Entschließungsantrag - B9-0406/2021Entschließungsantrag
B9-0406/2021

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Unterdrückung der Opposition in der Türkei, insbesondere der Demokratischen Partei der Völker (HDP)

6.7.2021 - (2021/2788(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Nacho Sánchez Amor, Pedro Marques, Tonino Picula
im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0406/2021

Verfahren : 2021/2788(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0406/2021
Eingereichte Texte :
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B9-0406/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Unterdrückung der Opposition in der Türkei, insbesondere der Demokratischen Partei der Völker (HDP)

(2021/2788(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Türkei, insbesondere die Entschließungen vom 5. Mai 2021 zu den Berichten 2019–2020 der Kommission über die Türkei[1], vom 20. Januar 2021 zu der Menschenrechtslage in der Türkei, insbesondere zu dem Fall von Selahattin Demirtaş und anderer politischer Gefangener[2] und vom 19. September 2019 zur Lage in der Türkei und insbesondere zur Absetzung gewählter Bürgermeister[3],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2020 über die Erweiterungspolitik der EU (COM(2020)0660) und den dazugehörigen Bericht 2020 über die Türkei (SWD(2020)0355),

 unter Hinweis auf den Verhandlungsrahmen EU-Türkei vom 3. Oktober 2005 und auf den Umstand, dass der Beitritt der Türkei zur EU wie bei allen Bewerberländern der EU von der vollständigen Einhaltung der Kopenhagener Kriterien abhängt,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. Juni 2021 und auf die weiteren einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates zur Türkei,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 22. März 2021 über den Stand der politischen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zwischen der EU und der Türkei (JOIN(2021)0008),

 unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes für Außen- und Sicherheitspolitik vom 19. August 2019 zu der Absetzung gewählter Bürgermeister und zu der Inhaftierung hunderter Personen im Südosten der Türkei,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und des für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen zuständigen Mitglieds der Kommission vom 4. November 2016 zu der Inhaftierung mehrerer Mitglieder der HDP, einschließlich der Ko-Vorsitzenden der Partei,

 unter Hinweis auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der sich die Hohen Vertragsparteien verpflichten, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu befolgen, und unter Hinweis auf die sich daraus ergebende Verpflichtung der Türkei, alle Urteile der europäischen Gerichte umzusetzen, einschließlich derer des EGMR,

 unter Hinweis auf das Urteil der Großen Kammer des EGMR vom 22. Dezember 2020 im Fall Selahattin Demirtaș gegen die Türkei (14305/17) und das Urteil des EGMR vom 20. November 2018 in demselben Fall,

 unter Hinweis auf die Entschließung 2260 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 24. Januar 2019 mit dem Titel „The worsening situation of opposition politicians in Turkey: what can be done to protect their fundamental rights in a Council of Europe member State?“ (Verschlechterung der Lage von Oppositionspolitikern in der Türkei: Wie können ihre Grundrechte in einem Mitgliedstaat des Europarates geschützt werden?),

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Oppositionsparteien in der Türkei, insbesondere die Demokratische Partei der Völker (HDP), vor dem Hintergrund allgemeiner Rückschritte im Bereich der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit kontinuierlich und zunehmend ins Visier der türkischen Staatsorgane geraten;

B. in der Erwägung, dass der Generalstaatsanwalt des Kassationshofs der Türkei erstmals am 17. März 2021 eine Anklageschrift beim Verfassungsgericht einreichte, in der die Auflösung der HDP beantragt wurde;

C. in der Erwägung, dass die Vollversammlung des Verfassungsgerichts am 31. März 2021 die erste Prüfung der Anklageschrift vornahm, verfahrenstechnische Mängel feststellte und beschloss, die Generalstaatsanwaltschaft aufzufordern, diese Mängel zu beheben;

D. in der Erwägung, dass der Generalstaatsanwalt am 7. Juni 2021 beim Verfassungsgericht eine überarbeitete Anklageschrift einreichte, in der die Auflösung der HDP beantragt wird;

E. in der Erwägung, dass in der überarbeiteten Anklageschrift wie bereits in der ursprünglichen Fassung neben der Auflösung der Partei auch ein Verbot der politischen Betätigung für fast 500 Politiker der HDP und das Einfrieren der Bankkonten der Partei gefordert werden;

F. in der Erwägung, dass die Vollversammlung des Verfassungsgerichts am 21. Juni 2021 ihre erste Prüfung der überarbeiteten Anklageschrift vorgenommen und sie einstimmig angenommen hat;

G. in der Erwägung, dass sich die meisten Anschuldigungen des Generalstaatsanwalts gegen die HDP auf die Proteste in Kobanê beziehen, zu denen ein Gerichtsverfahren gegen Politikerinnen und Politiker der HDP, darunter die ehemaligen Kovorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ, anhängig ist;

