Entschließungsantrag - B9-0344/2021Entschließungsantrag
B9-0344/2021

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der systematischen Unterdrückung in Belarus und ihren Folgen für die Sicherheit Europas nach den Entführungen aus einem von den belarussischen Staatsorganen abgefangenen Zivilflugzeug aus der EU

7.6.2021 - (2021/2741(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Anna Fotyga, Ryszard Czarnecki, Ruža Tomašić, Jadwiga Wiśniewska, Valdemar Tomaševski, Bogdan Rzońca, Raffaele Fitto, Elżbieta Rafalska, Assita Kanko, Carlo Fidanza, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers, Alexandr Vondra, Adam Bielan, Veronika Vrecionová, Roberts Zīle
im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0328/2021

Verfahren : 2021/2741(RSP)
Werdegang im Plenum
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B9-0344/2021
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B9-0344/2021
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B9-0344/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der systematischen Unterdrückung in Belarus und ihren Folgen für die Sicherheit Europas nach den Entführungen aus einem von den belarussischen Staatsorganen abgefangenen Zivilflugzeug aus der EU

(2021/2741(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Belarus, insbesondere die Entschließungen vom 26. November 2020 zu den anhaltenden Menschenrechtsverstößen in Belarus und insbesondere dem Mord an Raman Bandarenka[1], vom 17. September 2020 zur Lage in Belarus[2], vom 4. Oktober 2018  zu der Einschränkung der Medienfreiheit in Belarus‚ insbesondere dem Fall der Charta 97[3], vom 19. April 2018 zu Belarus[4], vom 6. April 2017 zur Lage in Belarus[5] und vom 24. November 2016 zur Lage in Belarus[6],

 unter Hinweis auf die im Namen der EU abgegebene Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 24. Mai 2021 zu der am 23. Mai 2021 erzwungenen Umleitung des Ryanair-Flugs FR4978 nach Minsk,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 1. Oktober 2020, 16. Oktober 2020 und 24. Mai 2021 zu Belarus und auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Oktober 2020 zu Belarus,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Außenminister der G7 und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 27. Mai 2021 zu Belarus,

 unter Hinweis auf den Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2020, der am 22. Oktober 2020 der demokratischen Opposition in Belarus verliehen wurde,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die belarussischen Behörden am 23. Mai 2021 ein in Polen zugelassenes Passagierflugzeug von Ryanair, das zwischen zwei Hauptstädten der EU unterwegs war, mit einem MiG-29-Kampfflugzeug gezwungen haben, mit Verweis auf falschen Behauptungen über eine mögliche Bombendrohung in Minsk zu landen;

B. in der Erwägung, dass die beiden Fluggäste Raman Pratassewitsch, Mitbegründer und ehemaliger Chefredakteur des oppositionellen Nachrichtenkanals Nexta, und seine Lebensgefährtin Sofja Sapega, anschließend von den belarussischen Behörden festgenommen wurden; in der Erwägung, dass Raman Pratassewitsch vom belarussischen Staatssicherheitsdienst (KGB) in die Liste der an terroristischen Aktivitäten beteiligten Personen aufgenommen wurde, weshalb ihm nun möglicherweise die Todesstrafe droht;

C. in der Erwägung, dass Raman Pratassewitsch von „Angehörigen eines Nachrichtendienstes mit russischen Pässen“ in Griechenland ausgespäht wurde und drei weitere Fluggäste russischer Staatsangehörigkeit des Fluges FR4978 nach der Zwangslandung in Minsk freiwillig von Bord gegangen sind, was auf eine Zusammenarbeit zwischen den belarussischen und russischen Geheimdiensten hindeutet;

D. in der Erwägung, dass die erzwungene Zwischenlandung des Flugs FR4978 einen Verstoß gegen viele Normen des Völkerrechts darstellt, darunter das am Abkommen von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt und das Übereinkommen von Montreal zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt;

E. in der Erwägung, dass die EU beschlossen hat, belarussischen Luftfahrtunternehmen den Überflug des Luftraums über der EU zu verbieten und ihnen den Zugang zu Flughäfen in der EU zu verwehren, und dass alle in der EU ansässigen Luftfahrtunternehmen aufgefordert wurden, einen Überflug über Belarus nach Möglichkeit zu vermeiden; in der Erwägung, dass inzwischen insgesamt 88 Personen und sieben Organisationen in die Sanktionsregelung der EU gegen Belarus einbezogen sind, darunter Aljaksandr Lukaschenka und sein Sohn;

F. in der Erwägung, dass in Belarus derzeit die brutalsten Unterdrückungsmaßnahmen zu beobachten sind, die es seit 1989 in Europa gegeben hat; in der Erwägung, dass seit Beginn der Proteste nach der gestohlenen Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 über 400 Personen, darunter drei Minderjährige, als gewaltlose politische Gefangene inhaftiert wurden und dass man insgesamt etwa 35 000 Personen festgenommen und etwa 3 000 politisch motivierte Strafverfahren gegen Demonstranten eingeleitet hat, sowie dass in mehr als 4 600 Fällen Klage wegen Folter, Gewalt und Misshandlung eingereicht wurde; in der Erwägung, dass viele Fälle von Misshandlungen von Personen, die wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten festgenommen wurden, Anlass zu großer Sorge geben; in der Erwägung, dass die Justizvollzugsbehörden absichtlich unmenschliche Haftbedingungen schaffen;

G. in der Erwägung, dass es zunehmend Repressionen gegen Vertreter der polnischen Minderheit in Belarus gibt, darunter die Festnahme und Verurteilung der bekannten polnischstämmigen Aktivistin und Vorsitzenden des Verbands der Polen in Belarus, Andżelika Borys, und die Inhaftierung des Journalisten, Bloggers und Mitglieds des Verbands der Polen in Belarus, Andrzej Poczobut; in der Erwägung, dass das Schulsystem der polnische Minderheit in Belarus zunehmendem Druck des Regimes ausgesetzt ist, indem Schulen schließen müssen, Schulleiter verhaftet und penible Kontrollen durchgeführt werden; in der Erwägung, dass Lukaschenka in seinen Bemühungen, an der Macht zu bleiben, die polnische Minderheit zu seinem Feind erklärt hat; in der Erwägung, dass die Festnahme von führenden Vertretern der polnischen Minderheit mit antipolnischer Propaganda im staatlichen Fernsehen sowie mit Druck auf Schulen mit Unterricht in polnischer Sprache einhergeht; in der Erwägung, dass Lukaschenka in Belarus einen neuen Feiertag geschaffen hat, der am 17. September anlässlich des Jahrestags der Invasion Polens durch die Sowjetunion im Jahr 1939 begangen werden soll;

H. in der Erwägung, dass eine Reihe von Diplomaten der EU-Mitgliedstaaten aus Minsk ausgewiesen wurde und andere Länder als Geste der Solidarität mit ihnen ihre diplomatische Präsenz in Minsk heruntergefahren haben; in der Erwägung, dass die NATO beschlossen hat, den Zugangsbeschränkungen für belarussische Amtsträger zu erlassen;

I. in der Erwägung, dass in den ersten Jahren der Präsidentschaft von Lukaschenka Oppositionsführer und kritische Journalisten verschwunden sind und vermutlich von sogenannten Todesschwadronen getötet wurden; in der Erwägung, dass es immer mehr glaubwürdige Vorwürfe und Beweise dafür gibt, dass hochrangige Beamte des Lukaschenko-Regimes sowohl auf weißrussischem Boden als auch im Ausland an Verschleppungen und Morden beteiligt waren, darunter das Verschwinden und die Ermordung von Pawel Scheremet im Jahr 2016 in Kiew;

J. in der Erwägung, dass Witold Aschurak, ein politisch engagierter Bürger, der wegen seiner führenden Rolle bei Protesten gegen das Regime eine fünfjährige Haftstrafe verbüßte, im Gefängnis gestorben ist, nachdem er vermutlich gefoltert worden war; in der Erwägung, dass sich der belarussische Oppositionelle Szjapan Latypau während einer Gerichtsverhandlung mit einem Stift seinen Rachen verletzt hat, nachdem in der Haft Druck auf ihn ausgeübt worden war;

K. in der Erwägung, dass Belarus beschlossen hat, das mit Sicherheitsmängeln behaftete Kernkraftwerk Astrawez für kommerzielle Zwecke in Betrieb zu nehmen;

1. lobt das belarussische Volk für seinen Mut angesichts der Repressionen vonseiten des Lukaschenka-Regimes, denen es ausgesetzt ist;

2. verurteilt aufs Schärfste die Gefährdung des Lebens der 171 Passagiere an Bord des Ryanair-Flugs FR4978 und die Verhaftung von Raman Pratassewitsch und seiner Lebensgefährtin Sofja Sapega;

3. fordert die umgehende und bedingungslose Freilassung von Raman Pratassewitsch und Sofja Sapega; bekräftigt seine früheren Forderungen nach Freilassung aller anderen politischen Gefangenen, die in belarussischen Gefängnissen einsitzen;

