den genauen technischen Spezifikationen abhängen wird und dass den zentralen Servern, über die die randomisierten Näherungssignale ausgetauscht werden, damit die Nutzer darüber informiert werden können, dass sie sich im Infektionsradius einer Person befunden haben, die später positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, keine stabile Kennung der Nutzer – egal, ob pseudonymisiert oder nicht – bekannt sein sollte oder muss; fordert die Entwickler auf, den Rahmen dahingehend zu verbessern, dass dieser uneingeschränkt mit dem Grundsatz des Datenschutzes durch Technikgestaltung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar ist;
50. betont, dass jede Softwareanwendung, die im Kontext der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie personenbezogene Informationen verarbeitet und in der einen oder anderen Weise Daten über Infektionen oder sonstige Daten für die Verhinderung einer Erkrankung verarbeitet, in den Anwendungsbereich der Definition eines „Medizinproduktes“ gemäß der Richtlinie des Rates über Medizinprodukte fallen würde und daher die in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen, einschließlich der Konformitätserklärung, erfüllen müsste; fordert die Kommission auf, den derzeitigen Stand einer solchen Anwendung im Kontext ihres Gesetzgebungsvorschlags zur Änderung der Verordnung über Medizinprodukte von 2017, der am 26. Mai 2020 in Kraft treten wird, zu erläutern;
51. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die aggressive Propaganda seitens Russlands und Chinas, die die COVID-19-Pandemie ausnutzen, um die EU zu schwächen und in der lokalen Bevölkerung Misstrauen gegenüber der EU zu schüren, zu bekämpfen; vertritt die Auffassung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass wirksam über die finanzielle, technische und medizinische Unterstützung der EU informiert wird;
Schutz und Nutzung der Vorteile des Binnenmarktes und der Währungsunion
52. fordert, dass die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten (wie derzeit Italien und Spanien) finanziell unterstützt werden sollten, ohne dabei die künftige krisenbedingte Schuldenlast allein tragen zu müssen und ohne Sparauflagen zu unterliegen;
53. stellt fest, dass das kürzlich vorgeschlagene Instrument für die vorübergehende Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen (SURE) ein Schritt in die richtige Richtung ist, ist allerdings der Auffassung, dass es im Hinblick auf das Volumen und die Verwendung der Mittel zu stark begrenzt ist und dass es die Empfänger in fine vor allem in begrenztem Umfang unterstützt, da es sich aus Darlehen zusammensetzt, die langfristig eine Schulden- und Defizitlast für die begünstigten Mitgliedstaaten sein werden; ist darüber hinaus besorgt darüber, dass in dem derzeitigen Vorschlag der Kommission Bedingungen im Hinblick auf den diskriminierungsfreien Zugang, den Betrag der in den nationalen Programmen für Kurzzeitarbeit vorgesehenen Unterstützung und den geografischen Anwendungsbereich fehlen, und fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, die vorgeschlagene Verordnung zu ändern, um diese Punkte darin aufzunehmen;
54. fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Organe nachdrücklich auf, zusammenzuarbeiten und dringend „Coronabonds“-Fazilitäten zu schaffen, um zur erforderlichen Mittelbeschaffung für den unmittelbaren Bedarf in der Gesundheitsversorgung und zum anschließenden wirtschaftlichen Wiederaufbau beizutragen und eine gemeinsame Lastenteilung als Reaktion auf einen symmetrischen Schock sicherzustellen; hebt hervor, dass der Vorschlag SURE zeigt, dass es Modalitäten und eine Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines speziellen EU-Fonds gibt, der es ermöglicht, solche Anleihen zu begeben, um die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 zu bewältigen;
