Entschließungsantrag - B9-0365/2021Entschließungsantrag
B9-0365/2021

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem 25. Jahrestag der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD25) – Nairobi-Gipfel

16.6.2021 - (2019/2850(RSP))

eingereicht im Anschluss an die Anfragen zur mündlichen Beantwortung B9-0018/2021 und B9-0019/2021
gemäß Artikel 136 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Tomas Tobé
im Namen des Entwicklungsausschusses
Evelyn Regner
im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter


Verfahren : 2019/2850(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0365/2021
Eingereichte Texte :
B9-0365/2021
Angenommene Texte :

B9-0365/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem 25. Jahrestag der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD25) – Nairobi-Gipfel

(2019/2850(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Internationale Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD), die 1994 in Kairo stattfand, ihr Aktionsprogramm und die Ergebnisse ihrer Überprüfungskonferenzen,

 unter Hinweis auf Grundsatz 1 des ICPD-Aktionsprogramms , wonach jeder das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person hat;

 unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfeltreffens von Nairobi zum 25. Jahrestag der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD): „Accelerating the Promise“ (die Erfüllung des Versprechens beschleunigen) vom 1. November 2019 und auf die auf dem Gipfel angekündigten nationalen Zusagen und Zusagen von Partnerstaaten sowie gemeinschaftlichen Aktionen,

 unter Hinweis auf die Aktionsplattform von Peking und die Ergebnisse der nachfolgenden Überprüfungskonferenzen,

 unter Hinweis auf die Erklärung von Ottawa, die auf der 7. Internationalen Parlamentarierkonferenz zur Umsetzung der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (IPCI ICPD), die vom 22.–23. Oktober 2018 in Ottawa (Kanada) stattfand, angenommen wurde,

 unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 5. Oktober 1999 über die 21. Sondertagung der Generalversammlung zur umfassenden Überprüfung und Bewertung der Umsetzung des Aktionsprogramms der ICPD (Überprüfung der innerhalb von fünf Jahren erzielten Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsprogramms),

 unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über den Rahmen für Maßnahmen zur Weiterverfolgung des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung 2014 („ICPD beyond 2014 Global Report“),

 unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die im September 2015 angenommen worden und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, und insbesondere auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung Nr. 3 und Nr. 5,

 unter Hinweis auf den Weltgipfel für humanitäre Hilfe der Vereinten Nationen vom 23. und 24. Mai 2016 in Istanbul und den darauf folgenden Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (A/70/709), insbesondere die Agenda für die Menschlichkeit,

 unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 31. Mai 2018 zu der Umsetzung der gemeinsamen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD(2015)0182) zum Thema „Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen: Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU-Außenbeziehungen 2016–2020“[1],

 unter Hinweis auf seine Entschließung über die künftige externe Strategie der EU gegen Früh- und Zwangsverheiratung – nächste Schritte vom 4. Juli 2018[2],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2014 zur EU und den globalen Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 2015[3],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2015 zur Vorbereitung des Weltgipfels für humanitäre Hilfe: Herausforderungen und Chancen für die humanitäre Hilfe[4],

 unter Hinweis auf den Weltbevölkerungsbericht 2019 des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) mit dem Titel „Unfinished Business: the pursuit of rights and choices for all“ (Unerledigte Angelegenheiten: Rechte und Entscheidungsfreiheit für alle),

 unter Hinweis auf den Euromapping-Bericht 2018 mit dem Titel „Accountability Guide for Reproductive, Maternal, Newborn and Child Health, and Family Planning“ (Leitfaden zur Rechenschaftspflicht für die reproduktive Gesundheit, die Gesundheit von Müttern, Neugeborenen und Kindern sowie für die Familienplanung),

 unter Hinweis auf den „Contraception Atlas“ (Atlas der Empfängnisverhütung) von 2017, 2018 und 2019, in dem der Zugang zu Verhütungsmitteln in Europa aufgeschlüsselt nach Ländern bewertet wird und europaweit Ungleichheiten sowie die Tatsache hervorgehoben werden, dass der ungedeckte Bedarf an Verhütungsmitteln in einigen Teilen Europas bisher kaum wahrgenommen wurde,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2018 zu dem Jahresbericht 2017 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt und der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich[5],

 unter Hinweis auf den am 7. März 2011 vom Rat angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011–2020)[6],

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Mai 2015 zu Gleichstellungsfragen in der Entwicklungspolitik,

 unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter 2016–2020 (Gender Action Plan II – GAP II), der am 26. Oktober 2015 vom Rat angenommen wurde, und auf den Jahresbericht über seine Umsetzung für 2018, der am 11. September 2019 von der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde (SWD(2019)0326),

 unter Hinweis auf den im Juni 2017 verabschiedeten Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik („Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“),

 unter Hinweis auf die Anfragen an die Kommission und den Rat zum 25. Jahrestag der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD25) (O‑000020/2021 – B9-0018/2021 und O‑000021/2021 – B9-0019/2021),

 gestützt auf Artikel 136 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Entwurf einer Entschließung des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,

A. in der Erwägung, dass sich 2019 die Internationale Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) in Kairo zum 25. Mal jährt, auf der 179 Regierungen das Aktionsprogramm der ICPD verabschiedeten, in dem in Einklang mit der Aktionsplattform von Peking und dem Aktionsprogramm der ICPD selbst ein weltweites Bekenntnis zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten abgegeben und der Konsens darüber bekräftigt wurde, die individuellen Rechte und das Wohlbefinden in den Mittelpunkt der Agenda für reproduktive Gesundheit sowie der demografischen Planung zu stellen;

B. in der Erwägung, dass die Familienplanung mit dem Aktionsprogramm in den Bereich der umfassenden reproduktiven Gesundheitsfürsorge aufgenommen wurde und die Regierungen aufgefordert wurden, Zugang zu Dienstleistungen wie prä- und postnataler medizinischer Versorgung, sicheren Entbindungen, der Behandlung von Sterilität, sicheren Abtreibungen – sofern gesetzlich erlaubt – und Unterstützung bei der Bewältigung der Konsequenzen unsicherer Abtreibungen, zur Behandlung von Infektionen des Geschlechtsapparats, sexuell übertragbaren Infektionen, Brustkrebs und Krebserkrankungen des Geschlechtsapparats sowie zu Informationen, Aufklärung und Beratung im Bereich Sexualität, reproduktive Gesundheit und verantwortungsvolle Elternschaft zu gewähren und stets anzuerkennen, dass die Vorbeugung von geschlechtsspezifischer Gewalt und anderen schädlichen Praktiken integraler Bestandteil der medizinischen Grundversorgung sein muss;

