ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte für Acrylamid in bestimmten Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder
2.10.2020 - (D067815/03 – 2020/2735(RPS))
Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Zuständige Mitglieder: Jutta Paulus, Christel Schaldemose, Martin Hojsik, Eleonora Evi, Sirpa Pietikäinen, Mick Wallace
B9-0311/2020
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte für Acrylamid in bestimmten Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder
(D067815/03 – 2020/2735(RPS))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte für Acrylamid in bestimmten Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder (D067815/03),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln[1], insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2017/2158 der Kommission vom 20. November 2017 zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln[2],
– unter Hinweis auf das wissenschaftliche Gutachten des Gremiums für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (CONTAM-Gremium) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 30. April 2015 zu Acrylamid in Lebensmitteln, das am 4. Juni 2015 veröffentlicht wurde[3],
– gestützt auf Artikel 5a Absatz 3 Buchstabe b des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse[4],
– gestützt auf Artikel 112 Absätze 2 und 3 und Absatz 4 Buchstabe c seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Entwurf einer Entschließung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,
Allgemeines
A. in der Erwägung, dass Acrylamid eine in Lebensmitteln vorkommende chemische Verbindung ist, die sich bei der Verarbeitung unter hohen Temperaturen wie etwa während des Frittierens, Bratens und Backens aus natürlich vorkommenden Stoffen (freiem Asparagin und Zuckern) bildet;
B. in der Erwägung, dass Verbraucher bei industriell hergestellten Lebensmitteln wie Chips, Brot, Keksen und Kaffee, aber auch bei selbst zubereiteten Speisen wie Toastbrot oder Pommes Frites Acrylamid ausgesetzt sind;
C. in der Erwägung, dass Säuglinge, Kleinkinder und andere Kinder die Altersgruppe bilden, die Acrylamid am stärksten ausgesetzt ist, da sie über ein geringeres Körpergewicht verfügen und deshalb besonders gefährdet sind; in der Erwägung, dass man weiß, dass Kinder aufgrund ihres größeren Verhältnisses von Leber- zu Körpergewicht einen schnelleren Stoffwechsel haben, und daher davon auszugehen ist, dass sich bei ihnen schneller Glycidamid (der Metabolit von Acrylamid, der im Wege der biologischen Umwandlung entsteht) bilden kann, was die Wahrscheinlichkeit der Toxizität von Acrylamid bei Kindern erhöht[5];
Sicherheitsbedenken
D. in der Erwägung, dass Acrylamid gemäß der von der Union angenommenen harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLP00) giftig beim Verschlucken ist, Gendefekte auslösen und Krebs verursachen kann, bei einer längeren oder wiederholten Exposition Organschäden bewirkt, bei Hautkontakt schädlich ist, schwerwiegende Reizungen des Auges bewirkt, gesundheitsschädlich beim Einatmen ist, vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigt, Hautreizungen verursacht und allergische Hautreaktionen auslösen kann; in der Erwägung, dass aus der der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) von Unternehmen zur Verfügung gestellten Einstufung für REACH-Registrierungen hervorgeht, dass dieser Stoff vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigt oder das Kind im Mutterleib schädigt[6];
E. in der Erwägung, dass außerdem in manchen Bereichen des Gehirns, in denen das Gedächtnis sowie Lernfunktionen und kognitive Funktionen angesiedelt sind, eine Degeneration des peripheren Nervensystems und von Nervenenden beobachtet wurde[7];
F. in der Erwägung, dass das CONTAM-Gremium in seinem wissenschaftlichen Gutachten vom 30. April 2015 zu Acrylamid in Lebensmitteln[8] auf der Grundlage sämtlicher verfügbarer Daten vier etwaige kritische Endpunkte für die Toxizität von Acrylamid ermittelt hat: Neurotoxizität, Auswirkungen auf die Fortpflanzung bei Männern, Entwicklungstoxizität und Karzinogenität; in der Erwägung, dass das CONTAM-Gremium zudem festgestellt hat, dass es sich bei Acrylamid um ein Keimzellen-Mutagen handelt und dass es derzeit keine etablierten Verfahren für eine Risikoabschätzung für diesen Endpunkt gibt; in der Erwägung, dass das CONTAM-Gremium insbesondere frühere Einschätzungen bestätigt hat, wonach Acrylamid in Lebensmitteln das Krebsrisiko für Verbraucher aller Altersgruppen potenziell erhöht;
