ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu einer Anhebung der Obergrenze für das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Haushaltsdefizits zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf 5 %, sofern die Schuldenquote eines Staates unter 60 % seines BIP liegt
5.5.2020
Viktor Uspaskich
B9-0154/2020
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer Anhebung der Obergrenze für das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Haushaltsdefizits zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf 5 %, sofern die Schuldenquote eines Staates unter 60 % seines BIP liegt
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 143 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das öffentliche Haushaltsdefizit nur für die Finanzierung von Investitionen verwendet werden darf, die langfristig von Nutzen sein werden;
B. in der Erwägung, dass mit einer Anhebung der öffentlichen Investitionen das Wirtschaftsleben gefördert und damit die Bedingungen für ein Wachstum der Wirtschaft geschaffen werden;
C. in der Erwägung, dass 2018 in zwölf der 28 EU-Mitgliedstaaten das BIP pro Person weniger als zwei Drittel des EU-Durchschnitts betrug;
D. in der Erwägung, dass durch staatliche Investitionen unterstützte Strukturreformen erforderlich sind, die nachhaltiges Wirtschaftswachstum, einen Anstieg der Beschäftigung und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit fördern, um Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen und die großen Unterschiede zwischen ihnen abzubauen;
1. fordert, die Obergrenze für das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Haushaltsdefizits zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf 5 % anzuheben, sofern die Schuldenquote eines Staates unter 60 % seines BIP liegt, um ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum der weniger entwickelten EU-Mitgliedsländer und einen Anstieg der Beschäftigungsquote zu fördern;