ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Unterdrückung der Opposition in der Türkei, insbesondere der Demokratischen Partei der Völker (HDP)
6.7.2021 - (2021/2788(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Özlem Demirel, Nikolaj Villumsen, Giorgos Georgiou, Manu Pineda
im Namen der Fraktion The Left
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0406/2021
B9-0407/2021
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Unterdrückung der Opposition in der Türkei, insbesondere der Demokratischen Partei der Völker (HDP)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. Juni 2021 und auf die weiteren einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates zur Türkei,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Türkei, insbesondere die Entschließungen vom 5. Mai 2021 zu den Berichten 2019–2020 der Kommission über die Türkei[1], vom 20. Januar 2021 zu der Menschenrechtslage in der Türkei, insbesondere zu dem Fall von Selahattin Demirtaş und anderer politischer Gefangener[2] und vom 19. September 2019 zur Lage in der Türkei und insbesondere zur Absetzung gewählter Bürgermeister[3],
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 22. März 2021 über den aktuellen Stand der politischen, wirtschaftlichen und Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei (JOIN(2021)0008),
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes für Außen- und Sicherheitspolitik vom 19. August 2019 zu der Absetzung gewählter Bürgermeister und zu der Inhaftierung hunderter Personen im Südosten der Türkei,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und des für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen zuständigen Mitglieds der Kommission vom 4. November 2016 zu der Inhaftierung mehrerer Mitglieder der HDP, einschließlich der Ko-Vorsitzenden,
– unter Hinweis auf den Verhandlungsrahmen EU-Türkei vom 3. Oktober 2005 und auf den Umstand, dass der Beitritt der Türkei zur EU wie bei allen Bewerberländern der EU von der vollständigen Einhaltung der Kopenhagener Kriterien abhängt,
– unter Hinweis auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der sich die Hohen Vertragsparteien verpflichten, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu befolgen, was bedeutet, dass die Türkei verpflichtet ist, alle Urteile der europäischen Gerichte, auch des EGMR, umzusetzen,
– unter Hinweis auf das Urteil des EGMR vom 20. November 2018 im Fall Selahattin Demirtaş gegen die Türkei und das Urteil der Großen Kammer des EGMR vom 22. Dezember 2020 im Fall Selahattin Demirtaş gegen die Türkei (14305/17),
– unter Hinweis auf die Entschließung 2260 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 24. Januar 2019 mit dem Titel „The worsening situation of opposition politicians in Turkey: what can be done to protect their fundamental rights in a Council of Europe member State?“ (Verschlechterung der Lage von Oppositionspolitikern in der Türkei: Wie können ihre Grundrechte in einem Mitgliedstaat des Europarates geschützt werden?),
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen der Venedig-Kommission des Europarats, insbesondere vom 10./11. März 2017 zu den Änderungen der Verfassung, die am 21. Januar 2017 von der Großen Nationalversammlung verabschiedet wurden und die am 16. April 2017 Gegenstand eines landesweiten Referendums sein sollten, zu den Maßnahmen, die in den aktuellen Notstandsdekreten in Bezug auf die Freiheit der Medien und in Bezug auf die Pflichten, Zuständigkeiten und die Arbeitsweise strafrechtlicher Friedensgerichte vorgesehen sind, vom 6./7. Oktober 2017 zu den Bestimmungen des Notstandsdekrets Nr. 674 vom 1. September 2016 in Bezug auf die Ausübung der Demokratie auf lokaler Ebene in der Türkei, vom 9./10. Dezember 2016 zu den Notstandsdekreten Nr. 667–676, die nach dem gescheiterten Putsch vom 15. Juli 2016 verabschiedet wurden, und vom 14./15. Oktober 2016 zur Aussetzung von Artikel 83 Absatz 2 der Verfassung (parlamentarische Unverletzlichkeit),