G. in der Erwägung, dass bereits 2002 in einem gemeinsamen Bericht der FAO und der WHO[9] auf die Toxizität von Acrylamid hingewiesen wurde; in der Erwägung, dass Acrylamid vom Internationalen Krebsforschungszentrum (IARC) als wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen[10], vom US-amerikanischen National Toxicology Program (NTP) als nach vernünftigem Ermessen krebserzeugend für den Menschen[11] und von der US-amerikanischen Environmental Protection Agency (EPA) als wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen[12] eingestuft wurde;
H. in der Erwägung, dass die endokrinschädigenden Eigenschaften von Acrylamid in mehreren wissenschaftlichen Studien erörtert werden[13] und vorrangig geprüft werden müssen;
Vorsorgeprinzip
I. in der Erwägung, dass in Artikel 191 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) der Grundsatz der Vorsorge als eines der Grundprinzipien der Union verankert ist;
J. in der Erwägung, dass nach Maßgabe von Artikel 168 Absatz 1 AEUV „[b]ei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen […] ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt [wird]“;
Konkrete rechtliche Anforderungen
K. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 2 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 kein Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden darf, das einen Kontaminanten in einer gesundheitlich und insbesondere toxikologisch nicht vertretbaren Menge enthält, und dass die Kontaminanten auf so niedrige Werte zu begrenzen sind, wie sie durch gute Praxis auf allen Stufen der Lebensmittelherstellung sinnvoll erreicht werden können;
L. in der Erwägung, dass Lebensmittelunternehmer durch die Verordnung (EU) 2017/2158 verpflichtet werden, Minimierungsmaßnahmen zu ergreifen und darauf hinzuarbeiten, den Acrylamidgehalt in bestimmten Lebensmitteln zu senken, damit sichergestellt ist, dass der Acrylamidgehalt in ihren Erzeugnissen unterhalb von „Richtwerten“ liegt, mit denen die Wirksamkeit der Minimierungsmaßnahmen durch Probenahmen und Analysen kontrolliert wird;
M. in der Erwägung, dass die in der Verordnung (EU) 2017/2158 festgelegten Richtwerte seit April 2018 gelten und alle drei Jahre von der Kommission überprüft werden – erstmals binnen drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung –, mit dem Ziel, jeweils niedrigere Werte festzusetzen[14];
N. in der Erwägung, dass es für mehrere Produktkategorien wie etwa Gemüsechips, Kroketten oder Reiscracker, bei denen teilweise hohe Acrylamidgehalte nachgewiesen wurden, keine Richtwerte gibt; in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Empfehlung (EU) 2019/1888[15] eine nicht erschöpfende Liste von Lebensmittelkategorien erstellt hat, die regelmäßig auf den Acrylamidgehalt geprüft werden sollten;
O. in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlichenfalls für bestimmte Kontaminanten Höchstwerte festlegen kann; in der Erwägung, dass für Acrylamid in Lebensmitteln noch keine Höchstwerte festgelegt wurden; in der Erwägung, dass gemäß Erwägung 15 der Verordnung (EU) 2017/2158 ergänzend zu den Minimierungsmaßnahmen die Festlegung von Höchstgehalten für Acrylamid in bestimmten Lebensmitteln in Betracht gezogen werden sollte;
Der Entwurf einer Verordnung der Kommission
P. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Entwurf einer Verordnung einräumt, dass der Acrylamidgehalt in Lebensmitteln so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar sein muss;
Q. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Entwurf einer Verordnung nur für zwei konkrete Lebensmittelkategorien die Festlegung von Höchstgehalten vorschlägt, nämlich für „Kekse und Zwieback für Säuglinge und Kleinkinder“ (150 µg/kg, was dem aktuellen Richtwert entspricht) und für „Säuglingsnahrung, Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder, ausgenommen Kekse und Zwieback“ (50 µg/kg, also sogar 10 µg/kg höher als der derzeitige Richtwert von 40 µg/kg);
R. in der Erwägung, dass die Kommission ihren Entwurf einer Verordnung auf Daten zum Acrylamidgehalt aus dem Zeitraum 2015 bis 2018 stützt; in der Erwägung, dass – wenn sich die Verordnung (EU) 2017/2158 auf den Acrylamidgehalt in Lebensmitteln auswirken soll – nach vernünftigem Ermessen davon auszugehen ist, dass die Lebensmittelhersteller spätestens jetzt den vor drei Jahren festgelegten Richtwert erreicht haben sollten;
