Entschließungsantrag - B9-0305/2021Entschließungsantrag
B9-0305/2021

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Cybersicherheitsstrategie der EU für die digitale Dekade

2.6.2021 - (2021/2568(RSP))

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B9-0000/2021
gemäß Artikel 136 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Cristian-Silviu Buşoi
im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie


Verfahren : 2021/2568(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0305/2021
Eingereichte Texte :
B9-0305/2021
Angenommene Texte :

B9-0305/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Cybersicherheitsstrategie der EU für die digitale Dekade

(2021/2568(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. Dezember 2020 mit dem Titel „Die Cybersicherheitsstrategie der EU für die digitale Dekade“ (JOIN(2020)0018),

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 16. Dezember 2020 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (COM(2020)0823),

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 24. September 2020 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 909/2014 (COM(2020)0595),

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 12. September 2018 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren (COM(2018)0630),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ (COM(2020)0067),

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)[1],

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/53/EU vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG[2],

 unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation[3],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014–2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1906/2006[4],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014–2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG[5],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240[6],

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. August 2010 zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern[7],

 unter Hinweis auf das Budapester Übereinkommen vom 23. November 2001 über Computerkriminalität (SEV Nr. 185),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2020 zu einer neuen Strategie für europäische KMU[8],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zum Thema „Eine europäische Datenstrategie“[9],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2021 zu der Gestaltung der digitalen Zukunft Europas: Beseitigung von Hindernissen für einen funktionierenden digitalen Binnenmarkt und Verbesserung des Einsatzes von KI für europäische Verbraucher[10],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zur Überwindung der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern: die Teilhabe von Frauen an der digitalen Wirtschaft[11],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2019 zu Sicherheitsbedrohungen im Zusammenhang mit der zunehmenden technologischen Präsenz Chinas in der EU und möglichen Maßnahmen zu ihrer Verringerung auf EU-Ebene[12],

 unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zu der Cybersicherheitsstrategie der EU für die digitale Dekade (O-000037/2021 – B9-0000/2021),

 gestützt auf Artikel 136 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der digitale Wandel eine zentrale strategische Priorität der Union ist, die zwangsläufig mit einer stärkeren Gefährdung durch Cyberbedrohungen einhergeht;

B. in der Erwägung, dass die Zahl der vernetzten Geräte, darunter Maschinen, Sensoren, Industriebauteile und Netze, die das Internet der Dinge bilden, weiter zunimmt und bis 2024 voraussichtlich 22,3 Milliarden Geräte weltweit an das Internet der Dinge angeschlossen sein werden, wodurch sich die Gefahr von Cyberangriffen erhöht;

C. in der Erwägung, dass der Fortschritt bei den Technologien – wie der Quanteninformatik – und Asymmetrien beim Zugang zu diesen Technologien zu Problemen im Bereich Cybersicherheit führen könnten;

D. in der Erwägung, dass die COVID-Krise19 weitere Cyberschwachstellen in einigen kritischen Bereichen und insbesondere im Gesundheitswesen aufgedeckt hat und die mit der Krise einhergehenden Maßnahmen wie Telearbeit und physische Distanzierung die Abhängigkeit von digitalen Technologien und Konnektivität erhöht haben, während Cyberangriffe und Cyberkriminalität, einschließlich Spionage und Sabotage, sowie die Nutzung heimtückischer und rechtswidriger Methoden zum Eindringen in IKT-Systeme, -Strukturen und -Netzwerke und zu ihrer Manipulation in der gesamten EU an Zahl und Raffinesse zunehmen;

E. in der Erwägung, dass hybride Bedrohungen zunehmen, einschließlich des Einsatzes von Desinformationskampagnen und Cyberangriffen auf Infrastruktur, Wirtschaftsprozesse und demokratische Institutionen, und dass sie sowohl in der Cyber- als auch in der physischen Welt zu einem ernsten Problem werden und demokratische Prozesse wie Wahlen, Gesetzgebungsverfahren, Strafverfolgung und Justiz beeinträchtigen könnten;

