ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 24./25. März 2022 einschließlich der jüngsten Entwicklungen des Krieges gegen die Ukraine und der EU-Sanktionen gegen Russland und ihrer Umsetzung
5.4.2022 - (2022/2560(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Ryszard Antoni Legutko, Raffaele Fitto, Anna Fotyga, Karol Karski, Angel Dzhambazki, Hermann Tertsch, Veronika Vrecionová, Elżbieta Rafalska, Bogdan Rzońca, Ryszard Czarnecki, Beata Mazurek, Alexandr Vondra, Anna Zalewska, Beata Kempa, Beata Szydło, Dominik Tarczyński, Elżbieta Kruk, Grzegorz Tobiszowski, Jacek Saryusz‑Wolski, Patryk Jaki, Roberts Zīle, Witold Jan Waszczykowski, Adam Bielan, Andżelika Anna Możdżanowska, Joachim Stanisław Brudziński, Kosma Złotowski, Valdemar Tomaševski, Joanna Kopcińska, Tomasz Piotr Poręba, Zdzisław Krasnodębski, Zbigniew Kuźmiuk, Jadwiga Wiśniewska
im Namen der ECR-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0197/2022
B9‑0211/2022
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 24./25. März 2022 einschließlich der jüngsten Entwicklungen des Krieges gegen die Ukraine und der EU-Sanktionen gegen Russland und ihrer Umsetzung
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland und der Ukraine, insbesondere die Entschließung vom 16. Dezember 2021 zu der Lage an der ukrainischen Grenze und in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine[1], die Entschließung vom 1. März 2022 zu Russlands Aggression gegen die Ukraine[2] und die Entschließung vom 24. März 2022 zu dem Erfordernis eines vordringlichen Aktionsplans der EU zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit inner- und außerhalb der EU in Anbetracht des russischen Einmarschs in die Ukraine[3],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 2022,
– unter Hinweis auf die Erklärung von Versailles vom 11. März 2022,
– unter Hinweis auf die Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 2. und vom 24. März 2022 zum Einmarsch Russlands in die Ukraine,
– unter Hinweis auf das Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) der Vereinten Nationen vom 16. März 2022,
– unter Hinweis auf die von der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen entwickelten Nürnberger Prinzipien, in denen festgelegt ist, was ein Kriegsverbrechen darstellt,
– unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. Februar 2022,
– unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf die Schlussakte von Helsinki vom 1. August 1975 und ihre Nachfolgedokumente,
– unter Hinweis auf die Genfer Konvention von 1949 und ihre Zusatzprotokolle,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der NATO vom 24. März 2022,
– unter Hinweis auf das Budapester Memorandum von 1994 zu Sicherheitsgarantien,
– unter Hinweis auf die von US-Präsident Joe Biden während seines Besuchs in Europa im März 2022 abgegebenen Erklärungen,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die ukrainischen Streitkräfte mehr als einen Monat nach Beginn der grundlosen militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine ihr Land weiterhin beherzt verteidigen und den Invasoren den Zugang zu Großstädten und anderen strategischen Zielen verwehren;
B. in der Erwägung, dass russische Soldaten nach wie vor Kriegsverbrechen begehen, indem sie Mitglieder der Zivilbevölkerung ausrauben, vergewaltigen und hinrichten, auf zivile Strukturen wie Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen, Schulen und Unterkünfte sowie Krankenwagen zielen und auf Zivilisten schießen, die versuchen, über zuvor eingerichtete humanitäre Korridore aus Konfliktgebieten zu fliehen;
C. in der Erwägung, dass Russland das rechtswidrig besetzte Gebiet der Krim und die abtrünnigen Gebiete in Luhansk und Donezk sowie die Luft- und Bodenstützpunkte in Belarus nutzt, um seine Bodenoffensiven, Raketenangriffe und Luftschläge gegen die Ukraine durchzuführen;
D. in der Erwägung, dass die russische Armee weiterhin willkürlich Wohngebiete beschießt und aus der Luft angreift, was zur vollständigen oder fast vollständigen Zerstörung von Mariupol, Wolnowacha und anderen Städten und Dörfern geführt hat; in der Erwägung, dass auch das Gebäude, in dem sich die Hauptgeschäftsstelle der Beratungsmission der EU in Mariupol befindet, getroffen wurde;