H. in der Erwägung, dass diese Anschuldigungen in erster Linie auf einem Tweet des Präsidiums der HDP (vom 6. Oktober 2014) beruhen, in dem die Menschen aufgefordert wurden, in Solidarität mit den Menschen von Kobanê gegen den IS und gegen das türkische Embargo von Kobanê zu protestieren;

I. in der Erwägung, dass in dem sogenannten Kobanê-Prozess 108 Personen aus den Reihen der HDP angeklagt sind; in der Erwägung, dass sich 28 von ihnen in Untersuchungshaft befinden; in der Erwägung, dass für sechs Personen gerichtliche Beschränkungen gelten und gegen 75 Personen Haftbefehle vorliegen; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament den Kobanê-Prozess und ähnliche Fälle weiterhin genau verfolgen wird;

J. in der Erwägung, dass Deniz Poyraz, eine Mitarbeiterin und Mitglied der HDP, am 17. Juni 2021 im Parteibüro in İzmir ermordet wurde; in der Erwägung, dass sie nach ihrem Tod mutmaßlich verstümmelt wurde;

K. in der Erwägung, dass das Gebäude der HDP in İzmir bereits vor dem Angriff monatelang ins Visier genommen worden war; in der Erwägung, dass offizielle Vertreter der HDP in İzmir bereits mit der Polizei und der Verwaltung über die Möglichkeit eines Angriffs auf sie gesprochen hatten, die Polizei jedoch keine Vorsichtsmaßnahmen traf; in der Erwägung, dass diese Angriffe sich in einem Klima zunehmenden politischen Drucks ereigneten, das durch die Tätigkeiten und Äußerungen der Parteien der Regierungskoalition und der Regierung zusätzlich geschürt wurde;

L. in der Erwägung, dass drei Abgeordneten der HDP ihre Sitze im Parlament und ihre parlamentarische Immunität entzogen wurde und sie anschließend verhaftet wurden;

M. in der Erwägung, dass die Staatsanwälte des Justizministeriums am 30. Juni 2021 dem aus dem Verfassungsausschuss und dem Rechtsausschuss gebildeten gemeinsamen parlamentarischen Ausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei Zusammenfassungen der Verfahren zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität von 20 Oppositionsabgeordneten aus sechs verschiedenen Oppositionsparteien vorgelegt haben;

N. in der Erwägung, dass sich diese Verfahren gegen 15 Abgeordnete der HDP, den Vorsitzenden der Republikanischen Volkspartei (CHP), Kemal Kılıçdaroğlu, und je einen Abgeordneten der übrigen Oppositionsparteien, nämlich der Demokratischen Partei der Regionen (DBP), der Guten Partei (İYİ), der Arbeiterpartei der Türkei (TİP) und der Demokratischen Partei (DP), richten;

O. in der Erwägung, dass Kemal Kılıçdaroğlu als Vorsitzender der größten Oppositionspartei wegen mutmaßlicher Beleidigung des Präsidenten der Türkei strafrechtlich verfolgt wird, wofür ihn eine Strafe von bis zu vier Jahren Haft erwartet; in der Erwägung, dass Präsident Recep Tayyip Erdoğan am 11. Januar 2021 außerdem eine Klage gegen ihn einreichte, mit der er zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 1 Mio. TRY aufgefordert wurde;

P. in der Erwägung, dass nach dem Stand vom 1. März 2021 insgesamt 1 267 Zusammenfassungen von Verfahren von dem aus dem Verfassungsausschuss und dem Rechtsausschuss gebildeten gemeinsamen parlamentarischen Ausschuss der Großen Türkischen Nationalversammlung überprüft werden, von denen 955 (75 %) gegen 59 Mitglieder der HDP gerichtet sind;

Q. in der Erwägung, dass Selahattin Demirtaş, ehemaliger Abgeordneter des türkischen Parlaments (von 2007 bis 2018), ehemaliger Ko-Vorsitzender der HDP und Präsidentschaftskandidat bei den Wahlen 2014 und 2018 (bei denen er 9,76 % bzw. 8,32 % der Stimmen erhielt), seit mehr als vier Jahren aufgrund haltloser Anschuldigungen und trotz zweier Urteile des EGMR, in denen seine Freilassung gefordert wird, in Haft sitzt;