4. bekräftigt, dass es die Wahl von Aljaksandr Lukaschenka zum Präsidenten von Belarus nicht anerkennt; erachtet das derzeitige Regime in Belarus als illegitim, illegal und kriminell; verurteilt das harte Vorgehen gegen Tausende Belarussen, die friedlich für ihr Recht auf Freiheit, Demokratie und Würde demonstrierten; verurteilt aufs Schärfste die systematische Unterdrückung der belarussischen Gesellschaft wegen friedlicher Versammlungen, wegen Äußerungen in den Social Media und wegen Meinungsäußerungen in anderer Form;

5. fordert die belarussischen Behörden auf, die massiven Verletzungen der Verfahrensrechte und -garantien der Angeklagten und ihrer Anwälte einzustellen, insbesondere die Praxis, Strafverfahren hinter verschlossenen Türen stattfinden zu lassen;

6. in der Erwägung, dass seit der gestohlenen Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 35 000 Personen inhaftiert wurden, etwa 3 000 politisch motivierte Strafverfahren gegen Demonstranten eingeleitet wurden und in mehr als 4 600 Fällen Klage wegen Folter, Gewalt und Misshandlung eingereicht wurde; weist darauf hin, dass es zum 1. Juni 2021 insgesamt 454 politische Gefangene gab und ihre Zahl weiter zunimmt; weist darauf hin, dass Frauen, die bei den Protesten in Belarus eine wichtige Rolle spielen, ständigen Repressalien, Drohungen und Misshandlungen in der Haft ausgesetzt sind;

7. fordert die EU nachdrücklich auf, mit dem vierten Paket von Sanktionen gegen Amtsträger fortzufahren, die an Wahlbetrug und Menschenrechtsverletzungen in Belarus beteiligt waren, darunter Richter und Angehörige des KGB sowie Staatsbeamte, deren Namen unter anderem dank des Nachrichtenkanals Nexta öffentlich bekannt sind; betont, dass auch Unternehmen sanktioniert werden müssen, die das Regime von Lukaschenka unterstützen; spricht sich dafür aus, branchenbezogene Sanktionen einzuführen und ein Verbot der Einfuhr von Erdölerzeugnissen, Kalidüngemitteln, Metallerzeugnissen, Holz und Holzerzeugnissen vorzusehen, wovon ein Großteil in Strafkolonien hergestellt wird; empfiehlt, die Sanktionen mit demokratischen Verbündeten wie dem Vereinigten Königreich, den USA, Kanada und der Ukraine abzustimmen und die Arbeit an einer umfassenden multilateralen Strategie zur Stärkung der Demokratie, Unabhängigkeit und Souveränität von Belarus fortzusetzen und damit die Solidarität der internationalen Gemeinschaft mit dem belarussischen Volk in seinem Kampf gegen betrügerische und gewaltsame Handlungen der belarussischen Regierung unter Beweis zu stellen; ist der Auffassung, dass dem belarussischen Regime und damit verbundenen Einrichtungen keine Darlehen, Kreditgarantien, Versicherungen, Finanzierungen oder andere Finanzhilfen ähnlicher Art gewährt werden sollten;

8. fordert darüber hinaus, jegliche Zusammenarbeit mit dem staatlichen Sektor in Belarus vollständig einzustellen und stattdessen den privaten Sektor, die Zivilgesellschaft und Organisationen, die außerhalb des Landes tätig sind, das heißt demokratische Bewegungen, zu unterstützen;

9. fordert, dass die persönlichen Vermögenswerte und die Reichtümer von Aljaksandr Lukaschenka und anderen führenden Vertretern des Regimes ermittelt und offengelegt werden; ist der Ansicht, dass die Sanktionen angewandt werden sollten, es sei denn, Personen in Belarus, die man wegen ihres Eintretens für Demokratie in Haft genommen hat, werden freigelassen, politisch motivierte Anklagen gegen alle Oppositionellen und unabhängigen Journalisten in Belarus werden zurückgezogen, alle Fälle der Ermordung und des Verschwindens von Oppositionsführern und Journalisten in Belarus werden aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen; alle Formen der Drangsalierung und Unterdrückung unabhängiger Medien, unabhängiger Gewerkschaften, nichtstaatlicher Organisationen, religiöser Organisationen (einschließlich deren Würdenträger und Mitglieder) und der politischen Opposition in Belarus werden eingestellt, freie und faire Präsidentschafts- und Parlamentswahlen werden in Belarus im Einklang mit den OSZE-Verpflichtungen und unter Beteiligung internationaler Beobachter abgehalten;

