Entschließungsantrag - B9-0302/2021Entschließungsantrag
B9-0302/2021

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Europäischen Bürgerinitiative mit dem Titel „End the Cage Age“

2.6.2021 - (2021/2633(RSP))

eingereicht gemäß Artikel 222 Absatz 8 der Geschäftsordnung

Francisco Guerreiro
im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Verfahren : 2021/2633(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0302/2021
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Angenommene Texte :

B9-0302/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Europäischen Bürgerinitiative mit dem Titel „End the Cage Age“

(2021/2633(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Europäische Bürgerinitiative „End the Cage Age“ (ECI(2018)000004),

 unter Hinweis auf die öffentliche Anhörung vom 15. April 2021 zu der Europäischen Bürgerinitiative „End the Cage Age“,

 gestützt auf Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere[1],

 unter Hinweis auf das Eurobarometer 442 mit dem Titel „Einstellungen der Europäer zum Tierschutz“, wonach 82 % der Unionsbürgerinnen und ‑bürger der Meinung sind, dass das Tierwohl von Nutztieren besser geschützt werden sollte, als es derzeit der Fall ist,

 gestützt auf Artikel 222 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (3637/2018), insbesondere Änderungsantrag 65,

A. in der Erwägung, dass in Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Tiere als fühlende Wesen bezeichnet werden und die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, den Erfordernissen des Wohlergehens von Tieren in vollem Umfang Rechnung zu tragen;

B. in der Erwägung, dass gemäß der Definition der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) Tierwohl dann gegeben ist, wenn ein Tier gesund ist, genug Platz hat, gut ernährt wird, sich sicher fühlt, sein natürliches Verhalten an den Tag legen kann und nicht unter Gefühlen wie Angst, Schmerz oder Not leidet;

C. in der Erwägung, dass in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ anerkannt wird, dass das Tierwohl dringend verbessert und der entsprechende Geltungsbereich erweitert werden muss, indem die Vorteile hervorgehoben werden, die es für die Tiere, die Lebensmittelqualität, die Verringerung des Bedarfs an Arzneimitteln und die Erhaltung der Biodiversität mit sich bringt;

D. in der Erwägung, dass die Europäische Bürgerinitiative „End the Cage Age“ 1,4 Millionen gültige Unterschriften erhalten hat und die erste gültige Initiative zu Nutztieren ist;

E. in der Erwägung, dass die Europäische Bürgerinitiative ein wichtiges Werkzeug ist, das es den Bürgerinnen und Bürgern erstmals ermöglicht, Vorschläge für Verordnungen, Richtlinien und andere politische Entwicklungen zu unterbreiten;

F. in der Erwägung, dass jährlich mehr als 300 Millionen Nutztiere in der EU für einen Teil ihres Lebens oder während ihres gesamten Lebens in Käfigen gehalten werden, was ein unnötiges und vermeidbares Leiden darstellt, da es käfigfreie Tierhaltungssysteme gibt;

G. in der Erwägung, dass der Ausschuss der Regionen eine schrittweise und geplante Abschaffung der Käfighaltung in der ganzen Europäischen Union gefordert hat;

H. in der Erwägung, dass in einer vom Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments in Auftrag gegebenen Studie festgestellt wurde, dass eine käfigfreie Haltung in Europa möglich ist, wobei empfohlen wird, kurzfristig finanzielle und politische Maßnahmen und langfristig gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen;

I. in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise gezeigt hat, dass industrielle Tierhaltungsverfahren und die damit verbundene Zerstörung natürlicher Lebensräume die Gefahr bergen, dass neue Pandemien auftreten;

J. in der Erwägung, dass neben einer angemessenen Unterstützung finanzieller Investitionen zur kurzfristigen Umsetzung von käfigfreien Haltungssystemen auch für einen gerechteren wirtschaftlichen Nutzen in der Lieferkette gesorgt werden muss, damit die Produktionskosten gedeckt sind;

