ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Umgang mit der Herausforderung der weltweiten COVID-19-Pandemie: Folgen der Aussetzung des TRIPS-Übereinkommens der WTO für COVID‑19-Impfstoffe, Behandlung, Ausrüstung und die Steigerung der Produktions- und Fertigungskapazitäten in Entwicklungsländern
2.6.2021 - (2021/2692(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Iratxe García Pérez, Kathleen Van Brempt, Marek Belka, Heléne Fritzon
im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0306/2021
B9-0306/2021
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Umgang mit der Herausforderung der weltweiten COVID-19-Pandemie: Folgen der Aussetzung des TRIPS-Übereinkommens der WTO für COVID‑19-Impfstoffe, Behandlung, Ausrüstung und die Steigerung der Produktions- und Fertigungskapazitäten in Entwicklungsländern
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), insbesondere Artikel 31 Buchstabe a,
– unter Hinweis auf die am 14. November 2001 angenommenen Erklärung von Doha zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit,
– unter Hinweis auf den Beschluss des WTO-Rates für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums vom 6. November 2015 über die Ausweitung der Ausnahmeregelung für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC), die Mitglieder der WTO sind, hinsichtlich der Umsetzung der Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens über pharmazeutische Erzeugnisse,
– unter Hinweis auf die Mitteilung Indiens und Südafrikas vom 2. Oktober 2020 mit dem Antrag auf eine Befreiung von einigen Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens zur Verhütung, Eindämmung und Behandlung von COVID-19, die von Eswatini, Kenia, Mosambik und Pakistan mitgetragen und von 100 weiteren Ländern unterstützt wird,
– unter Hinweis auf die geltenden Internationalen Gesundheitsvorschriften,
– unter Hinweis auf die Arzneimittelstrategie für Europa, die die Kommission am 25. November 2020 vorgelegt hat,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. November 2020 mit dem Titel „Schaffung einer europäischen Gesundheitsunion: Die Resilienz der EU gegenüber grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren stärken“ (COM(2020)0724) und die dazugehörigen Vorschläge,
– unter Hinweis auf den offenen Brief vom 13. April 2021 von 243 Organisationen der Zivilgesellschaft an die Generaldirektorin der WTO über die Bewältigung der globalen Herausforderungen im Zusammenhang mit unzureichender Versorgung und ungleichem Zugang zu COVID-19-Arzneimitteln, insbesondere Impfstoffen,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Internationalen Koalition der Arzneimittelregulierungsbehörden (ICMRA) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 7. Mai 2021 zur Transparenz und Datenintegrität,
– unter Hinweis auf die Erklärung des US-Handelsbeauftragten vom 5. Mai 2021 zu COVID-19-bedingten Ausnahmeregelungen von Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens,
– unter Hinweis auf den offenen Brief des Präsidenten der Republik Costa Rica und des Generaldirektors der WHO vom 27. Mai 2021, in dem alle WHO-Mitgliedstaaten erneut aufgefordert werden, den COVID-19-Technologiezugangspool (C-TAP) aktiv zu unterstützen,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten der Kommission im Anschluss an das informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU und Indiens vom 8. Mai 2021 in Porto,
– unter Hinweis auf die am 21. Mai 2021 auf dem Weltgesundheitsgipfel angenommene Erklärung von Rom,
– unter Hinweis auf das Schreiben des Generaldirektors der WHO, der Generaldirektorin der WTO, der geschäftsführenden Direktorin des Internationalen Währungsfonds (IWF) und des Präsidenten der Weltbankgruppe vom 31. Mai 2021, in dem ein neues Engagement für Gerechtigkeit bei Impfstoffen und die Bekämpfung der Pandemie gefordert wird,
– unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass es bislang etwa 170 000 000 Fälle von COVID-19 gegeben hat, die weltweit über 3 500 000 Todesopfer gefordert haben, was zu beispiellosem Leid, Not und der Zerstörung der Lebensgrundlagen von Millionen von Menschen geführt hat; in der Erwägung, dass das tatsächliche Ausmaß und die langfristigen Folgen der Pandemie noch nicht absehbar sind;