R. in der Erwägung, dass seit den Kommunalwahlen vom 31. März 2019 insgesamt 59 der 65 demokratisch gewählten Bürgermeister der HDP im Südosten der Türkei mit Verweis auf strafrechtliche Ermittlungen gegen sie wegen mutmaßlicher Verbindungen zum Terrorismus durch von der Regierung benannte Provinzgouverneure oder Verwalter ersetzt wurden; in der Erwägung, dass von den 36 verhafteten Personen 32 im Laufe des Gerichtsverfahrens freigelassen wurden, dass sich jedoch sechs gewählte Ko-Bürgermeister weiterhin in Haft befinden;

S. in der Erwägung, dass die sich verschlimmernden strukturellen Probleme einen Mangel an institutioneller Unabhängigkeit der Justiz zur Folge haben und sich weiterhin auf die Rechte der Oppositionsparteien auswirken;

1. ist weiterhin zutiefst besorgt über die ständigen Angriffe und den Druck auf Oppositionsparteien in der Türkei und insbesondere darüber, wie die HDP und auch ihre Jugendorganisationen gezielt und zunehmend von den türkischen Staatsorganen ins Visier genommen werden; fordert die türkische Regierung nachdrücklich auf, dieser Situation ein Ende zu setzen und sicherzustellen, dass alle politischen Parteien in dem Land ihre rechtmäßigen Tätigkeiten im Einklang mit den Grundsätzen eines pluralistischen und demokratischen Systems frei und in vollem Umfang ausüben können;

2. verurteilt aufs Schärfste, dass der türkische Generalstaatsanwalt beim Verfassungsgericht erneut eine Anklageschrift eingereicht hat und damit anstrebt, die HDP auflösen und fast 500 Mitglieder der HDP, einschließlich des Großteils ihrer derzeitigen Führungskräfte, mit einem Verbot der politischen Betätigung belegen zu lassen, durch das sie daran gehindert würden, in den nächsten fünf Jahren irgendeiner politischen Tätigkeit nachzugehen; ist zutiefst besorgt über die einstimmige Entscheidung des Verfassungsgerichts, diesen Fall anzunehmen; stellt mit großer Besorgnis fest, dass der Fall der Auflösung der HDP der Höhepunkt eines bereits seit mehreren Jahren andauernden harten Vorgehens gegen die Partei ist, in dessen Rahmen Tausende von Mitgliedern und Führungskräften der Partei, Mitgliedern des Parlaments, Gemeinderäten und Bürgermeistern vor allem wegen Anschuldigungen im Zusammenhang mit Terrorismus vor Gericht gestellt wurden;

3. ist der festen Überzeugung, dass ein einfacher Weg zu einer inklusiveren Gesellschaft in der Türkei und zur Schaffung positiver Aussichten für eine friedliche Lösung der Kurdenfrage darin besteht, die HDP nicht daran zu hindern, sich an den demokratischen Institutionen der Türkei zu beteiligen; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass ein Verbot der HDP angesichts dessen, dass sich die Partei entschieden zu der Arbeit im Rahmen demokratischer Institutionen bekennt, mittelfristig ein schwerwiegender politischer Fehler wäre, durch den dem Pluralismus und demokratischen Grundsätzen ein unwiderruflicher Schlag versetzt würde, und dazu führen würde, dass Millionen von Wählern in der Türkei ohne Vertretung bleiben;

4. verurteilt aufs Schärfste die entsetzliche Ermordung von Deniz Poyraz, die Mitglied und Mitarbeiterin der HDP war, und den Angriff auf das Parteibüro in İzmir; spricht ihren Angehörigen und Freunden sein Beileid aus; fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, diesen Fall gründlich zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen;

5. fordert die türkischen Staatsorgane auf, davon Abstand zu nehmen, die Aufwiegelung gegen die HDP weiter anzustacheln, und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Büros und Amtsträger der Partei, einschließlich ihrer Parlamentsmitglieder und ihrer gewählten Gemeinderäte und Ko-Bürgermeister, zu schützen;

6. verurteilt den Beschluss, den aus den Reihen der HDP stammenden Mitgliedern des Parlaments Leyla Güven, Ömer Faruk Gergerlioğlu und Musa Farisoğulları ihren Sitz im Parlament und ihre parlamentarische Immunität abzuerkennen, sowie ihre anschließende Verhaftung; begrüßt das jüngste Urteil des Verfassungsgerichts vom 1. Juli 2021, mit dem einstimmig entschieden wurde, dass das passive Wahlrecht, das Recht, politischen Tätigkeiten nachzugehen, sowie das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit des Mitglieds des Parlaments Ömer Faruk Gergerlioğlu verletzt worden waren; fordert die türkischen Staatsorgane und die untergeordneten Gerichte nachdrücklich auf, die Entscheidung des Verfassungsgerichts umzusetzen und den Abgeordneten Ömer Faruk Gergerlioğlu umgehend freizulassen und seinen parlamentarischen Status wiederherzustellen; ist zutiefst besorgt darüber, dass die untergeordneten Gerichte und die türkischen Staatsorgane sich immer weniger an die Urteile des Verfassungsgerichts halten, was ein schwerwiegender Verstoß gegen die grundlegende Funktionsweise der Rechtsstaatlichkeit ist und umgehend angegangen werden muss; fordert, dass die beiden anderen HDP-Abgeordneten unverzüglich freigelassen werden und dass alle Anklagen gegen sie fallengelassen werden;

