ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Gesetz der VR China über die nationale Sicherheit in Bezug auf Hongkong und dem notwendigen Eintreten der EU für Hongkongs hohes Maß an Autonomie
10.6.2020 - (202072665(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Kati Piri, Evelyne Gebhardt, Tonino Picula
im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0169/2020
B9-0171/2020
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gesetz der VR China über die nationale Sicherheit in Bezug auf Hongkong und dem notwendigen Eintreten der EU für Hongkongs hohes Maß an Autonomie
(202072665(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Hongkong, insbesondere die Entschließungen vom 17. Juli 2019 zur Lage in Hongkong[1], vom 24. November 2016 zu dem Fall des in China inhaftierten Verlegers Gui Minhai[2], vom 4. Februar 2016 zu dem Fall der verschollenen Buchverleger aus Hongkong[3], vom 15. Dezember 2005 zur Lage der Menschenrechte in Tibet und Hongkong[4], vom 8. April 2003 zu dem Dritten und Vierten Jahresbericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über das Besondere Verwaltungsgebiet Hongkong[5], vom 19. Dezember 2002 zu Hongkong[6], vom 26. Oktober 2000 zu dem Ersten und Zweiten Jahresbericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über das Besondere Verwaltungsgebiet Hongkong[7], vom 8. Oktober 1998 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat „Die Europäische Union und Hongkong: Die Zeit nach 1997“[8] und vom 10. April 1997 zur Lage in Hongkong[9],
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu China, insbesondere die Entschließungen vom 12. September 2018 zum Stand der Beziehungen zwischen der EU und China[10] und vom 16. Dezember 2015 zu den Beziehungen zwischen der EU und China[11],
– unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 13. Dezember 2017 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu Hongkong, 20 Jahre nach der Übergabe an China[12],
– unter Hinweis auf das Grundgesetz („Basic Law“) der Sonderverwaltungsregion Hongkong vom 4. April 1990, das am 1. Juli 1997 in Kraft getreten ist,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung der Regierung des Vereinigten Königreichs und der Regierung der Volksrepublik China vom 19. Dezember 1984 zur Hongkong-Frage, auch bekannt als Gemeinsame britisch-chinesische Erklärung,
– unter Hinweis auf den gemeinsamen Bericht der Kommission und der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin an das Parlament und den Rat vom 8. Mai 2019 mit dem Titel „Sonderverwaltungsregion Hongkong": Jahresbericht 2018“ (JOIN(2019)0008) und die anderen ähnlichen vorausgegangenen 20 Berichte,
– unter Hinweis auf den 13. jährlichen strukturierten Dialog, der am 28. November 2019 in Hongkong stattfand,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin vom 12. März 2019 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel: „EU-China – Strategische Perspektiven“ (JOIN(2019)0005),
– unter Hinweis auf die „Ein-China-Politik“ der EU,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Vizepräsidenten/Hohen Vertreters vom 22. Mai 2020 und 29. Mai 2020 zu Hongkong,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die chinesisch-britische Gemeinsame Erklärung von 1984 garantiert, was im Grundgesetz der Sonderverwaltungsregion Hongkong von 1990 festgelegt ist, nämlich dass in Hongkong die Autonomie und Unabhängigkeit der Exekutive, Legislative und Judikative sowie die Grundrechte und -freiheiten, einschließlich der Rede-, Versammlungs-, Vereinigungs- und Pressefreiheit, für 50 Jahre nach dem Übergang der Souveränität erhalten bleiben; in der Erwägung, dass sowohl in der Gemeinsamen Erklärung als auch im Grundgesetz das zwischen China und dem Vereinigten Königreich vereinbarte Prinzip „Ein Land, zwei Systeme“ verankert ist;
