Entschließungsantrag - B9-0215/2020Entschließungsantrag
B9-0215/2020

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der humanitären Lage in Venezuela und der Migrations- und Flüchtlingskrise

6.7.2020 - (2019/2952(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Dita Charanzová, Jordi Cañas, Barry Andrews, Petras Auštrevičius, Stéphane Bijoux, Izaskun Bilbao Barandica, Sylvie Brunet, Olivier Chastel, Martina Dlabajová, Billy Kelleher, Moritz Körner, Nathalie Loiseau, Javier Nart, Nicolae Dragoș Pîslaru, Samira Rafaela, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Nicolae Ştefănuță, Ramona Strugariu
im Namen der Renew-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0211/2020

Verfahren : 2019/2952(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0215/2020
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B9-0215/2020
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B9-0215/2020

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der humanitären Lage in Venezuela und der Migrations- und Flüchtlingskrise

(2019/2952(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela, insbesondere die Entschließung vom 16. Januar 2020 zur Lage in Venezuela nach der unrechtmäßigen Wahl des neuen Vorsitzes und des neuen Präsidiums der Nationalversammlung („parlamentarischer Staatsstreich“)[1],

 unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) vom 1. April 2020 zu dem Vorschlag der USA und der Lage im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie in Venezuela,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen vom 30. April 2020 zum Gesundheitsnotstand in Venezuela,

 unter Hinweis auf die Pressemitteilung der Experten der Vereinten Nationen vom 6. Mai 2020 zu den verheerenden Auswirkungen der humanitären und wirtschaftlichen Krise des Landes auf die Menschenrechte,

 unter Hinweis auf den Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen, Michelle Bachelet, vom 2. Juli 2020 über die Menschenrechtslage in Venezuela,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Pressemitteilung des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) vom 1. April 2020 zur Lage der Flüchtlinge und Migranten aus Venezuela während der COVID-19-Krise,

 unter Hinweis auf die Erklärungen des Sprechers des HR/VP vom 4. und 16. Juni 2020 zu den jüngsten Entwicklungen in Venezuela,

 unter Hinweis auf die Erklärung seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten vom 11. Juni 2020 zu den jüngsten Angriffen auf die Nationalversammlung Venezuelas,

 unter Hinweis auf die Erklärungen der internationalen Kontaktgruppe vom 16. Juni 2020 zur Untergrabung der Glaubwürdigkeit des venezolanischen Wahlgremiums und vom 24. Juni 2020 zur Verschärfung der politischen Krise in Venezuela,

 unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2020/898 des Rates vom 29. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela[2], mit dem elf führende venezolanische Amtsträger in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen wurden, die restriktiven Maßnahmen unterliegen,

 unter Hinweis auf die Verfassung Venezuelas,

 unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH),

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Regierung Spaniens mit Unterstützung des UNHCR und der IOM am 26. Mai 2020 eine internationale Geberkonferenz zur Solidarisierung mit den venezolanischen Flüchtlingen und Migranten ausgerichtet haben; in der Erwägung, dass die internationalen Geber insgesamt 2,544 Mrd. EUR zugesagt haben, wobei hiervon nur 595 Mio. EUR Direktzuschüsse sind und es sich beim Rest lediglich um an Auflagen geknüpfte Darlehen handelt; in der Erwägung, dass einige Kreditnehmer auf der Konferenz ihre Besorgnis angesichts der bürokratischen Schwierigkeiten und der komplizierten Regelungsrahmen für die Kreditaufnahme zum Ausdruck gebracht haben; in der Erwägung, dass die 595 Mio. EUR kaum ausreichen werden, um die jährlichen Auswirkungen einer Krise von solch beispiellosem Ausmaß in den Nachbarländern zu bewältigen;

