ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage im Libanon
14.9.2021 - (2021/2878(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Marisa Matias
im Namen der Fraktion The Left
B9-0464/2021
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Libanon
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte und ihres Sprechers zur Lage im Libanon,
– unter Hinweis auf die Berichte des UNRWA und des UNHCR über die Lage im Libanon,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Menschen im Libanon am 17. Oktober 2019 auf die Straßen gegangen sind und eine Reihe von Protesten und Bewegungen gegen die Machthaber des Landes angestoßen haben, die derzeit noch anhält; in der Erwägung, dass sich das, was ursprünglich als Proteste gegen die Erhöhung der Steuern auf bestimmte Erzeugnisse galt, zu einer Massenbewegung gegen die konfessionelle Ordnung des Landes, seine Korruption und seine neoliberale Wirtschaftspolitik entwickelte;
B. in der Erwägung, dass sich die Wirtschaftslage im Libanon in den letzten Jahren anhaltend verschlechtert hat; in der Erwägung, dass das Pro-Kopf-BIP im Jahr 2020 um 40 % zurückging; in der Erwägung, dass das libanesische Pfund seit 2019 90 % seines Werts eingebüßt hat, was zu einem massiven Verlust der Kaufkraft für den Großteil der Bevölkerung und gleichzeitig zu einem Preisanstieg führte, wobei die Preise für grundlegende Nahrungsmittel um bis zu 400 % stiegen; in der Erwägung, dass nach Angaben der Vereinten Nationen 74 % der Bevölkerung im Libanon nun in Armut leben, während es 2019 noch 42 % waren; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote mit 46 % so hoch ist wie noch nie;
C. in der Erwägung, dass die Verschlechterung der Wirtschaftslage und die Zunahme der Armut zur Folge hatten, dass Probleme beim Zugang zu grundlegenden Rechten wie Gesundheitsversorgung und Unterkunft aufkamen; in der Erwägung, dass trotz der anhaltenden COVID-19-Pandemie mehr als ein Drittel der libanesischen Bevölkerung keinen Zugang zu jeglicher Form der Gesundheitsversorgung oder zu Arzneimitteln hat; in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise zu Engpässen bei der Bereitstellung von Arzneimitteln im Land geführt hat; in der Erwägung, dass es im Libanon in den letzten Jahrzehnten zu Wellen der Privatisierung und Marktderegulierung kam, die den Weg für die jetzige Situation ebneten;
D. in der Erwägung, dass es im Land derzeit zu schwerwiegenden Strom- und Gasversorgungsengpässen kommt, was zur Folge hat, dass sich die Lebensumstände der Menschen im Libanon zusätzlich verschlechtern; in der Erwägung, dass die Schließung großer Kraftwerke im Sommer weit verbreitete Stromausfälle verursacht und wesentliche Infrastrukturen wie Krankenhäuser beeinträchtigt hat; in der Erwägung, dass die Kraftstoffknappheit zu gesellschaftlichen Spannungen führte, was wiederum Gewaltausbrüche zur Folge hatte;
E. in der Erwägung, dass der Libanon zu den Ländern mit der stärksten Ungleichheit weltweit zählt, da das Land trotz hoher Armutszahlen eines der Länder mit den meisten Milliardären pro Kopf ist; in der Erwägung, dass die reichsten 10 % mehr als 70 % des Wohlstands des Landes besitzen;
F. in der Erwägung, dass der Libanon unter weit verbreiteter Korruption gelitten hat, was durch die konfessionelle politische Ordnung verschärft wurde, die jede Form der sozialen und politischen Organisation auf nationaler Ebene abschreckt und ein sektiererisches Vorgehen fördert; in der Erwägung, dass einige politische Parteien zwar wiederholt zugestimmt haben, der konfessionellen Ordnung im Einklang mit den Anforderungen der Bevölkerung ein Ende zu setzen, dieses Vorhaben bislang jedoch noch nicht in die Tat umgesetzt haben;
G. in der Erwägung, dass vor diesem Hintergrund der gesellschaftlichen Proteste am 4. August 2020 eine Explosion im Hafen von Beirut – verursacht durch 2 750 Tonnen Ammoniumnitrat, das ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen gelagert worden war – 218 Todesopfer und mehr als 7 000 Verletzte forderte und schätzungsweise 300 000 Menschen obdachlos machte; in der Erwägung, dass diejenigen, die die politische Verantwortung für diese Explosion tragen, noch zur Rechenschaft gezogen werden müssen;