K. in der Erwägung, dass diese finanzielle Unterstützung insbesondere über Finanzmittel und Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bereitgestellt werden sollte;

L. in der Erwägung, dass im Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über den Tierschutz in der EU festgestellt wurde, dass die Mitgliedstaaten die Mittel der GAP nur in begrenztem Umfang zur Verwirklichung von Tierschutzzielen eingesetzt haben;

M. in der Erwägung, dass einer Studie des Instituts für Europäische Umweltpolitik zufolge die Abschaffung der Käfighaltung von Tieren als Teil einer transformativen Veränderung in der Nutztierhaltung dazu führen könnte, dass die Haltung nachhaltiger wird und im ländlichen Raum bessere Arbeitsplätze zur Verfügung stehen[2];

1. fordert die Kommission auf, eine Überarbeitung der Richtlinie 98/58/EG des Rates über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere vorzuschlagen, darunter die schrittweise Abschaffung der Käfighaltung in der Tierhaltung in der EU bis 2027;

2. hält es für geboten, Landwirte bei dieser Umstellung auf nachhaltigere Haltung zu unterstützen, indem entsprechende Anreize gesetzt und Finanzierungsprogramme besser genutzt werden; stellt fest, dass diese Anreize und Finanzierungsprogramme häufig bereits vorhanden sind, insbesondere im Rahmen der GAP, und von den Mitgliedstaaten in vollem Umfang genutzt werden sollten;

3. weist darauf hin, dass einige EU-Mitgliedstaaten bereits nationale Rechtsvorschriften zum Verbot bestimmter Formen der Käfighaltung erlassen haben, die über die EU-Mindeststandards hinausgehen, weshalb noch dringender Rechtsetzungsmaßnahmen auf Unionsebene ergriffen werden müssen, damit für die Landwirte in der gesamten EU gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten;

4. stellt fest, dass im ökologischen Landbau in der EU Käfige bereits für die meisten Tierarten verboten sind und dass eine Ausweitung dieses Verbots auf alle Haltungssysteme das Wachstum des ökologischen Landbaus im Einklang mit den Zielen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für 2030 beträchtlich fördern könnte;

5. bedauert, dass die Kommission die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ nicht genutzt hat, um die GAP zu überarbeiten; betont, dass keine der in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ festgelegten Zielvorgaben, u. a. die Verbesserung des Tierwohls, ohne entsprechende Ziele und Maßnahmen in den nationalen und regionalen Strategieplänen erreicht werden kann; fordert die Kommission auf, bei der Bewertung dafür zu sorgen, dass diese Strategiepläne mit den Zielvorgaben der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ im Einklang stehen; besteht darauf, dass das GAP-Überwachungssystem so aufgebaut sein muss, dass der Beitrag der GAP zu den Zielvorgaben der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ überwacht werden kann;

6. betont, dass Praktiken der intensiven Tierhaltung – z. B. die Käfighaltung – ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung antimikrobieller Resistenzen und für das Auftreten neuer Pandemien darstellen, wie sich insbesondere während der COVID-19-Pandemie gezeigt hat, und zwar nicht nur aufgrund der hohen Tierbestandsdichte, sondern auch wegen des Eingriffs der Produktion in natürliche Ökosysteme und ihre Biodiversität; fordert die EU auf, intensive Produktionsarten nicht länger zu unterstützen und gleichzeitig Maßnahmen zur Verringerung des Fleischkonsums zu ergreifen;

7. fordert die Kommission auf, durch eine umfassende Überprüfung dafür Sorge zu tragen, dass die Handelspolitik der EU in Einklang mit den Zielen des Grünen Deals der Union gebracht wird; fordert das Verbot von Einfuhren, die nicht den EU-Tierschutzstandards entsprechen, einschließlich des künftigen Verbots der Käfighaltung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zusätzlich zu ihren derzeitigen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen wirksame Kontrollen der eingeführten Erzeugnisse zu entwickeln und so für die Einhaltung der Tierschutzstandards der EU zu sorgen;

8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 7. Juni 2021
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