B. in der Erwägung, dass eine wirksame Reaktion auf COVID-19 einen raschen Zugang zu erschwinglichen medizinischen Produkten, Impfstoffen und Arzneimitteln erfordert; in der Erwägung, dass der Mangel an diesen Produkten zu vielen vermeidbaren Todesfällen geführt hat; in der Erwägung, dass sich mRNA-basierte Impfstoffe als die wirksamsten, aber auch als die teuersten Impfstoffe auf dem Markt erwiesen haben; in der Erwägung, dass sich keines der Unternehmen, die derzeit mRNA-Impfstoffe herstellen, dazu verpflichtet hat, diese über die Dauer der Pandemie zu Herstellungskosten zu verkaufen;
C. in der Erwägung, dass bis Mai 2021 weltweit etwa 1,5 Milliarden Impfstoffdosen verabreicht wurden, und zwar größtenteils in Industrieländern und impfstoffproduzierenden Ländern; in der Erwägung, dass Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen nur einen Bruchteil der globalen Lieferzusagen erhalten haben und, wenn der derzeitige Trend anhält, möglicherweise bis 2024 warten müssen, bis sie eine Massenimmunisierung erreichen; in der Erwägung, dass die EU angekündigt hat, 1,8 Milliarden Dosen von mRNA-Impfstoffen der zweiten Generation zu erwerben;
D. in der Erwägung, dass besorgniserregende neue COVID-19-Varianten entstehen, die ansteckender und tödlicher sind, bei denen die Wirksamkeit der Impfstoffe herabgesetzt ist und möglicherweise erneute Impfstoffgaben erforderlich werden, wodurch der Bedarf an Impfstoffen die ursprünglich geschätzten erforderlichen 11 Milliarden Dosen bei Weitem übersteigt; in der Erwägung, dass COVID-19, solange es präsent bleibt, weiterhin mutieren, Todesopfer fordern und die Wirksamkeit von Impfstoffen insgesamt untergraben kann, und dass daher die rasche Beschaffung und Verabreichung aktualisierter Impfstoffe erforderlich ist;
E. in der Erwägung, dass erhebliche Summen öffentlicher Mittel und Ressourcen in Forschung und Entwicklung, klinische Versuche und die Beschaffung investiert wurden, um Impfstoffe und COVID-19-Behandlungen auf offene und zugängliche Weise zu entwickeln; in der Erwägung, dass durch die öffentliche Forschung, Gesundheitseinrichtungen, Arbeitskräfte an vorderster Front, Wissenschaftler, Forscher und Patienten Informationen über das Virus gesammelt wurden, die von den Pharmaunternehmen genutzt wurden;
F. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie zu beispiellosen Störungen der Weltwirtschaft und zu einem Zusammenbruch der globalen Lieferketten geführt hat, sowie dazu, dass es zunehmend an kritischer medizinischer Ausrüstung und Arzneimitteln mangelt, wo diese am dringendsten benötigt werden; in der Erwägung, dass durch Impfstoffe jeden Monat Verluste von 375 Mrd. USD in der Weltwirtschaft verhindert und soziale Ungleichheiten als Folge der Pandemie bekämpft werden könnten;
G. in der Erwägung, dass die WHO die Initiative für den COVID-19-Technologiezugangspool ins Leben gerufen hat, in deren Rahmen die Pharmaunternehmen aufgefordert werden, sich zu einer transparenten, nicht ausschließlichen, weltweiten freiwilligen Lizenzvergabe zu verpflichten; in der Erwägung, dass die Mehrheit der Pharmaunternehmen jedoch einen Ansatz befürwortet, der auf freiwilligen bilateralen Verträgen beruht und der es ihnen erlaubt, Technologien und Know-how zurückzuhalten, um die Produktion, das Angebot und die Preise zu kontrollieren;
H. in der Erwägung, dass Generikahersteller und kleinere Hersteller, die über bedeutende Produktionskapazitäten verfügen, den großen Pharmaunternehmen mehrfach angeboten haben, bei der Herstellung von Impfstoffen oder deren Bestandteilen behilflich zu sein, jedoch keines dieser Angebote angenommen wurde; in der Erwägung, dass Pakistan, Bangladesch, Indonesien, Südafrika und Senegal erklärt haben, dass sie über Einrichtungen verfügen, die für die Herstellung von COVID-19-Impfstoffen bereit und verfügbar sind;