B. in der Erwägung, dass fast fünf Millionen Venezolaner aus dem Land geflohen sind; in der Erwägung, dass nach Angaben des UNHCR die venezolanische Flüchtlingskrise nach der in Syrien die zweitgrößte der Welt ist; in der Erwägung, dass Erwartungen zufolge bis Ende 2020 insgesamt mehr als 6,5 Millionen Menschen aufgrund der sich verschlechternden Bedingungen in Venezuela aus dem Land fliehen werden;

C. in der Erwägung, dass sich die bereits katastrophale politische, wirtschaftliche, institutionelle, soziale und mehrdimensionale humanitäre Krise in Venezuela während der Pandemie noch einmal erheblich verschlimmert und verschärft hat; in der Erwägung, dass der zunehmende Mangel an Arznei- und Nahrungsmitteln, massive Verstöße gegen die Menschenrechte, eine Hyperinflation, politische Unterdrückung, Korruption und Gewalt das Leben der Menschen gefährden und sie zwingen, aus dem Land zu fliehen; in der Erwägung, dass das nationale Gesundheitssystem Venezuelas aufgrund des fehlerhaften Verhaltens des Regimes erheblich geschwächt wurde, was zu einem kritischen Mangel an Arzneimitteln und zu einem Mangel an medizinischen Behandlungen geführt hat; in der Erwägung, dass die vom Regime vorgelegten Zahlen zu COVID-19 nicht glaubwürdig sind und sowohl von der Gemeinschaft in dem Land als auch von der internationalen Gemeinschaft mit Misstrauen aufgenommen werden;

D. in der Erwägung, dass die derzeitige weltweite Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit die bereits verzweifelte Lage vieler Flüchtlinge und Migranten aus Venezuela noch verschärft hat, auch für ihre Aufnahmeländer; in der Erwägung, dass ersten Berichten zufolge das geschwächte Gesundheitssystem des Landes von der Pandemie überrollte wurde, die Krankenhäuser voller COVID-19-Patienten sind und sich Dutzende von medizinischen Fachkräften mit dem Virus infiziert haben;

E. in der Erwägung, dass das vom Regime Nicolás Maduros kontrollierte unrechtmäßige Oberste Gericht Venezuelas am 26. Mai 2020 Luis Parra ungerechtfertigt als Präsident der Nationalversammlung anerkannt hat; in der Erwägung, dass in der rechtswidrigen Sitzung, die im Januar 2020 stattfand, weder die rechtlichen Verfahren noch die demokratischen Verfassungsgrundsätze eingehalten wurden und die überwiegende Mehrheit der demokratischen Vertreter, in einigen Fällen auch gewaltsam, daran gehindert wurde, der Sitzung beizuwohnen und folglich ihre Stimmen abzugeben; in der Erwägung, dass derartige rechtswidrige Entscheidungen dieses unrechtmäßigen Gremiums zusammen mit anderen jüngst begangenen antidemokratischen Handlungen den Rat der EU dazu veranlasst haben, Sanktionen gegen weitere elf Amtsträger zu verhängen, darunter gegen Luis Parra und Juan José Mendoza, den Präsidenten der Verfassungskammer des Obersten Gerichts;

F. in der Erwägung, dass das unrechtmäßige Oberste Gericht am 13. Juni 2020 neue Mitglieder des Nationalen Wahlrats (CNE) ernannt hat, ohne dazu befugt zu sein; in der Erwägung, dass gemäß Artikel 187 und 296 der venezolanischen Verfassung für derartige Ernennungen ausschließlich die Nationalversammlung zuständig ist, eine von den Bürgern Venezuelas demokratisch gewählte Institution; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament keine einseitig von diesen unrechtmäßigen Gremien getroffenen Beschlüsse oder Urteile anerkennen wird; in der Erwägung, dass die für diese Beschlüsse zuständigen Amtsträger ebenfalls auf die Sanktionsliste des Rates gesetzt wurden;