C. in der Erwägung, dass die Bereiche sexuelle und reproduktive Gesundheit, einschließlich Mütter- und Säuglingssterblichkeit und AIDS, zum Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 3 gehören, und in der Erwägung, dass die Bereiche geschlechtsspezifische Gewalt und schädliche Praktiken unter das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 5 fallen;

D. in der Erwägung, dass in den Zielen für nachhaltige Entwicklung außerdem universelle Gesundheitsversorgung gefordert wird, insbesondere indem der Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdienstleistungen sowie zu sicheren, wirksamen und bezahlbaren Medikamenten und Impfungen für alle sichergestellt wird; in der Erwägung, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte und die Rechte der Frauen sowie die Freiheit über ihren Körper und ihr Leben zu entscheiden, zentrale Voraussetzung für die Realisierung aller anderen Ziele für nachhaltige Entwicklung ist;

E. in der Erwägung, dass der 25. Jahrestag eine Gelegenheit für Regierungen und andere Akteure in der ganzen Welt bietet, ihr Engagement im Rahmen der Agenda für sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte erneut zu bekräftigen, da sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte nach wie vor in zahlreichen Ländern vorenthalten werden; in der Erwägung, dass die ICPD ein universelles Dokument ist, das sowohl in der Europäischen Union als auch außerhalb der EU umgesetzt werden muss;

F. in der Erwägung, dass der Bevölkerungszuwachs noch niemals zuvor so stark war (bei dem derzeitigen Tempo würde sich die Weltbevölkerung in nur 35 Jahren verdoppeln);

G. in der Erwägung, dass Bevölkerungstrends künftige Entwicklungsperspektiven grundlegend beeinflussen werden; in der Erwägung, dass die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und tragfähige Familiengrößen Hand in Hand gehen;

H. in der Erwägung, dass nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Entwicklung nur dann mit diesem raschen Bevölkerungszuwachs Schritt halten können, wenn Frauen die vollständige Kontrolle über ihren Körper, ihre Gesundheit und ihre Fruchtbarkeit sowie die Möglichkeit haben, ihre Rolle in der Gesellschaft selbst zu definieren;

I. in der Erwägung, dass die zunehmende Verfügbarkeit der Mittel zur Empfängnisverhütung sowie deren neue Methoden entscheidend für Frauen sind, ihre Schwangerschaften und damit alle anderen Aspekte ihres Lebens zu planen;

J. in der Erwägung, dass Innovation bei modernen Verhütungsmethoden deren Verwendung komfortabler gemacht und Nebenwirkungen vermindert hat;

K. in der Erwägung, dass 2015 bereits 94 % der Regierungen Unterstützung für die Familienplanung bereitgestellt haben;

L. in der Erwägung, dass der weltweite Anteil nicht alleinstehender Frauen, die angegeben haben, ein Verhütungsmittel zu benutzen, von 1970 bis 2015 von 36 % auf 64 % gestiegen ist;

M. in der Erwägung, dass Frauen unbedingt Zugang zu Dienstleistungen der reproduktiven Gesundheit haben müssen, damit sie ihre reproduktiven Rechte wahrnehmen können; in der Erwägung, dass „Zugang“ nicht nur bedeutet, dass diese Mittel und Dienstleistungen zur Verfügung stehen, sondern auch, dass die gesellschaftlichen, ökonomischen und etwaigen sonstigen Hindernisse, einschließlich ideologischer Barrieren, für den Zugang zu ihnen beseitigt werden;

N. in der Erwägung, dass die unabdingbaren Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit (einschließlich Programmen für umfassende Sexualaufklärung, Diensten der Familienplanung, modernen Verhütungsmethoden, der Zugangs zu sicherer und legaler Betreuung bei einem Schwangerschaftsabbruch, angemessener pränatale und postnatale Gesundheitsversorgung und Betreuung bei der Entbindung) in den meisten Entwicklungsländern derzeit im Allgemeinen von den ärmsten 20 % der Haushalte am wenigsten und von den reichsten 20 % am häufigsten in Anspruch genommen werden; in der Erwägung, dass nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahre 2018 mindestens 214 Millionen Frauen Schwangerschaften verhindern oder verschieben wollten, jedoch keinen Zugang zu modernen Methoden der Empfängnisverhütung hatten;

O. in der Erwägung, dass der Zugang zu Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten auch innerhalb der und zwischen den EU-Mitgliedstaaten stark voneinander abweicht und für Menschen, die sich in besonders prekären Situationen befinden, am schwierigsten ist; in der Erwägung, dass die Untersuchung aller im „Contraception Atlas“ (Atlas der Empfängnisverhütung) 2019 erfassten Länder ergibt, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um den Zugang zu Informationen und Verhütungsmitteln zu verbessern, damit die Menschen über ihr reproduktives Leben entscheiden können;

P. in der Erwägung, dass bestimmte Länder gesetzlich vorgeschrieben haben, dass Frauen und Jugendliche für den Zugang zu Gesundheitsdiensten eine Berechtigung durch Dritte benötigen, oder gleichgeschlechtliche Beziehungen kriminalisieren; in der Erwägung, dass dadurch der Zugang von Bedürftigen zu den von ihnen benötigten Informationen oder Diensten verhindert wird;

Q. in der Erwägung, dass die Reichweite der Familienplanungsprogramme in Entwicklungsregionen 1970 ca. 40 % der Nachfrage gedeckt hat und derzeit ca. 77 % der Nachfrage deckt; in der Erwägung, dass Familienplanungsdienste in ca. drei von vier Fällen bestimmte Verhütungsmittel nicht vorrätig haben;

R. in der Erwägung, dass den internationalen technischen Leitlinien der UNESCO für die Sexualaufklärung zufolge in den Lehrplänen verankerte Programme für umfassende Sexualaufklärung Kinder und junge Menschen befähigen, genaue Kenntnisse und zweckdienliche Einstellungen und Fähigkeiten zu entwickeln, einschließlich der Achtung der Menschenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter und der Vielfalt, die zu sicheren, gesunden und respektvollen Beziehungen beitragen; in der Erwägung, dass Kinder und junge Menschen durch eine derartige Aufklärung gestärkt werden, da durch sie evidenzbasierte und altersgemäße Informationen über Sexualität bereitgestellt werden, mit denen sexuelle und reproduktive Gesundheitsfragen geklärt werden, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf: sexuelle und reproduktive Anatomie und Physiologie; Pubertät und Menstruation; Fortpflanzung, moderne Empfängnisverhütung, Schwangerschaft und Geburt; sexuell übertragbare Infektionen, einschließlich HIV und AIDS und schädliche Praktiken, wie Kinder-, Früh- und Zwangsheirat sowie Genitalverstümmelung bei Frauen; in der Erwägung, dass die meisten Jugendlichen rund um den Globus keinen Zugang zu umfassender Sexualaufklärung haben;

