Entschließungsantrag - B9-0475/2021Entschließungsantrag
B9-0475/2021

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“

23.9.2021

eingereicht gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung
– Comirnaty (Pfizer, BioNTech)
– COVID-19-Impfstoff Janssen
– Spikevax (Impfstoff von Moderna)
– Vaxzevria (Impfstoff von AstraZeneca)

Virginie Joron

B9-0475/2021

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf Artikel 143 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur bereits rund eine Million Fälle von Nebenwirkungen nach der Impfung mit COVID-19-Impfstoffen aufführt:

 435 779 Fälle beim Impfstoff von Pfizer BioNTech,

 373 285 Fälle beim Impfstoff von AstraZeneca,

 117 243 Fälle beim Impfstoff von Moderna,

 und 27 694 Fälle beim Impfstoff von Janssen[1];

B. in der Erwägung, dass diese Nebenwirkungen mitunter schwerwiegend ausfallen; in der Erwägung, dass beispielsweise etwa 75 000 Personen nach der Verabreichung des Pfizer-Impfstoffs schwerwiegende neurologische Nebenwirkungen erlitten haben sollen;

C. in der Erwägung, dass nach Angaben der Europäischen Arzneimittel-Agentur die Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen für rund 5 000 Personen in der Europäischen Union tödliche Folgen hatte:

 bei 4 198 Personen beim Impfstoff von Pfizer[2],

 bei 1 053 Personen beim Impfstoff von AstraZeneca,

 bei 392 Personen beim Impfstoff von Moderna,

 und bei 138 Personen beim Impfstoff von Janssen;

D. in der Erwägung, dass die Europäische Kommission die Kaufverträge ausgehandelt hat und dabei kein Interesse an der Haftung der Arzneimittelhersteller zeigte; in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments bei den Verhandlungen keinen Zugang zu den Verträgen hatten;

1. fordert die Kommission auf, einen Fonds zur Entschädigung der Opfer von COVID-19-Impfstoffen einzurichten;

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 14. Oktober 2021
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