ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2021 in Glasgow (Vereinigtes Königreich) (COP 26)
13.10.2021 - (2021/2667(RSP))
gemäß Artikel 136 Absatz 5 der Geschäftsordnung
Pascal Canfin, Lídia Pereira, Javi López, Nils Torvalds, Pär Holmgren, Catherine Griset, Petros Kokkalis
im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
B9-0521/2021
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2021 in Glasgow (Vereinigtes Königreich) (COP 26)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Kyoto-Protokoll zum UNFCCC,
– unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 21) in Paris geschlossene Übereinkommen (Übereinkommen von Paris),
– unter Hinweis auf die 25. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 25), die 15. Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 15) sowie die 2. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris (CMA 2) vom 2. bis 13. Dezember 2019 in Madrid (Spanien),
– unter Hinweis auf den Beschluss des Präsidiums der UNFCCC-COP, des Vereinigten Königreichs und seiner italienischen Partner vom 28. Mai 2020, die Klimakonferenz COP 26 der Vereinten Nationen aufgrund von COVID-19 zu verschieben und sie vom 1. bis 12. November 2021 in Glasgow (Vereinigtes Königreich) erneut einzuberufen,
– unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,
– unter Hinweis auf den Gipfel zur Anpassung an den Klimawandel, der am 25. und 26. Januar 2021 stattfand,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität („Europäisches Klimagesetz“)[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2019 in Madrid (Spanien) (COP 25)[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Klima- und Umweltnotstand[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. September 2020 zu der Rolle der EU beim Schutz und der Wiederherstellung der Wälder in der Welt[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2020 zur Strategie der EU zur Anpassung an den Klimawandel[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2021 zum Bodenschutz[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“[8],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2020 mit dem Titel „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“ (COM(2020)0098),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Februar 2021 mit dem Titel „Ein klimaresilientes Europa aufbauen – die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“ (COM(2021)0082),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 über eine EU-Strategie zur Verringerung der Methanemissionen (COM(2020)0663),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Januar 2021 zur Klima- und Energiediplomatie – Umsetzung der externen Dimension des europäischen Grünen Deals,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 6. Oktober 2021 zu den Vorbereitungen für die Tagungen im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) (Glasgow, 31. Oktober bis 12. November 2021),
– unter Hinweis auf den „Global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services“ (Globaler Sachstandsbericht über die biologische Vielfalt und Ökosystemdienstleistungen) des Weltbiodiversitätsrats (IPBES),
– unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C, seinen fünften Sachstandsbericht und den dazugehörigen Synthesebericht, seinen Sonderbericht über Klimawandel und Landsysteme und seinen Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima,
– unter Hinweis auf den Bericht des Nebenorgans des UNFCCC für wissenschaftliche und technologische Beratung vom 29. April 2021 mit dem Titel „Ocean and climate change dialogue to consider how to strengthen adaptation and mitigation action“ (Dialog zum Thema Ozean und Klimawandel, um zu prüfen, wie Anpassungs- und Eindämmungsmaßnahmen verstärkt werden können),
– unter Hinweis auf den richtungsweisenden Bericht der Globalen Anpassungskommission vom 10. September 2019 mit dem Titel „Adapt Now: A Global Call for Leadership on Climate Resilience“ (Anpassung jetzt – ein weltweiter Aufruf zur Führungsstärke bei der Klimaresilienz),
– unter Hinweis auf den Synthesebericht vom 17. September 2021 im Rahmen des UNFCCC über die national festgelegten Beiträge im Rahmen des Übereinkommens von Paris,
– unter Hinweis auf den 11. Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 2020 über die Emissionslücke („Emissions Gap Report“),
– unter Hinweis auf den Bericht der Internationalen Energie-Agentur von Mai 2021 mit dem Titel „Net Zero by 2050 – A Roadmap for the Global Energy Sector“ (Klimaneutralität bis 2050 – ein Fahrplan für die Energiewirtschaft weltweit),
– unter Hinweis auf den Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Making Peace with Nature: a scientific blueprint to tackle the climate, biodiversity and pollution emergencies“ (Frieden mit der Natur schließen: ein wissenschaftliches Konzept zur Bewältigung der Notstände in den Bereichen Klima, biologische Vielfalt und Umweltverschmutzung),
– unter Hinweis auf den Bericht des IPBES vom 29. Oktober 2020 mit dem Titel „IPBES workshop on biodiversity and pandemics – workshop report“ (Arbeitstagung des IPBES zu Biodiversität und Pandemien – Bericht über die Arbeitstagung),
– unter Hinweis auf den Bericht über die von IPBES und IPCC gemeinsam geförderte Arbeitstagung vom 10. Juni 2021 zu Biodiversität und Klimawandel,
– unter Hinweis auf den Bericht der Weltorganisation für Meteorologie vom April 2021 über den Zustand des globalen Klimas im Jahr 2020,
– unter Hinweis auf den Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015–2030,
unter Hinweis auf den Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen vom 6. Mai 2021 mit dem Titel „Global Methane Assessment: Benefits and Costs of Mitigating Methane Emissions“ (Globale Bewertung in Bezug auf Methan – Vorteile und Kosten der Minderung der Methanemissionen),
– unter Hinweis auf die Anfragen an den Rat und die Kommission zur UN‑Klimakonferenz (COP 26) 2021 in Glasgow (Vereinigtes Königreich) (O-000065 – B9‑0000/2021 und O-000066 – B9-0000/2021),
– gestützt auf Artikel 136 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Entwurf einer Entschließung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,
A. in der Erwägung, dass das Übereinkommen von Paris am 4. November 2016 in Kraft getreten ist; in der Erwägung, dass 191 der 197 Vertragsparteien des UNFCCC ihre Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden bei den Vereinten Nationen hinterlegt haben (Stand: 12. Oktober 2021);
B. in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten dem UNFCCC am 17. Dezember 2020 ihren aktualisierten national festgelegten Beitrag übermittelt haben, womit sich die EU zu dem verbindlichen Ziel einer gesamtwirtschaftlichen Nettoverringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 ohne Beitrag aus internationalen Krediten verpflichtet;
C. in der Erwägung, dass laut dem „Emissions Gap Report 2020“ (Bericht über die Emissionslücke 2020) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) die bisher von den Unterzeichnern des Übereinkommens von Paris eingegangenen Verpflichtungen nicht ausreichen werden, um das vereinbarte Ziel zu erreichen, und dass somit eine globale Erwärmung von mehr als 3 °C über dem vorindustriellen Niveau zu erwarten ist; bedauert, dass viele Vertragsparteien des UNFCCC noch keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen haben, um ihre national festgelegten Beiträge auch nur annähernd zu erfüllen, und dass ein Großteil der erzielten Fortschritte durch eine kontraproduktive Politik – wie die fortwährende Subventionierung fossiler Brennstoffe und den Bau neuer Kohlekraftwerke – wieder zunichte gemacht wird; warnt in diesem Zusammenhang vor selbstverstärkenden natürlichen Rückkoppelungsschleifen, die katastrophale Auswirkungen auf die globale Erwärmung haben könnten;
D. in der Erwägung, dass die Konzentration der wichtigsten Treibhausgase im Jahr 2020 trotz der vorübergehenden Verringerung der Emissionen im Zusammenhang mit COVID-19 weiter angestiegen ist und die Konzentration von Kohlendioxid (CO2) in unserer Atmosphäre nach Angaben der Weltorganisation für Meteorologie den höchsten Stand seit über drei Millionen Jahren erreicht hat; in der Erwägung, dass das Jahr 2020 mit einer Durchschnittstemperatur von 1,2 ºC über dem vorindustriellen Niveau eines der drei wärmsten Jahre seit Beginn der Aufzeichnungen war; in der Erwägung, dass das letzte Jahrzehnt (2011 bis 2020) das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen war;
E. in der Erwägung, dass die Maßnahmen innerhalb der EU allein nicht ausreichen, um die globalen Treibhausgasemissionen einzudämmen und den Temperaturanstieg im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris zu begrenzen; in der Erwägung, dass es zwingend erforderlich ist, kollektiv, sofort und ehrgeizig weltweit zu handeln, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen;
F. in der Erwägung, dass in der Präambel des Übereinkommens von Paris darauf hingewiesen wird, „wie wichtig es ist, die Integrität aller Ökosysteme einschließlich der Meere […] zu gewährleisten“, und dass in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d des UNFCCC betont wird, dass die Vertragsparteien die „nachhaltige Bewirtschaftung […] sowie die Erhaltung und […] Verbesserung von Senken und Speichern aller […] Treibhausgase, darunter Biomasse, Wälder und Meere sowie andere Ökosysteme auf dem Land, an der Küste und im Meer“ fördern sollen; in der Erwägung, dass in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Übereinkommens von Paris hervorgehoben wird, dass die Anpassung an die Klimaänderungen und die Entwicklung von Widerstandsfähigkeit sowie niedrige Treibhausgasemissionen in einer Weise erfolgen sollten, durch die die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird; in der Erwägung, dass im Globalen Sachstandsbericht des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) über die biologische Vielfalt und Ökosystemdienstleistungen hervorgehoben wird, dass eine nachhaltige Nutzung der Natur von entscheidender Bedeutung sein wird, um sich an gefährliche anthropogene Eingriffe in das Klimasystem anzupassen und diese abzumildern;
G. in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels und der Verlust der biologischen Vielfalt zwei zentrale Herausforderungen und Risiken für die menschlichen Gesellschaften darstellen; stellt fest, dass im Rahmen der meisten bisherigen Maßnahmen die Probleme des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt unabhängig voneinander angegangen werden;
H. in der Erwägung, dass die für 2020 festgelegten globalen Aichi-Biodiversitätsziele nicht erreicht wurden, was es umso dringlicher macht, den Schutz der biologischen Vielfalt rasch ehrgeiziger und umfassender anzulegen;
I. in der Erwägung, dass die Erhaltung der Ozeane von entscheidender Bedeutung ist, nicht nur als primäre Nahrungsquelle, sondern auch wegen ihrer Bedeutung für den Kohlenstoffkreislauf, die Regulierung des Klimas und die Produktion des Großteils an Sauerstoff in der Luft, die wir atmen; in der Erwägung, dass im Sonderbericht des Weltklimarats (IPCC) über den Ozean und die Kryosphäre dargelegt wird, dass die Klimamechanismen von der Gesundheit der Ozeane abhängen und dass die Meeresökosysteme derzeit von Erderwärmung, Verschmutzung, Raubbau an der biologischen Vielfalt der Meere, Versauerung, Sauerstoffmangel und Küstenerosion betroffen sind; in der Erwägung, dass in dem Bericht auch darauf hingewiesen wird, dass sich die Ozeane seit 1970 zunehmend erwärmt und mehr als 90 % der überschüssigen Wärme im Klimasystem absorbiert haben und dass die Ozeane Teil der Lösung sind, um die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern und sich an sie anzupassen; in der Erwägung, dass daher die Treibhausgasemissionen und die Verschmutzung der Ökosysteme verringert und die natürlichen Kohlenstoffsenken erweitert werden müssen;
J. in der Erwägung, dass naturbasierten Lösungen und ökosystemgestützten Konzepten eine Schlüsselrolle bei der Anpassung an den Klimawandel und der Eindämmung seiner Folgen zukommt; in der Erwägung, dass der Schutz und die Wiederherstellung natürlicher Kohlenstoffsenken, die bereits existieren und wirksam funktionieren, unter anderem Kohlenstoffspeicher im Meer, unerlässlich ist;
K. in der Erwägung, dass Wälder eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels spielen, da sie als Kohlenstoffsenken fungieren und etwa 2 Mrd. Tonnen CO2 pro Jahr aufnehmen; in der Erwägung, dass der Schutz und die Aufforstung der Wälder weltweit besonders kostengünstige Formen des Klimaschutzes sind und dass mit Hilfe waldbasierter Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Eindämmung seiner Folgen, sofern sie vollständig umgesetzt werden, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um etwa 15 Gigatonnen CO2 pro Jahr reduziert werden könnten, was potenziell genügen könnte, um die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 ºC zu begrenzen;
L. in der Erwägung, dass die Verringerung von Entwaldung und Waldschädigung dazu beitragen kann, die vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen in großem Maße – zwischen 0,4 und 5,8 Gigatonnen an CO2-Äquivalenten pro Jahr – zu senken[9];
M. in der Erwägung, dass ein Viertel der nördlichen Hemisphäre mit dauerhaft gefrorenem Boden, dem sogenannten Permafrostboden, bedeckt ist; in der Erwägung, dass der Permafrostboden in der Arktis aufgrund der steigenden globalen Temperatur so schnell wie niemals zuvor auftaut; in der Erwägung, dass der Permafrostboden ein riesiges Reservoir für Treibhausgase ist, das bis zu 1600 Gigatonnen CO2 – fast doppelt so viel wie sich derzeit in der Atmosphäre befindet –, aber auch Methan und Stickstoffoxid speichern kann; in der Erwägung, dass durch ihre Freisetzung die globale Erwärmung ernsthaft beschleunigt und verschlimmert werden könnte[10];
N. in der Erwägung, dass nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation der prognostizierte Klimawandel ab spätestens 2030 pro Jahr etwa 250 000 zusätzliche Todesfälle verursachen wird und die Kosten für unmittelbare Gesundheitsschäden ab spätestens 2030 auf 2 bis 4 Mrd. USD pro Jahr geschätzt werden;
O. in der Erwägung, dass der mit der Umgestaltung von Landschaften verbundene Verlust an biologischer Vielfalt in einigen Fällen zu einem erhöhten Risiko für neu auftretende Krankheiten führen kann, wenn Arten, die sich gut an vom Menschen dominierte Landschaften anpassen, auch Krankheitserreger in sich tragen können, bei denen das Risiko einer zoonotischen Übertragung hoch ist;
P. in der Erwägung, dass Luftverschmutzung und Klimawandel eng miteinander verknüpft sind und zum Teil auf die gleichen anthropogenen Ursachen zurückzuführen sind; in der Erwägung, dass nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation weltweit schätzungsweise 4,2 Mio. Todesfälle pro Jahr aufgrund von Schlaganfall, Herzerkrankungen, Lungenkrebs sowie akuten und chronischen Atemwegserkrankungen auf Luftverschmutzung zurückzuführen sind;
Q. in der Erwägung, dass sich nach Angaben des Büros der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos die Zahl der verzeichneten Katastrophen und das Ausmaß der wirtschaftlichen Verluste in den letzten 20 Jahren fast verdoppelt hat, wobei ein Großteil davon auf einen erheblichen Anstieg der Anzahl klimabedingter Katastrophen zurückzuführen ist;