S. in der Erwägung, dass die Länder im Rahmen des Aktionsprogramms von 1994 dazu gedrängt wurden, die Müttersterblichkeit bis 2000 um die Hälfte (bezogen auf 1990) zu verringern, und bis 2015 noch einmal um die Hälfte, was einer Verringerung der Müttersterblichkeit um 75 % gleichkommen würde; in der Erwägung, dass die Müttersterblichkeit weltweit seit 1995 zwar um etwa 44 % gesunken ist, wobei rund um den Globus Fortschritte erzielt wurden, nach wie vor aber Teenagerschwangerschaften in hohem Maße zur Müttersterblichkeit und -morbidität beitragen – jedes Jahr verlieren rund 70 000 junge Mädchen aufgrund einer Schwangerschaft oder einer Entbindung ihr Leben – und die überwiegende Mehrheit der Mütter in einem Umfeld mit knappen Ressourcen oder im Ergebnis intersektioneller Diskriminierung ums Leben kommt; in der Erwägung, dass die Müttersterblichkeit aufgrund von unsicheren Abtreibungen sowie die allgemeine Müttersterblichkeit abnehmen, wenn die gesetzliche Beschränkung des Zugangs zu einem Schwangerschaftsabbruch wegfällt;

T. in der Erwägung, dass Frauen, die keinen Zugang zu Diensten wie pränataler Betreuung, Geburtshilfe und geburtshilflicher Notfallversorgung haben, eher unter gesundheitlichen Auswirkungen zu leiden haben, die zu schweren Einschränkungen führen; in der Erwägung, dass zwar 92 % der Mütter- und Säuglingssterblichkeitsfälle in Entwicklungsländern vorfallen, diese jedoch nur über 42 % des medizinischen, Hebammen- und Pflegepersonals der Welt verfügen;

U. in der Erwägung, dass Tag für Tag mehr als 500 Frauen und Mädchen aufgrund eines Notfalls während der Schwangerschaft oder bei der Entbindung ums Leben kommen, weil keine ausgebildeten Geburtshelfer vor Ort sind, Probleme bei der Geburt auftreten oder unsachgemäße Abtreibungen vorgenommen werden;

V. in der Erwägung, dass nur 55 % aller Abtreibungen weltweit unter sicheren Bedingungen stattfinden; in der Erwägung, dass das bedeutet, dass nach Angaben der WHO zwischen 2010 und 2014 jedes Jahr ca. 25 Millionen Abtreibungen unter unsicheren Bedingungen stattfanden; in der Erwägung, dass Abtreibung in 26 Ländern nach wie vor ausnahmslos verboten ist und Abtreibungen auf Wunsch der Schwangeren mit von Land zu Land unterschiedlichen Fristenlösungen in Bezug auf das Gestationsalter des Fötus nur in 67 Ländern erlaubt sind; in der Erwägung, dass weltweit sowohl in Industrie- als auch in Entwicklungsländern, einschließlich mehrerer EU-Mitgliedstaaten, besorgniserregende Rückschritte hinsichtlich des Rechts der Frau auf Selbstbestimmung über ihren Körper zu verzeichnen sind;

W. in der Erwägung, dass jede dritte Frau weltweit irgendwann in ihrem Leben körperlicher oder sexueller Gewalt ausgesetzt ist; in der Erwägung, dass laut den Vereinten Nationen mehr als 200 Millionen Mädchen und Frauen zu einer Genitalverstümmelung gezwungen wurden;

X. in der Erwägung, dass schätzungsweise 650 Millionen Frauen verheiratet wurden, als sie noch Kinder waren, und neun von zehn Mädchen unter 18 Jahren, die entbinden, verheiratet sind; in der Erwägung, dass laut UNICEF unter anderem folgende negative Auswirkungen von Kinderehen zu verzeichnen sind: die Trennung von Familie und Freunden, die fehlende Freiheit, mit Menschen des gleichen Alters in Kontakt zu treten und an Gemeinschaftsaktivitäten teilzunehmen, geringere Möglichkeiten zum Erhalt von Bildung, sexueller Missbrauch, ernsthafte Gesundheitsrisiken wie frühe Schwangerschaften, sexuell übertragbare Krankheiten und zunehmend auch HIV/AIDS; in der Erwägung, dass Kinderehen außerdem Zwangsarbeit, Sklaverei und Prostitution nach sich ziehen können;

Y. in der Erwägung, dass die Zwangsverheiratung einer der am weitesten verbreiteten Gründe für geschlechtsspezifische Verfolgung ist und von zahlreichen Frauen bei der Beantragung von Asyl angegeben wird; in der Erwägung, dass der Anerkennung von Zwangsverheiratung als Grund für die Gewährung internationalen Schutzes nach wie vor eine Reihe von Hindernissen im Wege steht, obwohl Zwangsverheiratung eine Form geschlechtsspezifischer Verfolgung ist und einen schweren und systematischen Verstoß gegen die Grundrechte darstellt, der eine inhumane und erniedrigende Behandlung einschließt, die den Tatbestand der Folter erfüllen kann;

Z. in der Erwägung, dass LGBTIQ-Personen sowohl inner- als auch außerhalb der Europäischen Union nach wie vor unter Diskriminierung und Gewalt leiden und in manchen Ländern immer noch Rechtsvorschriften gelten, mit denen gleichgeschlechtliche Beziehungen kriminalisiert werden;

AA. in der Erwägung, dass die Initiative „Spotlight“ die EU und die Vereinten Nationen zusammenbringt, um gegen alle Formen geschlechtsbezogener Gewalt in der ganzen Welt vorzugehen, und dass sie ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung sexueller Gewalt und schädlicher Praktiken wie Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen und Zwangsehen darstellt;

AB. in der Erwägung, dass die Finanzierungsprioritäten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte nicht ausgeglichen sind, da öffentlich finanzierte Gesundheitsdienste, die im Allgemeinen ein gewisses Maß an Familienplanung, medizinischer Versorgung für Mütter, Säuglinge und Kinder sowie Leistungen im Zusammenhang mit HIV/AIDS anbieten, gut von Gebern ausgestattet werden, während Dienste für die Behandlung der Folgen sexueller Gewalt, von gynäkologischen Krebserkrankungen und Unfruchtbarkeit sowie sichere Abtreibungen bedauerlicherweise unterfinanziert sind;

AC. in der Erwägung, dass im Rahmen der Globalen Finanzierungsfazilität seit 2015 versucht wird, die nationalen Regierungen dazu anzuhalten, ihre Ausgaben im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung im Bereich Gesundheit zu erhöhen; in der Erwägung, dass sich die Wiedereinführung und Ausweitung der so genannten „Global Gag Rule“ negativ auf den Zugang von Frauen und Mädchen zu umfassender medizinischer Versorgung ausgewirkt hat, auch im Bereichs der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte;

AD. in der Erwägung, dass sich zahlreiche Entwicklungsländer zwar für das Aktionsprogramm engagieren, indem sie ihre nationalen Ziele und Haushalte darauf ausrichten, die meisten von ihnen aber nach wie vor auf die Hilfe von Gebern angewiesen sind, wodurch der Bestand der nationalen Programme gefährdet ist;

AE. in der Erwägung, dass die Finanzierung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit stabil und berechenbar sein muss, damit für eine lückenlose Bereitstellung der erforderlichen Dienste gesorgt ist;

AF. in der Erwägung, dass es unbedingt eines weltweiten Überwachungs- und Evaluierungsmechanismus bedarf, damit nachgeprüft werden kann, ob die Regierungen im nächsten Zeitraum ihre Verpflichtungen, die sich aus dem Aktionsprogramm und dem Nairobi-Gipfel ergeben, erfüllen und damit sichergestellt ist, dass die Nachhaltigkeitsziele im Bereich Gesundheit bis 2030 erreicht werden;

AG. in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter, die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sowie deren Selbstverantwortung und Schutz als grundlegendes Prinzip und als Priorität in allen Bereichen des auswärtigen Handelns der EU Bestandteile des europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik sind; in der Erwägung, dass in ihm außerdem die Notwendigkeit eines universellen Zugangs zu qualitativ hochwertigen und erschwinglichen umfassenden Informationen über die sexuelle und reproduktive Gesundheit, Bildung, einschließlich einer umfassenden Sexualaufklärung und Gesundheitsdiensten, betont wird und dass die Zusage bekräftigt wurde, mindestens 20 % der Entwicklungshilfe der EU für soziale Inklusion und menschliche Entwicklung aufzuwenden;

AH. in der Erwägung, dass die Umsetzung des GAP II eine hervorragende Gelegenheit bot, um im Rahmen der Säule für die physische und psychische Unversehrtheit zusätzliche Mittel für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte aufzubringen;

AI. in der Erwägung, dass 2020 der 25. Jahrestag der Aktionsplattform von Peking begangen wurde; in der Erwägung, dass die ICPD und die Aktionsplattform von Peking miteinander verknüpft werden sollten, um die Gleichstellung der Geschlechter und die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte für alle zu erreichen;

AJ. in der Erwägung, dass das UN-Forum für Gleichstellung der Frauen in Mexiko-Stadt und Paris im Jahr 2020 eine Gelegenheit für dringende Maßnahmen und Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter hätte sein können, jedoch aufgrund der COVID-19-Pandemie verschoben wurde;

ICPD-Aktionsprogramm – seit 1994

1. würdigt zwar die Fortschritte, die bislang in bestimmten Bereichen erzielt wurden, etwa die zunehmende Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln, mit der Frauen ihre Familienplanung besser kontrollieren können, oder die Verringerung der Mütter- und Säuglingssterblichkeit, weist jedoch darauf hin, dass sich die nationalen Regierungen und internationalen Organisationen weitaus mehr um insbesondere Innovation, Abstimmung und die Sicherstellung des Zugangs bemühen müssen, damit die Ziele des Programms erreicht und Verhältnisse geschaffen werden, die dem Wohlergehen und der Selbstverwirklichung der Hälfte der Weltbevölkerung zuträglich sind;

2. begrüßt und unterstützt die Erklärung des Gipfeltreffens von Nairobi zum 25. Jahrestag der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD+25) mit dem Titel „Accelerating the Promise“ (die Erfüllung des Versprechens beschleunigen), die darin enthaltende Aufforderung, die Bemühungen um die vollständige, wirksame und beschleunigte Umsetzung und Finanzierung des Aktionsprogramms ΙCPD zu intensivieren, sowie das mit ihr verfolgte Ziel, den universellen Zugang zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten im Rahmen der universellen Gesundheitsversorgung zu erreichen;

3. begrüßt das Ziel des Gipfels von Nairobi, die politische Bereitschaft und die finanziellen Zusagen zu mobilisieren, die dringend erforderlich sind, damit der Bedarf an Informationen und Dienstleistungen im Bereich Familienplanung endlich komplett gedeckt wird, die Zahl der vermeidbaren Fälle von Müttersterblichkeit auf null gesenkt wird sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt und schädliche Praktiken, die gegen Frauen und Mädchen gerichtet sind, vollständig beseitigt werden; begrüßt ausdrücklich die konkreten finanziellen und politischen Verpflichtungen, die Regierungen, Geber, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, die Zivilgesellschaft und andere Akteure eingegangen sind, um die „drei Nullen“ zu unterstützen und dazu beizutragen, dass bis 2030 die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte für alle sichergestellt sind; begrüßt insbesondere die Zusage der EU, im Rahmen des Jahresaktionsprogramms 2018 des Intra-AKP-Programms 29 Mio. EUR für die Förderung der Gesundheit junger Mädchen und für die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte bereitzustellen, und fordert, dass das finanzielle und politische Engagement der EU in diesem Bereich sowohl intern als auch extern fortgesetzt wird;