55. fordert die Kommission auf, „Coronabonds“ zu beschleunigen, indem sie einen speziellen Fonds (den „europäischen Coronavirus-Fonds“) vorschlägt, dessen Rechtsgrundlage Mitentscheidungsbefugnisse für das Parlament und eine demokratische Rechenschaftspflicht auf Ebene der Union und auf nationaler Ebene sicherstellt und der die Beschaffung von mindestens 1 Billion EUR auf Kapitalmärkten durch die Emission von Anleihen ermöglicht, deren Erlöse verwendet werden, um den Mitgliedstaaten anteilsmäßig zu den Auswirkungen des Ausbruchs des Coronavirus, die anhand transparenter und gemeinsam vereinbarter Indikatoren festgelegt wurden, Mittel bereitzustellen; fordert zudem, dass die Rückzahlung solcher Bonds durch die Beiträge der Mitgliedstaaten gesichert werden müssen, und zwar im Verhältnis zu ihrem Anteil am BIP der EU; weist darauf hin, dass solche Beiträge idealerweise in Form neuer Eigenmittel der EU erfolgen sollten; betont nachdrücklich, dass die ausgezahlten Mittel verwendet werden sollen, um die Ausgaben zu decken, die erforderlich sind, um die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise zu bewältigen, unter Einhaltung des Übereinkommens von Paris und der Klimaschutzverpflichtungen der EU;
56. unterstreicht, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als eine kurzfristige Maßnahme unmittelbar die vorsorglichen Kreditrahmen auf Länder ausweiten sollte, die Zugang dazu suchen, um kurzfristigen Finanzierungsbedarf zu decken und die unmittelbaren Auswirkungen der COVID-19-Krise zu bewältigen; betont, dass diese Finanzierung keinen Sparauflagen unterliegen darf;
57. fordert die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich rasch auf eine wesentliche Kapitalzufuhr für die Europäische Investitionsbank (EIB) zu einigen, damit sie ihre erhebliche Schlagkraft rasch einsetzen kann, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 abzuschwächen, einschließlich der Schaffung eines neuen Kreditrahmens der EIB, mit dem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) dauerhafte Liquidität garantiert wird;
58. empfiehlt, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weiter unterstützt werden, indem die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge geändert werden, um es zu ermöglichen, dass lokale Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen bevorzugt werden;
59. ist der festen Überzeugung, dass die Solidarität, einschließlich der finanziellen Unterstützung, auch auf unsere Nachbarn ausgeweitet werden muss, unter anderem die Länder des Westbalkans, die darauf hinarbeiten, der EU in der Zukunft beizutreten;
60. begrüßt die Investitionsinitiative der Kommission zur Bewältigung der COVID-19-Krise, das europäische Struktur- und Investitionspaket und die Überarbeitung der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen als wichtige erste Schritte, betont jedoch nachdrücklich, dass die Organe der EU und die Mitgliedstaaten noch viel weiter gehen müssen und dringend jeden Cent nicht zugeteilter EU-Mittel finden und einsetzen sowie sämtliche nicht gebundenen Mittel im EU-Haushalt mobilisieren müssen, sei es im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, des Kohäsionsfonds, des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung oder des Europäischen Sozialfonds, um den medizinischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen im Kampf gegen COVID-19 gerecht zu werden; ist der Ansicht, dass den Bedürfnissen der Länder, die bereits vor COVID-19 wirtschaftlich litten, besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden muss;
61. fordert die EU-Organe nachdrücklich auf, rasch tätig zu werden, um eine deutliche Aufstockung der Programme und Mittel zu ermöglichen, die im Rahmen der Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise mobilisiert werden; stellt fest, dass der Haushaltsplan 2020 der EU zu Beginn des Jahres Spielräume und Flexibilitätsinstrumente von mehr als 4 Milliarden EUR umfasste, die dringend mobilisiert werden müssen; unterstreicht, dass keine Region der EU zurückgelassen werden sollte; begrüßt daher die Berichtigungshaushaltspläne Nr. 1 und Nr. 2, die in die richtige Richtung gehen;
62. fordert die EU-Organe nachdrücklich auf, schnellstmöglich und spätestens vor der Sommerpause eine Aufwärtskorrektur der Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) zu verabschieden, um eine deutliche Aufstockung der Programme und Mittel zu ermöglichen, die im Rahmen der Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise mobilisiert werden;