B. in der Erwägung, dass die Regierung von Hongkong im Jahr 2003 versuchte, das Gesetz über die nationale Sicherheit (Legislative Bestimmungen) von 2003 zu verabschieden, um der Forderung nach Artikel 23 des Grundgesetzes nachzukommen, wonach sie „selbst“ Rechtsvorschriften über die die nationale Sicherheit erlassen sollte; in der Erwägung, dass das Gesetz nach Massendemonstrationen aufgegeben wurde;
C. in der Erwägung, dass ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Auslieferungsgesetzes, der die Auslieferung an China ermöglichen sollte, 2019 vorgeschlagen wurde, was die massiven Proteste in Hongkong von 2019 und 2020 auslöste, sodass der Entwurf später zurückgezogen wurde;
D. in der Erwägung, dass auf der dritten Tagung des 13. Nationalen Volkskongresses der vom Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses zur Prüfung vorgelegte Gesetzentwurf „Beschluss des Nationalen Volkskongresses über die Einrichtung und Vervollständigung des Rechtssystems und der Durchführungsmechanismen der Sonderverwaltungsregion Hongkong zur Wahrung der nationalen Sicherheit" erörtert wurde; in der Erwägung, dass der Beschluss am 28. Mai 2020 verkündet wurde; in der Erwägung, dass der Gesetzesentwurf sieben Artikel umfasst: In Artikel 1 wird die Bedeutung von dem Grundsatz „ein Land, zwei Systeme“ und der „Herrschaft nach dem Gesetz regieren“ bekräftigt und festgestellt, dass der „Staat“ die Rechts- und Durchsetzungsmechanismen zur Wahrung der nationalen Sicherheit „vervollständigen“ wird. In Artikel 2 wird festgelegt, dass der Staat „ausländische Kräfte“ daran hindern wird, Hongkong für separatistische, subversive oder destruktive Aktivitäten zu nutzen stoppen und diese bestrafen wird. In Artikel 3 heißt es, dass die Aufrechterhaltung der Souveränität Chinas in der verfassungsmäßigen Verantwortung Hongkongs liegt, und es wird ferner verlangt, dass Hongkong „so bald wie möglich“ Rechtsvorschriften über die nationale Sicherheit erlässt und dass seine Exekutive, Legislative und Judikative „Verhaltensweisen, die die nationale Sicherheit gefährden, unterbinden und bestrafen“ soll. In Artikel 4 wird Hongkong dazu verpflichtet, Institutionen zum Schutz der nationalen Sicherheit zu einzurichten, und in dem Artikel ist außerdem eine Präsenz der Zentralregierung in Hongkong zur Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit vorgesehen. Nach Artikel 5 sind regelmäßige Berichte des Regierungschefs von Hongkong über die nationale Sicherheit vorgeschrieben. Durch Artikel 6 wird der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses ermächtigt, ein Gesetz über die nationale Sicherheit auszuarbeiten und es dann in Anhang III des Grundgesetzes aufzunehmen. Nach Artikel 7 wird der Beschluss als Ganzes mit seiner Verkündung wirksam;
E. in der Erwägung, dass Artikel 18 Absatz 3 des Grundgesetzes von Hongkong besagt, dass Gesetze, die vom Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses in Anhang III des Grundgesetzes aufgenommen werden, „auf die Bereiche Verteidigung und auswärtige Angelegenheiten sowie auf andere Fragen der Autonomie der [Sonderverwaltungsregion Hongkong], wie sie in diesem Gesetz festgelegt sind, beschränkt sind“, und dass daher ernsthafte Zweifel daran bestehen, ob der Nationale Volkskongress gemäß Artikel 18 Absatz 3 befugt ist, in Hongkong in diesen Bereichen Gesetze zu erlassen;
