ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der humanitären Lage in Venezuela und der Migrations- und Flüchtlingskrise
6.7.2020 - (2019/2952(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Dolors Montserrat, Esteban González Pons, Leopoldo López Gil, Paulo Rangel, Antonio Tajani, David McAllister, Gabriel Mato, Antonio López-Istúriz White, Cláudia Monteiro de Aguiar, Isabel Wiseler-Lima, Miriam Lexmann, Vladimír Bilčík, Ivan Štefanec, Michal Wiezik, Peter Pollák
im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0211/2020
B9-0211/2020
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der humanitären Lage in Venezuela und der Migrations- und Flüchtlingskrise
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela, insbesondere die Entschließung vom 16. Januar 2020 zur Lage in Venezuela nach dem „parlamentarischen Staatsstreich“[1],
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 1. April 2020 zu dem Vorschlag der USA und der Lage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Venezuela,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen vom 30. April 2020 zum Gesundheitsnotstand in Venezuela,
– unter Hinweis auf die Warnung der Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen vom 6. Mai 2020 vor den verheerenden Auswirkungen der humanitären und wirtschaftlichen Krise des Landes auf die Menschenrechte,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Pressemitteilung des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) vom 1. April 2020 zur Lage der Flüchtlinge und Migranten aus Venezuela während der COVID-19-Krise,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des VP/HR vom 4. und 16. Juni 2020 zu den jüngsten Entwicklungen in Venezuela,
– unter Hinweis auf die Erklärung seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten vom 11. Juni 2020 zu den jüngsten Angriffen auf die Nationalversammlung Venezuelas,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der internationalen Kontaktgruppe vom 16. Juni 2020 zur Untergrabung der Glaubwürdigkeit des venezolanischen Wahlgremiums und vom 24. Juni 2020 zur Verschärfung der politischen Krise in Venezuela,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 29. Juni 2020, elf führende venezolanische Amtsträger in die Liste der Personen aufzunehmen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen[2],
– unter Hinweis auf die Verfassung Venezuelas,
– unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die EU und die spanische Regierung am 26. Mai 2020 mit Unterstützung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) eine internationale Geberkonferenz in Solidarität mit venezolanischen Flüchtlingen und Migranten in Ländern in der Region einberufen hatten; in der Erwägung, dass die internationalen Geber insgesamt 2,544 Mrd. EUR zugesagt haben, wobei hiervon nur 595 Mio. EUR Direktzuschüsse sind und es sich beim Rest um an Auflagen geknüpfte Darlehen handelt; in der Erwägung, dass einige Kreditnehmer auf der Konferenz Besorgnis angesichts der bürokratischen Schwierigkeiten und der komplexen Bestimmungen, mit denen sie bei der Kreditaufnahme konfrontiert wurden, zum Ausdruck gebracht haben; in der Erwägung, dass die Direktzuschüsse in Höhe von 595 Mio. EUR kaum ausreichen werden, um die jährlichen Auswirkungen einer Krise von solch beispiellosem Ausmaß in den Nachbarländern Venezuelas zu bewältigen;
B. in der Erwägung, dass sich die ernste politische, wirtschaftliche, institutionelle, gesellschaftliche und mehrdimensionale humanitäre Krise in Venezuela während der COVID-19-Pandemie erheblich verschärft hat; in der Erwägung, dass der immer akutere Mangel an Arznei- und Nahrungsmitteln, massive Verstöße gegen die Menschenrechte, eine Hyperinflation, politische Unterdrückung, Korruption und Gewalt das Leben von Menschen gefährden und sie zwingen, aus dem Land zu fliehen;
C. in der Erwägung, dass immer mehr Menschen in Venezuela, insbesondere schutzbedürftige Gruppen wie Frauen, Kinder und kranke Menschen, an Mangelernährung leiden, weil sie nur begrenzten Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung, Medikamenten, Nahrungsmitteln und Wasser haben;