F. in der Erwägung, dass die Abhängigkeit vom Internet an sich und von den wichtigsten Internetdiensten in den Bereichen Kommunikation, Hosting, Anwendungen und Daten, in denen die Marktanteile bei einer immer geringeren Zahl von Unternehmen konzentriert sind, weiter zunimmt:

G. in der Erwägung, dass die Ressourcen und das Know-how für verteilte Denial-of-Service-Angriffe (DDoS-Angriffe) zunehmen, weshalb die Widerstandsfähigkeit der Kernfunktionen des Internets parallel dazu erhöht werden sollte;

H. in der Erwägung, dass die Bereitschaft und das Bewusstsein der Unternehmen im Bereich der Cybersicherheit nach wie vor schwach ausgeprägt sind, und zwar insbesondere bei KMU und Einzelunternehmern, und dass es einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften gibt, der seit 2015 um 20 % zugenommen hat, wobei die Nachfrage – auch bei der Besetzung leitender und interdisziplinärer Positionen – über die traditionellen Einstellungskanäle nicht gedeckt werden kann; in der Erwägung, dass weltweit fast 90 % der Beschäftigten im Bereich der Cybersicherheit männlich sind und das Reservoir an talentierten Arbeitskräften durch den anhaltenden Mangel an Geschlechtervielfalt weiter eingeschränkt wird[13];

I. in der Erwägung, dass Unterschiede zwischen den Cybersicherheitskapazitäten in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen und die Meldung von Vorfällen und der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten weder systematisch noch umfassend sind, während die Leistungsfähigkeit der Informationsaustausch- und ‑analysezentren im Bereich des Informationsaustauschs zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor nicht ausgeschöpft wird;

J. in der Erwägung, dass es auf EU-Ebene an einer Einigung hinsichtlich der Zusammenarbeit im Bereich der Cybernachrichtendienste und der kollektiven Reaktion auf Cyberangriffe und hybride Angriffe mangelt; in der Erwägung, dass es für die Mitgliedstaaten technisch und geopolitisch sehr schwierig ist, Cyberbedrohungen und Cyberangriffe, insbesondere hybride Bedrohungen, allein zu bekämpfen;

K. in der Erwägung, dass die grenzüberschreitende gemeinsame Nutzung von Daten und der weltweite Datenaustausch für die Wertschöpfung wichtig sind, wobei die Privatsphäre, die Rechte des geistigen Eigentums und die Eigentumsrechte generell gewahrt werden müssen; in der Erwägung, dass die Durchsetzung der Datenschutzgesetze von Drittstaaten ein Cybersicherheitsrisiko für europäische Daten darstellen könnte, da Unternehmen, die in verschiedenen Regionen tätig sind, unabhängig vom Speicherort der Daten oder ihrer Herkunft einander überschneidenden Verpflichtungen unterliegen;

L. in der Erwägung, dass die Cybersicherheit einen globalen Markt mit einem Volumen von 600 Mrd. EUR darstellt, das rasch wachsen dürfte, und dass die Union Nettoimporteur von Produkten und Lösungen ist;

M. in der Erwägung, dass aufgrund nationaler Vorschriften zur Cybersicherheit und des Mangels an horizontalen Rechtsvorschriften über grundlegende Cybersicherheitsanforderungen an Hard- und Software, einschließlich vernetzter Produkte und Anwendungen, die Gefahr einer Fragmentierung des Binnenmarkts besteht;

1. begrüßt die Initiativen, die die Kommission in ihrer gemeinsamen Mitteilung mit dem Titel „Die Cybersicherheitsstrategie der EU für die digitale Dekade“ umrissen hat;

2. fordert, dass die Entwicklung sicherer und zuverlässiger Netz- und Informationssysteme, Infrastrukturen und Konnektivität in der gesamten Union gefördert wird;