E. in der Erwägung, dass sich die von den Vereinten Nationen gemeldeten offiziellen Zahlen der zivilen Opfer in der Ukraine mit Stand 30. März 2022 auf 1 232 Tote (darunter 112 Kinder) und 1 935 Verletzte (darunter 149 Kinder) beliefen; in der Erwägung, dass die tatsächliche Zahl wahrscheinlich um ein Vielfaches höher ist als die offiziellen Schätzungen; in der Erwägung, dass ukrainische Soldaten nach der Befreiung von Gebieten im Bezirk Kiew Beweise für Massenhinrichtungen von Zivilisten in Butscha, Irpin, Hostomel und anderen Städten und Dörfern gefunden haben, die einem Völkermord gleichkommen;
F. in der Erwägung, dass die Ukraine am 28. Februar 2022 einen offiziellen Antrag auf einen „umgehenden“ EU-Beitritt im Rahmen eines besonderen Schnellverfahrens gestellt hat; in der Erwägung, dass der Europäische Rat und das Europäische Parlament die europäischen Bestrebungen und die Entscheidung der Ukraine für Europa zur Kenntnis genommen und die Kommission aufgefordert haben, ihre Stellungnahme zur Zuerkennung des Status eines Bewerberlandes für die Ukraine vorzulegen;
G. in der Erwägung, dass das höchste Gericht der Vereinten Nationen am 16. März 2022 in einem rechtsverbindlichen Urteil verfügt hat, dass Russland die Militäroperationen, die es am 24. Februar eingeleitet hat, unverzüglich aussetzen soll, und mithin die Rechtfertigung Russlands für den Krieg abgelehnt hat;
H. in der Erwägung, dass die Russische Föderation von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht hat, um die Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen mit dem Ziel zu blockieren, ihre skrupellose Aggression zu verteidigen, und dass sie somit gegen Regel 20 der vorläufigen Geschäftsordnung des Sicherheitsrates verstoßen hat, da die russische Delegation in Fragen, die in direktem Zusammenhang mit dem russischen Staat stehen, nicht den Vorsitz führen sollte;
I. in der Erwägung, dass die demokratische Welt in beispielloser Weise ihre Geschlossenheit, Solidarität und Unterstützung für die Ukraine und die Verteidigung der Grundprinzipien einer regelbasierten internationalen Ordnung, der Menschlichkeit und des Friedens unter Beweis gestellt hat und dass nur die Diktaturen Nordkorea, Belarus, Eritrea und Syrien das Vorgehen Russlands offen unterstützen;
J. in der Erwägung, dass die EU gemeinsam mit den USA, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Australien, Japan und anderen Ländern ein breites Spektrum von Sanktionen gegen Russland und Belarus verhängt hat; in der Erwägung, dass diese Sanktionen jedoch zahlreiche Schlupflöcher, Lücken und Ausnahmen enthalten, die es den russischen Behörden und Oligarchen ermöglichen, sie zu umgehen, und in der Erwägung, dass sie bislang nicht ausgereicht haben, um die russische Kriegsmaschinerie zu stoppen;
K. in der Erwägung, dass eines dieser Versäumnisse den Austausch von Gütern betrifft, die von russischen und belarussischen Lastkraftwagen und Schiffen befördert werden, was es russischen und belarussischen Transportunternehmen ermöglicht, ihre wirtschaftliche Tätigkeit auf dem gemeinsamen Markt der EU fortzusetzen und Russland mit Waren und Ressourcen zu versorgen;
L. in der Erwägung, dass viele EU-Mitgliedstaaten nach wie vor Erdöl, Erdgas und Kohle aus Russland importieren und seit Beginn der Aggression rund 24 Mrd. EUR (mehr als 600 Mio. EUR pro Tag) ausgegeben haben, wodurch die russische Kriegsmaschinerie gespeist wird;
M. in der Erwägung, dass das Vereinigte Königreich im Rahmen der Sanktionen Vermögenswerte russischer Banken im Umfang von mehr als 307 Mrd. EUR eingefroren hat; in der Erwägung, dass die USA und die EU 285 Mrd. EUR bzw. 46 Mrd. EUR eingefroren haben;