D. in der Erwägung, dass das nationale Gesundheitssystem Venezuelas aufgrund des fehlerhaften Verhaltens des Regimes erheblich geschwächt wurde, was zu einem kritischen Mangel an Arzneimitteln und zu einem Mangel an verfügbarer medizinischer Behandlung geführt hat; in der Erwägung, dass die von der Regierung genannten Zahlen zur COVID-19-Pandemie unglaubwürdig sind und weder in Venezuela noch seitens der internationalen Gemeinschaft jemand diesen Zahlen vertraut;
E. in der Erwägung, dass die gegenwärtige mehrdimensionale Krise in Venezuela zur größten Fluchtwelle führt, die es in der Region je gegeben hat; in der Erwägung, dass etwa 5 Mio. Venezolaner aus dem Land geflohen sind, davon 80 % in Länder in der Region; in der Erwägung, dass nach Angaben des UNHCR die venezolanische Flüchtlingskrise nach der in Syrien die zweitgrößte der Welt ist;
F. in der Erwägung, dass dem UNHCR zufolge die Zahl der venezolanischen Asylsuchenden weltweit um 2 000 % gestiegen ist; in der Erwägung, dass 650 000 Venezolaner weltweit Asylanträge gestellt und etwa zwei Millionen von ihnen Aufenthaltserlaubnisse von Ländern auf dem amerikanischen Kontinent erhalten haben; in der Erwägung, dass 12 % der Bevölkerung aus dem Land geflohen ist und im Durchschnitt noch 5 000 Menschen täglich Venezuela verlassen;
G. in der Erwägung, dass die derzeitige weltweite Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit die bereits verzweifelte Lage vieler Flüchtlinge und Migranten aus Venezuela und ihrer Aufnahmeländer noch verschärft hat; in der Erwägung, dass zahlreiche Flüchtlinge und Migranten auf einen unzulänglichen Tagelohn angewiesen sind, mit dem sie für grundlegende Bedürfnisse wie Unterkunft, Nahrungsmittel und Gesundheitsversorgung aufkommen müssen;
H. in der Erwägung, dass Berichten über die Anfänge der COVID-19-Pandemie zufolge das geschwächte Gesundheitssystem des Landes überrollt wurde, die Krankenhäuser voller COVID-19-Patienten sind und sich Dutzende von medizinischen Fachkräften mit dem Virus infiziert haben;
I. in der Erwägung, dass das vom Regime Nicolás Maduros kontrollierte unrechtmäßige Oberste Gericht Venezuelas am 26. Mai 2020 ungerechtfertigt die Ernennung Luis Parras zum Präsident der Nationalversammlung anerkannt hat; in der Erwägung, dass die rechtswidrige Parlamentstagung vom Januar 2020, bei der Luis Parra – wie er geltend macht – gewählt wurde, entgegen dem rechtlichen Verfahren und den demokratischen Verfassungsgrundsätzen abgehalten wurde, da die große Mehrheit der demokratischen Vertreter daran gehindert wurde, an der Tagung teilzunehmen, und folglich auch nicht abstimmen konnte; in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union aufgrund des unrechtmäßigen Beschlusses infolge dieser rechtswidrigen Parlamentstagung Sanktionen gegen weitere elf Amtsträger verhängt hat, darunter auch Luis Parra, weil sie dazu beigetragen haben, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben;
J. in der Erwägung, dass das unrechtmäßige Oberste Gericht am 13. Juni 2020 erneut neue Mitglieder des Nationalen Wahlrats (CNE) ernannt hat, obwohl es hierzu nicht befugt war; in der Erwägung, dass gemäß Artikel 187 und 296 der venezolanischen Verfassung für derartige Ernennungen ausschließlich die Nationalversammlung zuständig ist, eine von den Bürgern Venezuelas demokratisch gewählte Institution; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament keine einseitig von diesen unrechtmäßigen Gremien getroffenen Beschlüsse oder Urteile anerkennen wird; in der Erwägung, dass die für diese Beschlüsse zuständigen Amtsträger ebenfalls auf die Sanktionsliste des Rates gesetzt wurden;
K. in der Erwägung, dass Nicolás Maduro den Botschafter der EU angewiesen hat, das Land innerhalb von 72 Stunden zu verlassen, nachdem der Rat am 29. Juni 2020 beschlossen hatte, gezielte Sanktionen gegen mehrere für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortliche Amtsträger zu verhängen, und dass er auch dem Botschafter Spaniens mit weiteren Repressalien gedroht hat;
