Entschließungsantrag - B9-0597/2021Entschließungsantrag
B9-0597/2021

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Lage an der ukrainischen Grenze und in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine

13.12.2021 - (2021/3010(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Michael Gahler, Rasa Juknevičienė, Paulo Rangel, Sandra Kalniete, Jerzy Buzek, Andrius Kubilius, Radosław Sikorski, Traian Băsescu, Vladimír Bilčík, Tomasz Frankowski, Andrzej Halicki, Andrey Kovatchev, David Lega, Miriam Lexmann, Antonio López-Istúriz White, Janina Ochojska, Michaela Šojdrová, Eugen Tomac, Isabel Wiseler-Lima, Aušra Maldeikienė
im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0594/2021

Verfahren : 2021/3010(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0597/2021
Eingereichte Texte :
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Angenommene Texte :

B9-0597/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage an der ukrainischen Grenze und in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine

(2021/3010(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland und zur Ukraine,

 unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

 unter Hinweis auf die Schlussakte von Helsinki vom 1. August 1975 und ihre Nachfolgedokumente,

 unter Hinweis auf die Charta von Paris für ein neues Europa, die auf dem Sondergipfel der KSZE, der vom 19. bis 21. November 1990 stattfand, angenommen wurde,

 unter Hinweis auf das Maßnahmenpaket für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, das am 12. Februar 2015 in Minsk angenommen und unterzeichnet und am 17. Februar 2015 durch die Resolution 2202 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen als Ganzes bestätigt wurde,

 unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits und insbesondere auf Titel II bezüglich des politischen Dialogs und der Annäherung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik[1],

 unter Hinweis auf den ersten Cybersicherheitsdialog zwischen der EU und der Ukraine vom 3. Juni 2021,

 unter Hinweis auf die Charta für eine strategische Partnerschaft zwischen den USA und der Ukraine, die am 10. November 2021 von US-Außenminister Antony Blinken und dem ukrainischen Außenminister Dmytro Kuleba unterzeichnet wurde,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 24. November 2021 zu dem russischen Dekret über vereinfachte Handelsmaßnahmen, mit dem die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine verletzt werden,

 unter Hinweis auf die Videokonferenz zwischen Präsident Biden und Präsident Putin vom 7. November 2021, in der die Frage des Massenaufmarschs russischer Streitkräfte an der Grenze zur Ukraine erörtert wurde,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Russische Föderation ihre Militärpräsenz an ihrer Süd- und Westgrenze zur Ukraine und auf der besetzten Krim wieder stetig verstärkt hat, wobei insgesamt etwa 100 000 Mann zusammengezogen wurden; in der Erwägung, dass dieser Aufmarsch als noch umfangreicher gilt als vorherige Militäraufmarsch im Frühjahr dieses Jahres;

B. in der Erwägung, dass mehr als sechs Jahre seit der Annahme der Minsker Vereinbarungen und mehr als sieben Jahre seit der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim durch die Russische Föderation und dem Beginn des Krieges in der Ukraine vergangen sind;

C. in der Erwägung, dass die Destabilisierung der Ostukraine durch die Russische Föderation über ihre Stellvertreterkräfte in den sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk seit 2014 andauert; in der Erwägung, dass infolge des Konflikts über 14 000 Menschen ums Leben gekommen und fast zwei Millionen Menschen zu Binnenvertriebenen geworden sind;

D. in der Erwägung, dass die Europäische Union das von Präsident Putin am 15. November 2021 unterzeichnete russische Dekret über vereinfachte Handelsregeln missbilligt, mit dem Maßnahmen für zulässig erklärt werden, mit denen die Ein- und Ausfuhr von Waren in die Teile bzw. aus den Teilen der Gebiete Donezk und Luhansk, die vorübergehend nicht von der Regierung der Ukraine kontrolliert werden, ausgeweitet werden soll; in der Erwägung, dass mit dem Dekret darauf abgezielt wird, die vorübergehend nicht von der Ukraine kontrollierten Teile der Gebiete Donezk und Luhansk noch stärker von der Ukraine zu trennen, was im Widerspruch zu den Zielen der Minsker Vereinbarungen steht;