4. bekräftigt, dass ein rechtebasierter Ansatz, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht, im Zentrum jeder Bevölkerungspolitik und jedes Gesundheits-, Bildungs- und Sozialsystems stehen muss, das darauf ausgerichtet ist, die Selbstbestimmung des Menschen in der Gesellschaft zu ermöglichen und seine Würde und seine Menschenrechte zu achten; weist außerdem darauf hin, dass Frauen das Recht zusteht zu entscheiden, ob, wann und wie häufig sie schwanger werden; begrüßt in diesem Zusammenhang insbesondere die Tatsache, dass die Stimmen der Vertreter marginalisierter Bevölkerungsgruppen, der Jugend und der Zivilgesellschaft auf dem Gipfel von Nairobi im Mittelpunkt standen und dass diese Vertreter in der Lage waren, direkt mit Staatschefs und politischen Entscheidungsträgern darüber zu diskutieren, wie die Rechte und die Gesundheit aller Menschen realisiert werden können;

5. weist erneut darauf hin, dass sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte auf Menschenrechten basieren und wesentliche Aspekte der Menschenwürde sowie unabdinglich sind, um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Rechte von Frauen und Mädchen auf körperliche Unversehrtheit und eigenständige Entscheidungsfindung anzuerkennen; verurteilt die häufigen Verletzungen der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen, einschließlich der Verweigerung des Zugangs zu umfassender Sexualerziehung, Familienplanungsdiensten, Verhütungsmitteln, medizinischer Versorgung für Mütter sowie legaler und sicherer Betreuung bei einem Schwangerschaftsabbruch; fordert angemessene Mittel für die oben genannten Zwecke;

6. betont, dass durch das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 5 unter anderem die Einbeziehung der Empfehlungen des ICPD-Aktionsprogramms in die nationalen Pläne, Strategien und Programme gefordert wird; betont, dass die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung davon abhängt, dass der allgemeine Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit sichergestellt wird;

7. weist darauf hin, dass die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Aktionsprogramm der ICPD die Infragestellung geschlechtsdiskriminierender Normen und die Beendigung von sexueller Gewalt gegen Mädchen und Frauen erfordert sowie die Stärkung der Möglichkeiten und der Fähigkeit von Mädchen und Frauen, eigenständige und fundierte Entscheidungen über ihre reproduktive Gesundheit zu treffen;

8. bekräftigt sein Engagement für die Förderung, den Schutz und die Verwirklichung des Rechts jeder Person, über Angelegenheiten, die mit ihrer Sexualität und ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit zusammenhängen, die vollständige Kontrolle zu behalten und frei und verantwortungsbewusst über diese Fragen zu entscheiden, ohne dabei Diskriminierung, Zwang oder Gewalt ausgesetzt zu sein;

Vollständige Deckung des Bedarfs im Bereich Familienplanung

9. weist darauf hin, dass durchschnittlich 214 Millionen Frauen in den Entwicklungsländern keinen Zugang zu einer wirksamen Verhütung haben, was jährlich zu rund 75 Millionen unbeabsichtigten Schwangerschaften führt; ist besorgt darüber, dass der Zugang zu Verhütungsmitteln in manchen Ländern auf lediglich eine einzige Methode beschränkt ist; hebt hervor, dass Frauen und Jugendliche nicht nur Zugang zu sicheren und modernen Verhütungsmitteln haben müssen, sondern auch in der Lage sein müssen, eine fundierte Entscheidung hinsichtlich der Methode zu treffen, die sie verwenden möchten, und Zugang zu dieser Methode haben müssen;

10. ist besorgt darüber, dass der Zugang zu Diensten der reproduktiven Gesundheit in manchen Ländern durch untragbare Kosten sowie die schlechte Qualität der Betreuung und der Einrichtungen oder Ausrüstungen, diskriminierende und einschneidende Gesetze und eine geringschätzige Behandlung deutlich erschwert wird und dass der Bedarf an Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit insbesondere bei Jugendlichen, Ledigen, LGBTIQ-Personen, Menschen mit Behinderungen, ethnischen Minderheiten und der armen Stadt- und Landbevölkerung nicht gedeckt ist;

11. weist darauf hin, dass die Dienste für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte geschlechtsspezifisch, rechtebasiert, teenager- und jugendfreundlich sein und allen Jugendlichen und Frauen unabhängig von Alter und Familienstand zur Verfügung stehen sollten, auch während Konflikten und bei Katastrophen; weist darüber hinaus darauf hin, dass bei solchen Diensten die Privatsphäre und die Vertraulichkeit respektiert werden sollten und es keinerlei Erfordernisse für die Zustimmung von Richtern, Ehepartnern, Eltern oder Erziehungsberechtigten geben sollte;

12. würdigt die aufeinander abgestimmten Bemühungen, auch den am schwersten zu erreichenden Frauen Dienste im Bereich Familienplanung zuteilwerden zu lassen, und fordert, dass diese Bemühungen auch für alle anderen medizinischen Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit unternommen werden; empfiehlt die Nutzung kreativer Modelle der Dienstleistungserbringung wie Gutscheine für Dienstleistungen zu einem subventionierten Preis, bedingte Geldtransfers, Sozialversicherungsprogramme und leistungsbasierte Überwachung;

13. hebt hervor, dass Programme für umfassende Sexualaufklärung Voraussetzung dafür sind, dass Jugendliche eine gesunde Entwicklung durchlaufen, da solche Programme altersgemäße Informationen über Pubertät, Schwangerschaft und Entbindung, vor allem über Risiken in Verbindung mit frühen Schwangerschaften, Verhütung und die Vorbeugung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen umfassen; weist darauf hin, dass solche Programme für umfassende Sexualaufklärung aber auch über zwischenmenschliche Beziehungen, sexuelle Orientierung, Geschlechtergleichstellung, Geschlechternormen, Einverständnis und Vorbeugung von geschlechtsspezifischer Gewalt informieren sollten, was sämtlich unabdingbar dafür ist, dass junge Menschen ein gesundes Selbstbewusstsein entwickeln und gleichwertige, fördernde und sichere Beziehungen führen können; ist der Ansicht, dass die Bereitstellung von umfassender Sexualaufklärung nicht nur für die Selbstverwirklichung von Mädchen von entscheidender Bedeutung ist, sondern auch für die frühe Beteiligung von Jungen, die eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Geschlechtergleichstellung und dem Einsatz für sie unter ihren Altersgenossen und in ihren Gemeinschaften spielen;