63. fordert, dass die EU-Organe sich auf einen mehrjährigen Finanzrahmen in Höhe von insgesamt 1 324 Milliarden EUR einigen und damit die durch die COVID-19-Krise verschärfte Notwendigkeit anerkennen, dass die EU über eine größere haushaltspolitische Widerstandsfähigkeit verfügen muss; fordert ferner, dass zusätzlich zur Einigung über den oben stehenden Betrag (der in den Haushaltsplan der EU aufzunehmen ist) eine Einigung über ein Konjunkturpaket erzielt wird, damit kurz- bis mittelfristig ein Beitrag geleistet wird, um die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit sowie die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen zu bewältigen, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und mittel- bis langfristig der Umweltkrise zu begegnen;
64. erkennt an, dass rasch und unbürokratisch zusätzliche Mittel mobilisiert werden müssen, um die Mitgliedstaaten bei der wirkungsvollen Bekämpfung von COVID-19 und der Folgen zu unterstützen, betont jedoch, dass ein möglicher Missbrauch solcher Mittel untersucht und sanktioniert werden muss, sobald die unmittelbare Krise vorüber ist: ist daher der Ansicht, dass ein überarbeiteter MFR angemessene Ressourcen für die Europäische Staatsanwaltschaft beinhalten muss, damit diese das Vertrauen der Bürger gewinnen, Betrug bekämpfen, Vermögenswerte beschlagnahmen und somit mittelfristig haushaltsneutral werden kann; fordert, dass ihr Haushalt im Rahmen der Rubrik 7 (Europäische öffentliche Verwaltung) finanziert wird – analog zum Europäischen Datenschutzbeauftragten, zum Europäischen Auswärtigen Dienst und zum Europäischen Bürgerbeauftragten –, um so deren Unabhängigkeit zu stärken;
65. betont nachdrücklich, dass die EU vor dem Sommer größere Sichtbarkeit und Vorhersehbarkeit für den Haushaltsplan für das nächste Jahr sicherstellen muss, und dass die EU, sollte es ihr nicht gelingen, eine Einigung über die erforderliche Aufstockung des Mittelumfangs zu erzielen, rasch einen Notfallplan verabschieden muss, um eine allgemeine Einstellung der EU-Programme am Ende des Jahres 2020 zu verhindern;
Binnenmarkt
66. fordert, dass die Kommission sicherstellt, dass vorübergehende Grenzmaßnahmen – obgleich sie in bestimmten Fällen annehmbar sein können, sofern sie angemessen, verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sind – nicht gegen das Recht auf Freizügigkeit, insbesondere den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, verstoßen;
67. betont nachdrücklich, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr von Arbeitnehmern, die in Schlüsselbereichen an vorderster Front gegen COVID-19 kämpfen, insbesondere von Fachkräften in der Gesundheitsversorgung und der Betreuung und Pflege älterer Menschen, aber auch von Arbeitskräften in der Lebensmittelbranche wie Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft, nicht eingeschränkt werden darf und dass ihre Gesundheitsversorgung sichergestellt werden muss; beharrt ferner darauf, dass Grenzmaßnahmen das Asylrecht und das Recht auf Familienzusammenführung und Familienleben unberührt lassen und nicht dazu führen dürfen, dass Menschen an der Reise in ihr Heimatland gehindert werden;
68. unterstreicht, dass die Grenzen für den Handel offen bleiben müssen, insbesondere für die Versorgung mit Lebensmitteln; weist darauf hin, dass der Bedarf an grenzüberschreitend tätigen Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft möglicherweise noch größer wird, falls eine zweite COVID-19-Welle in die Erntezeit fällt, womit viele rechnen;
69. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Grenzkontrollen beschleunigt werden, damit frische Erzeugnisse nicht verderben;
70. ist der Ansicht, dass jegliche Ausfuhr lebender Tiere in Drittländer und jeglicher Transport lebender Tiere zwischen Mitgliedstaaten, der länger als acht Stunden dauert, ausgesetzt werden sollte, solange die derzeitige Situation – lange Warteschlangen und Einreiseverweigerungen an einigen Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern – nicht unter Kontrolle ist;
Schutz der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Zukunft der EU
71. ist der Überzeugung, dass die COVID-19-Krise die zwingende Notwendigkeit von Initiativen, die einen Wandel anstoßen, wie einen stärkeren und mutigeren Europäischen Grünen Deal, der eine weitreichende Modernisierung der sozialen und wirtschaftlichen Institutionen der EU beinhaltet, verstärkt; betont nachdrücklich, dass die Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt nicht nur eine zwingende Notwendigkeit ist, um die Fähigkeit unserer Gesellschaften, sich auf unserem Planeten zu entfalten, zu bewahren, sondern auch genau die umfassende Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftliche Entwicklung nach sich ziehen würde, die erforderlich ist, damit sich die europäische Wirtschaft von dem Schock infolge von COVID-19 erholen kann;