E. in der Erwägung, dass in der Charta für die strategische Partnerschaft zwischen den USA und der Ukraine festgelegt ist, dass die Vereinigten Staaten und die Ukraine beabsichtigen, eine Reihe substanzieller Maßnahmen zur Verhinderung direkter und hybrider externer Aggressionen gegen die Ukraine fortzusetzen und Russland für diese Aggressionen und Verstöße gegen das Völkerrecht zur Rechenschaft zu ziehen, darunter die Besetzung und versuchte Annexion der Krim und der unter der Führung Russlands betriebene bewaffnete Konflikt in Teilen der ukrainischen Gebiete Donezk und Luhansk sowie Russlands anhaltendes böswilliges Verhalten;

F. in der Erwägung, dass Präsident Putin am 1. Dezember 2021 erklärte, er erwarte von der NATO rechtlich bindende Garantien, dass sie keine weiteren Osterweiterungen durchführen werde; in der Erwägung, dass die Präsidenten Biden und Putin am 7. Dezember 2021 eine Videokonferenz abhielten, in der Präsident Biden ankündigte, die Vereinigten Staaten würden im Fall eines Einmarschs Russlands in die Ukraine scharfe Wirtschaftssanktionen verhängen und die militärische Unterstützung für die Ukraine verstärken;

1. unterstützt die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen; bekräftigt, dass es die Politik der EU, die rechtswidrige Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol nicht anzuerkennen, nachdrücklich unterstützt;

2. verurteilt den aktuellen groß angelegten Aufmarsch russischer Streitkräfte an der Grenze zur Ukraine; weist darauf hin, dass es sich um den zweiten derartigen Aufmarsch in diesem Jahr handelt, und stellt fest, dass dort etwa 100 000 Soldaten sowie eine beträchtliche Anzahl von Panzer- und Artillerieeinheiten zusammengezogen worden sein sollen; unterstreicht, dass dieser Militäraufmarsch mit einer dramatischen Ausweitung der Kriegsrhetorik auf russischer Seite einhergeht;

3. vertritt die Auffassung, dass die EU ihre Schlüsse aus dem zutiefst beunruhigenden Aufmarsch russischer Streitkräfte an der Grenze zur Ukraine ziehen muss; fordert Russland auf, sofort der Praxis ein Ende zu setzen, die darin besteht, mit dem ungerechtfertigten Aufmarsch seiner Streitkräfte Drohgebärden gegenüber seinen Nachbarstaaten zu zeigen, sowie alle laufenden Provokationen einzustellen und von künftigen Provokationen abzusehen und die Lage zu deeskalieren, indem es seine Streitkräfte im Einklang mit seinen internationalen Verpflichtungen in ihre festen Stützpunkte zurückzieht;

4. bekräftigt, dass der Aufmarsch russischer Streitkräfte auch eine Bedrohung für Stabilität, Sicherheit und Frieden in Europa ist, weshalb ein sicherheitspolitischer Dialog zwischen der EU und der Ukraine ambitioniert sein und zu einer übereinstimmenden Bewertung der sicherheitspolitischen Herausforderungen vor Ort beitragen sollte; betont, dass befreundete Länder ihre militärische Unterstützung für die Ukraine und die Lieferung von Verteidigungswaffen an das Land ausweiten sollten, was im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen steht, der individuelle und kollektive Selbstverteidigung ermöglicht; fordert, dass Russland seine Streitkräfte aus den sogenannten Volksrepubliken Luhansk und Donezk abzieht und der Ukraine die Kontrolle über die Autonome Republik Krim und die Stadt Sewastopol zurückgibt;

5. betont, dass der regelmäßige Aufmarsch russischer Streitkräfte an der Grenze zur Ukraine ein Instrument ist, um politische Zugeständnisse des Westens auf Kosten der Ukraine zu erzwingen; bekräftigt seine feste Überzeugung, dass alle Länder das Recht haben, unabhängig und frei von Einflussnahme von außen über ihre Mitgliedschaft in politischen Bündnissen und Militärbündnissen zu befinden, was auch mit der Charta von Paris für ein neues Europa im Einklang steht; ist der Ansicht, dass die Europäische Union den Forderungen Russlands nach Zugeständnissen auf Kosten der Ukraine nicht nachkommen darf; weist erneut darauf hin, dass es die russische Seite als Schwäche empfände, wenn der Westen Kompromisse einginge oder Beschwichtigungspolitik betriebe, und dass die russische Seite auf diese Weise nur darin bestärkt würde, ihre aggressive Vorgehensweise auszuweiten;

