ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Situation in Nicaragua
6.7.2021 - (2021/2777(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Tilly Metz, Ernest Urtasun, Hannah Neumann, Bronis Ropė, Anna Cavazzini, Ignazio Corrao, Jordi Solé, Francisco Guerreiro, Diana Riba i Giner
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0400/2021
B9-0404/2021
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Situation in Nicaragua
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Nicaragua, insbesondere die Entschließungen vom 31. Mai 2018[1], 14. März 2019[2], 19. Dezember 2019[3] und 8. Oktober 2020[4],
– unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Vertreters vom 10. Juni 2021 im Namen der Europäischen Union zur Verschlechterung der politischen Lage in Nicaragua und die Erklärung seines Sprechers zum neuen Wahlgesetz vom 6. Mai 2021,
– unter Hinweis auf Artikel 1 des Abkommens vom 29. Juni 2012 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits[5],
– unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2020/607 des Rates vom 4. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua[6] und die Durchführungsverordnung (EU) 2020/606 des Rates vom 4. Mai 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1716 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua[7] sowie auf den Beschluss vom 15. Oktober 2021 über die Verlängerung dieser Sanktionen,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michelle Bachelet, vom 2. Juli 2020 anlässlich der 44. Tagung des Menschenrechtsrats und vom 14. September 2020 anlässlich der 45. Tagung des Menschenrechtsrats,
– unter Hinweis auf die der Sprecherin der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte zugeschriebene Erklärung vom 28. Mai 2021 zu Nicaragua und die anlässlich der 47. Tagung des Menschenrechtsrats am 22. Juni 2021 mündlich erteilten Ergänzungen der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte zur Lage der Menschenrechte in Nicaragua,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretariats der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) vom 6. Mai 2021 zur Wahl der Richter des Obersten Wahlrats und zur Wahlreform in Nicaragua sowie auf die Resolution der OAS vom 15. Juni 2021 zur Lage in Nicaragua,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf die Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1998 verabschiedet wurde,
– unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern vom Juni 2004 in der 2008 aktualisierten Fassung,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger, Umweltaktivisten und andere Kritiker der nicaraguanischen Regierung zunehmend zu Zielscheiben von Morddrohungen, Einschüchterung, Verleumdungskampagnen im Internet, Schikanierung, Überwachung, Übergriffen, gerichtlicher Verfolgung und willkürlicher Freiheitsentziehung geworden sind; in der Erwägung, dass seit April 2021 und somit genau drei Jahre nach den im April 2018 ausgebrochenen und weit verbreiteten Protesten mindestens 142 Menschen aus politischen Gründen ihrer Freiheit beraubt worden sind;
B. in der Erwägung, dass seit Anfang Juni 2021 mindestens 20 Oppositionsmitglieder, darunter fünf Präsidentschaftskandidaten, zwei Gewerkschaftsführer und drei Spitzenpolitiker, willkürlich festgenommen wurden und unter Verstoß gegen das Recht auf persönliche Freiheit, den Grundsatz der Rechtmäßigkeit, die Unschuldsvermutung, das Recht, von einem unabhängigen Gericht bzw. Richter strafrechtlich verfolgt zu werden, sowie weitere Garantien eines ordnungsgemäßen Verfahrens willkürlich strafrechtlich verfolgt werden; in der Erwägung, dass der Rechtsstatus von zwei der Parteien aufgehoben wurde;
C. in der Erwägung, dass die Wahlreform, die am 4. Mai 2021 angenommen worden ist, nicht das Ergebnis eines Dialogs zwischen der Regierung und der Opposition ist und von den Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmissionen der EU und der OAS abweicht und dass in ihrem Rahmen Vorschriften vorgesehen sind, durch die der Wahlwettbewerb und die Ausübung politischer Rechte eingeschränkt werden und öffentliche Freiheiten im Widerspruch zu internationalen Standards beschnitten werden;
