Entschließungsantrag - B9-0447/2020Entschließungsantrag
B9-0447/2020

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu einem Verbot der Herstellung kunststoffhaltiger Teebeutel

15.12.2020

eingereicht gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung

Ivan Vilibor Sinčić, Margrete Auken, Traian Băsescu, Fabio Massimo Castaldo, Ignazio Corrao, Rosa D’Amato, Clare Daly, Eleonora Evi, Mario Furore, Alexis Georgoulis, Helmut Geuking, Dino Giarrusso, Mislav Kolakušić, Athanasios Konstantinou, Ioannis Lagos, Predrag Fred Matić, Emmanuel Maurel, Piernicola Pedicini, Kira Marie Peter-Hansen, Manuela Ripa, Michèle Rivasi, Bronis Ropė, Michal Šimečka, Ruža Tomašić, Romana Tomc, Mick Wallace

B9-0447/2020

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem Verbot der Herstellung kunststoffhaltiger Teebeutel

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf Artikel 143 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffartikel ab 2021 eingeschränkt und sich verpflichtet hat, den Verbrauch anderer Einwegkunststoffartikel zu verringern;

B. in der Erwägung, dass in einer einschlägigen Studie[1] gezeigt wurde, dass ein Kunststoffteebeutel bei einer Aufbrühtemperatur von 95 °C etwa 11,6 Mrd. Mikroplastikpartikel und etwa 3,1 Mrd. Nanoplastikpartikel in eine einzige Tasse Tee freisetzt;

C. in der Erwägung, dass die meisten im Binnenmarkt erhältlichen Einwegteebeutel aus Nylon und Polyethylenterephthalat (PET) hergestellt werden;

D. in der Erwägung, dass es wiederverwendbare metallene Teefilter und biologisch abbaubare und kompostierbare Alternativen zu Kunststoffteebeuteln gibt und diese Erzeugnisse bereits im Binnenmarkt erhältlich sind;

1. vertritt die Auffassung, dass Teebeutel keinen Kunststoff enthalten sollten und stattdessen wiederverwendbare oder, wo dies nicht möglich ist, biologisch abbaubare und kompostierbare Materialien verwendet werden sollten;

2. fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, mit dem das Inverkehrbringen von kunststoffhaltigen Teebeuteln im Binnenmarkt verboten wird;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 22. April 2021
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