Entschließungsantrag - B9-0344/2020Entschließungsantrag
B9-0344/2020

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Nachverfolgung der Entwicklungshilfe und zum Bericht des Europäischen Rechnungshofs über die Hilfe für Kenia

30.11.2020

eingereicht gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung

Dominique Bilde

B9-0344/2020

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Nachverfolgung der Entwicklungshilfe und zum Bericht des Europäischen Rechnungshofs über die Hilfe für Kenia

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf Artikel 4 Absatz 4 und die Artikel 208 bis 211 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/323 des Rates vom 2. März 2015,

 gestützt auf Artikel 143 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 14/2020, veröffentlicht am 8. September 2020, eine negative Bilanz aus der Entwicklungshilfe für Kenia gezogen hat, wonach 90 % der 435 Mio. EUR „nach einem standardisierten Ansatz“ zugewiesen wurden, „ohne eine [...] spezifische Bewertung der Entwicklungshindernisse und ‑ziele des Landes vorzunehmen“[1];

B. in der Erwägung, dass das Zuweisungsverfahren anscheinend nicht leistungsgebunden ist, obwohl Kenia „im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International nach wie vor zu den 21 % am schlechtesten abschneidenden Ländern gehört“;

C. in der Erwägung, dass die Kriterien für die Auswahl der Bereiche nicht klar waren und das verarbeitende Gewerbe nicht direkt unterstützt wurde;

1. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, insbesondere im Rahmen eines künftigen Cotonou-Nachfolgeabkommens die Hilfe streng zu bewerten, indem sie sie an die Leistung und die Migrationskontrolle knüpfen und den Bereichen Vorrang einräumen, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.

 

Letzte Aktualisierung: 23. November 2020
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