Marktlage und Bewertung des Entwurfs einer Verordnung der Kommission
S. in der Erwägung, dass zehn Verbraucherorganisationen aus ganz Europa in einer Forschungsarbeit im Herbst 2018[16] nachgewiesen haben, dass zahlreiche Produkte, die nicht unter die beiden Kategorien fallen, die die Kommission gemäß ihrem Entwurf einer Verordnung regulieren will – wie etwa Kekse und Waffeln –, häufig von Kindern im Alter von unter drei Jahren verzehrt werden; in der Erwägung, dass die Vermarktung einiger dieser Produkte offensichtlich auf Kinder ausgerichtet ist (beispielsweise im Wege eines Kinder ansprechenden Verpackungsdesigns mit Comicfiguren); in der Erwägung, dass bei Erzeugnissen wie Crackern oder Frühstücksgetreideprodukten davon ausgegangen werden kann, dass es sich ähnlich verhält;
T. in der Erwägung, dass sich der Richtwert für „Kekse und Waffeln“ (350 μg/kg) und der Richtwert für „Kekse und Zwieback für Säuglinge und Kleinkinder“ (150 μg/kg) erheblich voneinander unterscheiden und die Eltern nicht auf den Unterscheid beim angestrebten Höchstgehalt an Acrylamid hingewiesen werden;
U. in der Erwägung, dass bei Keksen und Waffeln zudem herausgefunden wurde, dass ein Drittel der getesteten Produkte bei oder über dem Richtwert lag, und dass annähernd zwei Drittel der Erzeugnisse in der Kategorie „Kekse und Waffeln“, bei denen festgestellt wurde, dass sie häufig von Kindern im Alter von weniger als drei Jahren verzehrt werden, den Richtwert für die Kategorie „Kekse und Zwieback für Säuglinge und Kleinkinder“ überschreiten;
V. in der Erwägung, dass unbestritten ist, dass der Acrylamidgehalt in Lebensmitteln auf ein Mindestmaß gesenkt werden kann, wenn geeignete Minimierungsmaßnahmen ergriffen werden[17]; in der Erwägung, dass in allen Lebensmittelkategorien nachgewiesen wurde, dass Erzeugnisse mit niedrigem Acrylamidgehalt hergestellt werden können[18];
W. in der Erwägung, dass mit Blick auf den Entwurf einer Verordnung der Kommission sowohl aus den Daten der Verbraucherstudie[19] von 2018 als auch aus den Daten der EFSA-Datenbank zum Gehalt für den Zeitraum von 2015 bis 2018 zu entnehmen ist, dass es einer überwältigenden Mehrheit der Hersteller in beiden Lebensmittelkategorien ohne Weiteres gelungen ist, Erzeugnisse mit einem niedrigeren Gehalt als den vorgeschlagenen 150 μg/kg bzw. 50 μg/kg auf den Markt zu bringen; in der Erwägung, dass davon ausgegangen werden kann, dass heutzutage annähernd alle Produkte diese Werte einhalten können; in der Erwägung, dass es deshalb strengerer Werte bedarf, um einen Anreiz für eine weitere Reduzierung zu setzen;
X. in der Erwägung, dass die Festlegung von Höchstgehalten die Durchsetzung der Bestimmungen über Acrylamid durch die Mitgliedstaaten fraglos erleichtert; in der Erwägung, dass die Höchstgehalte jedoch stets im Einklang mit dem ALARA-Grundsatz („so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar“) nach Maßgabe von Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 stehen müssen;
Y. in der Erwägung, dass die im Entwurf einer Verordnung der Kommission vorgeschlagenen Gehalte folglich bereits von den meisten Produkten auf dem Markt problemlos eingehalten werden und dass nachgewiesen wurde, dass ohne großen Aufwand ein niedrigerer Gehalt erreicht werden kann;
Weitere Erwägungen
Z. in der Erwägung, dass im Wege weiterer Forschungstätigkeiten ein Beitrag dazu geleistet werden könnte, die Gründe für die hohen Schwankungen der Acrylamidgehalte innerhalb von Lebensmittelkategorien zu verstehen und Strategien zu ermitteln, mit denen die Acrylamidbildung auf ein Minimum gesenkt wird;
AA. in der Erwägung, dass die Wirksamkeit der Bestimmungen über Acrylamid unbedingt überwacht werden muss; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck mit ausreichender Regelmäßigkeit wirksame Kontrollen durchführen und Daten zum Acrylamidgehalt erheben müssen;
AB. in der Erwägung, dass öffentliche Informationskampagnen zur Sensibilisierung der Verbraucher für Erzeugnisse beitragen können, deren Acrylamidgehalt potenziell höher ist, und sie darüber informieren können, wie die Exposition gegenüber Acrylamid bei selbst zubereiteten Speisen gesenkt werden kann;
1. lehnt die Annahme des Entwurfs einer Verordnung der Kommission ab;