H. in der Erwägung, dass das Ammoniumnitrat an Bord des unter moldauischer Flagge fahrenden Schiffes Rhosus im November 2013 nach Beirut gelangt und in den Hangars im Hafen gelagert worden war; in der Erwägung, dass hochrangige politische und militärische Vertreter auf die gefährliche Situation hingewiesen worden waren, aber keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen hatten; in der Erwägung, dass im Libanon eine gerichtliche Voruntersuchung der Angelegenheit anhängig ist; in der Erwägung, dass der für diese gerichtliche Voruntersuchung zuständige Richter am 2. Juli 2021 das libanesische Parlament aufforderte, im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit die Straffreiheit dreier ehemaliger Minister aufzuheben, die derzeit Mitglieder des Parlaments sind; in der Erwägung, dass das libanesische Parlament noch entsprechend tätig werden muss;
I. in der Erwägung, dass im Hafen von Beirut mehr als 70 % der Einfuhren des Landes ankommen; in der Erwägung, dass die Explosion dramatische Folgen für die Verfügbarkeit grundlegender Erzeugnisse wie Lebensmittel hatte;
J. in der Erwägung, dass es am 10. August 2020 unter dem Druck der Bevölkerung zum Sturz der Regierung unter Führung von Ministerpräsident Hassan Diab kam; in der Erwägung, dass Mustafa Adib und Saad Hariri dazu benannt wurden, nach dem Sturz Hassan Diabs eine Regierung zu bilden, wobei Frankreich und Saudi-Arabien an dem Vorgang beteiligt waren, und dass ihnen dies bislang nicht gelungen ist; in der Erwägung, dass der Multimillionär und Geschäftsmann Nadschib Miqati im Juli 2021 dazu benannt wurde, eine Regierung zu bilden, und am 10. September 2021 ein neues Kabinett mit 24 Mitgliedern ankündigte, von denen nur eines eine Frau ist; in der Erwägung, dass der Staatsanwalt der Region Libanonberg Miqati der unrechtmäßigen Bereicherung in einer noch anhängigen Rechtssache beschuldigt hat;
K. in der Erwägung, dass nach libanesischem Recht im Mai 2022 allgemeine Wahlen durchgeführt werden müssen; in der Erwägung, dass das libanesische Wahlsystem auf Sektierertum beruht, weshalb die politischen Gegebenheiten des Landes nicht angemessen widergespiegelt werden; in der Erwägung, dass die Demonstranten wiederholt ein neues, verhältnismäßiges Wahlsystem gefordert haben;
L. in der Erwägung, dass der Rat im Juli 2021 einen Rahmen für gezielte Sanktionen gegen libanesische Amtsträger oder Organisationen, die für die Behinderung oder Unterminierung des demokratischen politischen Prozesses oder der Umsetzung von Plänen und Reformen, die von den libanesischen staatlichen Stellen genehmigt und durch internationale Maßnahmen gefördert wurden, verantwortlich sind, oder gegen diejenigen, die an schwerem finanziellem Fehlverhalten beteiligt sind, angenommen hat; in der Erwägung, dass dieser Rahmen noch nicht gegen Einzelpersonen oder Organisationen angewandt wurde;
M. in der Erwägung, dass die Behörden mit Gewalt auf die Proteste reagiert haben und dass Schätzungen zufolge seit Beginn der Proteste elf Menschen von Sicherheitskräften getötet und mehr als 1 500 Personen verwundet wurden; in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen die willkürliche Festnahme von Demonstranten und die Folter durch Sicherheitskräfte angeprangert haben; in der Erwägung, dass Sicherheitskräfte am 13. Juli und 11. August 2021 unter Anwendung von Gewalt Dutzende Demonstranten auseinandergetrieben haben, darunter auch Opfer der Explosion im Hafen von Beirut und ihre Angehörigen, die gegen die Straffreiheit der Verantwortlichen protestierten;
N. in der Erwägung, dass rechte Milizen, die mit politischen Parteien wie den Libanesischen Kräften im Zusammenhang stehen, auch Demonstranten und progressive Kräfte angegriffen haben, die ein Ende der Straffreiheit forderten; in der Erwägung, dass am 4. August 2021 während der Proteste zum Jahrestag der Explosion im Hafen von Beirut die Libanesischen Kräfte einen im Voraus geplanten Angriff auf Aktivisten der Kommunistischen Partei Libanons ausübten, die die Demonstrationen organisierten und daran beteiligt waren;
O. in der Erwägung, dass das libanesische Justizsystem eine Reihe struktureller Probleme aufweist, die aus direkter politischer Einmischung herrühren, und dass das Recht auf ein faires Verfahren im Land nicht gewährleistet ist; in der Erwägung, dass es mehrfach politische Kampagnen gegen Anwälte und Richter in Korruptionsrechtssachen gab; in der Erwägung, dass eine Kampagne gegen den Richter Tarek Bitar läuft, der in der Rechtssache der Explosion im Hafen von Beirut für zuständig erklärt wurde, was die Weigerung umfasst, bei den Untersuchungen zu kooperieren;