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Achtung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Völkerrechts, einschließlich insbesondere der Gewaltenteilung und der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, der Vereinigungsfreiheit und des friedlichen Protests, der Meinungsfreiheit und der Rechte ethnischer Minderheiten und anderer Minderheiten und Gemeinschaften ein wesentlicher Bestandteil guter Beziehungen zwischen der EU und der Türkei sind;
B. in der Erwägung, dass die Verschlechterung der Lage der Grundfreiheiten in der Türkei bereits vor dem infolge des Putschversuchs von 2016 verhängten Ausnahmezustand eingesetzt hat; in der Erwägung, dass eine große Zahl der rechtlichen Bestimmungen und restriktiven Elemente der Notstandsregelung in die Gesetzgebung aufgenommen wurden; in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Ausnahmezustands auf die Demokratie und die Grundrechte in der türkischen Gesellschaft daher nach wie vor deutlich zu spüren sind;
C. in der Erwägung, dass die türkischen Staatsorgane Oppositionsparteien und insbesondere die Demokratische Partei der Völker (HDP) in den vergangenen Jahren stetig attackiert und unter Druck gesetzt haben, unter anderem durch die Verhängung von Urteilen gegen ihre Mitglieder;
D. in der Erwägung, dass der Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs der Türkei am 17. März 2021 erstmalig beim Verfassungsgericht eine Anklageschrift einreichte, in der die Auflösung der HDP beantragt wurde;
E. in der Erwägung, dass die Vollversammlung des Verfassungsgerichts am 31. März 2021 die erste Prüfung der Anklageschrift vornahm, verfahrenstechnische Mängel feststellte und beschloss, die Generalstaatsanwaltschaft aufzufordern, diese Mängel zu beheben;
F. in der Erwägung, dass der Generalstaatsanwalt am 7. Juni 2021 eine überarbeitete Anklageschrift beim Verfassungsgericht einreichte, in der das Verbot der HDP, ein Verbot der politischen Betätigung für fast 600 Politiker aus den Reihen der HDP und das Einfrieren der Bankkonten der Partei gefordert wurden;
G. in der Erwägung, dass die überarbeitete Anklageschrift am 21. Juni 2021 von der Vollversammlung des Verfassungsgerichts einstimmig angenommen wurde;
H. in der Erwägung, dass sich die meisten Anschuldigungen des Generalstaatsanwalts gegen die HDP auf die Demonstrationen in Kobanê vom Oktober 2014 stützen, die gewaltsam unterdrückt und bei denen mehrere Menschen von den türkischen Sicherheitskräften getötet wurden und zu denen derzeit ein gegen Politiker aus den Reihen der HDP, darunter die ehemaligen Ko-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ, eingeleitetes Gerichtsverfahren im Gange ist;
I. in der Erwägung, dass diese Anschuldigungen in erster Linie auf einem Tweet des Präsidiums der HDP (vom 6. Oktober 2014) beruhen, in dem die Menschen aufgefordert wurden, in Solidarität mit den Menschen von Kobanê gegen den IS und gegen das türkische Embargo von Kobanê zu protestieren;
J. in der Erwägung, dass es in dem sogenannten Kobanê-Prozess 108 Personen aus den Reihen der HDP angeklagt sind; in der Erwägung, dass sich 28 von ihnen in Untersuchungshaft befinden; in der Erwägung, dass für sechs Personen gerichtliche Beschränkungen gelten und gegen 75 Personen Haftbefehle vorliegen;
K. in der Erwägung, dass unmittelbar nach der Parlamentswahl im Juni 2015 und dann erneut im Jahr 2016 Hunderte von Büros der HDP, darunter der Hauptsitz in Ankara, angegriffen und zahlreiche Büros niedergebrannt wurden; in der Erwägung, dass das Parteibüro der HDP in İzmir am 17. Juni 2021 von einem Angreifer mit einer Schrotflinte attackiert wurde; in der Erwägung, dass sich Deniz Poyraz, die Tochter eines Parteiangestellten, zu jenem Zeitpunkt in dem Büro befand und von dem Angreifer erschossen wurde;
