Entschließungsantrag - B9-0586/2021Entschließungsantrag
B9-0586/2021

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Nicaragua

8.12.2021 - (2021/3000(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Anna Fotyga, Hermann Tertsch, Ryszard Czarnecki, Valdemar Tomaševski, Bogdan Rzońca, Elżbieta Rafalska, Elżbieta Kruk, Ladislav Ilčić, Adam Bielan, Witold Jan Waszczykowski, Carlo Fidanza
im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0581/2021

Verfahren : 2021/3000(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0586/2021
Eingereichte Texte :
B9-0586/2021
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B9-0586/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Nicaragua

(2021/3000(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nicaragua, insbesondere die Entschließung vom 8. Juli 2021 zur Lage in Nicaragua[1] und vom 8. Oktober 2020 zum Gesetz zur Registrierung „ausländischer Agenten“ in Nicaragua[2],

 unter Hinweis auf die vom Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) im Namen der EU abgegebenen Erklärungen zu Nicaragua, insbesondere diejenige vom 8. November 2021 zu den Wahlen in Nicaragua,

 unter Hinweis auf das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits[3],

 unter Hinweis auf die Verordnungen und Beschlüsse des Rates über restriktive Maßnahmen aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße in Nicaragua und den Beschluss des Rates vom 11. Oktober 2021 zur Verlängerung dieser Sanktionen bis zum 15. Oktober 2022[4],

 unter Hinweis auf die Resolution der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) vom 12. November 2021 zur Lage in Nicaragua,

 unter Hinweis auf die Verfügung des Präsidenten der Vereinigten Staaten vom 16. November 2021 zur Aussetzung der Einreise als Einwanderer und Nichteinwanderer von Personen, die für eine Politik oder Handlungen verantwortlich sind, die die Demokratie in Nicaragua bedrohen,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (IAMRK) vom 20. November 2021, in der sie ihre Zuständigkeit für Nicaragua bekräftigt und ihr Bedauern über die Entscheidung Nicaraguas zum Ausdruck bringt, die Charta der OAS vor dem Hintergrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen zu kündigen,

 unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, insbesondere auf die Artikel 7, 13 und 14,

 unter Hinweis auf den Bericht über den Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass in Nicaragua am 7. November 2021 Präsidentschafts- und Parlamentswahlen stattfanden, die von Daniel Ortega vor dem Hintergrund von Betrugsvorwürfen strategisch inszeniert wurden; in der Erwägung, dass der amtierende Präsident, der das Land seit 2007 regiert, seine Wiederwahl für eine fünfte Amtszeit in Folge sicherstellen konnte, wobei er nach Angaben des Obersten Wahlrats bei einer Wahlbeteiligung von 65 % etwa 75 % der abgegebenen Stimmen erringen konnte; in der Erwägung, dass die Wahlbeteiligung laut den Beobachtungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Nicaragua deutlich unter den vom Obersten Wahlrat veröffentlichten Zahlen liegt, wonach die Stimmenthaltungsquote bei etwa 81 % liegen soll;

B. in der Erwägung, dass Daniel Ortega kontinuierlich und strategisch jeden glaubwürdigen Wahlwettbewerb ausgehebelt hat, indem er die politischen Parteien an der Teilnahme hindert, die Integrität des Wahlprozesses durch die systematische und willkürliche Inhaftierung, Schikanierung und Einschüchterung von sieben potenziellen Präsidentschaftsvorkandidaten, fast 40 Führungspersönlichkeiten der Opposition, einschließlich Führungspersönlichkeiten der Studentenschaft und aus ländlichen Gebieten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und mehrere Vertreter der Privatwirtschaft, zerstört und gleichzeitig Druck auf den Finanzsektor ausübt; in der Erwägung, dass das Regime der Familie Ortega-Murillo, das stetig an Glaubwürdigkeit verliert und derzeit über kein demokratisches Mandat verfügt, Nicaragua nun auf autokratische Weise regiert und sich damit nicht von der Familie Somoza unterscheidet, die Ortega und die Sandinisten vor vier Jahrzehnten bekämpft haben;