2. vertritt die Auffassung, dass dieser Entwurf einer Verordnung der Kommission nicht mit dem Ziel und dem Inhalt der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 vereinbar ist;
3. ist der Ansicht, dass die weitere Genehmigung hoher Acrylamidgehalte in Lebensmitteln schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Verbraucher in der Union nach sich ziehen kann; vertritt deshalb die Auffassung, dass der Acrylamidgehalt in Lebensmitteln unbedingt gesenkt werden muss;
4. ist der Ansicht, dass der vorgeschlagene Höchstgehalt für Acrylamid in der Lebensmittelkategorie „Säuglingsnahrung, Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder, ausgenommen Kekse und Zwieback“ unter und keinesfalls über dem derzeitigen Richtwert von 40 µg/kg festgesetzt werden sollte;
5. vertritt die Auffassung, dass der vorgeschlagene Höchstgehalt für Acrylamid in der Lebensmittelkategorie „Kekse und Zwieback für Säuglinge und Kleinkinder“ deutlich unter dem derzeitigen Richtwert von 150 µg/kg festgesetzt werden sollte;
6. ersucht die Kommission, nicht nur für die beiden im Entwurf der Verordnung einer Kommission vorgeschlagenen, sondern auch für andere Lebensmittelkategorien und insbesondere für Kekse und Zwieback, die nicht in die gesonderte Kategorie „Kekse und Zwieback für Säuglinge und Kleinkinder“ fallen, strenge Höchstgrenzen festzulegen;
7. sieht der Überarbeitung der Richtwerte bis April 2021 im Sinne einer Senkung erwartungsvoll entgegen; fordert, dass die Richtwerte die kontinuierliche Reduzierung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln widerspiegeln und sich an den besten Erzeugnissen orientieren, damit die Hersteller zu weiteren Bemühungen veranlasst werden;
8. begrüßt die Empfehlung (EU) 2019/1888 zur Überwachung des Acrylamidgehalts in bestimmten Lebensmitteln; hält es für geboten, dass rasch Richtwerte (und im Anschluss daran nach Möglichkeit Höchstgehalte) für Produktkategorien festgelegt werden, bei denen sich herausstellt, dass sie einen hohen Acrylamidgehalt aufweisen;
9. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Erforschung der Acrylamidbildung in Lebensmitteln zu intensivieren, damit Strategien ermittelt werden können, mit denen die Acrylamidbildung auf ein Mindestmaß gesenkt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erforschung etwaiger endokrinschädigender Eigenschaften von Acrylamid und Glycidamid zu unterstützen;
10. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Kapazitäten für die Lebensmittelkontrolle auszuweiten, damit sie die Wirksamkeit der Bestimmungen über Acrylamid überwachen und Daten zum Acrylamidgehalt erheben, veröffentlichen und an die EFSA übermitteln können;
11. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Öffentlichkeit über Produktkategorien mit potenziell höherem Acrylamidgehalt und über Strategien zur Senkung der Exposition gegenüber Acrylamid bei selbst zubereiteten Speisen zu informieren;
12. fordert die Kommission auf, ihren Entwurf einer Verordnung zurückzuziehen und dem Ausschuss einen neuen Entwurf vorzulegen;
13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 37 vom 13.2.1993, S. 1.
- [2] ABl. L 304 vom 21.11.2017, S. 24.
- [3] EFSA Journal 2015;13(6):4104, http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/4104.
- [4] ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.
- [5] Vgl. Erkekoğlu, P., Baydar, T.: „Toxicity of acrylamide and evaluation of its exposure in baby foods“, Nutrition Research Reviews, Band 23, Heft 2, Dezember 2010, S. 323–333, https://doi.org/10.1017/S0954422410000211.
- [6] ECHA-Infokarte zu Acrylamid, https://echa.europa.eu/de/substance-information/-/substanceinfo/100.001.067?_disssubsinfo_WAR_disssubsinfoportlet_backURL=https%3A%2F%2Fecha.europa.eu%2Fhome%3Fp_p_id%3Ddisssimplesearchhomepage_WAR_disssearchportlet%26p_p_lifecycle%3D0%26p_p_state%3Dnormal%26p_p_mode%3Dview%26p_p_col_id%3Dcolumn-1%26p_p_col_count%3D2%26_disssimplesearchhomepage_WAR_disssearchportlet_sessionCriteriaId%3D. Vgl. auch ECHA-Zusammenfassung der Einstufung und Kennzeichnung, https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/cl-inventory-database/-/discli/details/104230 karzinogen 1B (angenommen), mutagen 1B (angenommen), reproduktionstoxisch 2 (Verdacht), Kontaktallergen 1 und STOT 1 (spezifische Zielorgan-Toxizität, wirkt sich bei wiederholter Exposition auf das Nervensystem aus).
