ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Verringerung der Auswirkungen des Baus von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftliche Flächen
13.8.2021
Susanna Ceccardi, Marco Campomenosi, Alessandro Panza, Paolo Borchia, Antonio Maria Rinaldi, Gianantonio Da Re, Marco Dreosto, Isabella Tovaglieri, Simona Baldassarre, Sergio Berlato, Carlo Fidanza, Nicola Procaccini, Vincenzo Sofo
B9-0422/2021
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verringerung der Auswirkungen des Baus von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftliche Flächen
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/92/UE[1],
– gestützt auf Artikel 143 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass in allen Mitgliedstaaten zahlreiche Anträge auf den Bau von Photovoltaikanlagen mit am Boden angebrachten Modulen gestellt werden, wodurch große Flächen, die sonst für Kulturpflanzen genutzt würden, für landwirtschaftliche Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung stünden;
B. in der Erwägung, dass einige italienische Regionen angesichts dieser Entwicklung legislative Instrumente zur Regelung der oben genannten Situation entwickeln, die, wie die Agrarverbände und die Kommunalverwaltungen hervorgehoben haben, die Gefahr birgt, dass sich Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf gefährliche Weise zu Lasten der Landwirtschaft ausbreiten könnten;
C. in der Erwägung, dass Agrarland ein begrenzter Gut ist, und in der Erwägung, dass es die Pflicht der Europäischen Union ist, eine ordnungsgemäße und nachhaltige Landbewirtschaftung zu gewährleisten, insbesondere in Zeiten wie der Pandemie, in denen durch den Primärsektor eine strategische Lebensmittelversorgung sichergestellt wurde;
1. fordert die Kommission auf, auch bei der Umsetzung der im Paket „Fit für 55“ enthaltenen Verpflichtungen dafür Sorge zu tragen, dass der Agrarsektor und die landschaftlichen Gegebenheiten durch die Abnahme landwirtschaftlicher Flächen infolge des Baus von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Mitgliedstaaten nicht gefährdet werden;
2. fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle zweckdienlichen Initiativen zu ergreifen, um die Auswirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu verringern und Spekulantentum zu verhindern.
- [1] Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten Text von Bedeutung für den EWR (ABl. L 26 vom 28.1.2012, S. 1).