ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der humanitären Lage in Venezuela und der Migrations- und Flüchtlingskrise
6.7.2020 - (2019/2952(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Anna Fotyga
im Namen der ECR-Fraktion
B9-0214/2020
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der humanitären Lage in Venezuela und der Migrations- und Flüchtlingskrise
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Venezuela,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission / Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 16. Juni 2020 zu dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs Venezuelas (TSJ) vom 10. Juni 2020 betreffend die Kandidaten für die Rektorenstellen des Wahlrats (CNE), dem Beschluss des TSJ vom 12. Juni zur Ernennung der Rektoren und dem Beschluss vom 15. Juni zur Suspendierung des derzeitigen Vorstands der politischen Partei „Acción Democrática“,
– unter Hinweis auf die weltweite COVID-19-Pandemie,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretariats der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) vom 5. Januar 2020 zur Lage in Venezuela,
– unter Hinweis auf die Erklärung des neu ernannten VP/HR, Josep Borrell, vom 21. Dezember 2019,
– unter Hinweis auf die im Namen der EU abgegebene Erklärung des VP/HR vom 9. Januar 2020 zu den jüngsten Entwicklungen in der Nationalversammlung,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 11. November 2019, mit dem vor dem Hintergrund der derzeitigen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Krise in Venezuela und der fortlaufenden gegen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte gerichteten Maßnahmen die Sanktionen gegen Venezuela um ein Jahr verlängert wurden,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 27. September 2019, mit dem die EU die Namen von sieben Angehörigen der venezolanischen Sicherheits- und Nachrichtendienste, die an Folter und anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren, in die Liste von Personen, die Sanktionen unterliegen, aufgenommen hat,
– unter Hinweis auf den Bericht des Amts des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) vom 4. Juli 2019 über Venezuela und auf die anlässlich der 42. Tagung des Menschenrechtsrats am 9. September 2019 in Genf hierzu mündlich erteilten Ergänzungen,
– unter Hinweis auf die von der VP/HR am 18. Juni 2019 abgegebene Erklärung, in der die EU ihre tiefe Sorge über die Verschärfung der politischen und humanitären Lage in Venezuela äußert,
– unter Hinweis auf die Erklärung der VP/HR vom 4. April 2019 zu der Entscheidung der nicht anerkannten Nationalversammlung, die parlamentarische Immunität von Juan Guaidó aufzuheben,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der VP/HR vom 10. Januar 2019, 26. Januar 2019, 24. Februar 2019 und 28. März 2019 zu Venezuela,
– unter Hinweis auf die Erklärung der VP/HR vom 2. März 2019, in der die EU hervorhebt, dass jede Maßnahme, die die Freiheit, Sicherheit oder Unversehrtheit von Juan Guaidó gefährden könnte, eine Eskalation der Spannungen darstellen und eine entschiedene Verurteilung durch die internationale Gemeinschaft nach sich ziehen würde,
– unter Hinweis auf die internationale Geberkonferenz, die am 26. Mai 2020 in Solidarität mit den venezolanischen Flüchtlingen und Migranten ausgerichtet wurde,
– unter Hinweis auf die Entscheidung der Internationalen Kontaktgruppe, die Ernennung der Direktionsmitglieder des neuen Nationalen Wahlrats (CNE) durch den Obersten Gerichtshof Venezuelas (TSJ) als unrechtmäßig abzulehnen,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Obersten Gerichtshofs Venezuelas (TSJ) vom 16. Juni 2020,
– unter Hinweis auf den offenen Brief von Juan Guaidó an den ehemaligen spanischen Ministerpräsidenten José Luis Rodríguez Zapatero, in dem er ihn tadelt und ihm vorwirft, „die Schlingen zu legitimieren, die der Diktator auswirft, um eine echte Farce zu verschleiern, die für Dezember geplant ist“,