F. in der Erwägung, dass es ernsthafte Bedenken wegen zwei gesetzlich geregelten Aspekten gibt: erstens das Fehlen von Konsultationen und die Tatsache, dass es keine Gewähr dafür gibt, dass ein etwaiges Gesetz mit dem „im Grundgesetz verankerten“ Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, in Einklang stehen würde; zweitens die Präsenz von Sicherheitsorganen aus Festlandchina, was in Artikel 4 des Beschlusses angesprochen wird, wobei unklar ist, ob die Agenten aus Festlandchina zur Einhaltung der Gesetze Hongkongs verpflichtet wären bzw. wie ihre Stationierung in Hongkong mit Artikel 22 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar sein könnte, der die Einmischung in die von der Sonderverwaltungsregion Hongkong „selbst“ verwalteten Angelegenheiten verbietet;
G. in der Erwägung, dass das demokratische Lager in Hongkong, Menschenrechtsorganisationen und die internationale Gemeinschaft den Beschluss als eine Bedrohung des Grundsatzes „Ein Land, zwei Systeme“, der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten sowie als eine direkte Verletzung der internationalen Verpflichtungen Chinas kritisiert haben;
H. in der Erwägung, dass 17 der 18 Bezirksräte von Hongkong am 6. Juni 2020 eine gemeinsame Sitzung zur Erörterung der Bestimmungen des Gesetzes über die nationale Sicherheit abhielten, an der 329 von 458 Ratsmitgliedern teilnahmen, und dass alle 17 Bezirksräte den Antrag verabschiedeten, in dem die Rücknahme des Gesetzes über die nationale Sicherheit gefordert wird;
I. in der Erwägung, dass die EU und das Europäische Parlament starke Befürworter des Grundsatzes „Ein Land, zwei Systeme“ und eines hohen Maßes an Autonomie Hongkongs unter China sind;
J. in der Erwägung, dass die Menschen in Hongkong in den vergangenen Jahren bei mehreren Gelegenheiten in noch nie dagewesener Zahl auf die Straße gegangen sind und von ihrem Grundrecht Gebrauch gemacht haben, sich zu versammeln und zu protestieren; in der Erwägung, dass durch dieses Gesetz die anhaltenden Spannungen in Hongkongs Politik und Gesellschaft nicht verringert, sondern vielmehr die bestehenden Unruhen weiter verschärft werden; in der Erwägung, dass der Schutz der Versammlungs- und Redefreiheit in Hongkong durch das Verbot der „Subversion“ als einer Handlung, die die nationale Sicherheit Chinas gefährdet, nicht mehr gewährleistet ist;
K. in der Erwägung, dass das neue Gesetz über die nationale Sicherheit die von China in Hongkong eingesetzte Regierung ermächtigt, gegen friedliche Demonstranten wegen „Handlungen und Aktivitäten, die die nationale Sicherheit gefährden“ vorzugehen, und zwar mit Unterstützung von Sicherheitsbehörden der Volksrepublik China (VR China) als auch spezieller Sicherheitsbehörden Hongkongs; in der Erwägung, dass die Strafverfolgungsbehörden von Festlandchina Berichten zufolge illegal in Hongkong tätig sind; in der Erwägung, dass jeder Einsatz der Strafverfolgungsbehörden der VR China in Hongkong eine schwerwiegende Verletzung des Grundsatzes „Ein Land, zwei Systeme“ darstellt;
L. in der Erwägung, dass das pro-demokratische Lager bei den Bezirksratswahlen vom 24. November 2019 in Hongkong mit 388 von 479 Sitzen und 17 von 18 Bezirksräten bei einer beispiellosen Wahlbeteiligung von 71 % einen Erdrutschsieg errungen hat;
M. in der Erwägung, dass die Europäische Union wegen des Gesetzes der VR China über die nationale Sicherheit in Bezug auf Hongkong zutiefst besorgt ist; in der Erwägung, dass dies ein heikles Thema mit potenziell weitreichenden Folgen für Hongkong und seine Bevölkerung, für EU-Bürger und ausländische Staatsbürger, für zivilgesellschaftliche Organisationen aus der EU und anderen Ländern sowie für das Vertrauen der Wirtschaft in Hongkong ist; in der Erwägung, dass etwa 2 200 Unternehmen aus der EU ihren Hauptsitz in Hongkong haben und schätzungsweise 350 000 EU-Bürger dort ansässig sind; in der Erwägung, dass sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die nationale Sicherheit die Risiken für die EU-Bürger in Hongkong erhöhen würden;