D. in der Erwägung, dass die nicaraguanische Regierung in den letzten Jahren zunehmend restriktive Gesetze erlassen hat, darunter das Gesetz über die Regulierung ausländischer Agenten, das Sondergesetz zur Bekämpfung von Cyberkriminalität, das Gesetz zur Bekämpfung von Hassverbrechen, das Gesetz über die Rechte der Menschen auf Unabhängigkeit, Souveränität und Selbstbestimmung für den Frieden und das Gesetz Nr. 1060 zur Änderung der Strafprozessordnung;
E. in der Erwägung, dass Aufbau und Festigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ein fester Bestandteil der Außenpolitik der Europäischen Union sind, der im Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den Staaten Zentralamerikas von 2012 genannt ist;
1. verurteilt die von Menschenrechtsverteidigern in dem Land angeprangerten zunehmenden Beschränkungen des zivilgesellschaftlichen Raums und abweichender Meinungen, die in einem weitreichenderen Kontext der zunehmenden Polarisierung und eines Klimas der Einschüchterung und Bedrohung stattfinden; verurteilt die besorgniserregende Zunahme der Einschüchterung, Stigmatisierung und Bedrohung, der Beschlagnahme von Ausrüstung sowie der willkürlichen Festnahmen von Mitgliedern der Oppositionsparteien, Journalisten und anderen Medienschaffenden, Studierenden, Angehörigen der indigenen Bevölkerung, Menschenrechtsverteidigern und der Zivilgesellschaft sowie von deren Angehörigen; verurteilt ferner die zunehmende Gewalt und Einschüchterung, der Menschenrechtsverteidiger und Aktivistinnen in dem Land ausgesetzt sind, einschließlich Frauenmorde; bedauert zutiefst, dass bislang keine entschlossenen Maßnahmen ergriffen worden sind, um für die Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen für Gerechtigkeit zu sorgen, wozu auch die bedingungslose Freilassung von Personen, die aus politischen Gründen ihrer Freiheit beraubt wurden, zählt;
2. verurteilt die durch die jüngste Welle von Festnahmen von Präsidentschaftskandidaten, Oppositionsführern und Aktivisten veranschaulichte schwere Eskalation der Repressionen, durch die die Chancen auf die Abhaltung freier und fairer Wahlen erheblich eingeschränkt werden; fordert die umgehende und bedingungslose Freilassung all jener, die willkürlich festgenommen wurden, darunter die Präsidentschaftskandidaten Cristiana Chamorro, Arturo Cruz, Félix Maradiaga, Juan Sebastián Chamorro und Miguel Mora und die Oppositionsführer und Aktivisten Dora María Téllez, Hugo Torres, Violeta Granera, José Pallais, Ana Margarita Vijil, Víctor Hugo Tinoco, Suyén Barahona, José Adán Aguerri, Tamara Davila, Pedro Joaquín Chamorro, Maria Fernanda Flores, der Präsident der Banpro Luis Rivas und der Journalist Miguel Mendoza sowie die ehemaligen Mitglieder der Stiftung Violeta Barrios de Chamorro – Walter Gómez, Marcos Fletes und Pedro Vasquez –, und fordert ferner, dass ihre Unversehrtheit und Sicherheit gewährleistet werden sowie dass sie ihre bürgerlichen und politischen Rechte wieder uneingeschränkt wahrnehmen können;
3. äußert Besorgnis über die Lage der politischen Gefangenen, die in der Haft Misshandlung erfahren, die möglicherweise als Folter anzusehen ist; ist insbesondere zutiefst besorgt über die Lage der weiblichen Gefangenen, die aufgrund ihres Geschlechts zusätzlichen Aggressionen ausgesetzt sind; hebt die zunehmende Einschüchterung und Aggression sowie die Misshandlung von Angehörigen der Gefangenen, insbesondere während der Besuchszeiten, hervor; äußert sich ferner besorgt über die Situation von Rechtsanwälten und Organisationen, die Opfern von Menschenrechtsverletzungen – insbesondere von willkürlichen Festnahmen – Rechtsbeistand leisten, da sie zunehmend eingeschüchtert und in ihrer Arbeit behindert werden; fordert die nicaraguanische Regierung auf, den Verletzungen der Menschenrechte von Menschenrechtsverteidigern und Kritikern – einschließlich sexueller Gewalt und anderer Arten der Misshandlung in der Haft – ein Ende zu setzen und sicherzustellen, dass alle politischen Gefangenen Zugang zu einem Rechtsbeistand haben und von ihren Angehörigen besucht werden können;