L. in der Erwägung, dass das Maduro-Regime massiv gegen die politischen Parteien Acción Democrática, Primero Justicia und Un Nuevo Tiempo vorgeht, indem es sie mithilfe von Urteilen des unrechtmäßigen Obersten Gerichts systematisch verfolgt und ihre nationalen Vorstände gegen den Willen ihrer Mitglieder absetzt; in der Erwägung, dass die demokratische politische Partei Voluntad Popular vom Maduro-Regime als terroristische Vereinigung eingestuft wurde;
M. in der Erwägung, dass die demokratische internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU, diese wahlrechtliche Farce und alle illegalen Maßnahmen dieser Art entschieden ablehnt; in der Erwägung, dass diese Beschlüsse den demokratischen Freiraum im Land auf ein Minimum einschränken und erhebliche Hindernisse für die Lösung der politischen Krise in Venezuela schaffen; in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, eine pluralistische und inklusive nationale Notstandsregierung zu bilden, die alle demokratischen politischen und gesellschaftlichen Bereiche des Landes umfasst und in der Lage ist, den aktuellen humanitären Bedürfnissen Venezuelas nachzukommen, um die eskalierende Krise zu überwinden;
N. in der Erwägung, dass freie und faire Präsidentschaftswahlen unter Einhaltung internationaler Standards, ein unabhängiger und ausgewogener CNE und gleiche Bedingungen für die Beteiligung politischer Parteien und Kandidaten die Ecksteine eines glaubwürdigen Wahlprozesses sind;
O. in der Erwägung, dass die spanische Tageszeitung ABC am 15. Juni 2020 als Verschlusssache eingestufte Dokumente aus dem Jahr 2010 veröffentlicht hat, denen zufolge das venezolanische Regime die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 3,5 Mio. EUR für die Partei Movimento Cinque Stelle (Fünf-Sterne-Bewegung) in Italien genehmigte; in der Erwägung, dass ausländische Interferenzen dieser Art die europäischen Demokratien erheblich gefährden;
P. in der Erwägung, dass Delcy Rodriguez, Vizepräsidentin Venezuelas unter dem Maduro-Regime, 2018 vom Rat auf die Liste der Personen gesetzt wurde, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, und ihr die Einreise in die EU untersagt wurde; in der Erwägung, dass sie trotzdem am 20. Januar 2020 vom spanischen Verkehrsminister am Flughafen Madrid in Empfang genommen wurde; in der Erwägung, dass der spanische Minister diesen Vorfall in sechs verschiedenen Versionen schilderte, die sich teilweise widersprechen; in der Erwägung, dass die spanische Regierung der Öffentlichkeit keine nachvollziehbare oder überzeugende Erklärung für den Vorfall geliefert hat; in der Erwägung, dass die EU von der spanischen Regierung eine Erklärung für diesen Verstoß gegen Rechtsvorschriften der EU hätte fordern sollen, und in der Erwägung, dass es bislang keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Erklärung geliefert wurde; in der Erwägung, dass die Umsetzung von außenpolitischen Beschlüssen der EU in den Händen der einzelstaatlichen Behörden liegt, die Kommission aber dafür verantwortlich ist, die Umsetzung von EU-Recht zu überwachen;
Q. in der Erwägung, dass die Behörden von Cabo Verde am 12. Juni 2020 Alex Saab festgenommen haben, einen Geschäftsmann, der an mehreren Korruptionsvorgängen unter Beteiligung des Maduro-Regimes beteiligt war und nun auf eine gerichtliche Entscheidung und mögliche Auslieferung wartet; in der Erwägung, dass der Fall Saab zeigt, wie stark Venezuela von Korruption belastet ist, während sich das Land in einer beispiellosen humanitären Krise befindet; in der Erwägung, dass Venezuela im 180 Länder umfassenden Korruptionsindex von Transparency International auf Platz 173 geführt wird;
R. in der Erwägung, dass der ehemalige Botschafter Spaniens in Venezuela, Raúl Morodo, der unter der Regierung von José Luis Rodríguez Zapatero im Amt war, kürzlich der Korruption und Unterschlagung beschuldigt wurde, nachdem während seiner Amtszeit als Botschafter 35 Mio. EUR des venezolanischen staatlichen Öl- und Gasunternehmens PDVSA verschwunden waren;
S. in der Erwägung, dass die Zahl der politischen Gefangenen in Venezuela seit Beginn der Massenunruhen im Jahr 2014 gestiegen ist und derzeit bei über 300 liegt; in der Erwägung, dass Berichten zufolge auch elf Europäer in Venezuela inhaftiert sind;
T. in der Erwägung, dass die Länder, gegen die Sanktionen verhängt wurden, transparente Informationen bereitstellen, internationale humanitäre Hilfe akzeptieren und den Bedürfnissen und Rechten der schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen Vorrang einräumen sollten;
1. äußert sich erneut zutiefst besorgt über die Schwere der humanitären Notlage, die die Lebensbedingungen der Venezolaner massiv bedroht; bringt seine Solidarität mit allen Venezolanern zum Ausdruck, die aufgrund des Mangels an grundlegenden Lebensbedingungen wie dem Zugang zu Nahrungsmitteln, Trinkwasser, Gesundheitsdiensten und Arzneimitteln aus ihrem Land fliehen müssen;
2. verweist auf die Migrationskrise, die sich auf die gesamte Region – Kolumbien, Peru, Ecuador, Bolivien, Chile, Brasilien, Panama und Argentinien – und einige EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt hat, und betont, dass die ohnehin außerordentlich schwierigen Umstände durch die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zusätzlich erschwert werden; lobt die Bemühungen der Nachbarländer und die Solidarität, die sie an den Tag legen; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit diesen Ländern fortzusetzen, indem sie nicht nur humanitäre Hilfe, sondern auch mehr Ressourcen bereitstellt und Entwicklungspolitik betreibt;
3. fordert die venezolanischen Behörden nachdrücklich auf, anzuerkennen, dass die humanitäre Krise fortbesteht, ihre weitere Verschärfung zu verhindern und politische und wirtschaftliche Lösungen zu fördern, mit denen für die Sicherheit der Zivilbevölkerung und die Stabilität des Landes und der Region gesorgt wird;
4. fordert, dass umgehend Maßnahmen ergriffen werden, damit sich die humanitäre Krise und Krise der öffentlichen Gesundheit nicht weiter zuspitzt und insbesondere Krankheiten wie Masern, Malaria, Diphtherie und Maul- und Klauenseuche nicht erneut ausbrechen; fordert, dass rasch Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung der Mangelernährung der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen ergriffen werden, zu denen beispielsweise Frauen, Kinder und kranke Menschen zählen;
5. begrüßt die Zusagen und Bemühungen der internationalen Geberkonferenz; ist der Auffassung, dass die meisten Zusagen, die Darlehen und keine Direktzuschüsse betreffen, dem eigentlichen Ziel der Konferenz nicht entsprechen; fordert, dass die Bedingungen für den Zugang zu diesen Darlehen flexibel und transparent gestaltet werden, damit die Darlehen schnell ausgezahlt werden können;
6. lehnt die Verstöße gegen die demokratische, verfassungsmäßige und transparente Arbeitsweise der Nationalversammlung sowie die anhaltenden Einschüchterungen, die Gewaltanwendung und die willkürlichen Entscheidungen gegen ihre Mitglieder entschieden ab; verurteilt die undemokratische Ernennung neuer Mitglieder des CNE und die Absetzung der nationalen Vorstände rechtmäßiger politischer Parteien gegen den Willen ihrer Mitglieder;
7. erkennt Juan Guaidó nach der transparenten und demokratischen Abstimmung der Nationalversammlung erneut als rechtmäßigen Präsidenten der Nationalversammlung Venezuelas und als rechtmäßigen Interimspräsidenten der Bolivarischen Republik Venezuela im Einklang mit Artikel 223 der Verfassung Venezuelas an;
8. bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Nationalversammlung, die das einzige rechtmäßig gewählte demokratische Organ Venezuelas ist und deren Befugnisse ebenso geachtet werden müssen wie die Vorrechte und die Sicherheit ihrer Mitglieder; beharrt darauf, dass nur dann eine friedliche und politische Lösung erzielt werden kann, wenn die verfassungsmäßigen Vorrechte der Nationalversammlung uneingeschränkt geachtet werden;