P. in der Erwägung, dass im Rahmen der Proteste schwerwiegende Angriffe auf die Pressefreiheit verübt wurden, einschließlich unbegründeter Festnahmen von Journalisten und Zensur der libanesischen Medien;
Q. in der Erwägung, dass Artikel 534 des libanesischen Strafgesetzbuchs nach wie vor herangezogen wird, um LGBTI-Personen strafrechtlich zu verfolgen und festzunehmen; in der Erwägung, dass in einigen Gebieten des Landes Männer, die im Verdacht stehen, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu führen, routinemäßig festgenommen und auf Polizeirevieren erniedrigend behandelt werden;
R. in der Erwägung, dass mehr als 850 000 syrische Flüchtlinge beim UNHCR im Libanon registriert sind; in der Erwägung, dass sich die tatsächlichen Zahlen Schätzungen zufolge auf das Doppelte belaufen, da die libanesischen staatlichen Stellen dem UNHCR seit 2015 nicht mehr erlauben, syrische Flüchtlinge zu registrieren; in der Erwägung, dass die syrische Bevölkerung im Libanon sehr schwer von der anhaltenden Wirtschaftskrise getroffen wurde und mehr als 90 % dieser Menschen in extremer Armut leben, während es 2019 noch 55 % waren;
S. in der Erwägung, dass beim UNRWA im Libanon 479 000 palästinische Flüchtlinge registriert sind, von denen etwa die Hälfte in einem der zwölf Flüchtlingslager des Landes lebt und ihren Lebensunterhalt nur mithilfe des UNRWA bestreiten kann; in der Erwägung, dass sich die Bedingungen in diesen Lagern verschlechtert haben und von Überfüllung und mangelhaften Wohnungen geprägt sind; in der Erwägung, dass palästinensische Flüchtlinge keine formelle Staatsbürgerschaft haben, weshalb sie im Libanon diskriminiert werden, kein Eigentum besitzen dürfen und zu 39 Berufen keinen Zugang haben;
T. in der Erwägung, dass das israelische Militär routinemäßig versucht, die libanesischen staatlichen Stellen und Bevölkerung durch Militärflüge und andere Übungen im libanesischen Luftraum einzuschüchtern; in der Erwägung, dass Israel seit dem Kriegsende 2006 weiterhin Luftangriffe auf den südlichen Libanon durchgeführt hat, und zwar zuletzt am 5. August 2021; in der Erwägung, dass die Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon seit 1978 im südlichen Libanon vor Ort ist und mit dem Mandat eingerichtet wurde, den Abzug der Israeli aus Libanon nach der Invasion zu bestätigen; in der Erwägung, dass Israel seit Errichtung der Mission mehr als zweimal Militärinvasionen in das Land eingeleitet hat; in der Erwägung, dass Israel seit 1967 unablässig einen Teil des libanesischen Landes besetzt, das als Schebaa-Farmen bekannt ist;
1. bringt seine uneingeschränkte Solidarität mit den Menschen im Libanon vor dem derzeitigen Hintergrund der sich überlagernden Krisen im Gesundheitswesen, der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft zum Ausdruck; sagt seine Unterstützung für diejenigen zu, die auf den libanesischen Straßen soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit und das Ende von Korruption und Sektierertum fordern;
2. beharrt darauf, dass die Menschen im Libanon ohne Einmischung von außen über ihre eigene Zukunft entscheiden müssen, und erinnert daran, dass die anhaltenden Krisen mit auswärtiger Einmischung in die internen Angelegenheiten des Libanons zusammenhängen;
3. weist darauf hin, dass im Mai 2022 Wahlen stattfinden müssen und jeder Versuch, sie unter dem Vorwand der anhaltenden Krisen zu verschieben, ein Weg wäre, die derzeitigen Eliten dauerhaft zu fördern, die diese Situation herbeigeführt haben und den eigentlichen Willen der libanesischen Bevölkerung einmal mehr ignorieren;
4. betont, dass die Demonstranten im Libanon zeigen, dass die libanesische Bevölkerung trotz ihrer religiösen Vielfalt geeint ist, und verurteilt diejenigen, die versuchen, die Proteste zur Förderung ihrer eigenen Interessen zu instrumentalisieren;
5. verurteilt die gewalttätigen Angriffe auf Protestanten durch die Sicherheitskräfte und andere bewaffnete Gruppen und erwartet, dass all diese Fälle ordnungsgemäß untersucht und alle für schuldig befundenen Personen strafrechtlich verfolgt werden; äußert sich besorgt über die Berichte über zunehmende Polizeigewalt, auch auf Polizeirevieren, und über gezielte Angriffe auf Journalisten und Aktivisten;
6. besteht darauf, dass lokale zivilgesellschaftliche Organisationen in die Gestaltung, Planung, Koordinierung, Umsetzung und Bewertung aller internationalen Kooperationseinsätze mit der libanesischen und nicht libanesischen Bevölkerung einbezogen werden müssen; betont, dass vor dem aktuellen Hintergrund ein unabhängiger ziviler Raum für Aktivisten, Menschenrechtsaktivisten und lokale zivilgesellschaftliche Organisationen geschützt und gefördert werden muss;
