ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Thema „Keine physische Distanzierung von Neugeborenen zu Mutter und Vater“
7.5.2020
Christine Anderson
B9‑0155/2020
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Thema „Keine physische Distanzierung von Neugeborenen zu Mutter und Vater“
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 1, 7, 9 und 24,
– gestützt auf Artikel 143 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass in den Mitgliedstaaten Vorschriften zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie gelten, wonach Mütter im Kreißsaal bei der Entbindung und zum Teil auch danach beim Stillen einen Mundschutz tragen müssen oder der Vater des Kindes bei der Geburt nicht anwesend sein darf;
B. in der Erwägung, dass Kinder Anspruch auf Schutz und Fürsorge haben, die für ihr Wohlergehen notwendig sind, ebenso wie auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen;
C. in der Erwägung, dass eine Mundschutzmaske der Mutter das Atmen erschwert und zusätzlichen Stress während der Geburt hervorruft;
1. stellt klar, dass ein möglichst enger Kontakt zur Mutter nach der Geburt dem Kindeswohl entspricht;
2. ist der Ansicht, dass ein Mundschutz diesen engen Kontakt behindert;
3. ist besorgt, dass Väter nur aufgrund von Vorschriften zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie von einem einzigartigen Lebensereignis ferngehalten werden;
4. fordert die Mitgliedstaaten auf, von Vorschriften abzusehen, mit denen eine physische Distanzierung während oder unmittelbar nach der Geburt von Neugeborenen zu seinen Eltern herbeigeführt wird, solange keine klare Indikation vorliegt, dass solche Maßnahmen im Interesse des Kindes Vorteile gegenüber hinnehmbaren negativen Effekten bieten.