– gestützt auf den Beschluss (GASP) 2020/898 des Rates vom 29. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela,
– unter Hinweis auf die Ratifizierung des Römischen Statuts durch Venezuela am 7. Juni 2000,
– unter Hinweis auf die Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Venezuela seit Jahren in einer schweren Wirtschaftskrise steckt, wobei die Hyperinflation eines der größten Probleme ist; in der Erwägung, dass Venezuela in den letzten Monaten eine Eskalation der Gewalt und schwere Menschenrechtsverletzungen unter der Führung des unrechtmäßigen Präsidenten, Nicolás Maduro, erlebt hat, was die derzeitige politische, wirtschaftliche, institutionelle und soziale humanitäre Krise weiter verschärft, wobei mehr als fünf Millionen Venezolaner gezwungen sind, ihr Land zu verlassen, in dem die Bevölkerung zunehmend mit Arzneimittel-, Wasser- und Lebensmittelknappheit sowie Stromausfällen, durch die sich Verzweiflung breit macht, und – aufgrund des Mangels an freien Medien und von Problemen beim Zugang zu diesen – mit einer anhaltenden Unterversorgung mit Informationen zu kämpfen hat; in der Erwägung, dass die weltweite COVID-19-Pandemie zu einer weiteren drastischen Verschlechterung der Lage in Venezuela beigetragen hat, die durch sinkende Preise und insbesondere durch die sinkenden Ölpreise weiter verschärft wurde;
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Regierung Spaniens mit Unterstützung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für Migration am 26. Mai 2020 die internationale Geberkonferenz zur Solidarisierung mit den venezolanischen Flüchtlingen und Migranten ausgerichtet haben; in der Erwägung, dass die internationalen Geber 2,544 Mrd. EUR zugesagt haben, um in dieser beispiellosen Krise Hilfe zu leisten, wobei hiervon nur 595 Mio. EUR Direktzuschüsse sind; in der Erwägung, dass die genannten Darlehen an Auflagen geknüpft sind und dazu dienen, die gewaltigen Migrationsströme von Venezolanern zu bewältigen, die in den Nachbarländern Zuflucht suchen; in der Erwägung, dass die 595 Mio. EUR nicht ausreichen werden, um eine Krise von solch beispiellosem Ausmaß zu bewältigen, die sich mittlerweile auf die Nachbarländer ausgebreitet hat;
C. in der Erwägung, dass nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen die venezolanische Flüchtlingskrise nach Syrien die zweitgrößte der Welt ist; in der Erwägung, dass Kolumbien aufgrund der ernsten Lage ein Migrationszentrum an seiner Grenze zu Venezuela eingerichtet hat, mit dem versucht werden soll, den Migrationszustrom zu steuern;
D. in der Erwägung, dass diesen Ereignissen eine Terrorkampagne und die sogenannte „Operación Alacrán“ ( Operation Skorpion) vorausgingen, und in der Erwägung, dass die Verfolgung und politische Schikanierung jener, die sich dem Maduro-Regime widersetzen, anhält; in der Erwägung, dass Mitglieder der Nationalversammlung ihrer parlamentarischen Immunität beraubt und viele festgenommen wurden und andere das Land verlassen oder in diplomatische Vertretungen flüchten mussten; in der Erwägung, dass die harte und anhaltende Anwendung von Zwang und Gewalt, die durch den Willen von Usurpator-Präsident Nicolás Maduro bekräftigt wurde, von dem eindeutigen Willen zeugt, jeden Begriff von Rechtmäßigkeit und jede Rechtshandlung zunichte zu machen; in der Erwägung, dass der internationalen Gemeinschaft bislang Berichte über mindestens elf Fälle bekannt sind, in denen Europäer in Venezuela unrechtmäßig als politische Gefangene inhaftiert sind; in der Erwägung, dass seit 2014 mehr als 300 politische Gefangene Folter und unmenschliche Lebensbedingungen erlitten haben;
