ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Nicaragua
5.7.2021 - (2021/2777(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Anna Fotyga, Elżbieta Kruk, Charlie Weimers, Jadwiga Wiśniewska, Adam Bielan, Jan Zahradil, Alexandr Vondra, Joanna Kopcińska, Hermann Tertsch, Ladislav Ilčić, Assita Kanko, Valdemar Tomaševski, Ryszard Czarnecki, Elżbieta Rafalska, Witold Jan Waszczykowski
im Namen der ECR-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0400/2021
B9-0403/2021
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Nicaragua
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen und insbesondere die Entschließungen vom 19. Dezember 2019 zur Lage der Menschenrechte und der Demokratie in Nicaragua[1] und vom 8. Oktober 2020 zu dem Gesetz zur Registrierung „ausländischer Agenten“ in Nicaragua[2],
– unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretariats der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) vom 6. Mai 2021 zur Wahl der Richter des Obersten Wahlrats und zur Wahlreform in Nicaragua sowie auf die Resolution der OAS vom 15. Juni 2021 zur Lage in Nicaragua,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission, die vom Sondermechanismus zur Weiterverfolgung der Lage in Nicaragua (MESENI) veröffentlichten Newsletter und die Ausführungen von Antonia Urrejola, Mitglied und Präsidentin der Interamerikanischen Menschenrechtskommission, zur Lage in Nicaragua in der außerordentlichen Sitzung des Ständigen Rates der OAS vom 23. Juni 2021,
– unter Hinweis auf das Nicaragua-Kapitel im Jahresbericht der EU über Menschenrechte und Demokratie in der Welt 2020, der am 21. Juni 2021 vom Rat angenommen wurde,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Januar 2019, in denen er Besorgnis über die Lage in Nicaragua geäußert und hervorgehoben hat, dass die jüngsten gegen Organisationen der Zivilgesellschaft und unabhängige Medien gerichteten Maßnahmen einen weiteren schweren Rückschlag für die Demokratie, die Menschenrechte und die bürgerlichen Freiheiten in dem Land darstellen,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Oktober 2019 und den begleitenden Rahmen für gezielte Sanktionen angesichts der Lage in Nicaragua,
– unter Hinweis auf den Bericht des US-Außenministeriums von 2019 über die Menschenrechte in Nicaragua,
– unter Hinweis auf die abschließenden Bemerkungen des Ausschusses der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen vom 11. Oktober 2016 zum ersten Bericht Nicaraguas,
– unter Hinweis auf die Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 19. März 2019 zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in Nicaragua,
– unter Hinweis auf den Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 3. September 2019 über die Menschenrechtslage in Nicaragua,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Gesellschaft für bedrohte Völker, einer nichtstaatlichen Organisation mit besonderem Beraterstatus, die sie am 7. Juli 2020 im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen abgegeben hat,
– unter Hinweis auf die Resolution der Organisation Amerikanischer Staaten vom 21. Oktober 2020 zur Wiederherstellung demokratischer Institutionen und der Achtung der Menschenrechte in Nicaragua im Wege freier und fairer Wahlen,
– unter Hinweis auf die Pressemitteilung der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (IAMRK) vom 26. Februar 2021, in der die IAMRK das Gesetz Nicaraguas zur Registrierung ausländischer Agenten ablehnt und den Staat auffordert, es zurückzunehmen,
– unter Hinweis auf die nicaraguanische Verfassung,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in Nicaragua seit dem Amtsantritt von Daniel Ortega immer weiter verschlechtert, da Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ständigen und zunehmend gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt sind, was dazu geführt hat, dass die politische Opposition vollständig an den Rand gedrängt wurde und das Ortega-Regime nach wie vor über uneingeschränkte Macht verfügt und seine bereits etablierte autoritäre Herrschaft festigen kann;