3. fordert, dass das Ziel festgelegt wird, alle Produkte mit Internetanschluss in der Union, und zwar sowohl Konsumgüter als auch Erzeugnisse für die industrielle Verwendung, sowie die gesamten Lieferketten, durch die diese Produkte zur Verfügung gestellt werden, bereits so zu konzipieren, dass sie sicher und widerstandsfähig gegenüber Cybervorfällen sind und dass aufgedeckte Schwachstellen rasch beseitigt werden können begrüßt die Pläne der Kommission, horizontale Rechtsvorschriften zu Cybersicherheitsanforderungen für vernetzte Produkte und die mit ihnen zusammenhängenden Dienste vorzuschlagen, und fordert, dass in diesen Rechtsvorschriften die Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften vorgeschlagen wird, um eine Fragmentierung des Binnenmarkts zu vermeiden; fordert, dass bestehende Rechtsvorschriften (Rechtsakt zur Cybersicherheit, neuer Rechtsrahmen, Verordnung zur Normung) berücksichtigt werden, damit es nicht zu Unklarheiten und Fragmentierung kommt;

4. fordert die Kommission auf, die Notwendigkeit eines Vorschlags für eine horizontale Verordnung zu prüfen, mit der bis 2023 Cybersicherheitsanforderungen für Anwendungen, Software, eingebettete Software und Betriebssysteme eingeführt werden, aufbauend auf dem EU-Besitzstand in Bezug auf Risikomanagementanforderungen; betont, dass veraltete Anwendungen, Software, eingebettete Software und Betriebssysteme (d. h. für die keine regelmäßigen Patches und Sicherheitsaktualisierungen mehr erhältlich sind) einen nicht zu vernachlässigenden Anteil aller vernetzten Geräte ausmachen und ein Cybersicherheitsrisiko darstellen; fordert die Kommission auf, diesen Aspekt in ihrem Vorschlag zu berücksichtigen; regt an, dass der Vorschlag die Verpflichtung für die Hersteller enthalten sollte, im Voraus den Mindestzeitraum mitzuteilen, in dem sie Sicherheitspatches und Aktualisierungen zur Verfügung stellen werden, damit die Käufer fundierte Entscheidungen treffen können; ist der Ansicht, dass die Hersteller Teil des Programms zur koordinierten Offenlegung von Sicherheitslücken sein müssen, wie es im Vorschlag für die NIS-2-Richtlinie vorgesehen ist;

5. betont, dass die Cybersicherheit integraler Bestandteil der Digitalisierung sein sollte; fordert daher, dass von der Union finanzierte Digitalisierungsprojekte Cybersicherheitsanforderungen enthalten; begrüßt die Unterstützung von Forschung und Innovation im Bereich der Cybersicherheit, insbesondere im Hinblick auf disruptive Technologien (wie Quanteninformatik und Quantenkryptografie), deren Aufkommen das internationale Gleichgewicht destabilisieren könnte; fordert darüber hinaus weitere Forschungsarbeiten zu Post-Quantum-Algorithmen als Cybersicherheitsstandard;

6. ist der Ansicht, dass die Digitalisierung der Gesellschaft bedeutet, dass alle Sektoren miteinander verbunden sind und Schwächen in einem Sektor andere Sektoren beeinträchtigen können; besteht daher darauf, dass die Cybersicherheitsstrategien in die digitale Strategie der EU und die EU-Finanzierung einbezogen werden und dass sie branchenübergreifend kohärent und interoperabel sind;

7. fordert eine kohärente Verwendung der EU-Mittel für die Cybersicherheit und den Aufbau der entsprechenden Infrastruktur; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Synergien im Zusammenhang mit der Cybersicherheit zwischen verschiedenen Programmen, insbesondere dem Programm Horizont Europa, dem Programm Digitales Europa, dem EU-Weltraumprogramm, der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU, InvestEU und der Fazilität „Connecting Europe“, genutzt werden, und das Kompetenzzentrum und das Netz für Cybersicherheit umfassend zu nutzen;

8. weist erneut darauf hin, dass die Kommunikationsinfrastruktur der Eckpfeiler aller digitalen Tätigkeiten ist und dass ihre Sicherheit für die Union eine strategische Priorität darstellt; unterstützt die derzeitige Entwicklung des Schemas der EU für die Cybersicherheitszertifizierung von 5G-Netzen; begrüßt das Instrumentarium der EU für 5G-Cybersicherheit und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Industrie auf, ihre Bemühungen um sichere Kommunikationsnetze fortzusetzen, einschließlich Maßnahmen in Bezug auf die gesamte Lieferkette; fordert die Kommission auf, eine Anbieterbindung zu verhindern und die Netzsicherheit zu verbessern, indem Initiativen gefördert werden, mit denen die Virtualisierung der verschiedenen Bestandteile der Netze und ihre Verlagerung in die Cloud gefördert werden; fordert die rasche Entwicklung der nächsten Generationen von Kommunikationstechnologien, bei denen die konzeptionsintegrierte Cybersicherheit ein Grundprinzip bildet und die Privatsphäre und personenbezogene Daten geschützt werden;

9. bekräftigt, wie wichtig es ist, einen neuen, robusten Sicherheitsrahmen für kritische Infrastrukturen in der EU zu schaffen, um die Sicherheitsinteressen der EU zu wahren und auf bestehenden Fähigkeiten aufzubauen, damit angemessen auf Risiken, Bedrohungen und technologischen Wandel reagiert werden kann;

10. fordert die Kommission auf, Bestimmungen auszuarbeiten, mit denen die Zugänglichkeit, Verfügbarkeit und Integrität des öffentlichen Kerns des Internets und damit die Stabilität des Cyberraums sichergestellt werden, insbesondere im Hinblick auf den Zugang der EU zum globalen DNS-Root-System; ist der Ansicht, dass solche Bestimmungen Maßnahmen zur Diversifizierung der Anbieter umfassen sollten, um das derzeitige Risiko der Abhängigkeit von den wenigen marktbeherrschenden Unternehmen zu mindern; begrüßt den Vorschlag für ein europäisches Domain-Namen-System (DNS4EU) als Instrument für widerstandsfähigere Internet-Kernfunktionen; fordert die Kommission auf, zu bewerten, wie bei diesem DNS4EU die neuesten Technologien, Sicherheitsprotokolle und Fachkenntnisse im Bereich Cyberbedrohungen genutzt werden können, um allen EU-Bürgern einen schnellen, sicheren und belastbaren DNS zu bieten; weist erneut darauf hin, dass das Border Gateway Protocol (BGP) besser geschützt werden muss, um BGP-Hijacks zu verhindern; bekräftigt seine Unterstützung für ein Multi-Stakeholder-Modell für die Internet-Governance, bei dem die Cybersicherheit eines der Kernthemen sein sollte; betont, dass die EU die Umsetzung des IPv6 beschleunigen sollte; erkennt an, dass sich das Open-Source-Modell als Grundlage für das Funktionieren des Internets als effizient und wirksam erwiesen hat; spricht sich daher für seine Nutzung aus;

11. erkennt an, dass die Cybersicherheitsforensik zur Bekämpfung von Kriminalität, Cyberkriminalität und Cyberangriffen, einschließlich staatlich geförderter Angriffe, ausgebaut werden muss, warnt jedoch vor unverhältnismäßigen Maßnahmen, durch die die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit der EU-Bürger bei der Nutzung des Internets gefährdet werden; weist erneut darauf hin, dass die Überarbeitung des zweiten Zusatzprotokolls zum Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität, durch die die Abwehrbereitschaft gegen Cyberkriminalität verbessert werden kann, abgeschlossen werden muss;

12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Ressourcen zu bündeln, um die strategische Resilienz der EU zu verbessern, ihre Abhängigkeit von ausländischen Technologien zu verringern und ihre Führungsrolle und Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der Cybersicherheit in der gesamten digitalen Lieferkette (einschließlich Datenspeicherung und -verarbeitung in Clouds, Prozessortechnologien, integrierter Schaltkreise (Chips), ultrasicherer Konnektivität, Quanteninformatik und der nächsten Generation von Netzen) zu fördern;

13. hält den Plan für eine ultrasichere Vernetzungsinfrastruktur für ein wichtiges Instrument, um für die Sicherheit der sensiblen digitalen Kommunikation zu sorgen; begrüßt die Ankündigung, dass ein weltraumgestütztes weltweites sicheres EU-Kommunikationssystem, in das Quantenverschlüsselungstechnologien integriert werden, entwickelt werden soll; weist erneut darauf hin, dass in Zusammenarbeit mit EUSPA und ESA kontinuierliche Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Weltraumaktivitäten der EU sicherzustellen;

14. bedauert, dass der private und der öffentliche Sektor im Zusammenhang mit Cyberbedrohungen und -vorfällen bisher nicht in hinreichendem Maße Informationen austauschen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Vertrauen zu stärken und Hindernisse für den Austausch von Informationen über Cyberbedrohungen und Cyberangriffe auf allen Ebenen abzubauen; begrüßt die Bemühungen in einigen Branchen und fordert eine branchenübergreifende Zusammenarbeit, da Schwachstellen selten branchenspezifisch sind; betont, dass die Mitgliedstaaten ihre Kräfte auf Unionsebene bündeln müssen, um ihre neuesten Erkenntnisse über Cybersicherheitsrisiken effizient auszutauschen; fordert die Bildung einer Arbeitsgruppe der Mitgliedstaaten für die Cyberaufklärung, durch die der Informationsaustausch in der EU und im europäischen Wirtschaftsraum gefördert werden soll, insbesondere um groß angelegte Cyberangriffe zu verhindern;

15. begrüßt die geplante Einrichtung einer gemeinsamen Cyber-Unit zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Stellen und den Behörden der Mitgliedstaaten, die dafür zuständig sind, Cyberangriffe zu verhindern, vor ihnen abzuschrecken und auf sie zu reagieren; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Zusammenarbeit im Bereich der Cyberabwehr weiter auszubauen und die Forschung im Bereich der Cyberabwehr auf dem neuesten Stand zu halten;

16. weist erneut auf die Bedeutung des menschlichen Faktors in der Cybersicherheitsstrategie hin; fordert, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um das Bewusstsein für die Cybersicherheit zu schärfen, einschließlich Cyberhygiene und Cyberkompetenz;

17. betont, wie wichtig ein robuster und kohärenter Sicherheitsrahmen ist, der auf umfassenden, kohärenten und homogenen Regeln und einer angemessenen Governance beruht, wenn alle Mitarbeiter, Daten, Kommunikationsnetze und Informationssysteme der EU sowie Entscheidungsprozesse vor Cyberbedrohungen geschützt werden sollen; fordert, dass ausreichende Ressourcen und Fähigkeiten bereitgestellt werden, auch im Zusammenhang mit der Stärkung des Mandats des CERT-EU und mit den laufenden Diskussionen über die Festlegung gemeinsamer verbindlicher Vorschriften für die Cybersicherheit für alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU;

18. fordert eine breitere Nutzung freiwilliger Zertifizierungs- und Cybersicherheitsstandards, da sie wichtige Instrumente zur Verbesserung des allgemeinen Cybersicherheitsniveaus darstellen; begrüßt die Einrichtung des europäischen Zertifizierungsrahmens für die Cybersicherheit und die Arbeit der Europäischen Gruppe für die Cybersicherheitszertifizierung; fordert die ENISA und die Kommission auf, bei der Ausarbeitung des EU-Systems für die Cybersicherheitszertifizierung von Cloud-Diensten zu erwägen, dass für das Sicherheitsniveau der Einstufung „hoch“ die Anwendung des EU-Rechts als zwingend erforderlich vorgeschrieben wird;

19. betont, dass der Nachfrage nach Arbeitskräften im Bereich Cybersicherheit entsprochen werden muss, indem die Qualifikationslücke durch die Fortführung der Anstrengungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung geschlossen wird; fordert, dass der Beseitigung des geschlechtsspezifischen Gefälles, das auch in dieser Branche besteht, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;

20. erkennt an, dass Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen stärker unterstützt werden müssen, damit sie sämtliche Risiken für die Informationssicherheit und auch die Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Cybersicherheit besser verstehen; fordert die ENISA und die nationalen Behörden auf, Selbsttestportale und Leitfäden für bewährte Verfahren für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen zu entwickeln; weist erneut darauf hin, wie wichtig Schulungen und der Zugang zu speziellen Finanzmitteln für die Sicherheit dieser Unternehmen sind;

21. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 7. Juni 2021
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