ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Erfordernis eines vordringlichen Aktionsplans der EU zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit inner- und außerhalb der EU in Anbetracht des russischen Einmarschs in die Ukraine
16.3.2022 - (2022/2593(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Herbert Dorfmann, Siegfried Mureşan
im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0160/2022
B9‑0162/2022
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Erfordernis eines vordringlichen Aktionsplans der EU zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit inner- und außerhalb der EU in Anbetracht des russischen Einmarschs in die Ukraine
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland und zur Ukraine,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Führung des Europäischen Parlaments zur Ukraine vom 16. und 24. Februar 2022,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Präsidenten des Europäischen Rates und der Präsidentin der Kommission vom 24. Februar 2022 zur beispiellosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. Februar 2022,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. März 2022 zu Russlands Aggression gegen die Ukraine[1],
– unter Hinweis auf die am 2. März 2022 angenommene Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Aggression gegen die Ukraine,
– unter Hinweis auf die auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs der EU am 10./11. März 2022 abgegebene Erklärung von Versailles,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. November 2021 über den Notfallplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit in Krisenzeiten (COM(2021)0689),
– unter Hinweis auf Artikel 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Russische Föderation am 24. Februar 2022 grundlos und ungerechtfertigterweise in die Ukraine einmarschiert ist;
B. in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union eine erste Reihe von Sanktionen gegen Russland angenommen hat, darunter gezielte Sanktionen gegen Einzelpersonen sowie wirtschaftliche und finanzielle Sanktionen und Handelsbeschränkungen, und dass er in enger Abstimmung mit den transatlantischen Verbündeten und anderen gleich gesinnten internationalen Partnern weitere Sanktionen vorbereitet;
C. in der Erwägung, dass die Schäden an der zivilen Infrastruktur in der Ukraine unter anderem die Häfen am Schwarzen Meer betreffen, was zu einer vollständigen Blockade des Handels auf dem Seeweg geführt hat und die Ausfuhr lebensnotwendiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse in verschiedene Regionen, darunter die Europäische Union, behindert;
D. in der Erwägung, dass aufgrund des Bodenkriegs in der Ukraine außerdem das Pressen von Ölsaaten ausgesetzt wurde und für einige Kulturpflanzen Anforderungen mit Blick auf Ausfuhrgenehmigungen eingeführt wurden und dass der Binnenverkehr von Waren, insbesondere von Lebensmitteln, Futtermitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, verhindert wird, was zu einer gravierenden Nahrungsmittelknappheit in der Ukraine und zu einem Mangel an Beständen für den Transport in andere Länder führt;
E. in der Erwägung, dass die Russische Föderation und die Ukraine zu den weltweit bedeutendsten Produzenten landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse gehören; in der Erwägung, dass die beiden Länder zusammen etwa 30 % am Weltmarkt für Weizen halten;
F. in der Erwägung, dass Angaben der Welternährungsorganisation (FAO) zufolge 2021 entweder die Russische Föderation oder die Ukraine (oder beide) zu den jeweils drei wichtigsten Ausfuhrländern von Weizen, Mais, Raps, Sonnenblumensaat und Sonnenblumenöl weltweit gehörten und die Russische Föderation das wichtigste Ausfuhrland weltweit für Stickstoffdünger und der zweitgrößte Lieferant für Kalidünger und für Phosphordünger war;
G. in der Erwägung, dass die weltweite Versorgungslücke, die sich aus einem plötzlichen und scharfen Rückgang der Ausfuhren der beiden Länder von Getreide und Sonnenblumensaat ergeben würde, Schätzungen der FAO zufolge die internationalen Preise für Lebens- und Futtermittel deutlich über die ohnehin gestiegenen Werte klettern lassen könnte;
H. in der Erwägung, dass die EU Weizen nicht nur ein-, sondern auch ausführt, und zwar insbesondere in die Länder des Nahen Ostens und Nordafrikas, die jährlich etwa 6 Millionen Tonnen Weizen aus der EU erhalten;
