Entschließungsantrag - B9-0187/2020Entschließungsantrag
B9-0187/2020

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS über die Einsetzung eines Unterausschusses für Steuerfragen

11.6.2020 - (2020/2681(RSO))

eingereicht gemäß den Artikeln 206 und 212 der Geschäftsordnung

Konferenz der Präsidenten

Verfahren : 2020/2681(RSO)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0187/2020
Eingereichte Texte :
B9-0187/2020
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Angenommene Texte :

B9-0187/2020

Beschluss des Europäischen Parlaments über die Einsetzung eines Unterausschusses für Steuerfragen

(2020/2681(RSO))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten,

 unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 15. Januar 2014 über die Zuständigkeiten der ständigen Ausschüsse[1],

 gestützt auf die Artikel 206 und 212 seiner Geschäftsordnung,

1. beschließt, innerhalb des Ausschusses für Wirtschaft und Währung einen Unterausschuss einzusetzen;

2. beschließt, dass dieser Unterausschuss für Steuerangelegenheiten, insbesondere den Kampf gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, sowie für finanzielle Transparenz für Besteuerungszwecke zuständig ist;

3. beschließt, dass in Anlage VI Teil VI seiner Geschäftsordnung folgender Absatz hinzugefügt wird:

 „Der Ausschuss wird im Hinblick auf Steuerangelegenheiten, insbesondere den Kampf gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, sowie im Hinblick auf finanzielle Transparenz für Besteuerungszwecke von einem Unterausschuss für Steuerfragen unterstützt.“;

4. legt die Zahl der Mitglieder des Unterausschusses auf 30 fest;

5. beschließt unter Bezugnahme auf die Beschlüsse der Konferenz der Präsidenten vom 30. Juni 2019 und 9. Januar 2020 über die Zusammensetzung der Vorstände von Unterausschüssen, dass dem Vorstand des Ausschusses bis zu vier stellvertretende Vorsitzende angehören können;

6. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 15. Juni 2020
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