R. in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels und seiner verheerenden Folgen auf die Migrationsmuster bereits sichtbar sind; in der Erwägung, dass laut einer Studie der Weltbank aus dem Jahr 2018 fast 3 % der Bevölkerung der Regionen der afrikanischen Länder südlich der Sahara, Südasien und Lateinamerika gezwungen sein könnten, innerhalb ihrer eigenen Länder umzusiedeln, um vor den sich allmählich manifestierenden Auswirkungen des Klimawandels zu fliehen[11]; in der Erwägung, dass ohne aufeinander abgestimmte Bemühungen im Rahmen von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel über 700 Millionen Menschen in tief gelegenen Küstengebieten und kleinen Inselstaaten der Gefahr stärkerer Stürme, von Überschwemmungen und letztendlich Landverlust und Umsiedlung ausgesetzt sind;
S. in der Erwägung, dass es sich beim Übereinkommen von Paris um den ersten internationalen Vertrag handelt, in dem der Zusammenhang zwischen Klimaschutz und Menschenrechten ausdrücklich anerkannt wird, sodass Staaten und private Unternehmen unter Rückgriff auf bestehende Rechtsinstrumente im Bereich Menschenrechte nachdrücklich aufgefordert werden können, ihre Emissionen zu verringern; in der Erwägung, dass das Übereinkommen von Paris keine konkreten Instrumente enthält, mit denen staatliche Akteure und Unternehmen für die von ihnen verursachten Auswirkungen auf den Klimawandel und die Ausübung der Menschenrechte zur Rechenschaft gezogen werden können;
T. in der Erwägung, dass der Klimawandel auch eine bedeutende menschenrechtliche Dimension hat, da er sich direkt wie auch indirekt auf die Verwirklichung einer Reihe von allgemein anerkannten Menschenrechten auswirkt, wobei schutzbedürftige Gruppen wie Frauen, Kinder, ältere Menschen, kranke Menschen, Gruppen mit niedrigem Einkommen und indigene Völker besonders stark betroffen sind; in der Erwägung, dass sowohl das UNFCCC als auch das Übereinkommen von Paris auf der Solidarität zwischen den Generationen und der Verpflichtung der Staaten beruhen, das Klimasystem zum Nutzen der heutigen und künftigen Generationen zu schützen; in der Erwägung, dass durch den Klimawandel die Herausforderungen, mit denen indigene Völker zurzeit konfrontiert sind, verschärft werden und der Klimawandel zu einer noch stärkeren kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Marginalisierung und noch ausgeprägteren Ungleichheiten in diesen Bereichen führt;
U. in der Erwägung, dass Klimaschutz eines der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung ist, die 2015 von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet wurden;
V. in der Erwägung, dass die Vertragsparteien des UNFCCC sich 2009 verpflichtet haben, ab 2020 jährlich 100 Mrd. USD zu mobilisieren, was später im Übereinkommen von Paris erneut bekräftigt wurde; in der Erwägung, dass die tatsächlichen Zusagen der Industrieländer allerdings immer noch weit hinter dem gemeinsamen Ziel zurückbleiben; in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels und die Bedürfnisse in den Entwicklungsländern, insbesondere in am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern, zugenommen haben;
W. in der Erwägung, dass nach Schätzungen im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen bis 2030 jährlich 140 bis 300 Mrd. USD benötigt werden, um allein den Anpassungsbedarf der Entwicklungsländer zu decken, und dieser Betrag bis 2050 auf 280 bis 500 Mrd. USD pro Jahr ansteigen wird[12];
X. in der Erwägung, dass sich aufgrund der bedauerlichen einjährigen Verzögerung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) im Jahr 2020, die durch den Ausbruch von COVID-19 verursacht wurde, eine einmalige Gelegenheit bietet, von einem reaktiven Modell zu einem proaktiven und vorsorgenden Modell überzugehen und letztendlich den erforderlichen tiefgreifenden Wandel herbeizuführen; in der Erwägung, dass neue wissenschaftliche Fortschritte in die Zusammenhänge zwischen internationalen Konzepten und ihre nationale Umsetzung einfließen und sie stärken sollten;
Y. in der Erwägung, dass die Klimakrise nicht verschwunden ist, während sich die Welt mit den anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie befasst; in der Erwägung, dass die Ankurbelung der Wirtschaft als einzigartige Chance genutzt werden sollte, um den Übergang zur Klimaneutralität zu beschleunigen und einen Weg mit 1,5 °C zu gewährleisten, indem ein sozioökonomisches Modell entwickelt wird, das mit den Grenzen des Planeten vereinbar ist, und indem Investitionen in die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme und damit in die Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme sowie in vorrangige Bereiche wie Energieeffizienz, nachhaltige Erzeugung von Lebensmitteln, Technologien im Bereich erneuerbare Energien und innovative und nachhaltige emissionsfreie Technologien sowie die notwendige zugehörige Infrastruktur gelenkt und Investitionen von klima- und umweltschädlichen Aktivitäten abgezogen werden, wobei bei Investitionsentscheidungen der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ durchgehend angewandt wird; in der Erwägung, dass bei diesem Prozess des Übergangs die unterschiedlichen Bedürfnisse und Kapazitäten der einzelnen Regionen gebührend berücksichtigt werden sollten, wobei die Grundsätze eines gerechten Übergangs zu achten sind;
Z. in der Erwägung, dass der Begriff „systemischer Wandel“ laut der Europäischen Umweltagentur eine grundlegende, transformative und bereichsübergreifende Form des Wandels bedeutet, die größere Verschiebungen und Neuausrichtungen von Systemzielen, Anreizen, Technologien, gesellschaftlichen Normen und Traditionen sowie von Wissenssystemen und Verwaltungsansätzen mit sich bringt; in der Erwägung, dass dies für die zentralen gesellschaftlichen Systeme bedeutet, dass nicht nur Technologien und Produktionsverfahren, sondern auch Verbrauchsmuster und Lebensweisen im Hinblick auf nachhaltigere Alternativen überdacht werden müssen, die beispielsweise auf Wohlbefinden und Resilienz abzielen[13];
AA. in der Erwägung, dass naturbasierte Lösungen und ökosystemgestützte Konzepte das Potenzial haben, eine enge politische Verknüpfung zwischen dem UNFCCC, dem CBD und dem weiteren Übereinkommen von Rio – dem Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung – zu schaffen und den Vorsitzen und Sekretariaten aller drei Übereinkommen somit die Möglichkeit zu bieten, zusammenzuarbeiten, um dem Klimawandel und dem Verlust an biologischer Vielfalt auf integrierte und kohärente Weise zu begegnen;
AB. in der Erwägung, dass der europäische Grüne Deal und der Aufbauplan NextGenerationEU eine einzigartige Gelegenheit bieten, die Wirtschaft der EU zu stärken und innovativer, wettbewerbsfähiger und zukunftsorientierter zu gestalten und so dafür zu sorgen, dass Europa in der grünen Wirtschaft und bei der Weiterentwicklung des europäischen Sozialmodells und der sozialen Marktwirtschaft eine Führungsrolle einnimmt;
AC. in der Erwägung, dass die klimabedingten Risiken für die Gesundheit, die Lebensgrundlagen, die Ernährungssicherheit, die Wasserversorgung und das Wirtschaftswachstum bei einer globalen Erwärmung von 2 °C voraussichtlich deutlich höher sein werden; in der Erwägung, dass durch eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C im Vergleich zu 2 °C die Auswirkungen auf Land-, Süßwasser- und Küstenökosysteme verringert würden und ein größerer Teil ihrer Leistungen für den Menschen bewahrt würde; in der Erwägung, dass daher Anstrengungen zwingend notwendig sind, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen;
AD. in der Erwägung, dass die Führungsrolle der EU, indem sie mit gutem Beispiel vorangeht, von entscheidender Bedeutung ist, um Drittländer in den Kampf gegen den Klimawandel einzubinden und damit die globalen Klimaschutzambitionen auf eine noch höhere Stufe zu stellen;
AE. in der Erwägung, dass die EU ihre Verantwortung für die historisch hohen Treibhausgasemissionen und das Entwicklungsgefälle zwischen dem globalen Norden und dem globalen Süden anerkennen und danach handeln muss;
AF. in der Erwägung, dass es zur Bekämpfung der Bedrohung durch den Klimawandel im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens von Paris unerlässlich ist, die Finanzmittelflüsse mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung in Einklang zu bringen;
AG. in der Erwägung, dass das Bewusstsein der Öffentlichkeit und das Engagement der Bürger für den Klimaschutz zunehmen; in der Erwägung, dass die Bürger von den Regierungen mehr Handeln und ehrgeizige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels fordern;
AH. in der Erwägung, dass der zweite Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls am 31. Dezember 2020 endete; in der Erwägung, dass die Leitlinien für die Berücksichtigung von Emissionsreduktionen im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung nach dem 31. Dezember 2020 verschoben wurden; in der Erwägung, dass vorübergehende Maßnahmen eingeführt wurden, um die Aktivitäten im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung über 2020 hinaus zu verlängern; in der Erwägung, dass das Treffen der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls in Verbindung mit der COP 26 in Glasgow anberaumt ist;
1. weist darauf hin, dass der Klimawandel und der Verlust an biologischer Vielfalt zu den größten Herausforderungen für die Menschheit zählen und dass alle Regierungen weltweit alles in ihrer Macht Stehende tun müssen, um unverzüglich dagegen vorzugehen; betont, dass internationale Zusammenarbeit, die Beteiligung nichtstaatlicher Akteure, Solidarität und kohärente, wissenschaftlich untermauerte Maßnahmen sowie ein unerschütterliches Bekenntnis zu ehrgeizigeren Zielen notwendig sind, um unserer kollektiven Verantwortung für die Begrenzung der Erderwärmung und die Verhinderung des Verlusts an biologischer Vielfalt und damit für den Schutz des gesamten Planeten und des Wohlbefindens aller gerecht zu werden; nimmt in diesem Zusammenhang den Aufruf des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, António Guterres, zur Kenntnis, der alle Regierungen weltweit dringend auffordert, den Klimanotstand auszurufen, bis die Welt Treibhausgasneutralität erreicht hat;
2. äußert sich besorgt über die Ergebnisse des Berichts des UNEP über die Emissionslücke 2020 (Emissions Gap Report 2020), insbesondere darüber, dass trotz eines vorübergehenden Rückgangs der CO2-Emissionen aufgrund der COVID-19-Pandemie die prognostizierten Emissionen im Rahmen der vorgelegten bedingungslosen national festgelegten Beiträge bei vollständiger Umsetzung zu einem Temperaturanstieg von 3,2 °C führen würden; begrüßt die bisher angekündigten Aktualisierungen der national festgelegten Beiträge, die zu mehr Ehrgeiz für den Klimaschutz geführt haben; stellt jedoch mit Sorge fest, dass diese Beiträge immer noch nicht ausreichen werden, um die Emissionen auf einen Pfad zu bringen, mit dem das Ziel des Übereinkommens von Paris erreicht werden kann; ist bestürzt über den Synthesebericht vom September 2021 über die national festgelegten Beiträge im Rahmen des UNFCCC, in dem festgestellt wird, dass alle bis zum 30. Juli 2021 vorgelegten national festgelegten Beiträge zusammengenommen einen erheblichen Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 gegenüber 2010 bedeuten – etwa 16 %; hebt hervor, dass laut dem Weltklimarat (IPCC) der Pfad in Richtung 1,5 °C eine globale Emissionsreduzierung von mindestens 45 % bis 2030 im Vergleich zu den Werten von 2010 bedeutet;
3. verweist auf ein kürzlich ergangenes Urteil eines Verfassungsgerichts, wonach der Schutz des Klimas keine politische Ermessensfrage ist und die Verfassungsklausel zum Umweltschutz dem Staat eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Erreichung von Klimaneutralität auferlegt;
4. hebt hervor, dass laut dem Bericht über die Emissionslücke 2020 eine grüne Erholung nach der Pandemie bis 2030 zu Einsparungen von rund 25 % der Treibhausgasemissionen führen könnte, womit die Emissionen in einem Bereich lägen, der eine Chance von 66 % bietet, die Temperaturen unter 2 °C zu halten, der allerdings noch immer nicht ausreicht, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen; hebt daher hervor, dass die Maßnahmen für eine wirtschaftliche Erholung starken Einfluss darauf haben könnten, ob die Ziele des Übereinkommens von Paris erreicht werden; fordert die Regierungen auf, nichts unversucht zu lassen, um eine grüne Erholung herbeizuführen und gleichzeitig ihre Zusagen im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris zu stärken und ihre national festgelegten Beiträge vor der COP 26 zu erhöhen, indem sie wissenschaftsbasierte Maßnahmen ergreifen; unterstreicht, dass die Erreichung des Temperaturziels des Übereinkommens von Paris jüngsten Forschungsergebnissen zufolge eine „wirtschaftlich optimale“ Klimapolitik ist[14];
5. begrüßt die Verpflichtung der G7, ehrgeizige und beschleunigte Anstrengungen zur Reduzierung der Emissionen zu unternehmen, um die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 °C in Reichweite zu halten[15]; weist darauf hin, dass dies zahlreiche positive Nebeneffekte für die Umwelt, die Wirtschaft, die Gesellschaft und die öffentliche Gesundheit mit sich bringen würde; hebt die wachsende Zahl von Ländern hervor, die sich verpflichtet haben, bis zur Mitte des Jahrhunderts die Ziele der CO2-Neutralität zu verwirklichen; unterstreicht jedoch, dass diese Verpflichtungen dringend in starke kurzfristige Strategien, Maßnahmen und Finanzmittel umgesetzt werden und sich in ihren überarbeiteten national festgelegten Beiträgen widerspiegeln müssen, die vor der COP 26 in Form von erhöhten Klimazielen für 2030 vorgelegt werden sollen, damit die globalen Emissionen so bald wie möglich ihren Höchststand erreichen; fordert die G20 nachdrücklich auf, bei der Steigerung sowohl der kurz- als auch der langfristigen Ziele eine Führungsrolle zu übernehmen;
6. begrüßt die Tatsache, dass die größten globalen Volkswirtschaften fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens von Paris einen Wettlauf in Richtung Klimaneutralität aufnehmen; macht darauf aufmerksam, dass die Verpflichtungen zur Klimaneutralität durch langfristige Strategien untermauert werden müssen, die dem UNFCCC vorgelegt werden; betont, dass diese Verpflichtungen auf allen Ebenen und in allen Wirtschaftszweigen in wirksame Maßnahmen und Strategien umgesetzt werden müssen;
7. betont, wie wichtig es ist, die Verwendung sämtlicher fossilen Brennstoffe so bald wie möglich auslaufen zu lassen; nimmt die Schlussfolgerungen des Berichts der Internationalen Energie-Agentur mit dem Titel „Klimaneutralität bis 2050“ zur Kenntnis, in dem ein starker Rückgang der Nachfrage nach fossilen Brennstoffen aufgezeigt wird, wodurch die Notwendigkeit von Investitionen in die Versorgung mit neuen fossilen Brennstoffen entfällt, und dass es zum Erreichen des 1,5-Grad-Ziels erforderlich ist, dass die Erschließung neuer Öl- und Gasfelder nicht zugelassen wird und dass ab 2021 keine Kohlebergwerke neu gebaut oder erweitert werden; unterstützt die Zusage der G7, die Finanzierung der Nutzung von Kohle ohne CO2-Abscheidung und -Speicherung bis Ende 2021 einzustellen; fordert die G7-Staaten auf, bei der Energiewende mit gutem Beispiel voranzugehen und alle neuen Investitionen in die Gewinnung fossiler Brennstoffe einzustellen; unterstützt den Vorsitz der COP 26, das Vereinigte Königreich und die Allianz der Kohleausstiegsländer (Powering Past Coal Alliance) bei dem Streben nach einer Vereinbarung, mit der der Bau neuer Kohlekraftwerke ohne CO2-Abscheidung gestoppt werden soll; stellt fest, dass fossile Brennstoffe im Energiemix der Union auf lange Sicht letztlich bedeutungslos werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der Kommission nationale Pläne anzunehmen, um den Verbrauch aller fossilen Brennstoffe so rasch wie möglich zu beenden und so bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen;