I. in der Erwägung, dass die Simulationen der FAO nahelegen, dass die Zahl unterernährter Menschen 2022 und 2023 weltweit dramatisch ansteigen könnte, wenn der Konflikt dazu führt, dass die Lebensmittelausfuhren aus der Ukraine und der Russischen Föderation unvermittelt und über einen längeren Zeitraum sinken;
J. in der Erwägung, dass die Priorität der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten darin besteht, Ernährungssicherheit und den Zugang zu Nahrungsmitteln für jedermann sicherzustellen; in der Erwägung, dass die Europäische Union außerdem eine besondere Verantwortung für die internationale Ernährungssicherheit – insbesondere in den Mittelmeerländern – trägt;
K. in der Erwägung, dass die EU nicht nur in strategischen Bereichen wie Verteidigung oder Energieversorgung unabhängiger werden, sondern auch in der Lage sein muss, die Ernährungssicherheit jederzeit sicherzustellen, indem sie ihre Produktionskapazitäten in den Bereichen, in denen sie in hohem Maße auf Einfuhren angewiesen ist, ausweitet; in der Erwägung, dass diese Krise deutlich macht, dass Ernährungssicherheit nicht als selbstverständlich angesehen werden kann; in der Erwägung, dass die europäische Lebensmittelerzeugung als strategischer Bereich betrachtet werden sollte;
L. in der Erwägung, dass die Europäische Union auf den Grundsätzen der Solidarität gründet und dass die Schwächsten am stärksten unter den Konsequenzen zu leiden haben werden, wenn jetzt nicht gehandelt wird;
M. in der Erwägung, dass diese Krise sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf den Agrar- und Lebensmittelsektor zeitigt, wobei die direkten Auswirkungen mit der Unterbrechung des Handels mit Russland und der Ukraine und die indirekten Auswirkungen mit der Volatilität der Preise und der Produktionskosten zusammenhängen;
N. in der Erwägung, dass die Europäische Union infolge der von der COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise darauf abzielt, strategische Wertschöpfungsketten – darunter auch die Lebensmittelkette – zu stärken; in der Erwägung, dass die europäische Produktion landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse gefördert werden muss, um in Krisenzeiten die Kontinuität der Lebensmittelversorgungskette sicherzustellen;
O. in der Erwägung, dass sich der höhere Preis von Energie, Brennstoffen, Rohstoffen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen in hohem Maße im Agrar- und Lebensmittelsektor niederschlägt und zu einem erheblichen Anstieg der Produktionskosten führt, der die Produktionskontinuität gefährdet und Unterbrechungen in der Lieferkette nach sich ziehen könnte; in der Erwägung, dass Russland am 4. März 2022 infolge seines Einmarschs in die Ukraine eine Aussetzung seiner Ausfuhren von Mineraldüngern angekündigt hat;
P. in der Erwägung, dass die Preise für Ausgangsstoffe für Düngemittel historische Höchststände erreicht haben; in der Erwägung, dass der Rückgriff auf verarbeitete Gülle die Düngemittelkosten für Landwirte senken könnte;
Q. in der Erwägung, dass das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarkts eine Voraussetzung für die Sicherstellung der Ernährungssicherheit ist; in der Erwägung, dass die ungarische Regierung vor Kurzem beschlossen hat, aufgrund des russischen Einmarschs in die Ukraine alle Getreideausfuhren zu untersagen, was sowohl gegen die Verpflichtungen des Landes gemäß dem Vertrag als auch gegen die Solidarität innerhalb der EU verstößt;
R. in der Erwägung, dass die Erschöpfung der Tierfutterbestände für viele Zuchtbetriebe schwerwiegende Folgen haben wird;
S. in der Erwägung, dass sich der Agrar- und Lebensmittelsektor noch nicht von der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Krise erholt hat, von der die Schweinefleisch- und Geflügelerzeuger besonders hart getroffen wurden;
T. in der Erwägung, dass die Verwirklichung der Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ in Bezug auf eine nachhaltige Erzeugung sowie einen nachhaltigen Vertrieb und Verbrauch in den kommenden Jahren zu einer Verringerung der Produktivität von Ackerflächen in der Europäischen Union führen wird; in der Erwägung, dass die Zukunft der Ernährungssicherheit in der Europäischen Union direkt mit den Zielen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und des Grünen Deals im Zusammenhang steht; in der Erwägung, dass diese Bestrebungen nicht dazu führen dürfen, dass die Abhängigkeit von Einfuhren aus Drittländern zunimmt, zumal dies die Ernährungssicherheit gefährden würde;
U. in der Erwägung, dass die Entwicklung von neuen biologischen Pflanzenschutzmitteln und von auf Proteinen basierenden Biokontrolllösungen das Potenzial hat, die Pflanzengesundheit und die entsprechenden Erträge zu verbessern, und dass so landwirtschaftliche chemische Erzeugnisse ergänzt oder ersetzt werden können;
1. verurteilt auf das Schärfste den rechtswidrigen, nicht provozierten und ungerechtfertigten militärischen Überfall auf die Ukraine durch die Russische Föderation und deren Einmarsch in das Land sowie die Beteiligung von Belarus an diesem Überfall;
2. fordert die Russische Föderation auf, unverzüglich alle militärischen Operationen in der Ukraine einzustellen, alle militärischen und paramilitärischen Kräfte und sämtliche militärische Ausrüstung bedingungslos aus dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen und die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen uneingeschränkt zu achten;
3. bekundet seine ungeteilte Solidarität mit dem ukrainischen Volk, das bereits acht Jahre Krieg in seinem Land erlitten hat, und verurteilt das Vorgehen Russlands gegen die Ukraine auf das Schärfste;
4. bedauert zutiefst den Verlust von Menschenleben und das menschliche Leid, die durch den Überfall Russlands verursacht werden, und betont, dass Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Infrastruktureinrichtungen sowie wahllose Angriffe nach dem humanitären Völkerrecht verboten sind und somit Kriegsverbrechen darstellen;
5. begrüßt, dass der Rat prompt Sanktionen mit dem Ziel erlassen hat, die Russische Föderation dazu zu bringen, ihre Angriffe auf die Ukraine einzustellen; besteht jedoch angesichts der jüngsten Aggressionen, einschließlich der Angriffe auf Wohngebiete und die zivile Infrastruktur, darauf, dass zusätzliche harte Sanktionen verhängt werden;
Ernährungssicherheit muss eine Priorität der EU sein
6. fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die landwirtschaftlichen Betriebe in der EU durch unterstützende Maßnahmen zu schützen, um sowohl Sicherheit als auch mehr Garantien zu schaffen, damit die europäischen Landwirte ihre Nahrungsmittelproduktion aufrechterhalten und erforderlichenfalls steigern können;
7. fordert die Kommission auf, die Ziele und den Zeitplan für bestimmte Initiativen im Rahmen des europäischen Grünen Deals, insbesondere die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die Biodiversitätsstrategie, zu überprüfen, um zu verhindern, dass die Umsetzung dieser Ziele und des Zeitplans zu einem Verlust des Erzeugungspotenzials des Agrar- und Lebensmittelsektors der EU und zu einer Gefährdung der Ernährungssicherheit in Europa führt;
8. fordert die Kommission auf, alle neuen Legislativinitiativen auszusetzen, insbesondere im Zusammenhang mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie, die zu einer Verringerung der landwirtschaftlichen Erzeugung führen würden, insbesondere im Hinblick auf die Überarbeitung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, die Ziele für die Wiederherstellung der Natur und die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette;
9. betont, dass die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie auf der Grundlage einer umfassenden Folgenabschätzung in Bezug auf die Ernährungssicherheit in der EU und die Lage in den Nachbarländern analysiert werden müssen, und besteht darauf, dass die Kommission diesen Folgenabschätzungen auch Rechnung trägt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Folgenabschätzungen zu berücksichtigen, die bereits von international anerkannten Forschungsinstituten in diesem Zusammenhang veröffentlicht wurden;
10. ist der Ansicht, dass die Bestrebung, die Erzeugungsflächen um 10 % zu verringern, angesichts der derzeitigen Marktbedingungen nicht umgesetzt werden darf;
11. fordert alle Mitgliedstaaten auf, Programme zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung umzusetzen, zumal die Lebensmittelverschwendung dringend verringert werden muss, und betont, dass der Schwerpunkt auf der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelverlusten liegen sollte, da die Vermeidung von Lebensmittelverlusten in Zeiten von Versorgungsengpässen zur Konsolidierung der Ernährungssicherheit beitragen kann;
Dringende Notwendigkeit eines ganzheitlichen Aktionsplans zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit
12. weist darauf hin, dass die EU der weltweit größte Importeur und Exporteur von Agrarlebensmitteln ist; weist darauf hin, dass die EU Maßnahmen ergreifen sollte, um die Abhängigkeit von Energie, Primärgütern, Chemikalien und chemischen Erzeugnissen aus Drittländern zu verringern, um die langfristige Widerstandsfähigkeit der Agrar- und Lebensmittelsysteme zu erhöhen; betont, dass kurz- und mittelfristige Lösungen zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit die Diversifizierung der Lieferungen aus Drittländern beinhalten, und fordert die Kommission auf, mögliche Versorgungsquellen zu prüfen, die den internationalen Nachhaltigkeitsstandards der EU entsprechen, und entweder neue bilaterale Abkommen abzuschließen oder die bestehenden Abkommen zu stärken;
13. fordert die Kommission auf, mögliche Gegensanktionen Russlands, die sich wie die 2014 verhängten Sanktionen auf den Agrar- und Lebensmittelsektor auswirken könnten, zu antizipieren und neue Märkte zu ermitteln und zu öffnen, um die Lebensmittelausfuhren umzulenken;
14. fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan der EU zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit inner- und außerhalb der EU vorzulegen, der kurz- mittel- und langfristige Maßnahmen umfasst;
15. fordert die Kommission auf, nach Sektoren aufgeschlüsselte monatliche Marktanalysen zur Lage der Agrarmärkte, insbesondere zu Preisen, Mengen und Lieferketten, vorzunehmen; begrüßt es, dass die Kommission den neu geschaffenen ständigen Europäischen Mechanismus zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion im Bereich der Ernährungssicherheit (European Food Security Crisis preparedness and response Mechanism, EFSCM) zur Anwendung bringt, in dessen Rahmen Sachverständige des Agrar- und Lebensmittelsektors, und zwar sowohl aus dem öffentlichen als auch aus dem Privatsektor, zusammentreten; fordert die Kommission allerdings auf, dem Parlament den Inhalt dieser Erörterungen mitzuteilen, damit es von allen Informationen profitieren kann, die für die Bewältigung der Krise erforderlich sind;
16. weist darauf hin, dass der dramatische Anstieg der Düngemittelpreise, der sich erheblich auf den Agrar- und Lebensmittelsektor insgesamt auswirken wird, schon aus der Zeit vor der russischen Invasion in die Ukraine stammt; betont, dass diese Preise weiter steigen werden, da sie mit den Erdgaspreisen zusammenhängen; fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, mit der Aufhebung der Antidumpingzölle auf in Drittländern hergestellte Düngemittel zu beginnen; bedauert ferner, dass die Kommission in ihrer Mitteilung vom 8. März 2022 mit dem Titel „REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie“ (COM(2022)0108) den spezifischen Fall der Düngemittel nicht erwähnt hat;
17. stellt fest, dass zur Verringerung unserer Abhängigkeit von chemischen Düngemitteln möglichst bald und umfassend alternative organische Nährstoffquellen verwendet werden sollten; fordert die Kommission auf, die legislativen und praktischen Hindernisse, die der Verwirklichung dieser Lösung für unsere Abhängigkeit von Einfuhren chemischer Düngemittel und Ressourcen aus Drittländern im Wege stehen, in Angriff zu nehmen;
18. fordert die Kommission auf, die Grenzwerte für die Ausbringung von Stickstoff aus Tierdung wie etwa aus Dung zurückgewonnenem Stickstoff (Renure) gemäß den Grenzwerten für Düngemittel anzuheben; fordert die Kommission auf, sowohl eine befristete Ausnahmeregelung zu erwägen, um die Düngemittelkosten rasch zu senken, als auch auf einen langfristigen Rahmen hinzuarbeiten, um das Kreislaufprinzip in landwirtschaftlichen Betrieben zu fördern und die Abhängigkeit von Ressourcen aus Drittländern zu verringern;
19. weist darauf hin, dass es einer Strategie bedarf, die auch nachhaltige Intensivierung umfasst, die eine gesteigerte Erzeugung mit weniger Produktionsmitteln ermöglichen würde;
20. erwartet von der Kommission, dass sie in ihrem Bericht an das Parlament und den Rat über das Funktionieren der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) anspricht, dass wirtschaftlicher, sozialer und beschäftigungspolitischer Nutzen erzielt werden muss, und dass sie zur Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln beiträgt; fordert den Rat nachdrücklich auf, sich an einer politischen Debatte über die Gemeinsame Fischereipolitik, ihre Umsetzung und ihre Reform zu beteiligen;