4. betont, dass die anhaltenden Repressionen, Festnahmen und Einschüchterungen sowie Schikanen die Chance auf die Abhaltung freier, fairer und transparenter Wahlen ernsthaft einschränken und damit das Vertrauen in die Institutionen erschüttern und die Lage der demokratischen Institutionen, die sich bereits gravierend verschlechtert hat, weiter verschärft;
5. verweist auf und begrüßt die gemeinsamen Bemühungen zusammen mit europäischen und internationalen Gruppen und die Maßnahmen, die in den letzten 40 Jahren von der Zivilgesellschaft ergriffen wurden, welche auf Vertrauen, Vertraulichkeit, der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit beruht haben und mit denen das Ziel verfolgt worden ist, ein soziales Modell aufzubauen, mit dem die vorangegangene Diktatur überwunden werden sollte;
6. betont, wie wichtig es ist, eine dynamische und mündige Zivilgesellschaft auf der Grundlage von Demokratie, Gleichheit, der freien Meinungsäußerung und der Vereinigungsfreiheit aufzubauen, zu fördern und zu verteidigen; fordert die Regierung Nicaraguas daher erneut auf, von jeglichen Maßnahmen abzusehen, die den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft und der Menschenrechtsverteidiger einschränken, und den Organisationen der Zivilgesellschaft zu gestatten, in einem sicheren und förderlichen Umfeld und ohne Angst vor Repressalien tätig zu sein;
7. hebt die Bedeutung freier und unabhängiger Medien als Voraussetzung für freie und faire Wahlen hervor; fordert die Regierung Nicaraguas auf, der Kriminalisierung und gerichtlichen Verfolgung von Journalisten und unabhängigen Medien ein Ende zu setzen;
8. fordert die Förderung und Wiederherstellung eines friedlichen Dialogs zwischen Staatsangehörigen Nicaraguas sowie Verhandlungen über institutionelle Reformen, auch Reformen der Wahlinstitutionen; fordert die nicaraguanische Regierung und alle betroffenen Parteien in diesem Zusammenhang auf, einen sinnvollen und umfassenden sowie inklusiven und transparenten Dialog auf nationaler Ebene aufzunehmen, unter anderem über die Verabschiedung von Wahlreformen, die uneingeschränkt mit den internationalen Standards im Einklang stehen; bekräftigt, dass die EU bereit ist, auf Anfrage der betroffenen Parteien Unterstützung im Hinblick auf Mediation sowie diplomatische Unterstützung zu leisten;
9. fordert die Staatsorgane Nicaraguas insbesondere nachdrücklich auf, einen freien, glaubwürdigen und gerechten Wahlprozess zu gewährleisten und das Wahlrecht im Einklang mit den internationalen Parametern, die die OAS in ihrer Resolution vom 21. Oktober 2020 gefordert hat, zu ändern, in den verschiedenen Wahlstrukturen für Unabhängigkeit zur sorgen, den Rechtsstatus jener Parteien, denen dieser entzogen wurde, wiederherzustellen, das aktive und passive Wahlrecht der Nicaraguaner zu achten und die uneingeschränkte Präsenz nationaler und internationaler Wahlbeobachtungsstellen sicherzustellen und sich dabei zur politischen Koexistenz nach den Wahlen zu verpflichten;
10. fordert die Aufhebung restriktiver Gesetze, darunter das Gesetz über die Regulierung ausländischer Agenten, das Sondergesetz zur Bekämpfung von Cyberkriminalität, das Gesetz zur Bekämpfung von Hassverbrechen, das Gesetz über die Rechte der Menschen auf Unabhängigkeit, Souveränität und Selbstbestimmung für den Frieden und das Gesetz Nr. 1060 zur Änderung der Strafprozessordnung, und lehnt die unzulässige Nutzung von Institutionen und Gesetzen durch die autoritäre Regierung Nicaraguas ab, die in der Absicht geschieht, Organisationen der Zivilgesellschaft und politische Gegner zu kriminalisieren;