8. ist sehr besorgt über das wachsende globale Interesse an den fossilen Brennstoffreserven in der Arktis, die durch den Rückgang der Meereisdecke aufgrund des Klimawandels leichter zugänglich sind; unterstreicht die Verletzlichkeit der Natur in der Arktis und die extreme Schwierigkeit, das Ökosystem nach Ölverschmutzungen durch Blowouts, Pipeline-Lecks oder Schiffsunfälle zu reinigen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ein weltweites Moratorium gegen die Offshore-Ölförderung in der Arktis zu fordern;
9. betont, dass internationale Koalitionen neu gebildet werden müssen, um auf der COP 26 ein hochambitioniertes Ergebnis mit hoher umweltpolitischer Integrität zu erreichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eng mit den größten Emittenten, den vom Klimawandel bedrohten Ländern, den transatlantischen Partnern und der britischen Präsidentschaft der COP 26 zusammenzuarbeiten, um auf der Konferenz politische Vorschläge dafür zu unterbreiten, wie die Länder ihre Maßnahmen beschleunigen sollten, damit sie ehrgeizig genug sind, um die Erderwärmung auf unter 1,5 °C zu begrenzen; legt der EU nahe, ihre diplomatischen Bemühungen und den Aufbau von Allianzen mit den Entwicklungsländern und den am meisten gefährdeten Ländern zu verstärken, um als Brückenbauer zwischen Industrie- und Entwicklungsländern zu fungieren, was in der Vergangenheit entscheidend dazu beigetragen hat, die ehrgeizigsten Ergebnisse auf den COP zu erzielen;
10. begrüßt, dass Präsident Biden an seinem ersten Tag im Amt Maßnahmen ergriffen hat, um die Vereinigten Staaten in das Übereinkommen von Paris zurückzuführen, sowie die von ihm eingegangene Verpflichtung, die Treibhausgasemissionen der Vereinigten Staaten bis 2030 um die Hälfte im Vergleich zu 2005 zu verringern und bis 2050 Klimaneutralität anzustreben; erwartet, dass konkrete politische Maßnahmen und Finanzströme zeitnah folgen werden, damit die von den USA eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden; betont den Stellenwert der Partnerschaft zwischen der EU und den USA, wenn es darum geht, die Ziele des Übereinkommens von Paris zu verwirklichen; betont, dass die Bekämpfung des Klimawandels, der Umweltzerstörung und des Verlusts an biologischer Vielfalt, die Förderung von umweltverträglichem Wachstum und der Schutz unserer Ozeane im Mittelpunkt der neuen Gemeinsamen Transatlantischen Agenda stehen und dass sich die EU und die USA gemeinsam verpflichtet haben, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf 1,5 °C im Bereich des Machbaren zu halten; erkennt die Bemühungen von Präsident Biden an, die weltweiten Klimaschutzziele zu erhöhen, unter anderem durch die Abhaltung des Klimagipfels der Staats- und Regierungschefs im April 2021;
11. hebt die Rolle Chinas als zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt und als das Land mit den höchsten THG-Gesamtemissionen hervor; erkennt Chinas Bereitschaft an, bei den weltweiten Klimaverhandlungen als konstruktive Kraft zu fungieren; nimmt jedoch mit besonderer Besorgnis die anhaltend hohe Abhängigkeit des Landes von Kohle zur Kenntnis und fordert seine Regierung auf, sich weiter dafür einzusetzen, dass der ökologische Wandel als wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung der globalen Ziele des Übereinkommens von Paris beschleunigt wird; nimmt die Ankündigung von Präsident Xi Jinping im September 2020 zur Kenntnis, dass China den Höhepunkt seiner CO2-Emissionen vor 2030 und die Kohlenstoffneutralität vor 2060 erreichen werde; betont, dass sich diese Verpflichtungen auf alle THG-Emissionen erstrecken sollten; erwartet weitere Verpflichtungen sowie konkrete politische Maßnahmen und abgestimmte Finanzströme, um die Verpflichtungen zu erfüllen;
12. betont, dass laut IPBES die Pandemien zugrundeliegenden Ursachen dieselben globalen Umweltveränderungen sind, die den Verlust der biologischen Vielfalt und den Klimawandel vorantreiben, darunter neben anderen Faktoren Landnutzungsänderungen, landwirtschaftliche Expansion und Intensivierung sowie der Handel mit und Konsum von Wildtieren; betont, dass die Pandemie gezeigt hat, wie wichtig die Prinzipien „Eine Gesundheit“ und „Gesundheit in allen Politikbereichen“ für die Politikgestaltung sind und dass transformative Veränderungen notwendig sind; ruft in Erinnerung, dass das „Recht auf Gesundheit“ in der Präambel des Übereinkommens von Paris als grundlegendes Recht genannt wird; hebt hervor, dass in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe f des UNFCCC festgelegt ist, dass alle Vertragsparteien „geeignete Methoden, beispielsweise auf nationaler Ebene erarbeitete und festgelegte Verträglichkeitsprüfungen, anwenden [sollten], um die nachteiligen Auswirkungen der Vorhaben oder Maßnahmen, die sie zur Abschwächung der Klimaänderungen oder zur Anpassung daran durchführen, auf Wirtschaft, Volksgesundheit und Umweltqualität so gering wie möglich zu halten“; ist der Ansicht, dass die Gesundheit in die nationalen Anpassungspläne und die nationalen Mitteilungen an das UNFCCC aufgenommen werden sollte;
13. hebt hervor, dass das Erreichen der Ziele des Übereinkommens von Paris und der Klimaneutralitätsziele massive Investitionen und eine beispiellose Transformation sämtlicher Bereiche unserer Volkswirtschaften erfordern; ist der Ansicht, dass dieser Wandel hin zu einem neuen nachhaltigen Wirtschaftsmodell nur gelingen kann, wenn er einen gerechten Übergang garantiert, der sozialen und ökologischen Fortschritt miteinander verbindet, das Wohlbefinden der Menschen verbessert und niemanden zurücklässt;
COP 26 in Glasgow
14. bedauert den mangelnden Fortschritt, der auf der COP 25 in Madrid im Jahr 2019 erzielt wurde, sowie den Mangel an Verpflichtungen und Transparenz bei einigen Vertragsparteien; bedauert, dass die Fertigstellung des Regelwerks auf eine spätere COP verschoben wurde, und dass das Ergebnis der Diskussionen über Verluste und Schäden ehrgeiziger hätte ausfallen können; erkennt trotz der organisatorischen Schwierigkeiten die Fortschritte an, die zu wichtigen Aspekten wie der Förderung der sozialen Dimension der Klimaagenda und der enormen Mobilisierung nichtstaatlicher Akteure erzielt wurden;
15. betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die COP 26 einen neuen Konsens über die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen, über den Ehrgeiz, der erforderlich ist, um bis zur Mitte des Jahrhunderts weltweite Klimaneutralität zu erreichen, sowie über robuste kurz- und mittelfristige politische Maßnahmen erzielt;
16. fordert alle Vertragsparteien des UNFCCC auf, in Zusammenarbeit mit Regionen und nichtstaatlichen Akteuren, insbesondere der Zivilgesellschaft, einen konstruktiven Beitrag zu dem der COP 26 vorgelagerten Verfahren zu leisten, in dessen Rahmen die national festgelegten Beiträge verbessert werden müssen, damit sie mit dem langfristigen Temperaturziel des Übereinkommens von Paris und den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen vereinbar sind, und dass sie den höchstmöglichen Anspruch der Parteien widerspiegeln; betont, dass angesichts der Tatsache, dass die derzeitigen Zusagen nicht ausreichen, um die Ziele des Übereinkommens zu erreichen, und dass die globalen Treibhausgasemissionen dringend ihren Höhepunkt erreichen und dann drastisch zurückgehen müssen, alle Parteien ihre Bemühungen verstärken und ihre national festgelegten Beiträge im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris aktualisieren sollten, und fordert insbesondere die EU und alle G20-Staaten auf, diesbezüglich eine weltweite Führungsrolle zu übernehmen und sich auch zu verpflichten, bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen;
17. hebt hervor, dass laut dem UNEP Emissions Gap Report 2020 die Emissionen der reichsten 1 % der Weltbevölkerung mehr als doppelt so hoch sind wie die der ärmsten 50 %; stellt fest, dass weitere Untersuchungen[16] darauf hindeuten, dass innerhalb der EU die reichsten 10 % der EU-Bürger zwischen 1990 und 2015 für fast ein Drittel der kumulativen Verbrauchsemissionen der EU verantwortlich waren und dass im gleichen Zeitraum die gesamten jährlichen Verbrauchsemissionen der ärmsten 50 % der EU-Bürger um 24 % sanken, während die der reichsten 10 % um 3 % stiegen; betont, dass bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris die Gerechtigkeit vollständig berücksichtigt werden muss und dass die Union endlich die Emissionen des reichsten Teils unserer Gesellschaft eindämmen und drastisch reduzieren muss, während die ärmsten Haushalte unterstützt werden sollten, damit für einen gerechten Übergang gesorgt werden kann;
18. fordert die Kommission auf, sich mit anderen bedeutenden CO2-Emittenten für die Schaffung eines internationalen Klimaschutzclubs von Ländern einzusetzen, die auf dem Weg zur Klimaneutralität eine führende Rolle einnehmen, und zwar mit gemeinsamen Zielen bei der Reduktion der THG-Emissionen, der Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2050, der Festlegung einheitlicher Standards für die Messung von Emissionen, vergleichbarer expliziter und impliziter CO2-Preise in den Energiebranche und der Industrie sowie dem Schutz von Ländern, die bereit sind, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, vor den Nachteilen im internationalen Wettbewerb durch ein gemeinsames CO2-Grenzausgleichssystem;
19. betont die Notwendigkeit, die branchenspezifischen Dekarbonisierungsmaßnahmen zu verstärken und zu koordinieren, indem die Ziele angeglichen werden und die Vertragsparteien und andere Akteure miteinander kooperieren; fordert die Vertragsparteien auf, die Marrakesch-Partnerschaft für globale Klimaschutzmaßnahmen zu stärken, um nichtstaatliche Akteure und subnationale Regierungen darin zu bestärken, unverzüglich Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, die sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen und hochgesteckten Zielen orientieren, und um gemeinsames Lernen über verschiedene Gruppen, Regionen und Sektoren hinweg zu fördern, damit Maßnahmen und unterstützende politische Entscheidungen zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris beschleunigt werden;
20. betont, dass die noch offenen Fragen des Arbeitsprogramms des Übereinkommens von Paris auf der COP 26 geklärt werden müssen, damit man sich in den kommenden fünf Jahren darauf konzentrieren kann, das Arbeitsprogramms weiterzuentwickeln und seine Umsetzung und praktische Anwendung zu verbessern; fordert alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, die Fragen, die für die Fertigstellung des Regelwerks des Übereinkommens von Paris beantwortet werden müssen, zu klären, insbesondere in Bezug auf Transparenz, gemeinsame Zeitrahmen und Kooperationsmechanismen gemäß Artikel 6, um Transparenz und eine ausgeprägte Umweltintegrität sicherzustellen und das höchste Ambitionsniveau zu erreichen;
21. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich für strenge und robuste internationale Vorschriften in Bezug auf Artikel 6 des Übereinkommens von Paris einzusetzen und dabei auf den Grundsätzen von San José aufzubauen; betont insbesondere, dass die internationale Zusammenarbeit gefördert werden muss, wobei alle Formen der Doppelzählung zu vermeiden sind, sodass mit realen, zusätzlichen, messbaren, dauerhaften und unabhängig geprüften Emissionsminderungen für Umweltintegrität gesorgt wird, damit sichergestellt ist, dass im Rahmen des Kyoto-Protokolls ausgegebene Einheiten nicht auf bestehende und künftige national festgelegte Beiträge angerechnet werden können und die Menschenrechte gewahrt werden; bekräftigt seinen Einsatz dafür, dass ein Teil der im Rahmen der Mechanismen nach Artikel 6 erzielten Erlöse zur Finanzierung des Anpassungsfonds verwendet wird; bekräftigt seine Unterstützung für die Einführung eines Zeithorizonts von fünf Jahren und fordert die EU auf, einen Standpunkt zur Unterstützung einer Einigung über einen gemeinsamen fünfjährigen Zeithorizont anzunehmen, um das Tempo der Klimaschutzmaßnahmen zu beschleunigen;
22. fordert die Operationalisierung des verbesserten Transparenzrahmens, in dem die Grundsätze der Transparenz, Genauigkeit, Kohärenz, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit verankert sind;
23. betont, dass Menschen durch Faktoren wie Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnische Zugehörigkeit oder Armut unterschiedlich vom Klimawandel betroffen sind und dass bestehende Ungleichheiten, die auf dem Geschlecht einer Person beruhen, die Anfälligkeit dieser Person für die unabwendbaren Auswirkungen des Klimawandels, darunter auch Naturgefahren, erhöhen können; begrüßt daher die Verabschiedung des erweiterten Lima-Arbeitsprogramms zu Genderfragen und des Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter auf der COP 25 in Madrid und fordert deren schnelle Umsetzung; ist der Meinung, dass der Wandel hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft inklusiv, fair und gleichberechtigt erfolgen muss und dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung von Frauen und Mädchen zentrale Elemente dieses Wandels sind; betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter in allen einschlägigen Vorgaben und Zielen wirksamer berücksichtigt werden muss; fordert die Kommission erneut auf, einen konkreten Maßnahmenplan auszuarbeiten, um den Verpflichtungen im Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter[17] nachzukommen, und eine ständige EU-Anlaufstelle für Gleichstellungsfragen und den Klimawandel mit ausreichenden Haushaltsmitteln einzurichten, um geschlechtergerechte Klimaschutzmaßnahmen in der EU und auf der ganzen Welt umzusetzen und zu überwachen; ist der Ansicht, dass dies ein Beispiel für andere Vertragsparteien sein könnte, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen;
24. begrüßt die Tatsache, dass die Vertragsparteien zunehmend Genderaspekte in ihren national festgelegten Beiträgen berücksichtigen, und fordert alle Vertragsparteien auf, geschlechtergerechte und sozial gerechte national festgelegte Beiträge und eine entsprechende Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen zu verabschieden, um Klimagerechtigkeit zu erreichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Kohärenz zwischen der Unterstützung für Gleichstellung und Klima durch Instrumente des auswärtigen Handelns und durch die Europäische Investitionsbank (EIB) zu erhöhen, u. a. durch eine stärkere Einbindung von Frauen und Frauenorganisationen in Verwaltung und Entscheidungsfindung, durch ihren Zugang zu Finanzmitteln und zu Programmen, die die Rolle von Frauen in der Klimagovernance und in bestimmten Sektoren wie der Land- und Forstwirtschaft unterstützen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf indigenen Frauen liegen sollte;
25. ist besorgt über die Auswirkungen, die Reisebeschränkungen und andere Einschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 auf eine faire und ausgewogene Teilnahme an der COP 26 haben könnten; fordert den britischen Vorsitz der COP 26 auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine breite und inklusive Teilnahme unter voller Beachtung der Hygienemaßnahmen sicherzustellen; ist der Ansicht, dass alle Anstrengungen unternommen werden sollten, um sicherzustellen, dass alle Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer, an der COP 26 teilnehmen können, und fordert den britischen Ratsvorsitz auf, die mit der Pandemie verbundenen Hindernisse für die Teilnahme zu überwinden;
