ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Nachverfolgung der Entwicklungshilfe und zum Bericht des Europäischen Rechnungshofs über die Hilfe für Kenia
30.11.2020
Dominique Bilde
B9-0344/2020
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Nachverfolgung der Entwicklungshilfe und zum Bericht des Europäischen Rechnungshofs über die Hilfe für Kenia
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 4 Absatz 4 und die Artikel 208 bis 211 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/323 des Rates vom 2. März 2015,
– gestützt auf Artikel 143 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 14/2020, veröffentlicht am 8. September 2020, eine negative Bilanz aus der Entwicklungshilfe für Kenia gezogen hat, wonach 90 % der 435 Mio. EUR „nach einem standardisierten Ansatz“ zugewiesen wurden, „ohne eine [...] spezifische Bewertung der Entwicklungshindernisse und ‑ziele des Landes vorzunehmen“[1];
B. in der Erwägung, dass das Zuweisungsverfahren anscheinend nicht leistungsgebunden ist, obwohl Kenia „im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International nach wie vor zu den 21 % am schlechtesten abschneidenden Ländern gehört“;
C. in der Erwägung, dass die Kriterien für die Auswahl der Bereiche nicht klar waren und das verarbeitende Gewerbe nicht direkt unterstützt wurde;
1. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, insbesondere im Rahmen eines künftigen Cotonou-Nachfolgeabkommens die Hilfe streng zu bewerten, indem sie sie an die Leistung und die Migrationskontrolle knüpfen und den Bereichen Vorrang einräumen, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.