E. in der Erwägung, dass die Gewalttaten, die von der Regierung von Nicolás Maduro begangen wurden, um die Wiederwahl von Juan Guaidó zum Präsidenten der Nationalversammlung in Venezuela zu verhindern, eine weitere Eskalation der Konfrontation bewirkt haben, die in den letzten Jahren immer mehr zugenommen hat; in der Erwägung, dass unter den Personen, die ihrer Immunität beraubt wurden, auch der Interimspräsident Venezuelas, Juan Guaidó, war und dass damit bezweckt werden sollte, die Opposition zu schwächen; in der Erwägung, dass die Regierung Maduro nach wie vor die Autorität und die Fähigkeit der legitimen und demokratischen Nationalversammlung untergräbt, ihre Rolle und ihr Mandat – wie vom venezolanischen Volk unterstützt – wirksam und ungehindert wahrzunehmen; in der Erwägung, dass Länder, gegen die Sanktionen verhängt wurden, transparente Informationen bereitstellen, internationale humanitäre Hilfe akzeptieren und den Bedürfnissen und Rechten der schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen Vorrang einräumen sollten, was die venezolanische Regierung nicht tut;
F. in der Erwägung, dass der vom Regime kontrollierte Oberste Gerichtshof Venezuelas (TSJ) am 26. Mai 2020 Luis Parra in ungerechtfertigter Weise als Präsidenten der Nationalversammlung anerkannt hat; in der Erwägung, dass im Januar 2020 eine rechtswidrige Sitzung stattfand, wobei die überwiegende Mehrheit der demokratischen Vertreter in offenkundiger Missachtung der ordnungsgemäßen rechtlichen Verfahren und der demokratischen Verfassungsgrundsätze daran gehindert wurde, der Sitzung beizuwohnen und folglich ihre Stimmen abzugeben; in der Erwägung, dass derartige rechtswidrige Entscheidungen dieses regimegeführten Gremiums den Rat der EU dazu veranlasst haben, Sanktionen gegen elf weitere Amtsträger zu verhängen, die für dieses Verhalten verantwortlich sind, darunter Luis Parra;
G. in der Erwägung, dass sich die jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs Venezuelas (TSJ) massiv auf die Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Werte ausgewirkt haben, darunter ein Beschluss vom 10. Juni, mit dem im November letzten Jahres innerhalb der Nationalversammlung eingesetzten Wahlnominierungsausschuss eine Frist von 72 Stunden eingeräumt wurde, um die Namen der Kandidaten für die Rektorenstellen des Nationalen Wahlrats (CNE) vorzulegen; in der Erwägung, dass der vom Regime geführte Oberste Gerichtshof Venezuelas (TSJ) am 13. Juni 2020 neue Rektoren für den Nationalen Wahlrat (CNE) mit dem alleinigen Ziel ernannt hat, eine regimefreundliche Wahlbehörde zu schaffen, wodurch gegen das venezolanische Verfassungsrecht verstoßen wurde und die Glaubwürdigkeit sowohl des CNE als auch der bevorstehenden Wahlen untergraben wird; in der Erwägung, dass der TSJ kurz darauf – am 15. Juni – den derzeitigen Vorstand der „Acción Democrática“, einer der wichtigsten Oppositionsparteien und Mitglied der oppositionellen „G4“-Gruppe, suspendiert und ihn durch einen Ad-hoc-Vorstand ersetzt hat; in der Erwägung, dass gemäß den Artikeln 187 und 296 der venezolanischen Verfassung für derartige Ernennungen ausschließlich die Nationalversammlung – eine vom venezolanischen Volk demokratisch gewählte Institution – zuständig ist; in der Erwägung, dass die für diese Beschlüsse zuständigen Amtsträger ebenfalls in die Sanktionsliste der EU aufgenommen wurden; in der Erwägung, dass die unrechtmäßige Regierung Maduro am 1. Juli 2020 in einem Betrugsmanöver angekündigt hat, am 6. Dezember Parlamentswahlen in Venezuela abzuhalten;
H. in der Erwägung, dass das Regime von Nicolás Maduro massiv gegen die politischen Parteien „Acción Democrática“, „Primero Justicia“ und „Un Nuevo Tiempo“ vorgeht, indem es sie mithilfe von Urteilen des unrechtmäßigen Obersten Gerichtshofs (TSJ) systematisch verfolgt, wobei die derzeitigen nationalen Vorstände der Parteien gegen den Willen ihrer Mitglieder abgesetzt werden; in der Erwägung, dass die demokratische politische Partei „Voluntad Popular“ vom Maduro-Regime zur terroristischen Vereinigung erklärt wurde;