26. weist erneut darauf hin, wie wichtig die Beteiligung aller Länder an den Beschlussfassungsverfahren im Rahmen des UNFCCC ist; betont, dass das derzeitige Beschlussfassungsverfahren im Rahmen des UNFCCC verbessert werden muss, um die Delegierten aus armen und gefährdeten Ländern stärker einzubeziehen; bekräftigt seine Forderung an die EU-Delegation bei den Konferenzen der Vertragsparteien (COP), die Zusammenarbeit mit den Delegierten aus gefährdeten Ländern zu verstärken;
27. ist der Ansicht, dass die EU eine historische Verantwortung trägt, die ehrgeizigste Unterzeichnerpartei des Übereinkommens von Paris zu sein, sowohl durch die Verpflichtungen, die sie selbst eingegangen ist, als auch durch die Unterstützung anderer Parteien, und dass sie ihre Klima- und Umweltverpflichtungen ernst nehmen und entsprechend handeln sollte, indem sie ein glaubhaftes Vorbild abgibt; weist auf den Grundsatz der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung und jeweiligen Fähigkeiten“ hin, der der Union und den Mitgliedstaaten eine besondere Verantwortung sowie Handlungsfähigkeit zugesteht;
Eine ehrgeizige EU-Klimaschutzpolitik und die langfristige Vision
28. hebt die Verabschiedung des europäischen Klimagesetzes hervor; erwartet, dass der europäische Grüne Deal und insbesondere das Legislativpaket „Fit für 2030“ die erforderlichen Maßnahmen umfasst, um vollends mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang zu stehen; erachtet es als äußerst wichtig, dass die EU mit gutem Beispiel vorangeht und auf der COP 26 die klare Botschaft sendet, dass sie bereit ist, ihre national festgelegten Beiträge und den Beitrag zum Übereinkommen von Paris zu stärken, und fordert das gleiche Maß an Engagement von den anderen Vertragsparteien;
29. hebt hervor, dass ein Teil der EU zu den Regionen der Welt gehört, die am stärksten vom Klimawandel betroffen sind; stellt fest, dass sich das Mittelmeerbecken 20 % schneller erwärmt als der globale Durchschnitt und dass die Region einer der Hauptbrennpunkte des Klimawandels in der Welt ist, wo 250 Millionen Menschen innerhalb von 20 Jahren von „Wasserarmut“ betroffen sein werden[18]; unterstreicht, dass sich das Mittelmeer zum am schnellsten erwärmenden Meer der Welt entwickelt[19], mit entsprechenden Folgen für wichtige Wirtschaftsbereiche und das gesamte Meeresökosystem, die zu irreversiblen Veränderungen des Ökosystems und der Arten führen; fordert die EU auf, rasch zu handeln und mit ihren Partnern im Mittelmeerraum zu kooperieren, um an ehrgeizigen Anpassungsmaßnahmen zu arbeiten und bei den Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels die Führung zu übernehmen;
30. betont, dass der Erfolg des europäischen Grünen Deals von der wirksamen weltweiten Verbreitung seiner relevanten Standards und Normen in Partnerschaft mit Drittländern abhängt; erinnert an die Schlussfolgerungen des Rates vom Januar 2021 und an das Ziel der Kommission, die Rolle der Union als globaler Akteur zu stärken; fordert die Entwicklung einer funktionsfähigen und kohärenten europäischen diplomatischen Strategie zum Grünen Deal im Vorfeld der afrikanischen COP 27;
31. unterstreicht, wie wichtig es ist, den ökologischen Fußabdruck der EU tatsächlich zu reduzieren, um unsere globalen Klimaschutzverpflichtungen zu erfüllen; weist jedoch darauf hin, dass es keinen formellen EU-Indikator zur Messung unseres derzeitigen ökologischen Fußabdrucks gibt, und fordert die Kommission und die Europäische Umweltagentur auf, einen solchen Indikator einzuführen;
32. fordert die Kommission erneut auf, nach der Verabschiedung eines europäischen Klimagesetzes und angesichts der wichtigen Rolle natürlicher Kohlendioxidsenken bei der Verwirklichung der Klimaneutralität ein ehrgeiziges, wissenschaftsbasiertes Ziel der EU für den Abbau von Treibhausgasemissionen durch natürliche Kohlendioxidsenken bis 2030 vorzuschlagen, das mit der Biodiversitätsstrategie für 2030 vereinbar sein und in Rechtsvorschriften verankert werden sollte; weist zudem darauf hin, dass die rasche Verringerung von Emissionen weiterhin Vorrang haben muss;
33. betont, dass der Klimaschutz in alle Politikbereiche der EU einbezogen werden muss; fordert die Kommission auf, die Art und Weise, wie sie Folgenabschätzungen in allen EU-Politikbereichen durchführt, zu aktualisieren, um die vollständige Umsetzung von Artikel 6 Absatz 4 des europäischen Klimagesetzes sicherzustellen; hält die neuen Initiativen in der jüngsten Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften für bessere Rechtsvorschriften“[20] und insbesondere die Aufnahme einer Analyse gemäß dem Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ in die Folgenabschätzungen für einen ersten Schritt in diese Richtung;
34. hebt die zentrale Bedeutung der Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft hervor; erkennt die Fortschritte an, die beim Ausbau erneuerbarer Energiequellen erzielt wurden; nimmt den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ zur Kenntnis und betont, wie wichtig es ist, die Ziele in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu erhöhen, um bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen und das Übereinkommen von Paris einzuhalten, wobei die Chancen des derzeitigen Kostenrückgangs bei Technologien in den Bereichen erneuerbare Energien und Energiespeicherung genutzt werden müssen;
35. nimmt den Vorschlag der Kommission für eine Überarbeitung des Rahmens für Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ zur Kenntnis und betont, wie wichtig es ist, natürliche Senken zu vergrößern, ökosystembasierte Lösungen zu fördern und dabei den Wert der verschiedenen Ökosysteme für die biologische Vielfalt sowie die Menge an Kohlenstoff, die weiterhin abgeschieden und gespeichert wird, zu berücksichtigen, um bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen;
36. hebt hervor, dass die klima- und die damit verbundenen energiepolitischen Strategien den aktuellen Stand der Wissenschaft in Bezug auf Ökosysteme und verschiedene Kohlenstoffsenken und deren wahren Wert für die Abschwächung des Klimawandels und die Anpassung daran widerspiegeln sollten; ist der Ansicht, dass naturbasierte Lösungen und ökosystembasierte Ansätze sowie die Wiederherstellung und der Erhalt von Ökosystemen und der biologischen Vielfalt unabdingbar dafür sind, dass der Klimawandel abgeschwächt werden und eine Anpassung an seine Folgen stattfinden kann; fordert mehr Daten über Flächen innerhalb und außerhalb von kohlenstoff- und artenreichen Ökosystemen sowie über die Qualität von Naturschutzmanagement, Schutz- und Restaurationsmaßnahmen, um Entscheidungen über Prioritäten bei der Wiederherstellung sowie über Maßnahmen und Politiken zur Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt zu treffen.
37. hebt hervor, dass diese Strategien, indem umweltschädliche Subventionen abgebaut werden, gemäß dem Grundsatz eines fairen Übergangs und gemäß dem Verursacherprinzip und in enger Zusammenarbeit mit sämtlichen Interessenträgern, einschließlich der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner und des Privatsektors umgesetzt werden sollten, ohne jemanden dabei zurückzulassen; ist deshalb der Ansicht, dass mehr Transparenz, stärkere Sozialpartnerschaften und ein stärkeres Engagement der Zivilgesellschaft auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene grundlegend dafür sind, dass Klimaneutralität über alle Gesellschaftsbereiche hinweg auf faire, inklusive und sozial verträgliche Weise verwirklicht wird; weist darauf hin, dass in Artikel 10 des europäischen Klimagesetzes Instrumente vorgesehen sind, die darauf abzielen, freiwillige indikative branchenspezifische Dekarbonisierungsfahrpläne für die emissionsstärksten Branchen innerhalb der EU aufzustellen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit diesen Branchen zusammenzuarbeiten, um solche Fahrpläne zu ermöglichen;
38. betont nachdrücklich, dass Maßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels oder zur Anpassung an den Klimawandel nicht zur Verschärfung anderer bestehender Umweltprobleme oder zur Schaffung neuer Probleme in der EU oder in Drittländern führen dürfen; weist in diesem Zusammenhang auf die Umweltrisiken hin, die mit der wachsenden Nachfrage nach bestimmten kritischen Rohstoffen, die für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft bzw. das „Climate Engineering“ benötigt werden, verbunden sind, und fordert die Kommission auf, diese Risiken bei ihren Maßnahmen zu berücksichtigen und im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip zu versuchen, diese Risiken zu minimieren;
39. ist der Ansicht, dass eine ehrgeizige Umsetzung des Aufbaupakets „NextGenerationEU“ in Form nachhaltiger politischer Maßnahmen eine Reihe von Vorteilen bei der Ankurbelung des Wachstums während des Wirtschaftsabschwungs bietet, wie z. B. die Schaffung neuer Arbeitsplätze, höhere kurzfristige fiskalische Multiplikatoren und höhere langfristige Kosteneinsparungen, und eine Gelegenheit darstellt, anderen Nationen die Vorteile für ihre Volkswirtschaften aufzuzeigen; bestärkt die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten darin, das Potenzial des Pakets zur Unterstützung des ökologischen Wandels zu maximieren;
40. hebt hervor, dass nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Entwicklung neuer umweltfreundlicher Technologien unterstützt werden sollten, da sie als wichtige Triebkräfte für die Abschwächung des Klimawandels wirken können;
Anpassung an den Klimawandel, Verluste und Schäden
41. betont erneut, dass Anpassungsmaßnahmen für alle Länder unumgänglich sind, wenn es darum geht, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren und Klimaresilienz und nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen, unter Hinweis auf die besondere Anfälligkeit der Entwicklungsländer für die Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, und der kleinen aus Insel bestehenden Entwicklungsstaaten; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anpassungsmaßnahmen zu verstärken und lokale Behörden einzubinden, um die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris in vollem Umfang zu erfüllen und sicherzustellen, dass die Anpassungsmaßnahmen der EU der weltweiten Führungsrolle gerecht werden, die die EU im Bereich Klimaschutz einnimmt; begrüßt in diesem Zusammenhang die neue Anpassungsstrategie der EU und die Verbindungen zur EU-Biodiversitätsstrategie sowie den neuen Regulierungsrahmen zur Anpassung, der sich aus dem europäischen Klimagesetz ergibt, und fordert, dass sie – auch im Hinblick auf ihre internationalen Komponenten – auf ehrgeizige Weise umgesetzt werden;
42. betont, dass die von der Kommission am 24. Februar 2021 angenommene EU-Anpassungsstrategie das Ziel der Kommission zum Ausdruck bringt, die Mittel aufzustocken und weitere Anpassungsfinanzierungen in größerem Umfang zu mobilisieren, und dass besonders darauf geachtet werden muss, dass die Finanzmittel die am meisten gefährdeten Gemeinschaften in den Entwicklungsländern erreichen;
43. begrüßt den neuen Rechtsrahmen für die Anpassung an den Klimawandel gemäß Artikel 4 des europäischen Klimagesetzes; betont, dass zusätzliche regulatorische Maßnahmen mit klaren Zielvorgaben und Meilensteinen notwendig sind, um die Anpassungsfähigkeit zu erhöhen, die Resilienz zu stärken und die Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel zu minimieren;
44. betont, dass der Klimawandel zwar ein globales Problem ist, aber jede Region anders betroffen sein wird, und dass die lokale Verwaltung – die näher an der Bevölkerung ist – daher häufig die geeignetsten Anlaufstellen sind, um Anpassungsstrategien zur Bewältigung des Problems zu entwickeln;
45. betont, dass grüne Infrastruktur durch den Schutz des Naturkapitals, die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Arten, des guten ökologischen Zustands sowie die Wasserbewirtschaftung und die Ernährungssicherheit zur Anpassung an den Klimawandel beiträgt;
46. weist darauf hin, wie verheerend die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Wüstenbildung sind und fordert gemeinsame Konzepte für eine angemessene Vermeidung und Anpassung an dieses Problem und für dessen Bewältigung; betont daher, wie wichtig die Verfügbarkeit von Wasser für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel ist, da Wasser im Boden nicht nur das Wachstum von Pflanzen ermöglicht, die Kohlenstoff binden und speichern, sondern es auch das Leben von Mikroorganismen fördert, den Gehalt an organischer Substanz im Boden erhöht und damit eine größere Kapazität zur Speicherung von Kohlenstoff im Boden mit sich bringt; betont die Notwendigkeit, im Zusammenhang mit der Anpassung hohes Augenmerk auf die Wasserbewirtschaftung zu richten; betont, dass die Wasserrahmenrichtlinie[21] der EU rasch und vollständig umgesetzt werden muss, damit ihre Ziele erreicht und diese Ressource besser bewirtschaftet wird;
47. betont, dass die Anerkennung des wahren Werts von Wasser und seiner Rolle beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel von zentraler Bedeutung ist, wenn es darum geht, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserqualität zu bewältigen und Klimaneutralität zu erreichen; erkennt an, dass die Diversifizierung der Wasserquellen, die Wassereffizienz, die kreislauforientierte Wasserbewirtschaftung, naturbasierte Lösungen, digitale Lösungen für die Kontrolle, Überwachung und Analyse von Wasser sowie der Zugang zu Trinkwasser und einer Abwasserentsorgung zur Verringerung der Umweltverschmutzung und der CO2-Emissionen beitragen;
48. hebt hervor, dass in der Präambel des Übereinkommens von Paris anerkannt wird, dass die Gewährleistung der Ernährungssicherheit und die Beendigung des Hungers grundsätzlich Vorrang haben und dass die Systeme der Nahrungsmittelerzeugung gegenüber den nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen besonders anfällig sind; erinnert daran, dass Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Übereinkommens von Paris besagt, dass die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen erhöht und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen sowie eine hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarme Entwicklung so gefördert wird, dass die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird; fordert alle Parteien auf, die Ernährungssicherheit in ihren nationalen Anpassungsplänen gebührend zu berücksichtigen;
49. betont die Wichtigkeit eines viele Gefahren erfassenden Ansatzes auf Systemebene nachdrücklich, um Klimarisiken und Anpassungsbedürfnisse und -maßnahmen zu bewerten; betont die Notwendigkeit, Metriken zur Messung von Anpassungen unter Berücksichtigung der Risiken sowie die technische und finanzielle Unterstützung für Länder zu verbessern, um bankfähige Projekte zu entwickeln, damit sie mehr Anpassungsfinanzierung erhalten können;
50. unterstützt die Überprüfung des globalen Anpassungsziels und betont die Notwendigkeit, es in messbare Ergebnisse zu überführen, die auf einem umfassenden Verständnis des Risikos auf mehreren Ebenen, der Verfügbarkeit von gleichbleibenden und vergleichbaren Daten und der Verwendung von quantitativen und qualitativen Fortschritten bei der Resilienz im Laufe der Zeit beruhen.
51. fordert die COP 26 auf, das auf der COP 25 initiierte „Santiago Network on Loss and Damage“ (Santiago-Netzwerk zu Verlusten und Schäden) vollständig in die Praxis umzusetzen, damit es als Katalysator für die technische Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Abwendung, Minimierung und Bewältigung von Verlusten und Schäden fungieren und Aufgaben übernehmen kann, die auf den vordringlichsten Herausforderungen und Lücken beruhen, mit denen die Entwicklungsländer konfrontiert sind, einschließlich des Mangels an Kapazitäten, Finanzmitteln und Unterstützung; ist der Auffassung, dass die Funktionsweise des Santiago-Netzes in die UNFCCC-Strukturen eingebettet und von den Industrieländern vorhersehbar und zuverlässig finanziert werden sollte, wobei die Beiträge der UNFCCC-Vertragsparteien und Beobachter genutzt werden sollten;
52. nimmt zur Kenntnis, dass in Artikel 8 des Übereinkommens von Paris (über Verluste und Schäden) festgelegt ist, dass die Vertragsparteien mit Blick auf die mit den nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen verbundenen Verluste und Schäden zusammenarbeiten sollten; hält deshalb gemeinsame unterstützende Maßnahmen in Gebieten für erforderlich, die in besonderem Maße von den Auswirkungen des Klimawandels bedroht sind, wie Küstengebiete und Inseln sowie Orte, an denen die Anpassungsfähigkeit begrenzt ist;
53. betont, dass der Klimawandel und die Umweltzerstörung zunehmend auf die Triebkräfte für die Umsiedlung von Menschen einwirken; bekundet seine Unterstützung für die Arbeitsgruppe zu Vertreibung des Internationalen Mechanismus von Warschau für Verluste und Schäden, die mit Klimaänderungen verbunden (WIM Excom) sind, und fordert sie auf, ihre Tätigkeit zu intensivieren und eine stärkere Integration der am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern sicherzustellen; fordert, dass bei zukünftigen Konferenzen der Vertragsparteien der Fokus stärker auf klimabedingte Vertreibung gelegt wird;
Naturbasierte Lösungen und ökosystembasierte Ansätze für den Klimawandel
54. weist darauf hin, dass der Klimawandel eine der wichtigsten direkten Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt und Bodenverarmung ist und dass der Verlust der biologischen Vielfalt und der Klimawandel miteinander verknüpft sind und sich gegenseitig verstärken und gleichermaßen eine Bedrohung für unseren Planeten darstellen; betont, dass die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Natur, die biologische Vielfalt, die Ökosysteme, die Wasserversorgung, Ozeane und die Ernährungssicherheit in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich kritisch werden dürften; bekräftigt, dass die strikte Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen wie Torfgebiete, Feuchtgebiete, Weideland, und Ökosysteme des blauen Kohlenstoffs wie Salzwiesen, Seegräser und Mangroven und intakten Wäldern, eine Möglichkeit der Reaktion bietet, die unmittelbar ihre Wirkung entfaltet und die eine breite Palette von Vorteilen bei der Eindämmung und Anpassung bereithält; in der Erwägung, dass Ökosysteme des blauen Kohlenstoffs, wenn sie geschädigt oder zerstört werden, den Kohlenstoff emittieren, den sie jahrhundertelang in die Atmosphäre und die Ozeane eingelagert haben, was dann zu einer Quelle von Treibhausgasemissionen wird; betont, dass einige Maßnahmen, die die Klimakrise abmildern könnten, der biologischen Vielfalt schaden könnten, und weist darauf hin, dass die Klimakrise und die Krise des Verlusts an biologischer Vielfalt gemeinsam angegangen werden müssen; schlägt daher ein mit angemessenen Mitteln ausgestattetes gemeinsames CBD-UNFCCC-Arbeitsprogramm vor, um Synergieeffekte zu ermitteln und zu befördern;
55. betont, dass trotz des wachsenden Konsenses im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und im Übereinkommen über die biologische Vielfalt darüber, dass integrierte Maßnahmen auf nationaler und lokaler Ebene erforderlich sind, um sowohl die Biodiversitäts- als auch die Klimakrise gemeinsam zu bewältigen, naturbasierte Lösungen in vielen nationalen Klimaschutzzusagen und Länderstrategien nach wie vor fehlen; ist der Auffassung, dass eine Plattform vieler Interessengruppen für naturbasierte Lösungen dazu beitragen könnte, Synergieeffekte zwischen multilateralen internationalen Übereinkommen über die biologische Vielfalt und den Klimawandel zu stärken und die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen;
56. betont die Notwendigkeit von Synergien zwischen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und den Klimamaßnahmen, sowohl zur Abschwächung als auch zur Anpassung;
57. weist ferner darauf hin, dass die biologische Vielfalt die Menschen in die Lage versetzt, gegen die globale Erwärmung vorzugehen, sich an die Erwärmung anzupassen und das Maß an Resilienz zu erhöhen; betont, dass bei ökosystembasierten Ansätzen, wie sie im Rahmen des VN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) festgelegt wurden, und naturbasierten Lösungen das Potenzial der Natur genutzt wird, um die Treibhausgasemissionen und der biologischen Vielfalt zu verringern und uns bei der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels zu helfen, und dass es sich dabei um Lösungen handelt, die für alle Beteiligten von Vorteil sind und die den Schutz, die Wiederherstellung, nachhaltige Steuerung und Verbesserung der Ökosystemleistungen und -funktionen beinhalten, wodurch die Herausforderungen der Gesellschaft bewältigt werden können und das menschliche Wohlergehen gefördert werden kann; hebt hervor, dass naturbasierte Lösungen am wirksamsten sein können, wenn sie auf Langfristigkeit angelegt sind und sich nicht nur auf die schnelle Kohlenstoffbindung konzentrieren[22];
58. begrüßt die Initiative der COP 26-Präsidentschaft, den Dialog „Forest, Agriculture and Commodity Trade“ (Wald, Landwirtschaft und Rohstoffhandel) ins Leben zu rufen, der die wichtigsten Länder, die landwirtschaftliche Erzeugnisse ausführen, und die Länder, die diese Erzeugnisse konsumieren, zusammenbringen wird, um zu erörtern, wie dieser Prozess nachhaltiger gestaltet werden kann; erinnert an seine Standpunkte, die es in seiner Entschließung für einen EU-Rechtsrahmen zur Eindämmung und Umkehrung der von der EU verursachten weltweiten Entwaldung[23] dargelegt hat, die in den EU-Beitrag aufgenommen werden sollten; fordert die Kommission auf, dringend einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen auf der Grundlage der Sorgfaltspflicht vorzulegen, damit Wertschöpfungsketten nachhaltig sind und Erzeugnisse oder Rohstoffe, die auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, nicht zu Entwaldung, Waldschädigung, Umwandlung oder Schädigung von Ökosystemen oder zu Menschenrechtsverletzungen führen oder darauf beruhen; stellt fest, dass ein solcher EU-Rechtsrahmen nicht nur für Wälder gelten sollte, sondern auch auf andere Ökosysteme mit hohem Kohlenstoffbestand und großer biologischer Vielfalt, etwa Meeres- und Küstenökosysteme, Feuchtgebiete, Moore und Savannen, ausgedehnt werden sollte, damit diese Ökosysteme nicht unter Druck geraten;
59. weist darauf hin, dass potenzielle Permafrost-Emissionen weder in den globalen Emissionsbudgets berücksichtigt werden noch in den national festgelegten Beiträgen Eingang gefunden haben; betont die Notwendigkeit beschleunigter wissenschaftlicher Anstrengungen, um das wahrscheinliche Ausmaß erhöhter Kohlendioxid- und Methan-Emissionen aus einer sich erwärmenden Arktis genauer abzuschätzen und zu kommunizieren, um fundiertere Entscheidungen über notwendige ehrgeizige Zielsetzungen treffen zu können, derer es bedarf, damit die globale Temperatur innerhalb der Ziele des Übereinkommens von Paris eingehalten werden kann; fordert die EU auf, eine weltweite Koalition in Bezug auf den Permafrost, die auf die Finanzierung der Forschung abzielt, ins Leben zu rufen und anzuführen, um den aktuellen Problemstatus besser einschätzen zu können, und Maßnahmen zu finanzieren, damit das Auftauen des Permafrostbodens umgehend eingedämmt wird;
60. betont die Notwendigkeit einer umfassenden Erfassung kohlenstoff- und naturreicher Gebiete, der Auswirkungen und der Qualität der Bewirtschaftung, des Zustands der Lebensräume und anderer Faktoren als Grundlage für Entscheidungen über Wiederherstellungsprioritäten;
61. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Markt- und Verbrauchsmuster der EU weder die Wälder, die natürlichen Ökosysteme und die biologische Vielfalt, noch die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften beeinträchtigen;
62. erkennt die Bedeutung der Biodiversitätskonferenz an, die im Oktober 2021 in Kunming (China) stattfand und im April und Mai 2022 stattfinden wird; hebt hervor, dass es weltweit eines konsequenteren, verbindlichen und noch ehrgeizigeren internationalen Rahmens für den Schutz der biologischen Vielfalt von unwiederbringlichem Wert bedarf, damit ihr derzeitiger Niedergang aufgehalten und sie nach Möglichkeit wiederhergestellt wird; ist der Ansicht, dass ein solcher Rahmen auf Zielen, quantifizierbaren Indikatoren, wirksamen Kontrollmechanismen und festen Zusagen beruhen sollte, zu denen national festgelegte Beiträge und andere geeignete Instrumente, finanzielle Verpflichtungen und Zusicherungen für einen besseren Kapazitätsaufbau sowie ein Mechanismus für Überprüfungen in Abständen von fünf Jahren zählen, wobei der Schwerpunkt darauf gelegt werden sollte, hohe Ambitionen zu verfolgen und immer stärker zu steigern; bekräftigt seine Forderung, dass sich die EU bei den Verhandlungen für ein ebenso hohes Maß an Ehrgeiz einsetzt, um gleiche Ausgangsbedingungen weltweit sicherzustellen, einschließlich rechtlich bindender internationaler weltweiter Wiederherstellungs- und Schutzziele von mindestens 30 % bis 2030, um die für das Gebiet der EU geltenden Zielsetzungen, die in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 festgeschrieben sind, zu berücksichtigen;
63. betont in diesem Zusammenhang, dass die Prüfung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele im Jahr 2018[24] ergab, dass der Kontrollrahmen für die SDG 15 wesentliche qualitätsbezogene Punkte nicht enthält, die für aussagekräftigere Ergebnisse entscheidend sind, und auf die Notwendigkeit zusätzlicher Indikatoren in Bereichen wie der Unversehrtheit der Wälder, der Wirksamkeit der Bewirtschaftung in Schutzgebieten und der sinnvollen Integration der biologischen Vielfalt in andere Prozesse hinwies;
64. betont nachdrücklich, dass Klimamechanismen von der Gesundheit der Ozeane und der Meeresökosysteme abhängen, die derzeit von Erderwärmung, Umweltverschmutzung, Übernutzung der biologischen Vielfalt der Meere, Versauerung, Sauerstoffentzug und Küstenerosion betroffen sind; betont nachdrücklich, dass der Weltklimarat (IPCC) erneut darauf hinweist, dass die Meere bei der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Auswirkungen ein Teil der Lösung sind;
65. betont, dass die Vertragsparteien gemäß dem globalen Rahmen für die biologische Vielfalt in der Zeit nach 2020 verpflichtet werden sollten, naturbasierte Lösungen, die die biologische Vielfalt und die Integrität der Ökosysteme schützen und wiederherstellen, sowohl in die nationalen Strategien und Aktionspläne zugunsten der Artenvielfalt als auch in die national festgelegen Beiträge aufzunehmen, um das Übereinkommen von Paris einzuhalten;
66. erkennt die wichtige Rolle eines gesunden Bodens, als größte terrestrische Kohlenstoffsenke, bei der Abschwächung des Klimawandels an; bekräftigt seine Forderungen an die Mitgliedstaaten, die Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung des Bodens verstärkt als Instrument des Klimaschutzes in ihren nationalen Energie- und Klimaplänen (NEKP) und insbesondere bei den Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zu verwenden und sie heranzuziehen, um Kohlenstoffsenken zu erhalten, wiederherzustellen und zu vergrößern, vor allem in Gebieten mit kohlenstoffreichen Böden, wie Grünland und Torfmoorflächen, und zudem Maßnahmen im Rahmen ihrer landwirtschaftlichen Strategien zu ergreifen, um die nachhaltige Nutzung von Böden zu fördern und die Emissionen aus der Landwirtschaft zu verringern; fordert die Kommission erneut auf, einen Legislativvorschlag zur Schaffung eines EU-weiten gemeinsamen Rechtsrahmens für den Bodenschutz und die nachhaltige Nutzung des Bodens vorzulegen, der sich mit allen wichtigen Gefahren für den Boden befasst;
Nachhaltige Finanzierung des Klimaschutzes
67. betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die größten öffentlichen Geber von Finanzmitteln für den Klimaschutz sind; erkennt die Bedeutung der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen an, da die national festgelegten Beiträge zahlreicher Entwicklungsländer an Bedingungen geknüpft sind, sodass deren Erreichen von finanzieller Unterstützung abhängig ist; begrüßt daher den auf der COP 24 gefassten Beschluss, über eine ehrgeizigere Zielvorgabe für die Zeit ab 2025 zu entscheiden, die über die derzeitige Verpflichtung hinausgeht, ab 2020 jährlich 100 Mrd. USD bereitzustellen; erklärt sich jedoch besorgt darüber, dass die tatsächlichen Zusagen der Industrieländer immer noch weit hinter dem gemeinsamen Ziel von 100 Mrd. USD pro Jahr zurückbleiben und fordert, dass diese Lücke geschlossen wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um die Mobilisierung der internationalen Klimafinanzierung für Entwicklungsländer zu verstärken und einen internationalen Fahrplan zu erstellen, in dem ein angemessener Anteil jedes Industrielandes an den finanziellen Zusagen in Höhe von 100 Mrd. USD sowie Mechanismen festgelegt werden, die sicherstellen, dass den Zusagen auch Taten folgen; erwartet, dass die Schwellenländer ab 2025 zu dem höheren Betrag für die internationale Klimaschutzfinanzierung beitragen; unterstützt die Aufnahme von Verhandlungen über ein neues finanzielles Ziel für die Zeit nach 2025, wobei ein Ansatz für eine Zielmatrix mit separaten Teilzielen, unter anderem für eine Finanzierung auf der Grundlage von Zuschüssen, erörtert wird, der die zunehmende Schwere der Klimafolgen und die Dringlichkeit einer umfassenden Beschleunigung der Klimaschutzmaßnahmen in diesem Jahrzehnt widerspiegelt;
68. betont, dass Finanzströme auch die Anpassung an den Klimawandel außerordentlich wichtig sind; betont, wie wichtig es ist, das globale Anpassungsziel zu operationalisieren und umfassende neue Mittel für die Anpassung in den Entwicklungsländern zu mobilisieren; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich zu einer erheblichen zusätzlichen Aufstockung der von ihnen bereitgestellten Mittel für Anpassungsmaßnahmen zu verpflichten, um ein Gleichgewicht zwischen der Anpassung und der Finanzierung der Eindämmung zu erreichen, wobei die Finanzierung durch Zuschüsse Vorrang hat, und entsprechende Zusagen vorzubereiten, die auf der COP 26 gemacht werden sollen;