C. in der Erwägung, dass die nicaraguanische Regierung die Bevölkerung Nicaraguas ihrer bürgerlichen und politischen Rechte, insbesondere der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, beraubt und dabei zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen verboten hat; in der Erwägung, dass die Regierung ihre eigenen förmlichen Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte und Grundfreiheiten im Rahmen der Verfassung Nicaraguas, der Interamerikanischen Demokratischen Charta und der internationalen Vereinbarungen, deren Vertragspartei das Land ist, eklatant ignoriert; in der Erwägung, dass die Diktatur in Nicaragua zur Aufrechterhaltung der Straflosigkeit eine Strategie verfolgt, die darin besteht, die weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen im Land zu verheimlichen und zu leugnen oder zu versuchen, diese zu rechtfertigen; in der Erwägung, dass diejenigen, die willkürlich verhaftet werden, mit politisch konstruierten und schwammigen strafrechtlichen Anschuldigungen konfrontiert werden, für die es keinerlei Beweise gibt, und zwar in Fällen, die durch schwerwiegende Verstöße gegen Verfahrensgarantien gekennzeichnet sind, was die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz deutlich macht;

D. in der Erwägung, dass es am Wahltag zahlreiche Berichte über Einschränkungen der Pressefreiheit gab, darunter auch, dass Reportern nicht gestattet wurde, sich den Wahllokalen zu nähern; in der Erwägung, dass neben vorübergehenden Festnahmen und der Beschlagnahmung von persönlichem Eigentum und Berufsausrüstung auch besonders schwere Fälle von Schikanen gegen Medien und Journalisten gemeldet wurden; in der Erwägung, dass die Medien verpflichtet waren, am Wahltag um 12 Uhr mittags im gesamten Land eine Rede des nicaraguanischen Diktators Daniel Ortega auszustrahlen; in der Erwägung, dass die Ausstrahlung von Wahlpropaganda über regierungsfreundliche Medien einen Verstoß gegen die geltenden nationalen Rechtsvorschriften darstellt; in der Erwägung, dass Maßnahmen ergriffen wurden, mit denen Journalisten und Medien an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert werden sollten, die u. a. darin bestanden, dass für internationale Medien tätige Journalisten, die vor Ort über die Wahlen berichten wollten, abgeschoben bzw. mit einem Einreiseverbot belegt wurden;

E. in der Erwägung, dass Beschäftigte des öffentlichen Sektors Berichten der IAMRK zufolge nicht nur gezwungen waren, für Ortega zu stimmen, sondern auch deutlich machen mussten, dass sie ihre Stimme abgegeben hatten, indem sie als Beweis entweder entsprechende Fotos bereitstellten oder ihre mit permanenter Tinte markierten Finger vorzeigten; in der Erwägung, dass diesen Beschäftigten des öffentlichen Sektors mit Entlassung gedroht wurde, wenn sie die genannten Anforderungen nicht erfüllten; in der Erwägung, dass auch über die Festnahme einer Führungspersönlichkeit der Studentenschaft und ähnliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen berichtet wurde, die nicht nachweisen konnten, dass sie ihre Stimme abgegeben hatten; in der Erwägung, dass Angaben zufolge mehreren Medizinstudierenden der Zugang zu öffentlichen und privaten Hochschulen sowie zu den Krankenhäusern, in denen sie ein Praktikum absolvierten, untersagt wurde; in der Erwägung, dass Berichten zufolge die gleichen Maßnahmen auch gegen medizinisches Personal in öffentlichen Krankenhäusern angewandt wurden, wo das Personal entlassen wurde;

F. in der Erwägung, dass die Regierung Ortega-Murillo an der Spitze eines autoritären und diktatorischen Regimes steht, das sämtliche Regierungsebenen und insbesondere die Sicherheitskräfte unter seiner Kontrolle hat und diejenigen, die eine abweichende politische Meinung haben und diese zum Ausdruck bringen, willkürlich verfolgt, schikaniert, bedroht und inhaftiert; in der Erwägung, dass es Belege dafür gibt, dass gezielte Operationen durchgeführt werden, bei denen Menschen, die vom Regime als politische Gegner angesehen werden, außergerichtlich hingerichtet und ermordet werden; in der Erwägung, dass diese schweren Menschenrechtsverletzungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit betrachtet und als solche strafrechtlich verfolgt werden sollten; in der Erwägung, dass Nicaragua zu einer Republik der Angst geworden ist und sehr viele Bürger gezwungen sind, Zuflucht im Exil zu suchen;