I. in der Erwägung, dass Bolivien am 11. Mai 2021 angekündigt hat, es werde versuchen, 15 Millionen Impfstoffe aus Kanada einzuführen, die im Rahmen einer Zwangslizenz hergestellt werden, was vom Leiter der Abteilung für Rechte des geistigen Eigentums der WTO begrüßt wurde; in der Erwägung, dass Kanada noch keine Zwangslizenzen für COVID-19-Impfstoffe genehmigt hat; in der Erwägung, dass Artikel 31 Buchstabe a des TRIPS-Übereinkommens bislang nur einmal erfolgreich angewandt wurde und mehrere Länder das System als zu langsam und zu schwerfällig für den Umgang mit Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit kritisiert haben;
J. in der Erwägung, dass die Kommission bereits die Forderung der am wenigsten entwickelten Länder unterstützt hat, wonach ein einfacherer Zugang zu preiswerteren Arzneimitteln durch eine unbefristete Ausnahme von den WTO-Vorschriften über geistiges Eigentum für Arzneimittel gewährt werden sollte;
K. in der Erwägung, dass in der Erklärung von Doha zur öffentlichen Gesundheit die im TRIPS-Übereinkommen vorgesehene Flexibilität skizziert wird, die bei Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zum Tragen kommt; in der Erwägung, dass jedoch viele Entwicklungsländer, die über unzureichende oder gar keine Produktionskapazitäten verfügen, immer noch mit erheblichem politischem Druck und rechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, die die Inanspruchnahme der Flexibilitätsregelungen des TRIPS-Übereinkommens, insbesondere Artikel 31 Buchstabe a verhindern, und sich schwerfälligen und langwierigen Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln gegenübersehen;
L. in der Erwägung, dass COVAX bis Ende Mai 2021 voraussichtlich nur 20 % der angestrebten 187 Millionen Impfstoffdosen verteilen wird, wobei die Sorge besteht, dass die Dosen auf ein kritisches Niveau sinken könnten, weswegen die gut versorgten Länder sofort einige ihrer Dosen spenden müssen; in der Erwägung, dass nach wie vor ein besorgniserregendes Finanzierungsdefizit in Höhe von 18,5 Mrd. USD für den ACT-Accelerator besteht;
M. in der Erwägung, dass in der EU bisher 400 Millionen Dosen Impfstoff hergestellt wurden, von denen die Hälfte exportiert wurde; in der Erwägung, dass sich die EU im Rahmen von Team Europa verpflichtet hat, bis Ende 2021 weitere 100 Millionen Dosen zu spenden, die in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen verwendet werden sollen; in der Erwägung, dass einige Handelspartner der EU bedauerlicherweise Ausfuhrverbote für Impfstoffe und ihre Inhaltsstoffe verhängt haben, wodurch eine Zunahme der weltweiten Produktion verhindert und Engpässe in den Lieferketten verursacht werden;
N. in der Erwägung, dass das Ziel Nr. 3 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung vorsieht, den allgemeinen Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln zu einem erschwinglichen Preis zu gewährleisten; in der Erwägung, dass das Recht auf körperliche und geistige Gesundheit ein grundlegendes Menschenrecht darstellt; in der Erwägung, dass jedem Menschen unterschiedslos das Recht auf Zugang zu moderner und umfassender medizinischer Versorgung zusteht; in der Erwägung, dass die universelle Gesundheitsversorgung eines der Ziele für nachhaltige Entwicklung ist, dessen Verwirklichung bis 2030 alle Unterzeichner zugesagt haben;
1. bekräftigt, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung ein grundlegendes Menschenrecht ist und dass die Regierungen ihren Verpflichtungen nachkommen und ein öffentliches Gesundheitswesen für alle bereitstellen müssen; betont, dass die Menschheit alles tun muss, um der Pandemie ein Ende zu setzen und dass die Erschwinglichkeit von Gesundheitsprodukten im Zusammenhang mit COVID-19, der Ausbau der Herstellung von COVID-19-Impfstoffen und eine weltweite geografische Verteilung der Kapazitäten für die Herstellung von Gesundheitstechnologien im Zusammenhang mit COVID-19 höchste Priorität haben; fordert daher eine vorübergehende Aussetzung des TRIPS-Übereinkommens für COVID-19-Impfstoffe und fordert die EU auf, sich in der WTO aktiv an Verhandlungen über den konkreten Wortlaut zu beteiligen, damit dieses Ziel erreicht werden kann;