69. bekräftigt, dass die Einnahmen aus dem CO2-Grenzausgleichssystem dazu verwendet werden könnten, die Bereitstellung von Klimafinanzierung für Entwicklungsländer auszuweiten, insbesondere für die Anpassung, aber auch zur Verringerung der CO2-Intensität ihrer Ausfuhren und ihrer im Inland verkauften Produkte;
70. weist darauf hin, dass bei der Frage der Verluste und Schäden, für die zusätzliche Mittel aus innovativen Quellen öffentlicher Mittel im Rahmen des Internationalen Mechanismus von Warschau aufgebracht werden sollten, Fortschritte erzielt werden müssen und für die die EU ein COP 26-Mandat für die Sachverständigengruppe für Maßnahmen und Unterstützung (ASEG) des Internationalen Mechanismus von Warschau unterstützen sollte, um solche Quellen zu erkunden und zu verfolgen;
71. weist darauf hin, dass die COVID-19-Krise erneut aufgezeigt hat, dass wir aufeinander angewiesen sind, um globale Herausforderungen zu bewältigen, und dass sie als Weckruf für ein ehrgeizigeres und kollektives Handeln angesehen werden sollte; unterstreicht die Notwendigkeit, Resilienz aufzubauen, indem aus der aktuellen Krise in Bezug auf unzureichende Notfallplanung und Notfalleinsatzkapazitäten alle Lehren gezogen werden; weist mahnend darauf hin, dass die COVID-19-Krise die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zunichtemacht und die extreme Armut in den Entwicklungsländern verstärkt sowie Verschuldungsniveaus verschärft; betont, dass eine erhebliche Aufstockung der Klimafinanzierung und die dringende Suche nach tragfähigen Lösungen eines Schuldenerlasses für Drittländer in internationalen Foren notwendig ist, um einen globalen grünen Wiederaufbau zu ermöglichen;
72. vertritt die Auffassung, dass die großen internationalen Finanzinstitutionen rasch Instrumente für die Umweltschutzfinanzierung annehmen und entwickeln müssen, damit eine erfolgreiche Dekarbonisierung der Weltwirtschaft erreicht werden kann; verweist auf die Rolle der EIB als Klimabank der EU und ihren kürzlich angenommenen Fahrplan für die Klimabank und die aktualisierte Finanzierungspolitik im Energiesektor; fordert die multilateralen Entwicklungsbanken einschließlich der EIB und Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen nachdrücklich auf, mehr Klimainvestitionen zu finanzieren, ihre Portfolios auf das Übereinkommen von Paris auszurichten und die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, sich von der COVID-19-Pandemie auf nachhaltige, integrative und widerstandsfähige Weise zu erholen; weist darauf hin, dass Plattformen und Instrumente geschaffen werden müssen, um bewährte Verfahren für eine nachhaltige Erholung zu fördern und auszutauschen und die praktische Zusammenarbeit bei der Entkopplung der Treibhausgasemissionen vom Wirtschaftswachstum bei gleichzeitiger Steigerung des Wohlstands zu fördern; fordert, dass eine weltweite Vereinbarung über Grundsätze für ein nachhaltiges Finanzwesen, einschließlich der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne einer nachhaltigen Rechnungslegung, ausgearbeitet und unterstützt wird;
73. begrüßt, dass der Anpassungsfonds weiterhin für die Zwecke des Übereinkommens von Paris verwendet wird; nimmt die Bedeutung dieses Fonds für die aufgrund des Klimawandels am stärksten gefährdeten Gemeinschaften zur Kenntnis, und stellt fest, dass seit 2010 mehr als 830 Mio. USD aus dem Fonds für Projekte und Programme zur Anpassung an den Klimawandel und zur Stärkung der Resilienz zugesagt wurden, darunter mehr als 120 konkrete, lokal gestaltete Projekte in den am stärksten gefährdeten Gemeinschaften in Entwicklungsländern auf der ganzen Welt; weist jedoch darauf hin, dass dieser Betrag nicht ausreicht, und fordert die Geberländer auf, ihre Beiträge zum Anpassungsfonds mit einem berechenbarerem mehrjährigen Ansatz deutlich zu erhöhen;
74. betont erneut, dass die Subventionen für fossile Brennstoffe und andere umweltschädigende Subventionen in der EU und auf der ganzen Welt dringend gestoppt werden müssen; stellt fest, dass sich die Subventionen für fossile Brennstoffe in der EU auf etwa 50 Mrd. EUR belaufen, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, konkrete Strategien, Zeitpläne und Maßnahmen umzusetzen, um alle direkten und indirekten Subventionen für fossile Brennstoffe bis spätestens 2025 auslaufen zu lassen; fordert alle Vertragsparteien auf, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen;
75. unterstützt die Tätigkeit des Bündnisses von Finanzministern für Klimaschutz und hält alle Regierungen dazu an, die Zusagen des Bündnisses zu übernehmen, die darauf abzielen, alle Maßnahmen und Methoden im Zuständigkeitsbereich der Finanzministerien an den Zielen des Übereinkommens von Paris auszurichten und CO2 im Einklang mit den Helsinki-Prinzipien wirksam zu bepreisen;
76. betont, welch wichtige Rolle der Privatwirtschaft einschließlich Unternehmen und Finanzmärkten zukommt, wenn es darum geht, die Wirtschaft auf einen Weg zu bringen, der im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris steht; begrüßt die Initiative des „COP 26 Private Finance Hub“, in deren Rahmen ein System zur Mobilisierung privater Finanzmittel aufgebaut werden soll, das die Umgestaltung unserer Volkswirtschaften im Sinne des Netto-Null-Ziels fördert; erkennt das breite öffentliche Interesse und Engagement für nachhaltige Investitionen an; begrüßt das wachsende Engagement der großen internationalen Finanzinstitutionen in der Entwicklung der Umweltschutzfinanzierung und erachtet es als wesentlich, diesen Trend zu stärken, damit eine erfolgreiche Dekarbonisierung der Weltwirtschaft erreicht werden kann; begrüßt die Glasgower Finanzallianz für Netto-Null-Emissionen und ihre Verpflichtung, die notwendigen globalen Investitionen für Netto-Null-Emissionen bis spätestens 2050 auf Grundlage wissenschaftlich fundierter Kriterien zu mobilisieren;
77. weist darauf hin, dass der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM) es nicht geschafft hat, echte, zusätzliche Emissionsreduzierungen zu erzielen; fordert die Vertragsparteien auf, eine sofortige Beendigung der CDM-Aktivitäten in Erwägung zu ziehen; betont, dass eine Fortführung des CDM das Übereinkommen von Paris und die kollektiven Bemühungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen untergraben würde;
78. betont, dass alte Gutschriften, die in der Vergangenheit generiert wurden, im Rahmen des Übereinkommens von Paris nicht verwendet werden dürfen; betont, dass alte Gutschriften nicht zur Erfüllung der Klimaziele nach 2020 verwendet werden dürfen;
79. unterstreicht die Notwendigkeit, klima- und nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen durch Finanzinstitute und Unternehmen weiterzuentwickeln und zu fördern;
Umfassende Bemühungen in allen Branchen
80. betont, dass der Verkehrssektor der einzige Sektor ist, in dem die Emissionen auf EU-Ebene seit 1990 gestiegen sind, und dass dies nicht mit dem langfristigen Ziel der Klimaneutralität vereinbar ist, das eine stärkere und schnellere Verringerung der Emissionen in allen Bereichen der Gesellschaft, einschließlich des Luft- und Seeverkehrs, erfordert; vertritt die Auffassung, dass die Vertragsparteien in ihren national festgelegten Beiträgen auch Emissionen aus dem internationalen Schiffs- und Luftverkehr berücksichtigen sollten und sich auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene auf Maßnahmen einigen und diese umsetzen sollten, um Emissionen aus diesen Branchen, einschließlich anderer Emissionen als CO2 aus dem Luftverkehr, zu verringern und so sicherzustellen, dass die national festgelegten Beiträge den Verpflichtungen gemäß dem Übereinkommen von Paris zur Verringerung der Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft entsprechen; bekräftigt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, dass diese Branchen im Zuge des EU-Emissionshandelssystems (EHS) geregelt werden müssen, das auch als Vorbild für die parallele Arbeit an ehrgeizigeren Zielen auf internationaler Ebene dienen könnte, insbesondere im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO); ist besorgt angesichts der schleppenden Fortschritte, die in der IMO und der ICAO erzielt werden, um die Emissionen aus dem internationalen Schiffs- und Luftverkehr anzugehen; weist darauf hin, dass der Luftverkehr für etwa 2,1 % der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich ist, fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um das System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) zu stärken und die Verabschiedung eines langfristigen Ziels zur Verringerung der sektorspezifischen Emissionen durch die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu unterstützen, wobei jedoch die Rechtsetzungsautonomie der EU bei der Umsetzung der EHS-Richtlinie gewahrt bleiben muss;
81. erinnert daran, dass laut der Internationalen Energieagentur alle neu auf den Markt gebrachten Personenkraftwagen weltweit bis 2035 emissionsfrei sein müssten, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen; betont ferner, dass praktisch alle Autos auf Europas Straßen bis Mitte des Jahrhunderts emissionsfrei sein müssen, damit Europa bis 2050 klimaneutral sein kann; hebt hervor, dass der Verkehrssektor den Einsatz erneuerbarer Energieträger erheblich begünstigen kann; betont, dass die Elektromobilität als Form der intelligenten Integration des Energie- und Verkehrssektors einen wichtigen Beitrag zur Erschließung von Flexibilitätskapazitäten leisten kann, und erachtet es als wichtig, in der gesamten EU intelligente Ladestationen einzuführen;
82. stellt fest, dass die Rußemissionen aus der Schifffahrt zwischen 2012 und 2018 weltweit um 12 % und in der Arktis zwischen 2015 und 2019 um 85 % gestiegen sind; betont, dass Ruß schätzungsweise für etwa 21 % der Schiffsemissionen über einen Zeitraum von 20 Jahren verantwortlich ist; hält es für dringend erforderlich, sich mit dem Klimawandel und insbesondere mit der Eisschmelze in der Arktis, die mit alarmierender Geschwindigkeit voranschreitet, auseinanderzusetzen; fordert sofortige Maßnahmen, um die derzeitige Zunahme der Rußemissionen aus der Schifffahrt in der Arktis umzukehren; bedauert zutiefst, dass das von der IMO beschlossene Verbot des Einsatzes von Schweröl in der Arktis zu viele Schlupflöcher enthält und somit keinen wirksamen Schutz der Arktis bietet; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle Schiffe, die EU-Häfen anlaufen und in der Arktis oder deren Nähe unterwegs sind, auf sauberere Destillate umsteigen und Partikelfilter einbauen, die den Ausstoß von Ruß um über 90 % reduzieren würden;
83. weist darauf hin, dass die Schifffahrt im Jahr 2012 für etwa 2,5 % der weltweiten THG-Emissionen verantwortlich war[25]; ist besorgt darüber, dass die Schifffahrt sowohl von den internationalen (UNFCCC) als auch von den EU-Klimazielvorgaben ausgenommen ist, und weist darauf hin, dass diese Emissionen zwischen 2018 und 2050 voraussichtlich um bis zu 50 % ansteigen werden, wenn sie nicht kontrolliert werden[26]; begrüßt, dass die IMO 2018 eine erste Strategie zur Verringerung der Treibhausgasemissionen von Schiffen verabschiedet hat, der zufolge die Emissionen so bald wie möglich ihren Höchststand erreichen und bis 2050 um mindestens 50 % gegenüber 2008 sinken sollen, wobei gleichzeitig die Bemühungen um eine vollständige Einstellung der Emissionen fortgesetzt werden sollen; ist jedoch besorgt über die bisher nur langsamen Fortschritte und fordert die IMO auf, die Verabschiedung ehrgeiziger Maßnahmen kurz- und mittelfristig voranzutreiben;
84. erinnert daran, dass Städten bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen eine Schlüsselrolle zukommt; betont, dass Städte beim Übergang zur grünen Wirtschaft lokal und global eine Führungsrolle übernehmen müssen; fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen zur Unterstützung einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes von Städten zu prüfen, die in Zusammenarbeit mit der Industrie, den Bürgern und den lokalen Behörden durchgeführt werden sollen; betont, dass Städte als Wiege für neue Technologien in den Bereichen Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung dienen können, indem sie Innovationen und bahnbrechende Maßnahmen unterstützen;
85. hält es für notwendig, die Anstrengungen zu bündeln, um sowohl bei der Bekämpfung des Klimawandels als auch bei der Verbesserung der Luftqualität Fortschritte zu erzielen; ist der Auffassung, dass ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, um die Emissionen in allen Bereichen an der Quelle zu reduzieren, insbesondere im Straßen- und Seeverkehr, in der Luftfahrt, in Industrieanlagen, in Gebäuden, in der Landwirtschaft und bei der Energieerzeugung, um die Gesundheit unserer Bürgern und unseres Planeten besser zu schützen;
86. stellt fest, dass 23 % der weltweiten Treibhausgasemissionen und etwa 10 % der Treibhausgasemissionen der EU aus der Landwirtschaft stammen, und nimmt zur Kenntnis, dass die Landwirtschaft erheblich zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Bekämpfung des Klimawandels durch Erhöhung der Kohlenstoffbindung beitragen könnte; betont, dass ein Übergang zu einer regenerativen Landwirtschaft, kürzeren Versorgungsketten und einer gesünderen, ausgewogeneren und nachhaltigeren Ernährung, auch durch den vermehrten Verzehr von nachhaltig erzeugten Pflanzen und pflanzlichen Lebensmitteln, erheblich zur Verringerung der landwirtschaftlichen Emissionen beitragen und gleichzeitig den Druck auf die Böden mindern und die Wiederherstellung der Ökosysteme unterstützen würde;
87. stellt fest, dass die großen Vorteile der Agrarökologie in Bezug auf das Klima, die biologische Vielfalt und die Ernährungssicherheit in den Berichten des Weltklimarates (IPCC) und des Weltbiodiversitätsrates (IPBES), des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung und des von der FAO geleiteten Weltagrarrats (International Assessment of Agricultural Knowledge, Science and Technology for Development, IAASTD) anerkannt worden sind; bekräftigt, dass Agrarökologie und landwirtschaftliche Familienbetriebe im Mittelpunkt der Klimaschutzmaßnahmen stehen sollten;