14. betont, dass Frauen eine angemessene und erschwingliche Gesundheitsversorgung, die universelle Achtung ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte und der Zugang zu diesen Rechten garantiert werden sollten; betont, dass eine gut zugängliche Gesundheitsversorgung und die universelle Achtung der Rechte auf sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie der Zugang zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, Familienplanung, pränataler Gesundheitsversorgung und Gesundheitsversorgung für Mütter, Neugeborene sowie sicheren Abtreibungsdiensten wichtige Elemente sind, um Frauenleben zu retten und die Kinder- und Säuglingssterblichkeit zu verringern; hält es für inakzeptabel, dass der Körper von Frauen und Mädchen ein ideologisches Schlachtfeld bleibt, insbesondere im Hinblick auf ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte;

15. weist darauf hin, dass sich täglich fast 1000 Heranwachsende und Frauen neu mit HIV infizieren und dass für Frauen und Mädchen, insbesondere in Afrika südlich der Sahara, ein höheres Risiko einer HIV-Infektion besteht als für Jungen; betont, dass HIV-positive Frauen und Mädchen ein höheres Risiko haben, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken; betont, dass Präventions- und Screening-Strategien entwickelt und gestärkt werden müssen, die sich insbesondere an junge Frauen richten;

16. betont, dass der Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung ein Menschenrecht ist und für die Sicherstellung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, sei es in Bezug auf Verhütung, Schwangerschaft, Entbindung, Schwangerschaftsabbruch, sexuell übertragbare Krankheiten oder Menstruationshygiene, erforderlich ist;

17. weist erneut darauf hin, dass neben den Tabus rund um die Menstruation der fehlende Zugang zu Wasser, sanitären Einrichtungen und Hygiene (WASH) in den Schulen ein erhebliches Hindernis für die Schulbildung von Mädchen darstellt, wenn sie ihre Periode haben; betont nachdrücklich, dass eine angemessene Infrastruktur in den Schulen erforderlich ist, damit sichergestellt ist, dass Mädchen Zugang zu Wasser und getrennten Toiletten haben;

18. fordert die Union auf, Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Wasser, sanitären Einrichtungen und Hygiene (WASH) stärker in ihr Handeln für die Gleichstellung der Geschlechter und die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen einzubeziehen;

19. bekräftigt, dass Teenager und Jugendliche in allen Phasen der Entscheidungsfindung auf sinnvolle Art und umfassend beteiligt werden müssen; ist der Ansicht, dass die globale Verpflichtung von Nairobi im Rahmen der Bemühungen zur Verhinderung von Teenagerschwangerschaften, die in hohem Maße zur Müttersterblichkeit beitragen, einen ausgeprägten Schwerpunkt auf jüngere Jugendliche und Sexualaufklärung legen sollte; erkennt an, dass eine geschlechtssensible und auf Lebenskompetenzen basierende umfassende Sexualaufklärung, die ihrem Entwicklungsstand entspricht, für Teenager und junge Menschen von wesentlicher Bedeutung ist, um sich vor unbeabsichtigter Schwangerschaft und sexuell übertragbaren Infektionen, einschließlich HIV und AIDS, schützen zu können, um Werte wie Toleranz, gegenseitige Achtung, Einverständnis und Gewaltlosigkeit in Beziehungen zu fördern und Teenagern und jungen Menschen die Planung ihres Lebens zu ermöglichen;

Keine vermeidbaren Fälle von Müttersterblichkeit

20. ist besorgt darüber, dass restriktive Abtreibungsgesetze in vielen Ländern, die schlechte Verfügbarkeit der Dienste, hohe Kosten, Stigmatisierung, die Verweigerung seitens Gesundheitsdienstleistern aus Gewissensgründen und unnötige Anforderungen wie obligatorische Wartezeiten, obligatorische Beratung, irreführende Informationen, das Erfordernis der Autorisierung durch Dritte und medizinisch unnötige Tests zu den Haupthindernissen bei der Bewahrung der Gesundheit von Müttern gehören und zu unsicheren Abtreibungen und Müttersterben beitragen;

21. hält es für unabdingbar, dass die Regierungen, die dies noch nicht getan haben, politische Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsversorgung ergreifen, die darauf abzielen, die Säuglings- und Müttersterblichkeit zu verringern und unsicheren Abtreibungen vorzubeugen, indem mehr medizinische Fachkräfte eingestellt und ausgebildet werden und die Reichweite der grundlegenden postnatalen Betreuung, der Versorgung von Neugeborenen, der umfassenden pränatalen Betreuung, der Geburtshilfe und der Betreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch ausgeweitet wird;

22. hebt hervor, dass im Einklang mit der Aktionsplattform von Peking und dem Aktionsprogramm der ICPD das Recht aller Menschen auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung geschützt werden muss und dass der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, mit denen dieses Recht zur Geltung gebracht wird, sichergestellt werden muss; fordert ein umfassendes Konzept für das grundlegende Paket für sexuelle und reproduktive Gesundheit, einschließlich Maßnahmen zur Prävention und Vermeidung unsicherer Abtreibungen, sowie der Betreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch, die in die nationalen Strategien, Politik und Programme der universellen Gesundheitsversorgung integriert werden müssen;

Keine geschlechtsspezifische Gewalt und keine gegen Frauen, Mädchen und Jugendliche gerichteten schädlichen Praktiken

23. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und die Opfer zu unterstützen; bekräftigt seine Forderung an die EU, alle EU-Mitgliedstaaten und Mitgliedstaaten des Europarats, die dies noch nicht getan haben, das Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) so bald wie möglich zu ratifizieren und umzusetzen; fordert die EU auf, mit den Mitgliedstaaten und anderen Ländern bei Investitionen in die Erhebung quantitativer und qualitativer Daten von hoher Qualität zusammenzuarbeiten, die nach Alter, Geschlecht, Gefährdungsstatus und Geografie aufgeschlüsselt sind; fordert, dass die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen gestärkt werden, um geschlechtsbezogene Gewalt innerhalb und außerhalb von Familien zu verhindern, zu untersuchen und zu bestrafen und Opfern und Überlebenden Unterstützung zu bieten, einschließlich Beratung und Gesundheitsdiensten sowie psychosozialer und juristischer Dienste; fordert, Ausbildungsprogramme zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt für Angehörige der Justiz, der Strafverfolgung und des Gesundheitswesens durchzuführen und Gesundheits- und Bildungssysteme zu stärken, um geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und aus einer rechtebasierten und auf den jeweiligen Lebensabschnitt zugeschnittenen Perspektive auf sie zu reagieren;