1. betont, dass die einseitige Einführung von Rechtsvorschriften über die nationale Sicherheit in Hongkong durch die Pekinger Zentralregierung einen massiven Angriff auf die Autonomie der Stadt, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundfreiheiten darstellt; betont, dass die Gültigkeit des Grundsatzes „Ein Land, zwei Systeme“ ernsthaft bedroht ist;
2. fordert die vollständige Rücknahme des Gesetzes mit der Bezeichnung „Beschluss des Nationalen Volkskongresses über die Einrichtung und Vervollständigung des Rechtssystems und der Durchführungsmechanismen der Sonderverwaltungsregion Hongkong zur Wahrung der nationalen Sicherheit“, das dem internationalen Status Hongkongs schaden würde, indem es seine Autonomie, die Unabhängigkeit des Justizsystems und die Achtung der Menschenrechte aushöhlen würde; betont, dass das Gesetz zu einer Abwanderung von Fachkräften führen, sich auf Geschäftsvorgänge auswirken wird und in den vergangenen Wochen in Hongkong neue Proteste ausgelöst hat;
3. betont, dass die Einführung der geplanten Rechtsvorschriften über die nationale Sicherheit als ein Verstoß gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen der VR China, insbesondere im Rahmen der chinesisch-britischen Gemeinsamen Erklärung, anzusehen wäre und das Vertrauensverhältnis zwischen China und der Europäischen Union sowie deren künftige Zusammenarbeit ernsthaft zu beschädigen droht;
4. fordert die Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, so auch im Rahmen der laufenden Verhandlungen über ein bilaterales Investitionsabkommen, zu nutzen, um Druck auf die chinesischen Staatsorgane auszuüben, damit sie Hongkongs hohes Maß an Autonomie sowie die Grundrechte und Grundfreiheiten seiner Bürger und unabhängigen Organisationen der Zivilgesellschaft wahren und die Menschenrechtslage auf dem Festland und in Hongkong verbessern; bekräftigt seine Forderung, ein verbindliches Kapitel über nachhaltige Entwicklung in das Abkommen aufzunehmen, und fordert die Aufnahme einer strengen Sanktionsklausel für Fälle von Vertragsverletzungen;
5. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Frage des Gesetzes über die nationale Sicherheit für Hongkong als Punkt mit höchster Priorität auf die Tagesordnung des geplanten Gipfeltreffens zwischen China und der EU mit all ihren 27 Mitgliedstaaten zu setzen und die Frage in diplomatischen Konsultationen zur Vorbereitung des Gipfeltreffens entschlossen anzugehen;
6. verurteilt alle Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Hongkong aufs Schärfste, insbesondere willkürliche Festnahmen, illegale Auslieferungen, erzwungene Geständnisse, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und Verstöße gegen die Publikations- und Meinungsfreiheit; fordert ein sofortiges Ende der Menschenrechtsverletzungen und der politischen Einschüchterung; äußert sich zutiefst besorgt über gemeldete Praktiken der geheimen Inhaftierung, Folter und Misshandlung sowie der erzwungenen Geständnisse;
7. fordert die sofortige, bedingungslose Freilassung aller friedlichen Demonstranten in Hongkong, einschließlich Martin Lee, Margaret Ng, Lee Cheuk-yan, Benny Tai, Jimmy Lai, Albert Ho und Leung Kwok-hung, und die Einstellung aller gegen sie erhobenen Anklagen; fordert, dass der Einsatz von Gewalt gegen Demonstranten durch die Hongkonger Polizei unabhängig, unparteiisch, effizient und zügig untersucht wird;
8. fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung des in der VR China inhaftierten schwedischen Buchhändlers Gui Minhai;
9. fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, den Menschenrechtsverteidigern in Hongkong in voller Anwendung der einschlägigen EU-Leitlinien jede erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen;