G. in der Erwägung, dass Organisationen der demokratischen Opposition Nicaraguas am 22. November 2021 förmliche Vermerke an die Außenminister und Gouverneure der Zentralamerikanische Bank für Wirtschaftsintegration (Banco Centroamericano de Integración Económica – BCIE) von Argentinien, Belize, Kolumbien, Costa Rica, El Salvador, Südkorea, Spanien, Guatemala, Honduras, Mexiko, Panama, der Dominikanischen Republik und Taiwan übermittelt haben, die allesamt Mitglieder des Rats der Gouverneure der BCIE und ihres Verwaltungsrats sind; in der Erwägung, dass darin gefordert wird, dass die BCIE alle Zahlungen an das Regime von der Achtung der Menschenrechte, der sofortigen Einstellung aller Repressionen und Angriffe gegen Medien und Bürger, deren Eigentum sowie der Einhaltung der Resolutionen der OAS abhängig macht, in denen die Mindestbedingungen für die Abhaltung freier und demokratischer Wahlen und die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit festgelegt sind; in der Erwägung, dass die Organisationen der demokratischen Opposition Nicaraguas betont haben, dass die BCIE ihre Finanzierung des Ortega-Murillo-Regimes nicht nur beibehalten, sondern sogar aufgestockt hat und dadurch zur wichtigsten finanziellen Unterstützerin der Diktatur geworden ist; in der Erwägung, dass andere internationale Finanzinstitutionen darüber informiert werden sollten, dass alle Bemühungen um die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua unterstützt werden müssen;

H. in der Erwägung, dass die IAMRK in ihrem Bericht von Oktober 2021 feststellte, dass in Nicaragua durch Repression, Korruption, Wahlbetrug und strukturelle Straflosigkeit ein Polizeistaat errichtet wurde, der von der Regierung geschaffen wurde, um ihren „unbefristeten Machterhalt und die Aufrechterhaltung von Privilegien und Immunitäten“ zu erreichen;

I. in der Erwägung, dass Nicaragua und Kuba die einzigen Länder Lateinamerikas sind, die das Römische Statut nicht ratifiziert haben, was eindeutig ihr mangelndes Engagement für Frieden und Sicherheit unter Beweis stellt;

1. verurteilt den undemokratischen Wahlprozess in Nicaragua, der gegen alle internationalen demokratischen Standards für glaubwürdige, inklusive, faire und transparente Wahlen verstößt; lehnt die Legitimität der Ergebnisse der rechtswidrigen Wahlen ab und erkennt keine der institutionellen Behörden an, die aus der Wahl hervorgegangen sind; betont, dass die Umgestaltung Nicaraguas in ein vollständig autokratisches Regime im Zuge der jüngsten Wahlen abgeschlossen wurde;

2. spricht der nicaraguanischen Nation seine Unterstützung aus, die nach wie vor Mitglied der Weltgemeinschaft ist, die den demokratischen Grundsätzen verpflichtet ist; ist der festen Überzeugung, dass die nicaraguanische Bevölkerung verdient, in den Genuss der Freiheiten und Rechte zu kommen, die in einer Demokratie geachtet werden; unterstützt daher alle Bemühungen um eine Rückkehr zur Demokratie durch freie und faire Wahlen im Einklang mit den einschlägigen internationalen Normen und Übereinkommen und der Interamerikanischen Demokratischen Charta, um den demokratischen Bestrebungen und den bürgerlichen Rechten der Bevölkerung Nicaraguas gerecht zu werden sowie internationalen Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft die Einreise in das Land zu ermöglichen; fordert die Wiederherstellung des Rechtsstatus der Oppositionsparteien, die willkürlich verboten wurden, und die sofortige Freilassung ihrer rechtswidrig inhaftierten Vorauswahlkandidaten sowie die sofortige Freilassung aller illegal inhaftierten politischen Gefangenen;

3. bedauert, dass die seit dem 5. Juni 2018 von der demokratischen Gemeinschaft und demokratischen Organisationen, einschließlich der OAS, unternommenen diplomatischen und technischen Initiativen zur Förderung der repräsentativen Demokratie und des Schutzes der Menschenrechte in Nicaragua erfolglos geblieben sind, da sie von der nicaraguanischen Regierung gänzlich ignoriert oder abgelehnt wurden; fordert eine engere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen demokratischen Partnern und Institutionen in Bezug auf den Einsatz von Diplomatie, Sanktionen und gegebenenfalls Visabeschränkungen, um die Rechenschaftspflicht für diejenigen zu fördern, die an der Unterstützung der undemokratischen Handlungen der Regierung Ortega-Murillo beteiligt sind;