6. hebt hervor, dass der Aufmarsch russischer Streitkräfte auch Teil einer umfassenderen Strategie der hybriden Kriegführung Russlands gegen die Europäische Union ist, indem es Chaos und Verwirrung in seinen Nachbarländern sowie an seinen Grenzen zur und in der Europäischen Union stiftet; weist erneut darauf hin, dass Russland eine vielfältige Drohkulisse – militärische Drohungen, digitale Bedrohungen, die Frage von Energielieferungen und Desinformationen – aufbaut und dabei das offene System der EU ausnutzt, um die EU zu schwächen, wobei Russland genau weiß, dass seine Kapazitäten in einer direkten wirtschaftlichen oder militärischen Konfrontation um ein Vielfaches geringer sind als die der euroatlantischen Gemeinschaft als Ganzes; ist der Ansicht, dass sich die EU bewusst sein muss, wo ihre offenen Flanken und die ihre Partner liegen, und die Widerstandsfähigkeit stärken muss, damit hybride Angriffe wirksam bekämpft werden können;

7. betont, dass die Europäische Union bereit sein muss, der Russischen Föderation eine überaus deutliche Warnung zu übermitteln, dass militärische Feindseligkeiten nicht nur inakzeptabel sind, sondern auch mit einem hohen wirtschaftlichen und politischen Preis einhergehen; fordert den Rat auf, bereits jetzt mit der Vorbereitung eines neuen Sanktionspakets zu beginnen, das sich gegen die Russische Föderation, an der Planung etwaiger Invasionseinsätze beteiligte Personen im Offizierskorps ihrer Teilstreitkräfte sowie gegen das unmittelbare Umfeld des russischen Präsidenten und mit dem Regime in Verbindung stehende Oligarchen und ihre Familienangehörigen richtet; fordert, dass diese Sanktionen das Einfrieren finanzieller und physischer Vermögenswerte in der EU, Einreiseverbote und den Ausschluss Russlands aus dem Zahlungssystem SWIFT umfassen, wodurch russische Unternehmen vom internationalen Finanzmarkt abgeschnitten würden und der Kauf russischer Staatsanleihen auf den Primär- und Sekundärmärkten verboten würde; fordert nachdrücklich, dass diese Sanktionen in Abstimmung mit den USA, dem Vereinigten Königreich und anderen gleichgesinnten demokratischen Staaten verhängt werden;

8. begrüßt sämtliche restriktiven Maßnahmen, die die EU infolge der rechtswidrigen Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol ergriffen hat; fordert die umgehende Freilassung aller rechtswidrig auf der Halbinsel Krim und in Russland festgesetzten und inhaftierten ukrainischen Bürgerinnen und Bürger und missbilligt die fortwährenden Menschenrechtsverletzungen auf der besetzten Krim und in den besetzten Teilen der Ostukraine sowie die groß angelegte Verleihung der russischen Staatsbürgerschaft (durch Ausgabe russischer Reisepässe) an die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger; vertritt die Auffassung, dass die Sanktionen so lange gelten sollten, bis Russland die Bedingungen für ihre Aufhebung erfüllt;

9. hält es für überaus wichtig, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um Russland davon abzuhalten, die geltenden EU-Sanktionen zu umgehen; vertritt die Auffassung, dass die EU zu diesem Zweck ihre geltenden Vorschriften überprüfen und überarbeiten sollte, um verschiedene Schlupflöcher zu schließen, damit die Sanktionen wirksamer werden und dazu führen, dass Russland einen erheblich höheren Preis für seine unfreundlichen Handlungen zahlen muss;

10. fordert die EU auf, ihre Abhängigkeit von russischen Energieträgern zu verringern, und fordert daher die Organe der EU und alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Erdgasfernleitung Nord Stream 2 im Fall eines bewaffneten Angriffs auf die Ukraine nicht in Betrieb genommen wird, unabhängig davon, ob sie zu gegebener Zeit den Bestimmungen der EU-Erdgasrichtlinie[2] genügt, und dass die Errichtung der umstrittenen Kernkraftwerke, die von Rosatom gebaut werden, eingestellt wird;

11. betont, dass russischer Reichtum und russische Investitionen unklaren Ursprungs in den Mitgliedstaaten der EU nicht länger willkommen sein sollten, sondern die Mitgliedstaaten die geltenden Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche ordnungsgemäß anwenden sollten; fordert die Kommission und den Rat auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, die darauf gerichtet sind, die strategischen Investitionen des Kreml in der EU einzudämmen, die zu subversiven Zwecken und mit dem Ziel getätigt werden, demokratische Prozesse und Institutionen zu schwächen und Korruption zu verbreiten;

12. fordert Russland und die von Russland unterstützten Separatisten auf, die Waffenstillstandsvereinbarung einzuhalten; fordert Russland auf, sich konstruktiv am Normandie-Format und der trilateralen Kontaktgruppe zu beteiligen und seine internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen der Minsker Vereinbarungen und des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, umzusetzen; legt dem Rat nahe, den Umfang seiner Sanktionen so auszuweiten, dass auch die Ausgabe russischer Reisepässe und die Organisation rechtswidriger Wahlen auf der Krim darunter fallen, und dafür zu sorgen, dass Russland für die Verhinderung der Umsetzung der Minsker Abkommen und die Blockierung der Gespräche im Normandie-Format einen höheren Preis zahlen muss; fordert den Internationalen Strafgerichtshof auf, die von der russischen Seite und ihren Statthaltern auf der Halbinsel Krim und in der Ostukraine begangenen Verbrechen zu untersuchen; hebt hervor, dass dem Internationalen Gerichtshof und Fällen der universellen Gerichtsbarkeit in dieser Hinsicht große Bedeutung zukommen kann; ist der Ansicht, dass die politische und militärische Führung der De-facto-Organe der sogenannten Volksrepubliken Luhansk und Donezk im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte mit Sanktionen belegt werden sollte;

13. bekräftigt seine Unterstützung für die internationale Untersuchung der Umstände des tragischen Abschusses des Flugs MH17 der Malaysian Airlines, der möglicherweise ein Kriegsverbrechen darstellt, und bekräftigt seine Forderung, die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen;

14. fordert die EU nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit den USA und anderen gleichgesinnten Partnern ein Bündnis zur weltweiten Verteidigung der Demokratie aufzubauen und zu stärken und ein Instrumentarium zur Verteidigung der Demokratie vorzuschlagen, das gemeinsame Maßnahmen in Bezug auf Sanktionen, Maßnahmen gegen illegale Finanzströme, strenge Vorschriften über die Konditionalität der wirtschaftlichen und finanziellen Unterstützung, internationale Ermittlungen und eine ambitionierte Agenda zur Unterstützung von Freiheit und Demokratie, Menschenrechtsverteidigern und Verfechtern der Demokratie umfassen sollte;

15. verurteilt, dass Präsident Putin ein Dekret über vereinfachte Handelsregeln unterzeichnet hat, mit dem Maßnahmen für zulässig erklärt werden, mit denen die Ein- und Ausfuhr von Waren in die Teile bzw. aus den Teilen der Gebiete Donezk und Luhansk, die vorübergehend nicht von der Regierung der Ukraine kontrolliert werden, ausgeweitet werden soll; betont, dass durch solche einseitigen Maßnahmen die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine verletzt werden, auch im Hinblick auf Zollkontrollen;

16. begrüßt die Einrichtung der internationalen Krim-Plattform; hält die Plattform für ein wichtiges Instrument, um das Thema der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim auch künftig ganz oben auf der internationalen Tagesordnung zu behandeln; bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass die EU diese Initiative nachdrücklich unterstützt und hochrangige Vertreter der EU und der Mitgliedstaaten bei ihrer Gründung zugegen waren;

17. fordert das russische Volk auf, der allgegenwärtigen staatlichen Propaganda, in der der Westen als Feind des russischen Volkes und des russischen Staates hingestellt wird, keinen Glauben zu schenken; bekräftigt, dass Demokratie und Freiheit nur für die korrupten russischen Eliten, nicht aber für das Volk eine Gefahr darstellen; bringt seinen Wunsch zum Ausdruck, mit einem demokratischen Russland in einen Dialog zu treten und die künftigen Beziehungen auszubauen; stellt fest, dass das russische Volk durch die nach außen und innen aggressive Politik nach dem Motto „Kreml zuerst!“ schikaniert wird; bekräftigt, dass Demokratie und Freiheit die wirksamste Antwort auf autoritäre und aggressive Regierungsformen sind;

18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie dem Präsidenten, der Regierung und der Werchowna Rada der Ukraine und dem Präsidenten, der Regierung und der Staatsduma der Russischen Föderation zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 15. Dezember 2021
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