9. verweist darauf, dass die Achtung der demokratischen Institutionen und Grundsätze sowie die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit grundlegende Voraussetzungen dafür sind, dass eine Lösung der Krise in Venezuela im Interesse der Bevölkerung des Landes erzielt werden kann; fordert daher, dass umgehend Bedingungen geschaffen werden, die freie, transparente und glaubwürdige Präsidentschafts- und Parlamentswahlen mit einem festen Zeitplan, fairen Bedingungen für alle Beteiligten und uneingeschränkter Transparenz in Anwesenheit glaubwürdiger internationaler Beobachter ermöglichen; ist der Ansicht, dass dies der einzige Ausweg aus der Krise ist;
10. bedauert zutiefst, dass Delcy Rodriguez trotz der gegen sie verhängten restriktiven Maßnahmen der EU im Februar in den Schengen-Raum einreisen und sich mit spanischen Behörden treffen konnte, statt dass ihr die Einreise verweigert und sie des Hoheitsgebiets der EU verwiesen worden wäre; fordert, dass der VP/HR die spanischen Behörden um eine glaubwürdige und nachvollziehbare Untersuchung des Vorfalls und eine Erklärung für die Geschehnisse ersucht;
11. begrüßt den Beschluss des Rates vom 29. Juni 2020, elf venezolanische Amtsträger auf die Liste der Personen zu setzen, die gezielten Sanktionen unterliegen, die der venezolanischen Bevölkerung nicht schaden, und fordert, dass diese Liste verstärkt und erweitert wird, sollte sich die Lage der Menschenrechte und Demokratie in Venezuela weiter zuspitzen; vertritt die Auffassung, dass die EU-Behörden die Bewegungsfreiheit der auf dieser Liste stehenden Personen und ihrer nächsten Verwandten einschränken, ihre Vermögenswerte einfrieren und Visasperren gegen sie verhängen müssen;
12. bedauert Nicolás Maduros Entscheidung, als Vergeltung für die gegen elf venezolanische Amtsträger, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, verhängten Sanktionen den Botschafter der EU aus Caracas zu vertreiben; begrüßt in diesem Sinn die Erklärung des VP/HR, in der er Gegenseitigkeit ankündigte, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ebenfalls in Erwägung zu ziehen, ihre Botschafter aus Caracas abzuziehen, dabei aber für die Weiterführung der Arbeit diplomatischer Amtsträger zu sorgen, die den Bürgerinnen und Bürgern der EU Schutz und konsularische Dienste bieten;
13. verurteilt die grassierende Korruption, die zum festen Bestandteil des Maduro-Regimes geworden ist; verurteilt den Umstand, dass das Maduro-Regime populistische politische Parteien in der EU finanziert, und fordert eine umgehende, unparteiische Untersuchung dieser Angelegenheit; verurteilt mit Nachdruck und bedauert den Korruptionsskandal, an dem auch der ehemalige spanische Botschafter Morodo beteiligt ist, und fordert die Behörden nachdrücklich auf, die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen;
14. fordert, dass alle politischen Gefangenen umgehend freigelassen werden, dass den gegen politische Gegner, Menschenrechtsverteidiger und friedliche Demonstranten gerichteten Akten von Folter, Misshandlung und Schikanen ein Ende gesetzt wird und dass diejenigen, die zu Unrecht ins Exil gezwungen wurden, zurückkehren dürfen;
15. unterstützt ohne Einschränkungen die Ermittlungen des IStGH zu den vom venezolanischen Regime begangenen umfangreichen Verbrechen und Repressionen; fordert die EU mit Nachdruck auf, sich der Initiative der Vertragsstaaten des IStGH anzuschließen, Ermittlungen hinsichtlich der von der De-facto-Regierung Maduro im Hoheitsgebiet Venezuelas begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuleiten, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden;
16. fordert, dass eine Informationsreise des Europäischen Parlaments in das Land unternommen wird, um die Lage zu bewerten;
17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem rechtmäßigen Interimspräsidenten der Republik und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, den Regierungen und Parlamenten der Länder der Lima-Gruppe, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P9_TA(2020)0013.
- [2] ABl. L 205I, 29.6.2020, S. 6.