ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Erfordernis eines vordringlichen Aktionsplans der EU zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit inner- und außerhalb der EU in Anbetracht des russischen Einmarschs in die Ukraine
16.3.2022 - (2022/2593(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Eugenia Rodríguez Palop, Anja Hazekamp
im Namen der Fraktion The Left
B9‑0164/2022
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Erfordernis eines vordringlichen Aktionsplans der EU zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit inner- und außerhalb der EU in Anbetracht des russischen Einmarschs in die Ukraine
(2022/2593(RSP)(RSP))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 11, Artikel 13, Artikel 39, Artikel 168 Absatz 1, Artikel 169 Absatz 1, Artikel 191 und Artikel 192 Absatz 1,
– unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris, das auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen angenommen wurde,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen von 1992 über die biologische Vielfalt und die dazugehörigen Protokolle von Cartagena über die biologische Sicherheit aus dem Jahr 2000 und von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile aus dem Jahr 2010,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2022 mit dem Titel „REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie“ (COM(2022)0108),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „Vom Hof auf den Tisch – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (COM(2020)0381),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2018 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle – Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“ (COM(2018)0773) und auf die eingehende Analyse, mit der diese Mitteilung untermauert wird,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Oktober 2021 zu einer „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zum europäischen Grünen Deal[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Umwelt- und Klimanotstand[4],
– unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Umweltagentur vom 4. Dezember 2019 mit dem Titel „Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2020“,
– unter Hinweis auf den Sonderbericht der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen über die globale Erderwärmung um 1,5 °C aus dem Jahr 2018, ihren fünften Evaluierungsbericht von 2014 und den zugehörigen Kurzbericht von 2014, ihren Sonderbericht über den Klimawandel und das Land aus dem Jahr 2019, ihren Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich verändernden Klima aus dem Jahr 2019 und ihren sechsten Evaluierungsbericht von 2022, einschließlich Teil 2 über Auswirkungen, Anpassung und Anfälligkeit,
– unter Hinweis auf den globalen Evaluierungsbericht der zwischenstaatlichen Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen vom 31. Mai 2019 über Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen,
– gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation,
– unter Hinweis auf die überarbeitete Europäische Sozialcharta des Europarats vom 3. Mai 1996,
– unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen vom 28. September 2018 zu den Rechten von Kleinbauern und anderen in ländlichen Regionen arbeitenden Menschen,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Russische Föderation am 24. Februar 2022 bei offensichtlichem Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Grundsätze des Völkerrechts mit einer unrechtmäßigen Invasion der Ukraine begonnen hat;
B. in der Erwägung, dass sich Verbraucher auf der ganzen Welt infolge des Kriegs in der Ukraine auf höhere Lebensmittelpreise und vermehrte Ernährungsunsicherheit einstellen müssen, da die Ausfuhr von Weizen, sonstigem Getreide und Speiseölen aus der Ukraine und Russland gefährdet ist;
C. in der Erwägung, dass selbst vor der russischen Invasion der Ukraine auf den globalen Agrarmärkten ein Preisanstieg zu beobachten war, teilweise aufgrund der Folgen der Klimakrise und der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie; in der Erwägung, dass steigende Energiepreise in Europa erhebliche Auswirkungen auf den Agrarsektor haben, wobei die Preise für Düngemittel und die Energiekosten für Landwirte steigen;
D. in der Erwägung, dass die Energiepreise in die Höhe geschossen sind und den höchsten Stand der letzten 40 Jahre erreicht haben; in der Erwägung, dass die Lebensmittelpreise bereits gestiegen sind, da sie untrennbar mit den Preisen für fossile Brennstoffe in Verbindung stehen; in der Erwägung, dass die Lebensmittelpreise aufgrund der Auswirkungen des Kriegs voraussichtlich noch weiter steigen werden;
E. in der Erwägung, dass der Krieg in der Ukraine offenbart, wie anfällig die gegenwärtigen Lebensmittelketten sind; in der Erwägung, dass die europäische primäre Lebensmittelerzeugung stark von Einfuhren aus der Ukraine und Russland abhängig ist; in der Erwägung, dass die Ukraine und Russland beim globalen Handel mit Erzeugnissen der Agrar- und Lebensmittelindustrie eine sehr wichtige Rolle spielen, sowohl in Entwicklungsländern in Afrika und im Nahen Osten, wo die Lebensmittelpreise für Verbraucher bereits steigen, als auch in Europa, wo hauptsächlich Auswirkungen auf Futtermittel für die Viehhaltung bestehen;