I. in der Erwägung, dass das Maduro-Regime nach wie vor revolutionäre und antikapitalistische linke Bewegungen weltweit unterstützt; in der Erwägung, dass diese illegale Finanzierung auch politischen Parteien und führenden Politikern in Europa zugutegekommen ist; in der Erwägung, dass die spanische Tageszeitung „ABC“ am 15. Juni 2020 als Verschlusssache eingestufte Dokumente aus dem Jahr 2010 veröffentlichte, aus denen hervorgeht, dass das venezolanische Regime die Bereitstellung von Mitteln für die Partei „Movimento Cinque Stelle“ (Fünf-Sterne-Bewegung) in Italien genehmigte; in der Erwägung, dass sich die Einmischung Venezuelas in die Wahl zum Europäischen Parlament nicht auf die Fünf-Sterne-Bewegung beschränkt; in der Erwägung, dass die Regierung Venezuelas Berichten zufolge einen Koffer mit 3,5 Mio. EUR Bargeld an Gianroberto Casaleggio, den Vorsitzenden der genannten Partei, geschickt hat;
J. in der Erwägung, dass auch andere politische Parteien wie „Podemos“ in Spanien venezolanische Gelder erhalten haben, wie aus einem von Hugo Chávez unterzeichneten Bericht aus dem Jahr 2008 mit dem Titel „Punto de cuenta al Comandante Presidente de la República Bolivariana de Venezuela“ hervorgeht, laut dem 7 Mio. EUR an die „Fundación CEPS“ (Stiftung Zentrum für politische und soziale Studien) gezahlt wurden;
K. in der Erwägung, dass gegen den ehemaligen Botschafter Spaniens in Venezuela, Raúl Morodo, der sein Amt unter der Regierung von José Luis Rodríguez Zapatero ausübte, Anklage wegen Korruption und Veruntreuung erhoben wurde, weil er während seiner gesamten Amtszeit als Botschafter die Einmischung des venezolanischen Regimes in innerstaatliche politische Angelegenheiten und Wahlangelegenheiten ermöglichte, wobei es um einen Betrag in Höhe von 35 Mio. EUR geht;
L. in der Erwägung, dass der Rat elf führende venezolanische Amtsträger aufgrund ihrer Rolle bei Handlungen und Beschlüssen, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, in die Liste der Personen aufgenommen hat, die restriktiven Maßnahmen wie Reiseverboten und dem Einfrieren von Vermögenswerten unterliegen; in der Erwägung, dass zu den Gründen für die Aufnahme dieser Personen in die Liste auch „die Einleitung politisch motivierter Verfolgungen und die Schaffung von Hindernissen für eine politische und demokratische Lösung der Krise in Venezuela sowie schwere Menschenrechtsverletzungen und Einschränkungen von Grundfreiheiten wie der Presse- und Redefreiheit“ gehörten;
M. in der Erwägung, dass die Vizepräsidentin Venezuelas, Delcy Rodríguez, Berichten zufolge am 20. Januar 2020 mit 40 Koffern im Laderaum eines von Sky Valet gecharterten Flugzeugs am Flughafen Madrid-Barajas eintraf, obwohl sie auf der vom Rat im Jahr 2018 angenommenen Liste der Personen stand, gegen die Sanktionen verhängt wurden, durch die sie daran gehindert werden sollte, in das Hoheitsgebiet der EU einzureisen oder es zu Transitzwecken zu nutzen; in der Erwägung, dass der spanische Verkehrsminister diesen Vorfall in sechs verschiedenen Versionen geschildert hat;
N. in der Erwägung, dass die USA im vergangenen Jahr „Banker, Broker, Händler und Vermittler“ davor gewarnt haben, mit „Gold, Öl oder anderen venezolanischen Gütern zu handeln, die dem venezolanischen Volk von der Maduro-Mafia gestohlen wurden“; in der Erwägung, dass die Regierung Maduro einen Teil der bei der Zentralbank in Venezuela hinterlegten Goldreserven an ihre Verbündeten in der Türkei, Russland und den Vereinigten Arabischen Emiraten verkauft hat; in der Erwägung, dass Alex Saab – eine Schlüsselfigur im Maduro-Netzwerk und ein enger Verbündeter, der beschuldigt wird, venezolanische Amtsträger bestochen und mehr als 350 Mio. USD auf Auslandskonten verschoben zu haben, und der verdächtigt wird, Nicolás Maduro geholfen zu haben, einen Deal mit dem Iran zu arrangieren, um im Rahmen eines