Entschließungsantrag - B9-0062/2022Entschließungsantrag
B9-0062/2022

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Delegierten Verordnung der Kommission vom 29. September 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Fälle, in denen Identitätsdaten für die Zwecke der Erkennung von Mehrfachidentitäten als identisch oder ähnlich angesehen werden können

14.1.2022 - (C(2021)05057 – 2021/2912(DEA))

eingereicht gemäß Artikel 111 Absatz 3 der Geschäftsordnung

Juan Fernando López Aguilar
im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

Verfahren : 2021/2912(DEA)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0062/2022
Eingereichte Texte :
B9-0062/2022
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B9‑0062/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Delegierten Verordnung der Kommission vom 29. September 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Fälle, in denen Identitätsdaten für die Zwecke der Erkennung von Mehrfachidentitäten als identisch oder ähnlich angesehen werden können

(C(2021)05057 – 2021/2912(DEA))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung der Kommission (C(2021)05057),

 gestützt auf Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816[1], insbesondere auf Artikel 28 Absatz 5,

 gestützt auf Artikel 111 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

A. in der Erwägung, dass in Artikel 3 der Delegierten Verordnung der Kommission festgelegt ist, dass die Fälle, in denen Identitätsdaten als ähnlich angesehen werden können, in deren Anhang II aufgeführt sind;

B. in der Erwägung, dass in Anhang II Nummer 2 der Delegierten Verordnung der Kommission festgelegt ist, dass, „[d]amit Identitätsdaten als ähnlich angesehen werden können, […] eu-LISA einen Algorithmus zur Berechnung der Ähnlichkeit von Identitätsdaten zwischen verschiedenen Datenfeldern aus verschiedenen EU-Informationssystemen“ verwendet;

C. in der Erwägung, dass es in Anhang II Nummer 2 der Delegierten Verordnung der Kommission ferner heißt, dass „[d]ieser Algorithmus […] auf zuvor festgelegten Schwellenwerten für Ähnlichkeit“ beruht;

D. in der Erwägung, dass in Anhang II Nummer 2 der Delegierten Verordnung der Kommission außerdem festgelegt ist, dass „[eu-LISA b]ei der Festlegung dieses Algorithmus […] von Sachverständigen der Kommission, der Mitgliedstaaten sowie der Agenturen der Union, die die EU-Informationssysteme und ‑Interoperabilitätskomponenten nutzen, unterstützt und beraten“ wird;

E. in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 28 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/818 verpflichtet ist, delegierte Rechtsakte zur Festlegung der Verfahren für die Bestimmung der Fälle, in denen Identitätsdaten als identisch oder ähnlich angesehen werden können, zu erlassen;

F. in der Erwägung, dass in der delegierten Verordnung der Kommission eindeutig nicht die Verfahren für die Bestimmung der Fälle festgelegt werden, in denen Identitätsdaten als ähnlich angesehen werden können, sondern diese Befugnis an eu-LISA und an Sachverständige der Kommission, der Mitgliedstaaten und der Agenturen der Union, die die EU-Informationssysteme und ‑Interoperabilitätskomponenten der EU nutzen, weiterübertragen wird;

1. erhebt Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission;

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission zu übermitteln und sie darauf hinzuweisen, dass die Delegierte Verordnung nicht in Kraft treten kann;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 18. Januar 2022
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen