EMPFEHLUNG FÜR EINEN BESCHLUSS darüber, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 4. Dezember 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/427 hinsichtlich des Geltungsbeginns der in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgenommenen Änderungen bestimmter detaillierter Produktionsvorschriften für ökologische/biologische Erzeugnisse zu erheben
15.1.2021 - (C(2020)08462 – 2020/2902(DEA))
Norbert Lins
im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
B9-0055/2021
Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Parlaments, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 4. Dezember 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/427 hinsichtlich des Geltungsbeginns der in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgenommenen Änderungen bestimmter detaillierter Produktionsvorschriften für ökologische/biologische Erzeugnisse zu erheben
(C(2020)8462 – 2020/2902(DEA))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung der Kommission (C(2020)08462),
– unter Hinweis auf das Schreiben der Kommission vom 17. Dezember 2020, in dem diese das Europäische Parlament ersucht, zu erklären, dass es keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung erhebt,
– unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vom 14. Januar 2021 an den Vorsitzenden der Konferenz der Ausschussvorsitze,
– gestützt auf Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates[1], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe e, Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c sowie Artikel 15 Absatz 2 Buchstaben a und d,
– gestützt auf Artikel 111 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für einen Beschluss,
A. in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten und die Landwirte in allen Mitgliedstaaten aufgrund der derzeit herrschenden COVID-19-Pandemie und der sich daraus ergebenden umfangreichen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind;
B. in der Erwägung, dass der ursprünglich auf den 1. Januar 2021 festgesetzte Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2018/848 vor Kurzem durch die Verordnung (EU) 2020/1693 geändert und auf den 1. Januar 2022 festgesetzt wurde;
C. in der Erwägung, dass der Geltungsbeginn der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2020/427 der Kommission[2] durch die Delegierte Verordnung an den geänderten Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2018/848 angeglichen werden soll;
D. in der Erwägung, dass es äußerst wichtig ist, das Inkrafttreten der delegierten Verordnung zu beschleunigen, um Verwirrung zu vermeiden und für Rechtssicherheit für die Öko-/Biobranche zu sorgen;
1. erklärt, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung zu erheben;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1.
- [2] Delegierte Verordnung (EU) 2020/427 der Kommission vom 13. Januar 2020 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter detaillierter Produktionsvorschriften für ökologische/biologische Erzeugnisse (ABl. L 87 vom 23.3.2020, S. 1).