7. fordert, dass umgehend die Kultur der Straffreiheit ein Ende nimmt, die in den libanesischen Einrichtungen herrscht, und fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, sämtliche Hindernisse für laufende gerichtliche Voruntersuchungen, insbesondere in Korruptionssachen, aus dem Weg zu räumen;
8. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die Führung im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu übernehmen, damit eine Resolution zur Einrichtung einer internationalen, unabhängigen Untersuchung der Explosion im Hafen von Beirut angenommen wird, deren Mandat darin besteht, die Verstöße und Missbräuche im Zusammenhang mit der Explosion und der libanesischen gerichtlichen Voruntersuchung eingehend zu untersuchen und Empfehlungen zu Maßnahmen zu formulieren, die erforderlich sind, damit die für diese Verstöße und Missbräuche verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden und gegen die zugrundeliegenden Systemfehler vorgegangen wird, die zu der Explosion und dem Versagen der libanesischen Untersuchung geführt haben;
9. weist darauf hin, dass die derzeitige Lage im Libanon, u. a. der massive Preisanstieg bei grundlegenden Erzeugnissen, die zunehmende Armut und der mangelnde Zugang zu Rechten wie Gesundheitsversorgung, in unmittelbarem Zusammenhang mit neoliberaler Politik und Sparmaßnahmen steht; warnt vor der Annahme neuer Pakete seitens internationaler Finanzinstitute, die von einer Reihe von Reformen abhängig gemacht werden, die dieses Modell, das bereits versagt hat, zusätzlich festigen;
10. fordert, dass Artikel 534 des libanesischen Strafgesetzbuchs aufgehoben wird und allen Formen der rechtmäßigen und institutionellen Gewalt und Verfolgung von LGBTI-Personen ein Ende bereitet wird; fordert die Abschaffung anderer diskriminierender Rechtsvorschriften wie derjenigen, mit der Palästinensern dieselben Rechte wie anderen ausländischen Gebietsansässigen vorenthalten werden;
11. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Umsiedlungsregelungen für syrische Flüchtlinge aus dem Libanon zu schaffen und entsprechende geltende Regelungen zu verstärken; weist darauf hin, dass Kollektivausweisungen gegen das Völkerrecht verstoßen; bedauert die Fälle von Zwangsausweisungen syrischer Flüchtlinge durch die libanesischen staatlichen Stellen und fordert, dass diese Ausweisungen umgehend aufhören;
12. fordert zusätzliche Unterstützung der EU für den Fonds für humanitäre Hilfe für den Libanon der Vereinten Nationen, damit gute Aufnahmebedingungen und ein hohes Maß an Schutz für syrische Flüchtlinge im Libanon gewährleistet sind; betont, dass außerdem mehr Mittel für Organisationen und Initiativen unter örtlicher Leitung und in örtlichem Besitz bereitgestellt werden müssen, die den Lebensunterhalt von Flüchtlingen unterstützen, u. a. Forschungsinitiativen, die Menschenrechtsverletzungen im Libanon und im Zusammenhang mit Zwangsrückführungen untersuchen;
13. äußert tiefe Besorgnis angesichts einer möglichen Unterbrechung des Notfallprogramms des UNRWA für palästinensische Flüchtlinge im Libanon im Jahr 2022, da die Agentur weniger Beiträge erhält, und warnt vor den Folgen, die dies möglicherweise haben könnte; wiederholt daher seine Forderung nach mehr Unterstützung für das UNRWA und seinen Aufruf zur Soforthilfe angesichts des wesentlichen Stellenwerts für palästinensische Gemeinschaften im Libanon;
14. fordert den umgehenden und bedingungslosen Rückzug der Israeli von den Schebaa-Farmen und aus allen übrigen Gebieten, die Israel besetzt;
15. betont mit Nachdruck, dass für gleichen Zugang zu PCR-Tests und COVID-19-Impfungen für alle libanesischen und nicht libanesischen Menschen gleichermaßen gesorgt werden muss, auch in ländlichen und halbländlichen Gebieten, und dass die Vorgabe abgeschafft werden muss, dass es einer Einwohneridentifikationsnummer bedarf, um Zugang zu Impfstoffen zu haben, da viele Menschen, die im Libanon leben, keine solche Nummer haben;
16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Präsidenten der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Präsidenten der Parlamente der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament des Libanons, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Union für den Mittelmeerraum und der Liga der Arabischen Staaten zu übermitteln.