2. betont, dass die globalen Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und auf die Wirtschaft nur mit einem weltweiten gleichberechtigten Zugang zu erschwinglichen Impfstoffen, Diagnoseverfahren und Behandlungen abgemildert werden können und dass mit der Aussetzung der internationalen Verpflichtungen zum Schutz des geistigen Eigentums für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere Gesundheitstechnologien im Zusammenhang mit COVID-19 entscheidend zur Verwirklichung dieses Ziels beigetragen werden kann;
3. betont, dass der umgehende Ausbau der weltweiten Herstellungskapazitäten, insbesondere in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, eine der wichtigsten Prioritäten sein sollte; betont, dass hierfür ein aktiver Transfer von Technologien und Fachwissen erforderlich ist; bekräftigt seine Unterstützung für die COVID-19-C-TAP-Initiative der WHO und das Zentrum für den Transfer von Technologien für mRNA-Impfstoffe und fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass sich die Impfstoffhersteller an dieser Initiative beteiligen, indem sie künftig Abnahmegarantien und andere Verträge über Impfstoffe abschließen; beharrt darauf, dass sich die Impfstoffhersteller aktiv an Technologietransfers beteiligen sollten, um die Impfstoffproduktion zu steigern und eine bessere geografische Verteilung der Herstellungskapazitäten, auch in den Schwellen- und Entwicklungsländern, sicherzustellen; fordert die Kommission auf, mit den Herstellern zusammenzuarbeiten, damit sie in der Lage sind, die bereits bestehenden Herstellungskapazitäten, die nicht genutzt werden – etwa in Pakistan, Bangladesch, Indien, Südafrika, Indonesien und Senegal – zu mobilisieren und dabei die Erfordernisse der guten Herstellungspraxis (GHP) einzuhalten; fordert, dass im Rahmen von C-TAP und dem Zentrum für den Technologietransfer aktiv jene Unternehmen, einschließlich Subunternehmen, erfasst werden, die über das erforderliche Fachwissen für den Technologietransfer verfügen, und dass diese mit Unternehmen zusammengebracht werden, die über ungenutzte Produktionseinrichtungen verfügen; unterstützt die von der Kommission angekündigte Initiative „Team Europa“ zur Herstellung von und zum Zugang zu Impfstoffen, Arzneimitteln und Gesundheitstechnologien in Afrika – insbesondere die Entwicklung regionaler Herstellungszentren; erwartet, dass die Kommission diese so bald wie möglich einrichtet und durch die Unterstützung der Logistik und der Erweiterung von Kompetenzen ergänzt;
4. betont, dass die Säule zur Stärkung der Gesundheitssysteme (health systems connector) des ACT-Accelerators gestärkt werden muss, um die Verarbeitungs-, Lagerungs-, Verteilungs- und Lieferkapazitäten weltweit, insbesondere in gefährdeten Ländern, zu steigern; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich stärker in der WHO zu engagieren und dabei dem ACT-Accelerator als Bestandteil aller Säulen der globalen Reaktion der EU, die die Diagnoseverfahren, Therapeutika und Impfstoffe sowie die Stärkung der Gesundheitssysteme betreffen, Vorrang einzuräumen;
5. nimmt zur Kenntnis, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten einen Beitrag zur COVAX-Fazilität geleistet haben; stellt jedoch fest, dass dies dem weltweiten Bedarf bei Weitem noch nicht genügt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Bereich der Impfstoffe und der medizinischen Hilfsgüter eine wirksame Diplomatie zu betreiben, um die Glaubwürdigkeit und die diplomatische Sichtbarkeit der EU zu erhöhen; begrüßt daher, dass die EU angekündigt hat, bis Ende 2020 100 Millionen Impfdosen zugunsten von COVAX zu spenden, und fordert, dass umgehend Dosen geliefert werden; begrüßt das Versprechen einiger Hersteller, 1,3 Milliarden Impfdosen zu Produktionskosten oder niedrigen Kosten zu liefern, und fordert erneut, dass die Anstrengungen, um Impfstoffe weltweit verfügbar gemacht werden, verstärkt werden; fordert, dass die EU und ihre Partner ihre finanziellen und nicht finanziellen Beiträge für COVAX deutlich erhöhen, und erinnert daran, dass die EU-Mitgliedstaaten Schätzungen zufolge im Jahr 2021 einen Überschuss von mindestens 400 Millionen Impfdosen erhalten werden; betont, dass der Versorgung von COVAX über bilaterale Abkommen Vorrang eingeräumt werden muss; bedauert die Schritte des Vereinigten Königreichs und der USA zum Aufbau eines Sekundärmarktes zum Weiterverkauf von überschüssigen Impfstoffen an andere Industriestaaten;
6. fordert die Kommission auf, den Verhandlungen mit Partnerländern Vorrang einzuräumen, um Handelshemmnisse und Ausfuhrverbote zu beseitigen und die Versorgung mit kritischen Materialien, Mineralien, pharmazeutischen Wirkstoffen, Arzneimitteln und medizinischer Ausrüstung entlang der Wertschöpfungskette der Herstellung zu verbessern, wobei sowohl die Impfstoffe selbst als auch die für deren Herstellung erforderlichen Bestandteile abgedeckt sein müssen; fordert einen internationalen Investitionsmechanismus für die Beseitigung von Engpässen und den Ausbau der Herstellung entlang der gesamten Impfstofflieferkette; bekräftigt, dass der Mechanismus der EU für Ausfuhrgenehmigungen durch einen Transparenzmechanismus zur Überwachung von Ein- und Ausfuhren ersetzt werden muss;
7. bekräftigt, dass mehr Lizenzvereinbarungen erforderlich sind, um die weltweite Kapazität zur Herstellung von Impfstoffen zu maximieren; besteht darauf, dass die Kommission Verpflichtungen zu Partnerschaften für den Technologietransfer mit Dritten, insbesondere mit Entwicklungsländern, in die Abnahmegarantien der zweiten Generation der EU aufnimmt;
8. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, auf eine ganzheitliche Initiative der WTO und der WHO mit den Entwicklungsländern, die auch Investitionen in lokale Produktionsstätten umfasst, hinzuarbeiten und ein System nicht ausschließlicher Lizenzvergaben für Produkte, die mit COVID-19 im Zusammenhang stehen, einzurichten; betont, dass die Empfängerländer, die auch Partnerländer sind, weiterhin über den regulatorischen Spielraum verfügen sollten, der für die Entwicklung von Gesundheitsstrategien während der Pandemie erforderlich ist; weist darauf hin, dass ein geschlechtersensibler und bereichsübergreifender Ansatz entscheidend ist, um in allen Phasen des Impfprozesses, von der Entwicklung bis hin zur Verimpfung, für Gleichberechtigung sorgen zu können;
9. erwartet, dass sich die Kommission stärker dafür einsetzt, dass die WTO-Initiative für Handel und Gesundheit bei der zwölften WTO-Ministerkonferenz im November 2021 abgeschlossen wird; nimmt in diesem Zusammenhang Kenntnis von dem neuen Vorschlag für eine EU-Initiative für Gesundheit; fordert die Kommission auf, die Erfüllung konkreter WTO-Verpflichtungen im Zusammenhang mit Ausfuhrbeschränkungen, Handelserleichterungen, dem Produktionsausbau und der Beseitigung von Engpässen entlang der Wertschöpfungskette dringend fortzusetzen; betont, dass die Aus- und Einfuhren von Produkten, die von Zwangslizenzen betroffen sind, aufgrund der geltenden TRIPS-Vorschriften erheblich eingeschränkt werden und dass dadurch der Produktionsausbau und der Zugang zu erschwinglichen Gesundheitsprodukten behindert werden könnten; fordert eine Überarbeitung der Vorschriften über Zwangslizenzen, um den Zugang zu erschwinglichen Gesundheitsprodukten zu verbessern; fordert die Kommission auf, die TRIPS+-Verpflichtungen in den Handelsabkommen der EU zu bewerten, um sicherzustellen, dass sie mit der Doha-Erklärung von 2001 im Einklang stehen; fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag zur Harmonisierung der Zwangslizenzierung auf EU-Ebene vorzulegen;
10. fordert zudem die Schaffung eines Ausschusses für Handel und Gesundheit bei der 12. WTO-Ministerkonferenz, der Lehren aus der Pandemie ziehen, Vorschläge zur Erhöhung der Wirksamkeit der Reaktion der WTO bei internationalen Gesundheitskrisen vorlegen und eine Handelssäule für einen internationalen Vertrag zu Pandemien ausarbeiten sollte, um gegen Unterbrechungen der Lieferkette vorzugehen, die Produktionskapazitäten zu erhöhen, gegen Preisspekulationen vorzugehen und den Rechtsrahmen der WTO im Lichte der gezogenen Lehren (auch im Zusammenhang mit den Rechten des geistigen Eigentums) zu überprüfen;