21. ist ernsthaft besorgt über den steilen Anstieg der von der Fischereiwirtschaft zu tragenden Betriebskosten; weist darauf hin, dass unionsweit viele Fischereifahrzeuge zurzeit vor Anker liegen, da die Erstverkaufspreise für Fisch die gestiegenen Produktionskosten nicht decken;
Sicherstellen, dass der Binnenmarkt für Agrarlebensmittel reibungslos funktioniert
22. beharrt darauf, dass das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse sichergestellt werden muss und dass Verbote von Ausfuhren in andere Mitgliedstaaten vermieden werden müssen; fordert die Kommission auf, diesbezüglich besonders wachsam zu sein und unverzüglich gegen die Verhängung eines Ausfuhrverbots für Getreide durch Ungarn vorzugehen;
23. weist darauf hin, dass faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt im Hinblick auf ungerechtfertigte Preissteigerungen für bestimmte Lebensmittel überwacht und durchgesetzt werden müssen; betont, dass die Überwachung möglicher Situationen, in denen einige Unternehmen im Binnenmarkt im Agrar- und Lebensmittelsektor ein Monopol aufbauen können, verbessert werden muss, und weist darauf hin, dass gegen solche Entwicklungen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden müssen;
24. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu prüfen, um einer Spekulation auf Preisanstiege bei Agrarlebensmitteln vorzubeugen;
Landwirte der EU mittels der Gemeinsamen Agrarpolitik und anderer Formen der Unterstützung dazu befähigen, dass sie für Ernährungssicherheit sorgen
25. fordert die Kommission auf, falls notwendig, den Mitgliedstaaten die Flexibilität einzuräumen, befristet Landwirten eine Agrarerzeugung auf ökologischen Vorrangflächen unter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln zu ermöglichen;
26. fordert, dass die in Artikel 219 der GMO-Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gegen Marktstörungen unverzüglich angewandt werden, um die am stärksten betroffenen Bereiche zu unterstützen;
27. fordert die Kommission auf, nötigenfalls bereit zu sein, weitere marktstützende Sondermaßnahmen nach der GMO zu ergreifen, etwa die Auslösung von Artikel 222, damit es möglich wird, Vorkehrungen zu treffen, um Angebot und Nachfrage besser aufeinander abzustimmen;
28. fordert die Kommission auf, für die am stärksten betroffenen Branchen Beihilfen für die private Lagerhaltung zu mobilisieren, um die Auswirkungen des kurzfristigen Überangebots an bestimmten Rohstoffen, insbesondere in der Schweinefleischbranche, die schon seit mehreren Monaten unter historisch schwierigen Marktbedingungen leidet, vorübergehend zu verringern;
29. fordert den Rat und die Kommission auf, dringend die Krisenreserve von 479 Millionen EUR freizugeben, um dem Agrarsektor dabei zu helfen, mit den derzeitigen Herausforderungen des Marktes zurechtzukommen; stellt jedoch fest, dass diese Krisenreserve, nachdem sie aufgebraucht ist, nicht wieder mit Mitteln aus der Gemeinsamen Agrarpolitik aufgefüllt werden kann; fordert daher, unverzüglich zusätzliche Mittel freizugeben, die mobilisiert werden können, falls die Krisenreserve aufgebraucht ist;
30. fordert die Kommission auf, Branchenorganisationen zu unterstützen, um neue Einfuhrmärkte zu erschließen, die eine Versorgung mit Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, insbesondere für die Tierhaltung, sicherstellen, und dadurch einer Gefährdung der Ernährungssicherheit in Europa vorzubeugen;
31. fordert die Kommission auf, eine umfassende europäische Eiweißstrategie vorzuschlagen, um die europäische Eiweißerzeugung zu erhöhen und die diesbezügliche Abhängigkeit der Union von Drittländern zu verringern;
32. fordert die Kommission auf, 2022 eine flexiblere Anwendung der Anforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, einschließlich Vorauszahlungen an Erzeuger und einer Erhöhung des Anteils an Vorauszahlungen von 50 auf 70 %, zu ermöglichen;
33. fordert die Kommission auf, alle notwendigen Schritte, insbesondere im Hinblick auf staatliche Beihilfen, zu unternehmen, um eine breitere Unterstützung der von der Krise am härtesten betroffenen Branchen zu ermöglichen;
34. fordert die Kommission auf, eine Änderung des im März 2020 erlassenen Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfe zu erwägen, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die Flexibilität im Rahmen der Vorschriften über staatliche Beihilfen voll auszuschöpfen, um die Wirtschaft zu stützen;
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35. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P9_TA(2022)0052.