ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 24./25. März 2022 einschließlich der jüngsten Entwicklungen des Krieges gegen die Ukraine und der EU-Sanktionen gegen Russland und ihrer Umsetzung
5.4.2022 - (2022/2560(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Luis Garicano, Barry Andrews, Petras Auštrevičius, Vlad Gheorghe, Bernard Guetta, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Urmas Paet, Frédérique Ries, Ramona Strugariu, Dragoş Tudorache, Hilde Vautmans, Guy Verhofstadt, Stéphanie Yon‑Courtin
im Namen der Renew-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0197/2022
B9‑0203/2022
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 24./25. März 2022 einschließlich der jüngsten Entwicklungen des Krieges gegen die Ukraine und der EU-Sanktionen gegen Russland und ihrer Umsetzung
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Ergebnis und die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 2022,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland und zur Ukraine, insbesondere die Entschließung vom 16. Dezember 2021 zur Lage an der ukrainischen Grenze und in den von Russland besetzten Gebieten in der Ukraine[1] und die Entschließung vom 1. März 2022 zu Russlands Aggression gegen die Ukraine[2],
– unter Hinweis auf die Beschlüsse des Rates über Sanktionen und restriktive Maßnahmen gegen Russland, zu denen diplomatische Maßnahmen, individuelle restriktive Maßnahmen wie das Einfrieren von Vermögenswerten und Reisebeschränkungen, Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen zur Krim und zu Sewastopol sowie zu den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten Donezk und Luhansk, Wirtschaftssanktionen, Beschränkungen der Medien und Beschränkungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit gehören,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU vom 4. April 2022 zu russischen Gräueltaten in Butscha und anderen ukrainischen Städten,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die ersten EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation im März 2014 nach der rechtswidrigen Annexion der Krim im Jahr 2014 verhängt wurden, und in der Erwägung, dass das vierte und jüngste Paket am 15. März 2022 nach dem am 24. Februar 2022 eingeleiteten grundlosen und ungerechtfertigten Einmarsch Russlands in die Ukraine angenommen wurde,
B. in der Erwägung, dass die von der EU und anderen Verbündeten ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen oder noch nicht ausreichend gründlich umgesetzt wurden, um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, insbesondere was die Einfuhr von russischem Erdöl und Erdgas und die Abwicklung aller in EU-Besitz befindlichen Unternehmen in Russland betrifft; in der Erwägung, dass es noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis die vollständige Wirkung der verhängten Sanktionen in Russland voll zum Tragen kommt; in der Erwägung, dass Russland auch aktive Maßnahmen ergreift, um die Auswirkungen der Sanktionen zu verringern;
C. in der Erwägung, dass die baltischen Staaten die Einfuhr von russischem Gas am 1. April 2022 eingestellt haben; in der Erwägung, dass Polen seine Absicht bekundet hat, bis 2023 von russischem Gas und Erdöl unabhängig zu werden;
D. in der Erwägung, dass der Krieg in der Ukraine einen Monat nach dem Beginn des russischen Überfalls weiterhin unschuldige Menschenleben fordert; in der Erwägung, dass die von den russischen Truppen verübten Gräueltaten am Sonntag, dem 3. April 2022, mit der Entdeckung der Leichname männlicher und weiblicher Zivilisten, die die Straßen von Butscha säumen, einer Stadt, die für die ukrainische Armee fast einen Monat lang unzugänglich war, ein neues Maß an Abscheulichkeit erreicht haben; in der Erwägung, dass diese Tatsachen eindeutig die Einsetzung einer internationalen Kommission rechtfertigen, die alle von der russischen Armee seit Beginn des Krieges begangenen Verbrechen untersucht;
E. in der Erwägung, dass die durch Russlands Überfall auf die Ukraine verursachten Zerstörungen durch den Rückzug der russischen Streitkräfte aus der Region Kiew noch stärker offenbar geworden sind; in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft angesichts der in Butscha und einer Reihe anderer ukrainischer Städte verübten Gräueltaten erschüttert ist; in der Erwägung, dass das untragbare Leid der ukrainischen Zivilbevölkerung kategorisch verurteilt werden muss und die Annahme noch strengerer Maßnahmen gegen die Russische Föderation rechtfertigt;
F. in der Erwägung, dass der grundlose Überfall Russlands auf die Ukraine eine Bedrohung des Friedens und der Demokratie in Europa und der europäischen Werte darstellt; in der Erwägung, dass dieser Überfall auch eine Bedrohung für die EU-Mitgliedstaaten darstellt, insbesondere für diejenigen in Mittel- und Osteuropa;
G. in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten Russland seit Beginn des Krieges für fossile Brennstoffe mehr als 23 Mrd. EUR gezahlt haben;
H. in der Erwägung, dass bestehende Schlupflöcher bei den Wirtschaftssanktionen die Wirksamkeit der Sanktionen untergraben und Russland dabei helfen, seine Invasion in der Ukraine zu finanzieren; in der Erwägung, dass die Europäische Union daher nachdrücklich aufgefordert werden sollte, die Sanktionen gegen die Russische Föderation unverzüglich und rasch zu verschärfen; in der Erwägung, dass nur die Verhängung umfassender und wirklich schmerzhafter Sanktionen gegen Zweige der russischen Wirtschaft, einschließlich derjenigen, die die Hauptquellen der Staatseinnahmen bilden, eine Voraussetzung für die Änderung der aggressiven Politik von Präsident Putin und seiner Regierung und für die Beendigung des Krieges gegen die Ukraine sein kann;
I. in der Erwägung, dass die von den größten ausländischen Unternehmen in Russland stammenden Steuereinnahmen einen erheblichen Teil des russischen Haushalts und Schätzungen zufolge ein Drittel seiner Militärausgaben ausmachen; in der Erwägung, dass die Entscheidung von mehr als 500 westlichen Unternehmen, sich zu weigern, in Russland tätig zu sein oder mit dem Land und seinen Bürgern zusammenzuarbeiten und dort ihre Produkte und Dienstleistungen anzubieten, zu begrüßen ist; in der Erwägung, dass private Unternehmen aufgefordert werden sollten, ihre Investitionen zurückzuziehen, Produktionsstandorte aus Russland zu verlagern und laufende Verträge zu kündigen;
J. in der Erwägung, dass wissenschaftliche Studien zeigen, dass ein Verbot der Einfuhr fossiler Brennstoffe aus Russland in die EU überschaubare Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum der EU von weniger als 3 % im Jahr 2022 hätte;
1. ist entsetzt über den rechtswidrigen, grundlosen und ungerechtfertigten Krieg Russlands gegen die Ukraine, der größtenteils als Kriegsverbrechen zu werten ist, sowie über die Unterstützung dieser Aggression durch Belarus, und verurteilt beides aufs Schärfste; trauert gemeinsam mit dem ukrainischen Volk um seine erschütternden Opfer und sein herzzerreißendes Leid;
2. verurteilt auf das Schärfste die bekannt gewordenen Gräueltaten, die von russischen Streitkräften in Butscha und in einer Reihe weiterer besetzter ukrainischer Städte, die inzwischen befreit wurden, begangen wurden. betont, dass diejenigen, die solche schrecklichen Kriegsverbrechen begangen haben, nicht ungestraft bleiben dürfen und dass die für diese Verbrechen verantwortlichen russischen Regierungsbeamten und Militärführer zur Rechenschaft gezogen werden müssen; unterstützt alle Maßnahmen, mit denen die Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in der Ukraine durch russische Streitkräfte sichergestellt wird, einschließlich der von der Anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs eingeleiteten Ermittlungen zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie der Arbeit der Untersuchungskommission des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR);
3. betont, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten angesichts der anhaltenden militärischen Invasion ihre Bemühungen fortsetzen müssen, um die Ukraine und das ukrainische Volk zu unterstützen, die Union zu stärken, dem aggressiven Vorgehen Russlands entgegenzuwirken und die Kosten und Lasten dieser Maßnahmen solidarisch und geeint zu teilen;
4. betont, dass Russland die Verantwortung für die Zerstörung von Infrastruktur, zivilen Gebäuden und Wohngebäuden in der Ukraine und für die erheblichen wirtschaftlichen und ökologischen Verluste trägt und dass Russland verpflichtet sein wird, die durch seine aggressiven Handlungen verursachten Schäden wiedergutzumachen;
5. betont, dass die Europäische Union die finanzielle und wirtschaftliche Blockade des Putin- und des Lukaschenka-Regimes verstärken muss; fordert die sofortige und wirksame Umsetzung der bereits beschlossenen Sanktionen und Maßnahmen; betont, dass der Anwendungsbereich der Sanktionen, die gegen russische Einzelpersonen, Unternehmen und Banken verhängt wurden, einschließlich der von der Stiftung Alexei Nawalnys angegebenen Namen, weiter ausgeweitet und die Umgehung der bisher ergriffenen Maßnahmen, insbesondere durch die Verwendung von Kryptowährungen und Online-Transaktionen, verhindert werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle russischen und belarussischen Finanzinstitute von SWIFT auszuschließen;
6. fordert den Rat auf, Sanktionen zu verhängen, einschließlich eines Einreiseverbots, Verhaftungen und der Beschlagnahme von Eigentum und Vermögenswerten von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die auf die öffentliche Meinung in Russland im Sinne einer Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine einwirken, einschließlich leitender und technischer Mitarbeiter öffentlicher und privater Medien, die aggressive Propaganda verbreiten, sogenannter politischer Sachverständiger, Influencer, Blogger, Künstler und Musiker, die die kriminellen Handlungen der russischen Regierung öffentlich unterstützen und zu einer umfassenden Einbeziehung der russischen Bevölkerung in die Begehung von Kriegsverbrechen beitragen;
7. betont, dass das beispiellose Ausmaß der EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation, die nach dem Massaker von Butscha voraussichtlich weiter verschärft werden, so gestaltet sein muss, dass die Diplomaten auch weiterhin über Spielraum verfügen, um einen Ausweg aus dem Krieg zu finden;
8. betont, dass sämtliche Vermögenswerte russischer Amtsträger oder der Oligarchen, die dem Putin-Regime nahestehen, ihrer Stellvertreter und Strohmänner sowie derjenigen Personen in Belarus, die dem Lukaschenka-Regime nahestehen, beschlagnahmt werden und im Rahmen der vollständigen und sofortigen Abschaffung goldener Pässe, Visa und Aufenthaltstitel Visa dieser Personen zur Einreise in die EU aufgehoben werden sollten; betont, dass eine größere Gruppe russischer Amtsträger, Gouverneure und Bürgermeister, die die derzeitige Politik des Putin-Regimes mittragen und von ihr profitieren, von den Sanktionen betroffen sein sollte; begrüßt die Entscheidung mehrerer Mitgliedstaaten, Dutzende russische Diplomaten, die im Namen der russischen Geheimdienste geheim an Spionageaktivitäten und anderen geheimen Operationen auf europäischem Boden beteiligt waren, auszuweisen, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, diesem Beispiel zu folgen und verdeckt operierende russische und belarussische Agenten, die auf dem Boden der EU aktiv sind, zu identifizieren und auszuweisen; fordert die Kommission auf, eine gründliche Bewertung der Nutzung des visumfreien Reisens in die EU durch russische und belarussische Diplomaten vorzunehmen, um Schlupflöcher und Missstände zu ermitteln, und einen Vorschlag mit Verbesserungen vorzulegen;
9. bekräftigt seine Forderung, alle wirtschaftlichen Beziehungen zu Putins Russland abzubrechen, einschließlich eines Ausfuhrverbots für Schlüsseltechnologien sowie anderer relevanter Einfuhr- und Investitionsbeschränkungen; betont, dass dies von wesentlicher Bedeutung ist, wenn erhebliche Auswirkungen auf die russische Verteidigungsindustrie und ihre Fähigkeit, den Krieg in der Ukraine zu verlängern, erzielt werden sollen, wobei gleichzeitig sichergestellt werden muss, dass humanitäre Organisationen von solchen Sanktionen ausgenommen sind, zusätzlich zu allen Gütern, die erforderlich sind, um den Zusammenbruch der globalen Lebensmittelmärkte, darunter der Märkte für Getreide, Düngemittel, Pestizide und Herbizide, zu verhindern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Straßengüterverkehr nach und aus Russland und Belarus zu verbieten und den Zugang zu EU-Häfen für russische und belarussische Schiffe und Güter zu beschränken; fordert ein vorübergehendes Verbot der Einfuhr von Erdöl, Kohle und Gas, das verlängert werden sollte, wenn Putins die Aggression fortsetzt, sowie einen Plan zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit Europas auf kurze Sicht; stellt fest, dass die Forderungen Russlands nach Zahlungen in Rubeln eine Vertragsverletzung darstellen;
10. fordert dringende Maßnahmen, um so bald wie möglich eine vollwertige Energieunion und die vollständige Unabhängigkeit von russischem Gas, russischem Öl und russischer Kohle zu erreichen; begrüßt die Erfolge der baltischen Staaten bei der Sicherung der Energieunabhängigkeit und die Einstellung der Gasimporte aus Russland; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um höhere Energieeffizienzziele zu erreichen, den massiven Einsatz erneuerbarer Energiequellen in Europa zu erleichtern, indem unter anderem Probleme bei den Genehmigungen und andere rechtliche Hürden angegangen werden, die Erzeugung von Wasserstoff auszuweiten und die für seinen Transport erforderliche Infrastruktur aufzubauen und ein intelligentes Verbundnetz zu vollenden, das tatsächliche Flexibilität auf der Nachfrageseite ermöglicht, die für eine kosteneffiziente Verringerung des Energieverbrauchs erforderlich ist; betont, dass Investitionen in Forschung und Innovation nach wie vor von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es sicherzustellen gilt, dass Europa Zugang zu innovativen Technologien erhält, die mit den Klimazielen der Union im Einklang stehen, damit die Energieunabhängigkeit in verschiedenen Wirtschaftszweigen, insbesondere in der Industrie, in der Reduzierungen nur schwer umzusetzen sind, erreicht wird; fordert die Kommission auf, bei den Entscheidungen, die auf nationaler Ebene in Bezug auf den Energiemix und die Infrastruktur sowie auf EU-Ebene getroffen werden, mittels eines Ad-hoc-Gremiums das höchste Maß an Koordinierung mit den Mitgliedstaaten sicherzustellen, um die Vereinbarkeit der Entscheidungen mit den Zielen zu bewerten, sowohl die vollständige Unabhängigkeit der EU von russischen fossilen Brennstoffen als auch die Klimaneutralität bis spätestens 2050 zu erreichen;
11. betont, dass diese Entscheidungen von einem glaubwürdigen Energieplan begleitet werden müssen, der Abhilfemaßnahmen für europäische Haushalte und Unternehmen umfassen sollte; ist der Ansicht, dass die Kosten und Härten, mit denen die europäischen Bürger sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Union konfrontiert sind, in voller Solidarität geteilt werden sollten;
12. fordert die Kommission auf, dringend einen Vorschlag zur Stärkung der Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung der verhängten Sanktionen auf EU-Ebene auszuarbeiten; begrüßt die Einrichtung der Taskforce „Freeze and Seize“ (einfrieren und beschlagnahmen) durch die Kommission, deren Aufgabe insbesondere darin besteht, Sanktionen gegen russische Oligarchen durchzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, über die zur Umsetzung dieser Sanktionen ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten, und fordert die EU-Organe auf, die Ukraine einzuladen, sich am Arbeitsprozess der Taskforce „Freeze and Seize“ zu beteiligen und die Beschlüsse über Sanktionen mit den ukrainischen Behörden abzustimmen; fordert die Kommission auf, auf der Grundlage der Arbeit der bestehenden Taskforce „Freeze and Seize“ eine Taskforce einzurichten, die aus Behörden besteht, die für die Finanzaufsicht, die Bekämpfung von Geldwäsche, die Strafverfolgung, die Justiz, die digitalen Märkte und für Kryptoanlagen zuständig sind;
13. bekräftigt, dass Desinformation Teil der Kriegführung Russlands in der Ukraine ist und dass die Sanktionen der EU gegen staatliche russische Medienkanäle leicht umgangen werden können, indem VPN, Satellitenfernsehen und intelligentes Fernsehen genutzt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Verbot staatlicher Propagandakanäle Russlands vollständig umzusetzen;
14. fordert, dass die Offenlegungspflichten der europäischen Finanzinstitute ausgeweitet werden, um die zuständigen Behörden über alle Vermögenswerte, die von den genannten russischen und belarussischen Bürgern gehalten werden, und nicht nur über deren Einlagen zu informieren; weist darauf hin, dass EU-Bürger das Instrument der Kommission für anonyme Hinweise nutzen können, um Verstöße gegen frühere, aktuelle und geplante Sanktionen gegen russische und belarussische Personen und Organisationen anonym zu melden; ist der Ansicht, dass der Geltungsbereich der individuellen Sanktionslisten auf derzeitige und frühere Begünstigte, die enge Verbindungen zur russischen und belarussischen Regierung unterhalten, ausgeweitet werden sollte;
15. fordert die Kommission auf, den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche in vollem Umfang zu nutzen und Russland und Belarus in die Liste der Gebiete mit hohem Risiko gemäß Artikel 9 der vierten Geldwäscherichtlinie[3] aufzunehmen; fordert die Kommission auf, die Einrichtung eines speziellen Gremiums zur Überwachung der Durchsetzung finanzieller Sanktionen und anderer restriktiver Maßnahmen der EU vorzuschlagen;
16. fordert die Kommission auf, einen Koordinierungsmechanismus für die Einziehung von Vermögenswerten einzurichten, die in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten infolge des Überfalls Russlands auf die Ukraine eingefroren wurden, damit diese Mittel zur Finanzierung der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge in den Mitgliedstaaten sowie des Wiederaufbaus nach dem Krieg verwendet werden können und in den EU-Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine fließen; ist der Ansicht, dass die soziale Nutzung der eingefrorenen Vermögenswerte für die Bedürfnisse der Ukrainer Teil der Entschädigung ist, die Russland als für die Zerstörung in der Ukraine verantwortlicher Angreifer leisten sollte;
17. fordert die Kommission zu diesem Zweck auf, eine Studie zu erstellen, in der legale Wege innerhalb des bestehenden EU-Rechtsrahmens für eine wirksame Einziehung von Vermögenswerten in einer Reihe von Fällen, wie z. B. einer grundlosen militärischen Aggression, aufgezeigt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Rechtsvorschriften zu erlassen, um eine Rechtsgrundlage für die Verwendung von Geldern zu schaffen, die infolge von EU-Sanktionen eingezogen wurden, um die Opfer des russischen Überfalls auf die Ukraine zu entschädigen;
18. begrüßt den Beginn der interinstitutionellen Verhandlungen über die Verordnung über Märkte für Kryptowerte und die Annahme von Änderungen der überarbeiteten Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche beim Geldtransfer[4] durch die federführenden Ausschüsse am 31. März 2022 und fordert die MdEP auf, diese Abstimmung im Plenum zu bestätigen, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verstärken und einen stärkeren Rechtsrahmen für Kryptowerte in der EU zu schaffen;
19. betont, dass Russland und Belarus von internationalen Organisationen und Veranstaltungen ausgeschlossen werden sollten, darunter Handelsbestimmungen wie der Meistbegünstigungsstatus sowie die damit verbundene Präferenzbehandlung im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO); begrüßt das starke politische Signal der EU in Zusammenarbeit mit den G7-Ländern und anderen gleichgesinnten Partnern wie Albanien, Australien, Island, Südkorea, Moldau, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien und Norwegen, Russland ab dem 15. März 2022 nicht mehr als meistbegünstigten Staat im Rahmen der WTO zu behandeln;
20. fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, ihre Kapazitäten zur wirksamen Bekämpfung der Straflosigkeit von Personen, die Kriegsverbrechen begangen haben oder daran beteiligt waren, zu stärken;
21. fordert eine kontinuierliche Abstimmung mit den transatlantischen Verbündeten und gleichgesinnten Partnern wie den NATO-Verbündeten, der G7, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie den Mitgliedern der Europäischen Freihandelsassoziation, den assoziierten Staaten und den Kandidatenländern; betont, dass die EU entschlossen reagieren sollte, wenn Länder, die als Partner betrachtet wurden, nicht in der Lage sind, die Standpunkte der EU zu unterstützen, und nimmt mit Besorgnis und zunehmender Enttäuschung das Vorgehen Serbiens in dieser Hinsicht zur Kenntnis, das sich eindeutig auf das Streben des Landes nach einer EU-Mitgliedschaft auswirken wird;
22. weist darauf hin, dass die negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Krieges, insbesondere die Sanktionen, die die Mitgliedstaaten hart, aber auf unterschiedliche Weise treffen werden, unbedingt auf europäischer Ebene gemeinsam getragen werden müssen; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die EU dringend bestehende Programme, Haushaltsreserven, Kohäsionsfonds und Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität mobilisieren sollte, die noch nicht beantragt wurden, um die negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Krieges abzufedern; fordert die Kommission auf, so bald wie möglich eine Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens vorzuschlagen, um die einschlägigen Mittel wie das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit, die humanitäre Hilfe, den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Europäischen Verteidigungsfonds und das Katastrophenschutzverfahren der EU aufzustocken; fordert die Kommission jedoch auf, Möglichkeiten zu sondieren, wie die Flexibilitätsinstrumente, die es der EU ermöglichen, Krisen zu bewältigen, erheblich gestärkt werden können;
23. fordert die Einrichtung eines Fonds für strategische Autonomie in Höhe von mehreren Milliarden Euro für Europa (SAFE), um in Energieunabhängigkeit, Verteidigungsfähigkeiten, Ernährungssicherheit und neue Partnerschaften für Rohstoffe zu investieren und Unternehmen, Landwirten und Haushalten bei der Bewältigung der Folgen des Krieges zu helfen; besteht darauf, dass der SAFE gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren eingerichtet werden und unter der uneingeschränkten Kontrolle des Europäischen Parlaments und der direkten Mittelverwaltung durch die Kommission tätig werden sollte; betont, dass sein Gesamtbetrag auf der Grundlage einer klaren Bewertung der Kosten und Investitionslücken festgelegt werden muss und auch aus neu mobilisierten Mitteln aus existierenden Programmen bestehen sollte, die noch nicht im Rahmen von NextGenerationEU und unter dem mehrjährigen Finanzrahmen beantragt wurden;
24. schlägt die Schaffung eines „Marshallplans“ für die Ukraine als Hilfs- und Aufbauinstrument der EU vor, durch das zusammen mit der Unterstützung durch andere internationale Partner die ukrainische Wirtschaft und Zivilgesellschaft und der Wiederaufbau zerstörter Infrastrukturen in der Ukraine unterstützt werden sollten; unterstützt die Idee eines Solidaritätsfonds der Ukraine und fordert, dass zu gegebener Zeit eine internationale Geberkonferenz abgehalten wird, um einen Beitrag zu diesem Fonds zu leisten;
25. fordert die Kommission auf, für eine umsichtige Haushaltspolitik in den Mitgliedstaaten zu sorgen, um das Auftreten einer Staatsschuldenkrise unter den derzeitigen wirtschaftlichen Umständen zu verhindern, und sich dabei weiterhin uneingeschränkt für die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts einzusetzen, beispielsweise indem die Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel um ein weiteres Jahr verlängert wird;
26. fordert die Europäische Zentralbank auf, ihre Geldpolitik zu normalisieren, um den inflationären Folgen der hohen Energiepreise entgegenzuwirken, die die Unter- und Mittelschichten am stärksten treffen;
27. weist darauf hin, dass die Annahme restriktiver Maßnahmen gegen Amtsträger der Union und Mitglieder der nationalen Parlamente durch die russischen Staatsorgane am 31. März 2022 als Vergeltung für die Sanktionen der EU wegen des Überfalls Russlands auf die Ukraine auf intransparente Weise, ohne klare Kriterien und unter Anonymisierung der Namen der Zielpersonen erfolgte; betont, dass nach Angaben des russischen Außenministeriums die „überwältigende Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments“ unter diese Sanktionen fällt;
28. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Vereinten Nationen, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation und dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament von Belarus zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P9_TA(2021)0515.
- [2] ABl. L 125 vom 18.3.2022, S. 2.
- [3] ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73.
- [4] ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 1.