L. in der Erwägung, dass das Gebäude der HDP in İzmir bereits vor dem Angriff monatelang ins Visier genommen worden war; in der Erwägung, dass offizielle Vertreter der HDP in İzmir bereits mit der Polizei und der Verwaltung über die Möglichkeit eines Angriffs auf sie gesprochen hatten, die Polizei jedoch keine Vorsichtsmaßnahmen traf; in der Erwägung, dass die Personen, die Angriffe auf Büros der HDP verübt haben, durch die gegen die HDP gerichtete Rhetorik der Regierung darin bestärkt worden waren;
M. in der Erwägung, dass die Staatsanwälte des Justizministeriums am 30. Juni 2021 beim Gemeinsamen parlamentarischen Verfassungs- und Justizausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei Zusammenfassungen von Verfahren zur Aufhebung der gesetzgeberischen Immunität von 20 oppositionellen Abgeordneten aus sechs verschiedenen Oppositionsparteien eingereicht haben;
N. in der Erwägung, dass sich diese Verfahren gegen 15 Abgeordnete der HDP, den Vorsitzenden der Republikanischen Volkspartei (CHP), Kemal Kılıçdaroğlu, und je einen Abgeordneten der übrigen Oppositionsparteien, nämlich der Demokratischen Partei der Regionen (DBP), der Guten Partei (İYİ), der Arbeiterpartei der Türkei (TİP) und der Demokratischen Partei (DP), richten;
O. in der Erwägung, dass Selahattin Demirtaş, ehemaliger Abgeordneter des türkischen Parlaments (von 2007 bis 2018), ehemaliger Ko-Vorsitzender der HDP und Präsidentschaftskandidat bei den Wahlen 2014 und 2018 (bei denen er 9,76 % bzw. 8,32 % der Stimmen erhielt), seit mehr als vier Jahren aufgrund haltloser Anschuldigungen und trotz zweier Urteile des EGMR, in denen seine Freilassung gefordert wird, in Haft sitzt;
P. in der Erwägung, dass seit den Kommunalwahlen vom 31. März 2019 59 der 65 demokratisch gewählten Bürgermeister aus den Reihen der HDP im Südosten der Türkei auf der Grundlage von strafrechtlichen Ermittlungen gegen sie wegen mutmaßlicher Verbindungen zum Terrorismus durch von der Regierung benannte Provinzgouverneure oder Verwalter ersetzt wurden; in der Erwägung, dass von den 36 verhafteten Personen 32 im Laufe des Gerichtsverfahrens freigelassen wurden, dass sich jedoch sechs gewählte Bürgermeister weiterhin in Haft befinden;
1. ist erschüttert über die schwerwiegenden Rückschritte bei der Lage der Grundfreiheiten, die Menschenrechtslage und die anhaltende Aushöhlung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei, was einen Verstoß gegen die Kopenhagener Kriterien darstellt;
2. hebt den starken Gegensatz hervor, der zwischen der „positiven Agenda“ für die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei und der negativen Agenda in der Türkei besteht, sowie die außerordentlich hemmende Wirkung, die das auf das zivile Leben in weiten Teilen der Gesellschaft hat; bedauert in diesem Zusammenhang die jüngsten negativen Entwicklungen, nämlich den per Dekret durchgeführten Rückzug der Türkei vom Übereinkommen von Istanbul, der am 1. Juli 2021 vollzogen wurde;
3. bringt seine tiefe Besorgnis über die Art und Weise zum Ausdruck, in der die Staatsorgane der Türkei die Opposition und insbesondere die HDP behandeln und angreifen; verurteilt die Unterdrückung der HDP und aller anderen türkischen Oppositionsparteien aufs Schärfste; fordert die türkischen Staatsorgane auf, der Unterdrückung oppositioneller Stimmen unverzüglich ein Ende zu setzen und insbesondere ihre systematischen Repressionen und Hasskampagnen gegen die HDP und die Kurden einzustellen;