N. in der Erwägung, dass fast 500 internationale Unternehmen und Konzerne beschlossen haben, ihre Geschäftstätigkeiten in Russland vorübergehend einzustellen oder sich vollständig aus dem russischen Markt zurückzuziehen; in der Erwägung, dass einige, darunter Acer, Asus, Auchan-Retail, Cersanit, Eutelsat, Huawei, Intermedia, Koch Industries, Korn Ferry, Lenovo, Leroy Merlin, Metro, MOLGroup, MSI, Reiffeisen Bank International, Société Générale, Tencent, Titan International und Xiaomi, ihre Geschäftstätigkeiten in Russland wie gehabt fortsetzen;
O. in der Erwägung, dass demokratische Länder großzügige finanzielle, materielle und humanitäre Unterstützung geleistet haben, unter anderem in Form von tödlichen Waffen und Ausrüstung für die ukrainische Armee;
P. in der Erwägung, dass jüngsten Umfragen zufolge eine große Mehrheit der russischen Bevölkerung den Angriff auf die Ukraine unterstützt;
Q. in der Erwägung, dass seit Beginn des Konflikts mehr als 4 Millionen Menschen die Ukraine verlassen haben und hauptsächlich in Polen, Rumänien, der Republik Moldau, Ungarn und der Slowakei Zuflucht suchen; in der Erwägung, dass es in der Ukraine knapp 6,5 Millionen Binnenvertriebene gibt;
R. in der Erwägung, dass die NATO rasch auf die russische Aggression reagiert und Truppen und Luftmittel nach Osteuropa verlegt hat, wohingegen die EU in ihren Zuständigkeitsbereichen nicht angemessen reagiert hat;
S. in der Erwägung, dass Russland nach wie vor wichtigen internationalen Strafverfolgungsbehörden wie Interpol angehört, die wirksam mit der EU und ihren Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und bei denen die Zusammenarbeit auf Vertrauen beruht; in der Erwägung, dass dieses Vertrauen davon abhängt, dass Probleme mit Ländern, die die Systeme von Interpol für politische Zwecke missbrauchen wollen, rasch angegangen werden; in der Erwägung, dass die Systeme von Interpol die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit achten und die Verpflichtungen der Organisation in Bezug auf politischen, religiösen oder militärischen Missbrauch einhalten müssen;
1. verurteilt die anhaltende russische Aggression gegen die Ukraine aufs Schärfste und fordert die Russische Föderation erneut auf, unverzüglich alle militärischen Operationen in der Ukraine einzustellen, alle militärischen und paramilitärischen Kräfte und sämtliche militärische Ausrüstung bedingungslos aus dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen und die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen uneingeschränkt zu achten;
2. betont, dass das Urteil des IGH es für alle, einschließlich Russlands, praktisch unmöglich macht, die Rechtswidrigkeit des Krieges zu leugnen, und dass die Ablehnung eines Urteils des höchsten Gerichtshofs der Vereinten Nationen durch ein ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ein gefährlicher Präzedenzfall wäre, der mit schwerwiegenden Konsequenzen einhergehen sollte, einschließlich der Aussetzung des Vetorechts Russlands als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und einer gründlichen Bewertung der Rechtmäßigkeit der weiteren Mitgliedschaft der Russischen Föderation im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen;
3. ist entsetzt über die von der Russischen Föderation in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen, die einem Völkermord gleichkommen, einschließlich jener, die sich nach der Befreiung von Butscha und anderen Orten im Bezirk Kiew offenbart haben, wobei diese Kriegsverbrechen Hinrichtungen, Vergewaltigungen, Verschleppungen, Vertreibungen und Plünderungen sowie den wahllosen Beschuss ziviler Infrastrukturen, darunter Krankenhäuser, Krankenwagen, Schulen, Kindergärten und Unterkünfte, umfassen; fordert die internationale Gemeinschaft auf, weiterhin alle Fälle von Verbrechen dieser Art zu dokumentieren und alles Erforderliche zu unternehmen, um die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen; weist darauf hin, dass die internationale Gemeinschaft im Falle von Kriegsverbrechen und Völkermord zum Handeln verpflichtet ist und alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen sollte; fordert eine Dringlichkeitssitzung des Europäischen Rates, um die Kriegsverbrechen Russlands und ein neues wirksames Sanktionspaket zu erörtern;
4. verurteilt die Rolle von Belarus bei der Ermöglichung der russischen Aggression gegen die Ukraine aufs Schärfste; lobt gleichzeitig Teile der belarussischen Gesellschaft für Handlungen des zivilen Ungehorsams, einschließlich des Entgleisenlassens von Zügen, die russischen Nachschub befördern;
5. bekundet seine uneingeschränkte Solidarität mit den Menschen in der Ukraine, die in ihrem Land bereits acht Jahre Krieg erlitten haben, und würdigt den enormen Mut des ukrainischen Volkes, seines heroischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und der tapferen Soldaten, die ihr Land gegen die russischen Invasoren verteidigen; lobt die Besuche der Regierungschefs Polens, Sloweniens und Tschechiens sowie den jüngsten Besuch der Präsidentin des Europäischen Parlaments in Kiew;
6. erwartet, dass die Kommission mit größter Dringlichkeit eine befürwortende Stellungnahme zur Zuerkennung des Status eines Bewerberlandes für die Ukraine abgibt, und erwartet, dass der Europäische Rat dieser anschließend umgehend zustimmt; fordert die Mitgliedstaaten, die in Bezug auf den EU-Beitritt der Ukraine zögern und zu denen vor allem Deutschland und die Niederlande gehören, auf, diesen historischen Schritt nicht zu blockieren;
7. begrüßt die von der internationalen Gemeinschaft bisher gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen; betont, dass eine weitere Koordinierung zwischen der EU und den G7 erforderlich ist, um vorhandene Schlupflöcher zu schließen und gegen die tatsächliche und mögliche Umgehung von Sanktionen vorzugehen sowie rasch weitere koordinierte, umfassende und schwerwiegende Sanktionen gegen russische Wirtschaftsbereiche einschließlich derjenigen zu verhängen, die die Hauptquellen der Staatseinnahmen darstellen, wodurch die Fähigkeit Russlands, weiter Krieg gegen die Ukraine zu führen, geschwächt und künftige Aggressionen des Kreml verhindert würden; fordert die demokratische Welt und insbesondere die Bewerberländer und Staaten, denen privilegierte Wirtschaftsabkommen mit der EU zugutekommen, auf, sich den Sanktionen der EU und der USA anzuschließen; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die serbischen Behörden die als EU-Beitrittskandidat eingegangenen Verpflichtungen missachtet haben, und fordert, dass weitere Beitrittsverhandlungen mit Belgrad ausgesetzt werden und dass die Handels- und Partnerschaftsabkommen mit jenen Ländern, die trotz des barbarischen Einmarschs in die Ukraine beschlossen haben, ihre Beziehungen zum Aggressor aufrechtzuerhalten, überprüft werden; besteht darauf, dass alle Sanktionen, die im Zusammenhang mit dem militärischen Überfall Russlands auf die Ukraine verhängt werden, auch gegen Belarus verhängt werden;
8. betont, dass es von größter Bedeutung ist, dass die EU-Mitgliedstaaten die Einfuhr von Erdöl, Erdgas und Kohle aus Russland unverzüglich einstellen; ist entsetzt darüber, dass die EU der Russischen Föderation täglich mehr als 600 Mio. EUR zahlt; bedauert, dass die EU es bislang versäumt hat, den Vereinigten Staaten beim Verbot für russisches Erdöl und Erdgas zu folgen, was vor allem dem Widerstand Deutschlands geschuldet ist, das in hohem Maße auf Kohlenwasserstoffe aus Russland angewiesen ist; lobt die Entscheidungen der Staaten, die bereits Embargos für russisches Öl, russisches Gas und russische Kohle verhängt haben;
9. schließt sich den Forderungen an, eine Steuer auf russische Kohlenwasserstoffe einzuführen, damit Handels- und Wirtschaftsvorschriften im EU-Binnenmarkt unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs auf dem Markt gerecht funktionieren können und nicht denjenigen zugutekommen, die russische Kohlenwasserstoffe weiterhin zu einem vorteilhaften Preis kaufen; ist der Ansicht, dass die Einnahmen aus einer solchen Steuer dazu verwendet werden sollten, diejenigen zu unterstützen, die durch die aggressive Politik Russlands in Georgien, der Ukraine, Syrien und andernorts geschädigt wurden;
10. fordert die Staats- und Regierungschefs der EU und die Staats- und Regierungschefs anderer Staaten auf, Russland aus den G20 und anderen multilateralen Organisationen der Zusammenarbeit wie dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, Interpol, der Welthandelsorganisation, der UNESCO und anderen auszuschließen, was ein wichtiges Zeichen dafür wäre, dass die internationale Gemeinschaft mit dem Aggressorstaat nicht einfach wieder zum Tagesgeschäft übergehen wird; fordert Kulturorganisationen und Sportverbände erneut auf, die Teilnahme Russlands an ihren Veranstaltungen weiter auszusetzen; ist der Ansicht, dass die Russische Föderation nicht als verlässlicher Partner angesehen werden kann, da sie jegliche Glaubwürdigkeit verloren hat, die für die Diplomatie von entscheidender Bedeutung ist; unterstützt in diesem Zusammenhang die diplomatische Isolation Russlands und die Einschränkung der diplomatischen Beziehungen zum Aggressor;
11. betont, dass ein wesentlicher Bestandteil des EU-Aktionsplans zur Sicherstellung der Energiesicherheit der EU eine Strategie zur Stärkung der energiewirtschaftlichen Unabhängigkeit der EU von Lieferungen aus Russland sein muss, wobei hierzu auch die vollständige Aufgabe der Projekte Nord Stream und Nord Stream 2 gehört, dass aber gleichzeitig die Energieversorgungssicherheit der EU gewahrt werden muss;
12. fordert den Rat auf, zusätzliche notwendige Maßnahmen auf EU-Ebene zu ergreifen und neue Sanktionen zu erlassen, mit denen der Straßengüterverkehr in Richtung und aus Richtung der Hoheitsgebiete Russlands und Belarus verboten wird, sowie russische und belarussische Schiffe daran zu hindern, EU-Häfen anzulaufen; ist der Ansicht, dass Maßnahmen dieser Art im Straßen- und Seeverkehr auf EU-Ebene zeitgleich angenommen werden müssen, damit sie wirklich wirksam sind und keine unverhältnismäßigen negativen Auswirkungen für einige EU-Länder entstehen; ist der Ansicht, dass durch die vorgenannten Maßnahmen im Verkehrssektor die Fähigkeit der Russischen Föderation, ihre Aggression aufrechtzuerhalten, weiter eingeschränkt werden würde;
13. fordert die EU, die USA, das Vereinigte Königreich und andere Mitglieder der internationalen Gemeinschaft auf, rechtliche Mittel zur Einziehung aller eingefrorenen Vermögenswerte von Banken und Oligarchen aus der Russischen Föderation und Belarus zu entwickeln, die dann in vollem Umfang genutzt werden sollten, um den Wiederaufbau der Ukraine nach dem Krieg und die Bereitstellung von Entschädigungen für die Ukraine zu unterstützen;
14. fordert die Einführung eines vollständigen Verbots des Verkaufs von militärischen Gütern, Produkten und Dienstleistungen sowie von Gütern, Produkten und Dienstleistungen mit doppeltem Verwendungszweck an Russland und Belarus; ist der Ansicht, dass eine Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation im Weltraum nur dann zulässig sein sollte, wenn es um Lebensrettung geht; besteht darauf, dass alle russischen und belarussischen Banken und vor allem die Sberbank und die Gazprombank aus dem SWIFT-System ausgeschlossen werden, sämtliche Korrespondenzkonten aller russischen Banken und großen russischen Unternehmen in harter Währung eingefroren werden und die Sanktionen für Vermögenswerte in Kryptowährungen verschärft werden; fordert darüber hinaus, dass alle russischen Banken aus dem europäischen Finanzsystem ausgeschlossen werden, dass es den russischen Banken und dem russischen Bankensystem untersagt wird, auf den europäischen Märkten von Sekundärkapitalmärkten aus Mittel zu beschaffen oder entsprechende Kredite aufzunehmen, dass die Ausfuhr von High-Tech-Produkten oder strategischen Gütern in den russischen Markt verboten wird und dass von Russland kontrollierte Investmentfonds und Banken wie die Internationale Investitionsbank unverzüglich von Geschäftstätigkeiten in der EU ausgeschlossen werden;
15. weist darauf hin, dass die von den größten ausländischen Unternehmen in Russland stammenden Steuereinnahmen einen erheblichen Teil des russischen Haushalts und Schätzungen zufolge ein Drittel seiner Militärausgaben ausmachen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung von mehr als 500 westlichen Unternehmen, es abzulehnen, in Russland tätig zu sein oder mit dem Land und seinen Bürgern zusammenzuarbeiten und dort ihre Produkte und Dienstleistungen anzubieten; bestärkt private Unternehmen darin, ihre Investitionen zurückzuziehen, Produktionsstandorte aus Russland weg zu verlagern und laufende Verträge zu kündigen; fordert große IT-Unternehmen auf, den Zugang zu ihren Produkten, Dienstleistungen und Betriebssystemen für Nutzer in Russland erheblich oder vollständig zu beschränken;