4. bekräftigt die Solidarität der EU mit der nicaraguanischen Bevölkerung in ihrem Kampf für die Wiederherstellung der Demokratie und betont, dass jede Form von EU-Hilfen ihre tatsächlichen Begünstigten erreichen muss und nicht in die Hände der amtierende Regierung und der staatlichen Stellen gelangen darf; unterstützt die Erklärung des VP/HR, wonach die EU alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente in Betracht ziehen sollte, um angemessene zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich solcher, die über individuelle Beschränkungen hinausgehen könnten, wobei Maßnahmen vermieden werden sollten, die die Not der nicaraguanischen Bevölkerung möglicherweise noch vergrößern könnten;

5. weist darauf hin, dass Nicaragua vor dem Hintergrund des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Zentralamerika die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Menschenrechte einhalten und konsolidieren muss; bekräftigt, dass angesichts der derzeitigen Umstände die demokratische Klausel des Assoziierungsabkommens ausgelöst werden muss;

6. verurteilt die Gewalt und das systematische Vorgehen gegen führende Politiker der politischen Opposition, die Unterdrückung von Akteuren der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidigern und Medien und die weit verbreitete Straffreiheit für gegen sie begangene Verbrechen sowie die anhaltende Korruption durch Beamte der nicaraguanischen Regierung; weist darauf hin, dass diese Handlungen eine eindeutige Verletzung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit darstellen und nicht nur das anhaltende Versagen von Präsident Daniel Ortega, Vizepräsidentin Rosario Murillo und offiziellen Vertretern der nicaraguanischen Regierung unter Beweis stellen, diese Grundsätze und Werte zu verteidigen, sondern auch deutlich machen, dass sie nicht die Absicht haben, dies zu tun;

7. fordert die Staatsorgane Nicaraguas nachdrücklich auf, der Unterdrückung ein Ende zu setzen und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte, einschließlich der bürgerlichen und politischen Rechte, wiederherzustellen, insbesondere indem alle restriktiven Gesetze aufgehoben werden und der Rechtsstatus der Organisationen von Menschenrechtsverteidigern wiederhergestellt wird;

8. fordert erneut, dass alle willkürlich inhaftierten politischen Gefangenen, Oppositionsaktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten umgehend und bedingungslos freigelassen und die gegen sie eingeleiteten Verfahren aufgehoben werden; verurteilt den anhaltenden psychischen und körperlichen Missbrauch durch Polizei- und Strafvollzugsbehörden, dem sie ausgesetzt sind, und die Isolationshaft, in der sie festgehalten werden, ohne Zugang zu ihren Anwälten, Familien oder zu medizinischer Versorgung zu haben; fordert die Regierung auf, umgehend sämtliche einschlägigen Beweise dafür vorzulegen, dass die Inhaftierten noch am Leben sind, sowie Angaben zu deren Aufenthaltsort; lehnt die Entscheidung des Ortega-Regimes ab, die Gerichtsverfahren gegen sie einzufrieren, was dazu führt, dass sie auf unbestimmte Zeit in Untersuchungshaft sitzen;

9. fordert Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht für alle Opfer durch unparteiische, gründliche und unabhängige Untersuchungen und Wahlen im Einklang mit den Gesetzen, internationalen Verpflichtungen und Zusagen Nicaraguas;

10. fordert die Mitgliedstaaten und den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gemäß den Artikeln 13 und 14 des Römischen Statuts auf, über den Internationalen Strafgerichtshof eine förmliche Untersuchung über Nicaragua und Daniel Ortega wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Artikel 7 des Römischen Statuts einzuleiten, für die der nicaraguanische Staat und Daniel Ortega selbst verantwortlich sind, nämlich Mord, Deportation oder Zwangsverschickung von Personen, Inhaftierung oder sonstiger Freiheitsentzug unter Verstoß gegen grundlegende Regeln des Völkerrechts, Folter, Vergewaltigung oder jede andere Form sexueller Gewalt vergleichbarer Schwere, politische Verfolgung, Verschwindenlassen und andere unmenschliche Handlungen; betont, dass diese Handlungen Teil einer staatlichen Politik der Diktatur Daniel Ortegas sind und seit April 2018 verschärft wurden;

11. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Lage vor Ort durch ihre Vertreter vor Ort und die Botschaften in Nicaragua genau zu überwachen, die Ausstellung von Notfallvisa zu ermöglichen und vorübergehende Zuflucht aus politischen Gründen in den Mitgliedstaaten zu gewähren;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, dem Zentralamerikanischen Parlament, der Lima-Gruppe sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Nicaragua zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2021
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