Tauschgeschäfts für 9 Tonnen Gold im Wert von 500 Mio. USD Öl, Arbeitskräfte und Versorgungsgüter für Venezuela zu erhalten – am 12. Juni in Cabo Verde festgenommen wurde; in der Erwägung, dass Alex Saab bereits 2018 stark in die Pflege guter Beziehungen zwischen dem venezolanischen Maduro-Regime und der Türkei involviert war, als er mit der Lieferung von Gold im Wert von 900 Mio. USD in die Türkei betraut war, wovon ein Teil unter Verstoß gegen die Sanktionen der USA nach Teheran ging; in der Erwägung, dass der Auslieferungsbefehl, der von den Staatsanwälten der USA beantragt wurde, um in den USA Anklage gegen Alex Saab wegen Geldwäsche erheben zu können, ausgestellt wurde;
O. in der Erwägung, dass Nicolás Maduro, der unrechtmäßige Präsident Venezuelas, am 28. Juni die Ausweisung der EU-Botschafterin anordnete und sie anwies, das Land innerhalb von 72 Stunden zu verlassen; in der Erwägung, dass er auch dem spanischen Botschafter mit weiteren Repressalien gedroht und die EU wegen der gegen venezolanische Amtsträger des Maduro-Regimes verhängten Sanktionen attackiert und sie der Verschwörung bezichtigt hat;
P. in der Erwägung, dass nach der diplomatischen Krise, die infolge der Erklärung des unrechtmäßigen Maduro-Regimes vom 29. Juni, in der die Ausweisung der EU-Botschafterin aus Caracas angekündigt wurde, entstand, erst im Anschluss an einen Meinungsaustausch zwischen dem VP/HR, Josep Borrell, und Jorge Arreaza, einem Mitglied der unrechtmäßigen Maduro-Regierung, eine beispiellose gemeinsame Erklärung abgegeben wurde, was als Anerkennung einer Unrechtsregierung ausgelegt werden könnte, die die Europäischen Union ihrer Ansicht nach in Anbetracht der systematischen Verstöße gegen die Menschenrechte und die demokratische, verfassungsmäßige und transparente Arbeitsweise der Nationalversammlung unter dem rechtmäßigen Präsidenten, Juan Guaidó, nicht unterstützt hat;
1. verurteilt aufs Schärfste die von der Regierung Maduro ausgeübten Repressionen und fordert, dass sämtliche Spuren illegalen Handelns, die wahllose und kontinuierliche Anwendung von Zwang und Gewalt und die wiederholte Bestätigung eines betrügerischen und unrechtmäßigen Präsidenten aufhören; bekundet seine Solidarität mit dem venezolanischen Volk und denjenigen, die Opfer der brutalen Diktatur des Maduro-Regimes geworden sind;
2. bekräftigt seine tiefe Besorgnis angesichts der Eskalation der Gewalt und der schweren Notlage in Venezuela, durch die das Leben der Menschen ernsthaft bedroht ist; bekräftigt seine tiefe Besorgnis über die schwerwiegende Notlage, durch die die Lebensbedingungen aller Venezolaner massiv gefährdet werden; weist auf die Migrationskrise hin, die sich in der gesamten Region verschärft hat, und würdigt die Anstrengungen und die Solidarität der Nachbarländer;
3. hebt hervor, dass das Maduro-Regime inzwischen die größte Ursache von Instabilität und die schwerwiegendste Bedrohung für Sicherheit und Stabilität auf dem Subkontinent darstellt und die Integrität und Stabilität der Nachbarstaaten Venezuelas bedroht;
4. verurteilt aufs Schärfste die systematischen Verletzungen der demokratischen, verfassungsmäßigen und transparenten Funktionsweise des Landes, die die Migrationskrise in der gesamten Region insbesondere vor dem Hintergrund der Bekämpfung der Pandemie noch weiter beschleunigt haben; würdigt die Anstrengungen und die Solidarität der Nachbarländer; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit diesen Ländern fortzusetzen, indem sie nicht nur humanitäre Hilfe, sondern auch mehr Ressourcen bereitstellt und Entwicklungspolitik betreibt; begrüßt die Zusagen und Bemühungen der internationalen Geberkonferenz zur Solidarisierung mit den venezolanischen Flüchtlingen und Migranten; betont jedoch, dass der Umstand, dass es sich bei den meisten Zusagen um Darlehen und nicht um Direktzuschüsse handelt, nicht den angestrebten Zielen entspricht;