B. in der Erwägung, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in seinen Berichten vom 19. März und vom 3. September 2019 über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in Nicaragua festgestellt hat, dass kein spürbarer Fortschritt mit Blick auf Demokratie und Menschenrechte zu verzeichnen ist; in der Erwägung, dass sich die Verletzungen der Menschenrechte mit Blick auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit seit den Protesten im April 2018 sogar exponentiell vervielfacht haben; in der Erwägung, dass willkürliche Festnahmen und Verhaftungen als Mittel zur Unterdrückung abweichender Meinungen, zahllose Fälle von Folter, Misshandlungen und sexuelle Übergriffe die Bürger und andere Personen ihrer Freiheit beraubt haben; in der Erwägung, dass Menschen die ärztliche Versorgung vorenthalten wird, wobei es sich um eine weitere Ausprägung von Gewalt handelt, die das Regime nutzt, um abweichende Meinungen zu kriminalisieren und für Straffreiheit für die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen zu sorgen, wodurch die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive deutlich wird;
C. in der Erwägung, dass die Sandinistische Nationale Befreiungsfront (Frente Sandinista de Liberación Nacional) die Nationalversammlung vollständig kontrolliert und in 13 Jahren keine einzige von Daniel Ortega vorgeschlagene Initiative abgelehnt hat;
D. in der Erwägung, dass das Regime von Daniel Ortega und seiner Ehefrau Rosario Murillo Nicaragua in einen autoritären Staat umgewandelt hat, der sich nicht an Gesetze hält und repressive Taktiken einsetzt und der das Leben und die Sicherheit seiner Bürger sowie die Stabilität Zentralamerikas in politischer, wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Hinsicht gefährdet; in der Erwägung, dass Nicaragua gleichzeitig zu einer Zuflucht und einem sicheren Hafen für Personen geworden ist, denen Korruption, Geldwäsche oder Terrorismus vorgeworfen wird;
E. in der Erwägung, dass kommunistische Regime sowie Russland in Nicaragua sehr aktiv sind, da sie das Land Berichten zufolge auf Ersuchen der nicaraguanischen Regierung mit Waffen und Ausrüstung zur Niederschlagung der Proteste versorgen;
F. in der Erwägung, dass die totalitäre Herrschaft in Nicaragua kein Einzelfall in Iberoamerika ist, sondern dass es sich hier vielmehr um einen hochgradig organisierten Prozess handelt, der von offenkundig kommunistischen und antidemokratischen internationalen Kräften wie etwa dem São Paulo Forum angeführt wird, deren Ziel in einer Destabilisierung des Kontinents besteht, um so Macht zu erlangen und ihre repressiven und totalitären Regime zu etablieren; in der Erwägung, dass das São Paulo Forum und seine Mitglieder, die in Iberoamerika gemeinsam mit Diktaturen von Drogendealern und kommunistischen Regime regieren, die Region destabilisieren und die Bürger unterdrücken und sie brutaler Gewalt aussetzen, was etwa in Bolivien am Beispiel der Partei „Movimiento al Socialismo“ von Evo Morales – dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden –, die derzeit von Luis Arce angeführt wird, sowie am Beispiel anderer Länder wie etwa von Venezuela mit dem Maduro-Regime, von Mexiko unter Obrador und von Nicaragua mit Daniel Ortegas Sandinistischer Nationaler Befreiungsfront beobachtet werden kann;
G. in der Erwägung, dass die von Daniel Ortega kontrollierte nicaraguanische Nationalversammlung zahlreiche Gesetze verabschiedet hat, die eine unmittelbare Verletzung der Menschenrechte darstellen, wie etwa das Sondergesetz gegen Cyberkriminalität, das in erster Linie darauf abzielt, die Veröffentlichung von Inhalten, die von der Regierung als falsch angesehen werden, in den Medien und den sozialen Netzwerken zu kriminalisieren, sodass Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren Dauer verhängt werden können, und das Gesetz zur Registrierung ausländischer Agenten, mit dem internationale Gelder und Spenden für die Zivilgesellschaft, Journalisten und insbesondere politische Gegner blockiert werden, um ihre Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben einzuschränken und zu unterbinden; in der Erwägung, dass auf der Grundlage des Gesetzes gegen Hassverbrechen lebenslange Freiheitsstrafen für Hassverbrechen verhängt werden können, wovon die Regierung Gebraucht macht, um abweichende Meinungen zu unterdrücken; in der Erwägung, dass das Gesetz über die Rechte der Menschen auf Unabhängigkeit, Souveränität und Selbstbestimmung für den Frieden, die Reform der einschlägigen Strafprozessordnung und das Gesetz 528 („Arce-Gesetz“) jegliche Kritik an der Regierung kriminalisieren, die Medieninhalte zensiert und einschränkt und die Presse kontrolliert;
H. in der Erwägung, dass die nicaraguanische Nationalversammlung am 4. Mai 2021 eine Reform des Wahlgesetzes und die Ernennung der Richter des Obersten Wahlrates verabschiedet hat, wodurch die Wahlmöglichkeiten und die Ausübung politischer Rechte eingeschränkt werden und die öffentlichen Freiheiten, die Vereinigungs- und die Meinungsfreiheit beschnitten werden; in der Erwägung, dass dies nicht mit den Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission von 2011 und den aktuellen Resolutionen der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) und des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zu vereinbaren ist;
I. in der Erwägung, dass 2021 mindestens 20 Oppositionsmitglieder, darunter fünf Präsidentschaftskandidaten, zwei Gewerkschaftsführer und drei Spitzenpolitiker, willkürlich festgenommen wurden; in der Erwägung, dass Dutzende Regierungsgegner berichten, sie hätten unter ständiger Einschüchterung zu leiden, da die Polizei vor ihren Wohnhäusern stationiert wäre und ihnen ständig folgen würde;
J. in der Erwägung, dass das Ortega-Regime keine einzige der Empfehlungen des Amts des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte umgesetzt hat;
K. in der Erwägung, dass Nicaragua mutmaßlich Gold der Compañía General de Minería de Venezuela wäscht, wobei es sich bei diesem Unternehmen um einen venezolanischen Staatsbetrieb handelt, der auf der Sanktionsliste des US-amerikanischen Amts für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte aufgeführt ist, und zwar aufgrund illegaler und vom Maduro-Regime, das die Ressourcen Venezuelas plündert, arrangierter Aktionen; in der Erwägung, dass die von der nicaraguanischen Nationalversammlung verabschiedeten Reformen des Verbraucherrechts (Gesetz 842) Banken verpflichten, Konten für Angehörige von Personen zu eröffnen, die von der Regierung der Vereinigten Staaten und von anderen Ländern sanktioniert werden, weil sie der Korruption, der Geldwäsche und Menschenrechtsverletzungen beschuldigt werden;
L. in der Erwägung, dass der Rat am 14. Oktober 2019 einen Rahmen für gezielte Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen angenommen hat, die für Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße oder die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Nicaragua verantwortlich sind;
M. in der Erwägung, dass das Außenministerium der Vereinigten Staaten in seinem Bericht über die Menschenrechte in Nicaragua von 2019 anführte, dass das Ortega-Regime Vergeltungsmaßnahmen nutzt, um die Möglichkeiten der Menschen, die Regierung zu kritisieren, einzuschränken; in der Erwägung, dass aus diesem Bericht außerdem hervorgeht, dass gewaltsame Übergriffe gegen unabhängige Medien verübt werden, dass Übertragungseinrichtungen beschlagnahmt und Genehmigungen entzogen werden, um diese Medien an ihrer Arbeit zu hindern, und dass zahlreiche Journalisten zu Unrecht inhaftiert sind; in der Erwägung, dass diese Medien außerdem nicht an offiziellen Veranstaltungen der Regierung teilnehmen und keine Interviews mit Regierungsvertretern führen dürfen, sodass die Medien, die sich im Eigentum der Familie des Präsidenten befinden, die Verbreitung von Nachrichten einschränken können und als Propagandakanäle für Kampagnen zugunsten der Regierung und der Sandinistischen Nationalen Befreiungsfront dienen;
1. bekundet seine Solidarität mit der nicaraguanischen Bevölkerung und verurteilt alle repressiven Handlungen sowie die Todesfälle von Angehörigen der Oppositionsparteien, Journalisten, Studierenden, Menschenrechtsverteidigern, Aktivisten sowie Personen aus der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft, die auf das Konto der nicaraguanischen Staatsorgane gehen; fordert, dass die restriktiven Maßnahmen, die Unterdrückung und die Menschenrechtsverletzungen unverzüglich beendet werden, und fordert Rechenschaft für die schwerwiegenden Verstöße, die das nicaraguanische Regime seit 2018 begangen hat;
