ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Situation in Nicaragua
6.7.2021 - (2021/2777(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Javier Nart, Petras Auštrevičius, Malik Azmani, José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Dita Charanzová, Nicola Danti, Vlad Gheorghe, Bernard Guetta, Karin Karlsbro, Ilhan Kyuchyuk, Karen Melchior, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Nicolae Ştefănuță, Hilde Vautmans
im Namen der Renew-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0400/2021
B9-0405/2021
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Situation in Nicaragua
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nicaragua, insbesondere auf die Entschließungen vom 19. Dezember 2019 zur Lage der Menschenrechte und der Demokratie in Nicaragua[1] und vom 8. Oktober 2020 zu dem Gesetz zur Registrierung „ausländischer Agenten“ in Nicaragua[2],
– unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union vom 10 Juni 2021 zur Verschlechterung der politischen Lage in Nicaragua, die Erklärung seines Sprechers vom 6. Mai 2021 zum neuen Wahlgesetz und auf die auf der 47. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 22. Juni 2021 abgegebene gemeinsame Erklärung von 59 Ländern zu Nicaragua,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 28. Mai 2021 zu Nicaragua und die auf der 47. Tagung des Menschenrechtsrats vom 22. Juni 2021 mündlich vorgetragenen aktuellen Informationen von Michelle Bachelet, Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, zur Lage der Menschenrechte in Nicaragua,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretariats der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) vom 6. Mai 2021 zur Wahl der Richter des Obersten Wahlrats und zur Wahlreform in Nicaragua sowie auf die Resolution der OAS vom 15. Juni 2021 zur Lage in Nicaragua,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission, die vom Sondermechanismus zur Weiterverfolgung der Lage in Nicaragua (MESENI) veröffentlichten Newsletter und die Ausführungen von Antonia Urrejola, Mitglied und Präsidentin der Interamerikanischen Menschenrechtskommission, zur Lage in Nicaragua in der außerordentlichen Sitzung des Ständigen Rates der OAS vom 23. Juni 2021,
– unter Hinweis auf das Kapitel zu Nicaragua im EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt im Jahr 2020, der am 21. Juni 2021 vom Rat angenommen wurde,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,
– unter Hinweis auf die Verfassung Nicaraguas,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die Lage der Menschenrechte und der Demokratie in Nicaragua nach der gewaltsamen Unterdrückung der Bürgerproteste im April 2018 weiter verschlechtert hat; in der Erwägung, dass seitdem mindestens 130 Menschen aus politischen Gründen ihrer Freiheit beraubt wurden, wobei den Regierungsgegnern und ihren Familien ständig persönliche Schikanen und Online-Schikanen durch die Polizei und Regierungsanhänger drohen; in der Erwägung, dass seit den Protesten im Jahr 2018 zunehmend auf willkürliche Inhaftierungen zurückgegriffen wurde, um Aktivisten und Dissidenten zu bestrafen; in der Erwägung, dass Aktivisten besonders stark Gefahr laufen, Opfer von Gewalt zu werden, unter anderem von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt; in der Erwägung, dass Häftlinge im Gefängnis misshandelt werden, dass ihnen medizinische Versorgung und der Zugang zu ihren Rechtsanwälten versagt wird und dass sie angegriffen und sexuelle Übergriffe auf sie verübt werden, wobei Menschen, die gegen die Regierung protestieren, in Hochsicherheitszellen eingesperrt werden, wo sie einer verstärkten Überwachung, Durchsuchungen und Isolation ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass die Situation von Frauen und älteren Erwachsenen, die ihrer Freiheit beraubt werden, besonders besorgniserregend ist;
B. in der Erwägung, dass die Nationalversammlung Nicaraguas am 4. Mai 2021 eine Wahlreform verabschiedet hat, bei der die Forderungen der Opposition, der Zivilgesellschaft und der internationalen Gemeinschaft außer Acht gelassen werden; in der Erwägung, dass die genannte Reform weit davon entfernt ist, die demokratische Teilhabe zu erweitern, dass in ihrem Rahmen Vorschriften vorgesehen sind, durch die der Wahlwettbewerb und die Ausübung politischer Rechte eingeschränkt werden, und dass dadurch öffentliche Freiheiten im Widerspruch zu internationalen Standards und insbesondere unter anderem das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten teilzunehmen, die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf sozialen Protest und das Recht auf Verteidigung von Rechten beschnitten werden;
C. in der Erwägung, dass durch die Wahl des neuen Obersten Wahlrats und die von der Legislative gebilligte Reform ein pluralistischer politischer Prozess, in dessen Rahmen der Bevölkerung die wirksame Ausübung ihrer bürgerlichen und politischen Rechte ermöglicht wird, nicht gestärkt, sondern ausgehöhlt wird; in der Erwägung, dass diese Entscheidungen nicht das Ergebnis des Dialogs zwischen der Regierung und Oppositionsgruppen sind, den die EU und die internationale Gemeinschaft wiederholt gefordert haben, sondern von der Regierungsmehrheit diktiert wurden;
D. in der Erwägung, dass die Staatsorgane Nicaraguas in den letzten Wochen zwei politische Parteien ohne ordnungsgemäßes Verfahren aufgelöst haben, wobei sie sich auf Argumente gestützt haben, die im Widerspruch zu internationalen Standards stehen; in der Erwägung, dass durch die Auflösung politischer Parteien und die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen, die zum Ausschluss von Kandidaten der Opposition führen könnten, ohne ordnungsgemäßes Verfahren nicht nur das Recht aufstrebender Kandidaten, sich zur Wahl zu stellen, sondern auch das Recht der Wähler, die Kandidaten zu wählen, für die sich entschieden haben, untergraben wird; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen in Verbindung mit dem politischen Missbrauch der Justiz grundlegenden demokratischen Grundsätzen zuwiderlaufen und gemäß der Verfassung Nicaraguas und dem Völkerrecht eine schwerwiegende Verletzung der Rechte der Bevölkerung Nicaraguas darstellen;
E. in der Erwägung, dass seit Anfang Juni 2021 mindestens 20 Oppositionsmitglieder, darunter fünf Präsidentschaftskandidaten, zwei Gewerkschaftsführer und drei führende Politiker, ohne hinreichende Beweise unter Bezugnahme auf unklare strafrechtliche Begriffe willkürlich verhaftet wurden, wobei Verfahrensgarantien schwerwiegend verletzt wurden; in der Erwägung, dass Dutzende prominenter Gegner angeben, ständig eingeschüchtert zu werden, wobei die Polizei fast durchgängig vor ihren Häusern stationiert ist oder ihnen auf der Straße folgt, wodurch sie daran gehindert werden, sich frei zu bewegen;
F. in der Erwägung, dass die Regierung Nicaraguas in den letzten Jahren immer restriktivere Gesetze erlassen hat, z. B. das Gesetz über die Regulierung ausländischer Agenten, das Sondergesetz gegen Cyberkriminalität, das Gesetz gegen Hasskriminalität, das Gesetz über die Rechte der Menschen auf Unabhängigkeit, Souveränität und Selbstbestimmung für den Frieden und das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung, durch das der Ermittlungszeitraum von den in der Verfassung vorgesehenen 48 Stunden auf 90 Tage verlängert wurde;
G. in der Erwägung, dass durch die anhaltenden Schikanen und die Kriminalisierung unabhängiger Medien das Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten und das Recht der Öffentlichkeit auf Information untergraben wird; in der Erwägung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung – sowohl online als auch offline – für alle Demokratien jederzeit äußerst wichtig, in Wahlzeiträumen jedoch von höchster Bedeutung ist; in der Erwägung, dass mit öffentlichen Erklärungen von Staatsorganen und regierungsfreundlichen Medien bezweckt wurde, Menschen, die als Dissidenten wahrgenommen werden, zu stigmatisieren;
H. in der Erwägung, dass diese besorgniserregenden Entwicklungen unter Aufsicht der Regierung Nicaraguas zeigen, dass sich das Regime weiter in Richtung Autoritarismus bewegt, indem der Raum für Demokratie, eine nationale Verständigung und die internationale Vermittlung im Hinblick auf eine friedliche Konfliktlösung verkleinert und die Abhaltung freier und fairer Wahlen am 7. November 2021 eindeutig behindert wird;
I. in der Erwägung, dass fast keine der Empfehlungen, die das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte an Nicaragua gerichtet hat, umgesetzt wurde, was zu anhaltender Straflosigkeit und weiteren Verstößen geführt hat;
J. in der Erwägung, dass die COVID-19‑Pandemie und die Hurrikans Eta und Iota schwerwiegende Folgen für die Bevölkerung Nicaraguas hatten; in der Erwägung, dass indigene Völker in der autonomen Region nördliche Karibikküste besonders schutzbedürftig sind, da die Staatsorgane es weiterhin versäumen, sie vor bewaffneten Angriffen gegen sie zu warnen;