88. weist darauf hin, dass etwa 60 % der weltweiten Methanemissionen aus Quellen wie der Landwirtschaft, Mülldeponien, Kläranlagen sowie der Förderung und dem Rohrleitungstransport fossiler Brennstoffe stammen; erinnert daran, dass Methan ein starkes Treibhausgas ist, dessen Auswirkungen über einen Zeitraum von 20 Jahren 80-mal größer sind als die von CO2, und dass es nach Kohlendioxid den zweitgrößten Beitrag zum Klimawandel leistet; betont daher die Bedeutung einer sofortigen und raschen Verringerung der Methanemissionen in diesem Jahrzehnt als eine der wirksamsten Maßnahmen im Kampf der EU gegen den Klimawandel; stellt fest, dass bereits viele kosteneffiziente Technologien und Verfahren zur Verfügung stehen, um Methanemissionen, insbesondere aus der Energiewirtschaft, zu reduzieren; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Verringerung der Methanemissionen die notwendige Verringerung der Kohlendioxidemissionen ergänzt und dass 15 % der im Pariser Abkommen geforderten Emissionssenkungen bereits durch eine kostengünstige und technisch machbare Minderung der Methanemissionen erreicht werden könnten; begrüßt in diesem Zusammenhang die neue EU-Strategie zur Verringerung der Methanemissionen, die von der Kommission im Oktober 2020 vorgelegt wurde, und fordert alle Vertragsparteien auf, zügig ehrgeizige Maßnahmen zur erheblichen Reduzierung der Methanemissionen zu ergreifen; fordert die Kommission auf, einen fairen, umfassenden und klaren Rechtsrahmen vorzuschlagen, in dem verbindliche Maßnahmen und Ziele zur Verringerung der Methanemissionen festgelegt werden, die bis zum Jahr 2030 zu einer erheblichen Verringerung der Methanemissionen in der EU führen sollen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Minderung der Methanemissionen eine führende Rolle bei der internationalen Zusammenarbeit und Koordinierung zu übernehmen und auf der COP26 eine weltweite Vereinbarung über die Verringerung von Methanemissionen voranzubringen, in der neue Ziele für die weltweite Methanminderung im Einklang mit dem Bericht des Weltklimarats (IPCC) über 1,5 °C, dem globalen Methan-Bewertungsbericht des UNEP und dem sechsten IPCC-Bewertungsbericht festgelegt werden;
89. erinnert daran, dass, wie in der Folgenabschätzung zum Klimazielplan 2030 dargelegt[27], das Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 die Bekämpfung der Methanemissionen im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens erfordert;
90. unterstützt die Anstrengungen der Kommission, sich auf internationaler Ebene für die Schaffung eines rechtlich verbindlichen Rahmens zur Reduktion von Methanemissionen im Rahmen der Vereinten Nationen einzusetzen;
91. begrüßt, dass die US-amerikanische Regierung unter Präsident Biden und der chinesische Präsident Xi Jinping angekündigt haben, die in Kigali beschlossene Änderung des Montrealer Protokolls zu ratifizieren, das zusammen mit der anstehenden Überprüfung der EU-Vorschriften für fluorierte Treibhausgase eine einmalige Gelegenheit darstellt, die Welt den Zielen des Übereinkommens von Paris näher zu bringen; fordert die Kommission auf, bis Ende 2021 eine ehrgeizige Überarbeitung der F-Gas-Verordnung vorzulegen, um den allmählichen Ausstieg aus teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) zu beschleunigen;
92. bestärkt die EU darin, eine führende Rolle bei der Förderung der Bepreisung von Kohlenstoff als wirksames politisches Instrument für Klimaschutzmaßnahmen und als Teil eines umfassenderen Regelungsrahmens zu übernehmen, Verbindungen oder andere Formen der Zusammenarbeit mit Mechanismen zur Bepreisung von Kohlenstoff, die in Drittländern oder -regionen bereits bestehen, in Betracht zu ziehen, um kosteneffiziente Emissionsreduzierungen auf globaler Ebene zu beschleunigen und gleichzeitig das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu verringern und so zu weltweit gleichen Wettbewerbsbedingungen beizutragen fordert die Kommission auf, Vorkehrungen zu treffen, damit durch eine Verknüpfung mit dem Emissionshandelssystem der EU weiterhin zusätzliche und dauerhafte Beiträge zum Klimaschutz geleistet werden und die Verpflichtungen der EU zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen nicht untergraben werden; hebt hervor, dass die Einrichtung eines WTO-kompatiblen EU-CO2-Grenzausgleichssystems ein wesentlicher Bestandteil des Grünen Deals ist und eine zentrale Priorität darstellen sollte; betont, dass das CO2-Grenzausgleichssystem als Blaupause für stärkere Klimaschutzmaßnahmen in der EU und weltweit genutzt werden sollte und gleichzeitig für einen fairen Wettbewerb zwischen inländischen und ausländischen Erzeugern in der EU gesorgt werden sollte;
93. hält es für außerordentlich wichtig, sich gegen die Entwaldung einzusetzen; stellt fest, dass in der EU die Waldfläche in den letzten Jahren zwar zugenommen hat, in anderen Regionen, insbesondere in aufstrebenden, von Rohstoffen abhängigen Volkswirtschaften jedoch die massive Entwaldung, die hauptsächlich auf die Land- und Viehwirtschaft zurückzuführen ist, ein Problem darstellt, das angemessen angegangen werden muss.
Industrie und Wettbewerbsfähigkeit
94. ist der Ansicht, dass die COP 26 seit der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris im Jahr 2015 die wichtigste Veranstaltung für die Industrie und den Energiesektor der EU ist, da die EU einen Weg zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis spätestens 2050 festgelegt und das Paket „Fit für 55“ auf den Weg gebracht hat; ist der Ansicht, dass wirtschaftlicher Wohlstand, sozialer Zusammenhalt, die Schaffung von Arbeitsplätzen, nachhaltige industrielle Entwicklung und Klimapolitik einander verstärken sollten; betont, dass die Bekämpfung des Klimawandels der EU-Industrie Chancen bietet, die genutzt werden können, wenn sich die Gesetzgeber zu einer rechtzeitigen, maßgeschneiderten, solidarischen und angemessenen politischen Reaktion verpflichten; betont, dass eine übergreifende Strategie erforderlich ist, um die für 2030 und darüber hinaus festgelegten Ziele zu erreichen und die öffentlichen und privaten Finanzströme aufeinander abzustimmen; ist der Ansicht, dass es von größter Bedeutung ist, dass die EU sich als Vorreiterin einen Vorteil sichert und den Weg vorgibt;
95. betont, dass die EU alles in ihrer Macht Stehende tun sollte, um die führende Position ihrer Industrie und ihre weltweite Wettbewerbsfähigkeit beim Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft zu erhalten; weist darauf hin, dass verfügbare und innovative politische Instrumente eingesetzt werden sollten, um die Bereiche, in denen die EU eine Führungsrolle der EU übernommen hat, aufrechtzuerhalten und auszuweiten; betont, dass die europäische Industrie weiter dekarbonisiert werden muss und dass diese Bemühungen weiterhin von der EU unterstützt werden müssen; begrüßt die Initiativen für strategische Wertschöpfungsketten; erkennt die positiven Auswirkungen an, die ein frühzeitiges Handeln bei der Bekämpfung des Klimawandels für die europäische Industrie hat, ebenso wie die Tatsache, dass die EU bei der Erreichung der Klimaneutralität mit gutem Beispiel vorangeht, was den Weg für weniger fortschrittliche oder weniger ehrgeizige Länder ebnet und einen äußerst nützlichen Wettbewerbsvorteil für die Industrie und die Unternehmen in der EU sicherstellt; erachtet es als notwendig, durchsetzbare multilaterale und bilaterale Abkommen zwischen der EU und ihren Partnern zu schließen, die darauf abzielen, die Umweltstandards der EU zu exportieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Handel und bei Investitionen sicherzustellen; betont, dass die Verlagerung der Produktion und Investitionen in die europäische Industrie aufgrund weniger ehrgeiziger Klimaschutzmaßnahmen außerhalb der EU verhindert werden müssen, und fordert daher die internationalen Partner auf, ihre Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels aufeinander abzustimmen; ist der Ansicht, dass die grüne Taxonomie der EU Transparenz schaffen und für Klarheit sorgen sollte, damit Regierungen und Unternehmen Anreize für Investitionen schaffen können, die zur Verwirklichung der Ziele des Pariser Abkommens beitragen;
96. erkennt die wesentliche Rolle von KMU, insbesondere Kleinstunternehmen und Start-up-Unternehmen, bei der Förderung und Schaffung von Beschäftigung und Wachstum sowie bei der Vorreiterrolle beim digitalen und ökologischen Wandel an; weist darauf hin, dass KMU ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Wirtschafts- und Sozialgefüges sind und dass sie bei diesem Übergang vom Gesetzgeber unterstützt und gefördert werden müssen, der ihnen insbesondere den Zugang zu Finanzmitteln für nachhaltige Technologien, Dienstleistungen und Verfahren sicherstellen und die Verwaltungsverfahren vereinfachen kann; ist besorgt darüber, dass viele KMU sich der Chancen des ökologischen Wandels immer noch nicht bewusst sind, und fordert daher, dass diese Wissenslücke mit Unterstützung der Nachhaltigkeitsberater und der Nachhaltigkeitsdienste des Enterprise Europe Network geschlossen wird;
97. begrüßt das Engagement, die Anstrengungen und die Fortschritte, die die EU-Bürger, Gemeinden, Städte, Regionen, Industrien und Institutionen bisher im Hinblick auf die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris gemacht haben; stellt gleichzeitig fest, dass die Maßnahmen rasch ausgeweitet werden müssen, damit sie voll und ganz mit dem Pariser Übereinkommen in Einklang stehen; fordert daher alle beteiligten Akteure innerhalb und außerhalb der EU auf, ihre Ambitionen und ihr Verhalten an höhere Standards anzupassen, um den klimapolitischen Herausforderungen zu begegnen;
98. hebt die Chancen hervor, die eine solide Wachstumsstrategie für die Erholung nach der COVID-19-Krise nicht nur bietet, um die Wirtschaftskrise zu überwinden, sondern auch, um eine grüne und nachhaltige EU-Wirtschaft weiterzuentwickeln, indem der digitale und ökologische Wandel vollzogen wird; stellt mit Besorgnis fest, dass es für den Industriesektor der EU von Nachteil wäre, wenn er die günstige Dynamik nicht nutzen würde, da der industrielle Wandel, der zur Erreichung der Ziele für 2030 erforderlich ist, in einem stark wettbewerbsorientierten und sich schnell entwickelnden Umfeld stattfindet;
99. begrüßt, dass mehrere Handelspartner der EU den Emissionshandel oder andere Preisregelungsmechanismen eingeführt haben; begrüßt ein sozial gerechtes CO2-Grenzausgleichssystem der EU im Einklang mit den Vorschlägen in der Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem mit den WTO-Regeln zu vereinbarenden CO2‑Grenzausgleichssystem, wozu auch die Einrichtung eines wirksamen Mechanismus zur Verlagerung von CO2-Emissionen gehört, und dessen Wirkung, auf einen weltweiten CO2-Preis zu drängen; fordert die Vertragsparteien der COP 26 auf, sich auf klare, faire, umwelt- und sozialverträgliche Regeln für CO2-Märkte zu einigen, die konkrete und messbare Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung leisten;
Energiepolitik
100. begrüßt die Überarbeitung der Rechtsvorschriften im Energiebereich im Rahmen des Pakets „Fit für 55“, die darauf abzielt, die Vorschriften mit dem höher gesteckten Ziel der EU in Einklang zu bringen, wonach die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % gesenkt werden sollen, damit bis spätestens 2050 Klimaneutralität erreicht wird;
101. erinnert an die Verpflichtung der EU zum Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“; betont, wie wichtig es ist, diesen Grundsatz in allen einschlägigen Rechtsvorschriften und Initiativen durchgängig zu berücksichtigen; weist auf das ungenutzte Potenzial der Energieeffizienz in Bereichen wie Verkehr und Gebäude, einschließlich Wärme- und Kälteversorgung, hin;
102. weist darauf hin, dass 2018 in der EU 50 Mrd. EUR für Subventionen für fossile Brennstoffe ausgegeben wurden, was etwa einem Drittel aller Energiesubventionen in der EU entspricht; ist der Ansicht, dass Subventionen für fossile Brennstoffe die Ziele des europäischen Grünen Deals und die Verpflichtungen des Übereinkommens von Paris untergraben; betont, dass unbedingt einheitlichere Preissignale in allen Energiesektoren und in den Mitgliedstaaten gesetzt werden müssen und dass externe Kosten nicht internalisiert werden; fordert die Mitgliedstaaten und die anderen Vertragsstaaten der COP 26 auf, Investitionen in umweltfreundliche Energien und Infrastrukturen Vorrang einzuräumen und direkte und indirekte Subventionen für fossile Brennstoffe schrittweise abzuschaffen;
103. ist der Ansicht, dass das Energiesystem der EU integriert werden und auf einer stufenweise verlaufenden Priorisierung beruhen sollte, damit das Ziel der Klimaneutralität erreicht wird, beginnend mit der Umsetzung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ und Energieeinsparungen, gefolgt von der Dekarbonisierung von Endverwendungen durch direkte Elektrifizierung, auf erneuerbaren Energieträgern basierenden Kraftstoffen und – während einer Übergangsphase – CO2-armen Kraftstoffen für Anwendungen, für die es keine anderen Alternativen gibt, wobei die Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit und Sicherheit der Energieversorgung durch die Entwicklung eines kreislauforientierten, hochgradig energieeffizienten, integrierten, vernetzten, widerstandsfähigen und multimodalen Energiesystems gewahrt werden müssen;
104. weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die unterschiedlichen nationalen Energiesysteme und Herausforderungen zu berücksichtigen; betont die Notwendigkeit eines gerechten Übergangs und bekräftigt das im neuen Grünen Deal ausgesprochene Versprechen, dass niemand zurückgelassen werden darf; ist besorgt darüber, dass etwa 50 Millionen Haushalte in der EU nach wie vor von Energiearmut betroffen sind; betont, dass die soziale Dimension im Rahmen eines ambitionierteren Klimaschutzes von großer Bedeutung ist und dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, damit die Energiearmut so schnell wie möglich verhindert und überwunden wird; hebt hervor, dass die Energiepolitik gemäß dem Grundsatz eines gerechten Übergangs und in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern umgesetzt werden sollte; ist deshalb der Ansicht, dass die öffentliche Planung, stärkere Sozialpartnerschaften und ein vermehrtes Engagement der Zivilgesellschaft auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene grundlegend dafür sind, dass in sämtlichen Gesellschaftsbereichen auf faire, inklusive und sozial verträgliche Weise Klimaneutralität erzielt wird;
105. begrüßt die Annahme der europäischen Wasserstoffstrategie, in der Ziele für den Bau von 6 GW Elektrolyseleistung zur Erzeugung von grünem Wasserstoff in der EU bis 2024 und von 40 GW Elektrolyseleistung bis 2030 festgelegt sind; weist erneut darauf hin, dass die Dekarbonisierung bei der bestehenden Wasserstofferzeugung beschleunigt werden muss, indem die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff gesteigert wird; betont, dass die Erzeugung von auf fossilen Brennstoffen basierendem Wasserstoff so bald wie möglich eingestellt werden muss und stattdessen der Schwerpunkt auf sichere und nachhaltige Technologien gelegt werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sofort mit der sorgfältigen Planung dieses Ausstiegs zu beginnen, damit die Erzeugung fossilen Wasserstoffs rasch, vorhersehbar und unumkehrbar abnimmt und die Lebensdauer fossiler Erzeugungsanlagen nicht verlängert wird; stellt fest, dass sich eine Reihe von Produktionsstandorten für fossilen Wasserstoff in den Gebieten für einen gerechten Übergang befindet, und betont daher, dass wirksame Unterstützungsmaßnahmen erforderlich sind, die die Verringerung der Treibhausgasemissionen erleichtern und zur Umschulung und weiteren Beschäftigungsfähigkeit der lokalen Arbeitskräfte beitragen;