2. fordert, dass sämtliche willkürlich festgenommenen politischen Gefangenen wie etwa die Präsidentschaftskandidatinnen und -kandidaten Cristiana Chamorro, Arturo Cruz, Félix Maradiaga, Juan Sebastián Chamorro und Miguel Mora, die Spitzenpolitikerinnen und -politiker José Pallais, José Adan Aguerri, Dora María Téllez, Hugo Torres, Víctor Hugo Tinoco, Pedro Joaquín Chamorro Barrios, Violeta Granera, Ana Margarita Vijil, Suyén Barahona und Pedro Joaquín Chamorro und viele andere umgehend und bedingungslos freigelassen werden, und fordert, dass ihre grundlegenden rechtlichen Garantien, ihre bürgerlichen und politischen Rechte und ihre Menschenrechte geachtet werden;
3. fordert die nicaraguanische Regierung mit Nachdruck auf, den De-facto-Belagerungszustand aufzuheben, die Rolle der nationalen Polizei als unpolitische, unparteiische und nicht-deliberative Kraft zu achten, die paramilitärischen Kräfte zu entwaffnen, die mit der Bürgerallianz unterzeichneten Vereinbarungen einzuhalten und die Bürgerrechte wieder in Kraft zu setzen; fordert die Regierung erneut auf, es Organisationen der Zivilgesellschaft zu ermöglichen, ihrer Tätigkeit in einem sicheren Umfeld und ohne Angst vor Repressalien nachzugehen;
4. fordert die nicaraguanischen Staatsorgane eindringlich auf, das Wahlgesetz im Einklang mit den internationalen Parametern, die die OAS in ihrer Resolution vom 21. Oktober 2020 aufführt, abzuändern; fordert, dass internationalen Beobachtern, darunter auch Mitgliedern des Europäischen Parlaments, unverzüglich uneingeschränkter Zugang gewährt wird;
5. missbilligt und kritisiert die Verabschiedung und Anwendung restriktiver Gesetze und fordert ihre unverzügliche Aufhebung; hebt hervor, dass sich diese Gesetze gegen die Rechte und Freiheiten der Nicaraguaner richten, die in der Verfassung der Republik Nicaragua, der Interamerikanischen Demokratischen Charta und anderen internationalen Verträgen, denen Nicaragua als Unterzeichnerstaat angehört, verankert sind; missbilligt die missbräuchliche Berufung auf Einrichtungen und Gesetze durch die autoritäre Regierung Nicaraguas, die damit beabsichtigt, Organisationen der Zivilgesellschaft, politische Gegner und jegliche Ausprägung von Opposition zu kriminalisieren;
6. fordert die Staatsorgane Nicaraguas erneut auf, dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (IAMRK), der Interdisziplinären Gruppe unabhängiger Experten (GIEI), dem Sondermechanismus zur Weiterverfolgung der Lage in Nicaragua (MESENI) und internationalen Organisationen der Zivilgesellschaft den derzeit untersagten Zugang zu gewähren;
7. fordert die sofortige Aussetzung sämtlicher Finanzhilfen der EU für Nicaragua, die regelmäßig und ohne Berücksichtigung der schwerwiegenden vergangenen und derzeitigen Menschenrechtsverletzungen gewährt werden und die nachgewiesenermaßen weder zugunsten der Bevölkerung noch zugunsten der Verbesserung des Lebensstandards der Nicaraguaner verwendet, sondern vielmehr für die Zwecke des Ortega-Regimes und seiner ideologischen und repressiven Organisationen und Vereinigungen eingesetzt werden;
8. fordert internationale Finanzinstitutionen, Regierungen, europäische Institutionen, Kanada, die Vereinigten Staaten, die Schweiz und andere Geberländer auf, strenge Mechanismen einzuführen, mit denen sichergestellt ist, dass die als Darlehen und Finanzhilfen genehmigten Finanzmittel ihre eigentlichen Empfänger erreichen und nicht vom Ortega-Regime abgezweigt werden;
9. verurteilt die Einmischung Russlands und anderer autoritärer Regime in Nicaragua und ihre Unterstützung für das Ortega-Regime aufs Schärfste;
10. fordert den Rat auf, den Präsidenten Daniel Ortega und seine Ehefrau, die Vizepräsidentin Rosario Murillo, unverzüglich in die Liste der Personen und Organisationen, die Sanktionen unterliegen, aufzunehmen;
11. fordert, dass die im Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Zentralamerika, dem Nicaragua als Vertragsstaat angehört, vereinbarten Bestimmungen angewendet werden und dass die nicaraguanische Regierung über die Umsetzung des Mechanismus unterrichtet wird, durch den die EU verpflichtet ist, Nicaragua aufgrund der wiederholten und systematischen Verstöße gegen die vereinbarten Verpflichtungen und Zusagen zu verurteilen, und fordert die Europäische Union auf, die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in Nicaragua engmaschig zu kontrollieren und zu überwachen;
12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, dem Zentralamerikanischen Parlament, der Lima-Gruppe sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Nicaragua zu übermitteln.
- [1] ABl. C 255 vom 29.6.2021, S. 65.
- [2] Angenommene Texte, P9_TA(2020)0259.