10. fordert die Europäische Agentur für Flugsicherheit und die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation auf, in diesem beispiellosen Fall von Luftpiraterie umgehend eine Untersuchung durchzuführen, in der zu bewerten ist, ob die Sicherheit des Luftverkehrs und der Fluggäste gefährdet wurde; begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung, belarussischen Luftfahrtunternehmen den Überflug über dem Luftraum der EU  durch belarussische Luftfahrtunternehmen zu verbieten und ihnen den Zugang zu Flughäfen in der EU zu verwehren, und begrüßt die Forderung an alle in der EU ansässigen Luftfahrtunternehmen, Überflüge über Belarus nach Möglichkeit zu vermeiden;

11. verurteilt aufs Schärfste die Repressionen und feindseligen Handlungen der Staatsorgane gegen Vertreter der polnischen Minderheit und das polnische Schulsystem in Belarus; fordert in diesem Zusammenhang die bedingungslose Freilassung von Andżelika Borys, Andrzej Poczobut und anderen politischen Gefangenen; weist darauf hin, dass die jüngsten Repressionen Teil einer zunehmenden Drangsalierung und Verfolgung der polnischen Diaspora durch die belarussischen Staatsorgane sind;

12. fordert die internationalen Behörden auf, eng miteinander zusammenzuarbeiten, damit alle Fälle von Folter und Ermordung zu untersuchen, die sich seit dem Amtsantritt von Lukaschenka ereignet haben; ist der Ansicht, dass häufiger von der universellen Gerichtsbarkeit Gebrauch gemacht werden sollte, bis eigens ein Mechanismus der Rechenschaftspflicht für Straftaten in Form eines Sondergerichts geschaffen wurde;

13. ist zutiefst besorgt über Russlands Verstrickung und seine Unterstützung für das Regime von Lukaschenka und fordert den HR/VP in diesem Zusammenhang auf, weitere Sanktionen gegen die Russische Föderation vorzuschlagen;

14. betont, dass sich die EU weiterhin für ein demokratisches Belarus einsetzen muss; begrüßt den Entwurf der Kommission für ein mit 3 Mrd. EUR ausgestattetes Paket zur Unterstützung der Wirtschaft im künftigen demokratischen Belarus; fordert die EU auf, Erasmus+ und andere Stipendienprogramme und Zuschüsse zu nutzen, um Studenten zu unterstützen, die von belarussischen Universitäten wegen ihres Eintretens für Demokratie exmatrikuliert wurden;

15. fordert, dass man Belarus aus internationalen Sportgremien, einschließlich des Internationalen Olympischen Komitees, und die Nationalmannschaften des Landes von der Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften in allen Sportdisziplinen, einschließlich der diesjährigen Olympischen Spiele in Tokio, sowie von allen Vereinsturnieren oder -meisterschaften auf internationaler Ebene ausschließt;

16. fordert die Staats- und Regierungschefs der demokratischen Länder auf, die Lage in Belarus in Bezug auf die Beziehungen zu Russland bei allen Gipfeltreffen, einschließlich der G7, in ihre Agenda aufzunehmen;

17. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für ein demokratisches, souveränes und unabhängiges Belarus zu bekräftigen; begrüßt die Ankündigung des Plans der Kommission für ein 3-Milliarden-EUR-Paket zur wirtschaftlichen Unterstützung eines künftigen demokratischen Belarus;

18. bekräftigt seine Forderung nach mehr Unterstützung für unabhängige Medien sowohl innerhalb als auch außerhalb von Belarus, wie etwa für den Fernsehsender Bielsat, sowie für Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Journalisten;

19. erklärt unmissverständlich, dass die EU niemals eine weitergehende Integration von Belarus in die Russische Föderation akzeptieren wird, die in geheimen Gespräche vereinbart und die dazu dient, Lukaschenka zu stützen, der nicht demokratisch legitimiert ist, solche Gespräche zu führen;

20. bekundet Lettland nach der ungerechtfertigten Ausweisung seiner Diplomaten aus Belarus seine Solidarität; verurteilt die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen durch die belarussische Generalstaatsanwaltschaft gegen den Außenminister Lettlands und den Bürgermeister der lettischen Hauptstadt Riga;

21. ist besorgt darüber, dass das in Betrieb genommene Kernkraftwerk Astrawez nur 50 km von Wilna entfernt ist weist auf die Risiken hin, die von dem Kernkraftwerk für andere EU-Mitgliedstaaten wie Polen, Lettland und Estland ausgehen;

22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Staatsorganen der Republik Belarus und der Russischen Föderation zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 9. Juni 2021
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