106. begrüßt die EU-Strategie für erneuerbare Offshore-Energie und das darin enthaltene Ziel, die Offshore-Kapazität Europas bis 2030 auf mindestens 60 GW und bis 2050 auf 340 GW zu erhöhen; betont, dass sichergestellt werden muss, dass die Umsetzung der Strategie der gesamten EU, einschließlich der Binnenmitgliedstaaten, zugutekommt;
107. ist davon überzeugt, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, dass die Verbraucher mehr Anreize haben, sich für nachhaltigere Energieformen zu entscheiden und aktiver zu sein; fordert die Kommission auf, die verbleibenden Hindernisse für den Eigenverbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen und Gemeinschaften im Bereich der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, insbesondere mit Blick auf einkommensschwache oder schutzbedürftige Haushalte, zu bewerten;
108. begrüßt die Initiative zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie (2003/96/EG), mit der sie in ein Instrument umgewandelt werden soll, das die Steuerpolitik an die Energie- und Klimaziele für 2030 und 2050 anpasst, wobei gleichzeitig die Auswirkungen, auch auf die Verbraucher sowie auf die Energie- und Verkehrsarmut, bewertet werden sollen; fordert die Mitgliedstaaten auf, gegebenenfalls eine Senkung der Steuern und Abgaben auf erneuerbare Energien in der gesamten EU in Erwägung zu ziehen und die finanziellen Anreize für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu stärken;
109. betont, dass Europa zwar auf die Verwirklichung seiner ambitionierten Ziele hinarbeitet, zum Erreichen der weltweiten Emissionsneutralität bis spätestens 2050 jedoch ein koordiniertes globales Vorgehen erforderlich ist; betont, dass die Entwicklungsländer in unterschiedlichem Maße auf internationale Unterstützung angewiesen sein werden, um den ökologischen Wandel zu vollziehen; betont, dass es wichtig ist, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu vertiefen und den Austausch bewährter Verfahren mit internationalen Partnern in den Bereichen Politikgestaltung und Wissenschaft, einschließlich Technologietransfer, zu intensivieren, um die Energieeffizienz und Investitionen in nachhaltige Energietechnologien und -infrastrukturen zu fördern;
110. begrüßt, dass die Kommission beabsichtigt, einen Aktionsplan für die Digitalisierung des Energiesektors anzunehmen, um die EU als Technologieführer zu positionieren und ein stärker integriertes Energiesystem mit intelligenten Lösungen in bestimmten Sektoren und einer besseren Finanzierung für den Zeitraum 2021–2027 zu ermöglichen; erinnert daran, wie wichtig es ist, Cybersicherheitsrisiken im Energiesektor entgegenzuwirken, um die Widerstandsfähigkeit der Energiesysteme sicherzustellen;
Forschung, Innovation, digitale Technologien und Weltraumpolitik
111. begrüßt die Rolle des Programms Horizont Europa und seinen Beitrag zur Klimaneutralität; ist der Ansicht, dass die Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa, einschließlich der Gemeinsamen Unternehmen, die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor fördern werden, sodass zur Verwirklichung des ökologischen Wandels beigetragen und gleichzeitig sichergestellt wird, dass nachhaltige Innovationen verfügbar, zugänglich und erschwinglich sind; betont, dass die Bürger besser über die Ergebnisse europäischer Projekte der Forschung und Entwicklung und über neue Technologien, einschließlich Leuchtturmprojekte, informiert werden müssen, wenn es gilt, die Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erhöhen und die Rolle der EU für die Bürger sichtbarer zu machen;
112. betont, dass stärkere Anreize für öffentliche und private Investitionen in Forschung, Innovation und die Einführung neuer nachhaltiger Technologien, auch in arbeitsintensiven Industriezweigen, sowie in notwendige neue Infrastrukturnetze und -projekte, die zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und des Übereinkommens von Paris beitragen, geschaffen werden müssen;
113. betont, dass für Kohärenz und Einheitlichkeit bei den Anreizen zur Förderung innovativer Technologien gesorgt werden muss, damit die für 2030 und 2050 gesteckten Ziele erreicht werden, wobei einerseits die Einführung bereits ausgereifter Technologien und andererseits Investitionen in neue Technologien, die entwickelt werden müssen, um das EU-Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 zu erreichen, angegangen werden müssen;
114. unterstreicht die grundlegende Rolle, die digitale Technologien bei der Unterstützung des ökologischen Wandels in der EU spielen können; betont, dass die Erholung der EU die Schaffung eines stabilen Regelungsrahmens und finanzieller Anreize auch für private Akteure voraussetzt, damit marktgesteuerte Fortschritte mit Blick auf Forschung, Innovation und Entwicklung im Bereich der nachhaltigen Technologien erzielt und sichergestellt werden;
115. betont, dass die Digitalisierung ein wesentlicher Faktor für die Integration des Energiesystems ist, da sie dynamische und miteinander verknüpfte Ströme von Energieträgern ermöglichen, vielfältigere Märkte miteinander verbinden und die erforderlichen Daten liefern kann, um Angebot und Nachfrage aufeinander abzustimmen; hebt das Potenzial hervor, das digitale Technologien mit Blick auf die Steigerung der Energieeffizienz und damit die Verringerung der Treibhausgasemissionen insgesamt bergen; weist darauf hin, dass die Kommission schätzt, dass der ökologische Fußabdruck von IKT zwischen 5 % und 9 % des weltweiten Stromverbrauchs und mehr als 2 % der weltweiten Treibhausgasemissionen ausmacht; betont, dass einer Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission über künstliche Intelligenz aus dem Jahr 2018 zufolge Rechenzentren und Datenübertragung zwischen 3 % und 4 % des gesamten Stromverbrauchs der EU ausmachen könnten; hebt hervor, dass die Kommission einen Anstieg des Stromverbrauchs der Rechenzentren um 28 % im Zeitraum von 2018 bis 2030 erwartet; betont, dass 47 % der von digitalen Geräten verursachten CO2‑Emissionen auf Verbrauchergeräte wie Computer, Smartphones, Tablets und andere vernetzte Geräte zurückzuführen sind; fordert daher Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks des IKT-Sektors, indem Energie- und Ressourceneffizienz sichergestellt werden, und bekräftigt das in der digitalen Strategie dargelegte Ziel, Rechenzentren bis spätestens 2030 klimaneutral und hochgradig energieeffizient zu machen;
116. weist erneut darauf hin, welch wichtigen Beitrag der Bereich Forschung und Innovationen zur Verwirklichung der im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziele und der Ziele des europäischen Grünen Deals leistet; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschung und Innovation zu unterstützen und die Haushaltsmittel der EU und der Mitgliedstaaten für Forschung und Innovationen im Bereich nachhaltige und sichere Energietechnologien und Innovationen insgesamt aufzustocken; fordert die Kommission auf, in Betracht zu ziehen, Technologien und innovative Lösungen, die zu einem klimaresistenten und integrierten Energiesystem beitragen, weiter zu unterstützen, unter anderem in Bereichen in denen Europa weltweit führend ist und über interne Wertschöpfungsketten verfügt; hält es für wesentlich, dass sich entscheidende Abschnitte der Wertschöpfungsketten für erneuerbare Energien in der EU befinden, damit die Klimaziele erreicht und den Europäern erhebliche wirtschaftliche Vorteile geboten werden; fordert geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der Rolle von europäischen Inhalten in der Lieferkette und in den Rechtsvorschriften für Energie aus erneuerbaren Quellen;
Klimawandel und Entwicklung
117. ist der Ansicht, dass die COP 26 eine Gelegenheit bietet, die Bemühungen zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere des Ziels Nr. 13 (Klimaschutz), zu erneuern; ist der Ansicht, dass die Agenda 2030 als Fahrplan für eine umweltverträglichere, gerechtere und nachhaltigere Zukunft dienen muss;
118. betont, wie wichtig ein menschenrechtsbasierter Ansatz bei den Klimaschutzmaßnahmen ist, damit dafür gesorgt ist, dass bei allen Maßnahmen die Menschenrechte aller Menschen geachtet und unterstützt werden;
119. fordert die Vertragsparteien des UNFCCC nachdrücklich auf, ihre Ziele in Bezug auf die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung daran im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris noch höher zu stecken und die Menschenrechtsdimension in ihre national festgelegten Beiträge und ihre Anpassungsmitteilung einzubeziehen; fordert das Sekretariat des UNFCCC auf, in Zusammenarbeit mit der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte Leitlinien dazu auszuarbeiten, wie der Schutz der Menschenrechte in die national festgelegten Beiträge und die Anpassungsmitteilung einbezogen werden kann;
120. ist sich der zahlreichen Belege dafür bewusst, dass die Auswirkungen des Klimawandels die Knappheit lebenswichtiger Ressourcen wie Ackerland verursachen und verschärfen, Ökosysteme, die der Existenzsicherung dienen, beschädigen oder zerstören, und die Häufigkeit und Schwere von Naturkatastrophen erhöhen, wodurch Konflikte, die Vertreibung von Bevölkerungsgruppen und humanitäre Krisen ausgelöst werden;
121. weist darauf hin, dass indigene, lokale und traditionelle Wissensformen gemäß dem Fünften Sachstandsbericht des IPCC eine wichtige Ressource für die Anpassung an den Klimawandel sind; bedauert, dass das Wissen der indigenen Völker nicht wirksam genutzt wird, wobei indigene Völker und in Stämmen lebende Völker und ihre Rechte in den rechtlichen, politischen und institutionellen Rahmenbedingungen vieler Länder nach wie vor nicht ausdrücklich anerkannt werden und die Umsetzung ihrer Rechte nach wie vor ein großes Problem darstellt;
122. beharrt darauf, dass in die operationellen Regeln des Mechanismus für nachhaltige Entwicklung unbedingt solide Garantien aufgenommen werden müssen, damit in allen Projekten im Rahmen dieses Mechanismus für den Klimaschutz und den Schutz der Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften gesorgt ist; betont, wie wichtig es ist, das Wissen indigener und lokaler Gemeinschaften über den Umweltschutz zu nutzen und dafür zu sorgen, dass ihre Stimme im Rahmen der internationalen Klimaschutzbemühungen gehört wird;
123. fordert die EU auf, bei der vollständigen Angleichung der WTO-Übereinkommen an das Übereinkommen von Paris eine Führungsrolle zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass ihre eigenen Handels- und Investitionsabkommen die Umsetzung des Übereinkommens von Paris und die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung nicht behindern, sondern diese vielmehr uneingeschränkt unterstützen;
Die Rolle des Europäischen Parlaments
124. ist der Ansicht, dass es ein fester Bestandteil der EU-Delegation sein sollte, da es internationalen Abkommen zustimmen muss und als Mitgesetzgeber eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris in der EU spielt; besteht daher darauf, dass es zur Teilnahme an den EU-Koordinierungstreffen bei der COP 26 in Glasgow berechtigt ist und vom Beginn der Verhandlungen an stets Zugang zu allen vorbereitenden Unterlagen erhält;
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125. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des UNFCCC mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien dieses Übereinkommens, die keine Mitgliedstaaten der EU sind, zu übermitteln.
- [1] ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1.
- [2] ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 30.
- [3] ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 28.
- [4] ABl. C 270 vom 7.7.2021, S. 2.
- [5] Angenommene Texte, P9_TA(2020)0212.
- [6] Angenommene Texte, P9_TA(2020)0382.
- [7] Angenommene Texte, P9_TA(2021)0143.
- [8] Angenommene Texte, P9_TA(2021)0277.
- [9] Bericht über die von IPBES und IPCC gemeinsam geförderte Arbeitstagung zu Biodiversität und Klimawandel, 10. Juni 2021.
- [10] Natali, S. M., et al., „Permafrost carbon feedbacks threaten global climate goals“ (Rückkopplung von Kohlenstofffreisetzung aus Permafrost bedroht die globalen Klimaziele), Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America, 118 (21), 25. Mai 2021.
- [11] Rigaud, K. K. et al., „Groundswell: Preparing for Internal Climate Migration“ (Vorbereitung auf die interne Klimamigration), Weltbankgruppe, 19. März 2018.
- [12] Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, „The trillion dollar climate finance challenge (and opportunity)“ (Die Billionen-Dollar-Herausforderung (und Chance) der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen), 27. Juni 2021.
- [13] Europäische Umweltagentur, „Building the foundations for fundamental change“ (Schaffung der Basis für einen grundlegenden Wandel), 4. Juni 2021.
- [14] Hänsel, M. C., Drupp, M. A., Johansson, D. J. A., Nesje, F., Azar, C., Freeman, M. C., Groom, B. und Sterner, T., „Climate economics support for the UN climate targets“ (Klimaökonomie unterstützt die Klimaziele der Vereinten Nationen), Nature Climate Change, 10, S. 781–789, 2020.
- [15] Kommuniqué, G7-Gipfel in Carbis Bay, 11. – 13. Juni 2021.
- [16] Oxfam, Confronting carbon inequalities in the European Union.„ “Why the European Green Deal must tackle inequality while cutting emissions. 7. Dezember 2020.
- [17] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2021 zu der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter (angenommene Texte, P9_TA(2021)0025).
- [18] Mediterranean Experts on Climate and Environmental Change, Risks associated to climate and environmental changes in the Mediterranean region (Mit Klimawandel und Umweltveränderungen verbundene Risiken in der Mittelmeerregion), 2019.
- [19] WWF Mediterranean Marine Initiative, The climate change effect in the Mediterranean. Six stories from an overheating sea (Auswirkungen des Klimawandels im Mittelmeerraum. Sechs Geschichten eines überhitzten Meeres), Rom, Italien, 2021.
- [20] COM(2021)0219.
- [21] Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1).
- [22] Bericht über die von IPBES und IPCC gemeinsam geförderte Arbeitstagung zu Biodiversität und Klimawandel, 10. Juni 2021.
- [23] Angenommene Texte, P9_TA(2020)0285.
- [24] Hochrangiges politisches Forum, Überprüfung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele durch das Hochrangige politische Forum 2018.
- [25] Die Klimaschutzpolitik der EU, Reaktion auf den weltweiten Notstand, Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS), März 2021.
- [26] EPRS, März 2021.
- [27] SWD(2020)0176.