7. verurteilt aufs Schärfste, dass die ehemaligen Ko-Vorsitzenden der HDP, Figen Yüksekdağ und Selahattin Demirtaş, Oppositionsführer und ehemaliger Präsidentschaftskandidat, seit November 2016 in Haft sind; verweist auf das Urteil des EGMR vom 20. November 2018 im Fall Selahattin Demirtaș gegen die Türkei, das durch das Urteil der Großen Kammer vom 22. Dezember 2020 bestätigt wurde, in dem die Staatsorgane der Türkei aufgefordert werden, Selahattin Demirtaș umgehend freizulassen; ist entsetzt darüber, dass die türkischen Staatsorgane die Urteile des EGMR anhaltend missachten und es versäumen, sie anzuwenden, auch in anderen Fällen, etwa dem von Osman Kavala, aufgrund dessen das Ministerkomitee des Europarates ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei einleiten könnte;

8. ist zutiefst besorgt über den allmählich zunehmenden Druck auf die wichtigste Oppositionspartei (CHP) und ihren Vorsitzenden Kemal Kılıçdaroğlu, einschließlich der Beschlagnahmung von Parteibroschüren per Gerichtsbeschluss sowie der öffentlichen Drohungen und tätlichen Angriffe gegen ihn; verurteilt den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Kemal Kılıçdaroğlu auf der Grundlage politischer Äußerungen, einschließlich seiner strafrechtlichen Verfolgung aufgrund der mutmaßlichen Beleidigung des türkischen Präsidenten, wofür ihn eine Strafe von bis zu vier Jahren Haft erwartet; bekräftigt seine ernsthafte Besorgnis über die anhaltenden politischen und gerichtlichen Schikanen gegen Canan Kaftancıoğlu, Vorsitzende der Republikanischen Volkspartei (CHP) in der Provinz Istanbul, die im September 2019 wegen eines politisch motivierten Falles, in dem eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aussteht, zu fast zehn Jahren Haft verurteilt wurde;

9. verurteilt den wiederholten Entzug des parlamentarischen Status von Oppositionsmitgliedern, was dem Image des türkischen Parlaments als demokratische Institution ernsthaft schadet; verurteilt den Beschluss der Staatsorgane der Türkei, demokratisch gewählte Bürgermeister auf der Grundlage fragwürdiger Indizien ihres Amtes zu entheben und sie durch nicht gewählte Verwalter zu ersetzen; betont, dass durch diese Maßnahmen die Möglichkeiten der Opposition, ihre Rechte wahrzunehmen und ihren Aufgaben in der Demokratie nachzugehen, weiter ausgehöhlt werden; ist zutiefst besorgt über die schwerwiegenden Rückschritte bei der Handlungsfreiheit der Oppositionsparteien, die die bedrückende Lage der Menschenrechte in der Türkei und die anhaltende Aushöhlung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit deutlich machen, was einen Verstoß gegen die Kopenhagener Kriterien darstellt;

10. ist der Auffassung, dass die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit und der systematische Mangel an Unabhängigkeit der Justiz weiterhin mit gerichtlichen Entscheidungen im Zusammenhang stehen, die die Handlungsfreiheit der Oppositionsparteien betreffen;

11. ist der Auffassung, dass der entscheidende Bereich der Grundrechte und -freiheiten, der im Mittelpunkt des Beitrittsprozesses steht, nicht von den allgemeinen Beziehungen getrennt und isoliert werden kann und dass er das Haupthindernis für Fortschritte bei jeder positiven Agenda bleibt, die der Türkei angeboten werden könnte, die auch von der uneingeschränkten Achtung der Rechte und der Handlungsfreiheit der Oppositionsparteien abhängig sein sollte; fordert die Kommission und den Rat daher auf, den derzeitigen Stand in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und die Menschenrechte sowie die Achtung internationaler Übereinkommen und Entschließungen bei der Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Rates, mit der Türkei auf abgestufte, verhältnismäßige und umkehrbare Weise in Verbindung zu treten, sofern die im März und in vorherigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, ernsthaft zu berücksichtigen;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Türkei zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 7. Juli 2021
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