G. in der Erwägung, dass Nicolás Maduro den Botschafter der Europäischen Union angewiesen hat, das Land innerhalb von 72 Stunden zu verlassen, nachdem die EU gezielte Sanktionen gegen mehrere Amtsträger, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, verhängt hatte, und in der Erwägung, dass er auch dem Botschafter Spaniens mit weiteren Repressalien gedroht hat; in der Erwägung, dass es im Mai 2020 Berichte über Schikanen gegenüber der französischen Botschaft in Caracas gab, die unter anderem darin bestanden, dass die Wasser- und Stromversorgung der Residenz des Botschafters unterbrochen wurde;

H. in der Erwägung, dass das Maduro-Regime massiv gegen die politischen Parteien Acción Democrática, Primero Justicia und Un Nuevo Tiempo vorgeht, indem es sie mithilfe von Urteilen des unrechtmäßigen Obersten Gerichts systematisch verfolgt, wobei die derzeitigen nationalen Vorstände der Parteien gegen den Willen ihrer Mitglieder abgesetzt werden; in der Erwägung, dass die demokratische politische Partei Voluntad Popular vom Maduro-Regime zu einer terroristischen Organisation erklärt wurde;

I. in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft, einschließlich der Europäischen Union, diese wahlrechtliche Farce und die illegalen Maßnahmen entschieden ablehnt; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen den demokratischen Freiraum im Land weiter auf ein Minimum einschränken und erhebliche Hindernisse für die Lösung der politischen Krise in Venezuela schaffen; in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, eine ausgewogene und inklusive nationale Notstandsregierung zu bilden, die alle demokratischen politischen und gesellschaftlichen Bereiche des Landes umfasst und in der Lage ist, den aktuellen humanitären Bedürfnissen nachzukommen, um die eskalierende Krise zu überwinden; in der Erwägung, dass Nicolás Maduro nicht Teil einer derartigen Übergangsregierung sein kann;

J. in der Erwägung, dass die Einhaltung internationaler Standards, ein unabhängiger und ausgewogener CNE und gleiche Wettbewerbsbedingungen, mit denen die ungehinderte Teilnahme politischer Parteien und Kandidaten sichergestellt wird, die Eckpfeiler eines glaubwürdigen Wahlverfahrens bilden, das freie und faire Parlaments- und Präsidentschaftswahlen ermöglicht;

K. in der Erwägung, dass die Zahl der politischen Gefangenen seit Beginn der Massenunruhen im Jahr 2014 gestiegen ist und derzeit bei über 430 liegt; in der Erwägung, dass Berichten zufolge elf Europäer in Venezuela inhaftiert sind; in der Erwägung, dass viele Fälle von Folter durch das Regime derzeit vom IStGH wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einer vorläufigen Prüfung unterzogen werden; in der Erwägung, dass Repressionen, willkürliche Inhaftierungen und Folter während der COVID-19-Krise zugenommen haben;

L. in der Erwägung, dass es das Maduro-Regime versäumt hat, transparente Informationen bereitzustellen, internationale humanitäre Hilfe anzunehmen und den Bedürfnissen und Rechten der schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen Vorrang einzuräumen;

M. in der Erwägung, dass in dem Bericht der Hohen Kommissarin Michelle Bachelet vom 2. Juli 2020 die kontinuierliche Verschlechterung der Menschenrechtslage in Venezuela dokumentiert wird; in der Erwägung, dass aus dem Bericht eindeutig hervorgeht, dass politische Gegner vom Maduro-Regime weiterhin gefoltert, terrorisiert und sogar getötet werden, wobei zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2020 über 1 300 außergerichtliche Hinrichtungen durch die Sicherheitskräfte dokumentiert wurden;

N. in der Erwägung, dass das Maduro-Regime seit 2016 den illegalen handwerklichen Goldbergbau im venezolanischen Amazonasgebiet fördert, um irreguläre bewaffnete Gruppen zu finanzieren; in der Erwägung, dass das Gold über illegale Kanäle aus dem Land geschmuggelt wird, um rechtswidrig im Ausland verkauft und oder getauscht zu werden; in der Erwägung, dass dieses sogenannte „Blutgold“ zulasten der Menschenrechte und der Umwelt unter illegalen und kriminellen Bedingungen gewonnen und gefördert wird, was eine ernsthafte Bedrohung sowohl für die Umwelt als auch die Menschenrechte darstellt;