5. lehnt die Verstöße gegen die demokratische, verfassungsmäßige und transparente Arbeitsweise der Nationalversammlung sowie die Akte der Einschüchterung und Gewalt sowie die willkürlichen Entscheidungen gegen ihre Mitglieder entschieden ab; verurteilt die undemokratische Ernennung neuer Mitglieder des Nationalen Wahlrats (CNE) und die Absetzung der Vorstände von Parteien gegen den Willen ihrer Mitglieder; fordert, dass unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, um zu verfestigen, dass nur Mitglieder, die vom rechtmäßigen Übergangspräsidenten Venezuelas, Juan Guaidó, ernannt wurden, das legitime Recht haben, die diplomatische Vertretung Venezuelas bei der EU auszuüben, und fordert die EU auf, die gemeldeten Fälle direkter Einmischung Venezuelas in europäische Wahlen zu untersuchen;
6. fordert die unverzügliche Freilassung willkürlich festgenommener politischer Gefangener, die Berichten zufolge unrechtmäßig und unter schrecklichen Bedingungen in Gefängnissen eingesperrt sind und gefoltert werden;
7. bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Nationalversammlung, die das einzige rechtmäßig gewählte demokratische Organ Venezuelas ist und deren Befugnisse, einschließlich der Vorrechte und der Sicherheit ihrer Mitglieder, geachtet werden müssen; erkennt Juan Guaidó nach der transparenten und demokratischen Abstimmung der Nationalversammlung erneut als rechtmäßigen Präsidenten der Nationalversammlung Venezuelas und als rechtmäßigen Interimspräsidenten der Bolivarischen Republik Venezuela im Einklang mit Artikel 233 der Verfassung Venezuelas an; verurteilt die rechtswidrige Schaffung der sogenannten „neuen“ Wahlbehörde durch den vom Regime geführten Obersten Gerichtshof (TSJ); beharrt darauf, dass nur dann eine friedliche politische Lösung erzielt werden kann, wenn die verfassungsmäßigen Vorrechte der Nationalversammlung uneingeschränkt geachtet werden; betont, dass das Europäische Parlament keine von diesen unrechtmäßigen Gremien einseitig getroffenen Entscheidungen oder Urteile anerkennen wird;
8. verurteilt aufs Schärfste, dass die Integrität, Glaubwürdigkeit und Transparenz von Wahlen immer wieder durch das Maduro-Regime untergraben werden, zumal es in der jüngeren Vergangenheit etliche Manipulationsfälle, zahlreiche Unregelmäßigkeiten und Betrug bei verschiedenen Wahlen in lateinamerikanischen Demokratien gegeben hat, die zu Protesten und Zusammenstößen geführt haben, bei denen unzählige unschuldige Zivilisten ums Leben kamen; verurteilt die undemokratische Ernennung neuer Mitglieder des Nationalen Wahlrats (CNE);
9. verweist darauf, dass die Achtung der demokratischen Institutionen und Grundsätze sowie die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit grundlegende Voraussetzungen dafür sind, dass eine Lösung der Krise in Venezuela im Interesse der Bevölkerung des Landes erzielt werden kann; fordert daher dringend, dass Bedingungen geschaffen werden, die freie, transparente und glaubwürdige Präsidentschafts- und Parlamentswahlen ermöglichen, die auf einem festen Zeitplan, fairen Bedingungen für alle Akteure, Transparenz und der Anwesenheit glaubwürdiger internationaler Beobachter beruhen, was den einzigen Ausweg aus der Krise darstellt;
10. betont, dass unverzüglich wirksame Maßnahmen gegen das Bündnis zwischen Venezuela und dem Iran ergriffen werden müssen, dessen maximale Ausprägung der Missbrauch von Venezuela durch die Hisbollah als Ausgangspunkt für ihre Aktivitäten und strategische Expansion in ganz Lateinamerika durch eine Reihe illegaler Aktivitäten wie etwa Geldwäsche ist; weist darauf hin, dass Teheran in eklatanter Weise gegen das Waffenembargo verstoßen hat, indem es im Kontext des strategischen Expansionismus fünf Tankschiffe nach Venezuela geschickt hat, was Widerstand seitens der USA hervorgerufen hat;