10. fordert von den EU-Mitgliedstaaten, die Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sind, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, damit eine Sitzung nach der „Arria-Formel“ einberufen wird, um die Situation in Hongkong mit politisch engagierten Bürgern, Vertretern nichtstaatlicher Organisationen und Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen zu erörtern; ruft in diesem Zusammenhang dazu auf, die Möglichkeit zu prüfen, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen oder der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte einen VN-Sondergesandten für die Lage in Hongkong ernennt;
11. fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, die Vorbereitungen der (für September geplanten) Wahlen zum Legislativrat in Hongkong zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten und dabei besonders darauf zu achten, ob bestimmte Kandidaten behindert werden, wenn sie für die Wahlen kandidieren, und ob das neue Gesetz über die nationale Sicherheit nicht dazu benutzt wird, den Wahlprozess zu behindern und die Grundrechte und politischen Rechte der Bürger der Sonderverwaltungsregion Hongkong, wie sie im Grundgesetz verankert sind, zu untergraben;
12. fordert erneut eine systematische Reform, mit der eine direkte Wahl für das Amt des Regierungschefs und zum Legislativrat eingeführt wird, wie dies auch im Grundgesetz verankert ist, und fordert, dass eine Einigung über ein Wahlsystem erzielt wird, das insgesamt gesehen demokratisch, fair, offen und transparent ist und in dessen Rahmen den Menschen in der Sonderverwaltungsregion Hongkong bei dem Verfahren zur Auswahl aller Führungspositionen ein aktives und ein passives Wahlrecht eingeräumt wird;
13. fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, darauf hinzuarbeiten, dass geeignete Mechanismen der Ausfuhrkontrolle eingeführt werden, um China den Zugang zu Technologien zu verwehren, die bei der Verletzung der Menschenrechte zum Einsatz kommen;
14. fordert die Mitgliedstaaten auf, rasch eine Einigung über eine weltweit geltende EU-Sanktionsregelung für Menschenrechtsverletzungen zu erzielen, und fordert den Rat auf, gezielte Sanktionen wie das Einfrieren von Vermögenswerten gegen chinesische Amtsträger zu beschließen, die für die Ausarbeitung und Umsetzung politischer Maßnahmen verantwortlich sind, mit denen Menschenrechte verletzt werden;
15. weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass die EU im Einklang mit ihrer Verpflichtung, gegenüber China mit einer Stimme zu sprechen und ihre Standpunkte klar und nachdrücklich zu vertreten, das Thema der Menschenrechtsverletzungen in China, insbesondere jener, die die Minderheiten in Tibet und Xinjiang betreffen, bei jedem politischen Dialog und Menschenrechtsdialog mit den chinesischen Staatsorganen weiterhin zur Sprache bringt; weist ferner darauf hin, dass sich China im Zuge seines fortschreitenden Reformprozesses und seines zunehmenden globalen Engagements dem internationalen Rechtsrahmen für die Menschenrechte angeschlossen hat, indem es zahlreiche Menschenrechtsabkommen unterzeichnete; fordert die EU daher auf, den Dialog mit China fortzusetzen, damit das Land diesen Verpflichtungen nachkommt;
16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China und der Regierungschefin und dem Legislativrat der Sonderverwaltungsregion Hongkong zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P9_TA(2019)0004.
- [2] ABl. C 224 vom 27.6.2018, S. 78.
- [3] ABl. C 35 vom 31.1.2018, S. 46.
- [4] ABl. C 286E vom 23.11.2009, S. 52.
- [5] ABl. C 64E vom 12.3.2004, S. 130.
- [6] ABl. C 31E vom 5.2.2004, S. 261.
- [7] ABl. C 197 vom 12.7.2011, S. 115.
- [8] ABl. C 328 vom 26.10.1998, S. 139.
- [9] ABl. C 132 vom 28.4.1997, S. 222.
- [10] ABl. C 433 vom 23.12.2019, S. 103.
- [11] ABl. C 399 vom 24.11.2017, S. 92.
- [12] ABl. C 369 vom 11.10.2018, S. 156.