F. in der Erwägung, dass Russland der weltweit größte Ausführer von Weizen ist; in der Erwägung, dass die Ukraine weltweit der größte Ausführer von Sonnenblumenöl, der viertgrößte Ausführer von Mais und der fünftgrößte Ausführer von Weizen ist; in der Erwägung, dass der Krieg in der Ukraine die globalen Märkte für Getreide und Ölsaaten weiter beeinträchtigen und kurzfristig negative Folgen für die globalen Getreidelieferanten haben wird; in der Erwägung, dass Weizen- und Ölsaateinfuhren aus der Ukraine allein 19 % der gesamten Weizeneinfuhren und 13 % der gesamten Ölsaateinfuhren der EU ausmachen; in der Erwägung, dass ein längerer Konflikt in der Ukraine die weltweite Versorgung mit Erzeugnissen aus Nutzpflanzen wie Weizen, Mais und Sonnenblumenöl einschränken könnte; in der Erwägung, dass dadurch die globale Ernährungssicherheit gefährdet werden und die geopolitischen Spannungen zunehmen könnten;
G. in der Erwägung, dass die EU stark auf fossile Brennstoffe aus Russland angewiesen ist; in der Erwägung, dass etwa 90 % des in der EU genutzten Gases eingeführt werden, wobei Russland den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2021 auf verschiedenen Ebenen 45 % dieser Einfuhren geliefert hat; in der Erwägung, dass Russland für Europa mit 27 % auch der größte Lieferant von Öl war, was der dreifachen Menge des nächstgrößten Lieferanten (Norwegen) entspricht; in der Erwägung, dass diese externe Energieabhängigkeit unmittelbar die Agrarproduktion beeinflusst;
H. in der Erwägung, dass die EU-Einfuhren nitratbasierter Düngemittel hauptsächlich aus Russland, Ägypten und Algerien stammen; in der Erwägung, dass Ammoniak seit 2010 weitgehend aus Russland in die EU eingeführt wird (durchschnittlich 50 % der Gesamteinfuhren der EU); in der Erwägung, dass phosphatbasierte Produkte hauptsächlich aus Marokko bezogen werden (22 % der Gesamteinfuhren der EU); in der Erwägung, dass Ausfuhren von Diammoniumphosphat aus Marokko und Russland in die EU deutlich zugenommen haben und im Jahr 2017 70 % aller Diammoniumphosphateinfuhren der EU ausmachten; in der Erwägung, dass die Kaliumchlorideinfuhren in die EU hauptsächlich aus Russland und Belarus stammen; in der Erwägung, dass Düngemittel mit Verbindungen aus Stickstoff, Phosphor und Kalium (NPK) hauptsächlich aus Russland und Norwegen eingeführt werden; in der Erwägung, dass Russland Norwegen im Jahr 2015 überholt hat und zum größten Einführer in die EU wurde;
I. in der Erwägung, dass es die russische Aggression gegenüber der Ukraine erforderlich macht, die Abhängigkeit der EU von der Einfuhr fossiler Brennstoffe, vor allem aus Russland, entschieden und rasch zu beenden;
J. in der Erwägung, dass steigende Preise für fossile Brennstoffe besonders schwerwiegende Auswirkungen auf energiearme oder gefährdete Haushalte haben, die einen hohen Anteil ihres Gesamteinkommens für Energierechnungen, Verkehr und Lebensmittel ausgeben, wodurch sich die Unterschiede und Ungleichheiten in und außerhalb der EU verschärfen und das Armutsrisiko zunimmt;
K. in der Erwägung, dass der Begriff der Ernährungssicherheit nicht auf die Versorgung mit Lebensmitteln beschränkt ist, sondern nach Aussagen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen auch das Recht auf Nahrung und den Zugang zu gesunder Ernährung für alle umfasst; in der Erwägung, dass der Begriff der Ernährungssouveränität nicht auf die Selbstversorgung mit Lebensmitteln beschränkt ist, sondern sich auch auf das Recht aller Menschen bezieht, ihre eigenen Agrar- und Lebensmittelsysteme zu definieren;
L. in der Erwägung, dass viele wissenschaftliche Studien zeigen, dass die intensive Landwirtschaft in Europa den Verlust an biologischer Vielfalt fördert, Wasser, Boden und Luft verschmutzt und zum Klimawandel beiträgt; in der Erwägung, dass in den Studien hervorgehoben wird, dass wir uns in Bezug auf den Verlust an biologischer Vielfalt, den Stickstoff- und Phosphorzyklus und den Klimawandel bereits außerhalb des sicheren Betätigungsraum für die Menschheit befinden;
M. in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission über eine Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ ein ganzheitlicher Ansatz für das europäische Lebensmittelsystem festgelegt wird, bei dem die Landwirtschaft, die für die Versorgung mit Lebensmitteln zuständig ist, im Mittelpunkt steht und anerkannt wird, dass alle Akteure in der gesamten Lieferkette vernetzt sind und gemeinsam für die Verwirklichung der Ziele der Strategie verantwortlich sind, sowie die wesentliche Rolle von Landwirten bei der Bereitstellung öffentlicher Güter, einschließlich des Kampfes gegen den Klimawandel, anerkannt wird;
N. in der Erwägung, dass der Begriff der nachhaltigen Landwirtschaft bedeutet, auf nachhaltige Weise Landwirtschaft zu betreiben, um dem gegenwärtigen Bedarf der Gesellschaft an Lebensmitteln und Textilien gerecht zu werden, ohne die Fähigkeit gegenwärtiger oder künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse zu beeinträchtigen;
O. in der Erwägung, dass die Art und Weise, wie wir Lebensmittel, Getränke und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse erzeugen und konsumieren, angepasst werden muss, um mit den Nachhaltigkeitszielen, dem Übereinkommen von Paris, dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt, dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie den Strategien und Verpflichtungen der EU im Einklang zu stehen; in der Erwägung, dass diese Veränderungen auch zu einem soliden Gleichgewicht zwischen den drei Säulen der Nachhaltigkeit führen sollten, was Umwelt, Klima, biologische Vielfalt, öffentliche Gesundheit, die Erschwinglichkeit von Lebensmitteln, Tierwohl, die Nachhaltigkeit auf wirtschaftlicher Ebene für Landwirte, Fischer und Akteure entlang der Lebensmittelkette und die Wahrung sozialer Aspekte wie Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie Gesundheits- und Sicherheitsstandards einschließt;
P. in der Erwägung, dass gesunde Ökosysteme, eine reichhaltige biologische Vielfalt und ein stabiles Klima für die Erzeugung von Lebensmitteln und die Lebensmittelsicherheit von wesentlicher Bedeutung sind; in der Erwägung, dass das Parlament einen Klima- und Umweltnotstand ausgerufen hat;
Q. in der Erwägung, dass der vom Menschen verursachte Klimawandel, einschließlich häufigerer und heftigerer extremer Wetterereignisse, zu weit verbreiteten negativen Auswirkungen und damit verbundenen Verlusten und Schäden an Natur und Mensch geführt hat, die über die natürlichen Schwankungen des Klimas hinausreichen; in der Erwägung, dass durch den Klimawandel und diese immer häufigeren und heftigeren extremen Wetterereignisse auch die Ernährungssicherheit und die sichere Wasserversorgung rückläufig sind, wodurch Bemühungen, die Nachhaltigkeitsziele zu erfüllen, beeinträchtigt werden;
R. in der Erwägung, dass der Klimawandel dieses Wachstum trotz der insgesamt höheren Agrarproduktion in den letzten 50 Jahren weltweit verlangsamt hat; in der Erwägung, dass häufigere meteorologische und extreme Klimaereignisse Millionen von Menschen einer akuten Ernährungsunsicherheit und einer weniger sicheren Wasserversorgung ausgesetzt haben, wobei die meisten schwerwiegenden Auswirkungen an vielen Orten und in vielen Gemeinschaften in Afrika, Asien, Zentral- und Südamerika, auf kleinen Inseln und in der Arktis zu beobachten sind;
S. in der Erwägung, dass etwa 11 % der Weltbevölkerung unterernährt sind, obwohl die Lebensmittelerzeugung heute ausreicht, um dem globalen Bedarf gerecht zu werden, und in der Erwägung, dass ernährungsbedingte Krankheiten für 20 % der vorzeitigen Mortalität verantwortlich sind, was eine Folge von Unterernährung und Fettleibigkeit ist; in der Erwägung, dass die große Expansion bei der Erzeugung von Lebensmitteln, Futtermitteln, Fasern und Bioenergie zulasten vieler anderer Beiträge der Natur zur Lebensqualität stattgefunden hat, einschließlich der Regulierung der Luft- und Wasserqualität, der Klimaregulierung und der Bereitstellung von Lebensraum;
T. in der Erwägung, dass auch Synergien eine Rolle spielen, beispielsweise nachhaltige landwirtschaftliche Methoden zur Verbesserung der Bodenbeschaffenheit, durch die die Produktivität und andere Funktionen und Aufgaben des Ökosystems wie die Bindung von Kohlenstoff und die Regulierung der Wasserqualität verbessert werden;
U. in der Erwägung, dass bereits etwa eine Million Arten vom Aussterben bedroht sind, viele innerhalb von Jahrzehnten, es sei denn, es werden Maßnahmen ergriffen, um die Intensität der für den Verlust an Biodiversität verantwortlichen Faktoren zu verringern; in der Erwägung, dass die weltweite Quote der ausgestorbenen Arten, die bereits zehn Mal höher ist als sie in den vergangenen 10 Millionen Jahren durchschnittlich war, ohne derartige Maßnahmen rasch weiter steigen wird;
V. in der Erwägung, dass der Übergang zu einer grünen Wirtschaft unbedingt und dringend beschleunigt werden muss, um die Emissionen zu verringern, die Abhängigkeit von eingeführten fossilen Brennstoffen zu reduzieren, die Widerstandsfähigkeit unserer Lebensmittelsysteme zu steigern und einen Schutz vor Preissteigerungen und Armut zu bieten;
W. in der Erwägung, dass der Grüne Deal im Mittelpunkt der EU-Strategie zum Erreichen ihrer Klimaziele steht; in der Erwägung, dass die Landwirtschaft, insbesondere im Zusammenhang mit der Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, eine entscheidende Rolle beim Erreichen dieser Ziele spielt;
X. in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, den Grünen Deal sowie die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die Biodiversitätsstrategie umzusetzen; in der Erwägung, dass keine Belege vorhanden sind, die nahelegen, dass ein weniger ehrgeiziges Vorgehen zum jetzigen Zeitpunkt langfristig zu besserer Ernährungssicherheit oder Nachhaltigkeit führen wird – ganz im Gegenteil;
Y. in der Erwägung, dass die anhaltende Beeinträchtigung des Handels mit Getreide, das als Futtermittel für den Fleisch- und Milchsektor in den kommenden Monaten besonders wichtig sein wird, den verletzlichen und nicht nachhaltigen Charakter des Viehhaltungssystem offenbart, das aufgrund seiner Abhängigkeit von eingeführten Futtermitteln in der EU das „schwächste Glied“ der Ernährungssicherheit ist;
Z. in der Erwägung, dass durchschnittlich 12,85 Kilogramm an Futtermitteln benötigt werden, um 1 Kilogramm Fleisch zu erzeugen; in der Erwägung, dass es effizienter ist, pflanzliche Agrarerzeugnisse für den direkten Verzehr anzubauen und zu nutzen, als sie an Vieh zu verfüttern;
AA. in der Erwägung, dass das verfügbare Getreide so effizient wie möglich genutzt werden sollte, indem der Anbau und die Nutzung von pflanzlichen Agrarerzeugnissen für den direkten Verzehr gefördert werden und die Menge solcher an Vieh verfütterten Erzeugnisse begrenzt wird;
AB. in der Erwägung, dass ein revolutionärer Umstieg auf pflanzenbasierte landwirtschaftliche Methoden und ein entsprechendes Verbraucherverhalten die Abhängigkeit von eingeführten Futtermitteln reduzieren würde, dazu beigetragen würde, die Ernährungssicherheit zu erhalten sowie höhere Standards für den Umweltschutz und das Tierwohl zu erreichen, und eine wesentliche Rolle spielen würde, weltweit wirklich für Ernährungssicherheit zu sorgen;
AC. in der Erwägung, dass die ökologische/biologische Landwirtschaft ein Agrarsystem ist, das auf Schädlingsbekämpfung auf ökologischer Basis und biologische Düngemittel setzt, die größtenteils aus tierischen und pflanzlichen Abfällen sowie stickstoffbindenden Deckpflanzen gewonnen werden;
AD. in der Erwägung, dass die EU der weltweit größte Ausführer von landwirtschaftlich erzeugten Lebensmitteln ist; in der Erwägung, dass die EU in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in europäischen Klimazonen erzeugt werden können, im Allgemeinen unabhängig und nicht übermäßig auf Lebensmitteleinfuhren angewiesen ist, die potenziell ihre Lebensmittelversorgung untergraben könnten, mit Ausnahme von Ölsaaten und als Futtermittel eingeführte Erzeugnisse;
AE. in der Erwägung, dass in nur etwas mehr als einem Jahrzehnt mehrere Millionen landwirtschaftlicher Betriebe in der EU – das heißt mehr als ein Drittel aller landwirtschaftlichen Betriebe in Europa –, von denen eine große Mehrzahl kleine Familienbetriebe sind, infolge der Hochskalierung und Intensivierung des Agrarsystems ihren Betrieb eingestellt haben;
AF. in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge erhebliche Herausforderungen bei der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung bestehen, zumal etwa 30 % aller erzeugten Lebensmittel bei verschiedenen Schritten in der Lebensmittelkette verloren gehen oder entsorgt werden; in der Erwägung, dass in der EU jedes Jahr rund 88 Millionen Tonnen Lebensmittel entsorgt werden, wodurch Kosten von schätzungsweise 143 Mrd. EUR entstehen; in der Erwägung, dass die Eindämmung der Lebensmittelverschwendung ein wichtiges Element zur Verbesserung der Ernährungssicherheit in der EU ist;
1. ist der Auffassung, dass die weltweite Ernährungssicherheit für die EU und die Entwicklungsländer eine Angelegenheit von höchster Dringlichkeit ist, und fordert unverzügliche und kontinuierliche Maßnahmen, um die Ernährungssicherheit für die EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie auf globaler Ebene sicherzustellen; betont, dass die Verbraucher hochwertige Lebensmittel zu angemessenen Preisen kaufen können sollten und dass gleichzeitig ein angemessener Lebensstandard für die Landwirte sichergestellt werden sollte; weist erneut darauf hin, dass der Hauptgrund für Ernährungsunsicherheit nicht ein Mangel an Lebensmitteln, sondern eine Ungleichheit beim Zugang ist;
2. betont, dass das Recht auf Nahrung ein grundlegendes und fundamentales Menschenrecht ist, das erreicht ist, wenn alle Menschen jederzeit physischen und wirtschaftlichen Zugang zu angemessener, sicherer (in Bezug auf die Gesundheit) und nährstoffreicher Nahrung haben, um ihre Bedürfnisse und Vorlieben hinsichtlich einer für ein aktives und gesundes Leben erforderlichen Ernährung befriedigen zu können;
3. erklärt sich besorgt über die kurzfristigen und langfristigen Folgen des Kriegs in der Ukraine für die Ernährungssicherheit in Europa und weltweit; betont, dass diese Folgen die Unterbrechung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten und Handelsströme, höhere Rohstoff- und Energiepreise und eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation im Allgemeinen umfassen; weist darauf hin, dass sich etwa 11 % der Bevölkerung der EU – 49 Millionen Menschen – nicht regelmäßig hochwertige Mahlzeiten leisten können und dass sich die finanziellen Schwierigkeiten für viele europäische Haushalte durch die russische Invasion der Ukraine und die sich daraus ergebenden höheren Preise für Lebensmittel verschärfen werden; betont, dass die Ernährungsarmut einer angemessenen politischen Antwort bedarf; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen Pläne auszuarbeiten und ehrgeizige, konkrete Maßnahmen umzusetzen, mit denen dafür Sorge getragen wird, dass schutzbedürftige Personen nicht unverhältnismäßig stark unter der Krise leiden, und so schnell wie möglich die Anzahl der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu verringern, die sich nicht regelmäßig eine hochwertige Mahlzeit leisten können;
4. hebt hervor, dass die Verfügbarkeit von Lebensmitteln im Allgemeinen in der EU keine große Herausforderung darstellt, während Themen wie Lebensmittelverschwendung, Überkonsum und Fettleibigkeit sowie der ökologische Fußabdruck des Lebensmittelkonsums europäischer Haushalte größere Herausforderungen sind, denen sich das Lebensmittelsystem der EU heute stellen muss;
5. betont, dass dringend ehrgeizige Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels und der ökologischen Herausforderungen erforderlich sind, um die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen und einen massiven Verlust an biologischer Vielfalt zu vermeiden;
6. betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, den vom Menschen verursachten Klimawandel aufzuhalten und den Schutz sowie die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sicherzustellen, damit die Ernährungssicherheit in der EU und weltweit gewährleistet werden kann;
7. betont, dass ein wirklich nachhaltiges Lebensmittelsystem eine Voraussetzung dafür ist, die Versorgung mit sicheren und gesunden Lebensmitteln langfristig zu sichern, und dass Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit der Lebensmittelversorgung zusammenhängen und sich gegenseitig bedingen;
8. bekräftigt entschieden seine Unterstützung für die ehrgeizigen Bemühungen, Zielvorgaben und Ziele im Rahmen des Grünen Deals sowie der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie und fordert zusätzliche Verpflichtungen, um diese Strategien mit politischen Instrumenten zu stärken und so den notwendigen Übergang zu einer widerstandsfähigeren Agrarproduktion auf Grundlage eines agroökologischen Modells zu vereinfachen, bei dem eine geringere Abhängigkeit von eingeführten Vorleistungen besteht;
9. ist zutiefst besorgt, dass aktuell Gespräche über eine Neubewertung einiger landwirtschaftlicher Bestandteile des Grünen Deals geführt werden, durch die die Gefahr besteht, künftige Fortschritte zum Erreichen seiner Zielvorgaben auf grundlegende Weise zu untergraben; fordert, dass sich die Kommission an die vereinbarten Verpflichtungen des Grünen Deals hält und die vereinbarten Zielvorgaben, Ziele und ehrgeizigen Bemühungen im Rahmen der Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ vollständig umsetzt, da sie für die künftige Nachhaltigkeit, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit unseres Lebensmittelsystems von wesentlicher Bedeutung sind;
10. betont, dass die durch die gegenwärtige Krise aufgedeckten Schwachstellen ganzheitlich beseitigt werden müssen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Arbeiten an ihrem Vorschlag für eine Rechtsgrundlage für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem zu beschleunigen und im Jahr 2022 einen Legislativvorschlag vorzulegen;
11. betont, dass ein starker und nachhaltiger Agrarsektor in der gesamten EU und eine florierende und nachhaltige ländliche Umwelt, die durch eine starke Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) unterstützt wird, entscheidende Komponenten für die Bewältigung der Herausforderung der Nahrungsmittelsicherheit sind; betont, dass die derzeitige GAP, die von intensiven Landwirtschaftsmodellen dominiert wird, die Umwelt schädigt und zu Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Entwaldung, Bodenerosion, Wasserknappheit sowie Wasser- und Luftverschmutzung beiträgt; unterstreicht, dass die Landwirtschaft für die EU und ihre politische und wirtschaftliche Entwicklung von großer Bedeutung ist und durch die Nahrungsmittelproduktion, die Beschäftigung im ländlichen Raum, die wirtschaftliche Vitalität und die Lebensqualität in ländlichen Gebieten sowie die ländliche Entwicklung im Allgemeinen enorme Auswirkungen auf die Gesellschaft hat;
12. bekräftigt, dass die EU verpflichtet ist, die Nahrungsmittelsicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, und dass die Fortsetzung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der EU dazu entscheidend beiträgt; macht auf die sinkenden landwirtschaftlichen Einkommen in der EU aufmerksam, die durch steigende Produktionskosten und Preisschwankungen verursacht werden und sich negativ auf die Fähigkeit der Landwirte zur Aufrechterhaltung der Produktion auswirken;
13. betont, dass es angesichts der Feindseligkeiten in der Ukraine und der Unterbrechungen der globalen Produktionsketten sowie der erhöhten Preisvolatilität aufgrund der COVID-19-Pandemie notwendig ist, Autonomie und Selbstversorgung für die EU und ihre Mitgliedstaaten zu entwickeln, um die Abhängigkeit von Einfuhren kritischer Güter wie pflanzlicher Eiweißquellen zu verringern; bekräftigt, dass die Agrarnahrungsmittelsysteme als entscheidender Aspekt der Autonomie und Selbstversorgung der EU und ihrer Mitgliedstaaten anerkannt werden müssen, um im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 des Pariser Übereinkommens eine ausreichende Verfügbarkeit von sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln sicherzustellen und funktionierende und resiliente Lebensmittelversorgungsketten und Handelsströme in künftigen Krisen aufrechtzuerhalten;
14. betont, dass arme Menschen in Entwicklungsländern am stärksten von den negativen Auswirkungen der Preisschwankungen und der Nahrungsmittelkrise betroffen sind; fordert alle Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, ihr Engagement für die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu verdoppeln, indem sie insbesondere den Anteil der für die Landwirtschaft bestimmten öffentlichen Entwicklungshilfe und ihre Unterstützung für die vom Welternährungsprogramm verwalteten Programme zur Förderung der Nahrungsmittelsicherheit sowie für die bilaterale Hilfe deutlich erhöhen;
15. betont, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die nachhaltige Landwirtschaft zu fördern, den Einsatz von Pestiziden und die damit verbundenen Risiken zu verringern, Bodenökosysteme zu schützen und wiederherzustellen und mehr Landschaftselemente auf landwirtschaftlichen Flächen zu schaffen, die der Erholung der im Rahmen der Naturschutzrichtlinien geschützten Arten und Lebensräume, einschließlich der Bestäuber und ihrer Lebensräume, zuträglich sind; erinnert daran, dass die Produktivität und Resilienz der Landwirtschaft von der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen abhängt, damit die langfristige Nachhaltigkeit unserer Lebensmittelsysteme sichergestellt ist;
16. vertritt die Auffassung, dass die EU-Landwirtschaft von ihrem derzeitigen industriellen Modell auf ein Modell umgestellt werden muss, das die planetarischen Grenzen, in denen sie operiert, respektiert, mit weniger und besserer Viehzucht auf der Grundlage nachhaltiger Praktiken; betont, dass die industrielle, exportorientierte Agrarproduktion der EU nicht die Interessen der kleinen und mittleren Landwirte vertritt und der Umwelt, der biologischen Vielfalt und dem Tierschutz schadet;
17. begrüßt, dass die Kommission den ökologischen Landbau als eine der wichtigsten Komponenten auf dem Weg der EU zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem anerkennt und sich zum Ziel gesetzt hat, den Anteil der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen in der EU bis 2030 zu erhöhen; unterstreicht, dass die meisten Mitgliedstaaten bereits Zielvorgaben für die Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen beschlossen haben; sieht der Analyse des Öko-Sektors in der Bewertung der Gesamtauswirkungen der Strategie erwartungsvoll entgegen und unterstreicht die Bedeutung des europäischen Aktionsplans für den ökologischen Landbau, wenn es darum geht, ihre Akzeptanz zu fördern; unterstreicht, dass die Entwicklung und das Wachstum des Öko-Sektors von politischen Maßnahmen und Entwicklungen in der Lieferkette sowie von Maßnahmen zur Förderung der Nachfrage nach ökologischen Lebensmitteln und zur Sicherstellung des Vertrauens der Verbraucherinnen und Verbraucher begleitet werden müssen;
18. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, lokale und ökologische Lebensmittel und kurze Lebensmittelversorgungsketten zu fördern, einschließlich eines erhöhten Verbrauchs von nachhaltig und regional erzeugten Pflanzen und pflanzlichen Lebensmitteln, und gegen den übermäßigen Verbrauch von Fleisch, Milchprodukten und ultraverarbeiteten Produkten sowie von Produkten mit hohem Zucker-, Salz- und Fettgehalt vorzugehen, was auch der Nahrungsmittelsicherheit, der Umwelt und dem Tierschutz zugutekommen wird;
19. weist auf die Bedeutung eines hochwertigen Tierwohlsystems, auch beim Transport und bei der Schlachtung, hin; betont, dass ein hohes Maß an Tierwohl Bestandteil einer nachhaltigen Entwicklung und wesentlich für eine höhere Lebensmittelqualität ist, die eine gesündere Ernährung ermöglicht, bei der die Anforderungen der Verbraucherinnen und Verbraucher erfüllt werden und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beigetragen wird; betont die Notwendigkeit eines kohärenten und harmonisierten Konzepts für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem, das die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die biologische Vielfalt, die Tiergesundheit und den Tierschutz sowie das Klima in einer ganzheitlichen und vernetzten Weise behandelt;
20. betont, wie wichtig es ist, die Sicherheit und Vielfalt von Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial zu gewährleisten, um stabile Erträge und Pflanzensorten zu schaffen, die an die Belastungen durch den Klimawandel angepasst sind, einschließlich traditioneller und lokal angepasster Sorten und Sorten, die für die ökologische Erzeugung und für Anbausysteme mit geringem Input geeignet sind, wobei gleichzeitig volle Transparenz und Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher sowie der Zugang zu genetischen Ressourcen sichergestellt werden müssen;
21. weist darauf hin, dass die extensive und auf Dauergrünland basierende, silvopastorale oder ökologische Tierhaltung, bei der häufig Weiden von hohem ökologischem Wert genutzt werden, ein wesentliches Merkmal des europäischen Lebensmittelsystems ist und dass seine Qualitätsregelungen ein bestimmendes Element vieler traditioneller ländlicher Gemeinschaften sind, da sie ihnen eine produktive Nutzung von Flächen ermöglichen, die andernfalls aufgegeben worden wären; unterstreicht, dass diese Form der flächengebundenen landwirtschaftlichen Produktion mit geringer Dichte vielfältige positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Erhaltung von Kulturlandschaften haben kann, dazu beiträgt, ländliche Gebiete vor Entvölkerung und Verödung zu schützen, den Klimawandel abzumildern und zu einer Kreislaufwirtschaft sowie zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt beizutragen, und daher unterstützt und gefördert werden muss; betont, dass Betriebe, die von landwirtschaftlichen Praktiken wie hoher Besatzdichte und Monokulturen auf nachhaltigere Erzeugungsformen umstellen, unterstützt werden sollten;
22. betont, dass die Mitgliedstaaten die Anpassung an den Klimawandel in der Land- und Forstwirtschaft verbessern müssen, insbesondere durch die Nutzung der Ökoregelungen im Rahmen der neuen GAP-Reform; betont ferner, dass die Anpassungsmaßnahmen auf die Stärkung der Nachhaltigkeit in ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht abzielen sollten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Strategien zur Abschwächung von Naturrisiken umzusetzen, um die negativen Folgen von Naturkatastrophen für die landwirtschaftliche Produktion zu begrenzen;
23. stellt fest, dass die Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe für Klimaänderungen in ihrem sechsten Bewertungsbericht insbesondere die Notwendigkeit betont, Fehlanpassungen zu vermeiden, da Fehlanpassungen an den Klimawandel zu einer Verfestigung von Anfälligkeit, Exposition und Risiken führen können, die nur schwer und teuer zu ändern sind, wodurch bestehende Ungleichheiten verschärft und die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung untergraben werden; betont, dass diese Maßnahmen den Raum für natürliche Prozesse einschränken und eine schwerwiegende Form der Fehlanpassung für die Ökosysteme darstellen, die sie degradieren, ersetzen oder fragmentieren, wodurch ihre Resilienz gegenüber dem Klimawandel verringert und die Fähigkeit, Ökosystemleistungen für die Anpassung bereitzustellen, eingeschränkt wird; fordert, dass wirksame ökosystembasierte Anpassungsoptionen in den gesamten Agrarsektor integriert werden, zusammen mit unterstützenden öffentlichen Maßnahmen, um die Verfügbarkeit und Stabilität von Nahrungsmitteln zu verbessern, Ökosysteme wiederherzustellen und zu schützen und das Klimarisiko für Nahrungsmittelsysteme zu verringern und gleichzeitig ihre Nachhaltigkeit zu erhöhen;
24. betont, wie wichtig es ist, Agroforstwirtschaft und Waldvorhänge zu nutzen, um den Druck auf die natürlichen Wälder zu verringern, zur Bekämpfung des Klimawandels beizutragen, die Produktivität zu steigern und Alternativen zum Einsatz von Düngemitteln in der landwirtschaftlichen Produktion zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in ihren künftigen nationalen Strategieplänen Instrumente zu entwickeln, um Wiederaufforstung und Aufforstung anzuregen und eine nachhaltige Agroforstwirtschaft, einschließlich Waldweiden, soweit möglich zu fördern; fordert die Kommission auf, EU-weite spezialisierte Ausbildungsprogramme zu fördern, um Landwirte für die Vorteile der Integration von Gehölzpflanzen in der Landwirtschaft zu sensibilisieren; betont, dass die Wiederherstellung und Verjüngung der bestehenden, ebenso wie die Einrichtung neuer Agroforstsysteme einen Beitrag zu dem in der Biodiversitätsstrategie verankerten Ziel von drei Milliarden Bäumen leisten würde und damit der Verwirklichung sowohl der Biodiversitäts- und Klimaziele als auch der Ziele für Diversifizierung und für das Kreislaufprinzip dienen würde;
25. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer GAP-Strategiepläne die neue Realität berücksichtigen, in der wir uns jetzt bewegen, und ihre Pläne entsprechend anpassen und ändern, um eine nachhaltige Lebensmittelproduktion und kurze Lieferketten zu unterstützen; betont, dass dem integrierten Pflanzenschutz (Integrated pest management – IPM) bei der Verringerung der Abhängigkeit von Pestiziden eine zentrale Rolle zukommt, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass er angewandt wird und seine Umsetzung bewertet und systematisch überwacht wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes in praktische und messbare Kriterien umzuwandeln und diese Kriterien auf betrieblicher Ebene zu überprüfen, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten diese Grundsätze im Rahmen ihrer GAP-Strategiepläne wirksam umsetzen;
26. betont, dass die GAP und die nationalen Strategiepläne die Landwirte bei der Umstellung auf Klimaneutralität und die Erhaltung der biologischen Vielfalt unterstützen sollten, und fordert die rasche Umsetzung von Ökoregelungen, die einen Finanzierungsmechanismus umfassen, um den Landwirten bei der Umstellung von der tierischen auf die pflanzliche Landwirtschaft zu helfen, um eine gesunde und nachhaltige Zukunft zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen Strategiepläne tatsächlich mit den vereinbarten Zielen übereinstimmen;
27. fordert ein integriertes Agrarmodell auf der Grundlage einer breiteren Plattform für eine nachhaltige Lebensmittel- und Landwirtschaftspolitik mit dem Ziel, die landwirtschaftliche Produktion und die Unterstützung der Landwirte mit einer Lebensmittel- und Umweltpolitik zu verbinden, die eine nachhaltigere Lebensmittelproduktion und einen nachhaltigeren Lebensmittelkonsum gewährleisten und so zur Nahrungsmittelsicherheit in der EU beitragen und die Übereinstimmung mit dem „Green Deal“ und den Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens sicherstellen soll; fordert die Kommission auf, nur solche nationalen Strategiepläne für die GAP zu genehmigen, die ein klares Bekenntnis zur Nachhaltigkeit aus wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Sicht erkennen lassen und die mit den Zielen des Grünen Deals, den einschlägigen EU-weiten Zielen und dem Pariser Abkommen in Einklang stehen;
28. betont, dass die EU den Einsatz von Pestiziden rasch reduzieren und zu einer ökologischen Landwirtschaft und einem nachhaltigen System der Lebensmittelerzeugung übergehen muss, um den Energieverbrauch rasch zu senken und die immensen Kosten zu reduzieren, die sich aus den schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier ergeben, und um die Belastung der Umwelt, insbesondere im Hinblick auf die Bestäuber, drastisch zu verringern; bekräftigt seine Unterstützung für quantifizierbare Zielvorgaben zur Verringerung des Einsatzes und der Risiken von Pestiziden;
29. bekräftigt seine Unterstützung für die Halbierung der Nährstoffverluste und die Verringerung des Düngemitteleinsatzes und ist der Auffassung, dass dies rechtsverbindlich sein sollte; betont, dass dies einen immens wertvollen Beitrag zur sofortigen Verringerung des Einsatzes fossiler Brennstoffe, insbesondere von importiertem Gas aus Russland, leisten wird; betont, wie wichtig es ist, diese Zielvorgaben durch ganzheitliche und zirkuläre Ansätze für das Nährstoffmanagement zu verfolgen, wie z. B. agrarökologische Praktiken, die einen Zusatznutzen für die Bodenqualität und die biologische Vielfalt bringen und den Landwirten helfen, ihre Abhängigkeit von Mineraldüngern zu beenden;
30. hebt die Bedeutung ökologischer Schwerpunktgebiete für die biologische Vielfalt, einschließlich der Gesundheit von Bestäubern, hervor und verurteilt nachdrücklich die Vorschläge für den vorübergehenden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in ökologischen Schwerpunktgebieten, die für den Anbau von Eiweißpflanzen geeignet sind, während der Dauer der Krise;
31. bekräftigt sein Engagement für die Lebensmittelsicherheit und betont, dass alle importierten Lebens- und Futtermittel den EU-Normen für Lebensmittelsicherheit entsprechen müssen, einschließlich der Höchstwerte für Rückstände von Pestiziden und antimikrobiellen Mitteln; verurteilt alle Vorschläge, die darauf abzielen, die derzeitige Krise zu missbrauchen, um diese Anforderungen und Verpflichtungen zu schwächen;
32. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Anbau und die Verwendung von Pflanzen für den direkten menschlichen Verzehr zu fördern und die Menge der an Nutztiere verfütterten Pflanzen zu begrenzen, um so die Effizienz unseres Lebensmittelsystems zu erhöhen und zur Nahrungsmittelsicherheit beizutragen;
33. ist der festen Überzeugung, dass eine Verringerung des Viehbestands in der EU notwendig ist, um die vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen zu erhalten und optimal zu nutzen, indem die Produktion von Futtermitteln auf Lebensmittel umgestellt wird, indem weniger Fleisch und Milchprodukte erzeugt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der zu landwirtschaftlichen Zwecken gezüchteten und gehaltenen Tiere zu verringern, um der geringeren Verfügbarkeit von Importpflanzen vorzugreifen; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die größten industriellen Tierhaltungsbetriebe verpflichtet werden, die Zahl der Tiere zu verringern, was in diesen Krisenzeiten zur Sicherstellung der Nahrungsmittelsicherheit erforderlich ist;
34. unterstreicht, dass die Substitution fossiler Brennstoffe durch Biomethan, das aus Gülle in der Intensivtierhaltung gewonnen wird, die Abhängigkeit von dieser nicht nachhaltigen und ineffizienten Form der Landwirtschaft erhöht; betont, dass eine weitere Abhängigkeit von massiven Futtermittelimporten und die Unterbringung von Millionen von Tieren in geschlossenen Ställen, um ihren Dung verarbeiten zu können, vermieden werden sollte; fordert die rasche Verabschiedung strenger Nachhaltigkeitskriterien für die Produktion von Biomethan; fordert, dass Industriepflanzen, die für die Produktion von Biomethan und anderen Biokraftstoffen verwendet werden, für die Nahrungsmittelproduktion umgewidmet werden;
35. betont die Notwendigkeit einer raschen und mutigen Änderung der Politik und der Rechtsvorschriften angesichts überwältigender wissenschaftlicher Belege für die mangelnde Nachhaltigkeit des derzeitigen Lebensmittelsystems und der höheren Kosten eines Untätigwerdens unter uneingeschränkter Berücksichtigung des Wohlergehens landwirtschaftlicher Nutztiere, da dies für die Nachhaltigkeit von Lebensmitteln von wesentlicher Bedeutung ist; empfiehlt, dass dies Maßnahmen zur Förderung der Einführung höherer Tierschutzstandards, zur Verringerung der Zahl der Nutztiere und der Besatzdichte und gleichzeitig zur Steigerung der Erzeugung und des Verbrauchs pflanzlicher Produkte umfassen sollte;
36. hebt hervor, dass die Verringerung der Lebensmittelverschwendung nicht nur positive Auswirkungen auf die Umwelt haben wird, sondern auch zu einer verbesserten Nahrungsmittelsicherheit in der EU führen wird; bekräftigt seine Forderung, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel einer Verringerung der Lebensmittelabfälle in der EU um 30 % bis 2025 und um 50 % bis 2030 im Vergleich zum Basisjahr 2014 zu erreichen, und fordert die Kommission auf, ihre Arbeiten zur Überarbeitung der Datumsangaben zu beschleunigen, um die Verschwendung von Lebensmitteln in den Haushalten zu verhindern;
37. fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan mit geeigneten Maßnahmen zu entwickeln, um die Landwirte in der Ukraine sowohl kurz- als auch langfristig bei der nachhaltigen Lebensmittelproduktion zu unterstützen, und zwar auf der Grundlage der Ambitionen und Ziele des „Green Deal“ und im Einklang mit den Anforderungen der EU in Bezug auf Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Nachhaltigkeit;
38. erkennt an, dass die Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Grundstoffen die Kleinbauern sowohl in der EU als auch in den Entwicklungsländern vor viele neue Herausforderungen stellt; ist der Auffassung, dass zur Sicherstellung der Nahrungsmittelsicherheit und zur Stärkung der Nahrungsmittelsouveränität bei allen internationalen Handelsregeln und -abkommen die Auswirkungen auf die Landwirtschaft und den Zugang zu Nahrungsmitteln berücksichtigt werden sollten;
39. verurteilt nachdrücklich die Aktivitäten von Spekulanten mit globalen Rohstoffen, landwirtschaftlichen Rohstoffen und Energie, die dazu beitragen, die Volatilität der Nahrungsmittelpreise zu verstärken und die weltweite Nahrungsmittelkrise zu verschärfen; betont, dass nicht hingenommen werden kann, dass der Hunger der Einen Profite der Anderen bedeutet, und fordert eine angemessene Regelung und wirksame Kontrolle auf nationaler und internationaler Ebene, um die Verletzung des Rechts auf Nahrungsmittel durch Spekulation zu verhindern;
40. fordert die EU auf, konkrete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu ergreifen, indem sie eine kohärente Strategie und Politik in den Bereichen Handel und Entwicklung sowie GAP annimmt, um direkte oder indirekte negative Auswirkungen auf die Wirtschaft der Entwicklungsländer zu vermeiden;
41. betont, dass unfaire Handelspraktiken ein ernstes Problem im Agrarsektor darstellen; in der Erwägung, dass der Bericht der Kommission vom 29. Januar 2016 über unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette bestätigt, dass derartige Praktiken auf jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette vorkommen können;
42. weist darauf hin, dass das Problem in der Lebensmittelversorgungskette besonders offenkundig ist und negative Auswirkungen auf das schwächste Glied in der Kette hat; hebt hervor, dass das Problem von allen Unternehmen der Lebensmittelversorgungskette und von vielen nationalen Wettbewerbsbehörden bestätigt wird; betont, dass die Kommission, das Parlament und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss wiederholt auf das Problem der unlauteren Handelspraktiken aufmerksam gemacht haben;
43. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P9_TA(2021)0425.
- [2] ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 25.
- [3] ABl. C 270 vom 7.7.2021, S. 2.
- [4] ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 28.