11. äußert ebenso wie beim Iran große Bedenken angesichts der Unterstützung des Maduro-freundlichen Regimes in Venezuela durch Russland und insbesondere der Entsendung von Fachleuten, einschließlich militärischer und technischer Berater;
12. bringt außerdem seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die kubanische Polizei und der kubanische militärische Nachrichtendienst das strategische Element sind, das den Verbleib des nicht legitimierten Maduro-Regimes an der Macht ermöglicht, was eine inakzeptable politische und militärische Einmischung des Auslands in Venezuela darstellt;
13. bekundet seine Besorgnis darüber, dass Delcy Rodríguez trotz der gegen sie verhängten restriktiven Maßnahmen der EU im vergangenen Februar in den Schengen-Raum einreisen und sich mit Vertretern spanischer Behörden treffen konnte; fordert, dass der VP/HR die spanischen Behörden um eine eingehende und transparente Untersuchung des Vorfalls und eine Erklärung für die Geschehnisse ersucht;
14. unterstützt den aktuellen Beschluss des Rates, elf neue Namen auf die Sanktionsliste zu setzen, von der die venezolanische Bevölkerung unberührt bleibt, und fordert, dass diese Liste erweitert und so dazu beigetragen wird, die Lage der Menschenrechte und der Demokratie in dem Land, die sich derzeit nur mehr weiter zuspitzt, zu stabilisieren; fordert, dass die EU-Behörden die Einschränkung der Bewegungsfreiheit aller auf der Sanktionsliste stehenden Personen und das Einfrieren ihrer Vermögenswerte konsequent durchsetzen; ist zutiefst besorgt über den Korruptionsskandal, an dem der spanische Botschafter Raul Modoro und die anderen an dem größeren Korruptionsskandal beteiligten Akteure beteiligt sind, und fordert nachdrücklich, dass dieser Fall und alle anderen einschlägigen Fälle vor die zuständigen Gerichte gebracht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden;
15. ist zutiefst besorgt über die Entscheidung von Nicolás Maduro, als Form der Vergeltung für die gegen elf venezolanische Amtsträger, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, verhängten Sanktionen die EU-Botschafterin aus Caracas auszuweisen;
16. verurteilt die grassierende Korruption, die zum festen Bestandteil des Maduro-Regimes geworden ist; ist besorgt darüber, dass das Maduro-Regime Berichten zufolge politische Parteien in der EU unmittelbar finanziert, und fordert eine umgehende, unparteiische Untersuchung der betreffenden Fälle; verurteilt ferner alle Maßnahmen, die Akteure im Namen des Maduro-Regimes in benachbarten und anderen lateinamerikanischen Ländern mit dem Ziel einer Destabilisierung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit – zusätzlich zu der sich ohnehin schon verschärfenden allgemeinen Krise – durchführen;
17. fordert, dass alle politischen Gefangenen umgehend freigelassen werden, dass den gegen politische Gegner, Menschenrechtsaktivisten und friedliche Demonstranten gerichteten Akten von Folter, Misshandlung und Schikanen ein Ende gesetzt wird und dass diejenigen, die zu Unrecht ins Exil gezwungen wurden, zurückkehren können;
18. erklärt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) im Fall der umfangreichen Verbrechen, außergerichtlichen Hinrichtungen und repressiven Handlungen des venezolanischen Regimes; fordert die EU nachdrücklich auf, sich der Initiative mehrerer Vertragsstaaten des IStGH anzuschließen, Ermittlungen hinsichtlich der von der Unrechtsregierung Maduro begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durchzuführen, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;
19. fordert, dass eine Informationsreise in das Land unternommen wird, um die Lage zu bewerten;
20. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem rechtmäßigen Interimspräsidenten der Republik und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, den Regierungen und Parlamenten der Länder der Lima-Gruppe, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln.