Entschließungsantrag - B9-0129/2021Entschließungsantrag
B9-0129/2021

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur humanitären und politischen Lage im Jemen

8.2.2021 - (2021/2539(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Ryszard Antoni Legutko, Raffaele Fitto, Anna Fotyga, Elżbieta Kruk, Elżbieta Rafalska, Veronika Vrecionová, Ryszard Czarnecki, Bogdan Rzońca, Adam Bielan, Ruža Tomašić, Jadwiga Wiśniewska, Emmanouil Fragkos, Valdemar Tomaševski, Witold Jan Waszczykowski
im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0119/2021

Verfahren : 2021/2539(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0129/2021
Eingereichte Texte :
B9-0129/2021
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Angenommene Texte :

B9-0129/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments zur humanitären und politischen Lage im Jemen

(2021/2539(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage im Jemen,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Juni 2018 und vom 18. Februar 2019 zur Lage im Jemen,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 19. Dezember 2020 zur Bildung der neuen Regierung,

 unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Lage im Jemen,

 unter Hinweis auf die Mitteilung an die Korrespondenten des Sprechers des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 2. Februar 2021 mit dem Titel „Update on preparations of the UN technical mission to the SAFER oil tanker“ (Aktuelle Informationen zu den Vorbereitungen der technischen Mission der Vereinten Nationen betreffend den SAFER-Öltanker),

 unter Hinweis auf die Unterrichtung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen durch den Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Jemen vom 14. Januar 2021,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Exekutivdirektors des Welternährungsprogramms an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vom 14. Januar 2021,

 unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

 unter Hinweis auf die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle,

 unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989 und das dazugehörige Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten von 2000,

 unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können,

 unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. September 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung,

 unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,

 unter Hinweis auf den Beschluss des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom September 2017, alle während des Konflikts im Jemen mutmaßlich begangenen Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Konflikt im Jemen 2014 ausbrach, als vom Iran unterstützte Huthi-Aufständische die Hauptstadt Sanaa einnahmen, und weiter verschärft wurde, als sie den international anerkannten Präsidenten des Landes im Jahr 2015 aus dem Amt drängten, was die Intervention einer multinationalen Koalition unter der Führung Saudi-Arabiens zur Bekämpfung der aufständischen Huthis zur Folge hatte; in der Erwägung, dass das Land seither in einem erbitterten Stellvertreterkrieg zwischen den vom Iran unterstützten Huthi‑Rebellen und Saudi‑Arabien gefangen ist;

B. in der Erwägung, dass der seit sechseinhalb Jahren andauernde Krieg im Jemen die weltweit größte humanitäre Krise verursacht hat und dass die COVID-19-Pandemie eine bereits katastrophale und beunruhigende Lage weiter verschärft; in der Erwägung, dass das Wiederaufflammen der Gewalt in der Nähe von Al-Hudaida die Bereitstellung der dringend benötigten humanitären Hilfe für das Land neuerlich unterbrochen hat; in der Erwägung, dass die Bemühungen der Vereinten Nationen um dauerhaften Frieden in dem Land bislang leider vergeblich waren;

C. in der Erwägung, dass die Infrastruktur und die Wirtschaft im Jemen infolge des Krieges zusammengebrochen sind und dass schätzungsweise 24,4 Mio. Menschen – was 80 % der Bevölkerung entspricht – humanitäre Hilfe benötigen, 20 Mio. Menschen von schwerer Ernährungsunsicherheit betroffen sind, 9,7 Mio. Menschen kurz vor einer Hungersnot stehen, es mindestens 3,6 Mio. Binnenvertriebene gibt und dass 233 000 Jemeniten ums Leben kamen, darunter 131 000 Menschen, die den indirekten Folgen des Krieges, wie etwa dem Mangel an Nahrungsmitteln, unzureichender Gesundheits- und Sanitärversorgung sowie fehlender Infrastruktur, zum Opfer gefallen sind;

D. in der Erwägung, dass schätzungsweise 70–80 % der jemenitischen Bevölkerung in dem von den Huthis kontrollierten Gebiet leben; in der Erwägung, dass die Huthis die humanitäre Hilfe als Waffe eingesetzt und verhindert haben, dass die Zivilbevölkerung Zugriff darauf hat; in der Erwägung, dass die Huthis im Oktober 2018 Laptops von Mitarbeitern der Weltgesundheitsorganisation beschlagnahmt haben, da sie der Ansicht waren, dass darin Beweise für Korruption und Betrug zu finden waren;

E. in der Erwägung, dass in einem Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte die Schlussfolgerung geäußert wird, dass es „hinreichend Gründe gibt, anzunehmen“, dass alle Konfliktparteien im Jemen möglicherweise Kriegsverbrechen begangen haben; in der Erwägung, dass beide Parteien beschuldigt werden, Raketen auf besiedelte Gebiete, einschließlich Krankenhäuser, abgefeuert zu haben; in der Erwägung, dass die aufständischen Huthis Artillerie- und Raketengeschütze gezielt in der Nähe von Krankenhäusern und Schulen positioniert haben; in der Erwägung, dass die Gruppe namhafter internationaler und regionaler Sachverständiger der Vereinten Nationen für den Jemen den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen aufgefordert hat, den Internationalen Strafgerichtshof mit diesem Fall zu befassen und die Liste der Personen, die Sanktionen des Sicherheitsrates unterliegen, zu erweitern;

F. in der Erwägung, dass die Gruppe namhafter internationaler und regionaler Sachverständiger der Vereinten Nationen für den Jemen die endemische Straflosigkeit bei schwerwiegenden Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht detailliert erläutert hat, darunter Luftangriffe, bei denen die Grundsätze der Unterscheidung und der Verhältnismäßigkeit nicht eingehalten werden, willkürliche Verhaftungen, Folter und Verschwindenlassen, Angriffe auf die Zivilgesellschaft und religiöse Minderheiten, geschlechtsspezifische Gewalt, der Einsatz von Kindersoldaten – die zum Teil erst sieben Jahre alt sind – durch die Huthis und die Rekrutierung von Mädchen im Teenageralter als Spioninnen, Wachpersonal und Pflegerinnen;

G. in der Erwägung, dass die ehemalige Ministerin für Menschenrechte im Jemen, Hooria Mashhour, berichtet hat, dass Frauen in Sanaa aufgrund einer neuen Huthi-Regel, anhand deren Frauen aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen werden, da ihre Teilnahme daran angeblich im Widerspruch zu den religiösen Überzeugungen der Gruppe stünde, absichtlich entlassen werden; in der Erwägung, dass jemenitische Aktivisten unter dem Hashtag „Ich möchte meine Rechte“ in arabischer Sprache eine Kampagne in den sozialen Medien lanciert haben, um die neue Politik zu verurteilen;

H. in der Erwägung, dass Stabilität und Frieden im Jemen in Verbindung mit einer voll funktionsfähigen jemenitischen Regierung von entscheidender Bedeutung für die Zukunft des Landes und den Frieden und die Sicherheit in der Region sind; in der Erwägung, dass die Europäische Union seit 2015 896 Mio. EUR für die Krise im Jemen bereitgestellt hat, davon 553 Mio. EUR humanitäre Hilfe und 318 Mio. EUR Entwicklungshilfe;

I. in der Erwägung, dass am 13. Dezember 2018 unter Vermittlung der Vereinten Nationen in Stockholm (Schweden) ein Abkommen zwischen den Konfliktparteien im Jemen geschlossen wurde, in dessen Rahmen eine friedliche Beilegung des Konflikts erzielt werden sollte; in der Erwägung, dass das Abkommen zwar zunächst zu einem Rückgang der Gewalt führte, seine Umsetzung aber kurz darauf ins Stocken geriet;

J. in der Erwägung, dass die Regierung der Republik Jemen und der von den VAE unterstützte Südliche Übergangsrat (STC) am 5. November 2019 in Riad (Saudi-Arabien) eine Einigung über die Einrichtung einer Regierung der Machtteilung erzielt haben, um den Machtkampf des Südlichen Übergangsrats um den Süden, der die Gefahr einer weiteren Fragmentierung des Landes barg, zu beenden;

K. in der Erwägung, dass die Mitteilung des jemenitischen Präsidenten Abd Rabbuh Mansur Hadi vom 18. Dezember 2020, im Rahmen seiner Bemühungen um die Umsetzung des Abkommens von Riad ein neues Kabinett auf der Grundlage der gemeinsamen Machtausübung zu bilden, von der internationalen Gemeinschaft als wichtiger Durchbruch begrüßt wurde;

L. in der Erwägung, dass die Sachverständigengruppe des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Jemen Beweise dafür vorgelegt hat, dass der Iran durch Waffenlieferungen an die Huthis gegen das Waffenembargo verstoßen hat; in der Erwägung, dass das von den Huthis besetzte Gebiet genutzt wurde, um mit Sprengstoff versehene iranische Langstreckendrohnen des Typs „Samad-2“ und „Samad-3“ zu starten, die gegen internationale Flughäfen, Öltanker und Infrastruktureinrichtungen in Saudi-Arabien und in den VAE gerichtet waren; in der Erwägung, dass iranische Drohnen des Typs „Shahed-136“, sogenannte „Kamikaze-Drohnen“, in der von den Huthis kontrollierten Provinz Al-Dschauf im Norden von Jemen eingesetzt wurden;

M. in der Erwägung, dass der Iran hinter den Angriffen auf Schiffe, die durch die Meeresstraße von Bab al-Mandab – eine der wichtigsten Handelsrouten weltweit, die das Rote Meer mit dem Indischen Ozean verbindet – fahren, steckt und dadurch die Sicherheit der freien Schifffahrt in der Meerenge gefährdet; in der Erwägung, dass die Instabilität im Jemen zu einem fortwährenden Waffenhandel mit auf der anderen Seite des Roten Meers gelegenen afrikanischen Ländern, unter anderem Dschibuti, dem Südsudan, Kenia und sogar der noch weiter westlich liegenden Zentralafrikanischen Republik, geführt hat;

N. in der Erwägung, dass der Sprecher des Generalsekretärs der Vereinten Nationen betont hat, dass der humanitären und ökologischen Bedrohung, die das Austreten von 1 Mio. Barrel Öl aus dem vor Ras Isa liegenden SAFER-Öltanker darstellt, dringend begegnet werden muss, und dass er ferner hervorgehoben hat, dass die Vereinten Nationen noch keine Antwort der Huthis auf ihr wiederholtes Ersuchen um die Gewährung von Sicherheitsgarantien für eine künftige VN-Mission in dem Gebiet erhalten haben;

O. in der Erwägung, dass der sogenannte IS und Al-Qaida aus der Verschlechterung der politischen und sicherheitspolitischen Lage im Jemen Kapital geschlagen haben; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen am 4. Februar 2021 erklärt haben, dass durch die Verhaftung eines führenden Mitglieds des Al-Qaida-Ablegers im Jemen wertvolle Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem weltweiten Al-Qaida-Netzwerk gewonnen werden könnten; in der Erwägung, dass die libanesische schiititische Terrororganisation Hisbollah Einheiten der Huthi-Rebellen ausgebildet und geleitet hat, und in der Erwägung, dass mehrere ihrer Mitglieder im Jemen ermordet wurden;

P. in der Erwägung, dass Russland im Februar 2018 sein Veto gegen eine Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingelegt hat, in der die Beteiligung des Iran an dem Konflikt, die Verstöße gegen das Waffenembargo durch den Iran und die Tatsache, dass der Iran die Verbringung verbotener Waffen an die Huthi-Rebellen nicht verhindert, angeprangert werden sollten;

1. bringt seine tiefe Besorgnis über die anhaltende Verschlechterung der humanitären und politischen Lage im Jemen und ihre verheerenden Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung zum Ausdruck; beharrt darauf, dass alle Konfliktparteien ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht nachkommen müssen, indem sie der Zivilbevölkerung ungehinderten Zugang zu Hilfsgütern ermöglichen und die medizinische Evakuierung zulassen;