K. in der Erwägung, dass Nicaragua mutmaßlich Gold des Unternehmens Compañía General de Minería de Venezuela wäscht, das wegen illegaler Aktivitäten auf die Liste der Personen, die Sanktionen unterliegen, des Amts der Vereinigten Staaten für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte (Office of Foreign Assets Control – OFAC) gesetzt wurde; in der Erwägung, dass Banken aufgrund der von der Nationalversammlung Nicaraguas verabschiedeten Reformen des Verbraucherrechts (Gesetz Nr. 842) verpflichtet sind, Konten für Angehörige von Personen zu eröffnen, die von der Regierung der Vereinigten Staaten und von anderen Ländern mit Sanktionen belegt wurden und beschuldigt werden, sich der Korruption oder der Geldwäsche schuldig gemacht zu haben oder Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben;
1. bekundet seine Solidarität mit der Bevölkerung Nicaraguas und verurteilt sämtliche repressiven Maßnahmen, die die Staatsorgane Nicaraguas gegen Oppositionsparteien, Journalisten und andere Medienschaffende, Studierende, Angehörige der indigenen Bevölkerung, Menschenrechtsverteidiger und Vertreter der Zivilgesellschaft sowie ihre Familienangehörigen ergriffen haben, und insbesondere die verursachten Todesfälle; fordert, dass die restriktiven Maßnahmen, die Unterdrückung und die Menschenrechtsverletzungen umgehend beendet werden, und fordert Rechenschaft für die schwerwiegenden Verstöße, die die Regierung Nicaraguas seit 2018 begangen hat;
2. fordert, dass sämtliche willkürlich inhaftierten politischen Gefangenen – darunter die Präsidentschaftskandidaten Cristiana Chamorro, Arturo Cruz, Félix Maradiaga, Juan Sebastián Chamorro und Miguel Mora, die führenden Politiker José Pallais, José Adán Aguerri, Dora María Téllez, Hugo Torres, Víctor Hugo Tinoco, Violeta Granera, Ana Margarita Vijil, Suyen Barahona und Pedro Joaquín Chamorro und weitere Aktivisten der Opposition, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten – umgehend und bedingungslos freigelassen werden; fordert ferner, dass für die Achtung grundlegender Rechtsgarantien, ihrer Menschenrechte und ihrer bürgerlichen und politischen Rechte gesorgt wird; weist darauf hin, dass den im Exil lebenden Menschen umfassende Zusicherungen gegeben werden müssen, damit sie in ihr Land zurückkehren können;
3. fordert die Regierung Nicaraguas auf, den De-facto-Belagerungszustand aufzuheben, die Rolle der nationalen Polizei als unpolitische, unparteiische und nicht beratende Kraft zu achten, die paramilitärischen Kräfte zu entwaffnen, die mit der Bürgerallianz unterzeichneten Vereinbarungen einzuhalten und die Rechte der Bürger wieder in Kraft zu setzen; fordert die Regierung erneut auf, es Organisationen der Zivilgesellschaft zu ermöglichen, in einem sicheren und förderlichen Umfeld und ohne Angst vor Repressalien tätig zu sein;
4. bekräftigt seine Forderung nach der Wiederherstellung eines inklusiven Dialogs und der Demokratie als einzigem friedlichem Ausweg aus der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Krise in Nicaragua; betont, dass Reformen auf inklusive und transparente Weise verabschiedet werden müssen;
5. fordert die Staatsorgane Nicaraguas nachdrücklich auf, das Wahlrecht im Einklang mit den internationalen Parametern, die die OAS in ihrer Resolution vom 21. Oktober 2020 gefordert hat, zu ändern, Posten in den verschiedenen Wahlstrukturen mit unparteiischen Personen zu besetzen, die Rechtsstellung der Parteien, die ihrer Rechtsstellung beraubt wurden, wiederherzustellen, das aktive und passive Wahlrecht der Nicaraguaner zu achten und die uneingeschränkte Präsenz nationaler und internationaler Wahlbeobachtungsstellen sicherzustellen und sich dabei zur politischen Koexistenz nach den Wahlen zu verpflichten; betont, dass die von der OAS und internationalen Organisationen geforderten Änderungen umgesetzt werden müssen, damit die Wahlen und die sich daraus ergebende Regierung anerkannt werden können, wobei insbesondere die Rechte und Freiheiten wiederhergestellt werden müssen, die einen freien, glaubwürdigen und gerechten Wahlprozess ermöglichen;