16. fordert die Mitgliedstaaten auf, staatsnahe Einrichtungen wie das Netz der russischen Zentren für Wissenschaft und Kultur oder Organisationen und Verbände der russischen Diaspora, die unter dem Schutz und der Leitung russischer diplomatischer Vertretungen agieren und russische Propaganda unterstützen und Desinformation verbreiten, zu schließen und zu verbieten;
17. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, der ukrainischen Armee weiterhin tödliche Waffen und Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen; betont, dass hochentwickelte Luftverteidigungssysteme für mittlere und lange Reichweiten sowie mehr Panzerabwehrwaffen und Munition entsandt werden müssen;
18. fordert. dass sichere humanitäre Korridore geschaffen werden, die die Evakuierung von Zivilisten aus weiterhin schwer umkämpften Gebieten ermöglichen; verurteilt aufs Schärfste, dass Russland mehr als 45 000 Zivilisten von Mariupol nach Russland zwangsdeportiert hat; fordert die EU auf, unverzüglich finanzielle Unterstützung für Länder bereitzustellen, die das erste Ziel ukrainischer Flüchtlinge sind;
19. lobt die Unterstützung der Mitgliedstaaten für ukrainische Flüchtlinge, wobei insbesondere Polen zu nennen ist, das mehr als 2 Millionen Ukrainer aufgenommen hat und ihnen Unterkunft, Bildung, medizinische Versorgung und die Möglichkeit bietet, am Arbeitsmarkt teilzuhaben;
20. begrüßt die Erklärungen vieler europäischer Städte, die ihre Kooperations- und Partnerschaftsprogramme mit russischen Städten und Organisationen beendet haben; fordert Städte und Gemeinden auf, ihre Partnerschaften mit den Städten der Russischen Föderation zu beenden und dafür die Zusammenarbeit mit ukrainischen Schwesterstädten aufzunehmen, die auch zum Wiederaufbau nach dem Krieg beitragen würde;
21. stellt fest, dass laut dem Lewada-Zentrum 83 % der Russen Putins Vorgehen unterstützen und gleichzeitig der Anteil der Russen, die angeben, dass sich das Land in die richtige Richtung bewegt, seit Beginn des Krieges von 52 % auf 69 % gestiegen ist, was den höchsten Wert seit 1996 darstellt; zollt in diesem Zusammenhang umso mehr den mutigen Menschen seine Anerkennung, die offen protestieren und dem russischen Imperialismus in seiner neuesten Form, nämlich des Einmarschs in die Ukraine, trotz der Brutalität der Bereitschaftspolizei, strafrechtlicher Sanktionen und des von den Medien und der Gesellschaft ausgeübten Drucks entgegentreten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, russischen Bürgern – mit Ausnahme von Visa aus humanitären Gründen – keine Schengen-Visa auszustellen;
22. begrüßt die verstärkte NATO-Präsenz in den Hoheitsgebieten und im Luftraum ihrer mittel- und osteuropäischen Verbündeten; fordert die USA auf, in Erwägung zu ziehen, größere Militärstützpunkte von Deutschland nach Polen, in die baltischen Staaten und nach Rumänien zu verlagern;
23. nimmt die Ankündigung des Generalsekretärs der IKPO-Interpol zur Kenntnis, verstärkte Überwachungsmaßnahmen umzusetzen, um einen weiteren Missbrauch der Systeme der Organisation durch Russland zu erkennen und zu verhindern; ist jedoch der Ansicht, dass durch Überwachung allein das Risiko des Missbrauchs durch Russland nicht vollständig gemindert wird, und betont, dass Interpol unverzüglich Schritte unternehmen sollte, um die Russische Föderation auszuschließen;
24. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Vereinten Nationen, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation und dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament von Belarus zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P9_TA(2021)0515.
- [2] Angenommene Texte, P9_TA(2022)0052.
- [3] Angenommene Texte, P9_TA(2022)0099.