24. verurteilt alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, z. B. körperliche, sexuelle und psychische Gewalt und Ausbeutung, Massenvergewaltigung, Menschenhandel, und Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen; weist darauf hin, dass geschlechtsspezifische Gewalt in Europa nach wie vor eine allgegenwärtige Herausforderung darstellt, die koordinierte Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Soziales und Recht durch rechtebasierte, auf den jeweiligen Lebensabschnitt bezogene Präventions- und Reaktionsmaßnahmen erfordert; erklärt sich auch besorgt über die anhaltenden Angriffe auf die Rechte der Frauen und die sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte, einschließlich der Verweigerung des Zugangs zu Familienplanungsdiensten, Verhütungsmitteln und sicheren und legalen Abtreibungsdiensten, sowie über Rechtsvorschriften in vielen Teilen der Welt, einschließlich der EU, durch die diese Rechte eingeschränkt werden; bekräftigt nachdrücklich, dass die Verweigerung sexueller und reproduktiver Gesundheit und damit verbundener Rechte und Dienstleistungen, einschließlich des sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruchs, eine Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen darstellt;

25. hält es für unabdingbar, dass in allen Ländern Überwachungsmaßnahmen ergriffen und die Täter mit Sanktionen belegt werden, damit geschlechtsspezifischer Gewalt einschließlich Früh-, Kinder- und Zwangsehen, der Verstümmelung weiblicher Genitalien und anderen schädlichen Praktiken ein Ende gesetzt wird;

26. ist der Ansicht, dass außerdem unbedingt schädliche Geschlechterstandards und -stereotype infrage gestellt werden müssen, damit das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 5 zur Gleichstellung der Geschlechter verwirklicht und die Agenda für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte vorangebracht werden kann; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, Männer und Jungen in diese Agenda einzubeziehen; betont in diesem Zusammenhang, dass Männer und Jungen in Projekte und Programme zur Bekämpfung aller geschlechtsspezifischen Gewalt und schädlichen Stereotype einbezogen werden müssen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass eine umfassende Beziehungs- und Sexualaufklärung ein Schlüsselinstrument für den Aufbau der Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, gesunde, gleichberechtigte, nährende und sichere Beziehungen ohne Diskriminierung, Zwang und Gewalt aufzubauen, und für die Vorbeugung gegen sexuelle, geschlechtsspezifische und intime Partnergewalt ist; ersucht deshalb alle Mitgliedstaaten, an Schulen ganzheitliche und altersgemäße Sexualaufklärung für Jugendliche einzuführen;

27. begrüßt die Initiative „Spotlight“ zur weltweiten Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt und betont, dass sich auf internationaler Ebene mehr Länder im Rahmen dieser Initiative engagieren sollten;

28. betont, dass geschlechtsspezifische Gewalt nunmehr auch im Internet präsent ist und dass sichergestellt werden muss, dass bei allen Bemühungen zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt auch Online-Räume berücksichtigt werden;

29. räumt ein, dass durch ein gesetzliches Verbot von Kinderehen und Früh- und Zwangsverheiratung allein nicht garantiert würde, dass diesen Praktiken ein Ende gesetzt wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Durchsetzung internationaler Verträge, Rechtsvorschriften und Programme besser zu koordinieren und zu stärken, auch im Wege diplomatischer Kontakte mit Regierungen und Organisationen in Drittstaaten, damit Probleme in Verbindung mit Kinderehen und Früh- und Zwangsverheiratung bewältigt werden können; fordert, dass größtmögliche Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass gesetzliche Verbote durchgesetzt und durch eine größere Bandbreite an Gesetzen und politischen Maßnahmen ergänzt werden; nimmt zur Kenntnis, dass dies die Annahme und Umsetzung umfassender und ganzheitlicher politischer Maßnahmen, Strategien und Programme erfordert, einschließlich der Aufhebung diskriminierender rechtlicher Bestimmungen betreffend Zwangsheirat und der Annahme positiver Maßnahmen zur Stärkung der Stellung von Mädchen;

30. bekräftigt, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine Form der geschlechtsspezifischen Gewalt ist; fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen den internen und externen Programmen der Union zu prüfen, um für einen kohärenten und kontinuierlichen Ansatz zur Bekämpfung von Genitalverstümmelungen bei Frauen und Mädchen innerhalb und außerhalb der Union zu sorgen, da Europa in dieser Frage eng mit anderen Teilen der Welt verbunden ist;

31. ist fest davon überzeugt, dass Maßnahmen, die darauf abzielen, der Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung ein Ende zu setzen, auch die Einbeziehung von Gemeinschaften und von traditionellen und religiösen Führern umfassen sollten;

32. ist der festen Überzeugung, dass bei allen Strategien gegen geschlechtsspezifische Gewalt auch LGBTIQ-Personen einbezogen werden müssen;

33. erkennt an, dass die Herausforderungen im Zusammenhang mit der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten durch humanitäre Krisen verschärft werden, von denen insbesondere die schutzbedürftigsten Menschen im Globalen Süden betroffen sind; weist darauf hin, dass Frauen und Mädchen in Krisengebieten der Gefahr von sexueller Gewalt, Vergewaltigungen, sexuell übertragbaren Krankheiten, sexueller Ausbeutung und ungewollten Schwangerschaften besonders stark ausgesetzt sind; betont, dass Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten in solchen Situationen zugänglich sein müssen und die humanitäre Hilfe entsprechend angepasst werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einer geschlechterspezifische Perspektive und die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundene Rechte in ihre Maßnahmen zur humanitären Hilfe aufzunehmen, auch was die Ausbildung der im Bereich der humanitären Hilfe tätigen Personen und die Finanzierung betrifft, da der Zugang zur sexuellen und reproduktiven Gesundheitsversorgung ein Grundbedürfnis der Menschen in Menschen in Gebieten ist, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind;

34. fordert die Untersuchung von Kriegsverbrechen, insbesondere wenn Frauen und Mädchen gefoltert wurden Gewalt ausgesetzt waren, wie zum Beispiel Mitglieder der christlichen und jesidischen Bevölkerung im Nordirak, die unter der Terrororganisation des so genannten islamischen Staates gelitten haben;

Entwicklung und Finanzierungszusagen

35. ist der Überzeugung, dass eines der Ergebnisse des Nairobi-Gipfels ein Mechanismus zur Sicherstellung der Rechenschaftspflicht bei der Erfüllung der globalen und nationalen Verpflichtungen und der Wirksamkeit der Maßnahmen sein sollte;