6. verurteilt die Verabschiedung und Umsetzung der restriktiven Gesetze und fordert, dass sie umgehend aufgehoben werden; hebt hervor, dass sich diese Gesetze gegen die Rechte und Freiheiten der Nicaraguaner richten, die in der Verfassung der Republik Nicaragua, der Interamerikanischen Demokratischen Charta und anderen internationalen Verträgen, die Nicaragua unterzeichnet hat, verankert sind; lehnt die unzulässige Nutzung von Institutionen und Gesetzen durch die autoritäre Regierung Nicaraguas ab, die in der Absicht erfolgt, Organisationen der Zivilgesellschaft und politische Gegner zu kriminalisieren;
7. fordert die Staatsorgane Nicaraguas erneut auf, dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (IAMRK), der interdisziplinären Gruppe unabhängiger Experten (GIEI), dem Sondermechanismus zur Weiterverfolgung der Lage in Nicaragua (MESENI) und internationalen Organisationen der Zivilgesellschaft uneingeschränkten Zugang zu gewähren, um für die Achtung der Menschenrechte in Nicaragua zu sorgen;
8. fordert das zentralamerikanische Integrationssystem (SICA) und seine Mitgliedstaaten auf, bei der Verteidigung, dem Schutz und der Förderung der Demokratie und beim Schutz der Menschenrechte in Nicaragua eine aktive Rolle zu spielen, wie es im Protokoll von Tegucigalpa aus dem Jahr 1991 und im Rahmenvertrag über demokratische Sicherheit in Zentralamerika aus dem Jahr 1995 vorgesehen ist, in dessen Artikel 1 dargelegt wird, dass die Demokratie auf der Existenz von Regierungen, die im Rahmen allgemeiner, freier und geheimer Wahlen gewählt wurden, und auf der bedingungslosen Achtung aller Menschenrechte in den Staaten der Region Zentralamerika beruht;
9. fordert die Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) auf, die notwendige Koordinierung mit dem OFAC einzuführen, um trotz der illegalen Aktivitäten des Ortega-Murillo-Regimes und seiner Unterstützer sowie ihrer wirtschaftlichen Beziehungen und Vermögenswerte in europäischen Ländern für internationale finanzielle Sicherheit zu sorgen; betont, dass Nicaragua seit Oktober 2020 auf der schwarzen Liste der FATF steht;
10. fordert den Rat auf, die Liste der zu sanktionierenden Personen und Einrichtungen rasch zu erweitern und den Präsidenten und die Vizepräsidentin Nicaraguas darauf zu setzen und dabei besonders darauf zu achten, dass dem nicaraguanischen Volk kein Schaden zugefügt wird; weist darauf hin, dass Nicaragua vor dem Hintergrund des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und den Ländern Zentralamerikas die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Menschenrechte einhalten und konsolidieren muss; bekräftigt seine Forderung, dass in Anbetracht der aktuellen Umstände die Demokratieklausel des Assoziierungsabkommens ausgelöst wird, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, diesbezüglich so schnell wie möglich einen Vorschlag vorzulegen;
11. würdigt die Anstrengungen und die konstruktive Arbeit, die die EU-Delegation in Nicaragua in einem sehr schwierigen Umfeld unternommen bzw. geleistet hat; fordert die EU-Delegation in Nicaragua auf, ihr diplomatisches Engagement in Bezug auf den Wahlprozess zu verstärken und weiterhin Kontakt zu den Staatsorganen aufzunehmen, um nach einer politischen Lösung für die Krise in Nicaragua zu suchen, indem auch der Dialog zwischen den verschiedenen Interessenträgern einschließlich Organisationen der Zivilgesellschaft gefördert wird;
12. fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, Menschenrechtsverteidiger weiterhin zu unterstützen und sich im Rahmen ihrer Entwicklungsprogramme und ihrer Programme für humanitäre Hilfe weiterhin in Bezug auf die Lage der Bevölkerung Nicaraguas einzusetzen; betont, dass sich die EU stärker darum bemühen muss, dazu beizutragen, zu verhindern, dass die derzeitige Politik-, Wirtschafts- und Menschenrechtskrise in Nicaragua zu einer humanitären Krise wird;
13. bekräftigt seine in seiner Entschließung vom 14. März 2019 erhobene Forderung, dass Alessio Casimirri, der nach wie vor unter dem Schutz der nicaraguanischen Regierung in Managua lebt, umgehend nach Italien ausgeliefert wird, wo er aufgrund seiner nachgewiesenen Beteiligung an der Entführung und Ermordung von Aldo Moro, ehemaliger Ministerpräsident und Vorsitzender der Partei der Christlichen Demokraten, sowie an der Ermordung seiner Eskorte am 16. März 1978 in Rom eine rechtskräftige sechsfache lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüßen muss;
14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, dem Zentralamerikanischen Parlament, der Lima-Gruppe sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Nicaragua zu übermitteln.
- [1] ABl. C 255 vom 29.6.2021, S. 65.
- [2] Angenommene Texte, P9_TA(2020)0259.