4. verurteilt den tödlichen Angriff auf die Büros der HDP in İzmir, bei dem Deniz Poyraz getötet wurde; spricht ihren Angehörigen und Freunden sein Beileid aus; fordert die Behörden nachdrücklich auf, diesen Fall gründlich zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen; ist der Ansicht, dass durchaus ein Zusammenhang zwischen diesem Attentat und der weitreichenderen Verfolgung der HDP und der Unterdrückung aller oppositionellen Stimmen durch das Regime von Präsident Erdoğan besteht;
5. ist zutiefst besorgt darüber, dass der Generalstaatsanwalt des türkischen Kassationshofs erneut eine Anklageschrift beim Verfassungsgericht eingereicht hat und darin anstrebt, die HDP auflösen und fast 600 Mitglieder der HDP mit einem Verbot der politischen Betätigung belegen zu lassen; ist zutiefst überzeugt, dass der Beschluss über die Auflösung der HDP lediglich der Höhepunkt eines bereits seit mehreren Jahren andauernden allgemeinen Vorgehens ist, mit dem sie als oppositionelle Stimme mundtot gemacht werden soll und in dessen Rahmen Tausende von Mitgliedern der Partei, Mitgliedern des Parlaments und Bürgermeistern vor allem wegen Anschuldigungen im Zusammenhang mit Terrorismus vor Gericht gestellt wurden;
6. verurteilt aufs Schärfste, dass die ehemaligen Ko-Vorsitzenden der HDP, Figen Yüksekdağ und Selahattin Demirtaş, Oppositionsführer und ehemaliger Präsidentschaftskandidat, seit November 2016 in Haft sind; verweist auf das Urteil des EGMR vom 20. November 2018 im Fall Selahattin Demirtaş gegen die Türkei, das durch das Urteil der Großen Kammer vom 22. Dezember 2020 bestätigt wurde, in dem die Staatsorgane der Türkei aufgefordert werden, Selahattin Demirtaş umgehend auf freien Fuß zu setzen;
7. verurteilt den Beschluss, den aus den Reihen der HDP stammenden Mitgliedern des Parlaments Leyla Güven, Ömer Faruk Gergerlioğlu und Musa Farisoğulları ihren Sitz im Parlament und ihre parlamentarische Immunität abzuerkennen, sowie ihre anschließende Verhaftung; fordert die türkischen Staatsorgane auf, sie umgehend freizulassen und die gegen sie erhobenen Anklagepunkte fallenzulassen;
8. ist zutiefst besorgt über den zunehmenden Druck auf alle Oppositionsparteien sowie den jüngsten Beschluss der Staatsanwälte des Justizministeriums, beim Gemeinsamen parlamentarischen Verfassungs- und Justizausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei Zusammenfassungen von Verfahren zur Aufhebung der gesetzgeberischen Immunität von 20 oppositionellen Abgeordneten aus sechs verschiedenen Oppositionsparteien einzureichen;
9. fordert, dass Selahattin Demirtaş sowie alle anderen politischen Gefangenen, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur demokratischen Opposition in der Türkei Haftstrafen verbüßen oder darauf warten, sie anzutreten, umgehend und bedingungslos freigelassen werden; fordert in diesem Zusammenhang, dass dem sogenannten „Kobanê-Prozess“ und der Verfolgung der HDP ein Ende gesetzt wird;
10. lehnt die Aussicht auf eine Umsetzung des vom Rat vorgelegten Pakets der positiven Agenda ab, da es keine klare Konditionalität in Bezug auf die uneingeschränkte Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte durch die Türkei auf der Grundlage der Kopenhagener Kriterien und des Völkerrechts gegenüber allen EU-Mitgliedstaaten umfasst; ist der festen Überzeugung, dass eine positive Agenda für die Außenbeziehungen eines Landes nur dann Bestand haben kann, wenn sie von einer Innenpolitik gestützt wird, die die demokratischen Rechte und Grundfreiheiten des eigenen Volkes achtet und willkürlicher und undemokratischer staatlicher Unterdrückung einen Riegel vorschiebt;
11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Türkei zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P9_TA(2021)0243.
- [2] Angenommene Texte, P9_TA(2021)0028.
- [3] ABl. C 171 vom 6.5.2021, S. 8.