- [7] Zusammenfassung und Schlussfolgerungen der 64. Tagung des Gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschusses für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA), 8.–17. Februar 2005, http://www.fao.org/3/a-at877e.pdf. Vgl. auch Matoso, V., Bargi-Souza, P., Ivanski, F., Romano, M.A., Romano, R.M.: „Acrylamide: A review about its toxic effects in the light of Developmental Origin of Health and Disease (DOHaD) concept“, Food Chemistry, 15. Juni 2019, 283:422–430, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30722893/.
- [8] EFSA Journal 2015;13(6):4104, http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/4104.
- [9] Bericht über eine gemeinsame Anhörung der FAO und der WHO: „Health Implications of Acrylamide in Food“, 25.–27. Juni 2002, https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/42563/9241562188.pdf?sequence=1.
- [10] „IARC Monographs on the Evaluation of Carcinogenic risks to Humans“, Some Industrial Chemicals, IARC, Lyon, Frankreich, 1994, https://publications.iarc.fr/Book-And-Report-Series/Iarc-Monographs-On-The-Identification-Of-Carcinogenic-Hazards-To-Humans/Some-Industrial-Chemicals-1994. Vgl. auch Zhivagui, M., Ng, A.W.T., Ardin, M., et al.: „Experimental and pan-cancer genome analyses reveal widespread contribution of acrylamide exposure to carcinogenesis in humans“, Genome Research, 2019;29(4):521–531, https://www.iarc.fr/wp-content/uploads/2019/03/pr267_E.pdf.
- [11] Report on Carcinogens, Acrylamide, National Toxicology Program, Department of Health and Human Services, 14. Ausgabe 2016, https://ntp.niehs.nih.gov/ntp/roc/content/profiles/acrylamide.pdf.
- [12] Toxicological review of Acrylamide (CAS No. 79-06-1), März 2010, U.S. Environmental Protection Agency, Washington, DC, https://nepis.epa.gov/Exe/ZyPDF.cgi/P1006QL0.PDF?Dockey=P1006QL0.PDF.
- [13] Matoso, V., Bargi-Souza, P., Ivanski, F., Roman, M.A., Romana, R.M.: „Acrylamide: A review about its toxic effects in the light of Developmental Origin of Health and Disease (DOHaD) concept“, Food Chemistry 283 (2019) 422–430, https://www2.unicentro.br/ppgvet/files/2019/11/3-Acrylamide-A-review-about-its-toxic-effects-in-the-light-of-Developmental-Origin-of-Health-and-Disease-DOHaD-concept.pdf?x26325, Kassotis, C.D. et al.: „Endocrine-Disrupting Activity of Hydraulic Fracturing Chemicals and Adverse Health Outcomes After Prenatal Exposure in Male Mice“, Endocrinology, Dezember 2015, 156(12):4458–4473, https://academic.oup.com/endo/article/156/12/4458/2422671, Hamdy, S.M., Bakeer, H.M., Eskander, E.F., Sayed, O.N.: „Effect of acrylamide on some hormones and endocrine tissues in male rats“, Human & Experimental Toxicology 2012, 31(5):, 483–491, https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/0960327111417267.
- [14] Artikel 5 und Erwägungsgrund 11 der Verordnung (EG) Nr. 2017/2158.
- [15] Empfehlung (EU) 2019/1888 der Kommission vom 7. November 2019 zur Überwachung des Acrylamidgehalts in bestimmten Lebensmitteln (ABl. L 290 vom 11.11.2019, S. 31).
- [16] https://www.beuc.eu/publications/beuc-x-2019-010_more_efforts_needed_to_protect_consumers_from_acrylamide_in_food.pdf.
- [17] Vgl. Verordnung (EU) 2017/2158.
- [18] https://www.beuc.eu/publications/beuc-x-2019-010_more_efforts_needed_to_protect_consumers_from_acrylamide_in_food.pdf.
- [19] https://www.beuc.eu/publications/beuc-x-2019-010_more_efforts_needed_to_protect_consumers_from_acrylamide_in_food.pdf.