O. in der Erwägung, dass kubanische Polizeikräfte und der kubanische Militärnachrichtendienst eine strategische Rolle bei den systematischen Repressionen gegen die venezolanische Bevölkerung spielen, was dazu beiträgt, dass sich das Maduro-Regime an der Macht halten kann;

P. in der Erwägung, dass wirksame Maßnahmen vonnöten sind, um der Sicherheitsbedrohung ein Ende zu bereiten, die das Bündnis zwischen dem diktatorischen Maduro-Regime, terroristischen Gruppierungen und organisierten bewaffneten Gruppen, die in Venezuela ihren kriminellen Aktivitäten nachgehen, für die gesamte Region darstellt;

1. äußert sich erneut zutiefst besorgt über die schwerwiegende humanitäre Notlage, durch die die Lebensbedingungen der Venezolaner massiv gefährdet werden; weist auf die verschärfte Migrationskrise in der gesamten Region hin und würdigt die Anstrengungen und die Solidarität der Nachbarländer;

2. begrüßt die Zusagen und Bemühungen der internationalen Geberkonferenz zur Solidarisierung mit den venezolanischen Flüchtlingen und Migranten; ist der Auffassung, dass der Umstand, dass die meisten Zusagen die Form von Darlehen und nicht von Direktzuschüssen haben, nicht den angestrebten Zielen entspricht; fordert, dass die Bedingungen und Regeln für den Zugang von Kreditnehmern zu derartigen Darlehen flexibel und transparent sein müssen, wodurch die Voraussetzungen für eine rasche Verteilung der Kredite geschaffen werden;

3. betont mit Nachdruck, dass die zugesagten Mittel dringend an ihren Bestimmungsort gelangen müssen, damit sie unverzüglich vor Ort verwendet werden können; fordert in diesem Zusammenhang, dass Bürokratie abgebaut und der Rahmen vereinfacht wird, damit sichergestellt werden kann, dass die zugesagten Mittel so bald wie möglich zu denjenigen gelangen, die sie dringend benötigen;

4. verweist auf die sich verschärfende Migrationskrise in der gesamten Region, einschließlich der karibischen Gebiete der EU-Mitgliedstaaten, die sich durch die äußerst schwierigen Umstände aufgrund der Pandemie noch verschlimmert hat; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, die Zusammenarbeit mit diesen Ländern und Gebieten fortzusetzen, indem sie nicht nur humanitäre Hilfe leistet, sondern auch mehr Ressourcen bereitstellt und Entwicklungspolitik betreibt;

5. lehnt die Verletzungen der demokratischen, verfassungsmäßigen und transparenten Arbeitsweise der Nationalversammlung sowie die Akte der Einschüchterung und Gewalt und die willkürlichen Entscheidungen gegen ihre Mitglieder entschieden ab; verurteilt die undemokratische Ernennung neuer Mitglieder des CNE und die Absetzung der derzeitigen Vorstände von Parteien gegen den Willen ihrer Mitglieder;

6. erkennt Juan Guaidó nach der transparenten und demokratischen Abstimmung der Nationalversammlung erneut als rechtmäßigen Präsidenten der Nationalversammlung Venezuelas und als rechtmäßigen Interimspräsidenten der Bolivarischen Republik Venezuela im Einklang mit Artikel 223 der Verfassung Venezuelas an;

7. bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Nationalversammlung, die das einzig verbliebene rechtmäßig gewählte demokratische Organ in Venezuela ist und deren Befugnisse, einschließlich der Vorrechte, der Immunität und der Sicherheit ihrer Mitglieder, geachtet werden müssen; beharrt darauf, dass nur dann eine friedliche und politische Lösung erzielt werden kann, wenn die verfassungsmäßigen Vorrechte der Nationalversammlung uneingeschränkt geachtet werden;