11. bedauert die mangelnde Transparenz, was den Ansatz der freiwilligen bilateralen Lizenzierung zwischen Pharmaunternehmen und Herstellern betrifft, insbesondere im Zusammenhang mit den Bedingungen betreffend die Dauer der Lizenzen, Beschränkungen der Herstellung, Gebühren für Umsätze, Fachwissen im Bereich der Herstellung und die Orte, an denen ein Lizenznehmer die Produkte des jeweiligen Unternehmens anbieten darf; betont, dass diese Bedingungen beseitigt werden müssen, damit die Pandemie wirksam bekämpft und die weltweite Impfstoffherstellung gesteigert werden kann;
12. besteht darauf, dass die mit öffentlichen Geldern finanzierte Erforschung und Entwicklung von Impfstoffen im öffentlichen Bereich verbleibt, u. a. mittels Verträgen zwischen Staaten und Unternehmen, die Verpflichtungen in den Bereichen Lizenzierung, den Austausch von Forschungsergebnissen, geschlechtersensible und bereichsübergreifende Forschung, Technologietransfers, Transparenz im Hinblick auf Gewinne und Verträge mit Drittherstellern umfassen sollten; erwartet, dass Pharmaunternehmen ihren vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen, und begrüßt die Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen AstraZeneca;
13. fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass künftige Abnahmegarantien vollständig offengelegt werden, insbesondere jene für Impfstoffe der nächsten Generation; fordert die EU auf, Verpflichtungen im Zusammenhang mit Handelsgeheimnissen, geschützten Daten und Technologietransfers aufzunehmen, und beharrt darauf, dass die Lieferanten die erforderliche Transparenz walten lassen müssen, einschließlich einer Analyse der Kosten und des Gewinns für jedes Produkt;
14. bekräftigt, dass es bei den Verhandlungen über Verträge über COVID-19-Impfstoffe höchster Transparenz bedarf, auch indem Mitglieder des Europäischen Parlaments über die Kontaktgruppe für Impfstoffe direkt in die Beschlussfassung im Zusammenhang mit den Verträgen eingebunden werden; erwartet, dass dem Europäischen Parlament regelmäßig eine umfassende und detaillierte Analyse der Produktion und der Ein- und Ausfuhren von Impfstoffen und eine entsprechende Prognose vorgelegt werden, die auch Angaben zu dem Zielland von Ausfuhren aus der EU sowie zum Ursprung von eingeführten Impfstoffen und Bestandteilen von Impfstoffen umfassen;
15. fordert die Kommission auf, die bilateralen und regionalen Handelsabkommen zu überprüfen, die Bestimmungen enthalten, die über das TRIPS-Übereinkommen der WTO hinausgehen und die durch die Doha-Erklärung eingeführten Schutzbestimmungen – z. B. zu Paralleleinfuhren, mit denen bekräftigt wird, dass die menschliche Gesundheit gegenüber geschäftlichen Interessen Vorrang hat – beeinträchtigen; fordert die WTO auf, erneut über die bestehenden Flexibilitäten im TRIPS-Übereinkommen zu verhandeln, um Hemmnisse für den Handel mit generischen Erzeugnissen abzubauen;
16. betont, dass die EU bei den bevorstehenden Sitzungen des Rates für TRIPS am 8. Juni und am 14. Oktober 2021, dem G7-Gipfel vom 11.–13. Juni 2021, dem G20-Gipfel 2021, dem Gipfeltreffen EU-USA 2021, der Generalversammlung 2021 der Vereinten Nationen, der Weltgesundheitsversammlung 2021 sowie der 12. WTO-Ministerkonferenz und darüber hinaus weiterhin die Führungsrolle bei den multilateralen und globalen Anstrengungen um die Verteilung von Impfstoffen sowie die entsprechende Koordinierung und mehrjährige Planung einnehmen muss;
17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den EU-Mitgliedstaaten, dem Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation, dem Generaldirektor der Welthandelsorganisation, den Regierungen der G-20-Staaten, dem Internationalen Währungsfonds, der Weltbank, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie den Mitgliedern der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu übermitteln.