72. fordert die Kommission nachdrücklich auf, unverzüglich die Arbeit mit Blick auf die Schaffung eines EU-weiten Investitionspakets für einen grünen Wiederaufbau aufzunehmen, das weitaus ehrgeiziger ist als der derzeitige Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa und auch hinsichtlich Anwendungsbereich und Umfang weit über diesen hinausgeht und über neue Instrumente und Eigenmittel sowie verbesserte Kapazitäten des Haushaltsplans der EU, des ESM und der EIB finanziert wird, unterstützt durch die Kapazitäten der Europäischen Zentralbank für den Ankauf von Vermögenwerten;
73. betont nachdrücklich, dass das Investitionspaket für einen grünen Wiederaufbau ein wahrhaft transformatives Projekt sein sollte, das nicht nur auf die Einhaltung der Umweltverpflichtungen der EU, die für die Wahrung der Lebensgrundlage der Menschheit erforderlich sind, abzielen, sondern auch einen Wandel unseres gesamten sozioökonomischen Systems herbeiführen sollte, um dem gefährlichen Mangel an Widerstandsfähigkeit der öffentlichen Dienste und der Landwirtschaft, der Wirtschaft und des Finanzsystems entgegenzuwirken, die das nachhaltige Wohlergehen der Bevölkerung in der EU untergraben;
74. hebt hervor, dass die COVID-19-Krise einmal mehr verdeutlicht hat, dass die EU und insbesondere die Eurozone nicht über die Instrumente der wirtschaftspolitischen Steuerung verfügen, die eine Mittelumschichtung in Bereiche ermöglichen, wo sie gebraucht werden, um die Wirtschaftslage zu stabilisieren; betont nachdrücklich, dass es daher von wesentlicher Bedeutung ist, der Notwendigkeit der Stabilisierung im Rahmen der derzeitigen Reformen der Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion Rechnung zu tragen (einschließlich der Reformen des Haushaltsinstruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit und der Pläne für ein Rückversicherungssystem für die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit);
75. weist darauf hin, dass die öffentlichen Dienste geschützt und neu gestaltet werden müssen, damit sie die Erfüllung der Grundbedürfnisse der Menschen und den ökologischen Wandel garantieren und die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte sicherstellen; ist der Ansicht, dass es entscheidend ist, die Widerstandsfähigkeit gegenüber zukünftigen Krisen zu sichern, um in der gesamten Union dafür zu sorgen, dass öffentliche Dienste in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Zugang zu sauberer Luft und sauberem Wasser, Energie und öffentlicher Verkehr sowie Sozialschutz geschützt und sichergestellt sind; vertritt die Auffassung, dass es an der Zeit ist, eine europäische Gesundheitsgarantie und umfassendere Befugnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf EU-Ebene einzuführen; hebt hervor, dass die Debatte darüber, was als durch öffentliche Dienste zu erfüllendes Grundbedürfnis oder als zu schützender Teil der Gemeingüter erachtet werden sollte, Bestandteil der im Rahmen des Konvents zur Zukunft Europas erörterten Themen sein sollte;
76. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten dringend auf, an die zwischenstaatliche Plattform für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen zu appellieren, eine gründliche Überprüfung der wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Pandemien wie COVID-19, der Schweinegrippe, MERS und SARS einzuleiten, die durch von Tieren auf Menschen übertragene Krankheitserreger und den Verlust an biologischer Vielfalt, die Entwaldung und andere Landnutzungsänderungen hervorgerufen werden, um die politischen Entscheidungsträger über Biodiversitätsstrategien zu informieren, mit denen die Risiken solcher Zoonosen verringert werden;
77. beschließt, einen parlamentarischen Sonderausschuss mit dem erforderlichen Mandat und Befugnissen einzurichten, um Lehren aus der Krise und den Reaktionen in der gesamten EU zu ziehen, damit die Mitgliedstaaten besser gerüstet sind, um künftige Herausforderungen derselben Größenordnung unabhängig von deren Ursprung gemeinsam anzugehen und das Parlament zu befähigen, der Kommission und dem Rat Empfehlungen zu unterbreiten;
78. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.