8. betont, dass keine fairen, transparenten und glaubwürdigen Wahlen stattfinden können, solange Nicolás Maduro an der Macht ist; verweist darauf, dass die Achtung der demokratischen Institutionen und Grundsätze sowie die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit grundlegende Voraussetzungen dafür sind, dass eine Lösung der Krise in Venezuela im Interesse der Bevölkerung des Landes erzielt werden kann; fordert daher dringend, dass Bedingungen geschaffen werden, die freie, transparente und glaubwürdige Präsidentschafts- und Parlamentswahlen ermöglichen, die auf einem festen Zeitplan, fairen Bedingungen für alle an dem Verfahren beteiligten Akteure, Transparenz und der Anwesenheit glaubwürdiger internationaler Beobachter beruhen, was den einzigen Ausweg aus der Krise darstellt;

9. begrüßt den jüngsten Beschluss des Rates, die gezielten Sanktionen auf elf weitere Personen auszuweiten, wodurch der venezolanischen Bevölkerung kein Schaden entsteht, und fordert eine Verschärfung und Ausweitung dieser Sanktionen; vertritt die Auffassung, dass die Behörden der Union infolge der Sanktionen die Bewegungsfreiheit dieser Personen und ihrer nächsten Verwandten einschränken, ihre Vermögenswerte einfrieren und Visasperren gegen sie verhängen müssen; fordert darüber hinaus, dass der Handel mit und das Inverkehrbringen von „Blutgold“ aus Venezuela in der EU umgehend verboten wird;

10. erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten durch den Beschluss 2017/2074 des Rates rechtlich gebunden und damit verpflichtet sind, die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen umzusetzen, d. h. insbesondere zu verhindern, dass Personen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, in ihr Hoheitsgebiet einreisen bzw. durch ihr Hoheitsgebiet reisen, sowie den Rat unverzüglich schriftlich über alle von ihnen gewährten Ausnahmen in Kenntnis zu setzen;

11. bedauert zutiefst, dass Nicolás Maduro angedroht hat, als Form der Vergeltung für die gegen elf venezolanische Amtsträger, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, verhängten Sanktionen den Botschafter der EU aus Caracas auszuweisen; stellt fest, dass der HR/VP Verhandlungen aufgenommen hat, die dazu führten, dass der Beschluss aufgehoben wurde;

12. fordert die Mitgliedstaaten und den EAD dennoch auf, den Botschaftern des Maduro-Regimes die diplomatische Akkreditierung zu entziehen und stattdessen von Präsident Guaidó ernannte diplomatische Vertreter zu akkreditieren;

13. fordert, dass alle politischen Gefangenen umgehend freigelassen werden und den gegen politische Gegner, Menschenrechtsaktivisten und friedliche Demonstranten gerichteten Akten von Folter, Misshandlung und Schikane ein Ende gesetzt wird; fordert ferner die Rückkehr derer, die zu Unrecht ins Exil gezwungen wurden;

14. unterstützt ohne Einschränkungen die Ermittlungen des IStGH zu den vom venezolanischen Regime begangenen umfangreichen Verbrechen und Repressionen; fordert die EU mit Nachdruck auf, die Initiative der Vertragsstaaten des IStGH zu unterstützen, Ermittlungen hinsichtlich der vom Maduro-Regime begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuleiten, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden;

15. begrüßt die Entscheidung des britischen Gerichts vom 2. Juli 2020, in der die demokratische Legitimität der Bolivarischen Republik Venezuela in Person ihres Präsidenten Juan Guaidó eindeutig anerkannt wird, indem ihm rechtmäßiger Zugang zu den Goldreserven der Republik gewährt wird;

16. verurteilt die Einmischung Kubas in die Sicherheits- und Geheimdienste in Venezuela und die Ausfuhr repressiver Techniken;

17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem rechtmäßigen Interimspräsidenten der Republik und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, den Regierungen und Parlamenten der Länder der Lima-Gruppe, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 8. Juli 2020
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