11. fordert die Regierung Nicaraguas auf, die Rückkehr internationaler Organisationen in das Land, darunter die Interamerikanische Menschenrechtskommission und das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, umgehend zu erlauben, damit diese die Menschenrechtslage in dem Land überwachen können;
12. fordert die Regierung Nicaraguas auf, für die Überwachung glaubwürdiger, unabhängiger und umfassender Untersuchungen der Generalstaatsanwaltschaft bezüglich schwerer Menschenrechtsverletzungen im Kontext des gewaltsamen Vorgehens im Jahr 2018 und danach, für die mutmaßlich hochrangige Polizeibeamte verantwortlich sind, eine unabhängige Ermittlungseinheit mit internationalen Sachverständigen einzusetzen;
13. fordert die EU und ihre Organe auf, das Fortbestehen und die Maßnahmen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission entschieden zu unterstützen;
14. fordert die EU auf, im Wege ihres auswärtigen Handelns und des Dialogs weiterhin die Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Gleichheit und der Medienfreiheit zu priorisieren und mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um den Dialog, die Demokratie und die Menschenrechte in Nicaragua zu schützen; fordert die Delegation der EU auf, die Entwicklungen in dem Land genau zu überwachen und in diesem Zusammenhang unter anderem Gerichtsverfahren zu beobachten und Oppositionsführer und Regierungskritiker, die in Haft sind oder unter Hausarrest stehen, zu besuchen; fordert die umgehende und offizielle Ernennung eines Sonderbeauftragten der Europäischen Union als humanitärer Vermittler für Nicaragua oder ersatzweise einen offiziellen Besuch der EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Eamon Gilmore, mit dem Ziel, einen Dialog mit der Regierung zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass mit ihren Kooperationsinstrumenten ihre Unterstützung für die Zivilgesellschaft, insbesondere die Menschenrechtsverteidiger, verstärkt wird und dass sie auf keine Weise zu der derzeitigen Unterdrückungspolitik der nicaraguanischen Staatsorgane beitragen;
15. fordert den Rat auf, in Betracht zu ziehen, die Liste der zu sanktionierenden Personen und Einrichtungen zu erweitern, und betont, dass die verhängten Sanktionen der Bevölkerung Nicaraguas keinen Schaden zufügen dürfen; weist darauf hin, dass Nicaragua vor dem Hintergrund des Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den Ländern Zentralamerikas die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Menschenrechte einhalten und stärken muss; besteht darauf, dass unter den gegebenen Umständen die Klausel über demokratische Grundsätze und grundlegende Menschenrechte des Assoziierungsabkommens in Bezug auf Teil IV des Abkommens ausgelöst wird;
16. fordert die Delegation der EU und die Mitgliedstaaten, die vor Ort über diplomatische Vertretungen verfügen, auf, den EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern uneingeschränkt zu folgen und den Menschenrechtsverteidigern, die sich in Haft befinden, jede angemessene Unterstützung – einschließlich Besuche im Gefängnis und der Überwachung der Gerichtsverfahren – zu leisten, die Misshandlung von Menschenrechtsverteidigern und Mitarbeitern unabhängiger Medien öffentlich anzuprangern und ihre Arbeit zu unterstützen; fordert die Delegation der EU und die Mitgliedstaaten ferner auf, alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um ihre Unterstützung der Arbeit der Menschenrechtsverteidiger zu verstärken und erforderlichenfalls die Ausstellung von Notfallvisa zu erleichtern und in den EU-Mitgliedstaaten vorübergehenden Schutz bereitzustellen;
17. fordert die europäischen Unternehmen, die in Nicaragua tätig sind, auf, entlang ihrer Lieferketten für die strikte Einhaltung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Menschenrechte zu sorgen;
18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, dem Zentralamerikanischen Parlament sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Nicaragua zu übermitteln.