2. erinnert alle Konfliktparteien daran, dass Krankenhaus- und medizinisches Personal ausdrücklich durch das humanitäre Völkerrecht geschützt ist und dass gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung und auf zivile Infrastrukturanlagen ein Kriegsverbrechen darstellen; verurteilt die zahlreichen Menschenrechtsverstöße, die in dem Land gemeldet werden, fordert dringend unabhängige Ermittlungen zur Aufklärung dieser Verbrechen und fordert, dass diejenigen, die für schuldig befunden wurden, zur Rechenschaft gezogen werden;

3. ist der Ansicht, dass ein nachhaltiger und inklusiver Frieden im Jemen nur durch Verhandlungen unter aktiver Beteiligung sämtlicher Parteien erreicht werden kann, und unterstützt eine unverzügliche Wiederaufnahme der Gespräche unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen; bekräftigt seine Unterstützung für den Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für den Jemen, Martin Griffiths; begrüßt, dass die USA die Initiative der Vereinten Nationen zur Verhängung eines Waffenstillstands, zur Öffnung humanitärer Kanäle und zur Wiederaufnahme der Friedensgespräche unterstützen, und begrüßt die kürzlich erfolgte Ernennung von Timothy Lenderking zum US-Sondergesandten für den Jemen;

4. begrüßt den erheblichen Beitrag Saudi-Arabiens zur humanitären Hilfe für den Jemen; weist darauf hin, dass sich das Königreich im Einklang mit den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts dazu verpflichtet hat, zivile Opfer zu vermeiden und die zivile Infrastruktur zu schützen;

5. verurteilt den Einsatz von Raketen und mit Sprengstoff versehenen Drohnen aufs Schärfste und fordert, dass die Huthis deren Abschuss auf Saudi-Arabien und die VAE einstellen; verurteilt die Verbringung iranischer Waffen an die Huthi-Rebellen, einschließlich hochentwickelter iranischer Kamikaze-Drohnen des Typs „Shahed-136“, und zeigt sich zutiefst besorgt über deren Einsatz; bekräftigt, dass die Freiheit der Schifffahrt im Roten Meer, auch in der Meeresstraße von Bab al-Mandab, jederzeit geachtet werden muss; betont, dass der ernsten humanitären und ökologischen Bedrohung, die von dem SAFER-Öltanker ausgeht, dringend begegnet werden muss;

6. bedauert Berichte, wonach die Huthis im Jemen Kindersoldaten einsetzen, und erinnert alle Parteien an ihre Verantwortlichkeiten gemäß dem Völkerrecht und internationalen Übereinkommen; fordert die Freilassung aller in den Konflikt verwickelten Kindersoldaten, damit sie die Unterstützung erhalten können, die sie benötigen, um sowohl jetzt als auch in Zukunft aktive Mitglieder und Entscheidungsträger der jemenitischen Gesellschaft zu werden;

7. ist zutiefst besorgt über Berichte über die Verweigerung der Religions- oder Glaubensfreiheit im Jemen, einschließlich Diskriminierung, unrechtmäßiger Inhaftierungen und der Anwendung von Gewalt; fordert sämtliche Parteien auf, das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu achten und zu schützen;

8. ist zutiefst besorgt über Berichte, denen zufolge Frauen in Sanaa aufgrund neuer Regeln der Huthis, wonach die Teilnahme von Frauen am öffentlichen Leben im Widerspruch zu den religiösen Überzeugungen der Gruppe steht, absichtlich entlassen werden; hebt hervor, dass Frauen das Recht haben, zu arbeiten, und verleiht seiner Unterstützung für jemenitische Frauen und Aktivisten, die ihre Rechte in den sozialen Medien einfordern, Ausdruck;

9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem jemenitischen Präsidenten, der Abgeordnetenkammer des Jemen und dem Generalsekretär des Golf-Kooperationsrats zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 10. Februar 2021
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