36. fordert die EU auf, auch in ihrem auswärtigen Handeln eine robuste Führungsrolle bei der Verwirklichung der Rechte von Mädchen und Frauen und der Geschlechtergleichstellung zu übernehmen, indem sie den ehrgeizigen Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter GAP III umsetzt; fordert die EU außerdem auf, in ihrer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, insbesondere im neuen Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit, für eine angemessene Finanzausstattung für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte sowie für Familienplanung zu sorgen und Strategien zu konzipieren, mit denen sichergestellt wird, dass alle erforderlichen Dienstleistungen dauerhaft und lückenlos angeboten werden;

37. fordert spezifische Investitionen zur Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit und des Wohlergehens von Jugendlichen, unter anderem durch den Zugang zu jugendfreundlichen Gesundheitsdiensten; ist der Ansicht, dass diese Investitionen eine angemessene Finanzierung und den Aufbau von Kapazitäten für Frauen- und Jugendorganisationen umfassen müssen, die in Ermangelung oder bei Unzulänglichkeit nationaler Programme oft die wesentliche Arbeit der Bereitstellung von Informationen über Familienplanung, umfassende Sexualaufklärung und den Abbau schädlicher geschlechtsspezifischer und gesellschaftlicher Stereotype leisten;

38. stellt fest, dass die EU mit mehreren EU-Instrumenten zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und zu den damit verbundenen Rechten beiträgt, wobei hier etwa geografische und regionale Programme, die sich auf Geschlecht, Gesundheit und Bevölkerungsentwicklung konzentrieren, Beiträge zu globalen Initiativen und UN-Organisationen und Zuschüsse für Organisationen der Zivilgesellschaft zu nennen sind; hält jedoch für bedauerlich, dass nur schwerlich genau quantifiziert werden kann, welcher Anteil der EU-Gelder unmittelbar der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten sowie der Familienplanung zugutekommt; fordert eine ehrgeizige Finanzierung zur Verbesserung der Versorgung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und damit verbundener Rechte im Rahmen des gegenwärtigen Mehrjährigen Finanzrahmens und dass die Evaluierungsmethode kontinuierlich verbessert wird, damit die Wirksamkeit der Maßnahmen für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte künftig besser beurteilt werden kann;

39. fordert die nationalen Regierungen und die internationalen Geber auf, darauf zu achten, dass das universelle Paket der wesentlichen Dienste der sexuellen und reproduktiven Gesundheit auch solche Dienste wie die Behandlung von Unfruchtbarkeit, Krebs oder sexueller Gewalt umfasst, die bisher am wenigsten finanziell unterstützt wurden;

40. erkennt die Rolle von NRO als Dienstleister, aber auch als Vorkämpfer im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und damit verbundener Rechte an; fordert in diesem Zusammenhang, dass die EU NRO, die zur Umsetzung des Aktionsprogramms der ICDP beitragen, und insbesondere Frauenrechtsorganisationen innerhalb und außerhalb der EU stärker unterstützt und schützt, da es sich bei ihnen um entscheidende Akteure für geschlechtergerechte Gesellschaften handelt;

41. fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Festlegung ihrer künftigen globalen Politik für eine nachhaltige Entwicklung sowie der umfassenden Strategie für Afrika die Unterstützung der Europäischen Union für Projekte im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sowie die Initiative „Spotlight“ zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen vollständig zu integrieren und zu stärken;

42. bedauert zutiefst die gemeinsame Erklärung der Vereinigten Staaten, Brasiliens, Belarus‘, Ägyptens, Haitis, Ungarns, Libyens, Polens, Senegals, St. Lucias und Ugandas vom 14. November 2019 zum Gipfel von Nairobi, mit der die Unterzeichner darauf abzielen, den bestehenden Konsens und ihre jeweiligen Verpflichtungen in Bezug auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die Rechte von Frauen, wie sie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der ICPD und der Pekinger Aktionsplattform vereinbart wurden, sowie die Abschlussdokumente ihrer Überprüfungskonferenzen zu untergraben; begrüßt die kürzlich erfolgte Rücknahme der so genannten „Global Gag Rule“ und die Auswirkungen dieser Rücknahme auf die Gesundheitsversorgung und die Rechte von Frauen und Mädchen weltweit; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, die Finanzierungslücke in diesem Bereich mit nationalen Geldern und mit für die Entwicklungshilfe bestimmten EU-Geldern zu schließen;

43. nimmt die Aussagen der Kommissionsmitglieder Urpilainen und Dalli bei ihren Anhörungen am 1. bzw. 2. Oktober 2019 zur Kenntnis, wonach die sexuelle und reproduktive Gesundheit ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kommission im Bereich Geschlechtergleichstellung sein wird;

44. besteht darauf, dass das neue Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau‚ einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und damit verbundener Rechte, durch transparente Maßnahmen fördern sollte, die eine kontinuierliche Bewertung ermöglichen, auch im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte im Einklang mit der Aktionsplattform von Beijing und dem Aktionsprogramm der ICPD; begrüßt das Ziel des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit, dass mindestens 85 % der Programme, die durch öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) finanziert werden, die Gleichstellung der Geschlechter als wesentliches oder Hauptziel haben sollten, und dass mindestens 5 % dieser Maßnahmen die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Rechte und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen als Hauptziel haben sollten; fordert jedoch größeren Ehrgeiz, indem 20 % der ODA für Projekte verwendet werden, die die Gleichstellung der Geschlechter als Hauptziel haben (OECD Gender Marker 2);

45. fordert die EU auf, eine umfassende und ehrgeizige Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter umzusetzen, die auch Vorschläge für verbindliche Maßnahmen enthält und mit der Umsetzung des Aktionsprogramms der ICPD verbunden sein sollte, Verpflichtungen und Indikatoren in allen relevanten Politikbereichen umfasst und bei der alle EU-Organe und Mitgliedstaaten durch einen starken Überwachungsmechanismus zur Verantwortung gezogen werden; fordert, dass die Rückschläge bei der Gleichstellung der Geschlechter und der sexuellem und reproduktiven Gesundheit und damit verbundenen Rechten sowie Diskurse und Maßnahmen, die die Rechte der Frauen, ihre Autonomie und die Emanzipation in allen Bereichen untergraben, verurteilt werden; weist darauf hin, dass ein wirksamer Weg zur Bekämpfung der Gegenreaktion darin besteht, die auf Rechten beruhende Gleichstellung der Geschlechter proaktiv voranzutreiben und das Gender Mainstreaming zu fördern;

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46. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2021
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